Versicherung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Wie sinnvoll ist die Versicherung tatsächlich?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchen Sie, wenn Sie Immobilien vermieten oder in einer Eigentümergemeinschaft sind. Was die Versicherung bietet, worauf Sie beim Abschluss achten sollten und warum Sie bei selbstgenutztem Eigentum darauf verzichten können, lesen Sie hier.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 28.06.2024

Wann brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftp­flicht, auch Haus- und Grund­stücks­haft­pflicht­ver­sicherung genannt, zählt zu den Versicherungen, die nur für bestimmte Personen­gruppen sinn­voll und not­wendig ist. Denn nur als Eigen­tümer sind Sie bei Schäden, die anderen durch Ihre Immobilie entstehen, haftbar.

Vermieten Sie Wohnungen oder Häuser dauer­haft? Haben Sie sich mit mehreren Eigen­tümern zu einer Eigen­tümer­gemein­schaft zusammenge­schlossen? Oder besitzen Sie ein unbebautes Grundstück? Dann ist für Sie eine Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht sinnvoll, wenn nicht sogar dringend zu empfehlen.

Mieter sowie Eigenheim­besitzer, die in Ihren eigenen vier Wänden wohnen, kommen meist ohne eine Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung aus. Für sie bietet die private Haftpflichtversicherung in der Regel ausreichenden Schutz. Das gilt auch, wenn Sie als Eigen­heimbe­sitzer einzelne Zimmer Ihres Hauses vermieten oder Ihr Eigenheim nur gelegentlich als Ferien­wohnung oder Ferienhaus anbieten. Prüfen Sie aber unbedingt den Leistungs­umfang Ihrer Versicherung. In unserem Haft­pflicht­ver­sicherungs­vergleich können Sie sehen, welche Tarife diesen Schutz mit abdecken.

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Schnellcheck: Für wen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?

  • Vermieter
  • Eigentümergemeinschaften
  • Eigentümer eines unbebauten Grundstücks
  • Mieter
  • selbstgenutztes Eigenheim (sofern von Privathaftpflicht abgedeckt)
  • Vermietung einzelner Zimmer im selbstgenutzten Eigenheim (sofern von Privathaftpflicht abgedeckt)
  • Vermietung des selbstgenutzten Eigenheims als Ferienobjekt (sofern von Privathaftpflicht abgedeckt)
Gut zu wissen

Vermieten Sie mehrere Häuser oder Wohnungen und be­fin­den sich diese Immo­bilien nicht auf dem­selben Grund­stück, be­nö­tigen Sie für jedes Ob­jekt eine ge­son­derte Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht. Haben Sie also bei­spiels­weise drei Häuser in unter­schied­lichen Stadt­teilen, müssen Sie drei Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht-Policen abschließen.

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor berechtigten Ansprüchen Dritter. Haben Sie keine Versicherung abgeschlossen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Denn gesetzlich sind Sie als Eigentümer dazu verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass von Ihrem Grundstück oder Haus keine Gefahr für andere ausgeht. Kommt es auf Ihrem Grundstück oder auf dem dazugehörigen Gehweg zu einem Unfall, der mit Ihren Pflichten als Eigentümer zu tun hat, können Sie für den Schaden haftbar gemacht werden. Gerade wenn sich Personen schwer verletzen, können die entstehenden Kosten schnell in Millionenhöhe gehen.

Diese Pflichten haben Sie als Haus- und Grundbesitzer

„Eigentum verpflichtet“, heißt es im deutschen Grundgesetz. Für Eigentümer gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht sowie die Instandhaltungspflicht. Was diese genau beinhaltet, erfahren Sie hier.

  • Der Gesetzgeber fordert, dass ein Eigentümer einer Immobilie Maßnahmen ergreift, damit keine Gefahren für Dritte von ihrem Grundstück oder ihrer Immobilie ausgehen. Um die Verkehrssicherungspflicht seines Objekts zu gewährleisten, wird vom Eigentümer verlangt, dass er regelmäßige Kontrollen durchführt.

    Gefahrenquellen, bei denen die Verkehrssicherungspflicht verletzt wird, sind beispielsweise:

    • eine ungenügende Beleuchtung des Hauseingangs oder des Treppenhauses eines Mehrfamilienhauses
    • glatte oder vereiste Gehwege
    • fehlende Schneefanggitter auf dem Dach, sodass Dachlawinen entstehen können
  • Neben der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet der Gesetzgeber Vermieter auch, dass sie Ihre Immobilie instandhalten, das heißt, dass Schäden und Mängel schnellstmöglich beseitigt werden.

