Handyvertrag vorzeitig kündigen: So klappt’s!

Einen Ver­trag vor­zei­tig zu kün­di­gen ist bei ei­nem Mobil­funk­ver­trag eigent­lich nicht vor­ge­se­hen. Die Ver­trags­lauf­zeit liegt bei min­des­tens 12 Mona­ten. Es gibt aber Fäl­le, in denen das Sonder­kün­di­gungs­recht greift. Wir zei­gen Ih­nen, wie Sie vor­zei­tig aus Ihrem Handy­ver­trag kom­men kön­nen.

Karine Gohr
Zuständige Redakteurin für den Bereich DSL & Handy
Stand: 04.09.2023
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine vorzeitige Kündigung ist bei besonderen Gründen wie Verbindungs­störungen, Preis­erhöhungen, fehler­haften Rech­nungen oder Umzug außer­halb der EU möglich.
  • Dokumentieren Sie Störungen präzise mit Ort, Datum, Uhr­zeit und Dauer, um diese bei der Kündigung nach­weisen zu können.
  • Alternativen zur Sonder­kündi­gung sind die Vertrags­über­tragung auf eine andere Person oder der vor­zeitige Auskauf aus dem Vertrag, falls der Anbieter zustimmt.
  • Laden Sie sich unsere Kündigungs­vorlage herunter: einfach aus­füllen und per Ein­schreiben versenden.

Wann kann ich meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen?

Den Handy­ver­trag frü­her kün­di­gen kön­nen Sie nur mit einem gravie­ren­den Grund. In der Re­gel meint das ein nach­weis­ba­res Pro­blem im Ver­trags­verhäl­tnis, das zum Sonder­kündi­gungs­recht führt. Tritt ein sol­ches Pro­blem Ihrer Auf­fas­sung nach auf, müs­sen Sie dem Mobil­funk­an­bie­ter aber die Gelegen­heit ge­ben, das Problem zu behe­ben. Dafür kön­nen Sie eine Frist set­zen. Mindes­tens soll­te diese 2 Wochen bzw. 10 Werk­tage betra­gen.

Im Fol­gen­den lis­ten wir die Grün­de auf, mit denen Sie vor­zei­tig aus dem Handy­ver­trag kom­men kön­nen.

  • Handy­nutzer möchten beim Ver­trags­wech­sel in der Re­gel ihre alte Num­mer mit­neh­men. Wenn der neue Mobil­funk­an­bie­ter eine beauf­trag­te Ruf­nummern­por­tie­rung nicht durch­führt, haben Sie ein Sonder­kündi­gungs­recht. In diesem Fall kön­nen Sie ihren Handy­ver­trag vor­zei­tig kündi­gen, egal ob Tele­kom, o2, 1und1, your­fone oder klar­mobil oder Voda­fone.

  • Schlech­ter Emp­fang ist nicht per se ein Grund für eine Sonder­kündi­gung. In be­stimm­ten Gebie­ten gibt es nach wie vor schlech­ten Empfang, das müs­sen Sie lei­der hin­neh­men. Anders ist es, wenn Sie bei Vertrags­ab­schluss vom Anbie­ter für bestimm­te Orte ei­nen zuver­lässi­gen Empfang zuge­sichert bekom­men haben. Etwa an ihrer Wohn­adres­se oder im Büro. Falls Sie dort dann doch nicht tele­fonie­ren kön­nen, kön­nen Sie den Handy­ver­trag früher kündi­gen als eigent­lich vor­ge­se­hen.

  • Dauerhafte Verbin­dungs­stö­run­gen sind ein Kündi­gungs­grund. Wenn immer wieder Tele­fo­nate ab­bre­chen oder die Inter­net­ver­bin­dung wieder­holt ab­bricht, kön­nen Sie kündi­gen. Die Stö­run­gen müs­sen Sie aber mög­lichst präzi­se mit Ort, Datum, Uhr­zeit und Dauer doku­men­tie­ren.

  • Wenn Sie bei einem Tarif­wech­sel im beste­hen­den Ver­trag oder bei einem Neu­ver­trag kei­nen LTE-Emp­fang mehr ha­ben, können Sie kündi­gen.

