Krankentagegeld im Vergleich

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Was ist Krankentagegeld?

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 15.10.2024

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung, die einspringt, wenn Sie längere Zeit krank sind, aber nicht dauerhaft erwerbsunfähig. Dann würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung greifen.

Das Krankentagegeld fängt entweder die Versorgungslücke im gesetzlichen Krankengeld auf oder schützt als einzige Geldquelle im Krankheitsfall vor Einkommensverlusten, etwa bei Selbstständigen und Freiberuflern sowie Mitgliedern der privaten Krankenversicherung. Eine Krankentagegeldversicherung ist immer eine freiwillige Zusatzversicherung, die Sie bei verschiedenen Anbietern abschließen können.

Wie hoch muss das Krankentagegeld sein?

Die Frage, in welcher Höhe Sie Krankentagegeld absichern sollten, hängt immer von der Höhe Ihrer monatlichen Ausgaben ab. Grundsätzlich sollte das Krankentagegeld so dimensioniert sein, dass Sie auch im Krankheitsfall weiter alle Rechnungen bezahlen und beruhigt genesen können.

Gleichzeitig darf das Krankentagegeld jedoch nicht höher sein als 70 % Ihres Brutto- oder 90 % Ihres Nettoeinkommens. Sie können also nicht mehr Krankentagegeld absichern, als Sie in den vergangenen 12 Monaten verdient haben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zudem aktuell bei 5.175 €. Das bedeutet wiederum, dass Sie Krankengeld maximal in Höhe von 3.622,50 € pro Monat bekommen können, selbst wenn ihr Einkommen darüber liegt.

Am besten berechnen Sie die für Sie optimale Höhe des Krankentagegeldes mit unserer Anleitung – entweder für Versicherte mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld oder für Versicherte ohne diesen Anspruch:

Mit Anspruch auf Krankengeld: So berechnen Sie Ihr Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenkasse

Erkranken Festangestellte, zahlt der Arbeitgeber zunächst für die ersten 6 Wochen ganz normal das Gehalt weiter. Anschließend springt die Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein. Das gesetzliche Krankengeld gibt es für die Dauer von maximal 72 Wochen beziehungsweise 78 Wochen, wenn Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben darauf Anspruch, sofern sie dem Einschluss von Krankengeld nicht widersprochen haben.

Beispiel: Festangestellter oder freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger mit 1.900 € Nettogehalt

monatliches Nettogehalt 1.900 €
90 % des monatlichen Nettogehalts 1.710 €
Krankengeld pro Tag brutto 1.710 € : 30 Kalendertage = 57 €

abzüglich Sozialversicherungskosten:

  • Rentenversicherung -9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung -1,2 %
  • Pflegeversicherung - 1,525 %
- 6,85 €
Krankengeld pro Tag netto 50,15 €
Krankengeld pro Monat netto 1.504,50 €
Differenz zum Nettogehalt 395,50 €

Wenn Sie die monatliche Versorgungslücke nicht aus eigenen Reserven stemmen können, ist eine Krankentagegeldversicherung zum Aufstocken des Krankengeldes sinnvoll. Wir empfehlen zur Berechnung der Höhe des Krankentagegeldes folgendes Vorgehen: Machen Sie eine Haushaltsaufstellung mit allen unverzichtbaren Ausgaben eines ganzen Jahres. So geht keine Position verloren. Diesen Betrag teilen Sie durch 12 Monate und ziehen vom Ergebnis das gesetzliche Krankengeld sowie alle anderen Lohnersatzleistungen ab. Diesen Betrag geteilt durch 30 Kalendertage ergibt das Krankentagegeld, das wir empfehlen abzusichern.

Kein Anspruch auf Krankengeld: So berechnen Mitglieder der privaten Krankenversicherung das Krankentagegeld

Wenn Sie privat versichert sind oder als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger auf das Krankengeld verzichtet haben, sind ein dickes Finanzpolster oder eine Krankentagegeldversicherung Ihr einziger Schutzschirm.

