Privater Darlehensvertrag: Alle Infos und kostenloses Muster

Wer sich pri­vat Geld leiht, soll­te auf Nummer Sicher ge­hen und ei­nen schrift­lichen Dar­lehens­ver­trag auf­set­zen. So kön­nen die Pflich­ten der Be­teilig­ten ver­bind­lich fest­ge­hal­ten wer­den. Wir zei­gen, was im Ver­trag ste­hen soll­te. Dazu ein kosten­lo­ser Muster­ver­trag zum Down­load.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 04.04.2023

Was ist ein Darlehensvertrag?

Ein Dar­lehens­ver­trag ist nach dem Bür­ger­lichen Gesetz­buch (BGB, § 488) ein schuld­recht­licher Ver­trag, der die Bedin­gun­gen re­gelt, nach denen ein Geld­be­trag ver­lie­hen und zurück­ge­zahlt wird. Ein an­de­rer häu­fig verwen­de­ter Be­griff ist Kredit­ver­trag.

Der Ver­trag stellt für beide Vertrags­par­teien eine Ver­pflich­tung dar. Der Darlehens­ge­ber muss den verein­bar­ten Geld­be­trag zum fest­ge­legten Ter­min zur Verfü­gung stel­len. Der Darlehens­neh­mer geht die Ver­pflich­tung ein, das gelie­hene Geld und zusätz­lich Zin­sen bei Fällig­keit zurück­zu­zahlen.

Wer kann einen Darlehensvertrag schließen?

Ein Darlehens­ver­trag kann sowohl zwi­schen einer Bank und einer Privat­per­son als auch zwi­schen Privat­leu­ten (Privat­kre­dit) geschlos­sen werden. Häu­fig wird ein priva­tes Dar­lehen inner­halb der Fami­lie oder unter Freun­den als zins­loses Dar­lehen ver­geben.

Die Ver­gabe eines Dar­lehens durch eine Bank ist zum Schutz der Kunden an gesetz­liche Vor­gaben gebun­den. Dazu gehört z. B. die Über­prü­fung der Kredit­würdig­keit des Darlehens­neh­mers, das Aus­hän­digen vor­vertrag­licher Infor­matio­nen und ein Wohn­sitz in Deutsch­land. Im Fall eines pri­vaten Dar­lehens be­ste­hen weni­ger Regu­lierun­gen, es wird zur Ab­sicher­ung bei­der Perso­nen ledig­lich ein priva­ter Darlehens­ver­trag geschlos­sen.

Unterschied zwischen Darlehen und Kredit

Beide Be­grif­fe haben die glei­che Bedeu­tung und wer­den meist iden­tisch ver­wen­det. Oft wird je­doch von einem Dar­le­hen ge­spro­chen, wenn es um höhe­re Be­trä­ge geht, die über eine län­ge­re Lauf­zeit ver­lie­hen wer­den, wie es z. B. bei einer Bau­finan­zie­rung der Fall ist.

Was muss in einem privaten Darlehensvertrag stehen?

Ein Dar­lehens­ver­trag sollte die grund­sätz­lichen Rahmen­bedin­gun­gen ent­hal­ten: Wer leiht wem wie viel Geld zu wel­chen Kon­ditio­nen. Zum In­halt gehö­ren auch die Bedin­gun­gen der Rück­zah­lung, also bis wann und in wel­chen Ra­ten die ge­liehe­ne Summe zurück­ge­zahlt werden muss. Hier beschrei­ben wir, wie ein priva­ter Dar­lehens­ver­trag aus­se­hen muss.

Das muss in einem Darlehensvertrag stehen

  • Name und An­schrift der Vertrags­par­tei­en: Dar­lehens­geber und Dar­lehens­neh­mer
  • Darlehens­summe
  • Zeit­punkt der Aus­zah­lung, Konto­nummer des Dar­lehens­neh­mers
  • Zeitpunkt und Art der der Rück­zahlung: Das kann in einem Betrag über die gesamte Dar­lehens­sum­me zu einem be­stimmten Datum ge­sche­hen. Die Rück­zah­lung kann aber auch in monat­lichen Ra­ten über einen fest­geleg­ten Zeit­rah­men er­fol­gen. Die An­zahl und Höhe der Monats­ra­ten soll­ten genau fest­gehal­ten wer­den.
  • Höhe der Zinsen sowie eine Fest­le­gung im Dar­lehens­ver­trag, wann und wie die Zinsen berech­net und wann sie ge­zahlt wer­den
  • Rege­lung bei Zahlungs­ver­zug: die Höhe mög­licher Ver­zugs­zin­sen
  • Ab­spra­chen zur Kün­di­gung des Ver­tra­ges: Kündi­gungs­grün­de und Fris­ten
  • Sicher­hei­ten: Hat der Darlehens­neh­mer dem Dar­lehens­ge­ber Kredit­sicher­hei­ten über­las­sen, wie z. B. Schmuck oder ein Auto, soll­ten diese im Dar­lehens­ver­trag aufge­lis­tet werden.
  • Schluss­be­stim­mung und Salva­torische Klau­sel: standardi­sierte For­mu­lierun­gen, die die Recht­sicher­heit des pri­vaten Dar­lehens­ver­trages gewäh­ren, auch wenn Form­feh­ler vor­lie­gen
  • die Unter­schrif­ten bei­der Vertrags­par­teien

