Heizkosten berechnen: So klappt die Heizkostenberechnung

Wollen Sie schon zum Start der Heiz­peri­ode oder im Laufe des Winters wissen, wie hoch die Energie­kosten werden, können Sie die Heiz­kosten berech­nen – zumin­dest als Nähe­rungs­wert pro Person und pro Quadrat­meter. Außer­dem lesen Sie Tipps, wie Sie Ihren Ver­brauch redu­zieren und Heiz­kosten sparen.

Stefanie Schäfers
Zuständige Redakteurin für den Bereich Strom & Gas
Stand: 27.09.2024
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Das Wichtigste in Kürze

  • Um die Heiz­kosten zu berechnen, können Sie die Angaben im Energie­aus­weis oder Ver­gleichs­werte für Ihr Heiz­system nutzen.
  • Die Formel für die Heiz­kosten­berech­nung auf Basis des Energie­aus­weises inkl. des Faktors 1,2 für moderne Gebäude und 1,3 für Alt­bauten lautet Heiz­kosten = Ener­gie­ver­brauch x Wohn­fläche x Brenn­stoff­preis x Faktor
  • Aufgrund vieler ver­schie­dener Ein­fluss­faktoren wie Gebäude­zustand, Wohnungs­lage und Witterungs­verhält­nisse lassen sich die Heiz­kosten nur unge­fähr berechnen.

Was gehört zu den Heizkosten?

Ganz gleich, ob im eigenen Haus oder der Miet­woh­nung – für die Hei­zung und Warm­wasser­bereitung fallen Heiz­kosten an. Hierzu gehören üblicher­weise die fol­genden Posten:

  • Kosten für den Brenn­stoff wie Gas oder Öl inkl. der Liefer­kosten
  • Kosten für die Reini­gung und Wartung der Heizungs­anlage
  • Kosten für die Erfas­sung des Ver­brauchs
  • Kosten des Betriebs­stroms für die Heizungs­anlage

Alle diese Posten finden Sie am Ende auf Ihrer Heiz­kosten­ab­rechnung wieder. Gut zu wissen: Die Heiz­kosten gehören zwar zu den Betriebs­kosten, müssen aber immer separat ausge­wiesen werden. Dadurch lassen sie sich getrennt von den anderen Neben­kosten für Haus oder Wohnung analy­sieren. Ebenso dürfen Ver­mieter nur die laufenden Betriebs­kosten auf die Mieter umlegen, nicht aber ein­malige Kosten, z. B. für Repara­turen.

Warum sollte ich meine Heizkosten selber berechnen?

Die eigenen Heizkosten zu berech­nen, ermög­licht es Ihnen, bewusst Ener­gie zu sparen und bei Bedarf den monat­lichen Ab­schlag anzu­passen. Wissen Sie, wie viel Energie Ihre Hei­zung pro Heiz­periode ver­braucht? Bei den meisten Ver­brauchern ist das nicht der Fall. Insbe­sondere Mieter werden daher oft von hohen Nach­zah­lungen überrascht.

Wenn Sie Ihre Heiz­kosten selbst berechnen, können Sie die Jahres­ab­rechnung einfach mit den ermittelten Werten ver­gleichen. So kommen Sie im Zweifels­fall einer fehler­haften Ab­rech­nung auf die Schliche. Genauso können Sie schon im Voraus Ihre Neben­kosten nach oben korri­gieren, um hohe Nach­zah­lungen bei den Heiz­kosten zu vermeiden.

Wie kann ich meine Heizkosten berechnen?

Wollen Sie Ihre Heiz­kosten berech­nen, kommen dafür die fol­genden zwei Vari­anten infrage:

  • Heizkosten berechnen mit­hilfe des Energie­aus­weises
  • Heizkosten anhand von Vergleichs­werten ermitteln

Wohnen Sie schon länger in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus, dann kennen Sie die Ver­brauchs­werte und -kosten aus dem Vor­jahr. Als Eigen­tümer haben Sie z. B. Heiz­öl bestellt und bezahlt. Ebenso haben Sie Zu­griff auf den Energie­ausweis, in dem der End­energie­verbrauch des Gebäudes fest­gehalten ist. Damit lässt sich die Heiz­kosten­berechnung mit­hilfe einer ein­fachen Formel im Hand­um­drehen durch­führen

Als Mieter haben Sie in der Regel eine Heiz­kos­ten­ab­rech­nung erhal­ten, die alle Anga­ben zum Ver­brauch und zu den Heiz­kosten enthält. Idealer­weise haben Sie beim Ab­schluss des Miet­ver­trags auch Ein­blick in den Energie­aus­weis bekommen. Doch auch ohne die ent­sprechen­den Werte können Sie Ihre monat­lichen Heiz­kosten mit­hilfe von Ver­gleichs­werten berechnen. Beide Vari­anten stellen wir in den fol­gen­den Ab­schnitten näher vor.

