KfW 300 und 308: So fördert der Staat Wohn­eigentum für Familien

Das frühere Bau­kinder­geld als staat­liche För­de­rung konn­te bis Ende 2022 bean­tragt wer­den. Mit seinen Nachfolgern erhalten Familien zins­verbillig­te Kre­dite bei der KfW. Seit Juni 2023 mit dem Programm KfW 300 für den Kauf von Neubauten und seit September 2024 auch für den Erwerb von Altbauten (KfW 308).

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 11.11.2024
„Jung kauft Alt“: Neues Förderprogramm für den Kauf von Altbauten

Die KfW hat am 3. September 2024 das neue Pro­gramm zur För­derung von Familien, die Bestands­immo­bilien kaufen, ge­startet (KfW 308). Familien mit min­destens einem Kind erhal­ten zins­günstige Kredite. Der Kredit­höchst­betrag ist abhängig von der Zahl der Kinder. Bei einem Kind beträgt er 100.000 €; er erhöht sich mit weiteren Kindern bis auf 150.000 €.

Programme „Wohneigentum für Familien“ und "Jung kauft Alt" als neues Baukindergeld

Familien, die ein Haus bauen oder ein neues Haus kau­fen möch­ten, kön­nen seit 1. Juni 2023 wie­der eine KfW-Förde­rung bekom­men. An­ders als beim al­ten Baukinder­geld bie­tet das Nach­fol­ger-Pro­gramm KfW 300 aller­dings kei­nen direk­ten Zu­schuss mehr. Statt­des­sen erhal­ten Fami­lien unter dem Namen „Wohn­eigen­tum für Fami­lien“ einen zins­günsti­gen Kre­dit als Bau­stein für ihre Bau­finan­zie­rung eines klimafreundlichen Neubaus. Derzeit liegen die Zinsen zwischen 0,25 und 3,30 % (Stand: 11.11.2024).

Am 3. September 2024 wurde die Familien-Förderung mit dem KfW-Programm 308 "Jung kauft Alt" ergänzt. Dieses Programm unterstützt Familien, die einen Altbau kaufen und anschließend energetisch sanieren, mit zinsgünstigen Krediten. Der Staat möchte mit diesen neuen Eigen­heim­zu­lagen vor allem Fami­lien mit niedri­gem und mittle­rem Ein­kom­men auf dem Weg ins Eigen­heim unter­stüt­zen. Neu ist, dass der Fokus gleich­zeitig auch auf Klima­schutz-Vor­gaben liegt.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Familien 2024?

Beim Pro­gramm „Wohn­eigen­tum für Fami­lien“ han­delt es sich um einen Förder­kre­dit mit einer Zinsbindung, die zunächst auf 10 Jahre begrenzt war. Seit dem 1. März 2024 ist maximal eine Zinsbindung über 20 Jahre möglich. Als Antrag­stel­ler bekom­men Sie je nach Voraus­set­zun­gen ein bestimm­tes Kredit­volu­men, dessen Zins­satz deut­lich unter den übli­chen Markt­zin­sen liegen soll. Damit las­sen sich Zins­kos­ten ein­spa­ren, die in ihrer Höhe dem al­ten Baugeld für Familien ent­spre­chen kön­nen. Beim alten Bau­kinder­geld gab es Zu­schüs­se von 12.000 € pro Kind.

Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen: Annuitätendarlehen und endfälliges Darlehen. 

Konditionen KfW 300: Annuitätendarlehen

Laufzeit Zinsbindung tilgungsfreie Anlaufzeit Sollzinsbindung p.a. Effektiver Jahreszins
4 –10 Jahre 10 Jahre 1–2 Jahre 0,25 % 0,25 %
11–25 Jahre 10 Jahre 1–3 Jahre 1,34 %  1,35 %
11–25 Jahre 20 Jahre 1–3 Jahre 2,81 % 2,85 %
26–35 Jahre 10 Jahre 1–5 Jahre 1,51 % 1,52 %
26–35 Jahre 20 Jahre 1–5 Jahre 3,25 % 3,30 %

