Bauherrenhaftpflicht Vergleich:

Versicherungsschutz für Bauherren in der Bauphase

  • wichtige Versicherung für Bauherren 
  • schnell und unabhängig vergleichen
  • Preise und Leistungen im Überblick

Die Berechnung der Angebote erfolgt über unseren Partner optimal-absichern.de | Alle Angaben ohne Gewähr | © 2024 optimal-absichern.de

Bauherrenhaftpflicht im Vergleich

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 25.09.2024

In unserem Vergleich der Bauherrenver­sicherungen zeigen wir Ihnen, welche für Ihr Vor­haben in Frage kommen. So können Sie verschie­dene Angebote online ver­gleichen, prüfen und ab­schließen. Beachten Sie folgende Tipps, finden Sie schnell die passende Bau­herren­haft­pflichtver­sicherung im Vergleich.

Tipp 1: Füllen Sie zuerst das Formular aus

Dazu sind Angaben zum Bauobjekt, zum Standort und der geplanten Bauzeit notwendig. Danach wird Ihnen ein Vergleich der passenden Tarife angzeigt.

Tipp 2: Achten Sie auf umfassende Leistungen

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die während des Baus passieren. Zusätzlich springt sie ein, wenn durch Fahrzeuge oder Maschinen Schäden verursacht werden. Eine gute Versicherung sollte darüber hinaus folgende Leistungen mitversichern, ohne dass die Versicherung hierfür einen Mehrbetrag verlangt:

  • Sachschäden durch Senkung eines Grundstücks oder Erdrutsch
  • Schäden durch das Auslaufen von Farben oder Imprägnierungen
  • Sachschäden durch Erschütterungen infolge von Rammarbeiten

Tipp 3: Vergleichen Sie die angezeigten Preise

Wenn Sie die Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen, sollten Sie genau auf den Preis achten: Manchmal bieten zwei Bauherrenhaftpflichten die gleichen Leistungen für unterschiedliche Preise an. Wenn Sie beim Vergleich darauf schauen, können Sie langfristig Geld sparen.

Tipp 4: Bedenken Sie Ihren Eigenanteil an den Bauarbeiten

Bauen Sie teilweise in Eigenleistung, sollten bei guten Versicherungen außerdem folgende Leistungen ohne Mehrbetrag enthalten sein:

  • gesetzliche Haftansprüche aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen bis 6 km/h durch den Bauherrn oder private Bauhelfer
  • gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von selbst­fahrenden Arbeits­maschinen bis 20 km/h durch den Bauherrn oder private Bauhelfer
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger, z. B. für von der Berufs­genossenschaft übernommene Behandlungs­kosten nach einem grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfall

Was ist eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Als Bauherr sind Sie verantwortlich für alles, was auf Ihrer Baustelle passiert. Die Bau­herren­haftpflicht­versicherung springt ein, wenn Fremde auf der Baustelle zu Schaden kommen und Sie als Bauherr Schade­nersatz zahlen müssen, sonst können Sie die anfallenden Kosten schnell in den Ruin treiben. Sie haften voll­umfänglich und lebenslang und müssen im schlimmsten Fall sogar eine Invalidenrente zahlen. Eine Bau­herren­haftpflicht­versicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, gehört aber zu den Versicherungen, die Sie als Bauherr unbedingt brauchen, weil sie die genannten Kosten für Sie übernimmt.

Achtung

Das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Betreten verboten“ entbindet Sie nicht von der Haftung.

Was deckt eine Bauherrenhaftpflicht ab?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die während des Bauvorhabens auf Ihrer Baustelle passieren. Sie versichern sich zum einen gegen Schadenersatzforderungen und zum anderen gegen die Übernahme von Behandlungskosten für den Fall, dass Fremde sich auf Ihrer Baustelle verletzen. Dazu zählen auch solche Schäden, die durch Fahrzeuge oder Maschinen verursacht werden und Umweltschäden, wie zum Beispiel umgeworfene Farbeimer. Außerdem kümmert sich die Bauherrenhaftpflicht darum, wenn ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche an Sie herangetragen werden. Sollte ein Gerichtsprozess nötig sein, wird dieser ebenfalls von Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung geführt. Eine Rechtsschutzversicherung benötigen Sie für diesen Fall nicht.