In diesem Fall berechnen Sie die Höhe des Krankentagegeldes noch leichter: Dividieren Sie das Ergebnis der unverzichtbaren monatlichen Ausgaben laut Haushaltsaufstellung (bei Selbstständigen inkl. Betriebsausgaben) durch 30 Kalendertage. Das Ergebnis ist der Betrag, den Sie absichern sollten.

Was gilt als Nettoeinkommen?

Bei manchen Ver­siche­rungen ist das Ein­kommen nach Steu­ern und Be­triebs­aus­gaben ge­meint, bei an­deren der Ge­winn vor Steuern. Er­kun­digen Sie sich vor­ab nach der gel­tend­en De­fi­ni­tion. Die Ober­grenze für die Ab­siche­rung Ihres Ver­dienst­aus­falles sollte bei 70 bis 80 % des Ge­winns vor Steu­ern liegen.

Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung?

Krankentagegeld ist sinnvoll, wenn Sie den Verdienstausfall bei Krankheit nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Reserven bestreiten können oder wollen. Vor allem wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, lohnt sich der Abschluss dieser Zusatzversicherung:

  • privat Versicherte: Diese Gruppe bekommt kein Krankengeld von der Krankenkasse. Es gibt auch keine „Krankengeldversicherung“, die frei abzuschließen wäre. Stattdessen ist hier die Zusatzversicherung für Krankentagegeld besonders wichtig. Privat versicherten Freiberuflern, die keinen Arbeitgeber zur Überbrückung der ersten 6 Wochen haben, empfehlen wir den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Krankheitstag. Diese müsse Sie übrigens nicht bei Ihrer privaten Krankenversicherung abschließen. Es kann auch ein anderer Anbieter sein.
  • gutverdienende Angestellte: Je mehr Sie verdienen, umso mehr lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung. Denn wenn Ihr Einkommen höher liegt als die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 €, beträgt das gesetzliche Krankengeld nur maximal 3.622,50 €. Mit steigendem Einkommen steigt also die Versorgungslücke und umso wichtiger kann das Aufstocken des Krankengelds mit Krankentagegeld werden.
  • Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse: Erst ab der 7. Woche erhalten gesetzlich versicherte Selbstständige Krankengeld in Höhe von 70 % des Einkommens, wenn sie sich beim Abschluss der Krankenversicherung nicht dagegen entschieden haben. Eine private Krankentagegeldversicherung kann hier nicht nur die Versorgungslücke durch das Krankengeld schließen, sondern, je nach Tarif, auch schon ab der 3. oder 4. Woche einspringen.

Gut zu wissen: Beamte sind die einzige Berufsgruppe, die sich gar keine Sorgen zu machen braucht. Ihr Dienstherr zahlt ab dem 1. Krankheitstag das Gehalt auf unbestimmte Zeit fort.

Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?

Grundsätzlich bekommen Sie das Krankentagegeld so lange Sie es brauchen. Voraussetzung ist, dass Sie ein Attest vom Arzt über Ihre Arbeitsunfähigkeit einreichen. Die Auszahlung ist anschließend zeitlich nicht befristet, endet aber mit folgenden zwei Szenarien:

Sie sind dauerhaft arbeitsunfähig: Sind Sie tatsächlich auf nicht absehbare Zeit erwerbsunfähig, prüft der Arzt, ob eine richtige Berufsunfähigkeit vorliegt. Auch in diesem Fall würde der Bezug von Krankengeld enden und – sofern abgeschlossen – die Berufsunfähigkeitsversicherung übernehmen.

Sie sind wieder gesund: Sobald der Arzt feststellt, dass Sie wieder arbeiten können, endet der Bezug von Krankentagegeld. Dies kann auch schrittweise erfolgen, wenn Sie beispielsweise zunächst in Teilzeit arbeiten.

Wie viel kostet eine Krankentagegeldversicherung?

