Das Wichtigste in Kürze
- Eine vorzeitige Kündigung ist bei besonderen Gründen wie Verbindungsstörungen, Preiserhöhungen, fehlerhaften Rechnungen oder Umzug außerhalb der EU möglich.
- Dokumentieren Sie Störungen präzise mit Ort, Datum, Uhrzeit und Dauer, um diese bei der Kündigung nachweisen zu können.
- Alternativen zur Sonderkündigung sind die Vertragsübertragung auf eine andere Person oder der vorzeitige Auskauf aus dem Vertrag, falls der Anbieter zustimmt.
- Laden Sie sich unsere Kündigungsvorlage herunter: einfach ausfüllen und per Einschreiben versenden.
Wann kann ich meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen?
Den Handyvertrag früher kündigen können Sie nur mit einem gravierenden Grund. In der Regel meint das ein nachweisbares Problem im Vertragsverhältnis, das zum Sonderkündigungsrecht führt. Tritt ein solches Problem Ihrer Auffassung nach auf, müssen Sie dem Mobilfunkanbieter aber die Gelegenheit geben, das Problem zu beheben. Dafür können Sie eine Frist setzen. Mindestens sollte diese 2 Wochen bzw. 10 Werktage betragen.
Im Folgenden listen wir die Gründe auf, mit denen Sie vorzeitig aus dem Handyvertrag kommen können.
Keine Rufnummernportierung
Handynutzer möchten beim Vertragswechsel in der Regel ihre alte Nummer mitnehmen. Wenn der neue Mobilfunkanbieter eine beauftragte Rufnummernportierung nicht durchführt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie ihren Handyvertrag vorzeitig kündigen, egal ob Telekom, o2, 1und1, yourfone oder klarmobil oder Vodafone.
Unzureichender Empfang
Schlechter Empfang ist nicht per se ein Grund für eine Sonderkündigung. In bestimmten Gebieten gibt es nach wie vor schlechten Empfang, das müssen Sie leider hinnehmen. Anders ist es, wenn Sie bei Vertragsabschluss vom Anbieter für bestimmte Orte einen zuverlässigen Empfang zugesichert bekommen haben. Etwa an ihrer Wohnadresse oder im Büro. Falls Sie dort dann doch nicht telefonieren können, können Sie den Handyvertrag früher kündigen als eigentlich vorgesehen.
Verbindungsstörungen
Dauerhafte Verbindungsstörungen sind ein Kündigungsgrund. Wenn immer wieder Telefonate abbrechen oder die Internetverbindung wiederholt abbricht, können Sie kündigen. Die Störungen müssen Sie aber möglichst präzise mit Ort, Datum, Uhrzeit und Dauer dokumentieren.
Störung im LTE-Empfang
Wenn Sie bei einem Tarifwechsel im bestehenden Vertrag oder bei einem Neuvertrag keinen LTE-Empfang mehr haben, können Sie kündigen.
Gesperrter Anschluss
Wenn ihr Anbieter Ihren Anschluss unberechtigt gesperrt hat, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Unberechtigt ist eine Sperrung, wenn Ihr Zahlungsrückstand weniger als 75 € umfasst oder wenn Sie Widerspruch gegen eine fehlerhafte Handyrechnung eingelegt haben.
Fehlerhafte Mobilfunkrechnung
Wenn Sie Fehler auf ihrer Handyrechnung bemerken, teilen Sie das ihrem Anbieter schriftlich mit und verlangen eine Rechnungskorrektur. Sie sollten dabei begründen, weshalb die Rechnung ihrer Meinung nach fehlerhaft ist. Kommt ihr Anbieter der Korrektur nicht nach, können Sie fristlos kündigen. Typische Fehler sind etwa eine zu hohe Grundgebühr oder die Berechnung von Internetdaten trotz Flatrate.
Preiserhöhung
Eine Preiserhöhung im laufenden Vertrag müssen Sie nicht hinnehmen. Nach der Bekanntgabe haben Sie für einen gewissen Zeitraum ein Sonderkündigungsrecht, meist liegt es bei 4–6 Wochen.
Umzug ins Ausland
Ein Umzug innerhalb Europas ist kein Grund für eine Kündigung, hier können Sie meist dank Roaming mit den gleichen Kosten den Vertrag fortführen. Anders ist es beim Umzug ins außereuropäische Ausland. Anbieter sind hier oft kulant, wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag vorzeitig kündigen möchten. Allerdings müssten Sie einen Nachweis wie eine Meldebescheinigung vorlegen.
Todesfall
Stirbt der Anschlussinhaber, können die Erben den Vertrag außerordentlich kündigen. Sie müssen dem Anbieter aber die Sterbeurkunde zukommen lassen.
