Bausparvertrag im Vergleich: Wann ist er sinnvoll?

Wann sich Bausparen lohnt und was Sie beachten sollten

Was ist ein Bausparvertrag?

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 14.07.2023

Bei einem Bau­spar­ver­trag kombi­nie­ren Sie einen Spar­ver­trag mit einem günsti­gen Dar­lehen für eine Immo­bilien­finan­zie­rung. Dafür eini­gen Sie sich zu­nächst mit der Bau­spar­kasse auf einen Be­trag, über den der Bau­spar­ver­trag ab­ge­schlos­sen wird. Im nächs­ten Schritt sparen Sie einen be­stimm­ten An­teil dieser Summe an. Erst dann ist der Bau­spar­ver­trag zu­teilungs­reif und Sie können das An­ge­spar­te mit einem Bau­spar­dar­le­hen auf­stocken und für eine Immo­bilien­finan­zie­rung ver­wen­den. Alter­na­tiv nutzen Sie das Ange­spar­te für ande­re Ver­wen­dungs­zwecke.

Der Bau­spar­ver­trag ge­hörte lan­ge zu den belieb­tes­ten Anlage­for­men der Deut­schen – meist mit dem Ziel, eine Immo­bilie zu finan­zie­ren. Das ist vor dem Hinter­grund gestie­ge­ner Bau­zin­sen wieder attrak­tiv ge­wor­den.

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Einige Jahre Geld anspa­ren und später die Summe mit einem günsti­gen Kre­dit auf­stocken für eine Immo­bilien­finan­zierung – das steckt hinter Bau­spa­ren. Es funktio­niert nach dem sogenann­ten Bauspar­prin­zip bzw. Solidari­täts­prin­zip. Dabei schlie­ßen sich mehrere Perso­nen zusam­men und zahlen in einen gemein­sa­men Geld­topf ein, den die Bauspar­kasse verwal­tet. Benö­tigt nun eine dieser Per­sonen ein Dar­le­hen, wird dieses über den gemein­sa­men Geld­topf zur Verfü­gung ge­stellt.

Die Rück­zah­lung des Dar­le­hens fließt dann wiede­rum in den Geld­topf ein. So bleibt der Geld­topf immer ge­füllt und kann für neue Bau­spar­ver­träge ver­wen­det wer­den, so die Leit­idee des Bau­spar­prin­zips.

Infografik: Wie funktioniert Bausparen

Die drei Phasen beim Bausparen

  1. Sparphase: In der ersten Phase sparen Sie zunächst ein Mindestguthaben von 40–50 % der Bausparsumme an. Wie hoch die Bausparsumme ausfällt, setzen Sie vertraglich mit der Bausparkasse fest.
  2. Zuteilungsphase: In der zweiten Phase haben Sie die Möglichkeit, sich das Mindestguthaben von der Bausparkasse auszahlen zu lassen und dieses mit einem Darlehen zuzüglich Zinsen in Anspruch zu nehmen. Hier spricht man auch davon, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, d. h. Sie haben 40–50 % der Bausparsumme angespart und eine vorher definierte Mindestzeit abgewartet (meist 7–10 Jahre).
  3. Darlehensphase: In der dritten Phase verfügen Sie über die gesamte Bausparsumme und zahlen diese zu einem vorher vereinbarten Zinssatz ab.

In den folgenden Abschnitten erklären wir Ihnen ausführlich, was Sie in der Ansparphase, Zuteilungsphase und Darlehensphase jeweils erwartet.

  • Mit der Bauspar­kasse hal­ten Sie vertrag­lich die Höhe der Bau­spar­sum­me fest, also den Gesamt­be­trag aus Spar­gut­ha­ben und Dar­lehens­sum­me. In der Anspar­phase müs­sen Sie zu­nächst etwa 40–50 % der Bau­spar­sum­me als Mindest­gut­ha­ben an­spa­ren. Dieser Spar­be­trag wird wäh­rend der Spar­phase von den Bau­spar­kas­sen am Ende des Jah­res, jeweils zum 31. De­zem­ber, ver­zinst. Sowohl die Höhe der Ver­zin­sung als auch des Mindest­gut­ha­bens ist von Bau­spar­kas­se und Tarif ab­hän­gig. Des­halb sollten Sie sich im Vor­feld gut über die unter­schied­lichen Tari­fe und deren Gut­habens­ver­zin­sung infor­mie­ren. Denn nur mit einem Bau­spar­ver­trag Ver­gleich stel­len Sie fest, welcher Tarif optimal zu Ihrem Vor­ha­ben passt und die größt­mög­liche Rendi­te ver­spricht.

    Der monat­liche Spar­be­trag kann beim Bau­spa­ren wäh­rend der An­spar­phase belie­big er­höht oder ge­senkt wer­den. Zudem besteht die Mög­lich­keit, dass Sie die monat­lichen Einzah­lun­gen pau­sie­ren, das heißt, Sie zah­len keine monat­lichen Spar­raten auf Ihr Bau­spar­konto ein. Sie kön­nen sich mit der Bauspar­kasse aber auch auf Zah­lun­gen pro Quar­tal oder Jahr eini­gen. Als Bau­spa­rer sind Sie damit flexi­bel und können die Spar­rate an Ihre jeweilige Lebens­situa­tion anpas­sen.

    Da die Gut­haben­ver­zin­sung beim Bau­spa­ren meist rela­tiv nied­rig aus­fällt, ist die Kombi­na­tion aus Vermögens­wirk­sa­men Leis­tun­gen und staat­lichen Förde­run­gen wäh­rend der Spar­phase zu empfeh­len. Mit dieser zusätz­lichen Finanz­sprit­ze ver­kür­zen Sie die Zeit, bis das gefor­der­te Mindest­gut­ha­ben er­reicht wird und kom­men schneller zum Ziel, näm­lich der Zu­tei­lung des Bau­spar­ver­trags.

    Wie hoch sollte die monat­liche Spar­rate beim Bau­spa­ren sein?

    Der monatliche Spar­bei­trag rich­tet sich beim Bau­sparen nach der Höhe der Bau­spar­sum­me. Die monat­liche Spar­rate sollte somit so hoch sein, dass Sie wäh­rend der Anspar­phase, die mindes­tens 18 Mona­te und bis zu 7 Jahre be­trägt, das Mindest­gut­ha­ben von 40–50 % an­spa­ren kön­nen. Als Regel­spar­bei­trag set­zen Bau­spar­kas­sen meist 3–5 Promille der Bau­spar­summe als monat­lichen Spar­bei­trag an. Sie können den Regel­spar­bei­trag aber an Ihre indi­viduel­len Lebens­ver­hält­nisse anpas­sen und darü­ber oder drun­ter lie­gen. Als Basis für die monat­lichen Spar­bei­träge gilt beim Bau­spa­ren somit die Höhe der Bau­spar­sum­me.

    Wählen Sie die Bau­spar­summe also mit Be­dacht und pas­send zu Ihrem Ver­wen­dungs­zweck aus. Eine hohe Bau­spar­sum­me führt dazu, dass Sie monat­lich hohe Spar­be­träge auf Ihr Bau­spar­kon­to ein­zah­len müs­sen, um wäh­rend der Anspar­phase das gefor­der­te Mindest­gut­ha­ben zu er­rei­chen. Spa­ren Sie dage­gen monat­lich zu wenig, verlän­gert sich der Zeit­raum, bis der Bau­spar­ver­trag zu­teilungs­reif ist.

