Krankentagegeld im Vergleich
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Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung, die einspringt, wenn Sie längere Zeit krank sind, aber nicht dauerhaft erwerbsunfähig. Dann würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung greifen.
Das Krankentagegeld fängt entweder die Versorgungslücke im gesetzlichen Krankengeld auf oder schützt als einzige Geldquelle im Krankheitsfall vor Einkommensverlusten, etwa bei Selbstständigen und Freiberuflern sowie Mitgliedern der privaten Krankenversicherung. Eine Krankentagegeldversicherung ist immer eine freiwillige Zusatzversicherung, die Sie bei verschiedenen Anbietern abschließen können.
Die Frage, in welcher Höhe Sie Krankentagegeld absichern sollten, hängt immer von der Höhe Ihrer monatlichen Ausgaben ab. Grundsätzlich sollte das Krankentagegeld so dimensioniert sein, dass Sie auch im Krankheitsfall weiter alle Rechnungen bezahlen und beruhigt genesen können.
Gleichzeitig darf das Krankentagegeld jedoch nicht höher sein als 70 % Ihres Brutto- oder 90 % Ihres Nettoeinkommens. Sie können also nicht mehr Krankentagegeld absichern, als Sie in den vergangenen 12 Monaten verdient haben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zudem aktuell bei 5.175 €. Das bedeutet wiederum, dass Sie Krankengeld maximal in Höhe von 3.622,50 € pro Monat bekommen können, selbst wenn ihr Einkommen darüber liegt.
Am besten berechnen Sie die für Sie optimale Höhe des Krankentagegeldes mit unserer Anleitung – entweder für Versicherte mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld oder für Versicherte ohne diesen Anspruch:
Erkranken Festangestellte, zahlt der Arbeitgeber zunächst für die ersten 6 Wochen ganz normal das Gehalt weiter. Anschließend springt die Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein. Das gesetzliche Krankengeld gibt es für die Dauer von maximal 72 Wochen beziehungsweise 78 Wochen, wenn Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben darauf Anspruch, sofern sie dem Einschluss von Krankengeld nicht widersprochen haben.
monatliches Nettogehalt | 1.900 € |
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90 % des monatlichen Nettogehalts | 1.710 € |
Krankengeld pro Tag brutto | 1.710 € : 30 Kalendertage = 57 € |
abzüglich Sozialversicherungskosten:
| - 6,85 € |
Krankengeld pro Tag netto | 50,15 € |
Krankengeld pro Monat netto | 1.504,50 € |
Differenz zum Nettogehalt | 395,50 € |
Wenn Sie die monatliche Versorgungslücke nicht aus eigenen Reserven stemmen können, ist eine Krankentagegeldversicherung zum Aufstocken des Krankengeldes sinnvoll. Wir empfehlen zur Berechnung der Höhe des Krankentagegeldes folgendes Vorgehen: Machen Sie eine Haushaltsaufstellung mit allen unverzichtbaren Ausgaben eines ganzen Jahres. So geht keine Position verloren. Diesen Betrag teilen Sie durch 12 Monate und ziehen vom Ergebnis das gesetzliche Krankengeld sowie alle anderen Lohnersatzleistungen ab. Diesen Betrag geteilt durch 30 Kalendertage ergibt das Krankentagegeld, das wir empfehlen abzusichern.
Wenn Sie privat versichert sind oder als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger auf das Krankengeld verzichtet haben, sind ein dickes Finanzpolster oder eine Krankentagegeldversicherung Ihr einziger Schutzschirm.
In diesem Fall berechnen Sie die Höhe des Krankentagegeldes noch leichter: Dividieren Sie das Ergebnis der unverzichtbaren monatlichen Ausgaben laut Haushaltsaufstellung (bei Selbstständigen inkl. Betriebsausgaben) durch 30 Kalendertage. Das Ergebnis ist der Betrag, den Sie absichern sollten.
Bei manchen Versicherungen ist das Einkommen nach Steuern und Betriebsausgaben gemeint, bei anderen der Gewinn vor Steuern. Erkundigen Sie sich vorab nach der geltenden Definition. Die Obergrenze für die Absicherung Ihres Verdienstausfalles sollte bei 70 bis 80 % des Gewinns vor Steuern liegen.
