Das Wichtigste in Kürze
- Viele Banken verlangen beim Girokonto pauschale Gebühren für die Kontoführung. Dazu kommen oft Extra-Kosten für Kreditkarte, Girocard, Bargeldabhebungen usw.
- Fordern Sie unzulässige Kontoführungsgebühren zurück! Laden Sie dazu unseren Musterbrief herunter.
- Es gibt auch kostenlose Girokonten, z. B. bei C24 und Santander*. Die Liste finden Sie hier.
- Viele Bankgebühren sind unzulässig
- Unzulässige Gebühren zurückfordern
- Was sind Kontoführungsgebühren?
- Warum muss ich Kontoführungsgebühren zahlen?
- Kontoführungskosten im Vergleich
- Wann lohnt sich ein Kontowechsel?
- Welche Gebühren sind erlaubt?
- 5 Tipps zum Kontogebühren-Sparen
- Fazit: Gebühren prüfen und zurückfordern!
- FAQ: Häufige Fragen zu Kontoführungsgebühren
Brisantes Urteil: Viele Bankgebühren sind unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte im April 2021 die Rechte vieler Bankkunden. Er untersagte Banken und Sparkassen, Kontoführungsgebühren ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu erheben. Laut Gericht stellt dies eine „unangemessene Benachteiligung“ des Kunden dar. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Zuvor hatten Banken lediglich per Post über Erhöhungen der Kontogebühr informiert. Wer nicht reagierte, erklärte sich aus Sicht der Geldinstitute stillschweigend einverstanden. Nur über einen Einspruch konnte der Kontoinhaber dann gegen die Preiserhöhung vorgehen. Dieses Verfahren ist seitdem nicht mehr zulässig, und diese Kontoführungsgebühren sind nicht rechtens.
- Banken müssen rechtzeitig über eine Gebührenerhöhung informieren und dazu eine schriftliche Zustimmung des Kunden einfordern.
- Das Urteil betrifft nicht nur Kontoführungsgebühren von Girokonten, sondern lässt sich auch auf Wertpapierdepots und Sparpläne anwenden.
- Im konkreten Urteil ging es um die Postbank, es betrifft aber alle Geldinstitute.
- Da die Erhöhungen der vergangenen Jahre ungültig sind, können Kunden zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Eine weitere Entscheidung hat inzwischen die Rechte der Verbraucher gestärkt: In einer Musterfeststellungsklage erklärte das Berliner Kammergericht am 27. März 2024 die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Das Geldinstitut hatte es zuvor auch nach dem BGH-Urteil abgelehnt, seinen Kunden die Mehrbeträge zurückzuzahlen.
Kann man ungültige Kontogebühren zurückbekommen?
Ja. Da die entsprechenden Klauseln in den Geschäftsbedingungen nach dem BGH-Urteil rückwirkend unwirksam sind, haben Bankkunden jahrelang zu viel Kontoführungsgebühren gezahlt. Dieses zu Unrecht verlangte Geld können sich Bankkunden zurückholen. Bei diesen ungültigen Kontoführungsgebühren können Beträge von mehreren hundert Euro zusammenkommen.
Allerdings müssen Sie dazu selbst aktiv werden und sich an Ihre Bank oder Sparkasse wenden. Die Banken warten ab und hoffen, dass sich möglichst wenige Kunden mit einer Rückforderung von Bankgebühren bei ihnen melden. Und damit haben sie Erfolg: 3 Jahre nach dem BGH-Urteil hatten nur 11 Prozent aller Kunden Kontoführungsgebühren von ihrer Bank zurückgefordert, so eine Verivox-Umfrage. Die Gründe: Fast die Hälfte kennt das Urteil nicht und vielen anderen ist der Aufwand zu groß.
Unzulässige Kontoführungsgebühren zurückfordern – mit unserem Musterbrief
Um ungültige Kontogebühren zurückzuerhalten, müssen Sie Ihre Bank anschreiben und in dem Brief die zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren fürs Girokonto zurückfordern, damit Ihnen Ihr Geld erstattet wird. Wir ermutigen Sie, dies schnell zu tun, falls bei Ihnen Bankgebühren unzulässig sind oder waren. Am einfachsten ist es, wenn Sie unseren interaktiven Musterbrief dazu nutzen, der Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht.