Defektes Handy
Haben Sie mit ihrem Mobilvertrag ein Handy gekauft oder gemietet, haben Sie auch Anspruch auf ein funktionierendes Gerät. Wenn es defekt ist und der Anbieter einen Ersatz oder eine Reparatur des Handys verweigert, entfällt ein Teil des Vertrags und Sie können vorzeitig kündigen.
Privatinsolvenz
Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden müssen, ist damit nicht zwingend ein Sonderkündigungsrecht verbunden. Aber oft hat der Mobilfunkanbieter eigenes Interesse daran, einen nicht mehr zahlungsfähigen Kunden loszuwerden und lässt Sie frühzeitig aus Ihrem Handyvertrag raus.
Seit Ende 2021 müssen Sie grundsätzlich einen Handyvertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahr angeboten bekommen. Dieser Vertrag darf im Monatsdurchschnitt maximal um 25 % teurer sein als ein 2-Jahres-Vertrag. Außerdem dürfen sich Handyverträge nicht mehr automatisch um 2 Jahre verlängern. Sie müssen nun monatlich kündbar sein.
Wie kann ich meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen?
Wenn Sie Ihren Handyvertrag vorzeitig kündigen möchten, können Sie einfach unsere Kündigungsvorlage nutzen. Fügen Sie hier noch Ihre Adressdaten sowie Ihre Kundennummer ein, damit Ihre Kündigung dem passenden Vertrag zugeordnet werden kann.
Am besten versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, womit auf das reguläre Porto ein Zuschlag von 4,85 € kommt. Dafür erhalten Sie eine Bestätigung, dass ihr Schreiben tatsächlich angekommen ist.
Adressen Mobilfunkanbieter: Hier kündigen Sie vorzeitig
Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Telekom Deutschland GmbH
Kündigung
53171 Bonn
Vodafone GmbH
Kundenbetreuung
40875 Ratingen
BASE c/o Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Postfach 600310
14403 Potsdam
mobilcom-debitel GmbH
Kundenservice
99076 Erfurt
1&1 Telecom GmbH, Kundenservice
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Yourfone: Drillisch Online GmbH Kundenservice
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal
klarmobil GmbH
Postfach 0661
24753 Rendsburg
Warum lohnt sich eine vorzeitige Kündigung des Handyvertrags oft?
Mehr Leistung, weniger Kosten, attraktive Boni: Den Handyvertrag früher zu kündigen kann sich lohnen. Einige Anbieter gewähren für Neukunden einen hohen Bonus. Generell ist im Mobilfunkbereich nach wie vor viel Veränderung, sodass sich in der üblichen Vertragslaufzeit Preis- und Leistungsumfang neuer Verträge stark verändern. Nach einigen Monaten können Sie zum Beispiel für die gleichen Kosten deutlich mehr Leistung erhalten.
Nach einer Kündigung können Sie außerdem den neuen Vertrag passgenauer gestalten: Sie wissen dann aus den Erfahrungen mit dem Altvertrag, welche Leistungen Sie wirklich benötigen. Einen Überblick über aktuelle Angebote sehen Sie in unserem Handytarif Vergleich. Hier finden Sie übersichtlich den für Sie passenden Tarif. Sie können dort Parameter wie das Datenvolumen oder die Vertragslaufzeit einstellen und so den Vertrag individuell anpassen.
Was sind Alternativen, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen?
Wie komme ich sonst noch aus meinem Handyvertrag raus? Falls Ihnen keine Sonderkündigung möglich ist, gibt es zwei Wege, wie Sie den Handyvertrag vorzeitig ablösen:
- Sie überlassen Ihren Vertrag einem Dritten. Die Mobilfunkanbieter haben eigene Regelungen für die Übernahme eines bestehenden Vertrags. Sie müssen dafür einen neuen Vertragsinhaber benennen. Teilweise fallen Gebühren für die Übernahme an.
- Sie kaufen sich aus dem Vertrag heraus. Der Mobilfunkanbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen diese Option zu ermöglichen, weshalb die Konditionen Verhandlungssache sind. Oft müssen Sie zumindest die Grundgebühr bis Ende der Vertragslaufzeit zahlen.
Manchmal gibt es keine Chance auf Sonderkündigung – aber Ihre Vertragskonditionen können Sie womöglich trotzdem verbessern. Rufen Sie am besten direkt bei Ihrem Mobilfunkanbieter an und berichten von Ihren Kündigungsplänen. Die Berater können Ihnen u. U. ein besseres Angebot machen. Wenn Sie zustimmen, beginnt damit wieder eine neue Mindestlaufzeit.