    Für die Anspar­phase gibt es keine maximale Lauf­zeit. Sie müssen je­doch das vertrag­lich fest­ge­legt Mindest­gut­ha­ben an­spa­ren und der Bau­spar­ver­trag ist frü­hes­tens nach einer Mindest­spar­zeit von 18 Mona­ten zuteilungs­reif. Durch­schnitt­lich benö­ti­gen Bau­spar­er zwi­schen 7–10 Jahren für die An­spar­pha­se.

  • Ein Bauspar­dar­le­hen kön­nen Sie erst in An­spruch neh­men, wenn der Bau­spar­ver­trag zu­teilungs­reif ist. Da­für müssen fol­gen­de Fak­to­ren er­füllt sein:

    • Sie haben das vertrag­lich fest­ge­legt Mindest­gut­ha­ben beim Bau­spa­ren er­reicht.
    • Sie haben die Mindest­lauf­zeit von 18 Mona­ten ein­ge­hal­ten.
    • Ihr Bauspar­ver­trag hat die vor­ge­ge­be­ne Be­wer­tungs­zahl er­reicht.

    Das Er­reichen des Mindest­gut­ha­bens und der Mindest­lauf­zeit sind Be­stand­teile der An­spar­pha­se. Damit Sie den Bau­spar­ver­trag in An­spruch neh­men kön­nen, müssen Sie jedoch über die ent­sprechen­de Be­wer­tungs­zahl ver­fü­gen.

    Was ist die Be­wer­tungs­zahl beim Bau­spa­ren?

    Bei der Bewer­tungs­zahl han­delt es sich um eine Art Zu­tei­lungs­reihen­fol­ge, die von den Bau­spar­kas­sen selbst­stän­dig, ent­we­der am Monats- oder Quar­tals­en­de ermit­telt wird. Dabei schaut sich die Bau­spar­kas­se alle zu­teilungs­rei­fen Bau­spa­rer an und ver­gibt eine ent­sprechen­de Be­wer­tungs­zahl. Bei der Berech­nung gilt das Zeit-mal-Geld-Prin­zip. Je höher Ihre Spar­sum­me ist und je län­ger Sie ange­spart ha­ben, des­to hö­her fällt Ihre Bewer­tungs­zahl aus und desto schnel­ler ist Ihr Bau­spar­ver­trag zu­tei­lungs­reif.

    An­hand dieser Bewer­tungs­zahl gibt die Bau­spar­kas­se eine Prog­nose ab, wann Sie über den Bau­spar­ver­trag ver­fü­gen kön­nen. Den genau­en Zeit­punkt, wann Ihr Bau­spar­ver­trag zutei­lungs­reif ist, wird Ihnen die Bau­spar­kas­se aber nicht nen­nen. Der Grund dafür liegt im Bau­spar­prin­zip: Die Bauspar­kas­se kann nur ein Bau­spar­dar­lehen aus­zah­len, wenn genü­gend in den Geld­topf ein­ge­zahlt wur­de. Eine Gewähr­leis­tung dafür, dass in der Zutei­lungs­perio­de genü­gen Geld vor­han­den ist, über­neh­men die Bauspar­kas­sen nicht. Die Bewer­tungs­zahl kann sich daher von Zu­tei­lungs­perio­de zu Zu­tei­lungs­perio­de än­dern.

    Was tun, wenn der Bau­spar­ver­trag zutei­lungs­reif ist?

    Grund­sätz­lich nutzen viele das Bau­spa­ren für die Immo­bilien­finan­zie­rung oder als günsti­ges Moder­ni­sierungs­dar­le­hen. Doch muss man den Bau­spar­ver­trag immer zum Bauen oder den Kauf einer Immo­bilie ver­wen­den? Die Ant­wort lautet: nein. Ist der Bau­spar­ver­trag zuteilungs­reif, müs­sen Sie sich ent­schei­den, was Sie damit machen möch­ten. Dabei stehen Ihnen unter­schied­liche Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung:

    1. Sie sparen weiter Guthaben an: Sie benöti­gen das Bau­spar­dar­lehen erst zu einem späte­ren Zeit­punkt, dann ha­ben Sie die Mög­lich­keit, weiter­hin Gut­ha­ben anzu­spa­ren. Dies lohnt sich beson­ders, wenn die Gut­haben­zin­sen hoch sind und Sie noch kein konkre­tes Ziel für das Bau­spar­dar­le­hen haben.

    2. Sie lassen sich das Spar­gut­haben aus­zah­len: Sie benöti­gen aktuell und auch zu kei­nem späte­ren Zeit­punkt das Bau­spar­dar­lehen, dann lassen Sie sich das Spar­gut­ha­ben aus­zah­len. Gut­haben­zin­sen und Förde­run­gen, die nicht an wohn­wirt­schaft­liche Wohn­zwecke gebun­den sind, werden Ihnen dabei aus­ge­zahlt. Bei einigen Bau­spar­tari­fen wird zudem ein hoher Zins­bonus ange­boten, der beim Ver­zicht auf das Bau­spar­dar­le­hen ge­währt wird.

    3. Sie verschie­ben die Zuteilungs­reife des Bauspar­ver­trags: Ist Ihr Bau­spar­ver­trag zuteilungs­reif, Sie sind aber in der Pla­nung noch nicht soweit, dann können Sie die Verschiebung der Zu­tei­lung bei der Bau­spar­kas­se bean­tra­gen. Die Aus­zah­lung der Bau­spar­sum­me er­folgt dann zu einem späte­ren Zeit­punkt. In dieser Zeit kön­nen Sie weiter­hin wie ge­habt Bau­spa­ren, bis der neue Zutei­lungs­zeit­punkt er­reicht ist.

    4. Sie nehmen das Bau­spar­dar­lehen in An­spruch: Sofern Sie den Kauf einer Immo­bilie in Aus­sicht haben oder eine Moder­ni­sie­rung am Haus vorneh­men möch­ten, können Sie den Bau­spar­ver­trag mit einem günsti­gen Bau­spar­dar­le­hen kombi­nie­ren. Dabei wech­seln Sie von der Zuteilungs­pha­se in die dritte Phase des Bau­spa­rens, nämlich in die Dar­le­hens­phase.

  • Das Bau­spa­ren set­zt sich verein­facht gesagt aus einem Spar­be­trag und einem Darlehen zusam­men. Diese zwei Kompo­nen­ten erge­ben die Bauspar­summe. Erst in der Dar­lehens­phase kön­nen Sie über die gesam­te Bau­spar­summe verfü­gen. Das bedeu­tet, Sie ha­ben in der An­spar­phase einen bestimm­ten An­teil der Bau­spar­summe ange­spart und damit die Zuteilungs­reife für das Bau­spar­dar­lehen er­reicht. In der Dar­lehens­phase stellt Ihnen die Bau­spar­kasse nun den rest­lichen Be­trag der Bau­spar­summe als Bau­spar­dar­lehen zur Ver­fügung.

    Bereits bei Vertrags­ab­schluss legen Sie fest, wie hoch die Til­gung ist, mit der Sie das Bau­spar­dar­lehen zurück­zah­len. Anders als bei einer klassi­schen Baufinan­zierung til­gen Sie das Bau­spar­dar­lehen wäh­rend der Lauf­zeit komplett, eine Rest­schuld bleibt damit nicht beste­hen. Die Rück­zah­lung des Bauspar­dar­lehens können Sie zudem mit Sonder­til­gungen beschleu­ni­gen.