Musterbrief Kontoführungsgebühren zurückfordern als PDF
Folgende Inhalte sind für die Rückforderung wichtig:
- Nennen Sie Ihre Anschrift.
- Nennen Sie die Anschrift der Bank.
- Nennen Sie Ihre IBAN.
- Setzen Sie eine Frist von 3 Wochen.
Verbraucherschützer empfehlen, Ihre Ansprüche rückwirkend für die letzten 10 Jahre anzumelden. Es kommt dann laut den Experten in vielen Fällen zu einer Einzelfallprüfung. Viele Banken reagieren zögerlich auf die Schreiben Ihrer Kunden. Andere drohten Kunden, die die Kontoführungsgebühr zurückgefordert hatten, mit Kündigung. Sollte die Bank Ihre Forderung ablehnen, können Sie sich an die Ombudsleute der Bank wenden oder einen Anwalt einschalten.
Was sind Kontoführungsgebühren?
Die Kontogebühren, oft auch Bankgebühren genannt, umfassen Entgelte, die mit der Führung eines Kontos verbunden sind. Meist bucht die Bank für die Kontoführungsgebühren einen festgelegten Betrag monatlich oder quartalsweise ab. In der Regel beziehen sich Kontoführungsgebühren auf ein Girokonto. Nicht alle Banken verlangen eine Kontoführungsgebühr. Es kann darüber hinaus auch sein, dass bei einem Geldinstitut nur bestimmte Kontomodelle gebührenpflichtig sind.
Welche Kosten können zusätzlich zu den fixen Kontoführungsgebühren anfallen?
Neben der pauschalen Kontoführungsgebühr verlangen einige Banken ergänzend punktuell Entgelte für ihren Service. Folgende Dienstleistungen ziehen häufig zusätzliche Kosten nach sich:
- Bargeldabhebungen bei Fremdbanken. Zunehmend werden auch für Bargeldabhebungen am Automaten der eigenen Bank bzw. im eigenen Verbund Gebühren am Geldautomaten fällig – oft ab einer bestimmten Häufigkeit oder unterhalb einer Mindestsumme.
- Kreditkarte: Bestellen Sie zu Ihrem Konto eine echte Kreditkarte, kann das bei vielen Banken teuer werden.
- Girocard: Einige Banken verlangen eine zusätzliche Gebühr für eine normale Bankkarte wie eine Giro- oder Debitkarte.
- Dispozinsen: Wenn Sie Ihr Konto überziehen, werden meist Dispozinsen fällig.
- Überziehungszinsen, wenn Sie auch den Rahmen des Dispokredites überschreiten
- Bareinzahlungen auf Ihr eigenes oder ein anderes Konto
- Barauszahlungen am Schalter
- beleghafte Überweisungen: eine Überweisung, die Sie mittels eines ausgefüllten Überweisungsträgers auf Papier in einer Filiale beauftragen
- telefonischer Zahlungsauftrag
Oft verstecken Banken solche Gebühren im Kleingedruckten. Lesen Sie sich die Bedingungen vor der Kontoeröffnung genau durch.
Einige Banken berechnen Extra-Geld für Buchungen, die bei den meisten anderen Geldinstituten von den pauschalen Kontoführungsgebühren abgedeckt sind. Dabei kann es sich um normale Online-Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften handeln. So rechnen z. B. einige örtliche Sparkassen oder Volksbanken für jede einzelne Buchung dieser Art eine Zusatzgebühr von etwa 20–50 Cent ab. Ein Wechsel des Kontomodells oder der Bank schafft hier Abhilfe.
Warum muss ich Kontoführungsgebühren zahlen?
Sie müssen Kontoführungsgebühren zahlen, weil Sie ein Konto bei einer Bank eröffnet haben, die Kontogebühren verlangt. Es handelt sich dabei häufig um Filialbanken, die auf diese Art die Kosten für ihre Dienstleistungen auf den Kunden umlegen. Schließlich trägt das Geldinstitut Personalkosten, stellt Geschäftsräume zur Verfügung und bietet Service und Beratung an.