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung steigen und fallen mit mehreren Faktoren:

  • Höhe des versicherten Krankentagegeldes: Je höher das ausbezahlte Geld sein soll, desto höher der Betrag.
  • Zeitpunkt der Auszahlung: Je früher Sie das Krankentagegeld in Anspruch nehmen wollen, desto höher die Beiträge. So macht es einen Unterschied, ob Sie den Bezug mit der 3., der 4. oder erst mit der 6. Krankheitswoche starten.
  • Alter beim Eintritt in die Krankentagegeldversicherung: Bei älteren Versicherten steigt für gewöhnlich das Krankheitsrisiko. Deshalb steigt die Beitragshöhe mit dem Alter des Versicherungsbeitritts.
  • Gesundheitszustand zum Versicherungsbeginn: Haben Sie Vorerkrankungen, können Risikozuschläge erhoben werden. Diese können Sie jedoch wieder rückgängig machen, wenn die Erkrankung ausgeheilt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld?

Die verschiedenen Begriffe sorgen oft für Verwirrung. Kurz gesagt: Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse ab der 7. Krankheitswoche, Krankentagegeld bekommen Sie alternativ oder zusätzlich über eine private Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeld erhalten Sie über eine Unfall- bzw. Krankenzusatzversicherung für Tage, die Sie im Krankenhaus verbringen. Unsere Tabelle erklärt Ihnen auf einen Bick, wer was meint, wenn er von Krankentagegeld, Krankengeld oder Krankenhaustagegeld spricht:

Während das Krankengeld und die Krankentagegeldversicherung sehr sinnvolle Bausteine der Absicherung im Krankheitsfall darstellen, ist eine Krankenhaustagegeld Versicherung nicht die notwendigste Zusatzversicherung.

Unterschied zwischen Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

  Welche Ver­sicherung? Für wen? Konditionen
Kranken­geld Gesetz­liche Kran­ken­ver­sicherung (GKV)
  • gesetzlich Ver­sicherte
  • frei­willig gesetz­lich Ver­sicherte, die dem Be­zug nicht wider­sprochen haben
  • Bezug ab der 7. Krank­heits­woche
  • Höhe bei 90 % des Netto­ge­halts oder 70 % des Brutto­ge­halts
Kranken­tagegeld Private Kran­ken­tagegeld­ver­sicherung
  • privat Ver­sicherte ohne An­spruch auf Kranken­geld
  • Selbst­ständige in der GKV ohne An­spruch auf Kranken­geld
  • Gut­ver­diener, die das gesetz­liche Kranken­geld auf­stocken wollen
  • Auszahlungs­zeitpunkt frei wählbar
  • Höhe des Kranken­tage­geldes frei wähl­bar, darf je­doch das reale Netto­gehalt nicht über­steigen
Krankenhaus­tagegeld Private Unfall- oder Kran­ken­zu­satz­ver­siche­rung
  • Versiche­rung der Mehr­kos­ten eines statio­nären Kran­ken­haus­auf­ent­halts (u. a. Über­nahme des täg­lichen Zu­satz­betrags pro Kran­ken­haus­tag von 10 €, Einzel­zimmer­aufschlag, Telefon- und TV-Kosten)
  • vor allem für Men­schen mit häufigen Kran­ken­haus­auf­ent­halten (zum Bei­spiel chro­nisch Kranke)
  • Bezug ab 1. statio­närer Über­nach­tung im Kran­ken­haus
  • Höhe optional

Worauf sollte ich beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung achten?

Vor dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung lohnt es sich, ganz besonders genau hinzuschauen. Denn anders als bei vielen anderen Versicherungen sollten Sie den Anbieter bei der Krankentagegeldversicherung bestenfalls nicht mehr wechseln, denn die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter. Es wird also eher schwerer, einen günstigen Tarif zu finden.