Heizkostenberechnung nur als Schätzwert möglich

Ganz gleich, ob mit Ener­gie­aus­weis oder ohne – wollen Sie die Heiz­kosten berech­nen, erhal­ten Sie immer nur einen groben Schätz­wert. Das liegt daran, dass viele ver­schie­dene Fak­toren wie das Nutzer­verhalten, die Energie­effi­zienz des Gebäudes oder die Witterungs­verhält­nisse im Winter die Heiz­kosten beein­flussen. Diese können schwanken, sodass die Heiz­kosten höher oder niedriger als errechnet aus­fallen können.

Wie berechne ich meine Heizkosten mit dem Energieausweis?

Haben Sie als Eigen­tümer einen Energie­ausweis oder als Mieter Zugang dazu, lesen Sie dort den End­energie­ver­brauch ab. Er wird in einem Ampel­system dargestellt; die Skala geht dabei von weniger als 30 Kilo­watt­stun­den pro Quadrat­meter und Jahr bis zu mehr als 250 kWh/qm und Jahr. Der Wert zeigt, wie viel Energie jähr­lich zum Heizen not­wendig ist. Dabei gilt: je weniger, desto besser.

Um die voraus­sicht­lichen Heiz­kos­ten z. B. bei einer Ölhei­zung zu berech­nen, nehmen Sie den im Energie­ausweis genann­ten Wert und multi­pli­zieren ihn mit der Wohn­fläche und dem aktuel­len Brenn­stoff­preis in Euro pro Kilowatt­stunde. Das ergibt folgende Formel zur Abrech­nung der Heiz­kosten:

Heizkosten = Energie­ver­brauch x Wohn­fläche x Brenn­stoff­preis

Allerdings fallen die so ermittelten Energie­kosten in der Reali­tät meist höher aus. Das liegt daran, dass bei­spiels­weise Treppen­häuser und Keller mit­geheizt werden, diese aber bei der Wohn­fläche in der Regel nicht ent­halten sind. Daher emp­fiehlt der Gesetz­geber, die mit der oben gezeigten Formel errech­neten Heiz­kosten bei einem modernen Gebäude noch mit dem Faktor 1,2 und bei einem Alt­bau noch mit dem Faktor 1,3 zu multi­pli­zieren.

Demnach lautet die modi­fi­zierte Formel zur Heiz­kosten­berechnung:

Heizkosten = Energie­ver­brauch x Wohn­fläche x Brenn­stoff­preis x Faktor

Mit dieser Formel haben Sie einen indi­vidu­ellen Heiz­kosten­rechner, mit dem Sie auch bei einem etwaigen Umzug schnell die monat­lichen Heiz­kosten Ihres neuen Zuhauses bestimmen können.

In der fol­genden Tabelle ver­an­schau­lichen wir die Heiz­kosten­berech­nung anhand von zwei Bei­spielen. Eine drei­köpfige Familie wohnt im ersten Beispiel in einem modernen und gut gedämm­ten Einfamilien­haus, im zweiten Beispiel lebt die Familie in einer Wohnung in einem älteren Mehr­familien­haus, das weniger energie­effi­zient ist. Beide Gebäude werden mit einer Gashei­zung beheizt.

Heizkostenberechnung am Beispiel unterschiedlicher Gebäude

 

modernes Einfamilienhaus

Wohnung im alten Mehrfamilienhaus

Endenergieverbrauch laut Energieausweis

45 kWh/qm und Jahr

75 kWh/qm und Jahr

Wohnfläche

120 qm

100 qm

aktueller Gaspreis

0,081 €/kWh

0,081 €/kWh

Rechnung laut Formel

45 x 120 x 0,081 x 1,2

75 x 100 x 0,081 x 1,3

Heizkosten pro Jahr

524,88 €

789,75 €

Die Beispiele zeigen, dass die Familie in einem modernen und energie­effizienten Haus mit ca. 525 € deutlich weniger Heiz­kosten aufwen­den muss als in einem Altbau mit knapp 790 € – und das sogar bei einer größe­ren Wohn­fläche.

