Welchen Schutz bietet die gesetzliche Einlagensicherung?
Rund 2 Billionen Euro liegen in Deutschland auf Sparkonten von Banken und Sparkassen, so eine Statistik der Deutschen Bundesbank. Kommt es zu einer Bankenpleite, greift die gesetzliche Einlagensicherung. Sie soll Kunden die Rückerstattung ihrer Einlagen bis zu einer Grenze von aktuell 100.000 € garantieren.
Diese Sicherheit gilt für alle Einlagen innerhalb der Europäischen Union. Sollte es zu einem Zahlungsausfall der Bank kommen, ist Ihr Geld bis zu dieser Höhe pro Geldinstitut abgesichert. Das heißt, aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung haben Sie gegenüber dem Institut einen rechtlichen Anspruch auf maximal 100.000 € Ihrer Geldanlage inklusive Zinsen. Bei Gemeinschaftskonten, beispielsweise bei Konten von Ehepaaren, erhöht sich die Sicherung auf 200.000 €.
Die EU verfügt über keinen gemeinschaftlichen Einlagenschutz. Stattdessen ist jedes Mitgliedsland selbst dafür verantwortlich. Bei wirtschaftlich schwachen Ländern haben Experten Zweifel, ob deren nationale Einlagensicherung oder in letzter Instanz der Staat in einer Bankenkrise zeitnah alle Gelder an die Sparer zurückzahlen könnten.
Achtung bei Partnerbanken!
Einige Geldinstitute wie die Deutsche Bank und die Postbank teilen sich dieselbe Banklizenz, da die Postbank nur eine Marke der Deutschen Bank ist. Ähnlich verhält es sich mit der Comdirect, die zur Commerzbank gehört. Hier gilt: Falls Sie Konten bei mehreren Marken derselben Bank haben, gilt die gesetzliche Einlagensicherung nur für insgesamt 100.000 €: Es sind also nicht 100.000 € bei der Postbank und noch einmal 100.000 € bei der Deutschen Bank gesetzlich abgesichert.
Zählen Sie am besten Ihre Spareinlagen bei Partnerbanken für die gesetzliche Einlagensicherung zusammen. Kommen Sie auf eine Gesamtsumme oberhalb von 100.000 €, sollten Sie prüfen, ob bei diesem Institut neben der gesetzlichen Einlagensicherung noch weitere Sicherungssysteme greifen, oder darüber nachdenken, Ihr Geld zu einer anderen Bank zu transferieren.
Was passiert bei einer Bankenpleite?
Ist ein Kreditinstitut nicht mehr in der Lage, die von den Kunden eingezahlten Einlagen zurückzuzahlen, verhängt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot (Moratorium). Der Bank ist es ab diesem Zeitpunkt untersagt, Zahlungen vor- oder Geld entgegenzunehmen, das nicht zur Tilgung der Schulden verwendet wird.
Im nächsten Schritt informiert die BaFin die betroffenen Kunden, die ab diesem Zeitpunkt ein Jahr Zeit haben, schriftlich bei der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen.
Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert jedem privaten Anleger und kleinerem Unternehmen, dass das Geld innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erstattet wird.
Beispiel: Insolvenz der Greensill Bank 2021 in Bremen
Anfang 2021 sorgte die Pleite der traditionsreichen Bremer Greensill Bank für Aufsehen. Wegen akuter Zahlungsprobleme des australischen Mutterkonzerns geriet die Bank in eine finanzielle Schieflage. Die Bankenaufsicht des Bundes (Bafin) schloss zuerst die Bank für den Kundenverkehr und stellte kurz darauf einen Insolvenzantrag.
Sofort im Anschluss begann der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mit seiner Arbeit und nahm mit den Sparern, die Konten bei der Greensill Bank hatten, Kontakt auf. Innerhalb weniger Wochen zahlte die Einlagensicherung fast 3 Milliarden Euro an über 2.500 Sparer aus.
Das politische und juristische Nachspiel dauert einige Jahre. Zum einen besteht der Verdacht, dass Wirtschaftsprüfer die Bank nicht ausreichend kontrolliert und Probleme zu spät bemerkt haben. Zum anderen versucht die Einlagensicherung deutscher Banken einen möglichst hohen Betrag vom Insolvenzverwalter und von Versicherungen, die die Greensill Bank gegen Ausfälle versichert haben, zurück zu erhalten.
Eine Chronologie: So verlief die Pleite der Greensill Bank
- Anfang 2021 entstanden nach Medienberichten Zweifel an der Finanzkraft des Mutterkonzerns Greensill Capital, der die Bank in Bremen finanziert.
- In der Folge setzten einige internationale Großbanken ihre Geschäfte in Milliardenhöhe mit Greensill Capital aus und schlossen mehrere Fonds, in die viele deutsche Anleger investiert hatten.
- Am 3. März 2021 erließ die Bafin wegen drohender Überschuldung der Bank ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot und untersagte jeden weiteren Kundenverkehr.
- Nur 12 Tage später stellte die Bafin einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bremen.
- Schon einen Tag später, am 16. März, hat die Bafin den Entschädigungsfall für die Greensill Bank festgestellt, da das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage war, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurück zu zahlen.
- Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken begann umgehend damit, die betroffenen privaten Einleger zu informieren und die Formalitäten zur Zahlung der Entschädigungen zu klären.
- Am 6. April 2021 teilte der Bundesverband deutscher Banken mit, dass ein Großteil der Privatkunden bereits entschädigt wurden. Dazu wurden knapp 3 Milliarden Euro an über 20.500 Sparer ausgezahlt.
Banken sind zur Sicherung ihrer Einlagen verpflichtet
Um Anleger im Falle einer Bankenpleite entschädigen zu können, sind alle Banken in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) dazu verpflichtet, sich einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzuschließen. Eine Ausnahme bilden Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken, die eigene, sogenannte institutssichernde Sicherungssysteme unterhalten.
Das EAEG beruht auf den Vorgaben der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, nach der alle in der EU zugelassenen Banken per Gesetz Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein müssen. Das EAEG sichert damit die Guthaben privater Kunden auf inländischen Tagesgeld-, Festgeld- oder Girokonten sowie Sparbüchern, aber auch für ausländische Tagesgeld- und Festgeldanlagen. Kein Anspruch auf Entschädigung nach EAEG besteht für Wertpapiere wie Aktien und Investmentfonds, da diese Eigentum des Kunden sind und von der Bank nur verwahrt werden.
Woher stammt das Geld für die Entschädigungszahlungen?
Bei privaten Banken und Bausparkassen ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für die gesetzliche Einlagensicherung zuständig. Die finanziellen Mittel für die Einlagensicherung stammen aus jährlichen Beiträgen, die die Banken an die Entschädigungseinrichtung entrichten müssen. Dieses sogenannte Sondervermögen des Bundes wird von der EdB verwaltet, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt.
Freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken
Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung sichern mehr als 170 private Banken die Einlagen ihrer Kunden über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ab. Der BdB ersetzt Sparguthaben, das den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von 100.000 € überschreitet. Der Fonds finanziert sich durch jährliche Beiträge der einzelnen Mitglieder. Sollte das eingezahlte Geld im Falle einer Insolvenz nicht ausreichen, kann der BdB von den Mitgliedern eine Sonderumlage verlangen. Ob auch Ihre Bank Mitglied des BdB ist, können Sie auf der Internetseite des Bankenverbands überprüfen.
Freiwillige Einlagensicherung sinkt
Bei Banken, die freiwillig Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind, beträgt die maximale Entschädigungssumme pro Sparer 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank, mindestens aber 750.000 €. Seit dem 1. Januar 2023 sind maximal 5 Millionen Euro für private Sparer abgesichert. Ab dem 1. Januar 2025 sinkt der Schutzumfang auf höchstens 3 Millionen Euro. Ab 2030 gilt die Sicherung nur noch für Einlagen bis zu 1 Million.
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei meiner Bank?
Viele Sparer wollen wissen, wie hoch die Einlagensicherung z. B. bei der Sparkasse, DKB, Consorsbank, ING (früher: ING Diba), Deutschen Bank u. a. ist. In der folgenden Tabelle nennen wir Ihnen die konkrete Summe, die bei einer bestimmten Bank pro Privatperson abgesichert ist.
Beispiele für die Höhe der Einlagensicherung bei Banken und Sparkassen
Institut | pro Anleger abgesichert |
---|---|
Consorsbank | 5 Millionen Euro |
DKB | mindestens 100.000 € |
Deutsche Bank | 1.500.000 € |
ING (früher: ING Diba) | 5 Millionen Euro |
Sparkasse | unbegrenzt |
Volksbank | unbegrenzt |
Quellen: Anfrage von Vergleich.de. bei den einzelnen Banken sowie beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Stand: Januar 2024
Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung sind Einlagen bei der DKB über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. abgesichert. Es können also auch höhere Summen als 100.000 € geschützt sein, jedoch gibt es keine größere garantierte Mindestsumme.
Die Einlagensicherungsrichtlinien der EU
Mit den Einlagensicherungsrichtlinien will die EU die Sicherheit für Sparer innerhalb der Europäischen Union stärken. Ende 2014 beschloss die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/49/EU. Im Juli 2015 traten die Richtlinien EU-weit in Kraft.
Diese Richtlinien brachten wichtige Änderungen mit sich: So sind besonders schutzwürdige Einlagen, wie Abfindungen oder Geld aus dem Verkauf einer privaten Immobilie, seitdem bis 500.000 € geschützt. Allerdings gilt dieser Schutz nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzahlung auf das Konto einer Bank.
Die Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall liegt bei 7 Arbeitstagen. Des Weiteren müssen alle EU-Mitgliedsstaaten ihren eigenen nationalen Einlagensicherungsfonds bilden. Jedes Land muss den Sicherungstopf mit 0,8 % der gedeckten Einlagen befüllen. Damit werden EU-weit Rücklagen von ca. 60 Milliarden Euro für Krisenzeiten gebildet. Die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken bleiben weiterhin bestehen, müssen sich aber als Einlagensicherungssystem von der BaFin anerkennen lassen.