Das Wichtigste in Kürze
- Die neue Grundsteuer gilt ab 2025 für jeden Hauseigentümer. Mit der Reform ändert sich die Datengrundlage, mit der die Höhe der Grundsteuer berechnet wird.
- Es gibt kein einheitliches Berechnungsmodell für ganz Deutschland, da mehrere Bundesländer eigene Gesetze und Regeln zur Grundsteuer 2025 verabschiedet haben.
- Grundsätzlich berechnet sich die Grundsteuer aus drei Faktoren: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Damit bleibt die Grundsteuer wertabhängig.
- Für Städte und Kommunen ist die Grundsteuer eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Insgesamt soll die Grundsteuerreform kostenneutral ausfallen.
- Was ist die Grundsteuer?
- Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
- Wie berechnet man die Grundsteuer ab 2025?
- Beispielrechnung: Grundsteuer ab 2025
- Für wen wird die neue Grundsteuer teurer und für wen günstiger?
- Neue Grundsteuer: ab wann?
- Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?
- Ist die Grundsteuer von der Steuer absetzbar?
- Fazit: Das bringt die Grundsteuerreform 2025
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer zahlen Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden. Die Höhe ist unabhängig vom Einkommen, sie richtet sich nach dem Wert des Objektes. Wird die Immobilie vermietet, kann die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Die Grundsteuer wird von den Kommunen erhoben und stellt eine wichtige Einnahmequelle dar. Sie trägt zur Finanzierung lokaler Infrastruktur wie Straßen und Brücken sowie Dienstleistungen wie Schulen oder Büchereien bei.
Es gibt drei Hauptformen:
- Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Grundsteuer B: für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude
- Grundsteuer C: für unbebaute, baureife Grundstücke (ab 2025)
Ihre Berechnung ist komplex und hängt vom Grundstückswert, von der Art der Bebauung, der Fläche, der Art der Nutzung und weiteren Kriterien ab.
Was ist die neue Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C wird im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 eingeführt. Die Kommunen dürfen sie für unbebaute, aber baureife Grundstücke erheben. Sie soll Spekulationen verteuern und aus baureifen Grundstücken dringend benötigten Wohnraum schaffen. Die neue Steuer kann in allen Bundesländern außer in Bayern erhoben werden. Es gab die Grundsteuer C unter dem Namen Baulandsteuer schon einmal in den 60er Jahren. Sie wurde damals abgeschafft, weil sie als nicht effektiv galt.
Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Gebot der Gleichbehandlung verstieß. Die obersten Richter in Karlsruhe kamen zu dem Schluss, dass die aktuelle Berechnungsmethode „völlig überholt“ sei. Sie führe zu „gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer.
Tatsächlich wurden bisher Daten aus den 1960er und teilweise aus den 1930er Jahren herangezogen, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen. Obwohl eigentlich alle 6 Jahre eine Neubewertung hätte stattfinden sollen, wurde dies aufgrund von Personal- und Geldmangel nie durchgeführt. Da sich aber im Laufe der Jahre der Wert vieler Grundstücke und Gebäude stark veränderte, insbesondere in den Ballungsräumen, musste eine neue Grundsteuer her.
Wie berechnet man die neue Grundsteuer ab 2025?
Zur Neuberechnung der Grundsteuer dient der aktuelle konkrete Wert einer Immobilie und nicht mehr, so wie bisher, ein jahrzehntealter Einheitswert. Mit folgender Formel wird die neue Grundsteuer ab 2025 berechnet:
Neben dem Immobilienwert enthält die Formel zwei weitere Faktoren: die Steuermesszahl und den Hebesatz.
- Was ist der Hebesatz? Es handelt sich um eine Prozentangabe, mit der die Höhe der Grundsteuer ermittelt wird. Jede Kommune legt den Hebesatz für ihr Einzugsgebiet selbst fest; daher gibt es bundesweit große Unterschiede.
- Wie hoch ist der Hebesatz 2025? Das steht in den meisten Fällen noch nicht fest, da viele Gemeinden ihre neuen Hebesätze noch nicht bestimmt haben. Bisher lag der Hebesatz im Bereich von 0–960 %. Dabei gilt: Je höher der Hebesatz einer Kommune ist, desto mehr Grundsteuer ist für Grundstücke und Immobilien an diesem Ort fällig.