Beispiel: Wann braucht man eine Bauherrenhaftpflicht?

Angenommen Sie lassen ein Haus von einer Baufirma bauen und ein Passant rutscht auf Sand aus, den die Firma auf dem Gehweg vor der Baustelle aufgeschüttet hat. Der Passant bricht sich ein Bein, wird im Kranken­haus behandelt und ist anschließend für einige Wochen krank­­geschrieben. Als Bauherr haften Sie in so einem Fall in unbegrenzter Höhe mit Ihrem privaten Vermögen. Auch, wenn Sie den Schaden gar nicht persönlich verursacht haben. Je nach Verletzung, Dauer des Heilungs­prozesses und Schadenersatz­forderung können schnell mehrere 100.000 € zusammen­kommen. In diesem Fall hilft Ihre Bau­herren­haftpflicht­versicherung.

Das deckt die Bauherrenhaftpflicht nicht ab

Nicht abgedeckt in der Bauherrenhaftpflicht ist häufig eine umfangreiche Eigenleistung, also die Arbeit, die Sie selbst bei Ihrem Hausbau übernehmen. Viele Bauherrenhaftpflichtversicherungen decken Eigenleistungen im Wert von bis zu 20.000 oder 25.000 € ab. Gehen Ihre Eigenleistungen darüber hinaus, können Sie dies in der Regel zusätzlich versichern, wenn Sie die Police erweitern und auf die Versicherungssumme einen Aufschlag zahlen.

Tipp

Es ist nicht egal, wann Sie eine Bauherren­versicherung abschließen. Der Vertrags­abschluss muss unbedingt vor Baubeginn erfolgen. Denn Sie haften bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Baufirma für sie plant oder an dem Sie einen Vertrag mit einem Architekten abschließen. Experten raten, die Bauhaft­pflicht bereits abzuschließen, sobald Sie das Grundstück gekauft haben.

Wie hoch sind die Kosten für eine Bauherrenhaftpflicht?

Für den Preis einer Bauherrenhaftpflicht ist die Bausumme entscheidend. In der Regel beträgt der einmalige Versicherungsbeitrag ein Promille der Bausumme. Bauen Sie also für 500.000 €, kostet Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung einmalig rund 500 € und gilt in der Regel für eine Bauzeit von 2 Jahren.

Wie hoch ist die richtige Versicherungssumme?

Bei der Bauherrenhaftpflicht spricht man von der Deckungs­summe. Dabei handelt es sich um die Summe, bis zu der die Ver­sicherung Kosten für medizi­nische Behand­lungen oder die Zahlung von Schadener­satz oder einer Invaliden­rente über­nimmt. Experten empfehlen eine Deckungs­summe von mindestens 3.000.000 €, besser noch von 5.000.000 € zu wählen. Denn gerade Personen­schäden sind oft sehr teuer. Bei den meisten Versiche­rungen liegt die untere Grenze der Deckungs­summe bereits bei 3.000.000 €. Prüfen sollten Sie außerdem, ob sich für Sie eine Selbst­beteiligung lohnt.

Wichtig: Bauherrenhaftpflichtversicherungen enden immer mit dem Abschluss der Bauarbeiten, in der Regel aber spätestens 2 Jahre nach Beginn der Versicherung. Sollten Ihre Bauarbeiten länger als 2 Jahre dauern, verlängern Sie die Versicherung unbedingt rechtzeitig – ansonsten haben Sie keinen Versicherungs­schutz und bleiben auf den Kosten sitzen, falls in dieser Zeit jemand auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt.

Ist eine Bauherren­haftpflicht Pflicht?

Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber für jeden Bauherrn ein Muss. Das empfiehlt auch Stiftung Warentest nach einem umfangreichen Test. Denn das Risiko ist für den Bauherrn sehr hoch, da bei Schaden­ersatz­forderungen große Beträge zusammen­kommen können.

