- Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist einfach. Als Erstes schließen Sie einen neuen Versicherungsvertrag ab, dann kündigen Sie Ihre alte Versicherung.
- Die meisten Verträge zur Kfz-Versicherung können zum Jahresende gekündigt werden, da das Versicherungsjahr oft dem Kalenderjahr entspricht.
- Die Kündigungsfrist bei Ihrer Kfz-Versicherung beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Deshalb muss die Kündigung in vielen Fällen bis zum 30. November abgegeben werden.
- Sie haben in bestimmten Fällen, wie z. B. bei Beitragserhöhungen oder nach einem Unfallschaden, ein Sonderkündigungsrecht.
Bis wann kann man die Kfz-Versicherung wechseln?
Versicherungsbeginn ist üblicherweise der 1. Januar. Da die Kündigungsfrist 1 Monat beträgt, ist der Stichtag zum Wechseln der Kfz-Versicherung der 30. November. Zu diesem Datum muss die Kündigung allerdings beim Versicherer vorliegen – schicken Sie also sicherheitshalber den Brief ein paar Tage vor dem Stichtag zum Kfz-Versicherung kündigen los.
Wie wechsle ich die Autoversicherung?
Das Wechseln Ihrer Kfz-Versicherung ist keine aufwändige Sache. Die Frage „Kfz-Versicherung wechseln, wie geht das?“ erledigt sich in drei Schritten.
- Schritt 1: das Angebot vergleichen und eine neue Kfz-Versicherung suchen
- Schritt 2: die neue Kfz-Versicherung abschließen
- Schritt 3: die alte Versicherung kündigen
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung?
Wer den regulären Stichtag zur Kündigung verpasst hat, hat in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Dies sind
- Beitragserhöhungen: Erhöht die Versicherung die Beiträge, können Sie mit einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung auch außerhalb des üblichen Stichtags 30. November kündigen. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil des Beitrags – also Kasko oder Haftpflicht – im Preis steigt. Außerdem gilt das Sonderkündigungsrecht bei sogenannten versteckten Beitragserhöhungen. Dies bedeutet, dass Sie zwar nach einem unfallfreien Versicherungsjahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse kommen und weniger zahlen. Wenn der Versicherer aber den fälligen Rabatt nur zum Teil an Sie weiterreicht, erhöht er versteckt den Preis – ein Kündigungsgrund.
- Unfall: Sie können die Kfz-Versicherung nach einem Schaden wechseln. Denn nach einem von der Versicherung regulierten Schaden gilt ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. Dafür muss die Regulierung aber abgeschlossen sein. Das Recht haben nicht nur Sie, sondern auch Ihr Versicherer kann kündigen.
- Autokauf: Wer von privat ein gebrauchtes Auto kauft, übernimmt zunächst die auf dem Auto laufende Versicherung. 4 Wochen ab dem Kauf gilt hier dann ein Sonderkündigungsrecht.
- Versicherungsnehmerwechsel: Wenn Sie Ihr Auto künftig auf den Ehepartner oder ein volljähriges Kind versichern wollen, gilt auch ohne Wechsel des Halters ein Sonderkündigungsrecht.
- Kfz-Versicherungswechsel durch Abmelden: Die Abmeldung eines Autos, etwa weil es stillgelegt wird, führt auch zu einem Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt aber nicht, wenn dasselbe Auto danach wieder auf denselben Halter angemeldet wird – dann wird die alte Versicherungspolice wieder in Kraft gesetzt.
Ausnahmen vom Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht bei steigenden Beiträgen gilt nicht grundsätzlich. Wenn ein Kfz-Besitzer umzieht und das Auto an seinem neuen Wohnort anmeldet, ändert sich oft die Regionalklasse. Das kann zu steigenden Beiträgen führen. In diesem Fall ist aber der Versicherungsnehmer für die Beitragssteigerung verantwortlich und hat kein Kündigungsrecht. Auch eine vom Staat verhängte Erhöhung der Versicherungssteuer führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht, da auch hier nicht der Versicherer der Auslöser ist.
Kann man mitten im Jahr die Kfz-Versicherung wechseln?
In den meisten Fällen nicht, denn ein regulärer Versicherungswechsel mitten im Jahr ist unüblich. Dies geht nur bei sogenannten unterjährigen Verträgen, deren Beginn also nicht zu Jahresbeginn, sondern im Jahresverlauf ist. Das Kündigungsprinzip ist ähnlich: Wenn ein unterjähriger Vertrag sich automatisch zum 1. August verlängern würde, müsste wegen der 1-monatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni das Kündigungsschreiben bei der Versicherung sein. Unabhängig von unterjährigen Verträgen ist nur eine Sonderkündigung möglich, um mitten im Jahr die Versicherung zu wechseln.
Wo finde ich die günstigste Kfz-Versicherung?
Der einfachste Weg, eine günstige neue Autoversicherung zu finden und dorthin zu wechseln, ist unser Kfz-Versicherung Vergleich. Er bietet Ihnen kostenlos einen Überblick über die aktuellen günstigsten Kfz-Tarife. Sie können im Baukastensystem gewünschte Zusatzleistungen angeben und die neue Versicherung sofort online abschließen.