- Was ist die Steuermesszahl und wie hoch ist sie ab 2025? Die Steuermesszahl gibt vor, wie viel vom Immobilienwert versteuert werden muss. Sie wird vom Bund festgelegt und beträgt ab 2025 für alle Wohngrundstücke 0,031 % und 0,034 % für Nichtwohngebäude. Das ist ungefähr ein Zehntel des bisherigen Wertes. Mit dieser Absenkung der Steuermesszahl soll vermieden werden, dass die Grundsteuer mit der Neuberechnung steigt.
In den Grundsteuermessbescheiden vom Finanzamt ist die Steuermesszahl häufig als 0,31 v. T. angegeben, das meint 0,31 "von Tausend" also 0,31 Promille bzw. 0,031 %.
In der folgenden Grafik hat das Bundesfinanzministerium zusammengestellt, wie die Grundsteuer künftig werteabhängig berechnet werden soll. Als Beispiel dient ein Einfamilienhaus, Baujahr 1960, mit einer Wohnfläche von 120 qm und einem 1.000 qm großen Grundstück. Der bisherige Hebesatz der Kommune liegt bei 480 % – um die Einnahmen konstant zu halten, müsste dieser auf 421 % gesenkt werden.
Verschiedene Methoden der Grundsteuerberechnung in den Bundesländern
Bei der Ausgestaltung der Grundsteuerreform im Jahr 2019 gab es zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern keine Einigung, wie der für die Steuerberechnung grundlegende Immobilienwert ermittelt werden soll. Uneinigkeit herrschte darüber, nach welchen Kriterien der Wert einer Immobilie bestimmt werden soll. In der Diskussion standen:
- der Bodenrichtwert
- die Fläche
- die Nutzungsart
- die Wohnlage
- die erzielte Miete
- das Alter des Gebäudes
- eine Kombination mehrerer dieser Punkte
Um einen politischen Kompromiss zu finden, enthält das Gesetz zur Grundsteuerreform 2025 eine Öffnungsklausel. Danach dürfen die Bundesländer vom Berechnungsmodell des Bundes abweichen und eigene Gesetze zur Grundsteuerberechnung beschließen. In der Folge entstand ein bundesweiter Flickenteppich mit unterschiedlichen Modellen, sodass je Bundesland andere Regeln und Daten als Berechnungsgrundlage gelten.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Modelle der Grundsteuerberechnung.
Übersicht Berechnungsmodelle zur Grundsteuer nach Bundesländern
Bundesland | Berechnungsmodell | Berechnungsgrundlage |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Bundesmodell mit Abweichungen | Grundstücksart, Nutzungsart, Bodenrichtwert |
Bayern | Flächenmodell | Grundstücksfläche, Nutzung |
Berlin | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Brandenburg | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Bremen | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Hamburg | Wohnlagenmodell | Grundstücksfläche, Wohnlage |
Hessen | Flächen-Faktor-Modell | Grundstücksfläche, Lage |
Mecklenburg-Vorpommern | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Niedersachen | Flächen-Lage-Modell | Grundstücksfläche, Nutzung, Lage-Faktor |
Nordrhein-Westfalen | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Rheinland-Pfalz | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Saarland | Bundesmodell mit Abweichungen | Grundstücksart, Nutzungsart, Bodenrichtwert |
Sachsen | Bundesmodell mit Abweichungen | Grundstücksart, Nutzungsart, Bodenrichtwert |
Sachsen-Anhalt | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Schleswig-Holstein | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Thüringen | Bundesmodell | Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Netto-Kaltmiete, Alter des Gebäudes |
Quelle: Vergleich.de, Stand: 17.07.2024
Folgende Grafik verdeutlicht die Verteilung der unterschiedlichen Berechnungsmodelle in Deutschland. Die rote Farbe steht für das Bundesmodell, das in den meisten Bundesländern zur Anwendung kommt.
Beispielrechnung: Wieviel Grundsteuer muss ich ab 2025 zahlen?
Für den konkreten Einzelfall lässt sich noch nicht abschließend sagen, wie die Höhe der Grundsteuer 2025 ausfallen wird. Aktuell kann nur mit Beispielrechnungen gezeigt werden, wie teuer die neue Grundsteuer ungefähr wird.
Folgende Tabelle veranschaulicht, wie hoch die Grundsteuer in Abhängigkeit vom Hebesatz ausfällt. Es wird deutlich, dass ein höherer Hebesatz zu einer höheren Grundsteuer führt.
