- Mit dem Heizungscheck und der Heizungsprüfung wird einmalig die technische und energetische Leistungsfähigkeit von Heizsystemen überprüft und ggf. optimiert.
- Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und löste so mit der Heizungsprüfung und -optimierung den früheren Effizienzcheck gemäß EnSimiMav-Verordnung ab. Sie gilt nun für alle Heizungsarten.
- Die Frist für die Heizungsprüfung richtet sich nach dem Einbaudatum des Heizsystems. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
- Die Überprüfung muss durch Fachpersonal wie Schornsteinfeger, Heizungsbauer, Elektrotechniker oder Energieberater erfolgen.
- Was ist der Heizungscheck?
- GEG-Regelungen lösen Heizungscheck ab
- Wie laufen Heizungscheck und Heizungsprüfung ab?
- Wie teuer ist ein Heizungscheck?
- Wie oft muss der Heizungscheck gemacht werden?
- Wer kontrolliert, ob ich den Heizungscheck gemacht habe?
- Fazit: Heizungsprüfung fördert energieeffizientes Heizen
Was ist der Heizungscheck?
Der Heizungscheck ist ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung der technischen und energetischen Leistungsfähigkeit einer Gasheizung. Basis hierfür sind die Normen DIN EN 15378-1 und DIN SPEC 15378.
Im Mittelpunkt des Heizungschecks steht die Überprüfung der Effizienz der Wärmeerzeugung und -verteilung im Gebäude. Das Ergebnis wird anhand eines Punktesystems in einem Bericht schriftlich erfasst und kann Optimierungsmaßnahmen wie z. B. die Neueinstellung von Ventilen enthalten.
Das erklärte Ziel der Überprüfung ist eine möglichst sparsame Nutzung von Gas, um so eine größere Unabhängigkeit von Gasimporten und Einsparungen für Verbraucher zu erreichen. Hintergrund ist die Energiekrise, die infolge des Ukraine-Krieges 2022 ihren Höhepunkt erreichte.
Welche Regelungen galten für den Effizienzcheck von Gasheizungen?
Die Pflicht zum Heizungscheck wurde seit dem 1. Oktober 2022 in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ – kurz EnSimiMav – geregelt. Sie galt bis zum 30. September 2024 verpflichtend für alle Gebäude mit Gasheizung.
Der Effizienzcheck inklusive möglicher Optimierungsmaßnahmen musste für Gasheizungen bis zum 15. September 2024 erfolgen. Bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden endete die Frist bereits ein Jahr früher, nämlich am 30. September 2023.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die unter den folgenden Bedingungen galten:
- Es wurde bereits ein vergleichbarer Heizungscheck, z. B. der nach DIN EN 15378, in den 2 Jahren vor dem 1. Oktober 2022 vorgenommen.
- Es wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt.
- Das Gebäude erhält bis März 2025 eine neue Heizung.
- Das Gebäude verfügt über ein standardisiertes Energiemanagementsystem.
Schätzungen zufolge galt die Pflicht zum Heizungscheck für 10–14 Millionen Gebäude. Immobilien mit einer Ölheizung waren vom Effizienzcheck laut EnSimiMav nicht betroffen.
GEG-Regelungen zur Heizungsprüfung und -optimierung lösen Heizungscheck ab
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – genauer gesagt, § 60b des GEG. Darin ist die Heizungsprüfung und -optimierung für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger definiert.
Ähnlich wie beim Heizungscheck geht es auch bei der Heizungsprüfung darum, ältere Heizsysteme optimal einzustellen, sodass diese möglichst effizient arbeiten können. In den folgenden Abschnitten erklären wir, welche Regelungen zur Heizungsprüfung gelten und worin sie sich vom Heizungscheck unterscheiden.
Für wen gibt es eine Pflicht zur Heizungsprüfung?
Anders als bei der Verordnung zum Heizungscheck, die nur für Gasheizungen galt, sind laut GEG nun auch Eigentümer von allen anderen Heizungsanlagen zum Effizienzcheck verpflichtet. Konkret heißt das, dass nun etwa auch Ölheizungen und Heizungen, die bspw. durch feste Biomasse betrieben werden, überprüft werden müssen. Einzige Ausnahme sind Wärmepumpen: Hier gelten eigene Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz zur Heizungsprüfung und -optimierung.
Pflicht ist die neue Heizungsprüfung-Verordnung zudem für ältere Heizsysteme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder anderen selbstständigen Nutzungseinheiten. Eine Ausnahme gibt es dagegen für Heizungsanlagen mit standardisierten Gebäudeautomationen: Da hier die Heizungsprüfung bereits regelmäßig stattfindet, ist keine eigenständige Überprüfung nötig.
