Immobilienfinanzierung

KfW 124: Wie Sie vom Wohneigentumsprogramm profitieren!

Das Programm 124 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentums­wohnungen mit bis zu 100.000 € pro Vorhaben. Hier erfahren Sie, für wen KfW 124 in Frage kommt, wo die Vor- und Nachteile liegen und wie man es beantragt.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 16.09.2024
Neue Förderprogramme

Die KfW hat am 3. September 2024 das neue Pro­gramm "Jung kauft Alt" zur För­derung von Fami­lien, die Bestands­immobilien kaufen, gestartet (KfW 308). Familien mit mindestens einem Kind er­halten zins­günstige Kredite. Der Kredit­höchst­betrag ist abhängig von der Zahl der Kinder. Bei einem Kind beträgt er 100.000 €, er erhöht sich mit weiteren Kindern bis auf 150.000 €.

Seit dem 1. Oktober 2024 kann das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) mit der Programmnummer 296 beantragt werden. Gefördert wird Wohnraum mit Krediten bis zu 100.000 €, der die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht. Antragsberechtigt sind Privat­personen, Unter­nehmen und andere Invest­oren. Laut KfW ist das Ziel, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen.

Was ist KfW 124?

KfW 124 ist ein Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es ermöglicht Ihnen ein Darlehen mit günstigen Zinsen, sofern Sie eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen. In der Regel deckt das KfW-Darlehen zwar nicht den gesamten Preis der Immobilie, aber bis zu 100.000 € ab. Ihr Hauptdarlehen, das Sie bei einer anderen Bank abschließen, kann also KfW 124 sinnvoll ergänzen.

Für wen kommt das KfW-Wohneigentumsprogramm in Frage?

Das KfW-Darlehen ist an keinerlei persönliche Voraussetzungen geknüpft. Es muss nur für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden. Höchstgrenzen beim Einkommen gibt es nicht.

Wie sind aktuell die Konditionen beim KfW 124?

Sie fragen sich: Wann lohnt sich KfW 124? Dank der relativ niedrigen Zinsen ist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 für jeden geeignet, der eine selbst genutzte Wohnung oder ein eigenes Haus bauen oder kaufen möchte. Bei einem Kredit über 100.000 € mit 25 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und 5 Jahren Zinsbindung liegt der Effektivzins derzeit bei 3,17 % (Stand: 11.11.2024).

Ob sich das Wohneigentumsprogramm für Sie lohnt, können Sie am besten im Vergleich zu aktuellen Zinsen in unserem Baufinanzierung Vergleich sehen.

Was wird durch KfW 124 gefördert und was nicht?

Erfahren Sie hier auf einen Blick, welche Ausgaben für eine KfW-Förderung in Frage kommen – und in welchen Fällen das KfW Wohneigentumsprogramm leider nicht greift.

Bei einem Neubau:

  • Kosten für das Baugrundstück, sofern Sie es maximal 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Bauberater, die Notar-, die Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

Bei einem Kauf:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
  • Kaufnebenkosten wie die Notar- oder Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer

Nicht gefördert werden:

  • Bau/ Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen
  • vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
  • Eigenleistungen (nur durch Rechnung belegte Materialkosten)
  • Umschuldung bestehender Darlehen
  • Nach- oder Anschlussfinanzierungen für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben
  • Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, z.B. Wohnraumerweiterungen

KfW 124 bietet zwei verschiedene Kreditarten

Beim KfW-Wohneigentumsprogramm 124 können Sie sich zwischen zwei Kreditarten entscheiden: dem Annuitätendarlehen oder dem endfälligen Darlehen. Die meisten Kreditnehmer wählen das Annuitätendarlehen. Je nachdem, welche finanziellen Voraussetzungen Sie mitbringen, könnte sich aber auch ein endfälliges Darlehen anbieten. Lernen Sie hier die Unterschiede und KfW 124-Konditionen kennen:

Kreditart 1: Das Annuitätendarlehen

Beim Annuitätendarlehen legen Sie sich zu Beginn nicht nur auf eine bestimmte Zinsbindung, sondern auch auf eine bestimmte Laufzeit Ihres Kreditvertrages fest. Die Zinsbindung meint, dass Sie sich einen Sollzins sichern – entweder für 5 Jahre oder für 10 Jahre. Angenommen, Sie entscheiden sich für eine 5-jährige Zinsbindung, können Sie sich aber trotzdem für eine 10-jährige Laufzeit, also Vertragsbindung an die KfW entscheiden. In diesem Fall würde Ihnen die KfW nach 5 Jahren einen neuen Zins mitteilen, der sich an der vorherrschenden Marktlage orientiert. Ist der Zins inzwischen gesunken, sinkt auch Ihre Monatsrate für die zweiten 5 Jahre.

Zusätzlich bietet Ihnen das KfW-Wohneigentumsprogramm 1–3 tilgungsfreie Anlaufjahre: In dieser Frist fällt Ihre Monatsrate niedriger aus, weil Sie zunächst einmal nur Zinsen begleichen, nicht aber die Restschuld tilgen. Gerade für die Anfangszeit kann dieses Angebot eine finanzielle Entlastung darstellen. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass die Rate nach 1–3 Jahren steigen wird.

