Vergleich der Systeme: Wie genau unterscheiden sich die GKV und PKV?
Die Gesetzlichen Krankenkassen leisten die medizinische Grundversorgung in Deutschland: Aktuell haben sie mehr als 73 Millionen Mitglieder. Über eine Private Krankenversicherung sind knapp 9 Millionen Deutsche versichert. In Wartezimmern und bei der Terminvergabe bei Fachärzten entsteht oft der Eindruck, dass Privatversicherte bevorzugt behandelt werden. Zum Beispiel haben Privatversicherte oft deutlich kürzere Wartezeiten und werden vom Chefarzt behandelt. Doch innerhalb der PKV gibt es zahlreiche verschiedene Tarife, von denen manche einen besseren, andere aber auch einen deutlich schlechteren Schutz als in der GKV bieten. Man kann daher nicht beide Modelle pauschal miteinander vergleichen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die grundlegenden Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung vor.
Nach welchem Grundprinzip funktionieren die GKV und PKV?
GKV
Die GKV beruht auf dem Solidarsystem. Alle Mitglieder erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen, egal wie alt, krank oder gesund sie sind oder welchen Beruf sie haben. Finanziert wird diese Absicherung durch das Umlageverfahren. Das heißt: Die Gemeinschaft zahlt für den Einzelnen.PKV
Die PKV dagegen funktioniert nach dem Individualsystem. Jeder Versicherte zahlt einen Beitrag, der individuell nach Faktoren wie Alter oder Gesundheitszustand berechnet wird. Er kann Leistungen auswählen, die ihm wichtig sind, und andere wiederum ausschließen, um seinen Beitrag zu senken. Eine Ausnahme vom Individualprinzip sind die Altersrückstellungen: Die Überschüsse durch die Beiträge von jungen, gesunden Mitgliedern sichern die Versorgung der älteren Versicherten, die oft deutlich mehr Behandlungen in Anspruch nehmen müssen.Wie kann ich mich privat oder gesetzlich versichern?
GKV
Grundsätzlich gilt: Wer eine Krankenversicherung braucht, bekommt sie bei der GKV. Sie ist dazu verpflichtet, jedem Antragsteller Versicherungsschutz zu geben. Die GKV unterscheidet aber zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Alle Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis 66.600 € sind pflichtversichert. Alle, die mehr verdienen, sowie Selbstständige, Beamte und Studenten sind freiwillig versichert. Sie können frei wählen. Die einzige Ausnahme sind Über-55-Jährige, die vorher nicht versicherungspflichtig waren und für die PKV entschieden hatten – ihnen kann die Aufnahme verweigert werden.PKV
Die PKV wählt ihre Mitglieder nach bestimmten Aufnahmebedingungen aus. Die Grundvoraussetzung ist ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 66.600 € bzw. der Status als Selbstständiger, Beamter oder Student. Dazu kommen andere Voraussetzungen wie der Gesundheitszustand. Kranke Antragsteller darf die PKV ablehnen. Nur beim Basistarif mit stark eingeschränkten Leistungen besteht Aufnahmezwang für alle, die die Grundvoraussetzung erfüllen.Welchen Leistungsanspruch habe ich bei der GKV und PKV?
GKV
Gesetzlich Versicherte haben unabhängig von ihrem Alter und ihrem Einkommen einen Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung. Bei einem Jobwechsel oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gilt der „Nachgehender Leistungsanspruch“. Das meint, dass pflichtversicherte Mitglieder der GKV für einen Monat weiterhin krankenversichert sind, wenn die Mitgliedschaft endet, zum Beispiel wenn der Versicherte seinen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden.PKV
Bei der PKV ergibt sich der Leistungsanspruch aus dem gewählten Tarif. Er gilt als Vertrag über die zugesicherten Leistungen. Dabei spielen Alter und Gesundheitsrisiko eine Rolle.Welche Leistungen bietet mir die gesetzliche und private Krankenversicherung?