Konditionen KfW 300: endfälliges Darlehen

Laufzeit & Zinsbindung Sollzinsbindung p.a. effektiver Jahreszins
4–10 Jahre 1,60 % 1,61 %

Quelle: KfW.de, Stand: 11.11.2024

An Anschlussfinanzierung des Förderkredits denken

Förder­ange­bote der KfW gel­ten nur für die erste Zins­bin­dung. Seit dem 1. März 2024 wurde die maximale Zinsbindungsfrist im Programm "Wohneigentum für Familien" von 10 auf 20 Jahre erhöht. Wählen Sie die Lauf­zeit Ihres Kre­dits län­ger als diesen Zeitraum, weil Sie ihn nicht inner­halb dieser Zeit komplett zu­rück­zah­len können, macht Ihnen die KfW kurz vor Ende der Zins­bin­dung ein Ange­bot für eine An­schluss­finan­zierung. Aller­dings wird der neue Zins­satz markt­üblich sein, weil es keine Ver­billi­gung aus Mitteln des Bun­des mehr gibt. Sie kön­nen dann alter­na­tiv auch zu einer ande­ren Bank um­schul­den.

Tipp: Förderkredit als Eigenkapital angeben

Die Kredit­sum­me, die Sie von der KfW als Wohn­eigen­tums­förde­rung be­kom­men, kön­nen Sie als Eigen­kapi­tal für den übri­gen Bau­kre­dit ange­ben. Da­durch bekom­men Sie besse­re Kondi­tio­nen von der kredit­geben­den Bank und spa­ren Zins­kos­ten!

Baufinanzierung finden

Welche Kreditsumme bekomme ich höchstens im KfW-Programm 300?

Die maximal geförderte Kredit­summe liegt zwi­schen 170.000–270.000 €. Sie rich­tet sich nach der An­zahl der Kin­der und ob der Neu­bau zusätz­lich eine Nach­haltig­keits­zerti­fizie­rung (Qualitäts­siegel Nachhal­tiges Gebäu­de" (QNG) vor­weist.

Übersicht Kredithöchstbeträge im KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“

 

Förderstufe „Klima­freund­liches Wohn­ge­bäu­de“ (Effizienz­haus­stand­ard 40)

Förder­stufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäu­de mit QNG“

1 oder 2 Kinder

max. 170.000 €

max. 220.000 €

3 oder 4 Kinder

max. 200.000 €

max. 250.000 €

ab 5 Kindern

max. 220.000 €

max. 270.000 €

Da viele Wohnun­gen und so gut wie je­des Haus als Neu­bau deut­lich teu­rer als diese Sum­men sind, ist die Eigen­heim­zula­ge 2023 als ein Teil Ihrer Bau­finan­zie­rung ge­dacht. Sie kön­nen das KfW-Pro­gramm 300 (WEF) in einen Bau­kre­dit inte­grie­ren oder unter Um­stän­den mit anderen KfW-För­de­run­gen kombi­nie­ren.

Voraussetzungen: Wer bekommt das Baukindergeld 2024?

Grund­sätz­lich sind Fami­lien mit mindes­tens einem Kind unter 18 Jah­ren förder­berech­tigt, die ein klima­freund­liches Haus bauen oder einen Neu­bau kau­fen möch­ten und bestimm­te Ein­kommens­gren­zen nicht über­schrei­ten. Für die neue staat­liche Förde­rung beim Haus­kauf mit Kin­dern gibt es zu­dem einige Voraus­set­zun­gen zu beach­ten, die deut­lich über jene beim alten Bau­kinder­geld hinaus­ge­hen.

Was ist zu versteuerndes Einkommen?

Das zu versteu­ernde Einkommen meint das Brutto­ein­kommen abzüg­lich Werbungs­kosten, sonstigen Aufwen­dun­gen und Frei­be­trägen. Es ist daher deutlich niedriger als Ihr Brutto­ein­kommen! Sie finden den Wert in Ihrem (Einkommen-)Steuer­be­scheid.

