KfW-Programm 153 kann nicht mehr beantragt werden
Am 1. Juli 2021 wurde das KfW-Programm 153 durch andere Fördermaßnahmen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt (Wohngebäude Kredit 261 und 262). Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Diese Vorhaben wurden durch das KfW-Programm 153 unterstützt
Im Rahmen des Programms KfW 153 „Energieeffizient Bauen“ förderte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Ersterwerb oder Bau eines Effizienzhauses 55, 40 und 40 Plus oder eines vergleichbaren Passivhauses. Beim Kauf zählten neben dem Kaufpreis auch die Nebenkosten zu den förderfähigen Kosten.
Im Falle eines Neubaus wurden sowohl die Hausbaukosten und Baunebenkosten als auch die Kosten der Planung, Beratung und Baubegleitung gefördert. Die Grundstückskosten waren beim KfW-Programm 153 jedoch ausgeschlossen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Förderprogramms „KfW Energieeffizient Bauen“ der Umbau eines unbeheizten Nicht-Wohngebäudes, beispielsweise eines Stalls, zu Wohngebäuden gefördert.
Das Programm konnte bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden. Anschließend startete ein neues Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude unter dem Titel Wohngebäude-Kredit 261.
Die Unterschiede zum neuen KfW-Programm 261
Das neue KfW-Programm 261, das die bisherige Förderung KfW 153 ersetzt, bietet einige Vorteile:
- eine höhere Maximalförderung
- eine zusätzliche Effizienzklasse für Wohngebäude
- ein erhöhter Zuschuss für die Baubegleitung durch einen Experten
Ausführliche Informationen zum neuen Programm finden Sie in unserem Artikel über den Wohngebäude-Kredit 261.
Konditionen des ehemaligen KfW-Programms Energieeffizient Bauen
Grundsätzlich handelte es sich beim Förderprodukt „KfW Energieeffizient Bauen“ um ein zinsgünstiges Annuitätendarlehen, für das Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren gewählt werden konnten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre, in denen lediglich die Zinsen zu zahlen waren, wurde das Darlehen in monatlichen Raten getilgt.
Mit dem Programm KfW 153 konnten bis zu 100 % der Baukosten ohne Grundstück, höchstens jedoch 120.000 € pro Wohneinheit, finanziert werden. Der Sollzins war für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
Neben zinsgünstigen Darlehen umfasste die KfW-Förderung im Rahmen des Programms KfW 153 auch Tilgungszuschüsse in Abhängigkeit vom erreichten Energiestandard des errichteten Wohngebäudes.
Effizienz und Beratung
Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des Programms „KfW Energieeffizient Bauen“ war, dass es sich um ein Effizienzhaus handelt. Hierunter werden Wohngebäude mit einem sehr geringen Energiebedarf verstanden.
Ein Effizienzhaus 40 beispielsweise weist einen um 60 % geringeren Primärenergiebedarf auf als ein in der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugrunde gelegtes Referenzgebäude im Neubau. Angesichts der umfangreichen Anforderungen an eine fundierte Fachplanung mussten Bauherren bereits für die Planung einen Sachverständigen zurate ziehen, wenn sie das Förderprogramm KfW 153 in Anspruch nehmen wollten. Die gleiche Bedingung gilt auch für das Nachfolger-Programm KfW 261.