GKV
Die Leistungen für gesetzlich Versicherte werden durch den Gesetzgeber (Sozialgesetzbuch V) geregelt und sind für alle gleich. Sie können im Rahmen von Reformen und Gesetzesänderungen jederzeit verändert werden. Ein Beispiel sind Knie-Arthroskopien: Nachdem Studien zu dem Ergebnis gekommen waren, dass in vielen Fällen das Risiko den Nutzen überwiegt, strich der Gemeinsame Bundesausschuss den Eingriff aus dem Leistungskatalog der GKV. Bis dahin war die Kniespiegelung einer der häufigsten chirurgischen Eingriffe. Zusatzleistungen sind je nach Kasse optional hinzuwählbar, zum Beispiel Behandlungen mit Naturheilkunde.PKV
Bei der PKV stellt der Versicherungsnehmer die gewünschten Leistungen nach persönlichen Bedürfnissen zusammen; sind vertraglich vereinbart und können im Nachhinein nicht eingeschränkt werdenWie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei meiner Krankenversicherung?
GKV
Egal ob Barmer GEK, AOK oder IKK: Alle Mitglieder der GKV zahlen einen Beitrag, der sich prozentual nach dem jeweiligen Bruttoeinkommen berechnet. Aktuell sind das 14,6 %. Da allerdings die meisten Krankenkassen mit diesem Betrag nicht auskommen, verlangen sie einen Zusatzbeitrag, der unterschiedlich hoch ausfällt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Krankenkassenbeitrag.PKV
Die PKV verlangt extrem unterschiedlich hohe Beiträge, je nach gewähltem Tarif. Der günstigste Tarif ist der Basistarif, der unabhängig vom Gesundheitszustand berechnet wird. Die Normal- und Premiumtarife mit deutlich besseren Leistungen richten sich nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand.- Wer übernimmt im Krankheitsfall meine Arztkosten?
GKV
Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Das heißt: Ärzte und Krankenhäuser rechnen nicht mit ihren Patienten ab, sondern direkt mit den Krankenkassen bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen. Das hat auch den Vorteil, dass Ihre Beziehung zum Arzt nicht durch ausstehende Rechnungen beeinflusst werden kann.PKV
Dagegen müssen Privatpatienten in Vorleistung gehen. Sie bekommen eine Rechnung von ihrem Arzt, die sie zunächst selbst bezahlen und dann bei ihrer Kasse einreichen, um das Geld erstattet zu bekommen. Sind meine Kinder und mein Ehepartner über die Krankenversicherung mitversichert?
GKV
Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre ohne oder mit geringem Einkommen bis maximal 485 Euro sind kostenlos in der GKV mitversichert.PKV
Anders bei der PKV: Jede Person braucht ab der Geburt einen eigenen beitragspflichtigen Vertrag, wobei für Neugeborene zahlreiche Vereinfachungen gelten. So ist zum Beispiel keine Gesundheitsprüfung nötig.Allgemein gilt: Sind beide Eltern in der PKV, muss auch das Kind privat versichert werden. Sind beide Eltern in die GKV, so ist das Kind über einen Elternteil kostenfrei mitversichert. Sofern nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist, haben die Eltern die Wahl. Verdient der gesetzlich Versicherte mehr als der Privatversicherte, ist die Mitgliedschaft in der GKV für das Kind beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung. Andersherum, also wenn der Privatversicherte mehr verdient, kommt auch das Kind in die PKV oder es wird – in diesem Fall beitragspflichtig – Mitglied der GKV. Im Einzelfall sind jedoch immer die individuellen Voraussetzungen zu prüfen.
- Bekomme ich Rückerstattungen, wenn ich nicht krank werde?
GKV
Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten spezielle Wahltarife, bei denen es Rückerstattungen gibt, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen.PKV
Dieses Prinzip ist bei der PKV sogar üblich: Wer keine Rechnungen einreicht, kann bis zu 6 Monatsbeiträge pro Jahr zurückbekommen. Die Kosten für kleinere Behandlungen tragen Privatversicherte daher oft selbst, wenn sie unter der zu erwarteten Rückerstattung liegen. Bin ich über meine Versicherung auch im Ausland versichert?
GKV
Gesetzlich Versicherte können die vollen Leistungen ihrer Kasse erwarten, auch wenn sie sich dauerhaft im EU-Ausland aufhalten. Das gilt auch für andere Länder, die ein entsprechendes GKV-Sozialversicherungsabkommen haben.PKV
Auch die PKV gilt automatisch europaweit und mindestens für 1 Monat auch außerhalb. Bei entsprechender Zuzahlung kann der Geltungsbereich auch erweitert werden.
Welche Unterschiede gibt es bei den Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?