Höhe der Grundsteuer bei unterschiedlichen Hebesätzen
aktueller Immobilienwert | Grundsteuermesszahl | Hebesatz | jährliche Grundsteuer |
---|---|---|---|
400.000 € | 0,031 % | 300 % | 372 € |
400.000 € | 0,031 % | 400 % | 496 € |
400.000 € | 0,031 % | 500 % | 620 € |
400.000 € | 0,031 % | 600 % | 744 € |
400.000 € | 0,031 % | 700 % | 868 € |
Die nächste Tabelle zeigt beispielhaft die Höhe der Grundsteuer bei unterschiedlichen Immobilienwerten aber einem identischen Hebesatz wie es z. B. innerhalb einer Gemeinde der Fall sein kann. Da die neue Grundsteuer wertabhängig erhoben wird, steigt die zu zahlende Grundsteuer mit dem Immobilienwert.
Höhe der Grundsteuer bei unterschiedlichen Immobilienwerten
aktueller Immobilienwert | Grundsteuermesszahl | Hebesatz | jährliche Grundsteuer |
---|---|---|---|
300.000 € | 0,031 % | 400 % | 372 € |
400.000 € | 0,031 % | 400 % | 496 € |
500.000 € | 0,031 % | 400 % | 620 € |
600.000 € | 0,031 % | 400 % | 744 € |
700.000 € | 0,031 % | 400 % | 868 € |
800.000 € | 0,031 % | 400 % | 992 € |
Bitte bedenken Sie, dass es sich um Beispielrechnungen handelt, die Ihnen einen Überblick geben sollen. Einige Bundesländer bieten zur besseren Orientierung einen Grundsteuer-Rechner 2025 an, mit dem Sie ungefähre Werte berechnen können. In dem Rechner der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen müssen Sie z. B. nur den Wert vom Grundsteuerwertbescheid, den Sie bereits erhalten haben, und die Nutzungsart eintragen.
Wie viel Grundsteuer zahlt man für 1.000 qm Grundstücksfläche?
Das lässt sich nicht eindeutig sagen, da die Grundstücksfläche nicht das entscheidende Merkmal für die Festlegung der Grundsteuer ist. Deshalb kann auch keine konkrete Aussage für eine Grundstücksfläche von 500 qm oder eine Wohnfläche von 100 qm getroffen werden. Entscheidend für die Grundsteuer sind in der Regel der Grundstückswert, die Art der Nutzung und der Hebesatz, den die Gemeinde ansetzt.
Für wen wird die neue Grundsteuer teurer und für wen günstiger?
Voraussichtlich müssen Eigentümer von wertvollen Immobilien in guten Lagen eine höhere Grundsteuer bezahlen als bisher. Das sind:
- Eigentümer in Innenstadtlagen
- Besitzer von Grundstücken in Gebieten mit starker Wertsteigerung
- Eigentümer von neuen Häusern
Das bedeutet auf der anderen Seite, dass für Immobilien in weniger attraktiven Wohngegenden und abseits der Ballungsräume die Grundsteuer geringer ausfallen könnte.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass dieser Effekt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Grundsteuerreform verlangt hat, vorgegeben ist. Das Ziel der Reform ist eine größere Gerechtigkeit bei der Grundsteuerbelastung. Das hat zur Folge, dass wertvolle Immobilien höher besteuert werden und Grundstücke und Gebäude in weniger wertvollen Lagen geringer.
Allerdings sind das nur Schätzungen. Die konkrete Höhe der zu zahlenden Grundsteuer hängt vom Vorgehen der einzelnen Gemeinden ab, die den Hebesatz vorgeben. Das Finanzministerium hat an einem Beispiel durchgerechnet, wie die Grundsteuer 2025 für unterschiedliche Gebäudetypen ausfallen könnte.
Viele Gemeinden haben sich noch nicht entschieden, wie sie auf die neue Grundsteuer reagieren und die Hebesätze ab 2025 noch nicht festgelegt. Erst im Laufe des Herbstes werden diese Entscheidungen getroffen.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Berlin hat sich bspw. bereits festgelegt und den konkreten Hebesatz für 2025 beschlossen. Er wird von zurzeit 810 % auf 470 % ab 2025 gesenkt. Damit sollen die realen Wertsteigerungen der vergangenen Jahrzehnte so ausgeglichen werden, dass Eigentümer durch die neue Grundsteuer nicht im hohen Maße mehr belastet werden. Rheinland-Pfalz hat Mitte Oktober eine Liste der neuen Hebesätze veröffentlicht.