Ein Tipp: Schauen Sie mal in die Police Ihrer privaten Haftpflicht­versicherung. Denn in guten Haftpflicht­versicherungen ist eine Bauherren­haftpflicht bereits enthalten und Sie müssen keine gesonderte Versicherung abschließen. Allerdings ist über die Privat­haftpflicht oft nur eine geringe Summe versichert. Für kleinere Bauprojekte, bei einer Sanierung oder bei Aus- und Umbauten in einem Haus, das Sie bereits besitzen, reicht das häufig aus. Für größere Projekte sollten Sie einen Tarif wählen, der auch Summen im höheren 6-stelligen Bereich abdeckt, oder aber eine zusätzliche Bauherrenhaftpflicht abschließen.

zum Privathaftpflicht Vergleich

In welchen Fällen zahlt die Bauherren­haftpflicht nicht?

Unter bestimmten Voraussetzungen wird sich Ihre Bauherrenhaftpflicht weigern, Kosten für Schäden zu übernehmen.

  1. Wenn Sie Ihr gesamtes Bauvorhaben ohne Architekten oder Bau­unternehmen realisieren. Dass Sie mit einem Architekten oder einer Baufirma zusammenarbeiten, ist für die Bauherren­haftpflicht eine Grund­voraussetzung.
  2. Wenn ein Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Mitarbeiter der Baufirma den Sand aus oben beschriebenem Beispiel nachweislich absichtlich für längere Zeit auf dem Gehweg liegen lassen.
  3. Wenn Ansprüche nachweislich nicht gerechtfertigt sind.
  4. Wenn Schäden eintreten, die durch bekannte Mängel entstehen. Zum Beispiel wenn Regen­rohre mangelhaft verbaut wurden, diese sich lösen und einem Passanten auf den Kopf fallen.
  5. Wenn versicherte Personen – wie beispielsweise Bauhelfer – Schadenersatz­ansprüche geltend machen wollen. Diese Fälle sind über die gesetzliche Unfall­versicherung abgedeckt.
  6. Bei Schäden am Rohbau. Diese sind über die Bauleistungs­versicherung oder eine Feuerroh­bauversicherung abgedeckt.
Gut zu wissen

Kaufen Sie ein Haus vom Bauträger, brauchen Sie übrigens keine Bauherren­haftpflicht. Prüfen Sie aber in den Kaufunter­lagen vorsichtshalber nach, ob der Bauträger selbst eine solche Versicherung abgeschlossen hat.

Welche Versicherungen braucht man noch als Bauherr?

Während Sie die Bauherrenhaftpflicht vor den Ansprüchen Dritter schützt, gibt es weitere wichtige Versicherungen während der Bauphase:

  • Die Bauleistungsversicherung ist dafür da, Sie als Bauherren und die Baustelle selbst zu schützen. Folgende Fälle sind über diese Versicherung abgedeckt: Schäden in Folge von höheren Gewalten wie Unwetter, Schäden durch Baumängel und der Verlust durch Diebstahl von Geräten oder Baumaterial.
  • Die Feuerrohbauversicherung deckt Schäden ab, die durch Brände, Blitzschlag oder Explosionen entstehen. Viele Banken bestehen auf dem Abschluss einer solchen Versicherung vor der Kreditvergabe.
  • Die Bauhelfer-Unfallversicherung springt ein, wenn Freunde oder Verwandte auf Ihrer Baustelle helfen und sich dabei verletzen. Sie gilt nicht für gewerblich tätige Personen, sondern nur für private Helfer.

Weitere wichtige Versicherungen rund ums Haus

Ist die Bauphase beendet und Sie können in Ihr Eigenheim einziehen, ändert sich Ihr Versicherungsbedarf. Dann ist eine Wohngebäudeversicherung wichtig. Sinnvoll sind auch eine Gewässerschadenhaftpflicht­versicherung und eine Elementarversicherung. Die wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer stellen wir Ihnen in unserem Ratgeber Immobilien-Versicherungen vor.