Welche Fristen gelten für die Heizungsprüfung?
Die Heizungsprüfung ist Pflicht für alle Heizungsanlagen, die mit Wasser als Wärmeträger betrieben werden. Je nach Alter der Heizung gelten jedoch unterschiedliche Fristen für die Prüfung und Optimierung.
- Einbau nach dem 30. September 2009: innerhalb von einem Jahr nach Ablauf von 15 Jahren ab Installation
- Einbau vor dem 30. September 2009: bis zum 30. September 2027
Während beim zweiten Fall die Frist eindeutig geregelt ist, richtet sie sich im ersten Fall nach dem Einbaudatum der Heizanlage. Grundsätzlich lässt sich die Frist folgendermaßen berechnen:
Datum des Einbaus + 15 Jahre + 1 Jahr = Fristende für die Heizungsprüfung
Wurde die Heizung also beispielsweise am 17. Juni 2014 eingebaut, muss die Heizungsprüfung und -optimierung bis spätestens 17. Juni 2030 erfolgt sein. Achtung: Lag das Einbaudatum dagegen bereits zwischen Oktober und Dezember 2009, endet die Frist für die Überprüfung schon 2025!
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die Heizungsprüfung nicht mache?
Was passiert, wenn ich den Effizienzcheck nicht mache? Und wer kontrolliert, ob der Heizungscheck gemacht wurde? Beide Fragen wurden in der EnSimiMav-Verordnung nicht eindeutig geregelt.
Anders sieht es mit der Pflicht zur Heizungsprüfung aus. Da diese im Gebäudeenergiegesetz festgelegt ist, gibt es auch entsprechende Regelungen, wenn der neue Heizungscheck nicht gemacht wurde. Konkret sieht das GEG ein Bußgeld von bis zu 5.000 € für die versäumte Heizungsprüfung vor. Geahndet wird das Ganze laut § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit.
Wie laufen der Heizungscheck und die Heizungsprüfung in der Praxis ab?
Mit dem Effizienzcheck sollen Heizanlagen optimiert werden und dadurch langfristig möglichst effizient und energiesparend arbeiten. Daher darf die Überprüfung und Optimierung des Heizsystems auch nur durch eine fachkundige Person wie bspw.
- Schornsteinfeger,
- Heizungsbauer,
- Elektrotechniker oder
- Energieberater
durchgeführt werden. Laut GEG sollen die Heizungsprüfung sowie daraus resultierende erforderliche Maßnahmen zur Optimierung mit ohnehin stattfinden Tätigkeiten, etwa bei Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, einer Feuerstättenschau oder der jährlichen Heizungswartung, zusammen durchgeführt werden. Ebenso können sie auch zusammen mit einem hydraulischen Abgleich der Heizung erfolgen.
Der hydraulische Abgleich der Heizung sorgt dafür, dass die Wassermenge in den Heizkörpern richtig verteilt ist. Er ist für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohnungen sowie für gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude Pflicht – und zwar unabhängig vom Effizienzcheck der Heizanlage.
Was wird beim Effizienzcheck geprüft?
Wie beim Heizungscheck gehen die Fachpersonen auch bei der Heizungsprüfung nach einem vorgegebenen Punkteschema vor und arbeiten eine Checkliste ab. Anschließend wird das Ergebnis des Heizungschecks in einem Formular festgehalten. So wird ein systematisches und vergleichbares Verfahren sichergestellt.
Folgende Fragen werden bei der Untersuchung u. a. beantwortet:
- Gibt es einen möglichen Energieverlust bei der Wärmeerzeugung?
- Bestehen Oberflächen- oder Ventilationsverluste?
- Sind der Heizkessel und die Heizpumpe angemessen dimensioniert?
- Funktionieren die Regelungseinrichtungen der Heizkörper?
- Wie effektiv ist die Dämmung der Rohrleitungen?
- Arbeiten die Heizkörper technisch einwandfrei?
Anhand des Ergebnisses können anschließend Optimierungen der Heizungsanlage nötig werden. Sie haben die Pflicht, alle beim Heizungscheck festgestellten Maßnahmen durchführen zu lassen. Gleiches gilt auch für die neue Heizungsprüfung. In der folgenden Tabelle haben wir die verschiedenen möglichen Optimierungsmaßnahmen aus dem Heizungscheck und der Heizungsprüfung einander gegenübergestellt.