    Wie lange Sie das Bauspar­dar­le­hen zurück­zah­len müs­sen, ist von der Tarif­art, der Höhe der Bau­spar­sum­me und der fest­ge­leg­ten Til­gungs­höhe ab­hän­gig. Grund­sätz­lich gilt: Je höher die Til­gung, desto schnel­ler sind Sie schulden­frei. Setzen Sie die Til­gung zu hoch an, ist Ihre monat­liche Belas­tung aller­dings sehr hoch.

Ein Bausparvertrag Vergleich lohnt sich

Beim Ab­schluss eines Bau­spar­ver­trags gilt grund­sätz­lich: Ver­gleichen Sie die unter­schied­lichen Bau­spar­tari­fe mit­einan­der und glei­chen Sie diese mit Ihrem Vor­ha­ben ab – also Bau­spa­ren als Immo­bilien­finan­zie­rung oder Bau­spa­ren als Geldanlage. Nur so stel­len Sie fest, ob sich ein Bau­spar­ver­trag lohnt.

Kontoführungsgebühren sind nicht zulässig

Der Bundesgerichts­hof hat im Novem­ber 2022 ent­schie­den, dass Bau­spar­kassen keine Konto­ge­bühren mehr bei Bau­spar­ver­trägen er­heben dürfen. Das gilt sowohl für die Dar­lehens­phase als auch für die An­spar­phase. Als Bau­sparer müssen Sie also in Zukunft nur noch die Ab­schluss­gebühr be­zahlen. Bei bereits be­ste­hen­den Ver­trä­gen könnten Sie Er­stat­tungs­an­sprüche gel­tend machen.

Mit einem Bausparvertrag vor steigenden Bauzinsen schützen?

Oft weiß man erst nach 10 oder 20 Jah­ren, ob Bau­spar­en wirk­lich eine gute Idee war. Aktu­ell er­gibt sich aber ein spannen­der Zeit­punkt: Die Bau­zin­sen sind sprung­haft an­ge­stie­gen und lie­gen jetzt über dem Zins­niveau vieler Bau­spar­ver­trä­ge. Schon jetzt schnei­det der Bau­spar­ver­trag im Ver­gleich zum Bau­kre­dit sehr gut ab, was die fol­gen­de Rech­nung ver­deut­lichen soll.

In dem Bei­spiel soll eine Eigen­tums­woh­nung mit einem Kre­dit in Höhe von 300.000 € finan­ziert wer­den. Die Kauf­neben­kos­ten in Höhe von 25.500 € sind als Eigen­kapi­tal vor­han­den. Inner­halb von höchs­tens 30 Jah­ren soll die Woh­nung ab­be­zahlt sein. Zur Aus­wahl ste­hen nun ein klassi­sches Voll­tilger­dar­lehen, das einem Annuitäten­dar­lehen mit einer Zins­bin­dung von 30 Jah­ren ent­spricht. Hier liegt der Zins bei 3,92 %. Alter­na­tiv ist ein Bau­spar­ver­trag mög­lich, der 15 Jahre be­spart wird und dann zu­teilungs­reif wird. Bis dahin finan­zieren Sie die Woh­nung mit einem til­gungs­frei­en Bau­kre­dit, bei dem Sie nur die Zin­sen an die Bank zah­len. Ihre monat­liche Rate setzt sich hier als aus dem Bau­spar­be­trag und den Zins­kos­ten für den Bank­kre­dit zusam­men.

Weil die Zinsen beim Bauspardarlehen deutlich niedriger sind als beim Volltilgerdarlehen, profitieren Sie am Ende der Laufzeit von einer Ersparnis von 22.728,60 €. Und das, obwohl Sie in den ersten 15 Jahren nicht einmal tilgen. Zudem sind Sie 2 Jahre eher mit der Finanzierung fertig. In diesem Fall gewinnt also der Bausparvertrag.

 

Tilgungsfreies Darlehen + Bauspar­vertrag

Volltilger­darlehen

Kreditsumme

300.000 €

300.000 €

Zinsbindung

15 Jahre + Bauspar­vertrag

30 Jahre

Zinssatz

3,44 % + 2,35 %

3,92 %

anfängliche Tilgung

0 %

1,76 %

Rate

1.420 €

1.420 €

Laufzeit

28 Jahre

30 Jahre

Zinskosten

154.800 € (Bank) + 32.606,80 €

(Bauspar­kasse) = 187.406,80 €

210.134,40 €

Vorteil

22.728,60 €

 

Stand: Juni 2022

Experten-Interview: Wann ist ein Bausparvertrag sinnvoll?

Über einen Bau­spar­ver­trag können Sie sich günsti­ge Zin­sen sich­ern. Wäh­rend der histo­rischen Niedrig­zinsen der vergan­ge­nen Jah­re ging das auch direkt über einen Bau­kre­dit. Wird Bau­spa­ren auf­grund der aktuel­len Zinsent­wick­lung und stark an­ge­stie­ge­nen Bau­zin­sen jetzt wie­der attrak­tiv? Und was gilt für Anle­ger?

Wir haben mit dem Experten Björn Pätzold, Spezia­list für Bau­finan­zie­run­gen bei dem Finan­zierungs­vermitt­ler Dr. Klein in Mett­mann gespro­chen.

Für wen ist Bausparen jetzt sinnvoll?

Björn Pätzold: Eigent­lich ist es für je­den interes­sant, der eine Immo­bilie hat oder ha­ben möch­te. Wer schon eine Immo­bilie hat, kann seine Rest­schuld plan­bar ab­sichern oder den Ver­trag nut­zen als Sammel­topf für Eventua­litä­ten, z. B. Sanie­run­gen. Wer spä­ter ein Objekt kau­fen möch­te, kann mit dem Bau­spar­ver­trag sowohl Eigen­kapi­tal auf­bau­en als auch die Zin­sen für spä­ter sichern. Noch haben Bau­spar­kas­sen Tarife, die aus der Niedrig­zins­phase stam­men – da kann ich also noch mit einem Zins von etwa 2,3 % rech­nen, was ich so aktuell von keiner Bank mehr be­kom­me.

Wie weit im Voraus muss ich beim Bau­sparen planen?

Björn Pätzold: Ein Bauspar­ver­trag braucht immer eine gewis­se An­lauf­zeit, je nach Tarif brau­chen Sie 7–10 Jah­re, bis er zuteilungs­reif ist. Wenn Sie aber in 2 Jah­ren ein Objekt fin­den, können Sie es trotz­dem kaufen – Sie brau­chen dann nur bis zur Zu­teilungs­reife des Bauspar­ver­trags einen Bau­kre­dit. Und weil er eine kurze Lauf­zeit von 5–8 Jahren hat, bekom­men Sie günsti­ge Kondi­tio­nen. Danach lösen Sie es mit Ihrem Bau­spar­dar­le­hen ab.

Wenn Sie also sagen, dass ein Bau­spar­ver­trag für Sie interes­sant ist, um sich Zinsen zu sichern, soll­ten Sie direkt star­ten. Immer­hin wis­sen Sie nie, wann Sie ein Objekt fin­den, das kann sich viel län­ger zie­hen als ge­plant.

Ein Bauspar­ver­trag hat eine lange Lauf­zeit. Wie flexi­bel bleibe ich da über­haupt?