Für den Vergleich halten Sie am besten den Fahrzeugschein bereit, das ist die Zulassungsbescheinigung 1. So finden Sie schnell die benötigten Angaben wie den genauen Fahrzeugtyp. Weitere benötigte Angaben sind etwa die Zahl der Fahrer, mögliche Vorversicherungen, die voraussichtliche jährliche Fahrleistung und der Abstellort – auf Grundlage Ihrer Angaben werden Ihnen die besten Angebote angezeigt. Am Ende des Versicherungsvergleichs können Sie online die Kfz-Versicherung bei Ihrem Wunschversicherer beantragen. Dieser schickt Ihnen die notwendigen Vertragsunterlagen und nach Unterschrift ihre Versicherungsbescheinigung.
Machen Sie realistische Angaben!
Es mag verlockend sein, mit einer angeblichen Fahrleistung von jährlich nur 8.000 km die Versicherungsprämie zu drücken und tatsächlich 50.000 km im Jahr zu fahren. Bei einem Schadensfall, bei der Prüfung durch die Versicherung oder spätestens beim Verkauf des Autos kommt dies aber raus – saftige Nachzahlungen drohen, bei einem Unfall kann der Versicherer sogar die Regulierung verweigern.
Wie schließe ich eine Kfz-Versicherung ab?
Der einfachste Weg ist der Abschluss über unseren Kfz-Versicherung Vergleich. Haben Sie sich nach Durchsicht der besten Angebote für einen Wunschanbieter entschieden, können Sie direkt das Antragsformular ausfüllen. Ihre Angaben werden überprüft und Sie bekommen in wenigen Sekunden die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung. Diese belegt den Kfz-Versicherungswechsel. Sie benötigen sie bei der Zulassungsstelle, wo Sie den neuen Wagen anmelden.
Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung?
Erst nach dem Vertragsabschluss beim neuen Versicherer kündigen Sie die alte Kfz-Versicherung. Dafür genügt ein formloses Anschreiben, das aber die bisherige Versicherungsnummer und das Kennzeichen enthalten soll. Bei einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung zum Jahresende müssen Sie keine Begründung angeben. Dies ist nur nötig, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen. Die Kündigung sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen.
Wie spare ich am meisten beim Wechseln der Kfz-Versicherung?
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen und auf der Suche nach einer neuen sind, dann gilt: Ein individuelles Paket kann die Beiträge deutlich niedriger halten als ein pauschaler Versicherungsabschluss. Wir haben hier die Top 12 der Preisdrücker aufgelistet. Schauen Sie, was auf Sie zutrifft, und geben Sie diese Punkte im Kfz-Versicherung Vergleich an.
Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung
- jährliche Zahlweise – Falls Sie dafür auch noch eine Einzugsermächtigung erteilen, kann dies manchmal ein paar zusätzliche Euro Rabatt bringen.
- Kilometerleistung – Je weniger Sie fahren, desto geringer das Risiko für Unfälle und umso niedriger die Tarife. Falsche Angaben sollten Sie aber unterlassen, sonst kann etwa der Versicherer bei einem Unfall die Zahlung verweigern.
- Berufsgruppe angeben – Manche Berufsgruppen wie Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst oder Landwirte bekommen günstigere Tarife bei einzelnen Versicherern.
- Garagen-Rabatt – Steht das Auto in einer abschließbaren Garage, ist es besser geschützt.
- Alleinfahrer-Rabatt – Bei manchen Versicherungen ist nur ein eingetragener Fahrer die günstigste Variante, bei anderen die gemeinsame Nutzung mit dem Partner. Teuer sind von mehreren Fahrern genutzte Autos. Dennoch sollten Sie hier keine falschen Angaben machen.
- Öko-Rabatt – Wenig Schadstoffausstoß senkt den Preis, was insbesondere für E-Autos gilt.
- Bahnfahrer-Rabatt – Eine BahnCard oder ÖPNV-Jahreskarte wirkt sich preissenkend aus, da der Versicherer einkalkuliert, dass Sie auch öffentlich mobil sind und so ihre Unfallgefahr senken.
- Tarif mit Werkstattbindung – Die Versicherungen kooperieren mit ausgewählten Werkstätten im Gegenzug für günstige Konditionen, dies wird dann durch niedrige Beiträge weitergegeben. Bei finanzierten Pkw oder Leasingfahrzeugen sind solche Tarife aber oft ausgeschlossen.
- Telematik-Tarif – Bei diesem relativ neuen Verfahren misst eine App das Fahrverhalten, umsichtiges Fahren führt zu niedrigeren Tarifen. Allerdings gibt der Versicherte hierfür viele Daten preis.
- Immobilienbesitz – Hausbesitzer bekommen bei einigen Versicherern Rabatte.
- Stammkundenrabatt – Mehrere Policen bei einer Versicherung werden honoriert.