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung im Überblick
Maßnahme | Pflicht beim Heizungscheck? | Pflicht bei der Heizungsprüfung? |
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Absenkung der Vorlauftemperatur oder Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen
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Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung o.Ä., insb. Sommerabschaltungen, Urlaubssenkungen, Anwesenheitssteuerungen
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Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes
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Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes
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Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern
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Überprüfung der ordnungsgemäßen Einstellung der Umwälzpumpe | ||
Information des Eigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen | ||
Information des Eigentümers oder Nutzers über Einsatz von erneuerbaren Energien und die Umsetzung der 65%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe |
Quelle: Gebäudeenergiegesetz, Stand: Oktober 2024
Wie teuer ist ein Heizungscheck?
Die Kosten für einen Heizungscheck, der von einem Fachbetrieb durchgeführt wird, liegen in einem Bereich von 100 bis knapp 200 €. Es gibt keine festgelegte offizielle Gebühr, die für ganz Deutschland gilt. Die Anbieter verlangen je nach Region, Immobilie und Aufwand unterschiedliche Summen. Sollten Mängel an der Heizung festgestellt werden, die zu einem nicht effizienten Betrieb führen, kommen die Ausgaben für mögliche Optimierungsmaßnahmen hinzu.
Da bei der neuen Heizungsprüfung der Effizienzcheck mit anderen Arbeiten zusammengelegt werden soll, können die Kosten jedoch höher ausfallen. Auch hier wirken sich die Immobilienbeschaffenheit, der Aufwand, nötige Optimierungsmaßnahmen sowie regionale Preisunterschiede bei Handwerksarbeiten auf die Kosten für die Überprüfung aus.
Auch wenn die Kosten für den Effizienzcheck bei nötigen Optimierungsmaßnahmen möglicherweise zunächst hoch ausfallen, spart Ihnen die Überprüfung langfristig Geld. Nur wenn die Heizungsanlage optimal eingestellt ist, kann sie effizient arbeiten. Durch einzelne Maßnahmen wie das Absenken der Vorlauftemperatur oder der Heizgradtemperatur kann der Verbrauch von Heizmaterial wie Öl oder Gas reduziert werden. So sparen Sie langfristig bei den Heizkosten. Auch ein günstiger Gastarif trägt bspw. dazu bei, die Energiekosten in Grenzen zu halten. Unser Gasvergleich hilft Ihnen dabei, einen passenden Tarif zu finden.
Wie oft muss der Heizungscheck gemacht werden?
Der Heizungscheck Ihrer Gasheizung war laut EnSimiMav einmalig bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Am 30. September 2024 trat die entsprechende Verordnung außer Kraft. Die Geltungsdauer war aufgrund des Energiesicherungsgesetzes auf 2 Jahre begrenzt.
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die ebenfalls eine Heizungsprüfung und -Optimierung vorsieht. Auch diese ist einmalig für alle Heizungsarten durchzuführen. Die Fristen hierfür sind abhängig vom Alter der Heizung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Welche Fristen gelten für die Heizungsprüfung?“.
Wer kontrolliert, ob ich den Heizungscheck gemacht habe?
Dazu gab es in der EnSimiMav-Verordnung keine Angaben; eine Kontrollinstanz ist also nicht festgelegt. Auch auf die Frage „Was passiert, wenn ich den Heizungscheck nicht gemacht habe?“ gab es keine Antwort. Die Verordnung nannte keine Konsequenzen, weder für Eigentümer, die den Heizungscheck weglassen, noch für nicht rechtzeitig umgesetzte Optimierungsmaßnahmen.
Anders sieht es bei der Heizungsprüfung ab Oktober 2024 aus. Da diese im Gebäudeenergiegesetz festgelegt ist, wird das Versäumen der Frist für die Überprüfung als Ordnungswidrigkeit geahndet; zuständig ist hierfür die jeweilige Landesbehörde. Dementsprechend kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 € verhängt werden. Die ordnungsgemäße Heizungsprüfung sowie ein Heizungstausch sollen jeweils durch den Schornsteinfeger geprüft werden.
Fazit: Heizungsprüfung fördert energieeffizientes Heizen
Auch nach dem Auslaufen der Heizungscheck-Verordnung kommen Eigentümer nicht um eine verpflichtende Heizungsprüfung und -optimierung herum. Eine entsprechende Änderung des Gebäudeenergiegesetzes löste die vorige EnSimiMav-Verordnung zum 1. Oktober 2024 ab.
Ziel ist es weiterhin, ältere Heizsysteme optimal einzustellen, um so für effizientes Arbeiten der Heizung zu sorgen. Gleichzeitig ebnet die neue Heizungsprüfung den Weg für energieeffizienteres Heizen, da Eigentümer im Rahmen der Überprüfung nun auch zwingend zum Einsatz von erneuerbaren Energien und der Umsetzung der 65%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe informiert werden müssen.