  • Wenn ihr Anbie­ter Ihren An­schluss un­berech­tigt ge­sperrt hat, haben Sie ein Sonder­kündi­gungs­recht. Unberech­tigt ist eine Sper­rung, wenn Ihr Zahlungs­rück­stand weni­ger als 75 € um­fasst oder wenn Sie Wider­spruch ge­gen eine fehler­haf­te Handy­rech­nung einge­legt ha­ben.

  • Wenn Sie Feh­ler auf ihrer Handy­rech­nung bemer­ken, tei­len Sie das ihrem An­bie­ter schrift­lich mit und ver­lan­gen eine Rech­nungs­korrek­tur. Sie soll­ten dabei begrün­den, wes­halb die Rech­nung ihrer Mei­nung nach fehler­haft ist. Kommt ihr An­bieter der Korrek­tur nicht nach, kön­nen Sie frist­los kündi­gen. Typi­sche Feh­ler sind etwa eine zu hohe Grund­ge­bühr oder die Berech­nung von Inter­net­da­ten trotz Flat­rate.

  • Eine Preis­erhö­hung im lau­fen­den Ver­trag müs­sen Sie nicht hin­neh­men. Nach der Bekannt­ga­be haben Sie für einen gewis­sen Zeit­raum ein Sonder­kündi­gungs­recht, meist liegt es bei 4–6 Wochen.

  • Ein Umzug inner­halb Euro­pas ist kein Grund für eine Kündi­gung, hier kön­nen Sie meist dank Roa­ming mit den glei­chen Kos­ten den Ver­trag fort­füh­ren. An­ders ist es beim Um­zug ins außer­euro­päische Aus­land. An­bie­ter sind hier oft ku­lant, wenn Sie Ihren Mobil­funk­ver­trag vor­zei­tig kündi­gen möch­ten. Aller­dings müss­ten Sie einen Nach­weis wie eine Melde­beschei­ni­gung vor­le­gen.

  • Stirbt der An­schluss­in­haber, können die Erben den Ver­trag außer­ordent­lich kündi­gen. Sie müs­sen dem Anbie­ter aber die Ster­be­ur­kun­de zukom­men las­sen.

  • Haben Sie mit ihrem Mobil­ver­trag ein Handy ge­kauft oder gemie­tet, haben Sie auch An­spruch auf ein funktio­nieren­des Gerät. Wenn es de­fekt ist und der Anbie­ter einen Er­satz oder eine Repara­tur des Handys ver­wei­gert, ent­fällt ein Teil des Ver­trags und Sie kön­nen vor­zei­tig kündi­gen.

  • Wenn Sie Privat­insol­venz an­mel­den müs­sen, ist damit nicht zwin­gend ein Sonder­kündi­gungs­recht ver­bun­den. Aber oft hat der Mobil­funk­an­bie­ter eige­nes Inte­res­se da­ran, ei­nen nicht mehr zah­lungs­fähi­gen Kun­den los­zu­wer­den und lässt Sie früh­zei­tig aus Ihrem Handy­ver­trag raus.

Verbraucher profitieren von neuen Regelungen

Seit Ende 2021 müs­sen Sie grund­sätz­lich einen Handy­ver­trag mit einer Lauf­zeit von 1 Jahr ange­bo­ten be­kom­men. Dieser Ver­trag darf im Monats­durch­schnitt maxi­mal um 25 % teurer sein als ein 2-Jahres-Ver­trag. Außer­dem dür­fen sich Handy­ver­trä­ge nicht mehr auto­ma­tisch um 2 Jahre ver­län­gern. Sie müs­sen nun monat­lich künd­bar sein.

Wie kann ich meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen?

Wenn Sie Ihren Handy­ver­trag vor­zei­tig kündi­gen möch­ten, kön­nen Sie ein­fach unsere Kündi­gungs­vor­lage nut­zen. Fügen Sie hier noch Ihre Adress­daten sowie Ihre Kunden­num­mer ein, damit Ihre Kündi­gung dem pas­sen­den Ver­trag zuge­ord­net wer­den kann.

Kündigungsvorlage als PDF

Am bes­ten ver­sen­den Sie die Kündi­gung per Ein­schrei­ben mit Rück­schein, womit auf das regu­läre Porto ein Zu­schlag von 4,85 € kommt. Da­für er­hal­ten Sie eine Be­stäti­gung, dass ihr Schrei­ben tat­säch­lich ange­kom­men ist.

