Strom & Gas

Pflicht zum Heizungscheck: Kosten, Ablauf und Frist zur Durchführung

Zum Heizungscheck sind viele Millionen Immo­bilien­be­sitzer ver­pflich­tet, die mit einer Gas­hei­zung heizen. So soll eine bessere Ener­gie­effi­zienz und ein geringerer Gas­ver­brauch erreicht werden. Wir zeigen, wer den Check durch­führt und was er kostet. Aber Achtung: Die Frist läuft bald ab!

Stefanie Schäfers
Zuständige Redakteurin für den Bereich Strom & Gas
Stand: 17.05.2024

Was ist der Heizungscheck?

Der Heizungscheck ist ein standardi­sier­tes Ver­fah­ren zur Über­prü­fung der tech­nischen und ener­ge­tischen Leis­tungs­fähig­keit einer Gas­heizung. Im Mittel­punkt steht die Effi­zienz der Wärme­er­zeu­gung und -verteilung im Gebäude. Das Ergebnis des Heizungs­checks wird in einem Bericht schrift­lich erfasst und kann Opti­mie­rungs­maßnahmen, wie z. B. die Neu­ein­stellung von Ven­tilen, enthalten.

Ist der Heizungscheck Pflicht?

Ja, seit dem 1. Oktober 2022 ist ein Heizungs­check bei Gas­hei­zungen ver­pflich­tend. Das ist in der „Ver­ord­nung zur Siche­rung der Ener­gie­ver­sorgung über mittel­fris­tig wirk­same Maß­nahmen“ (EnSimiMaV) fest­gelegt. Das in der Ver­ord­nung er­klärte Ziel ist eine mög­lichst spar­same Nut­zung von Gas, um so eine größere Un­ab­hängig­keit von Gas­im­porten und Ein­spa­rungen für Ver­braucher zu er­reichen. Hinter­grund ist die Ener­gie­krise, die in­folge des Ukraine-Krieges 2022 ihren Höhe­punkt erreichte.

Der Heizungs­check bei Gas­hei­zungen muss bis zum 15. September 2024 durch­ge­führt sein. Für Ge­bäude mit einer Öl­hei­zung besteht diese Pflicht zum Heizungs­check nicht.

Wer muss einen Heizungscheck durchführen lassen?

Die Pflicht zum Heizungscheck bei Gas­hei­zungen besteht für alle Eigen­tümer von Immo­bilien, die mit Gas be­heizt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Wohn­ge­bäude oder um ein Nicht­wohn­ge­bäude handelt.

Es gibt aber auch einige Aus­nah­men, diese gelten unter fol­gen­den Bedingungen:

  • Es wurde bereits ein ver­gleich­barer Hei­zungs­check, z. B. der nach DIN EN 15378, in den 2 Jahren vor dem 1. Oktober 2022 vorgenommen.
  • Es wurde ein hydrau­lischer Ab­gleich durchgeführt.
  • Das Gebäude erhält bis März 2025 eine neue Heizung.
  • Das Gebäude verfügt über ein stan­dar­di­sier­tes Ener­gie­manage­ment­system.

Schätzungen zufolge gilt die Pflicht zum Hei­zungs­check für 10–14 Millionen Gebäude.

Achtung – Frist beachten!

Die beim Heizungscheck ermittelten Maß­nahmen zur Opti­mie­rung müssen bis zum 15. September 2024 durch­ge­führt sein. Des­halb ist es rat­sam, den Hei­zungs­check recht­zeitig zu absol­vie­ren, damit noch aus­rei­chend Zeit für die Opti­mie­rungen bleibt.

Wie läuft der Heizungscheck in der Praxis ab?

Millionen Eigentümer von Immobilien sind zum Check ihrer Gas­hei­zung ver­pflich­tet. Bei der prak­ti­schen Um­set­zung ent­stehen in vielen Fällen die­sel­ben Fragen. Wir haben die Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fragen zusammen­gestellt.

Wer macht den Heizungscheck?

Der Heizungscheck muss von ausgebildetem Fach­per­so­nal durch­ge­führt werden. Das können Schorn­stein­feger, Heizungs­installa­teure, Ofen- und Heizungs­bauer oder Ener­gie­be­rater sein. Da es einige Wochen dauern kann, bis Sie einen Termin bei den ge­nann­ten Fach­leuten er­hal­ten, emp­feh­len wir, sich recht­zei­tig darum zu kümmern.

Verbraucherzentralen bieten Energieberatung

Sie erhalten von den Ver­braucher­zen­tralen eine Ener­gie­be­ra­tung, bei der Sie Tipps zu er­neuer­baren Ener­gien für Ihren Haus­halt und zur Nut­zung von För­der­mitteln für Sa­nie­rungs­maß­nahmen bekommen. Diese Ener­gie­be­ra­tung der Ver­braucher­zen­tralen er­setzt aber nicht den Heizungscheck.

Was wird beim Heizungscheck geprüft?

