Kostenfalle Konto­führungs­gebühren: Welche Konto­gebühren unzulässig sind

Gebühren­erhöhungen ohne aktive Zustim­mung des Kunden sind ungül­tig. Wir erklären das Urteil und bieten einen Muster­brief für die Rückfor­derung zu viel gezahl­ter Kontoführungsgebühren. Außerdem zeigen wir, welche Posten beim Giro­konto kosten­frei sind und für welche Sie zahlen müssen.

Girokonto Vergleich
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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Banken verlangen beim Girokonto pauschale Gebühren für die Kontoführung. Dazu kommen oft Extra-Kosten für Kreditkarte, Girocard, Bargeldabhebungen usw.
  • Fordern Sie unzulässige Kontoführungsgebühren zurück! Laden Sie dazu unseren Musterbrief herunter.
  • Es gibt auch kostenlose Girokonten, z. B. bei C24 und Santander*. Die Liste finden Sie hier.

Brisantes Urteil: Viele Bankgebühren sind unzulässig

Heike Kevenhörster
Zuständige Redakteurin für den Bereich Geldanlage
Stand: 21.11.2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte im April 2021 die Rechte vieler Bank­kunden. Er unter­sagte Banken und Spar­kassen, Konto­führungs­gebühren ohne aus­drück­liche Zustimmung des Kunden zu erheben. Laut Gericht stellt dies eine „unange­messene Benach­teiligung“ des Kunden dar. Geklagt hatte der Verbraucher­zentrale Bundes­verband.

Zuvor hatten Banken lediglich per Post über Erhöhungen der Konto­gebühr infor­miert. Wer nicht rea­gierte, erklärte sich aus Sicht der Geld­insti­tute still­schweigend einver­standen. Nur über einen Einspruch konnte der Konto­inhaber dann gegen die Preis­erhöhung vor­gehen. Dieses Verfahren ist seitdem nicht mehr zulässig, und diese Konto­führungs­gebühren sind nicht rechtens.

Die Auswirkungen des BGH-Urteils
  • Banken müssen recht­zeitig über eine Gebühren­erhöhung infor­mieren und dazu eine schrift­liche Zustim­mung des Kunden einfor­dern. 
  • Das Urteil betrifft nicht nur Konto­führungs­gebühren von Giro­konten, sondern lässt sich auch auf Wertpapierdepots und Sparpläne anwenden.
  • Im konkre­ten Urteil ging es um die Post­bank, es betrifft aber alle Geld­institute. 
  • Da die Erhö­hungen der vergan­genen Jahre ungül­tig sind, können Kunden zu viel gezahl­te Beträ­ge zurückfordern.

Eine weitere Entscheidung hat inzwischen die Rechte der Ver­braucher gestärkt: In einer Muster­fest­stellungs­klage erklärte das Berliner Kammer­gericht am 27. März 2024 die ein­seitigen Gebühren­erhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Das Geld­institut hatte es zuvor auch nach dem BGH-Urteil abgelehnt, seinen Kunden die Mehr­beträge zurückzu­zahlen.

Im November 2024 stärkte der BGH erneut die Rechte der Verbraucher. Das Gericht entschied, dass Bankkunden höhere Gebühren, denen sie nie ausdrücklich zugestimmt haben, auch nach mehr als 3 Jahren noch zurückfordern können. Geklagt hatte ein Kunde der Sparkasse.

Kann man ungültige Kontogebühren zurückbekommen?

Ja. Da die entsprechenden Klauseln in den Geschäfts­bedin­gungen nach dem BGH-Urteil rückwir­kend unwirk­sam sind, haben Bankkunden jahre­lang zu viel Konto­führungs­gebühren gezahlt. Dieses zu Unrecht ver­langte Geld können sich Bank­kunden zurück­holen. Bei diesen ungül­tigen Konto­führungs­gebühren können Beträ­ge von mehre­ren hundert Euro zusammen­kommen. 

