KfW 261: Der Wohngebäude-Kredit für energieeffizientes Sanieren

Nach zahlreichen Anpassungen in der Vergangen­heit, bietet das KfW-Programm 261 jetzt günstige Förder­kredite und Tilgungs­zuschüsse für alle Immo­bilien­besitzer, die Ihr Wohn­gebäude komplett ener­getisch Sanieren. Je besser die Energie­effi­zienz ist, desto höher fällt die Förderung aus.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 28.10.2024
Achtung: Ausnahmeregelungen!

Ab sofort gelten in den vom Hoch­wasser in Bayern und Baden-Württem­berg betroffenen Gebieten folgende Kulanz­regelungen beim Programm 261:

  • Mindestnutzungs­dauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vor­haben möglich.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu 100 % der geför­derten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.

KfW-Programm 261: Mit zinsgünstigen Krediten energieeffizient sanieren

Das KfW-Programm 261 unterstützt die komplette energie­effi­ziente Sanierung eines bestehenden Gebäudes und den Kauf eines sanierten Hauses. Die Förder­bank KfW bietet im Rahmen der Bundes­förde­rung für effi­ziente Gebäude (BEG) zins­günstige Kredite und Tilgungs­zuschüsse. Dieser Tilgungs­zuschuss redu­ziert den zurück­zuzahlenden Betrag.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leis­tungen des Programms 261.

Art und Höhe der Förderung im KfW-Programm 261

Art der Förderung

Höhe der Förderung

Kredit für Sanierung und Kauf

bis zu 150.000 € je Wohneinheit

Tilgungszuschuss

zwischen 5 % und 45 % der Kreditsumme

tilgungsfreie Jahre

1–5 Jahre

Laufzeit

4–30 Jahre

zusätzliche Förderung für Baubegleitung

Kredit bis 10.000 € und Zuschuss bis maximal 5.000 € je Wohneinheit

Das KfW-Programm 261 wurde in den ver­gangenen Jahren im Rahmen der Neu­aus­richtung der Förder­politik der Bundes­regierung immer wieder verändert und den klima­poli­tischen Zielen angepasst. So wurde der Neu­bau heraus­genommen und in ein eigenes Programm (KfW 297) über­führt. Einzelne Maß­nahmen werden inzwischen separat gefördert, wie z. B. der Einbau einer neuen Heizung mit dem KfW-Programm 458.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

„Wir wollen die Anreize für Investitionen in Ener­gie­effi­zienz und Er­neuer­bare Ener­gien spür­bar ver­stär­ken und die Sanie­rungs­rate im Gebäude­bereich steigern.“

Was wird mit dem KfW-Programm 261 gefördert?

Das Programm KfW 261 fördert die vollständige energie­effi­ziente Sanierung eines alten Gebäudes und den Kauf eines frisch sanierten Effizienz­hauses. Sie können den Förder­kredit für alle Maß­nahmen nutzen, die zum Effizien­zhaus-Standard 85 oder besser führen. Dazu gehören z. B.

  • eine verbesserte Dämmung der Außenhülle
  • der Einbau neuer Fenster
  • die Dämmung der Kellerdecke und des Daches
  • die Installation von Sonnenschutz

Die Effizienzhaus-Stufen beschreiben den ener­ge­tischen Standard für Wohn­häuser. Zum Beispiel liegt beim Effizienz­haus 85 der Energie­verbrauch bei 85 % im Vergleich zu einem Referenz­gebäude, dessen Werte im Gebäude­energie­gesetz (GEG) fest­gelegt wurden. Mit anderen Worten: der Energie­ver­brauch ist um 15 % niedriger als beim Referenz­objekt.

Was fördert KfW 261 noch?

  • beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie die Maß­nahmen, die zur energe­tischen Sanierung beigetragen haben (Nachweis dieser Maß­nahmen im Kauf­vertrag)
  • die Sanierung von Bau­denk­malen oder Gebäuden mit besonders erhaltens­werter Bausubstanz
  • die notwendige Fach­planung und Baube­gleitung durch einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitäts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude“ bei besonders hoher Energie­effizienz
  • die Umwidmung von Nicht­wohn­fläche in Wohnfläche

Wie hoch ist die Förderung beim KfW-Wohngebäude-Programm 261?

Der Förderkredit beträgt bis zu 150.000 €, der Tilgungs­zuschuss kann bis zu 37.500 € ausmachen. Die konkrete Höhe des Förder­kredites und des Tilgungs­zu­schusses hängt im Einzel­fall von den entstan­denen Kosten und der erreichten Effizienz­klasse des sanierten Gebäudes ab. Dabei gilt die Regel: Je energie­sparender ein Gebäude ist, desto höher fallen Kredit und Zuschuss aus.