Der unschlagbare Vorteil der Privaten Krankenversicherung ist, dass sie Ärzten erlaubt, mehr für ihre Leistungen abzurechnen als bei Kassenpatienten. Deswegen bekommen Sie als Privatversicherter schneller einen Termin und oftmals eher neue und teurere (aber nicht in jedem Fall bessere) Behandlungsmethoden. Dafür darf der Arzt zum Teil den 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen.
Als gesetzlich Versicherter kann gegen Ende eines Jahres die Budgetierung für Sie zum Thema werden. Das bedeutet, dass bei der GKV für die Leistungen der Ärzte ein Budget vergeben wird. Ist dieser Betrag erschöpft, müssten die Mediziner theoretisch kostenlos arbeiten. Daher verschieben Sie Leistungen ins Folgejahr oder verschreiben bestimmte Medikamente vorübergehend nicht. Bei der PKV dagegen gibt es eine Leistungsgarantie: Im Rahmen des Tarifes werden alle Rechnungen von Ihrer Kasse bezahlt.
Damit Sie die konkreten Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung mit den Leistungen der Privaten Krankenversicherung vergleichen können, haben wir in der folgenden Tabelle die wichtigsten Fragen zu den Leistungen der GKV und PKV für Sie beantwortet.
Wie unterscheiden sich die Leistungen bei der GKV und PKV? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Frage: | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) |
---|---|---|
Zu welchen Arzt kann ich gehen? | In der GKV sind Behandlungen nur bei Vertragsärzten abgedeckt. | Sie haben freie Arztwahl, können also auch zu einem Privatarzt oder Heilpraktiker gehen. |
Werden alternative Heilmethoden übernommen? | Mal ja, mal nein. Akupunktur z.B. ist bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen inzwischen Regelleistung. Auch andere Methoden der Naturheilkunde können bewilligt werden, sofern sie von einem Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung angeboten werden. Allerdings nicht durch einen Heilpraktiker. | Ja, auch Behandlungen bei einem Heilpraktiker. |
Darf ich mir die teuerste Behandlung aussuchen? | In der GKV ist die Erstattung von ärztlichen Behandlungen, Medikamenten und sonstigen Hilfsleistungen jeweils auf das kostengünstigste Angebot beschränkt (Grundversorgung). | Der Basistarif der PKV Leistungen ist vergleichbar mit dem der GKV. Versicherte höherer Tarife genießen dagegen in der PKV einen besseren und vielfältigeren Leistungsumfang. |
Muss ich Medikamente selbst bezahlen? | Rezeptfreie Medikamente wie Erkältungsmittel oder homöopathische Arzneien müssen Sie selbst zahlen. Die Kosten für Medikamente, die Sie bei Ihrem Arzt auf Rezept bekommen, übernimmt die Kasse; Sie tragen allerdings davon einen Teil als Zuzahlung mit. Sie liegt bei 10 % des Arzneimittelpreises, beträgt mindestens aber 5 € und höchstens 10 €. Kinder unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit, außerdem gibt es Ausnahmen bei schweren Erkrankungen sowie bei besonders günstig angebotenen Medikamenten. | Die Erstattung und deren Höhe hängt vom gewählten Tarif ab. Grundsätzlich müssen Sie die Medikamente in einer Apotheke gekauft haben und zusammen mit der ärztlichen Verordnung einreichen. |
Bekomme ich Zuschüsse für meine Sehhilfe? | Die Kostenübernahme für Sehhilfen wurde auf ein Minimum beschränkt. Bei Versicherten über 18 Jahren beteiligen sich die Kassen nur bei Brillen und Kontaktlinsen, die mindestens 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als 4 Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung ausgleichen. | Die Erstattungssätze sind in jeder Kasse unterschiedlich und häufig vom Tarif und medizinischen Bedarf abhängig. |
Darf ich selbst bestimmten, in welches Krankenhaus ich komme? | Die Einweisung erfolgt stets in das nächstgelegene freie Krankenhaus. | Sie entscheiden frei darüber, ob Sie in einem öffentlichen Krankenhaus oder in einer Privatklinik behandelt werden möchten. |
Kann ich darauf bestehen, vom Chefarzt behandelt zu werden? | Die Behandlung erfolgt immer durch den diensthabenden Arzt. | Ihnen steht immer die Behandlung durch den Chefarzt bzw. seinen diensthabenden Vertreter zu. |