- hohe Selbstbeteiligung – Je mehr Sie bei der Kasko im Schadensfall selbst übernehmen, desto geringer die Beiträge.
Kann ich die Autoversicherung wechseln, wenn ich ein neues Auto kaufe?
Wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen, ein neues Fahrzeug kaufen und so Ihr Auto wechseln, schließen Sie immer auch eine neue Kfz-Versicherung ab. Denn die Versicherung ist an das Auto gebunden. Sie können dann die Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden Ihres alten Autos. Bei diesem läuft die Versicherung auf den neuen Besitzer weiter. Eine Kfz-Versicherung zu wechseln ist beim Fahrzeugwechsel also immer möglich. Natürlich können Sie selbst auch Ihre bisherige Versicherung auf den Fahrzeugwechsel ansprechen, diese wird Ihnen ein Angebot für das neue Auto machen.
Aber der Fahrzeugwechsel ist auch ein guter Moment, die Konditionen und Leistungen zu vergleichen und womöglich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu machen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt. Das neue Auto können Sie nur mit gültiger Versicherung anmelden. Die bisherige Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) nehmen Sie normalerweise mit.
Wie kann ich von Vollkasko auf Teilkasko wechseln?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung sind rechtlich unabhängige Verträge. Wollen Sie mit der Haftpflicht bei ihrem Versicherer bleiben, können Sie gesondert die Umwandlung der Vollkasko in eine Teilkasko beauftragen. Die Regelungen hierfür sind allerdings von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Außerdem haben viele Versicherer die Vollkasko mit Zusatzleistungen wie Schutzbriefe ergänzt, um Kunden zu gewinnen. Die Umwandlung in eine Teilkasko hat auch auf die Schutzbriefe Auswirkungen. Die genauen Bedingungen für die Umwandlung finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Wenn Sie es sich einfach machen wollen, schließen Sie einen neuen Vertrag nur auf Haftpflicht und Teilkasko ab und kündigen zu den regulären Kündigungsfristen Ihren alten Vertrag.
Gibt es Prämien beim Wechsel der Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung wechseln und eine Prämie kassieren ist unüblich. Einzelne Anbieter locken mit Zusatzangeboten wie einer kostenlosen Mobilitätsgarantie, mit der zum Beispiel im Fall einer Panne die Kosten für das Abschleppen oder einen Ersatzwagen abgedeckt sind. Ein breites Angebot attraktiver Zugaben wie es etwa beim Abschluss von Abos für Zeitschriften üblich geworden ist, gibt es aber nicht. Die Autoversicherung gegen eine Prämie zu wechseln ist auch kein guter Antrieb. Sinnvoller als auf Prämien zu schielen ist der klassische Preis-/Leistungsvergleich.
Wie wechsle ich die Kfz-Versicherung durch einen Halterwechsel?
Wenn Sie ein Auto kaufen, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle auf Ihren Namen anmelden. Damit werden Sie zum Fahrzeughalter. Für die Zulassung des Autos benötigen Sie den Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung. Bei der Entscheidung für eine Kfz-Versicherung haben Sie freie Auswahl, Sie sind nicht an die alte Versicherung des Autos gebunden. Die Kfz-Versicherung durch einen Halterwechsel zu wechseln ist ein Automatismus. Zum Zeitpunkt der Ummeldung auf den neuen Fahrzeughalter endet die bisherige Versicherung, eine gesonderte Kündigung ist nicht nötig. Bei einem Halterwechsel in der Familie können der bisherige Halter – etwa die Mutter – und der künftige Halter – etwa der Sohn – den Wechsel gemeinsam vollziehen. Die Versicherung kann in solchen engen Familienkonstellationen fortgeführt werden, dazu kann auch die Schadensfreiheitsklasse von Eltern auf ihre Kinder übertragen werden. Ein Versicherungswechsel ohne Halterwechsel erfolgt zu den allgemeinen Fristen.
Was mache ich, wenn mich die Kfz-Versicherung ablehnt?
Sollten Sie abgelehnt werden, hat das in der Regel einen triftigen Grund. In dem Fall bleibt Ihnen aber die Möglichkeit, für die Haftpflicht ein anderes Versicherungsunternehmen zu beauftragen. Gründe für eine Ablehnung sind
- Vorfälle bei einer früheren Versicherung beim Anbieter. Falls die Gesellschaft den Vertrag etwa wegen arglistiger Täuschung angefochten hat, davon wegen falscher Angaben oder eines nicht bezahlten Erstbeitrags zurückgetreten ist oder wegen mehrerer Schäden gekündigt hat, entfällt die Versicherungspflicht.
- andere Gründe wie z. B. ein eingeschränktes Angebot. Etwa, wenn ein Versicherer nur in Süddeutschland anbietet und deshalb Hamburger Kunden ablehnt oder bestimmte Fahrzeugarten wie Wohnmobile und Lkw nicht versichert.
Die Grenzen für eine Ablehnung sind bei der Haftpflicht eng. Denn an sich unterliegen die Versicherer einer Annahmepflicht. Beim Kaskoschutz darf ein Versicherer immer ablehnen, da dieser gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.