Aller­dings müssen Sie dazu selbst aktiv werden und sich an Ihre Bank oder Spar­kasse wenden. Die Banken warten ab und hoffen, dass sich mög­lichst wenige Kunden mit einer Rück­forderung von Bank­gebüh­ren bei ihnen melden. Und damit haben sie Erfolg: 3 Jahre nach dem BGH-Urteil hatten nur 11 Prozent aller Kunden Konto­führungs­gebühren von ihrer Bank zurück­gefor­dert, so eine Verivox-Umfrage. Die Gründe: Fast die Hälfte kennt das Urteil nicht und vielen anderen ist der Aufwand zu groß.

Unzulässige Kontoführungsgebühren zurückfordern – mit unserem Musterbrief

Um ungültige Kontogebühren zurückzuerhalten, müssen Sie Ihre Bank an­schreiben und in dem Brief die zu viel gezahlten Konto­führungs­gebühren fürs Giro­konto zurück­for­dern, damit Ihnen Ihr Geld erstattet wird. Wir ermutigen Sie, dies schnell zu tun, falls bei Ihnen Bank­gebühren unzu­lässig sind oder waren. Am einfach­sten ist es, wenn Sie unse­ren inter­aktiven Muster­brief dazu nutzen, der Ihnen hier zum Download zur Verfü­gung steht.

Musterbrief Kontoführungsgebühren zurückfordern als PDF

Folgende Inhalte sind für die Rückforderung wichtig:

  • Nennen Sie Ihre An­schrift.
  • Nennen Sie die Anschrift der Bank.
  • Nennen Sie Ihre IBAN.
  • Setzen Sie eine Frist von 3 Wochen.

Verbraucher­schützer empfeh­len, Ihre An­sprüche rück­wirkend für die letz­ten 10 Jahre anzu­melden. Es kommt dann laut den Experten in vielen Fällen zu einer Einzel­fall­prüfung. Viele Banken rea­gieren zöger­lich auf die Schreiben Ihrer Kunden. Andere drohten Kunden, die die Konto­führungs­gebühr zurück­gefor­dert hatten, mit Kündi­gung. Sollte die Bank Ihre Forder­ung ableh­nen, können Sie sich an die Ombuds­leute der Bank wenden oder einen An­walt einschalten.

Was sind Kontoführungsgebühren?

Die Kontogebühren, oft auch Bank­gebühren genannt, umfassen Ent­gelte, die mit der Führung eines Kontos verbunden sind. Meist bucht die Bank für die Konto­führungs­gebühren einen fest­gelegten Betrag monat­lich oder quartals­weise ab. In der Regel beziehen sich Konto­führungs­gebühren auf ein Giro­konto. Nicht alle Banken verlangen eine Konto­führungs­gebühr. Es kann darüber hinaus auch sein, dass bei einem Geld­institut nur bestimmte Konto­modelle gebühren­pflichtig sind.

Welche Kosten können zusätzlich zu den fixen Kontoführungsgebühren anfallen?

Neben der pauschalen Konto­führungs­gebühr verlangen einige Banken ergänzend punktuell Ent­gelte für ihren Service. Folgende Dienst­leistungen ziehen häufig zusätz­liche Kosten nach sich:

  • Bargeldabhebungen bei Fremdbanken. Zunehmend werden auch für Bargeld­ab­hebungen am Auto­maten der eigenen Bank bzw. im eigenen Verbund Gebühren am Geld­auto­maten fällig – oft ab einer bestimmten Häufig­keit oder unter­halb einer Mindest­summe.
  • Kreditkarte: Bestellen Sie zu Ihrem Konto eine echte Kredit­karte, kann das bei vielen Banken teuer werden.
  • Girocard: Einige Banken verlangen eine zusätz­liche Gebühr für eine normale Bank­karte wie eine Giro- oder Debit­karte.
  • Dispozinsen: Wenn Sie Ihr Konto über­ziehen, werden meist Dispo­zinsen fällig.
  • Überziehungszinsen, wenn Sie auch den Rahmen des Dispo­kredites über­schreiten
  • Bareinzahlungen auf Ihr eigenes oder ein anderes Konto
  • Barauszahlungen am Schalter
  • beleghafte Überweisungen: eine Überweisung, die Sie mittels eines ausge­füllten Über­weisungs­trägers auf Papier in einer Filiale beauftragen
  • telefonischer Zahlungsauftrag