Kreditart 2: Das endfällige Darlehen

Beim endfälligen Darlehen von KfW 124 tilgen Sie während der Kreditlaufzeit gar nichts, sondern zahlen das Darlehen am Ende in Gänze. Diese Variante könnte sich anbieten, wenn Sie schon länger in einen Bausparvertrag einzahlen und dieser genau dann fällig wird, wenn das endfällige Darlehen ausläuft. Die Zinsen sind beim endfälligen Darlehen allerdings höher als beim Annuitätendarlehen.

Wenn Sie noch ganz am Anfang Ihrer Planungen zur Immobilienfinanzierung stehen, hilft Ihnen unser Budgetrechner.

Was sind Vorteile und Nachteile des KfW 124-Programms?

Um sich einen Überblick zu verschaffen und abzuwägen, ob sich das KfW-Wohneigentumsprogramm für Sie eignet, können Sie sich hier noch einmal die Vor- und Nachteile von KfW 124 und die KfW 124-Bedingungen vor Augen führen.

KfW 124-Vorteile

  • günstigere Zinsen als bei anderen Baudarlehen
  • konstante Monatsraten bei fester Zinsbindung
  • tilgungsfreie Anlaufjahre
  • endfälliges Darlehen möglich
  • kombinierbar mit anderen KfW-Programmen

KfW 124-Nachteile

  • keine KfW 124-Sondertilgung während der Laufzeit
  • nur zwei Zinsbindungen möglich: 5 oder 10 Jahre
  • bereitstellungsfreie Zeit nur 12 Monate, danach werden Bereitstellungszinsen von 0,25 % der Restschuld pro Monat fällig

Wie beantrage ich KfW 124?

Ihr KfW-Darlehen beantragen Sie nie direkt bei der KfW, sondern zum Beispiel bei der Bank oder dem Vermittler, über den Ihre Hauptfinanzierung läuft. Lesen Sie hier, in welchen Schritten der Antragsprozess abläuft.

Das Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm mit allen wichtigen Informationen finden Sie im Download-Center der KfW.

Schritt 1: Die Unterlagen zusammenstellen

Lassen Sie sich von Ihrem Bank- oder Finanzierungsberater dabei helfen, alle nötigen Unterlagen für die KfW zusammenzustellen. Sie können den Antrag dann gemeinsam einreichen.

Schritt 2: Alle Förderzusagen abwarten

Warten Sie mit dem Kauf einer Immobilie unbedingt, bis Sie eine schriftliche Finanzierungszusage erhalten haben: sowohl von Ihrer Bank für die Hauptfinanzierung, als auch von der KfW. Erst nach einem positiven Bescheid sollten Sie beim Notar einen Beurkundungstermin für den Kaufvertrag ausmachen.

Schritt 3: Die Summe abrufen

Sind die Förderzusagen eingetroffen, können Sie den Kaufvertrag unterschreiben und die vereinbarte Summe sofort abrufen. Bei Bestandsimmobilien wird alles auf einmal ausbezahlt. Bei einem Neubau können Sie je nach Baufortschritt auch Teilbeträge abrufen.

FAQ zu KfW 124

Sind bei Ihnen noch Fragen zum KfW-Wohneigentumsprogramm offen geblieben? Dann finden Sie hier hilfreiche Antworten.

  • Grundsätzlich können Sie auch mehrere KfW-Förderungen mit Ihrem Hauptdarlehen kombinieren, um die insgesamt benötigte Summe bestmöglich abzudecken. Es sind allerdings nicht alle Programme frei miteinander kombinierbar, etwa KfW 124 und KfW 134. Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm sind folgende Förderungen kompatibel:

    • KfW 124 und 261 kombinieren: energie­effizient bauen oder sanieren (komplettes Gebäude)
    • KfW 124 und 159 kombinieren: altersgerecht umbauen (beim Kauf einer Bestandsimmobilie)
  • Das Wohneigentum muss während der gesamten Förderphase von Ihnen selbst genutzt werden.

  • KfW 124 können Sie als klassisches Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen wählen. Beim Annuitätendarlehen bestimmen Sie eine Anfangstilgung und zahlen dann bis zum Ende der Zinsbindung immer gleich hohe Monatsraten. Das KfW 124 bietet Ihnen zudem die Option auf 1-3 tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen Sie nur die Zinsen auf das Darlehen zahlen. Beim endfälligen Darlehen gilt dieses Prinzip für die gesamte Laufzeit: Sie zahlen während der Vertragslaufzeit nur die Zinsen und tilgen das Darlehen am Ende auf einen Schlag. 

    Sondertilgungen sind beim Wohneigentumsprogramm übrigens nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist während der Zinsbindungsfrist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Zahlung einer KfW 124-Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen.

  • Oft verweigern Banken, die das KfW-Darlehen für den Darlehensnehmer beantragt haben, den Widerruf mit der Begründung, dass nach § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB dem Darlehensnehmer kein Widerrufsrecht nach § 495 BGB zusteht, weil es sich um kein Verbraucherdarlehen handelt. Den konkreten Einzelfall, wie und wann der Vertrag geschlossen wurde, können Sie aber von einem Anwalt prüfen lassen.

Vergleich.de Tipp

Als Selbstnutzung einer Wohneinheit gilt laut § 15 der Abgabenordnung auch die kostenlose Überlassung an Angehörige wie Lebenspartner, Blutsverwandte und Pflegekinder. Unter die Regelung fällt beispielsweise eine Wohnung am Studienort des Kindes, eine altersgerechte Wohnung für die Eltern oder der Ausbau des Dachgeschosses als neue Wohneinheit im Haus der Eltern.

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