Darü­ber hin­aus kann ein nota­riel­les Schuld­aner­kennt­nis aus­ge­füllt wer­den. Das er­leich­tert eine mög­liche Zwangs­voll­streckung, wenn das Dar­le­hen nicht wie ver­ein­bart zurück­ge­zahlt wird. Aller­dings ist dazu ein Notar not­wen­dig, was mit zusätz­lichen Kos­ten ver­bun­den ist.

Muster für einen privaten Darlehensvertrag

Sie kön­nen die fol­gen­de Vor­la­ge für ei­nen pri­va­ten Dar­lehens­ver­trag nutzen, wenn Sie ein Privat­dar­lehen ver­ge­ben wol­len. Es han­delt sich um ein inter­ak­tives PDF-Doku­ment, das sich on­line aus­fül­len und aus­drucken lässt. Bitte beach­ten Sie, dass dieses Muster­formu­lar nur ein Vor­schlag ist, der auf Ihre je­wei­lige Situa­tion ab­ge­stimmt werden muss.

Kosten­loses Mus­ter zum Aus­fül­len für einen priva­ten Dar­lehens­ver­trag:

Mustervertrag zum Download

Wie hoch dürfen die Zinsen im Darlehensvertrag sein?

Geht es bei dem priva­ten Darlehens­ver­trag um ein ver­zins­tes Dar­lehen, darf der Zins­satz nicht belie­big fest­ge­legt wer­den. Er soll­te sich an den aktu­ell gül­ti­gen markt­üb­lichen Zin­sen orien­tie­ren. Wei­chen die Zin­sen deut­lich davon ab, kann das Nach­teile mit sich brin­gen.

  • Sind die Zinsen im pri­va­ten Dar­lehens­ver­trag viel zu hoch ange­setzt, be­tra­gen sie z. B. das Doppel­te der üb­lichen Zin­sen, kann das als Wu­cher aus­ge­legt wer­den.
  • Sind die Zin­sen deut­lich zu nied­rig, könn­te das Dar­lehen vom Finanz­amt als Schen­kung aus­ge­legt wer­den, was steuer­liche Fol­gen hat.
  • Ei­nen Über­blick über die aktu­ellen Kredit­zin­sen erhal­ten Sie in unse­rem Kreditver­gleich.
Zinsen dem Finanzamt melden

Als Darlehens­geber müs­sen Sie mög­liche Ein­nah­men aus den Zin­sen des priva­ten Dar­lehens ver­steu­ern. Sie gel­ten als Ein­künf­te aus Kapital­ver­mögen. Ange­setzt wird dabei der Steuer­satz der Abgeltungs­steuer in Höhe von 25 %. Es besteht aber ein Sparer­frei­be­trag, bis zu dem Ihre Gewinne steuer­frei sind. Er liegt für Ledi­ge bei 1.000 € und bei Ver­heira­te­ten bei 2.000 €.

Kann ich einen privaten Darlehensvertrag kündigen?

Sollte im Darlehens­ver­trag keine Lauf­zeit fest­ge­legt sein, kann der Ver­trag jeder­zeit mit einer Frist von 3 Monaten gekün­digt werden. Am Ende der Kündigungs­frist muss das ge­liehe­ne Geld zurück­ge­zahlt wer­den.

Es be­steht zu­dem die Mög­lich­keit der frist­lo­sen Kündi­gung. Aller­dings nur wenn ein wich­ti­ger Grund vor­liegt. Das kann z. B. das wieder­holte Aus­blei­ben der ver­ein­bar­ten Monats­ra­ten sein. Wir empfeh­len, sich im Zweifels­fall an­walt­lich bera­ten zu las­sen.

Andere Rege­lun­gen gel­ten bei einem Dar­le­hen, das Sie mit einer Bank ab­ge­schlos­sen haben. In diesem Fall kön­nen Sie jeder­zeit unter Ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Kündi­gungs­frist kün­di­gen. Aller­dings müs­sen Sie in vie­len Fäl­len eine Vor­fällig­keits­ent­schädigung zah­len.

Diese kann bei einem klassi­schen Raten­kre­dit bis zu 1 % der Rest­summe aus­machen. Bei einer Immo­bilien­finan­zierung gel­ten ande­re Rege­lun­gen. Ban­ken ar­bei­ten zur Berech­nung der Ent­schä­di­gung mit unter­schied­lichen Ver­fah­ren. Eine kosten­lo­se Kün­di­gung des Dar­lehens ist erst nach einer Lauf­zeit des Dar­lehens von 10 Jahren mög­lich.

