Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereint Fördermaßnahmen der Bundesregierung mit dem Ziel, im Gebäudesektor weniger CO2 auszustoßen und so in Deutschland klimafreundlicher zu bauen und zu sanieren. Private Bauherren und Investoren erhalten mit dieser staatlichen Förderung sowohl zinsgünstige Kredite als auch Zuschüsse.
Die BEG-Förderung besteht seit 2021 und hat einige ältere Programme im Gebäudebereich ersetzt. Mit dem BEG wurden die Fördermaßnahmen auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeteilt. Seit dem Start wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude schon mehrmals reformiert.
Was wird durch die BEG gefördert?
Die BEG fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die dazu führen, dass sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten eine möglichst hohe Energieeffizienz erhalten. Bei der Auswahl der förderfähigen Vorhaben kommt es auf den Gebäudetyp, die Nutzung und die jeweiligen Maßnahmen an, denn unter dem Dach der BEG-Förderung befinden sich vier Teilbereiche. Das sind:
- die Förderung von klimafreundlichem Neubau (BEG KfN)
- die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- die Förderung der kompletten Sanierung von bestehenden Wohngebäuden zu Effizienzhäusern (BEG WG)
- die Förderung der kompletten Sanierung eines bestehenden Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzhaus (BEG NWG)
Im Folgenden erklären wir die vier Teilbereiche.
Neubau klimafreundlicher Gebäude (BEG KfN)
2023 startete das neue Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau. Die KfW vergibt mit dem Programm 297, 298 zinsgünstige Kredite für den Neubau oder den Erstkauf eines Gebäudes, das mindestens der Effizienzhaus-Stufe 40 entspricht und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Bauherren erhalten Kredite bis zu 150.000 € je Wohneinheit.
Zusätzlich hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Familien aufgelegt, das das alte Baukindergeld ersetzt. Seit Juni 2023 können Familien, die ein Haus kaufen oder bauen wollen, einen Kredit bis zu 270.000 € beantragen. Für die Förderung durch das Programm KfW 300 gibt es Einkommens-Obergrenzen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 € nicht überschreiten. Jedes im Haushalt lebende Kind erhöht die Einkommensgrenze um 10.000 €.
Einzelmaßnahmen für mehr Energieeffizienz (BEG EM)
Unter der BEG-Förderung Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden verschiedene Vorhaben zusammengefasst, die zu mehr Energieeffizienz bei Bestandsgebäuden führen. Die förderfähigen Maßnahmen teilen sich in fünf Gruppen:
- die Gebäudehülle (bessere Dämmung von Dach, Fassade oder Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Türen)
- die Anlagentechnik (z. B. raumlufttechnische Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung oder digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung)
- die Wärmeerzeuger (Tausch einer alten gegen eine moderne, emissionsarme Heizung)
- die Optimierung des vorhandenen Heizsystems zur Verbesserung der Effizienz
- die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
Einige Maßnahmen werden mit KfW-Programmen gefördert, andere vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). KfW und BAFA unterstützen die Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe der Zuschüsse hängt zum einen von der gewählten Maßnahme und zum anderen von der erreichten Energieeffizienz ab.
Zuschüsse für den Heizungstausch
Ein Schwerpunkt bei den Einzelmaßnahmen ist der Heizungstausch, für den seit Februar 2024 Förderanträge bei der KfW (Programm 458) gestellt werden können. Die Zuschüsse betragen bis zu 23.500 € für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Folgende Heizungstypen werden bezuschusst:
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähige Heizungen
- den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Vorausgesetzt wird, dass die Heizung in ein bereits bestehendes Gebäude installiert wird und sich dadurch die Energieeffizienz des Gebäudes und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht. Außerdem muss das Gebäude zu mindesten 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt und der Einbau der Heizung mit der Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein.
Die konkrete Höhe des Zuschusses hängt von den real entstehenden Kosten ab. Minimum ist eine Grundförderung von 30 % der Ausgaben. Dazu kommen kann ein möglicher Effizienzbonus, ein Geschwindigkeits- und ein Einkommensbonus, sodass der Zuschuss auf maximal 70 % der Investitionen steigen kann.
