Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für ein Haus?
Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie erben, müssen Sie unter Umständen Erbschaftssteuer an das Finanzamt zahlen. Ob und wie viel, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Wie nah sind Sie mit dem Erblasser verwandt? Daraus ergeben sich für die Erbschaftssteuer bestimmte Freibeträge. Alles darüber hinaus müssen Sie versteuern. Auch der Steuersatz bemisst sich nach dem Verwandtschaftsgrad und liegt zwischen 7–50 %.
- Wie wird die Immobilie aktuell genutzt und was haben Sie zukünftig damit vor? Sonderregelungen gelten z. B. für das selbstgenutzte Familienheim.
- Wie hoch ist der Verkehrswert?
Um den Verkehrswert zu bestimmen, wendet das Finanzamt standardisierte Verfahren an. Daher kann der Wert abweichen von dem Ergebnis einer tatsächlichen Immobilienbewertung durch einen Gutachter.
Beispiel Erbschaftssteuer: Höhe für ein Haus
Vererbt wird ein Haus mit einem Wert von 400.000 €. Erbt ein Kind das Haus, kann es den Freibetrag in Höhe von 400.000 € nutzen und muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Erbt ein Enkel das Haus, liegt der Freibetrag nur bei 200.000 €, die restlichen 200.000 € müssen versteuert werden. Nach der Erbschaftssteuertabelle fallen hierauf 11 % an, also 22.000 €. Es sei denn, der Enkel zieht innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall in die Immobilie ein und bleibt dort mindestens 10 Jahre wohnen – dann gilt das Familienheimprivileg und das Erbe ist steuerfrei.
Erben müssen sich beim Finanzamt melden
Wenn Sie (eine Immobilie) erben, müssen Sie das Ihrem zuständigen Finanzamt mitteilen. Die Frist beträgt 3 Monate. Nachdem Sie sich gemeldet haben, wird das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auffordern. Dasselbe gilt für Schenkungen!
Warum wurde die Erbschaftssteuer für Immobilien 2023 erhöht?
Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die Bundesregierung hat daher in ihrem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Bewertung von Immobilien an die Marktlage angepasst. Die Grundlage dafür wurde 2021 noch von der Großen Koalition unter Angela Merkel geschaffen, indem sie die Immobilienwertermittlungsverordnung änderte.
Aber: Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer fließen in die Kassen der Bundesländer. Die Bundesregierung setzt zwar rechtliche Vorgaben um, die Länder im Bundesrat aber sind z. B. für die Höhe der Freibeträge zuständig.
Was genau ändert sich bei der Erbschaftssteuer durch das Jahressteuergesetz 2022?
Haben Sie ein Haus geerbt, könnte die Erbschaftssteuer 2023 deutlich höher ausfallen als noch 2022. Denn bei der Bewertung der Immobilie änderten sich am 1. Januar einige Parameter. Unter anderem verlängerte sich die unterstellte Nutzungsdauer einer selbst bewohnten Immobilie von 70 auf 80 Jahre, was den Restwert erhöht. Auch weitere Bewertungsfaktoren stiegen, etwa der Sachwertfaktor. Zudem gibt es einen Regionalfaktor, um extreme Preissteigerungen in beliebten Immobilienmärkten wie München oder Berlin abzubilden.
Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer bei Immobilien ist der Verkehrswert der vererbten Immobilie, den das Finanzamt festsetzt. Um ihn zu bestimmen, gibt es drei unterschiedliche Verfahren. Handelt es sich um ein Mietshaus, kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Beim Vergleichswertverfahren werden die Eckdaten mit anderen kürzlich verkauften Immobilien sowie dem Bodenrichtwert verglichen. Gibt es keine Vergleichswerte, wird das Sachwertverfahren angewendet. (Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Immobilienbewertung.)
Empfinden Sie den vom Finanzamt berechneten Verkehrswert Ihrer Erbschaft als zu hoch, können Sie immer auch ein eigenes Wertgutachten einreichen.