Manche Banken verlangen keine Kontoführungsgebühren bei Online-Banking oder von Schülern und Jugendlichen. Einige Direktbanken verzichten generell auf die Bankgebühren oder bieten unter bestimmten Bedingungen ein kostenloses Girokonto an. Hier stellen sich Kunden oft die Frage: Ab wann muss man Kontoführungsgebühren zahlen? Häufig werden Kunden zur Kasse gebeten, wenn sie keinen monatlichen Geldeingang haben oder die eingehenden Überweisungen unter der geforderten Mindestsumme liegen. Genaue Antworten finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank.
Kontoführungskosten im Vergleich: Bankgebühren bei Sparkasse, Volksbank & Co.
Im Folgenden listen wir einige Kontogebühren im Vergleich auf. Unsere Tabelle umfasst die pauschalen Kontoführungsgebühren bei beliebten Banken, die jährlich für ein Girokonto fällig werden. Nicht berücksichtigt haben wir eventuelle Zusatzkosten, z. B. für eine Kreditkarte, beim Geldabheben oder für einen Dispokredit.
Wichtig zu wissen: Oft haben Banken verschiedene Girokonten im Angebot. Wir beziehen uns bei der Höhe der Kontoführungsgebühren nur auf die in der Tabelle genannten Kontomodelle.
Kontoführungsgebühren beliebter Banken
Geldinstitut | Kontomodell und Kosten pro Jahr |
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C24 |
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Commerzbank |
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Deutsche Bank |
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DKB |
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Frankfurter Volksbank Rhein/Main |
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ING |
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Postbank |
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Sparda Bank Hamburg |
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Sparkasse Berlin |
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Sparkasse München |
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Volksbank Köln-Bonn |
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Quelle: Homepage der Banken, Stand: 7. Oktober 2024
Bei den Kontoführungsgebühren der Sparkasse München werden, wenn Sie kein kompaktes Zusatzpaket zum München-Giro dazu buchen, jährlich nur 35,40 € als Fixbetrag fällig. Dazu addieren sich jedoch weitere Kosten, die bei anderen Banken meist bereits in den Kontoführungsgebühren enthalten sind, wie z. B. mindestens 49 Cent pro Buchung für eine Lastschrift oder einen Dauerauftrag (Stand: 7. Oktober 2024).
Ähnliches kommt auch bei anderen genossenschaftlichen Geldinstituten vor. Wenn Sie bei Ihrer Volksbank die Kontoführungsgebühren als Fixkosten möglichst gering halten wollen, kann es sein, dass Ihnen zusätzlich für jede Überweisung und Lastschrift einzeln 20 Cent berechnet werden. Dies ist z. B. bei der Volksbank Köln-Bonn beim Kontomodell PrivatGiro Individual der Fall (Stand: 7. Oktober 2024).
Gibt es noch Banken ohne Kontoführungsgebühren?
Ja, es gibt Banken, die Konten ohne Kontoführungsgebühren anbieten. Dabei handelt es sich in der Regel um Konten, die ausschließlich online genutzt werden. Unten listen wir Ihnen diese Girokonten auf.
Im Rahmen der kostenlosen Kontonutzung sind enthalten:
- monatlicher Grundpreis
- alle Buchungen
- Kosten für Online-Banking
- Barabhebungen am Automaten der Bank oder des Verbundes
- eine Girocard, Debit- oder Kreditkarte
- elektronische Kontoauszüge
Stiftung Warentest: Für diese Konten verlangen Banken keine Kontoführungsgebühr
Manchmal ist ein regelmäßiger monatlicher Geldeingang Bedingung dafür, dass keine Kontogebühren erhoben werden. Stiftung Warentest hat jedoch 9 bundesweit zugängige Girokonten ohne Kontoführungsgebühren gefunden, die auf diese Voraussetzung verzichten. Fragen Sie sich: Welche Banken nehmen keine Kontogebühren? In der folgenden Tabelle stellen wir Ihnen diese Gratis-Konten vor.