Oft verstecken Banken solche Gebühren im Klein­gedruckten. Lesen Sie sich die Bedingungen vor der Konto­eröffnung genau durch.

Vorsicht vor Zusatzkosten für „Selbstverständlichkeiten“

Einige Banken berechnen Extra-Geld für Buchungen, die bei den meisten anderen Geld­insti­tuten von den pauschalen Konto­führungs­gebühren abgedeckt sind. Dabei kann es sich um normale Online-Überweisungen, Dauer­aufträge oder Last­schriften handeln. So rechnen z. B. einige örtliche Spar­kassen oder Volks­banken für jede ein­zelne Buchung dieser Art eine Zusatz­gebühr von etwa 20–50 Cent ab. Ein Wechsel des Konto­modells oder der Bank schafft hier Abhilfe.

Warum muss ich Kontoführungsgebühren zahlen?

Sie müssen Kontoführungsgebühren zahlen, weil Sie ein Konto bei einer Bank eröffnet haben, die Konto­gebühren verlangt. Es handelt sich dabei häufig um Filial­banken, die auf diese Art die Kosten für ihre Dienst­leistungen auf den Kunden umlegen. Schließ­lich trägt das Geld­institut Personal­kosten, stellt Geschäfts­räume zur Ver­fügung und bietet Service und Beratung an.

Manche Banken verlangen keine Konto­führungs­gebühren bei Online-Banking oder von Schülern und Jugend­lichen. Einige Direkt­banken verzichten generell auf die Bank­gebühren oder bieten unter bestimmten Bedingungen ein kosten­loses Giro­konto an. Hier stellen sich Kunden oft die Frage: Ab wann muss man Konto­führungs­gebühren zahlen? Häufig werden Kunden zur Kasse gebeten, wenn sie keinen monat­lichen Geld­eingang haben oder die ein­gehenden Über­weisungen unter der geforderten Mindest­summe liegen. Genaue Ant­worten finden Sie im Preis- und Leistungs­verzeichnis Ihrer Bank.

Kostenloses Girokonto finden

Kontoführungskosten im Vergleich: Bankgebühren bei Sparkasse, Volksbank & Co.

Im Folgenden listen wir einige Konto­gebühren im Vergleich auf. Unsere Tabelle umfasst die pauschalen Konto­führungs­gebühren bei beliebten Banken, die jährlich für ein Giro­konto fällig werden. Nicht berück­sichtigt haben wir eventu­elle Zusatz­kosten, z. B. für eine Kredit­karte, beim Geld­abheben oder für einen Dispokredit.

Wichtig zu wissen: Oft haben Banken verschie­dene Giro­konten im Angebot. Wir beziehen uns bei der Höhe der Konto­führungs­gebühren nur auf die in der Tabelle genannten Konto­modelle.

Kontoführungsgebühren beliebter Banken

Geldinstitut

Kontomodell und Kosten pro Jahr

C24

  • Smartkonto: 0 €

Commerzbank

  • Girokonto: 118,80 €
  • Girokonto bei 700 € monatlichem Mindesteingang: 0 €

Deutsche Bank

  • AktivKonto: 82,80 €

DKB

  • Girokonto: 54 €
  • Girokonto bei 700 € monatlichem Mindesteingang: 0 €

Frankfurter Volksbank Rhein/Main

  • FVB KontoDirekt Plus: 58,80 €

ING

  • Girokonto: 58,80 €
  • Girokonto ab 1.000 € monatlichem Mindesteingang: 0 € (Stand: 1.12.2024)

