Kredit

Kreditsicherheiten: Definition und Arten im Überblick

Je höher die Summe und je län­ger die Lauf­zeit, desto eher wird die Bank von Ihnen Kredit­sicher­heiten ver­langen. Wir geben Ihnen eine Über­sicht, welche Arten von Sicher­heiten es für einen Kredit gibt, worauf Sie achten soll­ten und wie Sie sie zu Ihrem Vor­teil nutzen können.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 13.09.2024

Was sind Kreditsicherheiten?

Wenn eine Bank Ihnen Geld leiht, muss sie sicher­gehen, dass sie dieses Geld auch wieder­be­kommt. Kredit­sicher­heiten sind der Defini­tion nach zunächst alle Dinge, die Sie Ihrer Bank dafür als Pfand anbie­ten können. Das könnten sein: Ihr Auto, Ihr Haus, Ihre Renten­zahlun­gen, Ihr Gehalt, Bürg­schaf­ten, Ihre Lebens­versich­erung, Wert­papiere. Diese unter­schied­lichen Dinge können in den Augen Ihrer Bank für Ihr Dar­lehen Sicher­heiten dar­stellen, mit denen sie das Risiko eines Kredit­aus­falls mini­miert. Diese Bei­spie­le für Kredit­sicher­heiten lassen sich in verschie­dene Arten kate­gorisieren.

Welche Kreditsicherheiten gibt es?

Bei Kredit­sicher­heiten lassen sich fol­gende Arten grund­sätzlich unter­scheiden:

  • Personal­sicher­heiten
  • Sach­sicher­heiten
  • Pfand­recht
  • Sicherungs­über­eignung
  • Forderungs­abtre­tung

Im Fol­genden geben wir Ihnen einen Über­blick.

Personalsicherheiten: Bürgschaft als Kreditsicherheit

Mit der Bank können Sie verein­baren, dass eine andere Person ein­springt, wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr bedie­nen können. Gängig sind z.B. Ehe- oder Familien­bürg­schaften. Rein recht­lich kann auch ein Kollege oder jemand aus Ihrem Freundes­kreis für Sie bürgen. Eine wichtige Unter­schei­dung ist die zwi­schen Aus­fall­bürg­schaft und selbst­schuld­neri­scher Bürg­schaft. Empfeh­lens­werter ist die Ausfall­bürg­schaft: Hier haftet Ihr Bürge erst dann, wenn der Prozess der Zwangs­voll­streckung gegen Sie als erfolg­los einge­stuft wurde. Bei einer selbst­schuld­nerischen Bürg­schaft hat der Kredit­geber hinge­gen die Mög­lich­keit, ohne vorherigen Gerichts­prozess sofort auf das Vermö­gen Ihres Bür­gen zuzu­greifen.

Ob eine von Ihnen vorge­schlagene Bürg­schaft die Kredit­sicher­heit aus­reichend gewähr­leis­tet, entschei­det die Bank.

Kredit mit Bürgen

Sachsicherheiten

Bei Sach­sicher­heiten, auch Real­sicher­heiten genannt, übertra­gen Sie als Kredit­nehmer der Bank Besitz­rechte. Dabei kann es sich um Immo­bilien, Autos, aber auch um Aktien oder Depots als Sicher­heit für den Kredit handeln. Die Bank kann diese Dinge zwangs­ver­steigern oder verkau­fen, wenn Sie die verein­bar­ten Zah­lun­gen nicht mehr leis­ten können.

Eine der bekann­tes­ten Formen von Sach­sicher­heiten ist die Hypo­thek. Dabei stellt Ihnen die Bank eine bestimmte Summe als Hypo­theken­dar­lehen zur Verfü­gung, mit dem Sie z. B. Ihre vorhan­dene Immo­bilie moder­nisieren können. Dafür über­tragen Sie dem Geld­institut das Recht, die Immo­bilie zu verkau­fen, sollten Sie das Hypo­theken­darlehen nicht mehr zurück­zahlen können. Juris­tisch ist die Hypo­thek unter dem Grund­pfand­recht im BGB gere­gelt. Das Grund­pfand­recht berech­tigt die Bank dazu, bei Zahlungs­unfähig­keit des Kredit­nehmers, den Grund oder die Immo­bilie darauf zu pfän­den, um so an das Geld zu kommen. Das­selbe gilt für die Grund­schuld, die im Grund­buch einge­tragen wird, wenn Sie eine Immo­bilie mithil­fe eines Bau­kre­dits kaufen.

Grundschuld bleibt bestehen

Eine Hypothek wird mit der Lauf­zeit des Kredits kleiner und ist nach der voll­stän­digen Rück­zahlung getilgt. Eine Grund­schuld dage­gen bleibt im Grund­buch beste­hen (sofern Sie sie nicht löschen lassen). Der Vor­teil: Sie kann später als Kredit­sicher­heit für andere Kre­dite ge­nutzt werden.