Banken mit kostenlosen Girokonten bei Online-Nutzung ohne Mindestgeldeingang
Bank | Konto |
---|---|
C24 Bank | Smartkonto |
Edekabank | EDEKA-Konto |
Meine Bank - Raiffeisenbank im Hochtaunus | OnlineOnly-Konto |
N26 | Standard |
Openbank | Girokonto |
Santander | BestGiro |
Sparda-Bank Hessen | Giro |
Volksbank BRAWO | BRAWO-MeinKonto |
VR Bank Dreieich-Offenbach | easyGiro online
|
Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 7. Oktober 2024
Schauen Sie jedoch auch bei diesen Konten genau hin, ob für bestimmte Leistungen, die Ihnen wichtig sind, z. B. für eine echte Kreditkarte, zusätzliche Gebühren anfallen.
Wann lohnt sich ein Kontowechsel?
Heike Kevenhörster
Vergleich.de Expertin für Geldanlagen
Aus Sicht von Stiftung Warentest sollte niemand bei normaler Onlinenutzung mehr als 5 € im Monat oder 60 € im Jahr für sein Girokonto bezahlen. Und selbst das ist nicht nötig, denn es gibt kostenlose Girokonten. Keine Sorge: Ein Wechsel ist längst nicht mehr so aufwändig wie früher. Sie müssen sich mit Kontoführungsgebühren also nicht abfinden.
Mit der gesetzlichen Kontenwechselhilfe oder dem oft noch komfortableren digitalen Wechselservice der Banken ist der Konto-Umzug schnell geregelt. Achten Sie jedoch bei der neuen Bank auf mögliche Kostenfallen. Zur Entscheidung, welches Konto für Sie das richtige ist, können Sie unseren Girokonto Vergleich heranziehen. Dort finden Sie sogar Banken, die Ihnen für den Umzug einen Bonus zahlen.
Suchen Sie sich Ihr Girokonto aber nicht ausschließlich nach dem Preis aus. Berücksichtigen Sie auch persönliche Wünsche wie eine Filiale in der Nähe, ein engmaschiges Netz aus kostenlosen Geldautomaten oder die Nutzung einer Kreditkarte im Ausland. Jedoch sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie eine kostenlose Kreditkarte auch von einem anderen Anbieter als Ihrer Hausbank erhalten können. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Kreditkarten Vergleich.
Welche Kontoführungsgebühren sind erlaubt?
Fragen Sie sich beim Blick auf Ihre Bankabrechnung: Sind diese Kontoführungsgebühren erlaubt? Dann schauen Sie auf die folgenden Listen, in denen wir zulässige und unzulässige Bankgebühren aufführen.
Zulässige Bankgebühren
Bei einigen Dienstleistungen können zulässige Kontogebühren anfallen, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite schreibt (Stand: 7. Oktober 2024). Dies betrifft u. a. folgende Punkte:
- Kontoauskunft
- gescheiterte Lastschriftermächtigung, weil das Konto nicht gedeckt war
- ungedeckter Scheck
- Einsatz der Kreditkarte im Ausland
- verweigerte Daueraufträge oder Überweisungen wegen mangelnder Kontodeckung
- Bar-Ein- und Auszahlungen am Schalter auf das eigene Konto
Zu diesen Gebühren können weitere Entgelte kommen, die Banken erheben und die ebenfalls rechtens sind.
Unzulässige Bankgebühren:
Bei diesen Dienstleistungen können aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässige Kontogebühren anfallen (Stand: 7. Oktober 2024):
- Zwangszusendung von Kontoauszügen
- Mahnkosten über 3 € oder ansteigende Mahnkosten
- Kontopfändung
- Überziehungsbearbeitungsgebühr bei geduldeter Überziehung
- Führen eines Darlehenskontos
- nachträglich erstellte Kontoauszüge, deren Gebühren sich nicht an den tatsächlichen Kosten orientieren
- Kontokündigung
- Erinnerungsschreiben
- Ersatzkarte, wenn die Gebühren überhöht sind
- Kontoauflösung
- Kartensperrung nach Diebstahl
- Pfändungsschutzkonto, wenn Mehrkosten verlangt werden
- nach einem Todesfall die Meldung der Bank ans Finanzamt und das Umschreiben des Kontos auf die Erben
- Kopien und Telefonate, falls diese nicht auf dem Wunsch der Kunden basieren
- Einholen von Auskünften Dritter ohne Aufforderung von Seiten des Kunden
Zu diesen Kontogebühren können weitere Entgelte kommen, die Banken erheben und die nicht rechtens sind.