Postbank

  • Giro plus: 70,80 €
  • Giro direkt: 22,80 €

Sparda Bank Hamburg

  • Sparda Giro: 60 €
  • Sparda Giro mit regelmäßigem Gehalts- oder Renteneingang: 0 €

Sparkasse Berlin

  • Giro Pauschal: 107,40 €

Sparkasse München

  • München-Giro Kompakt: 59,40 €

Volksbank Köln-Bonn

  • PrivatGiro Komfort: 108 €

Quelle: Homepage der Banken, Stand: 7. Oktober 2024

Bei den Kontoführungsgebühren der Spar­kasse München werden, wenn Sie kein kompaktes Zusatz­paket zum München-Giro dazu buchen, jähr­lich nur 35,40 € als Fix­betrag fällig. Dazu addieren sich jedoch weitere Kosten, die bei anderen Banken meist bereits in den Konto­führungs­gebühren ent­halten sind, wie z. B. mindes­tens 49 Cent pro Buchung für eine Last­schrift oder einen Dauer­auftrag (Stand: 7. Oktober 2024).

Ähnliches kommt auch bei anderen genossen­schaft­lichen Geld­insti­tuten vor. Wenn Sie bei Ihrer Volks­bank die Konto­führungs­gebühren als Fix­kosten möglichst gering halten wollen, kann es sein, dass Ihnen zusätz­lich für jede Über­weisung und Last­schrift einzeln 20 Cent berechnet werden. Dies ist z. B. bei der Volksbank Köln-Bonn beim Konto­modell PrivatGiro Individual der Fall (Stand: 7. Oktober 2024).

Gibt es noch Banken ohne Kontoführungsgebühren?

Ja, es gibt Banken, die Konten ohne Konto­führungs­gebühren anbieten. Dabei handelt es sich in der Regel um Konten, die aus­schließlich online genutzt werden. Unten listen wir Ihnen diese Giro­konten auf.

Im Rahmen der kosten­lo­sen Konto­nut­zung sind ent­hal­ten:

  • monatlicher Grundpreis
  • alle Buchungen
  • Kosten für Online­-Banking
  • Barabhebungen am Auto­maten der Bank oder des Ver­bundes
  • eine Girocard, Debit- oder Kredit­karte
  • elektro­nische Konto­aus­züge

Stiftung Warentest: Für diese Konten verlangen Banken keine Kontoführungsgebühr

Manchmal ist ein regelmäßiger monatlicher Geld­eingang Bedingung dafür, dass keine Konto­gebühren erhoben werden. Stiftung Warentest hat jedoch 9 bundes­weit zugängige Giro­konten ohne Konto­führungs­gebühren gefunden, die auf diese Voraus­setzung verzichten. Fragen Sie sich: Welche Banken nehmen keine Konto­gebühren? In der folgenden Tabelle stellen wir Ihnen diese Gratis-Konten vor.

Banken mit kostenlosen Girokonten bei Online-Nutzung ohne Mindestgeldeingang

Bank

Konto

C24 Bank

Smartkonto

Edekabank EDEKA-Konto

Meine Bank - Raiffeisenbank im Hochtaunus

OnlineOnly-Konto

N26

Standard

Openbank

Girokonto

Santander

BestGiro

Sparda-Bank Hessen

Giro

Volksbank BRAWO

BRAWO-MeinKonto

VR Bank Dreieich-Offenbach

easyGiro online

 

Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 7. Oktober 2024

Schauen Sie jedoch auch bei diesen Konten genau hin, ob für bestimmte Leistungen, die Ihnen wichtig sind, z. B. für eine echte Kredit­karte, zusätz­liche Gebühren anfallen.

Experten-Tipp

Wann lohnt sich ein Kontowechsel?