Björn Pätzold: Bau­spa­ren ist gar nicht so un­flexi­bel wie sein Ruf. Man kann auf viele Din­ge auch wäh­rend der Lauf­zeit noch rea­gieren. Möchte ich etwa für 500.000 € etwas kaufen und 200.000 € davon über Bau­sparen ab­sichern, und ich fin­de nach 6 Jahren ein Objekt, wenn der Ver­trag eigent­lich noch nicht zuteilungs­reif ist. Dann kann ich den Vertrag auch tei­len und die „fer­tigen“ 100.000 € in meine Finan­zierung neh­men, während die anderen 100.000 € weiter be­spart wer­den.

Worauf muss ich mich zu Anfang festlegen?

Björn Pätzold: Was man in der Tat vor­ab über­legen muss, ist die Bau­spar­sum­me. Will ich eine mög­lichst hohe Summe ab­sichern, ist auch meine Ab­schluss­gebühr hoch. Wer da­ge­gen viel­leicht erst­mal nur 50.000 € nimmt, kann zwar spä­ter noch er­hö­hen – das geht aber nur, so­lan­ge es den Tarif noch gibt. Und aktu­ell muss man davon aus­ge­hen, dass die Tari­fe bald ange­passt wer­den.

Außer­dem muss ich mich für einen Tarif ent­schei­den. Jede Bau­spar­kas­se hat meis­tens fünf oder sechs zur Aus­wahl. Der Schau­fenster­tarif kann 0,35 % Darlehens­zins ha­ben, das ist natür­lich Hammer. Aber diese Tarife haben meist fol­gen­de Kehr­seite: Sie sind in der Ent­wick­lung sehr träge, also bis sie zuteilungs­reif sind. Und man hat eine rela­tiv hohe Zins- und Tilgungs­leis­tung zu zahlen. Gene­rell steht diese Leis­tung immer fest und liegt zwischen 3 und 10 Pro­mille der Bau­spar­sum­me. Bei einer Summe von 500.000 € macht es schon einen Unter­schied, ob ich monat­lich 1.500 € oder 5.000 € zah­len muss. Die aus­ge­woge­nen Tari­fe für einen Bau­spar­ver­trag lie­gen bei etwa 2 % Zin­sen. Und im Ideal­fall habe ich auch das Bau­spar­ziel im Auge. Also wann brau­che ich das Dar­le­hen bzw. die An­schluss­finan­zierung? Dann kann ich meinen Taschen­rech­ner neh­men und weiß, was ich bis dahin ange­spart haben muss. Das muss übri­gens nicht monat­lich sein, son­dern funktio­niert auch un­regel­mäßig durch Ein­mal­zah­lun­gen.

Die Zinssicherheit erkaufe ich mir durch eine Ab­schluss­ge­bühr in Höhe von 1–1,6 % der Bau­spar­sum­me. Das ist ja schon eini­ges!

Björn Pätzold: Ja – und auch wieder nein. Bei 500.000 € sind das 5.000–8.000 €. Ange­nom­men, Sie krie­gen das Bau­spar­dar­le­hen für 2,35 % und damit 0,8 % günsti­ger als bei der Bank. Dann spa­ren Sie allein im 1. Jahr mehre­re Tau­send Euro. Angst haben viele jetzt vor einem Zins­niveau von 4–5 %, da hät­ten Sie die Ab­schluss­ge­bühr noch viel schnel­ler drin. Und das Ge­fühl der Sicher­heit ist nicht zu unter­schät­zen. Ein Bau­spar­ver­trag ist für Leute, die ein­fach Sorge ha­ben, dass der Zins in 10, 15 Jahren so viel höher ist, dass sie in Zahlungs­schwierig­kei­ten kom­men.

Das Interview wurde zuletzt am 20.05.2023 geprüft.

Bausparen als ideale Lösung für Modernisierungen

Ob Sie nun den Wert Ihrer Immo­bilie mit einer Moderni­sie­rung stei­gern möch­ten oder die ersten an­ste­hen­den In­stand­hal­tungs­maß­nahmen in Blick haben: Mit einem Bau­spar­ver­trag las­sen sich gut Rück­lagen für die Maß­nah­men der Moderni­sie­rung bilden. Oft lohnt es sich zu diesem Zweck, das Bau­spa­ren parallel zu einem Bau­kre­dit zu begin­nen. Bei einer Summe von 20.000 € (etwa für eine neue Heiz­an­lage) sparen Sie mit einem Bau­spar­ver­trag zu­nächst circa 40 % an, also 8.000 €. Die rest­lichen 12.000 € für die Moderni­sierung erhal­ten Sie dann über ein zins­güns­ti­ges Dar­lehen von Ihrer Bau­spar­kas­se.

Alter­na­tiv kön­nen Sie das Geld auch auf einem Tages­geld­kon­to anle­gen. Steigen die Tages­geld­zin­sen, ist das für Ihr Erspar­tes von Vor­teil, denn der Zins für Tages­geld wird täglich aktuali­siert. Aber: Stei­gen Guthaben­zin­sen, stei­gen auch die Zin­sen für Kredi­te. Dass bedeu­tet, wenn Sie die 8.000 € über ein Tagesgeld­konto an­spa­ren, benöti­gen Sie immer noch die rest­lichen 12.000 €. Diese müssen Sie dann über einen teure­ren Kredit finan­zieren lassen. Ein Bau­spar­ver­trag ist bei niedri­gen Zin­sen somit eine gute Entschei­dung, um Rück­la­gen zu bil­den. Denn Sie kön­nen sich das aktu­elle Zins­niveau auf Jahre im Vor­aus für Ihr Bau­spar­dar­le­hen sichern.

Ist der Bausparvertrag zum Sparen geeignet?

Als reine Geldan­lage lohnt sich ein Bau­spar­ver­trag aktu­ell nicht, da Gebüh­ren anfallen und Sie bei ande­ren Produk­ten wie Tages­geld, Fest­geld oder ETF-Spar­plä­nen eine höhere Rendi­te erwar­ten kön­nen. Es gibt zwar einige speziel­le Tari­fe, die recht attrak­tive Zin­sen­ver­spre­chen, das lohnt sich jedoch auch nur dann, wenn Sie zusätz­lich staat­liche Förde­run­gen (Vermögens­wirksame Leis­tun­gen und Wohnungs­bau­prä­mie) erhal­ten.

Im Umkehr­schluss bedeu­tet das, dass Sie bei einem Bauspar­ver­trag mit hohen Gut­haben­zin­sen in der Darlehens­phase höhere Bau­spar­zin­sen til­gen müs­sen. Einen Bauspar­kredit mit hoher Verzin­sung sollten Sie deshalb eher zum Spa­ren verwen­den und nicht unbe­dingt für eine Immo­bilien­finan­zie­rung, jeden­falls dann nicht, wenn die all­ge­meinen Bau­zin­sen niedri­ger ste­hen. Worauf Sie auf der Suche nach der passen­den Geld­an­lage achten müs­sen, zeigen wir Ihnen in unse­ren Anlage­tipps.

Lohnt sich ein Bausparvertrag 2024?

Aufgrund der angestie­ge­nen Bau­zin­sen er­gibt sich ein guter Zeit­punkt für den Ab­schluss eines Bau­spar­ver­trags. Denn Bau­spar­kas­sen geben aktuell noch Ver­trä­ge mit sehr günsti­gen Zin­sen für die Darlehens­phase aus. Gleich­zei­tig sichern Sie sich gegen weiter stei­gen­de Bau­zin­sen ab, von denen viele Exper­ten aus­ge­hen.