Grundsätzlich sind viele Kontoführungsgebühren erlaubt, wenn der Kunde den Geschäftsbedingungen aktiv zugestimmt hat. Auch wenn Sie Sonderbedingungen und bestimmten Entgelten oder Erhöhungen zugestimmt haben, ist es oft so, dass diese Kontoführungsgebühren rechtens sind. Falls Sie jedoch Bankgebühren zahlen, zu denen die Bank ihre Zustimmung nur angenommen hat, einfach weil Sie Ihr Konto weiter genutzt haben, dann fehlt diesen Gebühren laut Verbraucherzentrale die rechtliche Grundlage. Hier lesen Sie, wie Sie sich unrechtmäßig verlangte Bankgebühren zurückholen.
5 Tipps zum Kontogebühren-Sparen
Um Ihre Bankgebühren möglichst gering zu halten, sollten Sie folgende Tipps beherzigen.
- Gebühren ermitteln: Schauen Sie Ihre Kontoauszüge durch und rechnen Sie die Entgelte zusammen, die Ihre Bank Ihnen pro Jahr für Ihr Konto abbucht. Falls Ihr Girokonto zu teuer ist, kündigen Sie es und wechseln zu einem günstigeren Konto.
- Online-Banking in Betracht ziehen: Prüfen Sie, ob für Sie ein Online-Konto, eventuell bei einer Direktbank ohne Filialen, infrage kommt. Solche Konten sind oft kostenlos. Auch einige Filialbanken bieten manchmal Girokonten mit reinem Online-Banking kostenlos oder kostengünstig an.
- Konten vergleichen: Schauen Sie sich die aktuellen Angebote an, um das beste kostengünstige Girokonto für Ihre Bedürfnisse zu finden. Nutzen Sie dazu unseren Girokonto Vergleich.
- Sondergebühren vermeiden: Gehen Sie Extra-Kosten aus dem Weg, z. B. aufgrund von Überweisungen, die Sie auf Papier am Schalter einreichen, oder Bargeldeinzahlungen. Auch eine teure Kreditkarte Ihrer Hausbank muss nicht sein. Es gibt kostenlose Angebote anderer Anbieter, die Sie mit Ihrem vorhandenen Girokonto verbinden können. Diese finden Sie in unserem Kreditkarten Vergleich.
- Kosten beim Geldabheben umgehen: Achten Sie darauf, an welchen Geldautomaten Sie kostenlos Bargeld abheben können. Manchmal gibt es selbst beim Automaten der eigenen Bank Beschränkungen in der Häufigkeit oder einen Mindestbetrag, unter dem Gebühren anfallen.
Um keine mögliche Kontoführungsgebühr zu übersehen, schauen Sie am besten ins Kleingedruckte Ihrer Bank und lesen sich die Details zu Ihrem Kontomodell durch.
Fazit: Kontogebühren prüfen und unzulässige Bankentgelte zurückfordern!
Hohe Kontoführungsgebühren müssen Sie nicht hinnehmen! Kontrollieren Sie die Bankgebühren, die aktuell von Ihrem Konto abgebucht werden, und fordern Sie Entgelte, die nicht rechtens sind, mithilfe unseres Musterbriefes zurück. Bei zu hoher Kontoführungsgebühr wechseln Sie am besten zu einem günstigeren oder kostenlosen Bankkonto.
Mithilfe unseres Girokonto Vergleichs finden Sie schnell ein neues Konto, das Ihre Brieftasche nicht belastet. Ein Kontowechsel geht heute schnell und unkompliziert über die Bühne. Ihre alte Bank ist gesetzlich zur Mithilfe verpflichtet. Der Kontoumzug sollte innerhalb von 12 Geschäftstagen abgeschlossen sein.
