Immobilienfinanzierung

KfW 159: Programm „Altersgerecht Umbauen“

Profitieren Sie bei der altersgerechten Modernisierung Ihrer Immobilie vom KfW-Darlehen „Altersgerecht Umbauen“. Mit dem Programm KfW 159 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Umbaumaßnahmen, die Barrieren im Haus oder in der Wohnung reduzieren.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 09.12.2024
KfW 159: Altersgerecht Umbauen

KfW 159: Das wird gefördert

Für Menschen im Rentenalter sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden Treppen, höhere Türschwellen oder Duschkabinen zum Hindernis. Eigentümer, die ihre Immobilie altersgerecht umbauen lassen, profitieren von den Fördermöglichkeiten der KfW. Mit dem Programm 159 der KfW, „Altersgerecht Umbauen“, werden Maßnahmen gefördert, mit denen Barrieren reduziert werden und der Wohnkomfort erhöht wird. Das Programm KfW 159 umfasst folgende Einzelmaßnahmen, die miteinander kombinierbar sind: 

  • Umbaumaßnahmen auf Wegen zu Gebäuden und im Wohnumfeld, zum Beispiel Abstellplätze für Rollstuhl oder Kinderwagen
  • Maßnahmen am Wohnungszugang und Eingang, beispielsweise Überdachungen zum Wetterschutz und Einbruchschutz
  • barrierefreies Wohnen: Treppenüberwindung, zum Beispiel Einbau von Treppenliften
  • Raumumgestaltung, beispielsweise Verbreiterung von Türrahmen und Abbau von Schwellen in Innenräumen
  • Umbaumaßnahmen im Badbereich, wie der Einbau ebenerdiger Duschkabinen
  • Hilfssysteme und Bedienelemente am Haus, zum Beispiel Gegensprechanlagen oder Stütz- und Haltesysteme
  • Bau oder Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen beim Mehrgenerationenwohnen
  • Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, durch die der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird
  • die Beratung durch einen Sachverständigen
  • die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen durch ein spezialisiertes Unternehmen,
  • die Vorbereitungsarbeiten sowie nachbereitende Maßnahmen oder
  • Arbeiten zur Wiederherstellung

Auch der Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen wie Gewerbegebäuden zu barrierearmen Wohnflächen ist förderbar. Weiterhin können Sie den KfW-Kredit nutzen, wenn Sie Wohnraum kaufen, der in den letzten 12 Monaten barrierarm modernisiert wurde. Diese Maßnahmen müssen dann aber im Kaufvertrag extra ausgewiesen sein.

Konditionen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter des Antragstellers. Bereits vor Beginn des Vorhabens beziehungsweise dem Erwerb einer barrierearm modernisierten Immobilie sollten Interessenten einen Beratungstermin mit einem Sachverständigen vereinbaren. 

Das KfW Programm 159 beinhaltet eine maximale Kreditsumme von 50.000 € pro Wohneinheit. Der aktuelle ZInssatz beträgt je nach Laufzeit und Dauer der Zinsbindung zwischen 2,10 und 2,95 % (Stand: 09.12.2024). Anders als bei anderen KfW-Darlehen wird beim KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag nach 12 Monaten eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % im Monat berechnet. Antragsteller können bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren unter folgenden Laufzeitvarianten wählen:

  • 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre bei bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit
  • 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre bei bis zu 20 Jahren Kreditlaufzeit  
  • 1 bis 5 tilgungsfreije Jahre bei bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit 
  • bei vollständiger Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit 

Reaktiviert: Investitionszuschuss KfW 455

Die KfW unterstützt die genannten Maßnahmen mit dem Investitionszuschuss KfW 455 mit maximal 6.250 € pro Wohneinheit. Allerdings nur, wenn ausreichend Mittel im Fördertopf vorhanden sind. Dieser Zuschuss wurde im Oktober 2014 reaktiviert, nachdem er zum Ende des Jahres 2011 eingestellt wurde. Nicht förderfähig sind Ferienhäuser und -wohnungen, Gewerbeflächen und Pflege- und Seniorenwohnheime.

Vergleich.de Tipp

Eine gebührenfreie Sondertilgung ist während der Zinsbindungsfrist bei dem Programm KfW 159 nicht möglich, dies geht nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Der Kreditnehmer kann das KfW-Darlehen aber zum Ende der Zinsbindung gebührenfrei komplett oder teilweise ablösen.