Wohneigentum für Familien: Voraussetzungen für Antragsteller

Sie können einen Antrag auf Bau­kinder­geld 2024 stel­len, wenn

  • mindes­tens ein Kind unter 18 Jahren (Zeit­punkt der Antrag­stel­lung) in Ihrem Haus­halt lebt
  • Ihr zu versteuern­des Jahres­ein­kom­men nicht über 90.000 € liegt (für jedes weitere im Haus­halt leben­de minder­jähri­ge Kind er­höht sich die Gren­ze um 10.000 €)
  • Sie neu bauen oder einen Neu­bau inner­halb von 12 Mona­ten nach Fertig­stel­lung erst­malig kau­fen
  • Sie den geför­der­ten Neubau als Eigen­tü­mer selbst bewoh­nen wer­den (min. zu 50 %)
  • Sie bei Antrags­stel­lung noch keine Immo­bilie besit­zen
  • Sie nicht das alte Bau­kinder­geld in An­spruch genom­men ha­ben

Anforderungen an die Immobilie im KfW-Programm 300

An die Immobilien, für die eine Förde­rung in Fra­ge kommt, gel­ten ähnli­che An­sprü­che wie beim eben­falls neu­en Förder­pro­gramm „Klima­freund­licher Neu­bau“ (KfW 297/298):

  • Für die Förder­stu­fe „Klima­freund­liches Wohn­gebäu­de“ muss die Immo­bilie den KfW-Effizienz­haus-Stand­ard 40 errei­chen sowie bestimm­te Grenz­wer­te in Bezug auf Treib­haus­gas­emissio­nen wäh­rend des Gebäude­lebens­zyk­lus ein­hal­ten.
  • Für die Förder­stu­fe „Klima­freund­liches Wohn­ge­bäude – mit QNG“ müs­sen darü­ber hinaus auch alle An­forde­run­gen an das „Qualitäts­siegel Nach­hal­tiges Ge­bäu­de“ erfüllt sein und ein Nach­haltig­keits­zerti­fi­kat einer akkre­di­tier­ten Zer­ti­fi­zierungs­stel­le vor­lie­gen.

Neu seit September 2024: „Jung kauft Alt“

Unter dem Titel „Jung kauft Alt“ ist am 3. Sep­tember 2024 eine weitere KfW-Förde­rung für Familien ge­startet. Das Pro­gramm KfW 308 enthält zins­günstige Kredite für Familien, die einen sanierungs­bedürf­tigen Altbau kaufen. Damit will die Bundes­regierung die Familien-Förde­rung erwei­tern, die bisher auf den Erwerb klima­freund­licher Neu­bauten ausgerichtet war.

Ziel ist es, Familien mit mittleren Ein­kommen den Kauf einer Bestands­immobilie zu er­leichtern. Mit der Förderung sind Sanierungs­pflichten ver­bunden. Bundes­bau­ministerin Klara Geywitz betonte zum Start des neuen Förder­programms auf der Website des Bundes-Bau­ministeriums: „Geld sparen und gleich­zeitig Ressourcen schonen, das kann man durch das Sanieren von alten Häusern. Mit unserem neuen Förder­programm ‚Jung kauft Alt‘ können sich jetzt auch Familien mit mittleren und klei­neren Ein­kommen ihren Traum vom Ein­familien­haus erfüllen.“

Was macht das Programm „Jung kauft Alt“ aus?

Folgende Eckpunkte gehören zum Programm „Jung kauft Alt“:

  • Gefördert werden Familien mit mindestens einem minder­jährigen Kind im Haus­halt.
  • Das zu versteuernde Haus­halts­jahres­einkommen darf maximal 90.000 € betra­gen, zuzüglich 10.000 € für jedes weitere minder­jährige Kind im Haus­halt.
  • Die Familien dürfen zum Zeit­punkt der Antrag­stellung nicht über weiteres Wohn­eigen­tum ver­fügen. Zudem dürfen sie in der Ver­gangen­heit keine ander­weitige Bundes­förde­rung zur Wohn­eigentums­bildung erhalten haben.
  • Die Familie muss in dem Gebäude oder in der Wohnung selbst wohnen. Ferien­wohnungen und Garten­häuser sind nicht förder­fähig.
  • Das energetische Ausgangs­niveau ist durch Vorlage eines Energie­ausweises nachzu­weisen.
  • Käufer haben 4,5 Jahre Zeit, die Immobilie auf das energe­tische Mindest­niveau eines Effizienz­hauses EH70 zu ertüchtigen. (Das Gebäude darf nur 70 % der Energie verbrauchen, die ein gesetz­lich definiertes Standard­haus benötigt.)
  • Gewährt werden zinsgünstige KfW-Kredite mit einer Lauf­zeit von 7–35 Jahren und einer 10- oder 20-jährigen Zins­bindung.
  • Der Kredithöchstbetrag ist abhängig von der Zahl der Kinder. Bei einem Kind beträgt er 100.000 €, bei zwei Kindern 125.000 €, bei drei und mehr Kindern 150.000 €.

Wie hoch sind die Zinsen beim Programm „Jung kauft Alt“?

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Zinssätze für den Familien-Förderkredit (KfW-Programm 308). Zum einen sehen Sie die Zinsen für ein Annuitätendarlehen, das Sie in regelmäßigen Raten zurückzahlen, und zum anderen für ein endfälliges Darlehen. 

Zinsen für ein Annuitätendarlehen beim KfW-Programm „Jung kauft Alt“

Laufzeit

Zinsbindung

tilgungsfreie Anlaufzeit

effektiver Jahreszins
7–10 Jahre

10 Jahre

1–2 Jahre 0,25 %
11–25 Jahre

10 Jahre

1–3 Jahre 1,34 %
7–10 Jahre

20 Jahre

1–3 Jahre 2,86 %
26–35 Jahre 10 Jahre 1–5 Jahre 1,51 %
26–35 Jahre 20 Jahre 1–5 Jahre 3,31 %

Zinsen für ein endfälliges Darlehen beim KfW-Programm „Jung kauft Alt“

Laufzeit + Zinsbidung

effektiver Jahreszins

7–10 Jahre

1,60 %

Quelle: KfW.de, Stand: 03.09.2024

Wo beantrage ich die KfW-Förderung für Familien?

Anträge auf Förder­kredite kön­nen Sie nicht selbst bei der KfW stel­len, sondern las­sen die An­frage über eine Bank weiter­lei­ten. In der Regel han­delt es sich dabei um die Bank, die auch den Rest Ihrer Bau­finan­zie­rung über­nimmt.

Am besten küm­mern Sie sich bereits dann um das Thema Haus­finan­zie­rung, wenn bei Ihnen der Wunsch nach einem Eigen­heim auf­kommt. So kön­nen Sie in Ruhe nach einem passen­den Finan­zierungs­part­ner su­chen, früh­zei­tig alle erforder­lichen Unter­la­gen für das Kinder­bau­geld zusammen­stel­len und alle Fragen in einem Finan­zierungs­ge­spräch klä­ren.

Wann muss ich das Baukindergeld 2024 beantragen?

Anders als beim alten Bau­kinder­geld müs­sen Sie die neue Wohn­eigen­tums­förde­rung zu Beginn Ihres Vor­ha­bens bean­tra­gen: beim Neu­bau also vor Ab­schluss eines Liefe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trages und beim Kauf vor Ab­schluss des Kauf­ver­trags. Wenn Sie sich bera­ten las­sen haben und dieses Ge­spräch dokumen­tiert ist, ist der spätes­te Ter­min der Beginn der Bau­ar­bei­ten.

Welche Nachweise brauche ich?

