Strom & Gas

Einspeisevergütung 2024: Höhe, Hin­tergründe und wann sie sich lohnt

Die Rahmenbedingungen der Ein­spei­se­ver­gü­tung haben sich mit In­kraft­treten der EEG-Novelle geändert. Die EEG-Vergütung für Photo­vol­taik wurde an­ge­hoben und bis 2024 fest­ge­schrie­ben. Wie hoch die Ein­spei­se­ver­gü­tung 2024 aus­fällt und was Sie dafür tun müssen, er­fah­ren Sie hier.

Stefanie Schäfers
Zuständige Redakteurin für den Bereich Strom & Gas
Stand: 01.08.2024

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine Zah­lung, die Be­trei­ber einer An­lage zur Strom­er­zeu­gung er­hal­ten, die den Strom in das öffent­liche Netz ein­spei­sen und so an­de­ren Strom­ver­brauchern zur Ver­fü­gung stellen. Im pri­vaten Be­reich han­delt es sich dabei haupt­säch­lich um Photo­voltaik- und im geringen Maß um Klein­wind­kraft-Anlagen. Die Ein­speise­ver­gütung ist eine Förder­maßnahme, die im Rah­men des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dazu bei­tra­gen soll, den Anteil um­welt­freund­licher Ener­gie­quellen an der Strom­er­zeu­gung zu er­höhen. Des­halb wird sie auch EEG-Vergütung genannt.

Die Höhe der Ein­speise­ver­gütung wird von der Bundes­netz­agen­tur fest­ge­legt und ist von meh­reren Fak­toren ab­hängig. Dazu gehören u. a.

  • die Energiequelle: Für Strom, der von Photo­vol­taik- oder Windkraft-Anlagen er­zeugt wird, gel­ten je­weils unter­schied­liche Ver­gü­tungen.
  • die Art der Anlage: Je nach Größe und Leistung fällt z. B. die Ein­speise­ver­gütung bei Photo­vol­taik unter­schied­lich aus.
  • der Zeitpunkt der ersten Ak­ti­vie­rung der An­lage: Je eher die Anlage in Be­trieb geht, desto höher ist die Ein­speise­ver­gütung.

Die Einspeisevergütung gibt es sowohl für eine Voll­ein­spei­sung des zu­hause er­zeug­ten Stromes als auch für eine Teil­ein­spei­sung, also wenn nur ein An­teil des pri­vaten Stromes ein­ge­speist wird. Sie wird 20 Jahre lang zu den einmal fest­ge­leg­ten Kon­di­tionen gezahlt.

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung zahlt der je­wei­lige Netz­be­treiber an den Haus­halt, der Strom ins Netz ein­speist. Das kann z. B. Vatten­fall, EnBW oder E.ON sein, je nach­dem wo Sie Ihren Wohn­ort haben. Der Netz­be­trei­ber ver­kauft den privat er­zeug­ten Strom nach der Ein­spei­sung wie­derum an der Strombörse.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung 2024?

Die Antwort auf die Frage, wie viel Cent Ein­spei­se­ver­gütung Sie pro kWh er­hal­ten, hängt von der Leis­tungs­fähig­keit Ihrer An­lage zur Strom­er­zeu­gung ab. Die fol­gende Tabelle zeigt, wie hoch die Ein­speise­ver­gütung 2024 bei In­be­trieb­nahme einer PV-Anlage im Jahr 2024 ist, ge­ord­net an­hand der Leis­tungs­fähig­keit. Für die Be­zeich­nung der Leis­tung wird die Maß­ein­heit Kilo­watt­peak (kWp) genutzt.

Achtung: Die Einspeisevergütung wird am 1. Februar 2025 um 0,1 ct/kWh reduziert.