    Gefahrenquellen, bei denen die Instandhaltungspflicht verletzt wird, sind beispielsweise:

    • lockere Dachziegel
    • fehlende Reinigung von Dachrinnen und Regenfallrohren
    • fehlende Wartung der Heizungsanlage

Für Schäden, die aufgrund von Verletzung der Instandhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht entstehen, haftet der Eigentümer. Vermieter, die keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben, müssen im Fall der Fälle für den Schaden selbst aufkommen und haften mit ihrem gesamten Vermögen.

Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Wer sich hingegen für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht entschieden hat, muss keine Schadensansprüche fürchten. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihre Immobilie entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt beispielsweise Kosten für:

  • Behandlungskosten, die einer Person durch einen Unfall auf einem ungestreuten Gehweg entstehen
  • Sachschäden an einem parkenden Auto, auf das ein Baum bei einem Sturm gestürzt ist
  • Verdienstausfälle, weil ein Geschädigter aufgrund einer Verletzung längere Zeit nicht arbeiten kann

Zusätzlich bietet Ihnen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einen Rechtsschutz, da sie prüft, ob die Forderung, die aufgrund des gemeldetes Schadens entstanden ist, überhaupt berechtigt ist. Sie profitieren mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung also zusätzlich von einem passiven Rechtsschutz, der beinhaltet, dass unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewiesen und gegebenenfalls anfallende Verfahrenskosten übernommen werden.

Wer zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Mieter oder Vermieter?

Als Vermieter können Sie die Kosten für die Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung auf die Mieter umlegen. Die Ver­sicherungs­gebühren gelten als Betriebs­kosten und können, soweit dies im Miet­vertrag verein­bart wurde, anteilig auf die Mieter umgelegt werden.

Wer haftet bei Schäden: Mieter oder Vermieter?

Anders sieht es jedoch bei den Pflichten aus. Die können Sie als Vermieter nicht auf die Mieter abwälzen. Zwar können Sie vertraglich festhalten, dass sich Mieter beispielsweise am Räum- und Streudienst beteiligen müssen, damit übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht aber nicht auf die Mieter. Kommt es zum Schadensfall, werden trotzdem Sie als Vermieter zur Rechenschaft gezogen, weil Sie dafür verantwortlich sind, dass der Mieter die übertragenen Pflichten auch erfüllt.

Welche Ausschlüsse gibt es bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Trotz des umfangreichen Leistungsspektrums der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gibt es auch bei dieser Versicherung einige Ausschlüsse, die Sie kennen sollten.

Ausgenommen vom Schutz durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind in der Regel:

  • gewerblich genutzte Immobilien
  • unbebaute Grundstücke, die größer als 2.000 Quadratmeter sind
  • Sachschäden, die an gemieteten oder geliehenen Sachen entstehen
  • Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Hitze, Kälte, Gas, Dampf, Feuchtigkeit oder Niederschlag entstanden sind
  • Schäden, die von einem direkten Mitbewohner des Vermieters verursacht wurden (vorausgesetzt Sie leben zusammen in dem Haus, für das die Police abgeschlossen wurde)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden, die der Vermieter trotz Kenntnis nicht behoben hat

Außerdem gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wie oben schon erwähnt nur an einem Versicherungsort, nicht für mehrere Immobilien.

Vorteile und Nachteile der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf einen Blick

Vorteile

  •  übernimmt Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • bietet Ihnen einen passiven Rechtsschutz
  • die Kosten sind umlagefähig

Nachteile

  • Beschränkung des Versicherungsschutzes auf bestimmte Schäden
  • Police gilt nur für einen Ort
  • gilt nicht für gewerblich genutzte Immobilien

Worauf Sie beim Abschluss Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht achten sollten

Gehören Sie zur Personengruppe, für die eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll ist? Dann haben wir im Folgenden für Sie die wichtigsten Infos zusammengestellt, worauf Sie beim Vergleich und Abschluss der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht achten sollten.

Checkliste zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Wählen Sie die passende Versicherungssumme

Hohe Versicherungssummen sind bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht häufig nur mit geringfügig höheren Beiträgen verbunden. Viele Versicherer bieten die Versicherungssummen gestaffelt in 3, 5, 10 und 20 Millionen Euro an. Allerdings sind Schäden von 10 bis 20 Millionen Euro extrem selten. Letztendlich müssen Sie selbst abwägen, wie viel Sie sich die Absicherung dieses wohl geringen, aber doch vorhandenen Risikos kosten lassen wollen. 