Wie oben bereits erwähnt, können Sie die Heiz­kos­ten anhand der beschrie­benen Formel nur näherungs­weise berech­nen. Eine konkre­te Anga­be ist aufgrund der vielen Einfluss­fakto­ren nicht mög­lich.

Wie berechne ich meine Heizkosten ohne Energieausweis?

Möchten Sie Ihre Heiz­kosten berech­nen, haben aber keinen Energie­aus­weis mit den Angaben zum End­energie­ver­brauch, bleibt Ihnen der Blick auf Vergleichs­werte. Multi­pli­zieren Sie hierfür den Ver­gleichs­wert für die genutzte Heizungs­art einfach mit Ihrer Wohn­fläche, um Ihre persön­lichen Heiz­kosten nähe­rungs­weise zu ermitteln.

Die Vergleichs­werte finden Sie im Heiz­spiegel, der jähr­lich von der gemein­nützigen Beratungs­gesell­schaft co2online heraus­gegeben wird. Er ermittelt den durchschnitt­lichen Energie­verbrauch und die Heiz­kosten in Abhängig­keit von der Wohn­fläche und der Heizungs­art rück­blickend für das vergan­gene Jahr. Unter­stützt wird der Heiz­spiegel vom Deutschen Mieter­bund und dem Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Klima­schutz.

Die folgende Heizkosten-Vergleichs­tabelle zeigt die unter­schied­lichen zu erwar­tenden Energie­kosten für Gebäude mit einer Wohn­fläche von 100 bis 250 Quadrat­metern. Je höher die Gesamt­fläche des Gebäudes ist, desto geringer sind die zu erwar­tenden Energie­kosten – und zwar unab­hängig von der genutzten Heizungs­art. Sie finden die Gesamt­fläche in der Regel in der Heiz­kosten­ab­rechnung.

Heizkosten-Vergleichstabelle nach Heizungsart und Wohnfläche

 

geringe Heizkosten

mittlere Heizkosten

erhöhte Heizkosten

zu hohe Heizkosten

Erdgas

bis 13,10 €/qm

bis 21,30 €/qm

bis 31,90 €/qm

ab 31,91 €/qm

Heizöl

bis 13,00 €/qm

bis 18,30 €/qm

bis 26,10 €/qm

ab 26,11 €/qm

Fernwärme

bis 10,30 €/qm

bis 16,70 €/qm

bis 24,50 €/qm

ab 24,51 €/qm

Wärmepumpe

bis 8,00 €/qm

bis 15,20 €/qm

bis 29,90 €/qm

ab 29,91 €/qm

Holzpellets

bis 8,90 €/qm

bis 13,30 €/qm

bis 19,60 €/qm

ab 19,61 €/qm

Quelle: Heizspiegel 2024, Deutscher Mieterbund

Um mit diesen Vergleichs­werten Ihre Heiz­kosten nach der Wohn­fläche zu berech­nen, multi­pli­zieren Sie den ent­sprechenden Wert aus der Tabelle mit Ihrer Quadrat­meter­anzahl. Bewohnen Sie z. B. eine Wohnung mit 80 qm Fläche und heizen mit Erdgas, kommen auf Sie pro Jahr Heiz­kosten von ca. 1.050–2.560 € und mehr zu. Aller­dings ist dieser Wert sehr ungenau und kann deut­lich von den realen Heiz­kosten abwei­chen.

Wie viel Heizkosten pro qm sind normal?

Die monatlichen Heizkosten pro Quadrat­meter unter­scheiden sich von Haus zu Haus bzw. Wohnung zu Wohnung stark, sodass sich keine pau­schale Aussage darüber treffen lässt, welche Heiz­kosten pro qm normal sind. Sie sind bei­spiels­weise ab­hängig von der genutz­ten Heizungs­art, dem Energie­träger und Faktoren wie Ihren Heiz­gewohnheiten, der Gebäude­gegeben­heiten und äußeren Ein­flüssen wie dem Wetter.

Der Heiz­spiegel 2024 hat verschie­dene Durch­schnitts­werte ermittelt, die wir in der folgen­den Grafik dar­stel­len. Die Werte gelten für ein durch­schnitt­liches Mehr­familien­haus und für das Jahr 2023.