Bau­spa­ren wird damit interes­sant für alle, die jetzt in mittel- bis lang­fris­ti­ger Zu­kunft eine Investi­tion pla­nen. Das kann ein Immo­bilien­kauf oder eine Moderni­sie­rung sein. Das betrifft eben­so alle, die nach Ab­lauf ihrer jetzi­gen Bau­finan­zie­rung noch eine Rest­schuld haben im Sinne einer Anschluss­finan­zierung.

Für Sparer liegen die Gut­haben­zin­sen in der Anspar­phase je nach Tarif und Mindest­bau­spar­gut­haben inzwi­schen bei 0,10–1,6 %. Hier lohnt sich ein Bauspar­ver­trag vor allem dann, wenn Sie von den staat­lichen Förder­pake­ten (Wohnungs­bau­prä­mie und Vermögens­wirk­same Leis­tun­gen) profi­tie­ren.

Kommt Bausparen für Sie in Frage, empfehlen wir:

  • Führen Sie immer einen Bau­spar­ver­trag Ver­gleich durch. Holen Sie sich dazu Ange­bote unter­schied­licher Bau­spar­kas­sen ein und ver­glei­chen Sie die Tarife und Bau­spar­zin­sen mit­einan­der. Lassen Sie sich dabei immer Ihre Rendi­te im Detail auf­zei­gen.
  • Ziehen Sie als Alterna­tive zum Bau­sparen andere Geldan­la­gen heran. Wer sparen möchte, sollte Geld­an­la­gen wie Tage­geld, Fest­geld oder z. B. einen ETF-Spar­plan mit dem Bau­spar­ver­trag ver­glei­chen und prü­fen, wo höhe­re Rendi­ten erzielt wer­den kön­nen.
  • Für die Immo­bilien­finan­zie­rung soll­ten Sie neben dem Bau­spar­ver­trag Ver­gleich einen Bau­geld Ver­gleich ma­chen. Auch wenn die Bau­zin­sen zu­letzt deut­lich ange­stie­gen sind, befin­den sie sich immer noch auf ei­nem günsti­gen Niveau. Zu­dem be­steht eine Baufinan­zie­rung nie aus­schließ­lich aus einem Bau­spar­dar­lehen, son­dern wird da­durch er­gänzt.
  • Ein Bauspar­ver­trag lohnt sich aktuell beson­ders, wenn Sie diesen als Rücklage für eine spätere Moderni­sierung verwen­den möch­ten. Kleine­re Dar­lehens­sum­men zwischen 10.000–50.000 € sind häufig über den Bauspar­ver­trag günsti­ger als über eine klassi­sche Immo­bilien­finan­zierung oder einen klassi­schen Raten­kre­dit. Aber auch hier gilt: Wer sparen möch­te, muss die unterschied­lichen Ange­bote und Geldan­la­gen mit­einan­der ver­glei­chen.
  • Denken Sie an Ihre Kinder: Der Bau­spar­ver­trag könn­te hier tat­säch­lich ein Revi­val erle­ben. Falls sich die Bau­zin­sen auf 3 % oder mehr ein­pen­deln sollten, sichern Sie Ihrem Nach­wuchs ein unschlag­ba­res Zins­niveau für spätere Investi­tio­nen.

Wie finde ich den besten Bausparvertrag im Vergleich?

Damit sich ein Bauspar­ver­trag lohnt und am Ende tat­säch­lich zu Ihren individuel­len Bedürf­nis­sen passt, ist ein Bau­spar­ver­trag Ver­gleich immer zu empfeh­len. Im Fol­gen­den zeigen wir Ihnen, wes­halb ein Ver­gleich so wich­tig ist und worauf Sie dabei achten müs­sen.

Beachten Sie die Rückzahlung der Abschlussgebühr

In der Anspar­phase soll­ten Sie die Abschluss­ge­bühr über die monat­lichen Spar­raten ver­rech­nen kön­nen. Die Abschluss­ge­bühr wird von jeder Bau­spar­kas­se bei Vertrags­ab­schluss erho­ben. Die Höhe der Abschluss­ge­bühr be­läuft sich häu­fig auf 1,0–1,6 % der Bau­spar­sum­me. Das bedeu­tet: Ihr Bau­spar­kon­to wird bei Vertrags­ab­schluss zu­nächst mit der Abschluss­ge­bühr belas­tet. Da Sie noch nichts ange­spart ha­ben, befindet Sie sich zu­nächst im Mi­nus. Bei einer Bau­spar­sum­me von 100.000 € wä­ren das beispiels­weise 1.000–1.600 €, mit denen Sie Ihr Bau­spar­kon­to belas­ten. Die­sen Be­trag müs­sen Sie nun wäh­rend der Spar­phase an die Bau­spar­kas­se zurück­zah­len.

monatliche Sparsumme

ohne VWL und Zinsen

Abschlussgebühr von 1.000 €

Rückzahlung

Abschlussgebühr von 1.600 €

Rückzahlung

50 € 1 Jahr und 8 Monate 2 Jahre und 8 Monate
100 € 10 Monate 1 Jahr und 4 Monate
150 € 7 Monate 11 Monate
200 € 5 Monate 8 Monate

Im Rechen­bei­spiel zeigen wir Ihnen, wie lange Sie für die Rück­zah­lung der Abschluss­ge­bühr benö­ti­gen. Dabei sind Ver­mögens­wirk­same Leis­tun­gen und Gut­haben­zin­sen nicht inbe­grif­fen. Bei einem monat­lichen Spar­be­trag von 100 € benöti­gen Sie für die Rück­zah­lung der Abschluss­ge­bühr somit ca. 10 Mona­te.

Im Klar­text bedeu­tet das: Mit der An­spa­rung des Mindest­gut­ha­bens begin­nen Sie erst ab dem 11. Monat. Die An­spar­phase verlän­gert sich also auto­ma­tisch und Sie müs­sen län­ger da­rauf war­ten, bis der Bau­spar­ver­trag zu­teilungs­reif ist. So­fern Sie Ihnen zu­ste­hen, nut­zen Sie die Vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen und die Wohnungs­bau­prämie. So kön­nen Sie während der Spar­phase die Abschluss­ge­bühr über die staat­lichen Förde­run­gen zurück­zah­len.

Baukredit oder Bausparvertrag: der Vergleich

Ein Bau­spar­ver­trag ist nicht für sehr hohe Kredit­sum­men ge­dacht. Des­halb läuft in aller Re­gel nicht die komplet­te Finan­zie­rung des Eigen­heims über den Bau­spar­ver­trag. Bei einer Vertrags­sum­me von 200.000 € müs­sen Sie in der An­spar­phase mindes­tens 80.000 € an­spa­ren, damit der Bau­spar­ver­trag zuteilungs­reif ist. Das bedeu­tet, jeden Mo­nat ca. 670 € über 10 Jahre hin­weg spa­ren. Mög­lich sind aller­dings auch Ein­mal­zah­lun­gen, falls Sie be­reits Eigen­kapi­tal ange­spart ha­ben.

Bei höhe­ren Kredit­sum­men soll­ten Sie da­ran den­ken, dass Bauspar­ver­träge schnel­ler ge­tilgt wer­den müs­sen als klassi­sche Immo­bilien­kre­di­te. Für die Rück­zah­lung einer Bau­finan­zie­rung benöti­gen Sie rund 20–40 Jah­re, bei einem Bau­spar­ver­trag müs­sen Sie den Bau­spar­kre­dit be­reits in 15–20 Jah­ren til­gen. Dass bedeu­tet, dass Sie bei einem Bau­spar­ver­trag mit einer höhe­ren monat­lichen Belas­tung rech­nen müs­sen als bei einem Bau­kre­dit.