Heike Kevenhörster

Heike Kevenhörster
Vergleich.de Expertin für Geldanlagen

Aus Sicht von Stiftung Warentest sollte niemand bei normaler Online­nutzung mehr als 5 € im Monat oder 60 € im Jahr für sein Giro­konto bezahlen. Und selbst das ist nicht nötig, denn es gibt kosten­lose Giro­konten. Keine Sorge: Ein Wechsel ist längst nicht mehr so auf­wändig wie früher. Sie müssen sich mit Konto­führungs­gebühren also nicht abfinden.

Mit der gesetzlichen Kontenwechselhilfe oder dem oft noch komfortableren digitalen Wechselservice der Banken ist der Konto-Umzug schnell geregelt. Achten Sie jedoch bei der neuen Bank auf mögliche Kostenfallen. Zur Entscheidung, welches Konto für Sie das richtige ist, können Sie unseren Girokonto Vergleich heranziehen. Dort finden Sie sogar Banken, die Ihnen für den Umzug einen Bonus zahlen.

Suchen Sie sich Ihr Girokonto aber nicht ausschließlich nach dem Preis aus. Berücksichtigen Sie auch persönliche Wünsche wie eine Filiale in der Nähe, ein engmaschiges Netz aus kostenlosen Geldautomaten oder die Nutzung einer Kreditkarte im Ausland. Jedoch sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie eine kostenlose Kreditkarte auch von einem anderen Anbieter als Ihrer Hausbank erhalten können. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Kreditkarten Vergleich.

Welche Kontoführungsgebühren sind erlaubt?

Fragen Sie sich beim Blick auf Ihre Bank­ab­rechnung: Sind diese Konto­führungs­gebühren erlaubt? Dann schauen Sie auf die fol­genden Listen, in denen wir zulässige und unzu­lässige Bank­gebühren auf­führen.

Zulässige Bankgebühren

Bei einigen Dienstleistungen können zulässige Konto­gebühren anfallen, wie die Ver­braucher­zentrale auf ihrer Internet­seite schreibt (Stand: 7. Oktober 2024). Dies betrifft u. a. folgende Punkte:

  • Kontoauskunft
  • gescheiterte Last­schrift­ermächtigung, weil das Konto nicht gedeckt war
  • ungedeckter Scheck
  • Einsatz der Kredit­karte im Aus­land
  • verweigerte Daueraufträge oder Über­weisungen wegen mangelnder Konto­deckung
  • Bar-Ein- und Auszahlungen am Schalter auf das eigene Konto

Zu diesen Gebühren können weitere Entgelte kommen, die Banken erheben und die eben­falls rechtens sind.

Unzulässige Bankgebühren:

Bei diesen Dienstleistungen können aus Sicht der Verbraucher­zentrale unzu­lässige Konto­gebühren anfallen (Stand: 7. Oktober 2024):

  • Zwangszusendung von Konto­aus­zügen
  • Mahnkosten über 3 € oder anstei­gende Mahn­kosten
  • Kontopfändung
  • Überziehungs­bearbeitungs­gebühr bei gedul­deter Über­ziehung
  • Führen eines Darlehens­kontos
  • nachträglich erstellte Konto­auszüge, deren Gebühren sich nicht an den tat­säch­lichen Kosten orientieren
  • Kontokündigung
  • Erinnerungsschreiben
  • Ersatzkarte, wenn die Gebühren überhöht sind
  • Kontoauflösung
  • Kartensperrung nach Diebstahl
  • Pfändungsschutzkonto, wenn Mehr­kosten verlangt werden
  • nach einem Todesfall die Meldung der Bank ans Finanz­amt und das Um­schreiben des Kontos auf die Erben
  • Kopien und Telefonate, falls diese nicht auf dem Wunsch der Kunden basieren
  • Einholen von Auskünften Dritter ohne Auf­forderung von Seiten des Kunden

Zu diesen Kontogebühren können weitere Entgelte kommen, die Banken erheben und die nicht rechtens sind.