Seit 2023 wird beim Sachwertverfahren eine längere Nutzungsdauer angenommen, wodurch sich der Zeitwert der Immobilie erhöht. Dadurch schätzt das Finanzamt ein Haus nun statt mit 400.000 € beispielsweise mit 410.000 € ein. Steht der Wert fest, wird er anschließend mit dem Sachwertfaktor multipliziert, der ab 2023 (mindestens) 1,3 beträgt. Unter Umständen kommt danach noch der Regionalfaktor hinzu. Von diesem Ergebnis wird der Freibetrag des Erben abgezogen. Der Rest muss mit 7–50 % versteuert werden. Daraus ergeben sich folgende Beispielrechnungen:
Erbschaftssteuer berechnen für Kinder
Immobilienwert | 410.000 € |
Multipliziert mit Sachwertfaktor 1,3 | 533.000 € |
Multipliziert mit Regionalfaktor 1,1 | 586.300 € |
Minus 400.000 € Freibetrag für ein Kind = zu versteuernde Summe | 186.300 € |
Steuersatz 11 % = zu zahlende Erbschaftssteuer | 20.493 € |
Erbschaftssteuer berechnen für Enkel
Immobilienwert | 410.000 € |
Multipliziert mit Sachwertfaktor 1,3 | 533.000 € |
Multipliziert mit Regionalfaktor 1,1 | 586.300 € |
Minus 200.000 € Freibetrag für ein Enkelkind = zu versteuernde Summe | 386.300 € |
Steuersatz 15 % = zu zahlende Erbschaftssteuer | 57.945 € |
Erbschaftssteuer berechnen für Nichte/Neffen
Immobilienwert | 410.000 € |
Multipliziert mit Sachwertfaktor 1,3 | 533.000 € |
Multipliziert mit Regionalfaktor 1,1 | 586.300 € |
Minus 20.000 € Freibetrag für Nichte/Neffe = zu versteuernde Summe | 566.300 € |
Steuersatz 25 % = zu zahlende Erbschaftssteuer | 141.575 € |
Besonders auf entferntere Verwandte können also hohe Summen zukommen! Wer so viel Geld nicht auf dem Konto hat, sollte über zwei Optionen nachdenken: die geerbte Immobilie zu verkaufen oder eine Hypothek aufzunehmen. Möglich ist es, ein Baudarlehen mit der geerbten Immobilie zu besichern. In unserem Baugeld Vergleich finden Sie Angebote, wenn Sie als Verwendungszweck „Kapitalbeschaffung“ angeben.
Zählt bei der Erbschaftssteuer auf Immobilien der Verkehrswert oder der Verkaufspreis?
Um die Erbschaftssteuer zu berechnen, bezieht sich das Finanzamt immer auf den Verkehrswert. Wenn der Verkaufspreis am Ende höher ausfällt als der Verkehrswert, hat das keinen Einfluss auf die Erbschaftssteuer. Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen, müssen Sie keine zusätzliche Steuer bezahlen (unter Beachtung der Spekulationssteuer) – die Erbschaftssteuer fällt direkt mit dem Erbfall zusammen. Diese müssen Sie auch zahlen, wenn Sie die Immobilie behalten (außer es handelt sich um Ihr Familienheim, das Sie selbst weiterhin bewohnen).
Wie wird die Erbschaftssteuer für ein Grundstück berechnet?
Das Finanzamt wird auch hier zunächst den Verkehrswert berechnen, wenn es sich bei Ihrer Erbschaft um ein Grundstück handelt. Dabei zählt vor allem der Bodenrichtwert, der mit der Grundstücksgröße multipliziert wird. Dieser Wert wird anschließend mit dem Sachwertfaktor und ggf. dem Regionalfaktor multipliziert. Danach können Sie Ihren Freibetrag abziehen – der Rest muss versteuert werden.
Wie hoch ist der Freibetrag bei vererbten Immobilien?
Bei der Erbschaftssteuer gelten die generellen Freibeträge auch für Immobilien. Je näher der Erbe mit dem Erblasser verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge. Bei Ehepartnern sind bis zu 500.000 € steuerfrei, bei Kindern bis zu 400.000 €. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer spielt auch die Steuerklasse eine Rolle, die ebenfalls mit dem Verwandtschaftsgrad zusammenhängt. In der folgenden Tabelle sehen Sie eine Übersicht.