Muss ich mir ein Zimmer mit anderen Patienten teilen? | Ja, Sie liegen immer in einem Mehrbettzimmer. | Sie dürfen zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer wählen. |
Was kostet mich der Aufenthalt im Krankenhaus? | Für die ersten 28 Tage müssen Sie eine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. | Die Krankenhauskosten werden Ihnen in voller Höhe erstattet. |
Wieviel muss ich beim Zahnersatz selbst zahlen? | Für Kronen, Brücken und Prothesen übernimmt die GKV einen Festzuschuss, der sich am zahnärztlichen Befund orientiert. Er beträgt gewöhnlich 50% der Kosten einer Regelversorgung. Liegt ein gut geführtes Bonusheft vor, in dem Vorsorgeuntersuchungen der letzten 5-10 Jahre nachgewiesen sind, kann der Prozentsatz auf 65 % steigen. Sie dürfen übrigens immer auch eine ästhetisch anspruchsvollere Leistung wählen, müssen die Zusatzkosten aber selbst tragen. | Bei leistungsstarken Tarifen werden Ihnen die Kosten bis zu 100% bei regulären Zahnarztbehandlungen erstattet. Bei aufwändigem Zahnersatz liegen die Erstattungssätze zwischen 40-90 %. |
Wie bin ich bei einer längeren Krankheit finanziell abgesichert? | Sie bekommen in der Regel 6 Wochen lang weiterhin Ihren Lohn vom Arbeitgeber ausgezahlt. Nach dieser Frist bekommen Sie von Ihrer Kasse Krankengeld, das im Regelfall 70 % des zuvor erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts beträgt. Begrenzt ist die Zahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. | Als Arbeitnehmer in der PKV sollten Sie als zusätzliche Leistung das Krankentagegeld abschließen (als Selbstständiger ist es meist automatisch in Ihrem Tarif enthalten). Dann bekommen Sie ab dem 43. Tag einen von Ihnen im Vorfeld bestimmten Tagessatz ausgezahlt. Das Krankentagegeld ist steuer- und abgabenfrei. Die Zahlung ist zeitlich unbegrenzt, endet aber spätestens drei Monate, nachdem eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. |
Muss ich während Mutterschafts- oder Elternzeit Beiträge zahlen? | Nein, in dieser Zeit werden Eintragszahlungen ausgesetzt. | Ja. |
Wie finde ich die richtige Krankenversicherung?
Beim Vergleich der Leistungen mag Ihnen der Eindruck entstehen, dass Privatversicherte generell besser versorgt sind als gesetzlich Versicherte. Vor allem die Chefarztbehandlung, die Erstattung von Medikamenten und die Bevorzugung bei der Terminvergabe klingt für viele attraktiv. Doch während Sie bei der GKV durch das gesetzlich festgeschriebene Leistungspaket im Vorfeld wissen, was Sie erwartet, hängt es bei der PKV stark vom gewählten Tarif ab. Viele günstige Tarife, vor allem die „Einsteiger-“ und Basistarife, sind deutlich schlechter als eine gesetzliche Versicherung. Sie weisen erhebliche Lücken auf, die Sie viel Geld kosten, sollten Sie ernsthaft krank werden. Außerdem sind die Beiträge in der PKV im Alter meist höher als in der GKV.
Aktuell gibt es 96 gesetzliche Krankenkassen und 42 Anbieter privater Krankenversicherungen. Welche Kasse die richtige Wahl ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von Ihren Vorstellungen ab. Daher ist es wichtig, sich vor der Entscheidung umfassend über die Angebote der jeweiligen Unternehmen zu informieren.
Versicherung Vergleich: Lassen Sie sich von einem Versicherungsexperten beraten!
Weil der Wechsel in die Private Krankenversicherung gut überlegt sein will, lassen Sie sich am besten im Vorfeld persönlich beraten. Sie können sich zum Beispiel an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden oder an die Verbraucherzentralen der Länder. Die Beratungen kosten zwischen 80 und 150 € pro Stunde. Auf Provisionsbasis – und damit kostenlos für Sie – beraten Versicherungsmakler, die auch Verträge verkaufen.
Checkliste: Welche Krankenversicherung ist die richtige für mich?
Bei der Frage, ob Sie eher eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse abschließen sollten, kann Ihnen unsere Checkliste Orientierung bieten.