Der Experte, der zu Ihnen nach Hause kommt und den Hei­zungs­check durch­führt, geht nach einem vor­ge­ge­benen Punkte­schema vor, arbeitet eine Check­liste ab und füllt ab­schließend ein For­mular aus. So wird ein sys­te­ma­tisches und ver­gleich­bares Ver­fahren sicher­gestellt.

Folgende Fragen werden bei der Unter­suchung u. a. beantwortet:

  • Gibt es einen möglichen Ener­gie­ver­lust bei der Wärme­er­zeu­gung?
  • Bestehen Oberflächen- oder Ven­ti­la­tions­ver­luste?
  • Sind der Heiz­kessel und die Heiz­pumpe ange­messen di­men­sio­niert?
  • Funktionieren die Rege­lungs­ein­rich­tungen der Heiz­körper?
  • Wie effektiv ist die Dämmung der Rohr­lei­tungen?
  • Arbeiten die Heiz­körper tech­nisch ein­wand­frei?

Im Zuge des Checks wird auf Wunsch auch ein hy­drau­lischer Ab­gleich der Heizung durch­ge­führt, der dafür sorgt, dass die Wasser­menge in den Heiz­kör­pern richtig verteilt ist. Ein hy­drau­lischer Ab­gleich der Heizung ist un­ab­hän­gig vom Hei­zungs­check sowieso Pflicht für Mehr­fa­milien­häuser ab sechs Wohnungen, sowie für ge­werb­lich ge­nutz­te und öffent­liche Gebäude.

Welche Optimierungsmaßnahmen können notwendig werden?

Es gibt eine Vielzahl von möglichen Opti­mie­run­gen, die beim Hei­zungs­check fest­ge­stellt werden und Ihre Hei­zungs­an­lage effek­tiver machen. Dazu gehören z. B.

  • der Austausch einer ineffi­zien­ten Heizpumpe
  • das Absenken der Heiz­grenz­temperatur
  • die Reduzierung der Warm­wasser­temperatur

Sie haben die Pflicht, alle beim Hei­zungs­check fest­ge­stellten Maß­nah­men durch­füh­ren zu lassen. Dafür haben Sie bis zum 15. Sep­tem­ber 2024 Zeit. Diese Opti­mie­rungs­maßnah­men bieten die Mög­lich­keit, Ihren Gas­ver­brauch zu redu­zieren. Wir haben für Sie weitere Tipps zusammen­ge­stellt, wie Sie darüber hinaus in Ihrem Haus­halt Gas sparen und zu einem günstigen Gas­an­bieter wech­seln können.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre alte Gas­hei­zung durch ein neues und spar­sames Heiz­sys­tem zu er­set­zen, z. B. durch Solar­ther­mie oder eine Pellet­hei­zung, finden Sie bei uns In­for­ma­tio­nen, wie Sie die neue Hei­zung finan­zieren und welche staat­lichen Förder­gelder es dafür gibt.

Experten-Interview: Der Heizungscheck deckt Energie­spar­potenziale auf

© Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Ein Heizungscheck nach der Energie­spar­ver­ord­nung ist für alle Haus­eigen­tümer Pflicht, die mit Gas heizen. Eine wich­tige Rolle spielen dabei die Schorn­stein­feger, weil sie zu den quali­fi­zier­ten Berufs­gruppen gehören, die den Check durch­führen dürfen. Julia Bothur ist Schorn­stein­fegerin und im Vor­stand des Bundes­ver­bandes des Schorn­stein­feger­handwerks ver­ant­wort­lich für die Presse- und Öffent­lich­keits­arbeit.

Frau Bothur, was bringt aus Ihrer Sicht ein Hei­zungs­check einem Immo­bilien­be­sitzer? Wie sinn­voll ist er?

Julia Bothur: Der Hei­zungs­check nach EnSimiMaV deckt Ener­gie­spar­poten­ziale auf und soll in erster Linie dazu beitragen, Erdgas ein­zu­sparen. Was hat der Immo­bilien­be­sitzer davon? Er spart fossile Energie und redu­ziert seine CO2-Emissionen. In welchem Umfang sich die Gas­ein­sparung auch auf die Heiz­kosten aus­wirkt, hängt letzt­end­lich von seinem Ener­gie­ver­sorger und der Preis­ent­wick­lung ab. Der Hei­zungs­check ist aus unserer Sicht ein sinn­volles Ins­tru­ment, um mit ein­fachen Mitteln zu prüfen, ob die Gas­hei­zungen in Deutschland optimal ein­ge­stellt sind und wie effi­zient sie arbeiten. In der Summe hofft die Bundes­re­gierung, 15 % Erdgas einzusparen.

Es sind bis zu 14 Millionen Haus­halte zum Hei­zungs­check ver­pflichtet. Wie viel haben Sie mit Nach­fragen zum Check und all­ge­mein zum Thema Energie zu tun?