Zuschüsse für eine effizientere Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung
Für Einzelmaßnahmen, die z. B. die Dämmung der Fassade erhöhen oder die Arbeit einer bereits vorhandenen Wärmepumpe optimieren, erhalten Sie vom BAFA einen Zuschuss von 15 %. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 5 %, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden. Dieser Plan legt die sinnvolle Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen und das energetische Ziel fest.
Die Investitionskosten müssen wenigstens 300 € betragen, damit sie gefördert werden. Die Obergrenze liegt bei 60.000 € pro Einfamilienhaus oder Wohnung. Folgende Liste zeigt Ihnen eine Auswahl an möglichen Einzelmaßnahmen, die mit BAFA-Zuschüssen unterstützt werden:
- Dämmung des Daches
- Dämmung der Fassade
- Dämmung der Geschossdecken
- Austausch von Fenstern und Türen
- Erweiterung und Ausbau von Lüftungsanlagen
- Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung (Smart-Home)
- Optimierung des vorhandenen Heizsystems zur Verbesserung der Effizienz
- Dämmung der Rohrleitungen
- Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung der Heizung
- hydraulischer Abgleich der Heizung
Zuschüsse zur Fachplanung und Baubegleitung
Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten helfen bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Die dadurch entstehenden Kosten können Sie mit einem Zuschuss des BAFA von bis zu 50 % reduzieren.
Allerdings sind die Zuschüsse begrenzt auf 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei größeren Gebäuden mit mehr Wohnungen liegt die Höchstgrenze bei 10.000 €.
Zusätzlich zu der Zuschuss-Förderung der Einzelmaßnahmen können Sie einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit bei der KfW beantragen (KfW 358/359). Dieser Kredit ist an Einkommensgrenzen gebunden, die nicht überschritten werden dürfen. Aktuell liegt die Grenze bei 90.000 € Haushaltseinkommen im Jahr.
Umfassende Sanierung zu effizienten Wohngebäuden (BEG WG)
Wer ein altes Haus energieeffizient saniert, kann zur Finanzierung das KfW-Programm 261 nutzen. Es fördert die vollständige energieeffiziente Sanierung eines alten Gebäudes und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Mit dem Förderkredit in Höhe bis zu 150.000 € können alle Maßnahmen finanziert werden, die mindestens zur Effizienz-Stufe 85 führen. Das ist z. B. die verbesserte Dämmung des Daches, der Einbau neuer Fenster oder der Tausch einer alten gegen eine moderne Heizung.
Es gilt die Regel: Je höher die erreichte Energieeffizienz ist, desto höher fällt der Kredit aus. Darüber hinaus gibt es Tilgungszuschüsse, die den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduzieren. Die Zuschüsse erhöhen sich unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören:
- Das sanierte Gebäude ist besonders energieeffizient.
- Das sanierte Gebäude war vor Beginn der Umbauten besonders klimaschädlich.
- Bei den Arbeiten werden vorgefertigte Bauteile genutzt, sodass serielles Sanieren möglich wird.
Sanierung zu effizienten Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
Der Begriff Nichtwohngebäude meint z. B. Kitas, Schulen und Bürogebäude. Wer ein Bestandsgebäude, das nicht zum Wohnen gedacht ist, energieeffizient saniert, erhält einen Förderkredit bis zu 10 Millionen Euro und kann zusätzlich einen Zuschuss bekommen, der bis zu 35 % der Kredithöhe abdeckt. Die KfW-Förderung nach den Programmen 263, 264 (Kredit) und KfW 464 (Zuschuss) wird für alle Maßnahmen vergeben, die zu einer Energieeffizienz-Stufe 70 oder besser führen.
In der folgenden Tabelle haben wir die oben beschriebenen vier Teilbereiche der BEG-Förderung und die dazu gehörenden Förderprogramme zusammengefasst.
Die BEG-Förderung im Überblick
Teilbereiche der BEG-Förderung | Fördermaßnahmen der KfW und des BAFA |
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Neubau klimafreundlicher Gebäude (BEG KfN) | |
Einzelmaßnahmen (BEG EM) |
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Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG) | |
Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) |
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Wer bekommt die BEG-Förderung?