Wichtig ist, dass Sie Ihr Vor­ha­ben von einem Exper­ten für Energie­effi­zienz be­glei­ten las­sen. Für die zwei­te Förder­stu­fe muss er oder sie zu­dem eine QNG-Zerti­fi­zie­rung aus­stel­len kön­nen. Zu­dem müs­sen Sie fol­gen­de Doku­men­te für das Bau­kinder­geld 2024 vor­le­gen (einige zu Be­ginn, einige zu Ab­schluss des Pro­jekts):

  • Ein­kommens­steuer­be­schei­de für das vor- und vor­vor­let­zte Jahr
  • Geburts­ur­kun­den aller minder­jähri­gen Kin­der, die im Haus­halt leben
  • Melde­bestäti­gung
  • Grund­buch­aus­zug (da­raus muss hervor­ge­hen, dass Sie und Ihre Fami­lie zu mindes­tens 50 % Eigen­tü­mer der Wohn­ein­heit sind)

Welche Alternativen gibt es zum Baukindergeld?

Sollten Sie mit Ihrem Jahreseinkommen über den vorge­schrie­be­nen Grenzen liegen, gibt es alterna­tive KfW-Förde­rungen. Je nach Vor­haben könnten für Sie in Frage kommen:

Was war das Baukindergeld (KfW 424) ursprünglich?

Die Große Koali­tion hatte im Rah­men einer Wohn­raum­offen­sive 2018 ein Bau­kinder­geld ein­ge­führt. Damit sollte es Fami­lien er­leich­tert wer­den, ein eige­nes Haus bau­en oder kau­fen zu kön­nen.

Die Voraus­set­zun­gen für das Bau­kinder­geld wur­den so ge­stal­tet, dass beson­ders Fami­lien mit einem mitt­le­ren Ein­kom­men einen An­spruch auf diese staat­liche För­de­rung zum Haus­bau und Haus­kauf hat­ten. Das zu ver­steuern­de Jahres­ein­kom­men durf­te nicht mehr als 75.000 € betra­gen. Zusätz­lich zu diesem Grenz­wert kam noch ein Frei­be­trag von 15.000 € für jedes Kind. Bei einer vier­köpfi­gen Fami­lie mit zwei Kin­dern er­höhte sich damit die Summe des zu ver­steuern­den Jahres­ein­kom­mens auf 105.000 €.

Wie hoch war das Baukindergeld?

Es gab Bau­kinder­geld in Höhe von 1.200 € für jedes Kind pro Jahr. Und das über einen Zeit­raum von bis zu 10 Jahren. Bei einer vier­köpfi­gen Fami­lie konnte damit ein Be­trag von 24.000 € zusam­men­kom­men.

Zusätz­lich zum Bau­kinder­geld des Bun­des bot Bayern eine weitere Förde­rung, das Bayerische Bau­kinder­geld Plus. Neben den 1.200 € vom Bund er­höh­te Bay­ern mit 300 € pro Kind und Jahr die Förde­rung zusätz­lich. In 10 Jahren wa­ren dann statt den 12.000 € insge­samt 15.000 € an Förde­rung mög­lich.

Baukindergeld ersetzte die alte Eigenheimzulage

Die Idee des Bau­kinder­gel­des ist nicht neu. Zwi­schen 1996 und 2005 gab es eine Eigen­heim­zu­lage mit einer Kinder­zu­lage, die eben­falls den Bau und Kauf von Wohn­eigen­tum för­dern soll­te. Die Eigen­heim­zu­lage wurde bis zu 8 Jahre lang ge­währt und be­trug zu­letzt 800 € pro Kind. Zusätz­lich gab es einen Zu­schuss je nach Höhe der An­schaffungs­kos­ten. Berech­tigt wa­ren Fami­lien mit einem Jahres­ein­kom­men bis 200.000 € (bei zwei Kindern).

Seit 2006 wird die Eigen­heim­zu­lage nicht mehr ge­währt, weil das Förder­ziel er­reicht wur­de. Nach Anga­ben der dama­ligen Bundes­regie­rung war die Wohnungs­situa­tion zu die­sem Zeit­punkt ent­spannt. Außer­dem belas­te­te die staat­liche Bau­förde­rung den Bundes­haus­halt, die frei­wer­den­den Gel­der soll­ten für ande­re Be­reiche wie Bil­dung und For­schung inves­tiert wer­den.

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