Einspeisevergütung 2024: Tabelle für Photovoltaik-Anlagen

Leistung der PV-Anlage

fester Vergütungssatz bei Teileinspeisung

bei Volleinspeisung

0–10 kWp

8,0 ct/kWh

12,8 ct/kWh

10–40 kWp

6,9 ct/kWh

10,7 ct/kWh

40–100 kWp

5,6 ct/kWh

10,7 ct/kWh

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft, Stand: 01.08.2024

Für größere Anlagen und Frei­flächen­an­lagen gel­ten andere Ver­gü­tun­gen, aber die aller­meis­ten pri­vaten PV-Anlagen sind auf dem Dach instal­liert und be­sit­zen eine Leis­tung bis zu 20 kWp. Des­halb be­schränkt sich die Ta­belle auf die ge­nann­ten Werte. Mög­lich ist auch eine eigen­stän­dige Di­rekt­ver­mark­tung des selbst er­zeug­ten Stro­mes. In die­sem Fall gel­ten eben­falls andere Werte. Diese Mög­lich­keit wird von pri­vaten Haus­hal­ten wegen des hohen Auf­wan­des aber kaum genutzt.

Photovoltaikrechner: Hier können Sie die Kosten für eine PV-Anlage berechnen

Der folgende Photo­vol­taik­rech­ner bie­tet Ih­nen die Mög­lich­keit für Ihr Haus ganz kon­kre­te An­ge­bote von Fach­fir­men aus Ih­rer Re­gion zu er­hal­ten, die eine Photo­voltaik­anlage installieren. Dazu sind In­for­ma­tio­nen zum Ge­bäu­de not­wen­dig, z. B. zur Größe des Daches, zum Stand­ort des Ge­bäu­des und zum ak­tu­el­len Strom­ver­brauch des Haus­hal­tes. Es wird Ihnen eine Liste mit Ange­boten von Fach­firmen ange­zeigt, aus der Sie das passende wählen. Ab­schließend geben Sie Ihre Te­le­fon­num­mer und E-Mail­adresse an, da­mit die Ex­per­ten Kon­takt auf­neh­men und Ih­nen kos­ten­frei und un­ver­bind­lich ein An­ge­bot schicken können.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024 für Windkraft?

Die Einspeisevergütung für kleine pri­vate Wind­kraft­an­lagen auf dem Dach liegt nach An­ga­ben der Bun­des­netz­agen­tur 2024 bei 7,35 ct/kWh. Die Höhe der Zah­lun­gen orien­tiert sich an denen der großen Wind­parks. Für pri­va­te Haus­hal­te ren­tiert sich die Ein­speise­ver­gü­tung für klei­ne Wind­kraft­an­lagen in der Re­gel nicht, weil die In­ves­ti­tions­kos­ten pro er­zeug­ter kWh sehr viel höher sind als bei großen in­dus­tri­ellen Anlagen.

Für kleine Windräder müsste nach einer Studie des Bun­des­ver­ban­des WindEnergie die Ein­speise­ver­gü­tung bei min­des­tens 25 ct/kWh liegen, um ren­tabel zu sein. Wind­kraft ist des­halb besser zum Eigen­ver­brauch als zur Netz­ein­spei­sung geeignet.

Wird die Einspeisevergütung 2024 erhöht?

Nein, sie wird nach den Be­stim­mun­gen des EEG am 1. Februar 2025 und am 1. August 2025 um jeweils 1 % verringert.

Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Die erste noch sehr geringe Ein­spei­se­ver­gü­tung wurde 1991 mit dem Strom-Ein­speise­gesetz ein­ge­führt. Im Jahr 2000 er­setz­te das Erneuerbare-Energien-Gesetz seinen Vor­gän­ger, ver­bun­den mit einem star­ken An­stieg der Ver­gü­tung. Die Ent­wick­lung der Ein­speise­ver­gü­tung bis 2022 sah seit­dem so aus, dass sie sich von an­fangs knapp 60 ct/kWh auf ca. 8 ct/kWh bei einer Über­schuss­ein­spei­sung ver­rin­gert hat.