Tabelle: Erbschaftssteuer Freibeträge und Steuerklasse nach Verwandtschaftsgrad
Erbe | Freibetrag | Steuerklasse |
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind; Adoptiv- und Stiefkinder | 400.000 € | I |
Enkelkinder | 200.000 € | I |
Urenkel; Eltern und Großeltern | 100.000 € | I |
Geschwister; Neffen/Nichten; Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; geschiedene Ehepartner | 20.000 € | II |
alle anderen | 20.000 € | III |
Der Steuersatz bestimmt sich nach der Steuerklasse und der Höhe der Erbschaft:
Tabelle: Steuersatz bei der Erbschaftssteuer
Erbschaft bis | Steuersatz Klasse I | Steuersatz Klasse II | Steuersatz Klasse III |
75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
Mehr | 30 % | 43 % | 50 % |
Zuletzt waren die Freibeträge 2009 angehoben worden. Im Zuge der Diskussionen um das Jahressteuergesetz 2022 und die höhere Erbschaftssteuer forderte Bundesfinanzminister Christian Lindner die Länder im Bundesrat auf, die Freibeträge anzupassen. Eine Entscheidung steht aber noch aus.
Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Wenn Sie ein Haus erben, dessen Wert unter Ihrem Freibetrag liegt, ist es steuerfrei. Es fallen keine Kosten an – egal, ob Sie selbst einziehen, Wohnungen vermieten oder die Immobilie steuerfrei verkaufen.
Darüber hinaus gibt es eine Art „Verschonungsregel“ bei der Erbschaftssteuer auf Immobilien: Steuerbefreit ist das Erben des selbstgenutzten Familienheims (bis 200 qm Wohnfläche) durch Ehegatten, Kinder oder Enkel. Das gilt aber nur, wenn der Erblasser selbst bis zu seinem Tod in der Immobilie gewohnt hat (außer er war z. B. pflegebedürftig und zuletzt in einem Heim untergebracht), und der Erbe das geerbte Haus unverzüglich und für mindestens 10 Jahre selbst zu Wohnzwecken nutzt. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, ist nur der selbst genutzte Teil erbschaftssteuerfrei.
Kann ich die Erbschaftssteuer durch eine Schenkung umgehen?
Das Jahressteuergesetz 2022 betrifft die Erbschaftssteuer genauso wie die Schenkungssteuer auf Immobilien. Seit Januar 2023 gibt es hier also keinen Unterschied mehr. Bis zum Jahresende 2022 gab es allerdings tatsächlich viele Nachfragen bei Notaren, eine Immobilie noch schnell zu den alten Konditionen an die Kinder oder Enkel vorzeitig zu übertragen.
In Zukunft wird es eher interessant, die Erbschaftssteuer durch eine gestückelte Schenkung zu umgehen. Denn wenn der Wert der Immobilie über dem Freibetrag des Erbenden liegt, würde auch eine komplette Schenkung zu Steuern führen. Besser ist es in diesem Fall, die Immobilie in Teilen zu verschenken. Angenommen, ein Haus ist in Augen des Finanzamtes 1,2 Millionen Euro wert. So könnten Sie als Besitzer dem späteren Erben bereits jetzt 1/3 der Immobilie überschreiben. Handelt es sich um Ihr Kind, entsprechen die 400.000 € exakt dem Freibetrag und es müsste keine Schenkungssteuer zahlen. 10 Jahre später dürften Sie erneut bis zu 400.000 € steuerfrei verschenken, also wieder 1/3 vom Haus. Im Todesfall erbt Ihr Kind dann das letzte Drittel. Ab 10 Jahren nach der letzten Schenkung wäre es wieder steuerfrei.
Nießbrauch- und Wohnrecht
Bei Schenkungen von Immobilien kann es interessant sein, sich selbst ein Wohnrecht auf Lebensrechtzeit ins Grundbuch eintragen zu lassen. Bei einem Nießbrauchrecht dürften Sie die verschenkte Immobilie sogar vermieten und die Mieterträge behalten. Bei einer Rückauflassungsvormerkung behalten Sie das Recht, die Immobilie in bestimmten Fällen zurückzuverlangen.
Wie kann ich bei einer geerbten Immobilie Steuern sparen?
Das Finanzamt setzt den Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie recht pauschal an. Sind Sie der Meinung, dass bestimmte Faktoren wie die Immobilienlage, der Zustand des Hauses oder bestimmte Altlasten den Wert mindern, sollten Sie ein Wertgutachten für das Haus möglichst bald nach der Erbschaft erstellen lassen. Rechtskräftig ist es nur, wenn es von einem Gutachter ausgestellt wird.
Eine andere Möglichkeit zum Steuersparen haben Sie im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung, zu der Sie das Finanzamt auffordert. Hier können Sie auch Kosten für die Bestattung und Auswendungen für die Grabpflege angeben. Auch die Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 € reduziert den Betrag, auf den am Ende die Erbschaftssteuer anfällt.