Fordern Sie Ihr Geld zurück, wenn Gebühren unzulässig waren

Grundsätzlich sind viele Kontoführungsgebühren erlaubt, wenn der Kunde den Geschäfts­bedingungen aktiv zugestimmt hat. Auch wenn Sie Sonder­bedingungen und bestimmten Ent­gelten oder Erhöhungen zuge­stimmt haben, ist es oft so, dass diese Konto­führungs­gebühren rechtens sind. Falls Sie jedoch Bank­gebühren zahlen, zu denen die Bank ihre Zustimmung nur ange­nommen hat, einfach weil Sie Ihr Konto weiter genutzt haben, dann fehlt diesen Gebühren laut Verbraucher­zentrale die recht­liche Grund­lage. Hier lesen Sie, wie Sie sich unrecht­mäßig verlangte Bank­gebühren zurückholen.

5 Tipps zum Kontogebühren-Sparen

Um Ihre Bankgebühren möglichst gering zu halten, sollten Sie folgende Tipps beherzigen.

  1. Gebühren ermitteln: Schauen Sie Ihre Konto­auszüge durch und rechnen Sie die Entgelte zusammen, die Ihre Bank Ihnen pro Jahr für Ihr Konto abbucht. Falls Ihr Giro­konto zu teuer ist, kündigen Sie es und wechseln zu einem günsti­geren Konto.
  2. Online-Banking in Betracht ziehen: Prüfen Sie, ob für Sie ein Online-Konto, eventuell bei einer Direkt­bank ohne Filialen, infrage kommt. Solche Konten sind oft kostenlos. Auch einige Filial­banken bieten manchmal Giro­konten mit reinem Online-Banking kosten­los oder kosten­günstig an.
  3. Konten vergleichen: Schauen Sie sich die aktu­ellen Ange­bote an, um das beste kosten­günstige Giro­konto für Ihre Bedürf­nisse zu finden. Nutzen Sie dazu unseren Giro­konto Vergleich.
  4. Sondergebühren vermeiden: Gehen Sie Extra-Kosten aus dem Weg, z. B. auf­grund von Über­weisungen, die Sie auf Papier am Schalter einreichen, oder Bar­geld­ein­zah­lungen. Auch eine teure Kredit­karte Ihrer Haus­bank muss nicht sein. Es gibt kosten­lose Ange­bote anderer Anbieter, die Sie mit Ihrem vor­han­denen Giro­konto verbinden können. Diese finden Sie in unserem Kredit­karten Vergleich.
  5. Kosten beim Geldabheben umgehen: Achten Sie darauf, an welchen Geld­auto­maten Sie kosten­los Bar­geld abheben können. Manchmal gibt es selbst beim Auto­maten der eigenen Bank Be­schrän­kungen in der Häufig­keit oder einen Mindest­betrag, unter dem Gebühren anfallen.

Um keine mögliche Konto­führungs­gebühr zu übersehen, schauen Sie am besten ins Klein­gedruckte Ihrer Bank und lesen sich die Details zu Ihrem Konto­modell durch.

Fazit: Kontogebühren prüfen und unzulässige Bankentgelte zurückfordern!

Hohe Kontoführungsgebühren müssen Sie nicht hinnehmen! Kontrollieren Sie die Bank­gebühren, die aktuell von Ihrem Konto abge­bucht werden, und fordern Sie Ent­gelte, die nicht rechtens sind, mit­hilfe unseres Muster­briefes zurück. Bei zu hoher Konto­führungs­gebühr wechseln Sie am besten zu einem günstigeren oder kosten­losen Bank­konto.

Mithilfe unseres Giro­konto Vergleichs finden Sie schnell ein neues Konto, das Ihre Brief­tasche nicht belastet. Ein Konto­wechsel geht heute schnell und unkompli­ziert über die Bühne. Ihre alte Bank ist gesetz­lich zur Mit­hilfe verpflichtet. Der Konto­umzug sollte inner­halb von 12 Geschäfts­tagen abge­schlos­sen sein.

