KfW 151 und 152 können nicht mehr beantragt werden
Am 1. Juli 2021 wurden die KfW-Programme 151 und 152 durch andere Fördermaßnahmen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt (Wohngebäude Kredit 261 und 262). Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Mit zinsgünstigen Krediten der KfW energieeffizient sanieren
Das KfW-Programm 151 „Energieeffizient Sanieren“ oder auch „Energetische Sanierung“ genannt, war auf die Förderung von Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Austoßes und Energieverlustes bei bestehenden Wohngebäuden ausgerichtet. Dabei bezog sich die Förderung entweder auf eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus beziehungsweise den Kauf von saniertem Wohnraum (KfW 151) oder auf energetische Einzelmaßnahmen (KfW 152). Die Programme konnten bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden. Anschließend startete ein neues Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Die Unterschiede zum neuen KfW-Programm 261/262
Die neuen KfW-Programme 261 und 262, die die bisherige Förderung KfW 151 und 152 ersetzen, bieten einige Vorteile:
- eine höhere Maximalförderung
- eine zusätzliche Effizienzklasse für Wohngebäude
- ein erhöhter Zuschuss für die Baubegleitung durch einen Experten
Ausführliche Informationen zum neuen Programm finden Sie in unserem Artikel über den Wohngebäude-Kredit 261/262.
Welche Maßnahmen mit den KfW-Programmen 151 und 152 gefördert wurden
Um von dem KfW-Programm 151 profitieren zu können, mussten im Rahmen der energetischen Komplettsanierung bestimmte technische Standards erfüllt werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen durfte der maximale Energiebedarf des Gebäudes bei 55 bis 115 % des für einen Neubau zulässigen Höchstwertes liegen. Diese Höchstwerte bezogen sich auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009. Das Förderprogramm KfW 151 unterstützte die Sanierung zu den Effizienzhaus-Standards KfW 55, 70, 85, 100 und 115.
Aber auch Einzelmaßnahmen wurden gefördert. Das Programm KfW 152 unterstützte Sanierungen wie
- Wärmedämmung von Wänden, Dächern oder Geschossflächen
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Fenster, Außentüren oder Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Zudem förderte die KfW mit diesem Programm die Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz. Nicht förderfähig waren hingegen Ferienhäuser und -wohnungen.
Konditionen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“
Bei einem Kredit aus dem Programm „KfW Energieeffizient Sanieren“ handelte es sich um ein Annuitätendarlehen. Grundvoraussetzung für diese Förderung war, dass der Bauantrag für das betreffende Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Es konnten bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden, pro Wohneinheit beim KfW 151 maximal 120.000 €, beim KfW 152 maximal 50.000 €.
Die Laufzeit konnte zwischen 4 und 30 Jahren gewählt werden. Allerdings war der Zinssatz nur für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
Konnte nach erfolgter Sanierung nachgewiesen werden, dass ein Effizienzhaus-Standard erreicht wurde, konnten Kreditnehmer zudem von einem Tilgungszuschuss profitieren. Dieser Tilgungszuschuss konnte bis zu 40 % der Darlehenssumme betragen, also bis zu 48.000 €.
Investitionszuschuss und Ergänzungskredit für die energetische Sanierung
Voraussetzung für die KfW-Förderung war die Beteiligung eines Energieberaters, der die Sanierungsmaßnahmen mit plant und die Einhaltung der technischen Standards offiziell bestätigt. Diese Baubegleitung während der Sanierung wurde mit einem Zuschuss bis zu 4.000 € pro Vorhaben unterstützt und stand jedem Bauherren zu, der eine Förderzusage erhalten hat. Das gilt übrigens auch für die neuen Förderprogramme 261 und 262. Von der KfW anerkannte Sachverständige sind unter www.energie-effizienz-experten.de aufgelistet.
Seit dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.