FAQ: Häufige Fragen zu Kontoführungsgebühren
Was darf ein Girokonto kosten?
Laut Stiftung Warentest sollte ein Girokonto nicht mehr als 60 € im Jahr kosten. Ob Ihnen Ihr Girokonto so viel Geld wert ist, müssen Sie selbst entscheiden. Es gibt für ein Girokonto mit Online-Nutzung auch kostenlose Angebote. Entsprechende Anbieter finden Sie in unserem Girokonto Vergleich.
Wie berechnen sich Kontoführungsgebühren?
Kontogebühren werden je nach Bank und Kontomodell unterschiedlich berechnet. In der Regel stellen Kontoführungsgebühren ein pauschales Entgelt dar, das Ihnen monatlich oder pro Quartal abgezogen wird. Bei einigen Geldinstituten umfasst dieser Fixpreis bereits alle Kosten, die bei einem Girokonto anfallen. Bei anderen Anbietern kommen noch weitere Bankgebühren – beispielsweise für Girocard, Debit- oder Kreditkarte, fürs Geldabheben, das Zuschicken der Kontoauszüge oder für bestimmte Buchungen – dazu.
Ab wann muss man Kontoführungsgebühren zahlen?
Das kommt ganz auf die Bank an. Einige Banken verlangen immer eine Kontoführungsgebühr, andere nur unter bestimmten Bedingungen. Oft ist ein Mindestgeldeingang pro Monat nötig, ab dem die Kontogebühren erlassen werden. Manche Konten werden dagegen erst ab einer gewissen Geldmenge kostenpflichtig.
Einige Modelle bieten Schülern und Studenten oder jungen Menschen bis 25 Jahre generell die Möglichkeit, durch ein kostenloses Girokonto die Kontoführungsgebühren zu umgehen. Wieder andere Konten haben eine niedrige Grundgebühr, rechnen dafür aber besondere Dienstleistungen zusätzlich ab. Zudem unterscheiden sich bei den meisten Banken die Bedingungen für Geschäfts- und Privatkonten.
Kann man Kontoführungsgebühren bei der Steuer absetzen?
Ja, Sie können Kontogebühren steuerlich absetzen – als Werbungskosten in der Steuererklärung. Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen pauschalen Betrag in Höhe von 16 € pro Jahr an, bei Ehepartnern mit getrennten Konten können Sie sogar 32 € Kontoführungsgebühren absetzen. Höhere Beträge müssen Sie mit Kontoabrechnungen oder Kontoauszügen belegen. Grundsätzlich sollte es sich um beruflich veranlasste Überweisungen handeln.
Gibt es eine Befreiung von den Kontogebühren, z. B. für Rentner?
Nein, für Rentner gibt es hinsichtlich der Kontoführungsgebühren keine Befreiung. Anders als z. B. für Schüler oder Studenten bieten Banken in der Regel auch keine speziellen kostengünstigen Girokonten für diese gesellschaftliche Gruppe an. Jedoch können auch Rentner in den Genuss eines kostenlosen Kontos kommen, wenn Sie z. B. einen bestimmten monatlichen Mindestgeldeingang auf ihr Konto vorweisen können. Bei einigen Banken fallen dann die Bankgebühren weg. Zudem gibt es Girokonten, die grundsätzlich kostenlos sind. Diese können i. d. R. auch Rentner eröffnen.
Muss ich Kontoführungsgebühren nach einem Todesfall für das Konto des Verstorbenen zahlen?
Die Rechte und Pflichten aus dem Kontovertrag des Verstorbenen gehen nach dem Tod auf die Erben über. Dazu gehört auch die Kontoführungsgebühr. Diese ist so lange zu zahlen, wie das Konto besteht.
Muss ich Gebühren für die Kontoauflösung zahlen?
Nein, die Bank darf keine Gebühr für die Kontoauflösung verlangen. Die Kündigung Ihres Girokontos ist also kostenlos. Sie können schriftlich kündigen oder ein Online-Formular Ihrer Bank nutzen.