Adressen Mobilfunkanbieter: Hier kündigen Sie vorzeitig

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

Telekom Deutschland GmbH
Kündigung
53171 Bonn

Vodafone GmbH
Kundenbetreuung
40875 Ratingen

BASE c/o Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Postfach 600310
14403 Potsdam

mobilcom-debitel GmbH
Kundenservice
99076 Erfurt

1&1 Telecom GmbH, Kundenservice
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

Yourfone: Drillisch Online GmbH Kundenservice
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal

klarmobil GmbH
Postfach 0661
24753 Rendsburg

Warum lohnt sich eine vorzeitige Kündigung des Handyvertrags oft?

Mehr Leis­tung, weni­ger Kos­ten, attrak­tive Boni: Den Handy­ver­trag frü­her zu kündi­gen kann sich loh­nen. Einige Anbie­ter gewäh­ren für Neu­kun­den einen ho­hen Bo­nus. Gene­rell ist im Mobil­funk­be­reich nach wie vor viel Ver­ände­rung, so­dass sich in der üb­lichen Ver­trags­lauf­zeit Preis- und Leis­tungs­um­fang neuer Ver­trä­ge stark ver­än­dern. Nach eini­gen Mona­ten kön­nen Sie zum Bei­spiel für die glei­chen Kos­ten deut­lich mehr Leis­tung er­hal­ten.

Nach einer Kündi­gung kön­nen Sie außer­dem den neuen Ver­trag pass­genau­er ge­stal­ten: Sie wis­sen dann aus den Er­fah­run­gen mit dem Alt­ver­trag, wel­che Leis­tun­gen Sie wirk­lich benö­ti­gen. Ei­nen Über­blick über aktu­elle An­ge­bo­te se­hen Sie in unse­rem Handy­tarif Ver­gleich. Hier fin­den Sie über­sicht­lich den für Sie passen­den Ta­rif. Sie kön­nen dort Para­me­ter wie das Daten­volu­men oder die Ver­trags­lauf­zeit ein­stel­len und so den Ver­trag indi­vidu­ell an­pas­sen.

Was sind Alternativen, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen?

Wie komme ich sonst noch aus meinem Handy­ver­trag raus? Falls Ihnen keine Sonder­kündi­gung mög­lich ist, gibt es zwei Wege, wie Sie den Handy­ver­trag vor­zei­tig ab­lö­sen:

  • Sie über­las­sen Ihren Vertrag einem Drit­ten. Die Mobil­funk­an­bie­ter haben eige­ne Rege­lun­gen für die Über­nahme eines beste­hen­den Ver­trags. Sie müs­sen dafür einen neuen Ver­trags­in­haber be­nen­nen. Teil­wei­se fal­len Gebüh­ren für die Über­nah­me an.
  • Sie kau­fen sich aus dem Ver­trag her­aus. Der Mobil­funk­an­bie­ter ist nicht ver­pflich­tet, Ihnen diese Op­tion zu er­mög­li­chen, wes­halb die Kondi­tio­nen Ver­hand­lungs­sache sind. Oft müs­sen Sie zu­min­dest die Grund­ge­bühr bis Ende der Ver­trags­lauf­zeit zah­len.
Persönlicher Kontakt lohnt sich oft

Manch­mal gibt es keine Chan­ce auf Sonder­kündi­gung – aber Ihre Vertrags­kondi­tio­nen kön­nen Sie wo­mög­lich trotz­dem ver­bes­sern. Rufen Sie am besten direkt bei Ihrem Mobil­funk­an­bie­ter an und berich­ten von Ihren Kündi­gungs­plä­nen. Die Bera­ter können Ihnen u. U. ein besse­res Ange­bot ma­chen. Wenn Sie zu­stim­men, beginnt damit wieder eine neue Min­dest­lauf­zeit.

Kostenlose Rufnummernmitnahme

Sie wollen Ihre alte Rufnummer kostenlos zum neuen Anbieter mitnehmen? Kein Problem, denn das ist Ihr gutes Recht. Worauf Sie dabei achten sollten: Alle Infos finden Sie hier!

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