Bausparvertrag abschließen – so gehen Sie vor

Einen Bau­spar­ver­trag kön­nen Sie ein­fach online bean­tra­gen oder vor Ort bei Ihrer Bank nach­fra­gen. Grund­sätz­lich gilt: Entschei­den Sie sich nicht für das erst­bes­te Ange­bot! Neh­men Sie den Auf­wand in Kauf, holen Sie sich Ange­bote unter­schied­licher Bau­spar­kas­sen ein und ver­glei­chen Sie die Bau­spar­tari­fe mit­einan­der. Nur so kön­nen Sie fest­stel­len, ob der Bau­spar­ver­trag zu Ihren Vor­ha­ben passt und sich am Ende tat­säch­lich lohnt.

1. Finden Sie den passenden Bau­spar­tarif
Für welchen Bau­spar­tarif Sie sich ent­schei­den, ist in erster Linie von Ihrem Vor­ha­ben ab­hän­gig. Le­gen Sie den Fo­kus auf Spa­ren, dann ist ein Bau­spar­tarif mit einer hohen Gut­haben­ver­zin­sung zu empfeh­len. Möch­ten Sie dage­gen mit dem Bau­spar­ver­trag eine Immo­bilie finan­zie­ren, ist ein Tarif mit niedri­gen Dar­lehens­zin­sen wich­tig. Kön­nen Sie sich aktu­ell aber noch nicht auf ein Vor­ha­ben fest­le­gen, ist Options­bau­spa­ren die ideale Lö­sung. Beim Options­bau­spa­ren ent­schei­den Sie erst am Ende der Spar­phase, ob Sie den Bau­spar­ver­trag mit Spar­zin­sen in An­spruch neh­men, oder ob Sie diesen als günstiges Dar­lehen zur Finan­zie­rung ver­wen­den.

Die Verzin­sung des Bauspar­ver­trags vari­iert nach Vor­ha­ben und Bau­spar­tarif. Achten Sie bei der Wahl des Bau­spar­tarifs auf einen mög­lichst hohen Zins­bonus, der beim Ver­zicht auf das Bau­dar­lehen ge­währt wird. Fragen Sie bei Ihrer Bau­spar­kas­se zudem nach, ob ein späte­rer Wech­sel in einen rendite­freund­liche­ren Bau­spar­ver­trag kosten­los und jeder­zeit mög­lich ist.

2. Legen Sie die Höhe der Bau­spar­summe fest
Lassen Sie sich zu der Höhe der Bau­spar­summe aus­gie­big bera­ten. Auf keinen Fall sollten Sie diese zu hoch anset­zen. Je höher sie ist, desto länger dauert es, bis der Bau­spar­ver­trag zuteilungs­reif ist. Zum ande­rem müs­sen Sie mit höheren Kos­ten bei der Rück­zah­lung des Darlehens rech­nen.

3. Sparen Sie monat­lich
Ihr Bauspar­gut­haben wächst konti­nuier­lich an. Dies geschieht durch Ihre monat­lichen Spar­raten, die mit vermögens­wirk­samen Leis­tungen auf­ge­stockt wer­den kön­nen. Je nach Ver­trag kön­nen zudem eventuelle Sonder­zah­lungen erfol­gen. Nutzen Sie die Möglich­keit der Ein­mal­zah­lung, um so das Sparziel schnel­ler zu er­reichen.

4. Beantragen Sie die staatliche Förde­rung
Bausparen ist eine der wenigen Geldanlagen, die auch staat­lich geför­dert wird. Mit etwas Glück profi­tie­ren Sie gleich doppelt von der staat­lichen Förderung, da sich grund­sätzlich zwei einkommens­ab­hängige Förder­möglich­keiten unter­schei­den las­sen:

  • Die Arbeitnehmersparzulage erhalten alle Arbeit­nehmer, die ihre vermögens­wirksamen Leis­tun­gen in einen Bauspar­ver­trag inves­tie­ren.
  • Im Rahmen der Wohnungs­bau­prämie werden Einzah­lun­gen auf einen Bau­spar­ver­trag mit staat­lichen Zuschüs­sen be­lohnt.

Die Anträge auf staat­liche Förde­rung sendet Ihnen die Bau­spar­kasse zu. Den aus­ge­füllten Antrag für die Wohnungs­bau­prämie senden Sie an Ihre Bau­spar­kasse zurück, den Antrag für die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage reichen Sie mit Ihrer Ein­kommen­steuer­er­klä­rung beim Finanz­amt ein.

5. Ihr Guthaben wird inklusive Zinsen und Zuschüs­sen aus­gezahlt
Wenn Sie die Sparphase be­endet haben, zahlt die Bau­spar­kasse Ihr ange­spartes Gut­haben und die rest­liche Vertrags­summe als Baudar­lehen an Sie aus. Ist dieser Zeit­punkt nach einer Lauf­zeit von 7 Jahren, erhalten Sie zudem Zu­schüsse vom Staat, wenn Sie darauf An­spruch haben.

Wenn Sie einen Bauspartarif mit Wahl­zu­teilung verein­bart haben, können Sie auch schon nach 2 Jah­ren die Aus­zah­lung des Dar­lehens beantragen, ohne das Mindest­gut­haben von 40–50 % ange­spart zu haben. Dabei entfallen jedoch die staat­lichen Förde­run­gen. Die Bedin­gun­gen für die Wahl­zu­teilung sind indi­vidu­ell mit Ihrer Bau­spar­kasse zu verein­ba­ren und unter­lie­gen bestimmten Voraus­set­zun­gen, die sich von Bau­spar­kas­se zu Bau­spar­kas­se unter­schei­den.

Kombikredite: die Alternative zum Bausparvertrag

Einige Bau­spar­kas­sen bie­ten aktu­ell Kombi­kre­di­te als Alterna­ti­ve zum klassi­schen Bau­spar­ver­trag an. Der Vor­teil gegen­über dem Bau­spar­ver­trag: Sie erhal­ten das Dar­le­hen so­fort aus­ge­zahlt und kön­nen die­ses für die Finan­zie­rung einer Immo­bilie auf­wen­den. Der Kombi­kre­dit setzt sich dabei aus einem Bau­spar­ver­trag und aus einem Vor­aus­dar­le­hen zusam­men.

  • Mit dem Voraus­dar­le­hen finan­zie­ren Sie die Immo­bilie. Da­bei zahlen Sie an die Bau­spar­kas­se ledig­lich die an­fallen­den Zin­sen zu­rück. Eine Til­gung des Dar­le­hens, also die Rück­zah­lung des Dar­le­hens, fin­det noch nicht statt.
  • Para­llel dazu über­weisen Sie monat­lich einen Be­trag auf den Bau­spar­ver­trag. Das machen Sie so lange, bis dieser zuteilungs­reif ist. Mit der ange­spar­ten Sum­me lösen Sie dann die Immo­bilien­finan­zie­rung, in Form des Voraus­dar­le­hens, ab. Ab diesen Zeit­punkt setzt sich Ihre monat­liche Rate des Bau­spar­kre­dits, wie bei einem her­kömm­lichen Annui­täten­dar­lehen, aus Zins und Tilgung zusam­men.