Bei der Festlegung des Hebesatzes spielen finanzielle Überlegungen eine wichtige Rolle: Möchte eine Gemeinde höhere Einnahmen durch die Grundsteuer erreichen, dann kann sie den Hebesatz erhöhen. Allerdings könnten so Investoren für Gewerbe und Wohnungsbau abgeschreckt werden. Hat eine Gemeinde das Ziel, Investoren und neue Ansiedlungen anzulocken, dann wird sie den Hebesatz eher reduzieren.
Ab wann muss die neue Grundsteuer gezahlt werden?
Die neue Grundsteuer muss ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden. An diesem Tag tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Aktuell läuft noch die Vorbereitungsphase, in der die Besteuerungsgrundlagen festgestellt und die Grundsteuermessbeträge festgesetzt werden. Außerdem legen zurzeit die Gemeinden die Hebesätze fest, die zur Steuerberechnung herangezogen werden. Die Zahlung erfolgt in der Regel quartalsweise.
Bis Ende 2024 gilt also noch die bisherige Grundsteuerberechnung. Als Eigentümer zahlen Sie bis dahin weiterhin die gewohnte Grundsteuer.
Das mussten Eigentümer bisher für die neue Grundsteuerberechnung erledigen
Alle Eigentümer von Häusern und Grundstücken mussten bis spätestens April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Darin wurden Informationen zur Immobilie gesammelt, z. B. ging es um
- die Grundstücksfläche
- die Lage des Grundstücks (die Adresse)
- die Steuernummer
- die Wohn- und Nutzfläche
- die Nutzungsart
- das Gebäudealter
Die abgefragten Angaben unterschieden sich nach den Bundesländern. Viele Immobilienbesitzer berichteten von Schwierigkeiten beim aufwändigen Zusammenstellen der geforderten Informationen und beim Ausfüllen der Formulare.
Inzwischen haben die Finanzämter zwei Bescheide verschickt: zum einen den Bescheid über den Grundsteuerwert und zum anderen den über den Grundsteuermessbetrag. Die dort enthaltenen Zahlen dienen als Grundlage zur späteren Festlegung der konkreten Höhe der Grundsteuer.
Wann werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt?
Voraussichtlich verschicken die Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide, die die Steuerzahlungen ab 2025 festlegen, ab Herbst 2024. Das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Berlin hat am 14.10.2024 mit dem Versand begonnen und Hamburg hat bereits angekündigt, die Steuerbescheide erst im März 2025 zu versenden.
Die Finanzbehörden können die genaue Höhe der Grundsteuer erst berechnen, wenn die Kommunen die 2025 gültigen Hebesätze festgelegt haben. In Berlin und Bremen wurden die neuen Hebesätze bereits bestimmt, in Hamburg und Nordrhein-Westfalen gibt es erste Planungen. Andere Bundesländer sind noch nicht so weit. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides zahlen Sie die Grundsteuer wie bisher.
Kann ich gegen den endgültigen Grundsteuerbescheid Einspruch erheben?
Ja, das können Sie. Dafür besteht eine Frist von 1 Monat beginnend 3 Tage nach dem Datum, das im Bescheid angegeben ist. Handelt es sich beim Tag des Fristbeginns um einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich um 1 Tag. Der Widerspruch selbst ist kostenlos, es können aber Ausgaben für einen Steuerberater oder Anwalt auf Sie zukommen.
Es reicht ein formloses Schreiben, das folgende Punkte enthalten sollte:
- Name und Anschrift
- Steuernummer
- Datum des Bescheides
- Aktenzeichen
- genaue Begründung des Widerspruchs
Ein Widerspruch ist dann sinnvoll, wenn im endgültigen Bescheid ein falscher Steuermessbetrag oder ein falscher Grundsteuerwert angegeben wurde. Weiterhin könnte ein falscher Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuer verwendet worden sein. Auch dann empfiehlt sich ein Widerspruch. Da der Kommune, die den Grundsteuerbescheid ausstellt, die Werte vom Finanzamt übermittelt werden, kann es beim Austausch der Daten zu Fehlern kommen. Sollten die Werte korrekt sein, ist ein Widerspruch in den meisten Fällen zwecklos.
Auch gegen die beiden Steuerbescheide, die Sie bisher erhalten haben (den zum Grundsteuerwert und den zum Grundsteuermessbetrag), können Sie einen Einspruch einlegen, wenn hierfür die Frist von 1 Monat noch nicht abgelaufen sind.