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude steht sowohl privaten Bauherren und Immobilienbesitzern als auch institutionellen Investoren zur Verfügung. Das können private oder kommunale Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine sein.
Wo und wie stelle ich den Förderantrag für die BEG?
Da die Bundesförderung für effiziente Gebäude von der KfW und dem BAFA ausgezahlt wird, haben Sie zwei verschiedene Ansprechpartner und unterschiedliche Antragsverfahren für die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
So läuft die Antragstellung beim BAFA
Sie stellen einen Antrag auf Zuschüsse der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen online bei dem BAFA selbst. Dafür gehen Sie auf das BAFA-Portal, wo Sie sich registrieren. Zuvor schließen Sie einen Leistungsvertrag mit der ausführenden Firma, der die Kosten und das Datum der Arbeiten enthält. Diesen Vertrag laden Sie bei der Antragstellung hoch und warten auf den Bewilligungsbescheid. Haben Sie diesen Bescheid erhalten, können die Bauarbeiten beginnen. Sind alle baulichen Maßnahmen durchgeführt, laden Sie eine Erklärung im BAFA-Portal hoch, die den erfolgreichen Abschluss der Sanierungsmaßnahmen bestätigt. Das BAFA überweist Ihnen anschließend den Zuschuss.
So funktioniert die Antragstellung bei der KfW
Die Förderung für den Heizungstausch über das Programm 458 beantragen Sie online im Kundenportal der KfW. Dafür benötigen Sie die Bestätigung eines Energie-Experten, aus der Angaben zur geplanten Heizung und den förderfähigen Gesamtkosten hervorgehen. Außerdem ist ein Vertrag mit der ausführenden Firma notwendig, den Sie ebenfalls hochladen. Erst wenn Sie eine Zusage von der KfW erhalten haben, können Sie mit dem Heizungstausch beginnen.
Planen Sie einen energieeffizienten Neubau oder die komplette Sanierung eines alten Gebäudes, müssen Sie anders vorgehen. Den Antrag auf die KfW-Förderung stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer durchleitenden Bank. Das ist in der Regel die Bank, über die Sie Ihr Bauvorhaben finanzieren. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Informationen zum Ablauf.
Warum benötige ich zur BEG-Förderung einen Energieeffizienz-Experten?
Die Beteiligung eines Energieeffizienz-Experten ist bei einigen Fördermaßnahmen Voraussetzung für die Vergabe der BEG-Förderung. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen auch wirklich zu mehr Energieeffizienz führen.
Der Energie-Experte soll von Anfang an in die Planungen und die Umsetzung eingebunden sein und erstellt auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der alle notwendigen Schritte enthält. Außerdem bescheinigt er zum Abschluss des Bau- oder Sanierungsvorhabens, dass die zuvor festgelegten energetischen Ziele auch wirklich erreicht wurden.
Die Deutsche Energieagentur DENA bietet eine Übersicht über alle zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Dort können Sie nach wohnortnahen Experten in Ihrer Region suchen.
Welches Ziel wird mit der neuen BEG-Förderung verfolgt?
Die BEG-Förderung wurde im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt und will stärkere Anreize für Investitionen in Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzen. Auf diesem Weg soll durch eine Kombination aus Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energien ein Beitrag zum Erreichen der Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor geleistet werden. Ein wichtiger Baustein ist die erhöhte Förderung von Bauherren und Investoren, wenn höhere Energiestandards erreicht werden.
Fazit: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Klimaschutz unterstützen
Die BEG-Förderung unterstützt Bauherren, die ein Gebäude energieeffizient bauen und teilweise oder komplett sanieren wollen. Dabei kann es sich um neue Fenster, eine neue Heizung oder eine bessere Dämmung der Hausfassade handeln. Im Rahmen der staatlichen Förderung werden Zuschüsse und günstige Förderkredite ausgezahlt.
Von den baulichen Maßnahmen profitieren zum einen die Immobilienbesitzer selbst, da Heizkosten reduziert werden. Durch die effiziente Bauweise wird zum anderen auch der CO2-Ausstoß reduziert, was dem Schutz des Klimas hilft.