Infografik: Heizkosten pro Quadratmeter für verschiedene Energieträger

Ausgehend von diesen Werten zeigen wir Ihnen die Heiz­kosten in unterschied­lich großen Wohnun­gen und Gebäu­den.

  • Bewohnen Sie eine Wohnung mit 50 qm Fläche, betragen die jähr­lichen Heiz­kosten zwischen 600 € und 950 €. Kommt bei Ihrer Woh­nung eine Wärmepumpe zum Einsatz, zahlen Sie deut­lich weniger, als das z. B. bei einer Gas­hei­zung der Fall ist. Befin­det sich die Wohnung in einem wenig energie­effi­zienten Alt­bau, kommen höhere Heiz­kosten auf Sie zu, als das in einem Neu­bau der Fall ist.

  • Mit welchen Heizkosten Sie bei 80 qm Wohn­fläche rechnen müssen, hängt von der genutz­ten Hei­zungs­art ab. Nutzen Sie in Ihrer Wohnung Holzpellets, betragen die Energie­kosten ca. 960 €. Kommt bei Ihnen Erd­gas (ca. 1.520 €) oder Heiz­öl (1.304 €) zum Ein­satz, liegen die Kosten deut­lich höher.

  • Leben Sie in einem Haus oder in einer Wohnung mit 100 qm Wohn­fläche, müssen Sie mit Heiz­kosten von 1.200–1.900 € je nach Heizungs­art rechnen. Wie auch bei anderen Wohn­flächen, sind dies jedoch nur Durch­schnitts­werte. Sie können auf­grund verschie­dener Faktoren wie etwa dem Gebäude­zustand von Ihren realen Heiz­kosten abweichen.

  • Bei einem Einfamilien­haus mit 150 qm Wohn­fläche müssen Sie mit Heiz­kosten in Höhe von 1.800 € bis 2.850 € rechnen. Wie hoch die konkreten Energie­kosten aus­fallen, hängt dabei von Fak­toren wie der Heizungs­art, dem Gebäude­zustand und der Gebäude­lage ab. So müssen Sie bei einem frei­stehen­den Ein­familien­haus von etwas höheren Heiz­kosten ausgehen als bei einer Doppel­haus­hälfte oder einem Reihen­mittel­haus.

  • Wie hoch die Heiz­kosten im Alt­bau sind, hängt stark vom Sanierungs­zustand des Gebäudes ab. Ein gut gedämmtes Haus verur­sacht niedri­gere Heiz­kosten als ein komplett unsa­nierter Altbau. Wird das Gebäude bspw. mit einer Gas­heizung beheizt, liegen die durch­schnitt­lichen Heiz­kosten bei 19,00 € pro qm. Wird dagegen mit Fern­wärme geheizt, sind es jedoch nur 15,70 € pro qm.

  • Bei den Heizkosten für eine Doppel­haus­hälfte kommt es sowohl auf die Art der Heizung als auch den Gebäude­zustand an. Auch hier können die durch­schnitt­lichen Werte aus dem Heiz­spiegel als Orien­tierung dienen. Für Fern­wärme werden demnach durch­schnitt­lich 15,70 € pro qm fällig, für eine Erd­gas­heizung 19,00 €.

Heizkosten berechnen: Wie hoch sind die Heizkosten pro Person?

Die Heizkosten pro Person zu berechnen, ist nur als Schätz­wert mög­lich. Das liegt daran, dass die Energie­kosten durch viele verschie­dene Fak­toren beein­flusst werden, darunter z. B.:

  • der zum Heizen verwendete Energie­träger
  • die Größe der Wohn­fläche
  • die Energie­effizienz des Gebäudes
  • die individuellen Heiz­gewohn­heiten

Allerdings gibt es Angaben zum durch­schnitt­lichen Wärme­bedarf von Haus­halten, mit denen Sie die Energie­kosten pro Person in Ihrem Haus­halt ermitteln können.

Dieser reine Heizwärmebedarf wird in Kilo­watt­stunden pro Quadrat­meter im Jahr (kWh/qm/a) angegeben und liegt laut des Heizungs­installateurs-Portal Thermondo bei durch­schnitt­lich 160 kWh/qm/a. Aller­dings kann dieser Wert in einem unsa­nierten Altbau deut­lich höher ausfallen, während er in Niedrig­energie- und Passiv­häusern viel geringer ist.