So hängen Kredithöhe und Energieeffizienz zusammen

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die mögliche Kredit- und Zuschuss­höhe in Abhängig­keit von der Energie­effi­zienz des sanierten Gebäudes. Der in der Effizienz­haus-Klasse aufge­führte Bonus wird hinzu­gerechnet, wenn das jewei­lige Gebäude zusätz­lich zu den Anforde­rungen der jewei­ligen Effizienz­klasse weitere Anforde­rungen erfüllt. Das sind z. B. eine neue Heizung auf Basis erneuer­barer Ener­gien oder die Ver­gabe des staat­lichen „Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude“, das u. a. für eine möglichst geringe Inanspruch­nahme natür­licher Ressourcen vergeben wird.

Höhe der Förderung nach KfW 261

Effizienzhaus-Klasse

Kredithöhe

Tilgungszuschuss in Prozent

Tilgungszuschuss Höhe

Effizienzhaus 85

max. 120.000 €

max. 5 %

bis zu 6.000 €

Effizienzhaus 85 plus Bonus

max. 150.000 €

max. 10 %

bis zu 15.000 €

Effizienzhaus 70

max. 120.000 €

max. 10 %

bis zu 12.000 €

Effizienzhaus 70 plus Bonus

max. 150.000 €

max. 15 %

bis zu 22.500 €

Effizienzhaus 55

max. 120.000 €

max. 15 %

bis zu 18.000 €

Effizienzhaus 55 plus Bonus

max. 150.000 €

max. 20 %

bis zu 30.000 €

Effizienzhaus 40

max. 120.000 €

max. 20 %

bis zu 24.000 €

Effizienzhaus 40 plus Bonus

max. 150.000 €

max. 25 %

bis zu 37.500 €

Quelle: KfW, Stand: 29.07.2024

Die Tabelle zeigt, dass innerhalb der Effizienz­klassen sowohl die Höhe des Kredites als auch der Zuschuss steigen, wenn das sanierte Gebäude besonders energie­effi­zient gestaltet wird. In der am wenigsten energie­effi­zienten Klasse 85 liegt der maxi­male Kredit­betrag bei 120.000 €. Möglich ist ein Tilgungs­zuschuss von bis zu 5 %, also maximal 6.000 €. In der besten Energie­effizienz­klasse steigt der Zuschuss bis auf mehr als das 6-fache, also auf maxi­mal 37.500 €.

Die staatlichen Zuschüsse steigen um weitere 10 %, wenn das sanierte Gebäude hinsichtlich des aktuellen Sanierungs­zu­standes zu den schlechtesten in Deutschland gehört. Um noch einmal 15 % erhöht sich der Tilgungs­zuschuss, wenn vorge­fer­tigte Bauteile zur Anwendung kommen, sodass serielles Sanieren möglich wird.

Förderung für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Neben den Sanierungsmaßnahmen am Gebäude fördert die KfW auch die Baube­gleitung durch einen Energie­experten und die Zerti­fi­zierung mit dem Nach­haltig­keits­siegel. Dafür erhalten Sie jeweils einen Kredit bis zu 10.000 € und einen Zuschuss von 50 %.

Wie sind beim KfW-Kredit 261 die Konditionen?

Die Höhe der Zinsen hängt von der ge­wünschten Lauf­zeit des Kre­dites und von der Form der Finan­zie­rung ab. Mög­lich ist die Aus­wahl zwischen

Entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen, das Sie in regel­mäßi­gen Raten zu­rück­zahlen, schwan­ken die Zin­sen zwischen 1,07 und 2,01 % Effek­tiv­zins, wie fol­gende Ta­belle zeigt.

Laufzeit und Zinsen beim KfW-Programm 261

Laufzeit

tilgungsfreie Anlaufzeit

effektiver Jahreszins

4–10 Jahre

1–2 Jahre

1,14 %

11–20 Jahre

1–3 Jahre

1,88 %

21–30 Jahre

1–5 Jahre

2,06 %

Quelle: KfW, Stand: 28.10.2024

Die Zinsbindung beträgt in allen Fällen 10 Jahre, wäh­rend der der Zins­satz un­ver­än­dert bleibt. Sie können auch die Form eines end­fälli­gen Dar­lehens wählen, bei der Sie am Ende der Lauf­zeit den Kredit in einem Be­trag zu­rück­zahlen. In diesem Fall stei­gen die Zin­sen und der effek­tive Jahres­zins be­trägt 2,14 % bei einer Lauf­zeit zwi­schen 4 und 10 Jahren.