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist für Sie von Vorteil, wenn Sie …
- eine eigene Familie mit mindestens 2 Kindern haben bzw. haben wollen. In der GKV sind Kinder und Ehepartner kostenlos mitversichert.
- älter als 40 Jahre sind und bislang dauerhaft gesetzlich versichert waren. Mit zunehmendem Alter wird ein Wechsel in die PKV immer teurer.
- unter chronischen Vorerkrankungen leiden oder aus anderen Gründen oft zum Arzt gehen. Ohne saubere Krankenakte bekommen Sie nur schwer einen attraktiven Tarif in der PKV.
- einen eher niedrigen oder unsicheren Verdienst haben. Weil die Beiträge an Ihr Einkommen gekoppelt sind, sind Sie relativ günstig versichert.
Die Private Krankenversicherung kommt für Sie in Frage, wenn Sie …
- einen sicheren Job mit einem hohen Einkommen haben und Sie bereits jetzt für spätere Belastungen vorsorgen können.
- keine Verpflichtungen für andere Personen haben, die Sie sozial absichern müssen.
- jung und gesund sind und daher von günstigen Prämien profitieren.
- verbeamtet sind und staatliche Zuschüsse zu Ihrer Krankenversicherung bekommen.
Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die Wahl der Krankenkasse treffen grundsätzlich Sie selbst. Wenn Sie mit den Leistungen Ihrer Kasse unzufrieden sind, steht es Ihnen frei zu wechseln. Beim Wechsel innerhalb der Systeme bzw. von einem zum anderen gibt es aber Besonderheiten zu beachten.
Wechsel innerhalb der GKV
Wenn Sie daran denken, Ihre gesetzliche Kasse zu wechseln, müssen Sie mindestens für 18 Monate Mitglied in der alten Kasse gewesen sein. Danach können Sie mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen und wechseln. Wenn Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag einführt oder einen bestehenden erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann bereits zum Ende des übernächsten Monats kündigen und müssen nicht die vollen 18 Monate Mitglied bleiben. Bei manchen Wahltarifen wie Beitragsrückerstattungs- oder Krankengeldtarife binden Sie sich für 1 bis 3 Jahre an Ihre Kasse.
Wechsel innerhalb der PKV
Ein Anbieterwechsel innerhalb der privaten Kassen ist zwar jederzeit möglich, aber nicht zu empfehlen. Denn dann würde der Beitrag nach Ihrem Alter (das dann ja höher liegt) und Ihrem aktuellen Gesundheitszustand neu berechnet. Daher wird es meist teurer für Sie. Außerdem würden Sie Ihre Alterungsrückstände verlieren, falls Sie bereits vor 2009 privat versichert waren. Auch für Verträge nach 2009 gilt, dass Sie die Rückstände nur anteilig mitnehmen können.
Wechsel von GKV zu PKV
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, also entweder selbstständig, Student oder Beamter sind oder als Arbeitnehmer mehr als 66.600 € jährlich verdienen, können Sie in die PKV wechseln. Dabei müssen Sie die Kündigungsfristen Ihrer gesetzlichen Kasse beachten.
Wechsel von PKV zu GKV
Von der PKV zurück in die GKV zu wechseln ist die schwierigste Variante. Eine gesetzliche Kasse nimmt Sie nur dann zurück, wenn Ihr Bruttoeinkommen unter 5.500 € monatlich sinkt. Wenn Sie vorher als Selbstständiger privat versichert waren und nun hauptberuflich angestellt sind, dürfen Sie auch in diesem Fall die Gehaltsgrenze nicht überschreiten. Sind Sie älter als 55 Jahre, bleibt Ihnen der Weg zurück in die GKV verschlossen, selbst wenn Sie arbeitslos werden sollten oder in Rente gehen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen.
Fazit: Privat oder gesetzlich versichern?
Die Entscheidung, ob Sie sich lieber privat oder gesetzlich versichern sollten, hängt stark von Ihrer Ausgangssituation ab. Bedingungslos zu empfehlen ist die PKV nur für Beamte, die einen Beihilfeanspruch vom Staat haben und daher nur sehr niedrige Beiträge zahlen. Auch für Singles und Paare ohne Kinder und hohen finanziellen Rücklagen kann sie die bessere Option sein. Alle anderen bleiben am besten in der GKV versichert. Sollten Sie sich einen besseren Versicherungsschutz wünschen, denken Sie lieber über eine private Zusatzversicherung nach.