Die folgende Tabelle ver­anschau­licht den durch­schnitt­lichen Wärme­bedarf pro Quadrat­meter je nach Bau­jahr des Gebäudes. Es handelt sich hierbei um Richtwerte.

Wärmebedarf pro Quadratmeter und Jahr

Baujahr des Gebäudes

Richtwert Wärmebedarf pro qm und Jahr

1970–1980

200–300 kWh/qm/a

1980–1990

125–200 kWh/qm/a

1990–2000

90–125 kWh/qm/a

2000 bis heute

25–90 kWh/qm/a

KfW-Effizienzhaus 70

~ 60 kWh/qm/a

Passivhaus

~ 15 kWh/qm/a

Quelle: Thermondo

Wollen Sie nun die Heiz­kosten berechnen, multi­pli­zieren Sie den Wärme­bedarf mit Ihrer Wohn­fläche:

Wärmebedarf x Wohnfläche = Heiz­wärme­bedarf/Jahr

Im Anschluss können Sie den so ermittelten Heiz­wärme­bedarf mit den durch­schnitt­lichen Heiz­kosten für Ihr Heiz­system multiplizieren.

Beispielrechnung: Heizkosten für 1–4 Personen pro Jahr und Quadratmeter

Eine Beispielrechnung soll die Heiz­kosten­berech­nung pro Person veran­schau­lichen. Hierfür nutzen wir den oben beschrie­benen Durch­schnitts­wert von 160 kWh/qm/a, um den Wärme­bedarf zu ermitteln. In diesem Bei­spiel gehen wir von einer Gas­heizung als verwen­detes Heiz­system aus.

Um die Heizkosten pro Person zu berechnen, wird der Wärme­bedarf mit dem aktu­ellen Gaspreis pro Kilo­watt­stunde multi­pliziert. Um anschließend die Heiz­kosten für zwei oder mehr Per­sonen zu ermitteln, wird der Gesamt­wert durch die ent­sprechende Personen­anzahl geteilt. Daraus ergeben sich bei­spiel­haft die in der fol­genden Tabelle dargestellten Werte.

Heizkosten für Gas pro Person nach Wohnfläche

Wohnfläche 50 qm 80 qm 120 qm 150 qm
Wärmebedarf laut Durchschnittswert 8.000 kWh/qm/a 12.800 kWh/qm/a 19.200 kWh/qm/a 24.000 kWh/qm/a

Heizkosten 1 Person pro Kopf

Gaspreis = 8,10 Ct/kWh

648 € 1.037 € 1.555 € 1.944 €

Heizkosten 2 Personen pro Kopf

Gaspreis = 8,10 Ct/kWh

324 € 519 € 778 € 972 €
Heizkosten 3 Personen pro Kopf

Gaspreis = 8,10 Ct/kWh

216 € 346 € 518 € 648 €
Heizkosten 4 Personen pro KopfGaspreis = 8,10 Ct/kWh 162 € 259 € 389 € 486 €

Allerdings gilt auch hier: Ihre tat­säch­lichen Energie­kosten können davon auch bei gleicher Wohn­fläche deut­lich abweichen.

Was beeinflusst die Heizkosten?

Leider lassen sich die Heiz­kosten nicht pauschal berechnen, sondern können nur als Näherungs­wert ermittelt werden. Das liegt daran, dass verschie­dene Faktoren die realen Heiz­kosten im Monat bzw. im Jahr beein­flussen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Energie­effizienz des Gebäu­des: Gebäude mit einer hohen Energie­effizienz­klasse haben einen gerin­geren Energie­ver­brauch, was sich bei den Heiz­kosten positiv bemerk­bar macht.
  • das Verhalten der Bewohner: Wer viel zu Hause ist und es gerne in allen Räumen warm hat und des­wegen viel heizt, verbraucht mehr Heiz­energie als jemand, der weniger zu Hause ist.
  • das Alter des Gebäudes: Alte Gebäude ver­brauchen in der Regel mehr Energie zum Heizen als Neu­bau­ten.
  • die Art der Heizung und des Brenn­stoffes: Die Roh­stoff­preise, z. B. für Gas oder Heizöl, unter­liegen starken Schwan­kun­gen. Damit können auch die Heiz­kosten steigen oder sinken.
  • die Lage der Wohnung im Haus: Liegt die eigene Wohnung über dem Keller oder ist die Nach­bar­wohnung nur wenig geheizt, muss in vielen Fällen mehr geheizt werden.
  • die Tempera­turen während der Heiz­periode: Handelt es sich um einen milden Winter, wird weniger geheizt.

