KfW-Programm 461 kann nicht mehr beantragt werden
Am 28. Juli 2022 wurde das Programm 461 der KfW im Zuge der BEG-Reform gestrichen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
KfW-Zuschuss 461: Was war das?
KfW Wohngebäude Zuschuss 461: so lautete der komplette Name des Zuschuss-Programms zur Förderung des Neubaus und der Sanierung alter Gebäude zu energieeffizienten Immobilien. Bauherren und Immobilienbesitzer erhielten einen Zuschuss von bis zu 75.000 €. Damit förderte der Staat Investitionen in Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor. Im Juli 2022 wurde das Programm im Rahmen der Reform der Fördermaßnahmen beendet.
Was wurde mit dem KfW-Zuschuss 461 gefördert?
Der Wohngebäude-Zuschuss im KfW-Programm 461 unterstützte Immobilienbesitzer und - käufer, die ein Haus oder eine Wohnung komplett energieeffizient sanierten oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kauften. Der Zuschuss wurde dem Antragsteller direkt ausgezahlt und musste nicht zurückgezahlt werden.
Übersicht über die Leistungen im KfW-Programm 461
Leistung | Höhe des Zuschusses |
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Zuschuss | maximal 75.000 € je Wohneinheit |
Das KfW-Programm Wohngebäude-Zuschuss 461 hat im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das bis Ende Juni 2021 gültige Programm KfW 430 ersetzt, das nicht mehr beantragt werden kann. Im Folgenden beschreiben wir detailliert die einzelnen Zuschüsse und die jeweiligen Voraussetzungen.
Wie hoch war der KfW-Zuschuss 461?
Die Höhe des Zuschusses war abhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten und vom Grad der Energieeffizienz, der beim Gebäude erreicht wird. Die Tabelle fasst die Zuschüsse des KfW-Programmes 461 für energieeffiziente Maßnahmen bei Neubauten und komplett sanierten Altbauten zusammen.
So hoch war der KfW-Zuschuss 461 bei Neu- und Altbauten
Maßnahme | Zuschussanteil an Kosten | Höhe Zuschuss |
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Kauf Effizienzhaus 40 PLUS | höchstens 25 % | bis zu 37.500 € |
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komplette Sanierung eines Altbaus zum Effizienzhaus Effizienzklasse 40 PLUS bis Denkmal | höchstens 50 % | bis zu 75.000 € |
Im Folgenden stellen wir die Höhe der Zuschüsse des KfW-Programms 461 für Neubauten und für sanierte Altbauten ausführlich dar.
Zuschüsse nach KfW 461 bei Neubauten
Wenn Sie ein frisch energieeffizientes Haus gekauft haben, dann konnten Sie von der KfW einen Direktzuschuss bis zu 37.500 € je Wohneinheit erhalten. Das entsprach einem Zuschuss von 25 % der maximal förderfähigen Kosten, die bei 150.000 € lagen. Die staatliche KfW-Förderung 461 nahm Ihnen damit ein Viertel der entstehenden Kosten ab, wenn Sie die beste Effizienzklasse 40 PLUS erreicht haben.
Entsprach das Gebäude einem geringeren Energiestandard, reduzierte sich die Förderung.
KfW-Programm 461: Zuschüsse für die komplette Sanierung eines Altbaus
Entschlossen Sie sich einen Altbau energieeffizient zu sanieren, konnten Sie mit dem KfW-Zuschuss 461 bis zu 75.000 € je Wohneinheit vom Staat dazu bekommen. Damit erhielten Sie 50 % der förderfähigen Kosten. Allerdings nur, wenn das Gebäude nach den Sanierungsarbeiten dem höchsten Energiestandard 40 entspricht und zusätzlich eine besonders effektive Heizungsanlage enthielt.
Wurde die energetische Sanierung mit einem geringeren Energiestandard abgeschlossen, z. B. als Effizienzhaus 85, dann sank der Zuschuss auf 30 % der Kosten und betrug maximal 36.000 €. So wurde der Zuschuss dem erreichten energetischen Zustand des Gebäudes angepasst. Dabei galt: Je besser die Energieeffizienz, desto höher der Zuschuss.
