Frage 1: Wofür braucht man einen Grundbuchauszug?
Mit einem Grundbuchauszug können Sie Ihre vorhandenen Rechte an einer Immobilie nachweisen. Er ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Dort werden für jedes Grundstück die Eigentümer und bestehenden Rechte wie Wegerechte oder mögliche Belastungen festgehalten. Dazu gehört auch die Grundschuld. Sie dient der Absicherung Ihrer Baufinanzierung gegenüber der Bank. Deshalb wollen Banken vor der Vergabe des Baudarlehens einen Grundbuchauszug von Ihnen haben. Auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Grundbuchauszug. Damit können Sie belegen, dass Sie auch wirklich der Eigentümer sind. Ohne Grundbuchauszug geht bei Immobilienkauf und -verkauf also gar nichts.
Frage 2: Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Für die Grundbücher zuständig sind die Grundbuchämter der Gemeinden. Sie stellen sicher, dass alle Angaben in den Grundbüchern sachlich und rechtlich richtig sind und bewahren diese auf. Die Grundbuchämter werden von den jeweiligen Amtsgerichten geführt. Sie erfahren die Anschrift des für Sie zuständigen Amtsgerichts über das Justizportal des Bundes und der Länder.
Frage 3: Wie kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?
Sie können einen Grundbuchauszug schriftlich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht anfordern. Dazu genügt ein formloses Schreiben, das Sie als Brief oder als Fax absenden. Zur Beantragung müssen Sie folgende Angaben machen:
- Daten zum Antragsteller (Name, Anschrift, Telefon)
- Daten zur Immobilie (Adresse, Grundbuchblatt-Nummer, Nummer der Gemarkung und des Flurstücks). Auskünfte dazu erteilt Ihnen das zuständige Vermessungsamt
- Angabe, ob eine beglaubigte oder nicht beglaubigte Abschrift notwendig ist
- Begründung für die Antragstellung (Käufer, Eigentümer, Notar, Gläubiger)
Musterbrief: Antrag auf Grundbuchauszug
Um es für Sie noch einfacher zu machen, haben wir für Sie einen Musterbrief für die Beantragung eines Grundbuchauszugs vorbereitet. Diesen können Sie kostenlos herunterladen und als Anschreiben nutzen.
Frage 4: Was kostet ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug ist nicht teuer. Sie zahlen 10 € für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug und 20 € für einen beglaubigten (Stand 2024). Es handelt sich dabei um gesetzlich vorgegebene Gebühren, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt sind. Die Entscheidung, ob Sie einen beglaubigten oder einfachen Grundbuchauszug benötigen, liegt bei demjenigen, der ihn einsehen will. Falls Sie also nur für Ihre eigenen Unterlagen einen Grundbuchauszug benötigen, genügt ein einfacher. Banken wollen dagegen in den meisten Fällen einen beglaubigten Grundbuchauszug haben.
Frage 5: Kann ich einen Grundbuchauszug auch online beantragen?
Ja, Sie können Ihren Grundbuchauszug auch online anfordern. Dazu können Sie das Angebot verschiedener Dienstleister nutzen. Sie müssen dafür auf der Website des Dienstleisters in einem Online-Formular persönliche Angaben inkl. Bankverbindung machen. Außerdem müssen Sie erklären, warum Sie ein Interesse an einem Grundbuchauszug haben. Zusätzlich sind genaue Angaben zum betreffenden Grundstück notwendig. Wenn Sie dem Dienstleister per Klick den Auftrag erteilen, bekommen Sie nach circa ein bis zwei Wochen den beantragten Grundbuchauszug per Post zugeschickt. Das geht also schneller als wenn Sie den Grundbuchauszug über den Postweg beantragen. Das Verfahren hat allerdings einen Nachteil: Dieser Service ist drei bis viermal so teuer wie das selbstständige Anfordern eines Grundbuchauszuges. Sie müssen mit Kosten von 35 € bis 50 € rechnen. Folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung für einen Grundbuchauszug im Vergleich der Onlinebestellung zum selbstständigen Anfordern.