Julia Bothur: Unsere Betriebe erreichen viele Anfragen zum Thema Ener­gie­ein­sparung, ins­be­sondere zum neuen Gebäude­ener­gie­gesetz und zu den ge­plan­ten Ände­rungen. Die Menschen sind ver­un­sichert und möchten wissen, ob sie ihre Gas- oder Ölheizung weiter­hin nutzen dürfen oder ob es ein Betriebs­ver­bot gibt. Wir vom Bundes­ver­band haben die Betriebe vor Ort mit tages­aktu­ellen Updates ver­sorgt, damit diese ihre Kunden infor­mieren können.

Wie lang sind zurzeit die Warte­zeiten, wenn sich ein Haus­be­sitzer bei seinem Schorn­stein­feger wegen eines Hei­zungs­checks meldet?

Julia Bothur: Das kann sehr unter­schied­lich sein und hängt von der Auf­trags­lage des ein­zel­nen Schorn­stein­feger­betriebs ab.

Wie läuft ein Hei­zungs­check prak­tisch ab, wie lange dauert er und was wird alles begutachtet?

Julia Bothur: Bei uns im Schorn­stein­feger­hand­werk läuft der Effi­zienz­check wie folgt ab: Zuerst werden bestimmte tech­nische Parameter und Be­triebs­ein­stellungen über­prüft, wie zum Beispiel: Ist die Nacht­ab­senkung aktiviert? Wie sind die Betriebs­zeiten einge­stellt? Ist eine effi­ziente Hei­zungs­pumpe vorhanden? Wurde ein hydrau­lischer Ab­gleich durch­ge­führt? Sind Rohr­lei­tungen und Arma­turen wie gefordert gedämmt? Stellt der Schorn­stein­feger oder die Schorn­stein­fegerin Handlungs- bzw. Optimie­rungs­bedarf fest, wird dieser mit ent­sprechen­den Maßnahmen zur Ver­besse­rung in einem For­mular erfasst und aus­ge­händigt. Der Kunde kann dann über­legen, wen er für die Maßnahmen beauf­tragt. Wie lange der Check dauert, hängt von den Gegeben­heiten vor Ort ab.

Wie teuer ist ein Hei­zungs­check in einem normalen Ein- oder Zwei­familien­haus?

Julia Bothur: Die Kosten können ab­hän­gig von der Immo­bilie, dem Auf­wand und dem aus­führen­dem Fach­be­trieb unter­schied­lich ausfallen. Wir empfehlen, sich vorab nach den Kosten zu erkundigen. Gegebenen­falls kann ein Schorn­stein­feger­betrieb den Effi­zienz­check mit anderen Ar­bei­ten zusammen­legen, das könnte sich auf die Kosten auswirken.

Es können aber auch Mehr­kosten ent­stehen, wenn Opti­mierungs­maßnahmen fest­ge­stellt werden. Wie hoch können diese werden?

Julia Bothur: Auch das lässt sich nicht ver­all­ge­meinern. Einfache Korrek­turen der Be­triebs­ein­stellungen oder die Dämmung von Rohr­lei­tungen dürften weniger kosten­inten­siv aus­fallen als zum Bei­spiel ein hy­drau­lischer Abgleich. Letztlich sind dies jedoch alles Maßnahmen, die sich durch ihre Ener­gie­ein­sparung selbst tragen.

Das Interview wurde im August 2023 geführt.

Wie teuer ist ein Heizungs­check?

Die Kosten für einen Hei­zungs­check, der von einem Fach­be­trieb durch­ge­führt wird, liegen in einem Be­reich von 100 bis knapp 200 €. Es gibt keine fest­ge­legte offi­zielle Ge­bühr, die für ganz Deutsch­land gilt. Die An­bie­ter ver­lan­gen je nach Region unter­schied­liche Summen. Sollten Mängel an der Hei­zung fest­ge­stellt werden, die zu einem nicht effi­zien­ten Be­trieb führen, kommen die Aus­gaben für mög­liche Opti­mie­rungs­maßnah­men noch hinzu.

Wie oft muss der Heizungs­check gemacht werden?

Der Heizungscheck Ihrer Gas­hei­zung ist ein­ma­lig bis zum 15. September 2024 durch­zu­führen. Am 30. September 2024 tritt die ent­sprechen­de Ver­ord­nung außer Kraft. Die Gel­tungs­dauer ist auf­grund des Ener­gie­siche­rungs­gesetzes auf 2 Jahre begrenzt.

Tipp

Verbinden Sie den Heizungscheck mit regel­mäßig statt­fin­den­den Ter­minen wie der Hei­zungs­war­tung oder den Kehr­ar­bei­ten am Schorn­stein. So sparen Sie mög­licher­weise Kosten z. B. für die Anfahrt.

Wer kontrolliert, ob ich den Heizungscheck gemacht habe?

Dazu gibt es in der Verordnung keine Angaben, eine Kontroll­instanz ist also nicht fest­gelegt. Ihre Frage lautet nun: „Was passiert, wenn ich den Heizungs­check nicht gemacht habe?“ Auch zu diesem Punkt gibt es keine Angaben. Die Ver­ord­nung nennt keine Konse­quen­zen, weder für Eigen­tümer, die den Hei­zungs­check weglassen, noch für nicht recht­zei­tig umge­setzte Opti­mierungs­maßnahmen.

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