Experten empfehlen einen Einspruch, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid falsch ist. Ein Einspruch kann auch dann eingelegt werden, wenn Ihnen beim Ausfüllen der Steuerunterlagen der Fehler selbst unterlaufen ist. Der Bund der Steuerzahler schreibt dazu: „Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit, diesen Fehler durch eine fehlerbeseitigende Fortschreibung auch nachträglich zu beheben. Dazu wird eine erneute Erklärung mit dem Hinweis auf die fehlerbeseitigende Fortschreibung an das Finanzamt geschickt.“
Wie wurde die Grundsteuer bis 2024 berechnet?
Die Grundsteuer wird bis einschließlich 2024 mit folgender Formel ermittelt:
Dabei sind drei Faktoren wichtig:
- Der Einheitswert: Dies ist ein von den Finanzämtern festgelegter Wert für das Grundstück und die Immobilie.
- Die Grundsteuermesszahl: Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz, der für verschiedene Immobilientypen unterschiedlich sein kann.
- Der Hebesatz: Dieser wird von der jeweiligen Gemeinde individuell festgelegt und kann stark variieren. Großstädte haben meist höhere Hebesätze zwischen 400 und 800 %. Das bedeutet, dass sie das 4- bis 8-fache des Grundsteuermessbetrages als Grundsteuer bemessen.
Der Einheitswert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Dieser wird dann mit dem Hebesatz (geteilt durch 100) multipliziert, um die jährliche Grundsteuer zu berechnen.
Warum könnte die neue Grundsteuerberechnung verfassungswidrig sein?
Mehrere Verbände kritisieren die Grundsteuerreform, die 2025 umgesetzt wird, als verfassungswidrig. Folgende Kritikpunkte werden u. a. vom Eigentümerverband Haus & Grund sowie vom Bund der Steuerzahler vorgebracht:
- Ungleichbehandlung der Eigentümer: Die Bewertung der Grundstücke auf Basis von Bodenrichtwerten und pauschal angesetzten Mieten könnte zu ungenauen und systematisch fehlerhaften Bewertungen führen, insbesondere wenn unzureichende Daten vorliegen.
- Fehlende Rechtssicherheit und Transparenz: Das Bundesmodell wird wegen der Vielzahl der zu berücksichtigenden Parameter (wie Wohnfläche, Baujahr, Mietniveau, Bewirtschaftungskosten) als zu komplex und intransparent kritisiert.
- Verletzung der Eigentumsrechte: Es besteht die Sorge, dass die neue Grundsteuer zu einer starken finanziellen Belastung der Grundstückseigentümer und Mieter führt.
Aktuell beschäftigen sich mehrere Finanzgerichte mit verschiedenen Klagen gegen die Grundsteuerreform 2025. Am 19.09.2024 hat das Finanzgericht Köln eine Klage zurückgewiesen. Begründung: Das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen, denn de Revision zum Bundesfinanzhof ist möglich. Eventuell muss das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz entscheiden.
Verwechseln Sie die Grundsteuer nicht mit der Grunderwerbssteuer. Der Unterschied besteht darin, dass Sie die Grunderwerbsteuer nur einmalig beim Kauf einer Immobilie an das zuständige Finanzamt zahlen. Die Höhe des Steuersatzes ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und beträgt 3,5–6,5 % des Kaufpreises.
Ist die Grundsteuer von der Steuer absetzbar?
Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen – nämlich dann, wenn Sie als Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses die Grundsteuer nicht im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Dann können Sie die Grundsteuer als Werbungskosten von den Mieteinnahmen absetzen.
Nicht absetzbar ist die Grundsteuer, wenn Sie als Eigentümer die Immobilie selbst bewohnen oder als Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen.
Fazit: Das bringt die Grundsteuerreform 2025
Mit der neuen Grundsteuer 2025 verändern sich die Grundlagen der Steuerberechnung. In den vergangenen beiden Jahren wurde der Wert aller Immobilien neu berechnet, der in Zukunft ein wichtiger Faktor bei der Grundsteuer sein wird. Aktuell legen viele Gemeinden die Hebesätze neu fest, die ebenfalls zur Berechnung notwendig sind. Voraussichtlich erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid spätestens zum Jahreswechsel. Erst dann kennen Sie die genaue Höhe der Grundsteuer für Ihre Immobilie.