Vergleich der Kosten: Grundbuchauszug selbstständig beim Amtsgericht oder online anfordern
Folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung für einen Grundbuchauszug im Vergleich der Onlinebestellung zum selbstständigen Anfordern.
Verfahren | Kosten für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug | Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug |
eigenes Anfordern per Brief oder Fax | 10 € | 20 € |
Grundbuch online anfordern über einen Dienstleister | 34,80 € | 49,80 € |
Frage 6: Kann ich einen Grundbuchauszug auch kostenlos bekommen?
Nein, das geht nicht. Die Gebühren für die Leistungen der zuständigen Amtsgerichte sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Es ist also egal, woher Sie den Grundbuchauszug bekommen, Sie müssen überall denselben Betrag zahlen.
Es gibt die Möglichkeit einen schon vorhandenen Grundbuchauszug zu nutzen. Bevor Sie als Käufer einer Immobilie einen neuen Grundbuchauszug beantragen, fragen Sie den Verkäufer, ob er einen aktuellen Grundbuchauszug besitzt. Wenn der nicht älter als 3 Monate ist, können Sie diesen auch verwenden. So müssen Sie keinen eigenen Grundbuchauszug anfordern und sparen sich die Gebühren. Oder Sie finden einen Makler, der die Kosten für den Grundbuchauszug übernimmt, um Sie als Kunden zu gewinnen.
Frage 7: Was ist ein elektronischer Grundbuchauszug?
Seit einigen Jahren sind die Grundbücher, die bei den Gerichten lagern, auch als elektronische Grundbücher vorhanden. Diese Datenbank uneingeschränkt nutzen, dürfen aber nur berechtigte Personengruppen wie Notare, Behörden und Gerichte. Einen eingeschränkten Zugang zum elektronischen Grundbuch erhalten außerdem Banken und Rechtsanwälte. Das bedeutet, sie müssen in jedem Einzelfall den Grund ihres Interesses nachweisen. Zum Beispiel eine Bank, die eine Zwangsversteigerung durchführen will.
Die Dateien sind in einer zentralen Stelle gespeichert. Sie enthalten genau die gleichen Angaben wie Grundbücher in Papierform. Die Grundbücher können dann online eingesehen und ausgedruckt werden. Dadurch können notwendige Beurkundungen bei einem Immobilienkauf schneller durchgeführt werden, weil das aufwändige Heraussuchen der Unterlagen und der Postversand wegfallen. Allerdings ist in diesem Fall eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50 € fällig. Hinzu kommen Gebühren von 8 € je Grundbuchblatt.
Elektronisches Grundbuch nach Bundesländern
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die für die Bundesländer zuständigen Behörden mit den entsprechenden Landesportalen:
Frage 8: Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
Für jedes Grundstück wird vom Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Die Grundbuchblätter eines Bezirkes werden in einem Band gesammelt. Sie sind einheitlich aufgebaut und enthalten 5 Abschnitte: die Aufschrift, das Bestandverzeichnis und die Abteilungen I bis III.
- Die Aufschrift ist ein Deckblatt zu den Unterlagen. Dort sind der Name des Amtsgerichtes, der Grundbuchbezirk und die laufende Nummer des Blattes vermerkt.
- Das Bestandsverzeichnis enthält Angaben zum Grundstück wie die Adresse, eine weitere Nummer zur eindeutigen Identifizierung und Angaben zu möglichen Teilungen des Grundstückes oder zu eventuell vorhandenen Kanalleitungsrechten.
- Abteilung I enthält die Eigentumsverhältnisse und den Namen des Eigentümers.
- Abteilung II beschreibt Beschränkungen wie Wegerechte des Nachbarn, Vorkaufsrechte oder Vermerke über Insolvenzen.
- Abteilung III stellt mögliche Grundpfandrechte dar, also die Rechte Dritter an dem Grundstück. Dazu gehören die Hypothek, die Rentenschuld und die Grundschuld.