FAQ: Häufige Fragen zu Kontoführungsgebühren

  • Laut Stiftung Warentest sollte ein Giro­konto nicht mehr als 60 € im Jahr kosten. Ob Ihnen Ihr Giro­konto so viel Geld wert ist, müssen Sie selbst entscheiden. Es gibt für ein Giro­konto mit Online-Nutzung auch kosten­lose Angebote. Ent­sprechende Anbieter finden Sie in unserem Giro­konto Vergleich.

  • Kontogebühren werden je nach Bank und Konto­modell unter­schied­lich berechnet. In der Regel stellen Konto­führungs­gebühren ein pauschales Entgelt dar, das Ihnen monat­lich oder pro Quartal abge­zogen wird. Bei einigen Geld­insti­tuten umfasst dieser Fix­preis bereits alle Kosten, die bei einem Giro­konto anfallen. Bei anderen Anbie­tern kommen noch weitere Bank­gebühren – beispiels­weise für Girocard, Debit- oder Kredit­karte, fürs Geld­abheben, das Zuschicken der Konto­auszüge oder für bestimmte Buchungen – dazu.

  • Das kommt ganz auf die Bank an. Einige Banken verlangen immer eine Konto­führungs­gebühr, andere nur unter bestimmten Bedingungen. Oft ist ein Mindest­geld­eingang pro Monat nötig, ab dem die Konto­gebühren erlassen werden. Manche Konten werden dagegen erst ab einer gewissen Geld­menge kosten­pflichtig.

    Einige Modelle bieten Schülern und Studenten oder jungen Menschen bis 25 Jahre generell die Möglich­keit, durch ein kosten­loses Giro­konto die Konto­führungs­gebühren zu umgehen. Wieder andere Konten haben eine niedrige Grund­gebühr, rechnen dafür aber besondere Dienst­leistungen zusätz­lich ab. Zudem unter­scheiden sich bei den meisten Banken die Bedingungen für Geschäfts- und Privatkonten.

  • Ja, Sie können Konto­gebühren steuer­lich absetzen – als Werbungs­kosten in der Steuer­erklärung. Das Finanz­amt erkennt ohne Nachweise einen pauschalen Betrag in Höhe von 16 € pro Jahr an, bei Ehe­partnern mit getrennten Konten können Sie sogar 32 € Konto­führungs­gebühren absetzen. Höhere Beträge müssen Sie mit Konto­abrechnungen oder Konto­auszügen belegen. Grund­sätzlich sollte es sich um beruf­lich veran­lasste Über­weisungen handeln.

  • Nein, für Rentner gibt es hinsichtlich der Konto­führungs­gebühren keine Befreiung. Anders als z. B. für Schüler oder Studenten bieten Banken in der Regel auch keine speziellen kosten­günstigen Giro­konten für diese gesell­schaft­liche Gruppe an. Jedoch können auch Rentner in den Genuss eines kosten­losen Kontos kommen, wenn Sie z. B. einen bestimmten monat­lichen Mindest­geld­eingang auf ihr Konto vorweisen können. Bei einigen Banken fallen dann die Bank­gebühren weg. Zudem gibt es Giro­konten, die grund­sätz­lich kosten­los sind. Diese können i. d. R. auch Rentner eröffnen.

  • Die Rechte und Pflichten aus dem Konto­vertrag des Ver­storbenen gehen nach dem Tod auf die Erben über. Dazu gehört auch die Konto­führungs­gebühr. Diese ist so lange zu zahlen, wie das Konto besteht.

  • Nein, die Bank darf keine Gebühr für die Konto­auf­lösung verlangen. Die Kündigung Ihres Giro­kontos ist also kosten­los. Sie können schrift­lich kündigen oder ein Online-Formular Ihrer Bank nutzen.

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