Worauf Sie achten sollten, bevor Sie sich für eine Krankentagegeldversicherung entscheiden, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

  • Erhöhung des Krankentagegeldes ohne Gesundheitsfragen: Im Fall einer Einkommenserhöhung sollten Sie Ihr Krankentagegeld binnen 2 Monaten aufstocken. Achten Sie darauf, dass dies bei Ihrem Anbieter mindestens einmal pro Jahr ohne erneute Gesundheitsfragen möglich ist. Für Sie relevant sind auch die tariflichen Obergrenzen. Einige Anbieter deckeln das Krankentagegeld etwa bei 100 € täglich, andere erst bei 180 €.
  • Verzicht auf Kündigungsrecht: Die Krankentagegeldversicherungen dürfen ihren Mitgliedern in den ersten 3 Versicherungsjahren ordentlich kündigen. Einige verzichten auf dieses Kündigungsrecht. Diese sollten Sie in die nähere Auswahl nehmen.
  • Zahlung des Krankentagegeldes auch in der Reha: Es gibt Anbieter, die in Reha- oder Kur-Zeiten kein Krankentagegeld zahlen oder nur dann, wenn sich der Aufenthalt unmittelbar an die Krankheit anschließt. Wählen Sie einen Anbieter, der Krankentagegeld ohne weitere Bedingungen auch in Reha-Zeiten zahlt, wenn Sie zuvor mindestens 2 Wochen krank waren.
  • Krankentagegeldversicherung ohne Wartezeit: Einige Versicherer haben keine Wartezeiten, bis die Versicherungsleistungen greifen, andere legen 3 Monate zugrunde, wieder andere warten 6 Monate, bis sie zum ersten Mal Krankentagegeld auszahlen.
  • Frist zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit: Sie brauchen zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest. Dieses wird jedoch nicht rückwirkend anerkannt. Informieren Sie sich über die genauen Fristen bei den Versicherern – je länger Sie Zeit haben, desto besser.
  • Möglichkeit zum Kumulieren von Kranktagen: Können Sie immer wieder wegen derselben Krankheit nicht arbeiten, sollten diese Tage zusammengezählt werden, damit Sie nicht jedes Mal wieder auf die Bewilligung des Krankentagegeldes warten müssen.
  • Krankentagegeld in der Schwangerschaft: Einige Anbieter zahlen Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Schwangerschaft, nach Fehlgeburten oder Schwangerschaftsabbrüchen. Privat versicherte Selbständige können Krankentagegeld seit 2017 außerdem auch innerhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots und im Mutterschutz beziehen.
  • Ruhendstellung bei Arbeitslosigkeit: Werden Sie arbeitslos, endet die Krankentagegeldversicherung meist. In anderen Fällen läuft sie weiter. Gut sind Anbieter, die Ihren Vertrag so lange beitragsfrei ruhen lassen, bis Sie wieder Arbeit gefunden haben. Denn eine Neuversicherung kann Sie wieder teurer kommen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Krankentagegeld!

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten weiteren Fragen, die unsere Leser rund um das Krankentagegeld beschäftigen.

  • Grundsätzlich sollten Sie Ihre Krankentagegeldversicherung nur im Notfall wechseln, denn im Laufe der Vertragszeit bildet Ihr Versicherer Altersrückstellungen, derentwegen Ihre Beiträge im Alter nur mäßig steigen. Versichern Sie sich anderswo neu, verbleibt die Altersrückstellung bei Ihrem Versicherer und Sie bekommen schwerlich günstigere Konditionen.

    Wollen Sie dennoch wechseln, genügt eine Kündigung beim alten Versicherer und ein Vertragsabschluss beim neuen Versicherer. Um keine versicherungslosen Zeiten zu produzieren, sollten Sie sich aber nach den Kündigungsmodalitäten Ihrer alten sowie den Wartezeiten Ihrer neuen Krankentagegeldversicherung erkundigen.

  • Ihre Krankentagegeldversicherung können Sie zum Ende eines jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Dabei beginnt das 1. Versicherungsjahr mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn.

  • Das Krankentagegeld ist nicht steuerpflichtig. Es wird netto und abgabenfrei ausbezahlt. Sie müssen bei der Steuer nichts beachten.

  • Nein, die Beiträge für das Krankentagegeld sind nicht abzugsfähig.