Höhe der Zuschüsse für Sanierungen bei KfW 461 nach Effizienzklasse des Gebäudes
Effizienzhaus | Zuschussanteil an Kosten | Höhe Zuschuss |
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Effizienzhaus 40 | 45 % von maximal 120.000 € | bis zu 54.000 € |
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Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 € | bis zu 42.000 € |
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Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 € | bis zu 36.000 € |
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Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 € | bis zu 33.000 € |
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Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 € | bis zu 30.000 € |
Der Zuschuss erhöhte sich, wenn Sie eine besonders effektive Heizungsanlage einbauten, die den Energiebedarf weiter senkte.
Extra-Zuschuss für Baubegleitung
Es war für den Zuschuss notwendig, dass Sie für Ihr Bauvorhaben einen externen Sachverständigen hinzugezogen haben, der Sie über die Anforderungen an die Effizienzmaßnahmen informierte und bei den Berechnungen unterstütze. Der Energieeffizienz-Experte stellte außerdem die für die Antragstellung bei der KfW notwendige Bestätigung zum Erreichen der Energieziele aus.
Für diese fachliche Baubegleitung konnten Sie zusätzlich einen Zuschuss im Rahmen des KfW-Programmes 461 beantragen. Die Höhe des Zuschusses zur Baubegleitung betrug
- für ein Ein-, Zweifamilien-, Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte bis zu 5.000 €
- für eine Eigentumswohnung bis zu 2.000 €
- für ein Mehrfamilienhaus bis zu 20.000 €
Wie konnten Sie den KfW- Zuschuss 461 beantragen?
Der Antrag bei der KfW musste im Zuschussportal vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie benötigten für Ihr Vorhaben die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten, der Sie während des gesamten Vorhabens begleitete. Der Experte erstellte auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die Sie im Zuschussportal vorzeigen mussten.
Kredit als Alternative zum Zuschuss 461
Wenn Sie für Ihr Vorhaben keinen Zuschuss wollten, konnten Sie auch einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW beantragen. Das kam z. B. infrage, wenn Sie kein oder nur wenig Eigenkapital hatten. In diesem Fall nutzen Sie die KfW-Programme 261 und 262. Beide Programme wurden am 1. Juli 2021 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude neu aufgelegt und ersetzen die zuvor gängigen Kredite KfW 151 und 152.
Die Kredite wurden mit einem Effektivzins ab 0,57 % vergeben. Zusätzlich konnten Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 % beantragen, der den Betrag verringerte, den Sie zurückzahlen mussten.
Häufige Fragen zum KfW-Zuschuss 461
Wer konnte den KfW-Zuschuss 461 beantragen?
Antragsberechtigt waren alle Privatpersonen, die ein energieeffizientes Haus kaufen oder bauen wollten oder einen Altbau sanieren wollten. Den Zuschuss 461 konnten auch
- Wohneigentümergemeinschaften,
- Baugenossenschaften,
- gemeinnützige Organisationen
- und Unternehmen erhalten.
Das galt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, in der die Maßnahme umgesetzt werden sollte.
Wie lange dauerte es, bis der KfW-Zuschuss ausgezahlt wurde?
Der Zuschuss 461 wurde nach der Beendigung der Baumaßnahmen ausgezahlt. Das bedeutet, Sie mussten mit der Finanzierung in Vorleistung gehen. Nachdem Sie die Antragsbestätigung von der KfW erhalten haben, konnten Sie die Aufträge für die Sanierung erteilen oder den Kaufvertrag unterschreiben. Dann hatten Sie 2 Jahre Zeit, das Vorhaben durchzuführen. Der Bewilligungszeitraum konnte auf 4 Jahre verlängert werden.
Musste man den KfW-Zuschuss zurückzahlen?
Nein, es handelte sich um einen staatlichen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen mussten.