Vorteile und Nachteile von Bausparverträgen

  • Bau­sparen ist plan­bar und sicher. Denn be­reits bei Vertrags­be­ginn verein­ba­ren Sie den Zins­satz für die Spar- und Dar­lehens­phase. Dieser Zins­satz än­dert sich dann nicht mehr.
  • Über einen Bau­spar­ver­trag bekom­men Sie aktuell sehr günsti­ge Zin­sen.
  • Bausparen erhält staat­liche Förde­rung in Form von vermögens­wirk­samen Leis­tungen (VL) und der Wohnungs­bau­prämie.
  • Sie bleiben flexibel und entschei­den selbst, wofür Sie das ange­spar­te Geld verwen­den (bei VL nach Ablauf einer 7-jähri­gen Sperr­frist).
  • Ein Bauspar­ver­trag lässt sich auf Familien­mit­glieder über­tra­gen, wenn Sie ihn nicht selbst nut­zen möch­ten.
  • In einer Niedrig­zins­phase ist der Gut­haben­zins in der Spar­phase niedri­ger ist als bei anderen Geldan­lagen.
  • Beim Ab­schluss eines Bauspar­ver­trags fällt eine Abschluss­ge­bühr an, die von den ersten Spar­ein­la­gen abge­zo­gen wird. Diese kann bis zu 1,6 % der Bauspar­summe be­tra­gen.
  • Der Effektiv­zins ist beim Bau­spa­ren deut­lich höher als der Soll­zins, unter anderem wegen des Agios, den viele Bauspar­kassen als Auf­schlag (früher Gebühr) berech­nen.
  • Bis ein Bau­spar­ver­trag voll­um­fäng­lich zuteilungs­reif ist, dauert es 8–10 Jahre. Durch geschick­tes Kombi­nie­ren oder Tei­len lässt er sich aber auch vor­her schon nutzen.

Zusammenfassung – Wann ist Bausparen sinnvoll und wann nicht?

Da die Mindest­lauf­zeit bei einem Bau­spar­vertrag 18 Monate beträgt, ist ein Bau­spar­kredit nichts für kurz­ent­schlosse­ne Immo­bilien­käufer. In diesem Fall ist eine klassi­sche Baufi­nan­zierung empfeh­lens­wer­ter, da diese binnen kürze­ster Zeit in Anspruch genommen wer­den kann.

Steht der Immo­bilien­kauf erst in eini­gen Jah­ren an, kann die Finan­zierung der Immo­bilie über den Bau­spar­kre­dit sinn­voll sein. Beson­ders, wenn beim Vertrags­ab­schluss die Zin­sen niedrig sind und mit einem Zins­an­stieg zu rech­nen ist. Der Grund: Bau­spar­zin­sen werden beim Vertrags­ab­schluss ein­malig fest­ge­schrie­ben und unter­lie­gen damit keinen Zins­schwan­kun­gen.

Zur Bil­dung von Rück­la­gen, z. B. für Maß­nahmen der Moderni­sierung, sind Bauspar­kre­dite beson­ders gut geeig­net. Bei geringeren Kredit­sum­men spa­ren Sie die 40–50 % Mindest­guthaben verhältnis­mäßig schnell an und profi­tie­ren bei der Kredit­aufnahme wiederum von niedri­gen Kredit­zinsen.

Möchten Sie den Bauspar­ver­trag als reine Sparan­lage nutzen, dann lohnt sich das Bau­sparen nur, wenn die Guthaben­zin­sen hoch sind und Sie zusätzlich von staat­lichen Förde­run­gen profi­tie­ren.

Aktuell lohnt sich ein Bauspar­ver­trag zur Bil­dung von Rück­la­gen oder für die späte­re Teil­finan­zierung einer Immo­bilie. Wenn Sie schon eine Immo­bilie finan­zieren, können Sie ein Bauspar­dar­lehen für die spätere Anschluss­finan­zierung nutzen und den Kredit mit dem Bau­sparver­trag ablö­sen.

Sinnvoll kann ein Bauspar­ver­trag auch für Kinder sein, wenn Sie die aktu­ell sehr günsti­gen Zinsen für später sichern möch­ten.

Vor Abschluss eines Bauspar­ver­trags sollte grund­sätz­lich ein Bauspar­ver­trag Ver­gleich durchge­führt wer­den. Nur so können Sie fest­stellen, welcher Bau­spar­tarif am besten zu Ihrem Vor­ha­ben passt.

Bausparvertrag – die wichtigsten Fragen und Antworten

  • Muss ein Bausparvertrag später zum Bauen verwendet werden?

    Nein. Sie haben die freie Wahl, ob Sie Ihr angespartes Geld später für den Erwerb von Wohneigentum, für die Modernisierungen oder in ein neues Auto investieren wollen. Reine Renditesparer erhalten bei einem Verzicht auf das Bauspardarlehen manchmal sogar einen Zinsbonus, der das Bausparen noch attraktiver macht.

    Das Bauspardarlehen ist allerdings an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.

  • Als Geldanlage aktuell nicht. Man bekommt zwar Vermögenswirksame Leistungen und die Wohnungsbauprämie, aber wer nicht bauen will, kann auch andere Förderungen in Anspruch nehmen.

    Bausparen kann aber auch für Mieter interessant sein, die ihre Wohnung renovieren möchten: Bis 40.000, 50.000 € sind Bausparverträge ja blanko, d. h. es erfolgt kein Eintrag ins Grundbuch. Das Darlehen muss aber immer wohnwirtschaftlich genutzt werden.

  • Bei Bedarf können Sie Ihren Bausparvertrag kündigen, in der Regel mit einer 3- bis 6-monatigen Kündigungsfrist. Hierbei entfällt jedoch Ihr Darlehensanspruch, eine etwaige Abschlussgebühren-Rückerstattung und bei einer Kündigung innerhalb der ersten 7 Jahre die staatliche Förderung.

  • In der Regel löst man ein Annuitätendarlehen nach der ersten Zinsbindung mit einem Bauspardarlehen ab, etwa nach 10 Jahren. Nach dieser Zeit ist die Restschuld geringer als der ursprüngliche Kredit war und gleichzeitig ist der Objektwert hochgegangen. Weil man dazu parallel angespart hat, liegt die Finanzierung deutlich unter 60 % und ist damit im Hinblick auf den Beleihungsauslauf bausparkassenkonform.

    Ein Objekt lässt sich auch komplett über ein fertiges Bauspardarlehen finanzieren, da 40 % der Summe immer bereits angespart sind.

  • Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Sie nehmen die Zuteilung an und beantragen das Bauspardarlehen. Sie erhalten Ihr Guthaben plus Zinsen und staatlicher Förderung sowie Ihr Darlehen ausgezahlt. Es beginnt die Tilgung. Das Darlehen kann übrigens ausschließlich für die Immobilie selbst oder Dinge verwendet werden, die fest mit einer Immobilie verbaut werden.
    • Sie nehmen die Zuteilung an und erhalten Ihr Guthaben inklusive Zinsen ausgezahlt. Das Darlehen können Sie sich später auszahlen lassen. Je nach Tarif bis zu einem Jahr nach Auszahlung des Guthabens.
    • Sie verzichten auf Ihr Darlehen. So wird Ihnen Ihr Sparguthaben nebst Zinsen ausgezahlt. Manche Bausparkassen zahlen in diesem Fall einen zusätzlichen Bonuszins aus, der die Rendite Ihres Bausparvertrages erheblich steigert.
    • Sie erhöhen die Bausparsumme Ihres Vertrages und sparen weiter an.
    • Sie lassen sich das Guthaben und Darlehen erst später auszahlen und beantragen, dass die Zuteilung verschoben wird.
  • Vor allem, wenn sie in der Ausbildung oder kurz davor sind, denn dann können auch VL ein­gezahlt werden. Zusammen mit der Wohnungs­bau­prämie hat man dann 90 €, die es quasi geschenkt gibt. „50.000 € ist zudem ein Baustein, den man später toll in einen Wohnungs­kauf ein­bringen kann“, sagt Björn Pätzold. Auch nicht zu vergessen: Über einen Bau­spar­vertrag kann man nicht spontan verfügen. Das gesparte Geld kann man nicht einfach abheben, sondern man müsste schon den gan­zen Ver­trag auf­lösen.