Vor- und Nachteile eines privaten Darlehens

Ein privater Dar­lehens­ver­trag wird benö­tigt, wenn Sie sich im per­sön­lichen Um­feld Geld lei­hen, also un­ab­hän­gig von einer Bank. Ein Dar­lehen von Ver­wand­ten, Freun­den oder Kolle­gen ist gegen­über einem klassi­schen Bank­kredit mit Vor- und Nach­teilen ver­bun­den.

Vorteile eines privaten Darlehens:

  • Die Ab­spra­chen ge­sche­hen im priva­ten Um­feld.
  • Es ist keine Bonitäts­aus­kunft not­wen­dig und die SCHU­FA wird nicht einge­schal­tet.
  • Auch Perso­nen mit einer schlech­ten Boni­tät können ein Dar­le­hen er­hal­ten.
  • Die Bedin­gun­gen sind frei wähl­bar. Es kann also auf Zin­sen oder feste monat­liche Ra­ten verzich­tet wer­den.

Nachteile eines privaten Darlehens:

  • Kommt es zum Verzug bei der Rück­zahlung, kann es zu Pro­ble­men in der Fami­lie oder im Freun­des­kreis kom­men.
  • Das Finanz­amt könn­te ein Dar­lehen mit zu gerin­gen oder ohne Zin­sen als Schen­kung wer­ten. Das hätte steuer­liche Konse­quen­zen.

Häufige Fragen zum privaten Darlehensvertrag

  • Liegt ein Dar­lehens­ver­trag vor, der nicht unter­schrie­ben wur­de, ist er nicht gül­tig und nicht rechts­wirk­sam. Das bedeu­tet, dass sich keine der bei­den Vertrags­par­teien auf die im Ver­trag beschrie­ben­en Bedin­gun­gen beru­fen kann. Wird der Dar­lehens­ver­trag aller­dings aus­ge­führt, also das Geld aus­ge­zahlt und die Rück­zah­lung durch­ge­führt, dann kann der Ver­trag auch ohne Unter­schrift wirk­sam wer­den.

  • Wenn der Dar­lehensn­ehmer die im Ver­trag beschrie­ben­en Rück­zah­lungs­ter­mine nicht ein­hält, haben Sie 3 Jahre Zeit, Ihre Forder­ungen an­zu­melden. Im ersten Schritt kön­nen Sie es mit einer form­losen Zahlungs­erin­ner­ung versu­chen, in der Sie die Zahlun­gen ein­for­dern. Sollte das keinen Er­folg ha­ben, kön­nen Sie eine Mah­nung formu­lieren und eine Frist setzen. Mit dieser Mah­nung set­zen Sie den Darlehens­nehmer in Ver­zug und dür­fen Verzugs­zin­sen verlan­gen. Wird die gesetz­te Frist nicht einge­hal­ten, haben Sie die Mög­lich­keit, gericht­liche Schritte einzu­leiten.

  • Es ist egal, ob ein priva­ter Darlehens­ver­trag hand­schrift­lich oder maschi­nell er­stellt wird. Wich­tig ist, dass er in Schrift­form vor­liegt. Außer­dem soll­ten die Vertrags­part­ner be­nannt und die Kredit­summe sowie die Kondi­tio­nen genau defi­niert sein. Da sich die grund­sätz­lichen Inhal­te bei den meis­ten Darlehens­ver­trägen ähneln, können Sie den oben vorge­stell­ten Muster­ver­trag als Vor­lage nutzen und an Ihre persön­liche Situa­tion anpas­sen.

  • Der Darlehens­ver­trag wird in dem Mo­ment verbind­lich, wenn beide Partei­en die Bedin­gun­gen mit Ihren Unter­schrif­ten akzep­tieren. Des­halb emp­fiehlt sich in jedem Fall die Schrift­form. So können im Streit­fall die Kondi­tio­nen des Dar­le­hens belegt werden. Haben Sie den Darlehens­ver­trag mit einer Bank ge­schlos­sen, haben Sie als Ver­brau­cher ein 14-tä­gi­ges Wider­rufs­recht nach der Unter­zeich­nung. Inner­halb dieser Zeit kön­nen Sie den Vertrag schrift­lich wider­rufen.

  • Ja, bei einem P2P-Kredit han­delt es sich um ein Privat­dar­lehen. Aller­dings wird das Dar­lehen nicht direkt von einer Privat­per­son zur ande­ren gege­ben, son­dern es wird über eine Online-Platt­form vermit­telt. Des­halb wird der Darlehens­ver­trag nicht zwi­schen zwei Privat­per­sonen geschlos­sen. Aus recht­lichen Grün­den wer­den der private Kredit­nehmer und eine zwischen­ge­schal­tete Bank Vertrags­part­ner.

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