Die genannten Faktoren zeigen, dass sowohl externe Gegeben­heiten wie auch das eigene Verhal­ten die Heiz­kos­ten beein­flussen können.

Während sich an einigen dieser Punkte wie etwa der Wohnungs­lage nichts ändern lässt, können Sie mit einigen Maß­nahmen die Heiz­kosten senken. Das gelingt bei­spiels­weise durch ein ange­passtes Heiz­ver­halten oder ein regel­mäßiges Ver­gleichen der Roh­stoff­preise. Mit unserem Gas­preis­vergleich können Sie bei­spiels­weise einen günstigen Tarif für Ihre Region finden und einfach den Anbieter wechseln.

Was gilt für Mieter und Vermieter bei der Heizkostenabrechnung?

Die Heizkosten machen in der Regel einen Teil der Warm­miete aus. Da diese meist im Vor­aus bezahlt werden, ist der Vermie­ter verpflich­tet, einmal im Jahr eine Heiz­kosten­ab­rechnung vorzu­legen. Damit belegt er, wie sich die realen Heiz­kosten für die ent­sprechende Miet­woh­nung berech­nen. Auf Grund­lage dieser Abrech­nung erhält der Mieter eine Rück­zahlung oder muss einen Betrag nach­zahlen.

Die Heiz­kosten­ab­rechnung muss alle wichti­gen Daten, die für das Heizen entschei­dend sind, enthal­ten. Dazu gehören z. B.:

  • Zeitraum der Abrech­nung
  • Kosten für den verwen­de­ten Brenn­stoff
  • realer Verbrauch im ganzen Gebäude
  • getrennte Auf­listung der Kosten für Heizung und Warmwasser­berei­tung
  • Höhe der Voraus­zahlung
  • Höhe der Erstat­tung oder Nach­zahlung

Die Heiz­kosten­ab­rechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrech­nungs­zeit­raumes erfolgen.

Wie ist die Heizkostenabrechnung gesetzlich geregelt?

Verfügt das Wohngebäude über eine zentrale Heiz­anlage, greift die sogenannte Heiz­kosten­ver­ordnung. Sie legt in § 7 Abs. 3 fest, welche Kosten auf die Bewohner umge­legt werden dürfen. Die Heiz­kosten­ver­ordnung kann dabei nicht über den Miet­vertrag um zusätz­liche Posten erweitert werden.

Ist jede Wohnung eines Mehr­parteien­hauses dagegen mit einer eigenen Heizungs­anlage ausge­stattet, sind Vermieter nicht an die Heiz­kosten­ver­ordnung gebunden. Aller­dings müssen sie auch dann auf eine korrekte Ab­rechnung und Aus­weisung aller an­fallenden Kosten achten.

Was muss ich bei einer Mietwohnung als Vermieter bei der Heizung beachten?

Die Heizung muss während der Heiz­periode, die in der Regel von Okto­ber bis April läuft, voll funktions­fähig sein. Das bedeu­tet, dass tags­über z. B. in Wohn­räumen bis zu 20 Grad möglich sein müssen. Nachts können die Tempera­turen knapp darunter liegen.

Ist das nicht gewähr­leistet, kann der Mieter eine Mietmin­de­rung durch­führen. Die genann­ten Werte sind nicht gesetz­lich vorgeschrie­ben, wurden aber in vielen Urtei­len bestä­tigt. Außer­dem muss die Raum­tempe­ratur in den einzel­nen Räumen über Thermostate regel­bar sein.

Aber auch der Mieter geht Verpflich­tun­gen ein. So müssen die Räume so weit beheizt wer­den, dass die Rohre nicht ein­frie­ren und es zu keiner Schimmel­bildung an den Wänden kommt.

Kann ich einen Heizkostenzuschuss beantragen?

Verbraucher konnten während der Hochzeit der Energiekrise einen Heizkosten­zuschuss bis maxi­mal 2.000 € bean­tragen. Damit woll­te die Bundes­regie­rung die Folgen der Energie­krise für die Haus­halte redu­zieren. Voraus­set­zung dafür waren Kauf und Nut­zung nicht leitungs­gebunde­ner Energie­träger wie Heizöl, Holz­pellets oder Kohle im Jahr 2022. Außer­dem musste der Energie­träger mehr als doppelt so teuer wie im Vorjahr gewe­sen sein. Die Frist zur Bean­tra­gung des Heiz­kosten­zu­schusses endete am 20. Okto­ber 2023.