  • Versichern Sie Bauarbeiten

Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob die angebotene Police Bauarbeiten mitversichert. Dies ist ratsam, da bei Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen schnell Unfälle passieren können. Während der Bauphase eines Neubaus sind Sie über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung geschützt. Diese erlischt jedoch mit der Fertigstellung. Für folgende Umbauten oder Modernisierungen sollten Sie über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geschützt sein. Die versicherte Bausumme variiert zwischen den einzelnen Anbietern. Wenn Sie keine besonderen Maßnahmen geplant haben, können Sie als Orientierung einen Richtwert von 100.000 € annehmen. Wenn Sie jedoch schon vor Abschluss der Versicherung wissen, dass Sie umfangreichere Bauarbeiten durchführen werden, entscheiden Sie sich für einen Versicherer, der eine höhere Summe oder unbegrenzte Leistung bei Bauschäden bietet. 

  • Versichern Sie die die Photovoltaik-Anlage

Sie können über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch Schäden absichern, die durch Ihre Photovoltaik-Anlage entstehen. Wenn sich beispielsweise bei Sturm ein Teil der Anlage löst und auf parkende Autos fällt, kann der Schaden schnell in die Tausende gehen. Prüfen Sie im Vorfeld, bis zu welcher Summe ein Photovoltaikschutz bei der favorisierten Versicherung besteht.

  • Prüfen Sie die Police auf Allmählichkeitsschäden

Ein weiterer Punkt, den Sie in Bezug auf Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüfen sollten, sind sogenannte Allmählichkeitsschäden. Wenn ein Schaden erst nach und nach entsteht, wie zum Beispiel ein Dachbalken, der über mehrere Jahre hinweg aufgrund von Feuchtigkeit modert und schließlich bricht, haften dafür nicht alle Anbieter von Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen.

Wie teuer ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht teuer, die Preisspanne liegt bei günstigen Versicherern zwischen 30 und 70 € im Jahr. Und verglichen mit den Kosten, die durch Schadenersatzforderungen entstehen können, sind deren Kosten sogar als äußerst gering zu bewerten.

Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig vom zu versichernden Haus oder Grundstück. Folgende Kriterien fließen in die Beitragskalkulation Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit ein: 

  • Versicherungssumme: Je höher die Versicherungssumme, umso höher sind auch die Beiträge, die Sie an die Versicherung zahlen müssen.
  • Art des Gebäudes: Die Beiträge richten sich nach der Anzahl der Wohneinheiten. Die Absicherung eines Einfamilienhauses kostet weniger als die Versicherung eines Mehrfamilienhauses.
  • Grundstücksgröße: Der Versicherungsbeitrag für unbebaute Grundstücke richtet sich nach der Größe des Grundstücks.
  • Bruttojahresmietwert: Ein weiterer Faktor, der den Versicherungsbetrag bestimmt, ist der Bruttojahresmietwert aller Räume.

FAQs zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Ja, auch für Eigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll. Durch die gemeinsame Versicherung können Sie Unfälle absichern, die auf dem gemeinschaftlich genutzten Eigentum passieren, wie z. B. dem Treppenhaus oder der Außenanlage.

  • Wenn es zum Schadensfall gekommen ist, müssen Sie schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen und den Schaden melden. Dazu bieten viele Versicherer Online-Schadensformulare an. Sie können aber auch telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Außerdem ist es wichtig, die Gefahrenquelle schnellstmöglich zu beseitigen.

  • Auch wenn zum Beispiel dem Hausmeister oder dem Gärtner ein Fehler unterläuft, der zu einem Schaden eines Dritten führt, ist er über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert. Der Versicherungsschutz ist auf Angestellte, die unmittelbar mit dem Haus zu tun haben, ausgeweitet.

  • Der Unterschied zwischen der Gebäudehaftpflichtversicherung und der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung liegt in der Art der zu versichernden Immobilie. Die Gebäudehaftpflichtversicherung richtet sich an Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und ist meist Teil der privaten Haftpflichtversicherung. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hingegen sichert Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Eigentümer von unbebauten Grundstücken ab.

  • Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung entbindet Sie nicht von Ihren Verkehrs- und Instandhaltungspflichten. Kommt es auf Grund von bekannten Mängeln am Haus zu einem Schaden, kann Ihnen dies als grob fahrlässig ausgelegt werden und die Versicherung kann einen Teil der Schadensersatzansprüche auf Sie abwälzen.

  • Der Wechsel der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bedarf zunächst einer Kündigung Ihrer alten Police. Im Normalfall ist eine Kündigung mit einer 3-monatigen Frist vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich.

Vergleich.de Tipp

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine personengebundene Versicherung. Wenn Sie also ein vermietetes Objekt oder unbebautes Grundstück kaufen, übernehmen Sie nicht automatisch den Versicherungsschutz des Vorbesitzers. Dieser erlischt mit dem Grundbucheintrag des neuen Eigentümers.

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