Weitere Rahmenbedingungen des Programms KfW 261

Sie entscheiden, ob Sie den Kredit­betrag in einer Summe oder in Teil­beträgen erhalten. Für die Aus­zahlung besteht ein Zeit­raum von 1 Jahr nach der Zusage. Rufen Sie Teile des Kredites nach spätestens 12 Monaten nicht ab, wird eine Bereit­stellungs­provision fällig.

Sondertilgungen einzelner Teile des Kredites sind nicht möglich. Sie können aller­dings den gesamten Kredit vor­zeitig zurück­zahlen, es wird dann aber von der KfW eine Vorfällig­keits­ent­schädigung berechnet.

Wer kann das KfW-Programm 261 beantragen?

Die Förderung nach dem KfW-Programm 261 kann jeder beantragen, der klima­freund­lich saniert. Neben privaten Bauherren sind das auch

  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften
  • Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, z. B. Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, z. B. soziale Organi­sationen und Vereine

Außer­dem sind Con­trac­toren an­trags­be­rechtigt. Das sind Unter­nehmen, die im Auf­trag des Immo­bilien­besit­zers die Arbeiten durch­führen. Diese Form der Zu­sammen­arbeit ist im Ener­gie­sektor häufig.

Wie kann ich die KfW-Förderung 261 beantragen?

Sie beantragen die Förderkredite des KfW-Programms nicht di­rekt bei der KfW. Das macht für Sie in Ab­spra­che mit Ihnen eine durch­lei­tende Bank. Dabei wird es sich in der Re­gel um Ihre Haus­bank han­deln, bei der Ihre Bau­finan­zierung läuft.

Der gesamte Vorgang der Antragstellung lässt sich in vier Schritte gliedern:

  1. Sie suchen einen Energieeffizienz-Experten, der mit Ihnen alle Maß­nah­men durch­spricht und eine Be­stäti­gung aus­stellt, mit der Sie das Er­rei­chen der ener­ge­tischen Zie­le belegen.
  2. Sie sprechen mit Ihrer Bank über die ge­plan­ten Maß­nah­men und klä­ren den ge­sam­ten Finan­zierungs­bedarf. Ihre Bank be­an­tragt den KfW-Kredit für Sie.
  3. Sie schließen den Kreditvertrag mit Ihrer Bank und beauftragen Handwerksunternehmen zur Durch­füh­rung der ener­ge­tischen Sa­nie­rung, schlie­ßen Ver­träge mit Lie­fe­ran­ten oder unterschrei­ben den Immo­bilien­kauf­ver­trag.
  4. Nach Beendigung der Arbeiten erhalten Sie vom Energie-Experten eine Be­stäti­gung, dass die an­ge­stre­bten Ziele er­reicht wurden. Diese Be­stäti­gung rei­chen Sie bei Ihrer Bank ein, damit der Til­gungs­zu­schuss der KfW gut­ge­schrie­ben werden kann.

Beachten Sie unbedingt die Fristen zur An­trag­stellung. Sie müssen den Förder­an­trag bei der KfW vor der Auf­trags­er­tei­lung an das aus­führende Unter­nehmen oder der Unter­zeich­nung eines Kauf­ver­trages ein­gereicht haben.

Welche Unterlagen benötige ich für KfW 261?

Beim Gespräch mit der Bank, die Ihren Antrag an die KfW durchleitet, benötigen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die Ihnen Ihr Energie-Experte nach einer aus­führ­lichen Beratung ausge­stellt hat. Sind alle Sanierungs­maßnahmen abge­schlossen, stellt Ihnen Ihr Energie-Experte eine „Bestäti­gung nach Durch­führung“ (BnD) aus. Damit belegen Sie, dass die Maß­nahmen zu mehr Energie­effi­zienz erfolg­reich ausge­führt wurden. Die BnD legen Sie bei Ihrer Bank vor.

Fazit: KfW 261 als Hilfe bei energieeffizienter Sanierung

Das KfW-Programm 261 bietet Ihnen einen Förder­kredit von bis zu 150.000 €, die Sie für die energie­effi­ziente Sanierung alter Gebäude nutzen können. Zusätz­lich profi­tieren Sie von Tilgungs­zuschüssen, die den Kredit­betrag redu­zieren. Wie viel Ihnen vom KfW-Kredit erlassen wird, hängt von der erreichten Energie­effi­zienz ab. Für Immo­bilien­besitzer ist das eine Möglich­keit der Finan­zierung einer umfassenden Gebäude­sanierung.

Damit ist das Förder­programm KfW 261 ein wichtiger Baustein auf dem Weg der Bundes­re­gierung zu weniger CO2-Emissionen im Gebäudesektor.

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