  • Ja! Wie bei jeder Geldanlage, die Renditen bringt, fällt die sogenannte Abgeltungssteuer an. Diese besagt, dass Gewinne aufgrund von Zinsen oder Dividenden an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Dies ist auch bei Bausparzinsen der Fall. Mit einem Freistellungsauftrag können Sie sich die Steuer aber sparen. Diesen müssen Sie jedoch bis Ende des Jahres bei Ihrer Bausparkasse stellen.

  • Für Inves­toren findet Björn Pätzold ein Konstant­dar­lehen pas­send, weil der Zins­an­teil für einen fest­geschrie­benen Zeit­raum immer gleich­bleibt. Diese Zin­sen kön­nen sie jedes Jahr steuer­lich gel­tend machen. Wenn sie nach 10, 15 Jahren um­finan­zieren wol­len, ha­ben sie zu­dem wieder ein gewis­ses Eigen­kapital ange­spart, womit sie etwas Neues kau­fen kön­nen.

  • Vermögens­wirk­same Leis­tun­gen
    Bei den Vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen erhal­ten Sie vom Arbeit­ge­ber bis zu 40 € im Monat. Dies soll Ihnen wäh­rend der An­spar­phase hel­fen, Vermö­gen auf­zu­bauen. Einen gesetz­lichen An­spruch auf den Spar­be­trag gibt es je­doch nicht. Schauen Sie des­halb in Ihrem Tarif­ver­trag oder fragen Sie direkt beim Arbeit­ge­ber nach, ob Vermögens­wirk­same Leis­tun­gen ge­zahlt wer­den.

    Arbeitnehmersparzulage
    Der Staat för­dert das Bau­spa­ren in Form der Arbeit­nehmer­spar­zu­lage. Je nach Ein­kommens­gren­ze sind hier Zu­schüsse von 9 % auf die vom Arbeit­geber geleis­te­ten Vermö­genswirk­samen Leis­tun­gen mög­lich. Die jähr­liche Ein­kommens­gren­ze bei unver­heira­te­ten be­trägt 17.900 €, bei Ehe­part­nern 35.800 €.

    Wohnungsbauprämie
    Eine weitere Bau­spar­förde­rung bie­tet der Staat mit der Wohnungs­bau­prämie an. Das Bau­spa­ren wird hier­bei mit maxi­mal 8,8 % geför­dert. Die Förde­rung be­zieht sich bei Allein­stehen­den auf einem maxi­malen Spar­be­trag von 512 €, bei Ehe­part­nern auf 1.024 €. Die jährliche Wohnungs­bau­prämie beläuft sich damit auf maxi­mal 45,06 € beziehungs­wei­se auf 90,11 €. Dabei darf die jähr­liche Ein­kommens­gren­ze von 25.600 € bei Allein­ste­hen­den und 51.600 € bei Ehe­part­nern nicht über­schrit­ten wer­den.

    Riester-Bausparvertrag
    Zukünf­tigen Eigen­heim­besit­zern bie­tet der Staat die Förde­rung über den Ries­ter-Bau­spar­ver­trag an. Dabei han­delt es sich um einen speziel­len Bau­spar­ver­trag, bei dem hohe Förde­run­gen mög­lich sind. Ries­ter-Spa­rer erhal­ten jähr­lich bis zu 154 €, zusätz­lich gibt es Zu­la­gen für Kin­der bis zu 300 € und Bau­spa­rer unter 25 Jah­ren können sich einen Bonus von 200 € sichern. Fra­gen Sie beim Beratungs­ge­spräch nach, ob eine Ries­ter-Förde­rung für Sie eine Option ist und was dage­gen­spricht.

  • Bausparen ist ab dem 16. Lebens­jahr für jeden mög­lich. Minder­jähri­ge benöti­gen je­doch für den Vertrags­ab­schluss die Unter­schrift Ihrer El­tern. Für 16- bis 25-Jähri­ge gel­ten beim Bau­spa­ren zu­dem Sonder­re­geln, die das Bau­spa­ren lohnens­wert machen. Die Spar­summe ist beispiels­weise an kei­nen Verwen­dungs­zweck gebun­den und darf belie­big ver­wen­det wer­den, auch wenn vor­her die Wohnungs­bau­prämie erhal­ten wur­de. El­tern oder Groß­el­tern kön­nen einen Bau­spar­ver­trag ab­schlie­ßen und diesen an das Kind über­tra­gen, wenn es alt genug ist. Bau­spa­ren ist somit in jeder Alters­klas­se und Lebens­lage mög­lich.

    Doch nicht immer ist ein Bausparvertrag sinn­voll. Beson­ders ab dem 25. Lebens­jahr soll­te jeder gründ­lich prüfen, ob sich das Bau­spa­ren lohnt oder ob andere Geldanlagen sinn­vol­ler sind.

  • Schlie­ßen Sie einen Bau­spar­ver­trag ab, fällt eine Abschluss­ge­bühr an. Die Höhe der Abschluss­ge­bühr wird prozen­tual zur Bau­spar­summe erho­ben und liegt zwi­schen 1,0–1,6 %. Bei einer Bau­spar­summe von 100.000 € wären das beispiels­weise 1.000–1.600 €, die Sie als Abschluss­ge­bühr an die Bau­spar­kas­se zah­len müs­sen. Wäh­rend der An­spar­pha­se wird Ihr Bau­spar­kon­to zu­nächst mit einem Mi­nus in Höhe der Abschluss­ge­bühr belas­tet. Mit Ihren monat­lichen Spar­bei­trä­gen zah­len Sie die Ge­bühr dann zu­rück.

    An­ders als beim Bau­dar­le­hen wird die Abschluss­ge­bühr beim Bau­sparen nur an­tei­lig in den Effek­tiv­zins ein­berech­net. Las­sen Sie sich beim Beratungs­ge­spräch desh­alb die Kos­ten und Zin­sen des Bau­spar­ver­trags sepa­rat vonei­nan­der an­zei­gen.

    Bei der Aus­zah­lung des Bau­spar­dar­le­hens wur­de von den Bau­spar­kas­sen bis vor eini­ger Zeit zusätz­lich eine Dar­lehens­ge­bühr bzw. Be­ar­bei­tungs­ge­bühr er­ho­ben. Mit dem Ur­teil (Az. XI ZR 552/15 BGH, Urteil vom 8. Novem­ber 2016) hat der Bundes­gerichts­hof diese je­doch für unzu­lässig er­klärt. Seit­dem dürfen Bau­spar­kas­sen die Dar­lehens­ge­bühr von 2 % nicht mehr vom Kun­den ver­lan­gen. Bei einer Bau­spar­sum­me von 50.000 € sparen Sie seit­her 1.000 €.

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