Krankentagegeld ist sinnvoll, wenn Sie den Verdienstausfall bei Krankheit nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Reserven bestreiten können oder wollen. Vor allem wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, lohnt sich der Abschluss dieser Zusatzversicherung:
Gut zu wissen: Beamte sind die einzige Berufsgruppe, die sich gar keine Sorgen zu machen braucht. Ihr Dienstherr zahlt ab dem 1. Krankheitstag das Gehalt auf unbestimmte Zeit fort.
Grundsätzlich bekommen Sie das Krankentagegeld so lange Sie es brauchen. Voraussetzung ist, dass Sie ein Attest vom Arzt über Ihre Arbeitsunfähigkeit einreichen. Die Auszahlung ist anschließend zeitlich nicht befristet, endet aber mit folgenden zwei Szenarien:
Sie sind dauerhaft arbeitsunfähig: Sind Sie tatsächlich auf nicht absehbare Zeit erwerbsunfähig, prüft der Arzt, ob eine richtige Berufsunfähigkeit vorliegt. Auch in diesem Fall würde der Bezug von Krankengeld enden und – sofern abgeschlossen – die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen.
Sie sind wieder gesund: Sobald der Arzt feststellt, dass Sie wieder arbeiten können, endet der Bezug von Krankentagegeld. Dies kann auch schrittweise erfolgen, wenn Sie beispielsweise zunächst in Teilzeit arbeiten.
Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung steigen und fallen mit mehreren Faktoren:
Die verschiedenen Begriffe sorgen oft für Verwirrung. Kurz gesagt: Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse ab der 7. Krankheitswoche, Krankentagegeld bekommen Sie alternativ oder zusätzlich über eine private Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeld erhalten Sie über eine Unfall- bzw. Krankenzusatzversicherung für Tage, die Sie im Krankenhaus verbringen. Unsere Tabelle erklärt Ihnen auf einen Bick, wer was meint, wenn er von Krankentagegeld, Krankengeld oder Krankenhaustagegeld spricht:
Während das Krankengeld und die Krankentagegeldversicherung sehr sinnvolle Bausteine der Absicherung im Krankheitsfall darstellen, ist eine Krankenhaustagegeld Versicherung nicht die notwendigste Zusatzversicherung.
Krankengeld | Krankentagegeld | Krankenhaustagegeld | |
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Welche Versicherung? | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankentagegeldversicherung | Private Unfall- oder Krankenzusatzversicherung |
Für wen? |
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Konditionen |
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Vor dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung lohnt es sich, ganz besonders genau hinzuschauen. Denn anders als bei vielen anderen Versicherungen sollten Sie den Anbieter bei der Krankentagegeldversicherung bestenfalls nicht mehr wechseln, denn die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter. Es wird also eher schwerer, einen günstigen Tarif zu finden.
Worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich für eine Krankentagegeldversicherung entscheiden, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten weiteren Fragen, die unsere Leser rund um das Krankentagegeld beschäftigen.
Grundsätzlich sollten Sie Ihre Krankentagegeldversicherung nur im Notfall wechseln, denn im Laufe der Vertragszeit bildet Ihr Versicherer Altersrückstellungen, derentwegen Ihre Beiträge im Alter nur mäßig steigen. Versichern Sie sich anderswo neu, verbleibt die Altersrückstellung bei Ihrem Versicherer und Sie bekommen schwerlich günstigere Konditionen.
Wollen Sie dennoch wechseln, genügt eine Kündigung beim alten Versicherer und ein Vertragsabschluss beim neuen Versicherer. Um keine versicherungslosen Zeiten zu produzieren, sollten Sie sich aber nach den Kündigungsmodalitäten Ihrer alten sowie den Wartezeiten Ihrer neuen Krankentagegeldversicherung erkundigen.
Ihre Krankentagegeldversicherung können Sie zum Ende eines jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Dabei beginnt das 1. Versicherungsjahr mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn.
Das Krankentagegeld ist nicht steuerpflichtig. Es wird netto und abgabenfrei ausbezahlt. Sie müssen bei der Steuer nichts beachten.
Nein, die Beiträge für das Krankentagegeld sind nicht abzugsfähig.