Diese Degression war von An­fang an Teil des EEG, aller­dings wurde die De­gres­sions­rate immer wie­der ein­mal ver­ändert. Ei­ni­ge Jah­re ver­rin­ger­te sich die Ein­spei­se­ver­gü­tung für Solar­strom quar­talsvweise, dann monat­lich. So wollte die Poli­tik zu hohe und auch zu nie­drige För­der­sätze je nach dem Aus­bau­vo­lumen ver­hin­dern. Mit der EEG-Novelle 2023 wurde die De­gres­sion bis Januar 2024 aus­gesetzt. Ab Februar 2024 verringert sie sich halbjährlich.

Eigenen Strom auf dem Balkon erzeugen

Sehr viel günstiger als eine auf dem Dach montierte Solar­anlage sind Balkon­kraft­werke. Sie kosten ungefähr ab 600 €, für teurere Modelle zahlen Sie mehrere tausend Euro. Diese kompakten PV-Anlagen werden am Balkon montiert, über eine Steck­dose mit dem Strom­netz verbunden und erzeugen Strom für einen Haus­halt. Unter­nehmen wie z. B. Enpal*, Priwatt*, Klarbeit oder Yuma* bieten Komplett­sets, die einfach aufzubauen sind.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Voraussetzung ist die An­mel­dung beim re­gio­na­len Netz­be­trei­ber und beim Markt­stamm­daten­re­gister der Bun­des­netz­agen­tur. Außer­dem ist ein spe­ziel­ler Zwei-Wege-Stromzähler not­wen­dig, der sowohl den pro­du­zier­ten als auch den ein­ge­speis­ten Strom misst. Der Netz­be­trei­ber stellt diesen Zäh­ler in den meis­ten Fällen zur Ver­fügung.

Die Einspeisevergütung wird in der Regel monat­lich vom Netz­be­trei­ber an den Be­trei­ber der pri­va­ten An­lage aus­ge­zahlt. Und wie er­folgt die Ab­rech­nung der Ein­speise­ver­gütung? Für die Ab­rech­nung gibt es zwei Mög­lich­keiten.

  • Variante 1: Zähler­ab­lesung und Ab­rech­nung ein­mal im Jahr mit einer monat­lichen Ab­schlags­zahlung
  • Variante 2: monat­liche Zähler­ab­lesung und Ab­rech­nung mit monat­licher Aus­zah­lung des kon­kre­ten Be­tra­ges des Vormonats

Wer kann die Ein­speise­ver­gü­tung er­hal­ten? Jeder, der Strom aus er­neuer­baren Ener­gien in das öffent­liche Netz ein­speist, kann die Ein­speise­ver­gütung erhalten.

Was passiert, wenn die Einspeisevergütungen auslaufen?

Als Betreiber einer privaten Anlage, mit der Sie selbst­er­zeug­ten Strom in das Netz ein­spei­sen, haben Sie meh­rere Mög­lich­kei­ten nach Ab­lauf der 20-Jahre-Frist zu ver­fahren.

  1. Sie beenden die Ein­spei­sung und nut­zen den Strom nur noch für den Eigen­ver­brauch.
  2. Sie speisen den Strom wei­ter­hin in das Netz ein und er­hal­ten die re­du­zier­te Ver­gü­tung, die zwi­schen 2 und 5 ct/kWh liegt. Set­zen Sie sich recht­zei­tig mit Ihrem Ver­trags­part­ner, also dem Netz­be­trei­ber, in Ver­bin­dung und klä­ren Sie die aktu­ellen Kon­di­tionen.
  3. Sie verkaufen Ihren Strom direkt an einen Ener­gie­ver­sor­ger Ihrer Wahl. Das ist mit sehr viel Auf­wand ver­bun­den und rech­net sich für pri­vate Haus­halte meis­tens nicht.
  4. Sie stellen Ihren Strom einem Dienst­leis­ter zur Ver­fü­gung, der ihn dann weiter­ver­kauft. Auch diese Vari­ante ist auf­wän­dig und in der Regel we­nig lukrativ.