5 Tipps zum Heizkosten sparen

In den letzten Jahren sind die Energie­kosten aufgrund der Energie­krise regel­recht explo­diert. Inzwischen hat sich die Situation zwar beruhigt, doch auch im Jahr 2024 können die Strom- und Gaspreise wieder steigen – was wiederum die Heiz­kosten in die Höhe treibt. Daher lohnt es sich nach wie vor, auf den Energie­ver­brauch zu achten, um so Heiz­kosten zu sparen. Die fol­genden Tipps können Ihnen dabei helfen.

  • Funktioniert die Heizung nicht richtig oder ist sie falsch eingestellt, steigt der Ver­brauch unnötig an. Daher lohnt es sich, die Heizungs­anlage regel­mäßig von einem Fach­betrieb über­prüfen zu lassen. Dabei wird das Heiz­system gereinigt, gewartet und korrekt einge­stellt, sodass es mög­lichst effi­zient heizt. Dazu gehört auch, die Heiz­körper zu Beginn der Heiz­periode zu entlüften.

  • Gerade bei älteren Häusern und Wohnungen ist die Wärme­dämmung nach außen nicht ideal. So wird viel Wärme über die Wände nach außen ab­gegeben, wodurch Sie mehr heizen müssen. Mit­hilfe von Dämm­folien können Sie hier gegen­steuern. Auch Fenster, Türen und Rollladen­kästen können abge­dichtet bzw. gedämmt werden, um einen zu hohen Wärme­verlust zu vermeiden.

  • Damit die Heizkörper möglichst effi­zient die Wärme an den Raum abgeben können, sollten Sie nicht durch Möbel oder Vor­hänge verdeckt werden. Daher sollten Sie zu Beginn der Heiz­periode die Möbel – wenn nötig – ein wenig verrücken oder die Gar­dinen ab­hängen, um die Heiz­kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

  • Lüften ist wichtig – auch im Winter und bei Regen! Mit dem richtigen Lüften können Sie auch Ihre Heiz­kosten im Griff behalten. Öffne Sie dabei mehr­mals täg­lich die Fenster für wenige Minuten Stoß­lüften, anstatt sie längere Zeit auf Kipp zu stellen. So wird die ver­brauchte Luft schnell ausge­tauscht, ohne dass unnötig Energie verloren geht.

  • Wie viel Sie im Winter heizen müssen, hängt auch vom eigenen Wärme­bedürf­nis ab. Aller­dings müssen nicht alle Räume gleich stark geheizt werden. So wird für Wohn­räume eine Raum­tempera­tur von 20 bis 23 Grad empfohlen. Senken Sie aller­dings die Tempe­ratur um 1 Grad, können Sie bereits bis zu 6 % an Heiz­kosten sparen – und das macht sich auf der Abrech­nung schnell positiv bemerkbar.

Noch mehr Tipps zum Energie sparen

Weitere Maß­nah­men und viele Infor­ma­tionen rund um einen geringen Energie­ver­brauch finden Sie auch in unse­ren Ratge­bern Gas sparen und Strom sparen.

Fazit: Heizkosten berechnen, vergleichen und reduzieren

Ihre voraussicht­lichen Heiz­kosten berechnen Sie am genauesten mit­hilfe der Angaben im Energie­ausweis plus dem Faktor 1,2 bzw. 1,3 nach der Formel

Heizkosten = Energie­ver­brauch x Wohn­fläche x Brenn­stoff­preis x Faktor

Sollten Sie keinen Energie­ausweis zur Hand haben, können Sie zur Heiz­kosten­berech­nung Ver­gleichs­werte nutzen.

Generell empfiehlt es sich, den eigenen Verbrauch und so die eigenen Heiz­kosten anhand der gezeigten Ver­gleichs­werte zu analysieren. Stellt sich dabei heraus, dass Ihr Verbrauch zu hoch ist, können Sie leicht Maß­nahmen ergreifen, um die Heiz­kosten zu reduzieren.

Auch der Vergleich der Roh­stoff­preise bzw. der Gas- oder Heizöl-Anbieter hilft dabei, die voraus­sicht­lichen Energie­preise im Blick zu behalten. Mit­hilfe unseres Gaspreis­vergleichs können Sie ganz leicht einen möglichst günstigen Tarif finden.

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