In den meisten Fällen sind für pri­va­te Haus­hal­te mit einer kleinen PV-Anlage die bei­den ers­ten Mög­lich­kei­ten am ein­fachs­ten um­zusetzen.

Gibt es eine Vergütung für meinen Eigenverbrauch?

Nein, die gibt es seit 2012 nicht mehr. Von 2009 an wurde 3 Jahre lang auch eine EEG-Vergütung für den ei­ge­nen Strom­ver­brauch ge­zahlt. Auf die­sem Weg soll­te die Nut­zung von Photo­vol­taik­an­lagen be­son­ders ge­för­dert werden. In­zwi­schen ar­bei­ten die meis­ten An­la­gen so ren­tabel, dass diese zu­sätz­liche För­de­rung vom Ge­setz­geber ab­ge­schafft wurde.

Muss ich für die Einspeisevergütung Steuern zahlen?

Grundsätzlich ja, denn für das Fi­nanz­amt sind Sie in diesem Fall ein Unter­neh­mer, der einen Ge­winn er­wirt­schaf­tet. Es gel­ten aller­dings Aus­nah­men, ins­be­son­dere für pri­vate An­lagen. So wer­den klei­nere An­lagen bis zu einer Leis­tung von 10 kWp auf An­trag nicht als Ge­schäfts­be­trieb an­ge­sehen und es muss keine Steuer ge­zahlt werden. Das be­deu­tet, Sie be­kom­men die Ein­speise­ver­gü­tung 2024 steuer­frei. Auch für An­la­gen über 10 kWp wird in der Regel vom Fi­nanz­amt auf Steuer­frei­heit ent­schie­den, Sie müssen den ent­spre­chen­den An­trag je­doch begründen.

Mit dem EEG 2023 gel­ten da­rüber hi­naus neue Re­ge­lun­gen und Ver­ein­fachungen bei der Um­satz­steuer zur Ein­speise­ver­gü­tung. Wir emp­feh­len, dass Sie sich vor der An­mel­dung beim Netz­be­trei­ber ein­mal von Ihrem Steuer­be­rater be­ra­ten und die De­tails er­klä­ren lassen.

Fazit: Für wen lohnt sich die Photovoltaik-Einspeisung?

Die Bedeutung der Ein­speise­ver­gü­tung als zu­sätz­liche Ein­nahme­quelle ist ge­rin­ger ge­worden. Das hat haupt­säch­lich drei Ursachen:

  • Die Einspeisevergütung hat sich verringert.
  • Die Anschaffung von Photo­vol­taik-Anlagen ist güns­tiger geworden.
  • Im Zuge der Ener­gie­krise sind die Strom­preise stark gestiegen.

Aus diesen Gründen ist es nach Be­rech­nun­gen des Fraun­hofer-Insti­tuts in der Regel güns­ti­ger, den selbst pro­du­zier­ten Strom für den Eigen­ver­brauch zu nut­zen. So kos­tet 1 kWh Solar­strom vom ei­ge­nen Dach ca. 10 ct, da­ge­gen zah­len Sie für 1 kWh Strom bei Strom­lie­fe­ran­ten 35 ct und mehr.

Allerdings kann es sein, dass Sie mehr Strom pro­du­zie­ren, als Sie nut­zen oder spei­chern können. In diesem Fall ist eine Über­schuss­ein­spei­sung wirt­schaft­lich sinn­voll. Stif­tung Waren­test bietet online einen Rechner zur Ein­spei­se­ver­gü­tung 2024. Dort können Sie er­mit­teln, ob und in wel­cher Form sich die Photo­vol­taik-Ein­spei­sung für Ihren Haus­halt lohnt.

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