Pfandrecht an beweglichen Sachen

Während Hypothek und Grund­schuld Pfand­rechte im wei­teren Sinne sind, gibt es auch das eigent­liche Pfand­recht an beweg­lichen Sachen. Es mutet fast schon etwas alt­modisch an: Sie über­geben der Bank dabei etwas Wert­volles aus Ihrem Besitz und die Bank behält es so lange, bis Sie Ihre Schuld begli­chen haben. Wenn es klar wird, dass Sie das nicht schaf­fen, kann die Bank das Pfand verkau­fen und das erlöste Geld behalten. Hier­für eignen sich etwa Anti­quitäten oder Schmuck. Ob die Bank etwas als Pfand akzep­tiert, liegt dabei in ihrem Ermes­sen. Für das Kredit­insti­tut ist dabei eine Ein­lage zu bevor­zugen, die sie ohne großen Auf­wand verkau­fen kann, wenn der Zah­lungs­ausfall auf­tritt. Eine Bank nimmt dabei sicher lieber Gold als Sicher­heit für Kredite als etwa Sammler­stücke, die unter Umstän­den an Wert verlieren, oder für die sie größe­ren Auf­wand hat einen Käu­fer zu finden.

Sicherungsübereignung

Die Sicherungs­übereignung ist zwar gesetz­lich dem Pfand­recht zuge­ordnet, doch sie hat einen entschei­den­den Unter­schied: Sie geben Ihr Eigen­tum nur treu­händer­isch an die Bank ab. Sie besit­zen es weiter und können es auch verwen­den. Eine Sicherungs­über­eignung ist in der Fach­sprache eine der fiduziarischen Kredit­sicher­heit. Das verständ­lichste Bei­spiel ist das Auto als Sicher­heit für den Kredit: Sie können sich mit Hilfe der Bank ein Auto kaufen, es per Sicherungs­über­eignung der Bank zusich­ern. So lange Sie die zuge­sicher­ten Raten zahlen, können Sie das Auto fahren. Nur wenn Sie nicht mehr zahlungs­fähig sein sollten, kann der Kredit­geber Ihren Wagen ein­ziehen, verkau­fen, und damit sein Geld zurück­holen.

Wichtiger Bestand­teil einer Sich­erungs­über­eignung ist die Sicherungs­abrede, auch Sicher­heits­vertrag genannt. Diese ist ein Teil des Kredit­vertrags. Hier würde etwa fest­ge­halten werden, dass Sie der Bank den Fahrzeug­brief für Ihr neues Auto über­geben werden, sobald die Bank Ihnen das Geld für den Auto­kauf geliehen hat.

Forderungsabtretung

Eine weitere Möglich­keit, Ihren Kredit abzu­sichern ist die Forder­ungs­abtre­tung: Sie über­tra­gen dabei an die Bank Ansprü­che, die sie gegen­über Dritten haben. Zum Beispiel Lohn­zahlungen Ihres Arbeit­gebers, Forder­ungen aus Bau­spar­ver­trägen oder Kapital­lebens­versich­erungen. Wenn Sie als Immo­bilien­besitzer eine Woh­nung vermie­ten, können Sie auch die zu erwar­tende Miete der­art nutzen, um ein Dar­lehen abzu­sichern. Wenn Sie vertrag­lich Ihr Gehalt zur Kredit­sicher­ung an die Bank über­tragen, kann diese also Geld direkt von Ihrem Arbeit­geber einziehen, sollten Sie Ihren Zah­lungen nicht nachkommen.

Akzessorische oder fiduziarische Sicherheiten

Die wichtigste Quelle für die rechtlichen Hintergründe von Kredit­sicherheiten ist das Bürger­liche Gesetz­buch. Hier treffen Sie auf einige Fach­be­griffe, die für Ihr Ver­ständ­nis wichtig sind:

  • Akzes­sorische Kredit­sicher­heiten blei­ben nur so­lange beste­hen, wie der Kredit­geber eine Forder­ung an den Kredit­nehmer hat. Zahlen Sie den Kredit zurück, so er­lischt auch die Sicher­heit. Zu den akzes­sorischen Sicher­heiten zählen die Bürg­schaft, die Verpfän­dung und die Hypo­thek.
  • Ab­strakte oder fidu­ziarische Sicher­heiten hinge­gen können dage­gen erhal­ten blei­ben, selbst wenn Sie den Kredit abbe­zahlt haben. Sie sind in der Praxis belieb­ter, da bei einer erneu­ten Kredit­auf­nahme die beste­hende Sicher­heit noch­mals genutzt werden kann, was Zeit und Kosten spart. Fiduzia­rische Sicher­heiten sind zum Bei­spiel die Sicherungs­über­eignung und die Grund­schuld.

Wann verlangt eine Bank Kreditsicherheiten?

Ob der von Ihnen gewünschte Kredit Sicher­heiten erfordert und welche das sind, hängt von mehre­ren Faktoren ab: der Art des Kredits, der Höhe des Dar­lehens, Ihrer Bonität und den Spezifi­kationen der Bank. Als Bei­spiel können Anga­ben der Commerz­bank dienen:

Übersicht Kredite und mögliche Sicherheiten

Kredit Art der Kreditsicherheit
Kleinkredit, Ratenkredit, Konsumentenkredit Einkommen (Pfandrecht/Forderungsabtretung)
Kleinkredit, Konsumentenkredit, Ratenkredit, Autokredit, Baufinanzierung Bürgschaft
Autokredit Sicherungsübereignung (Fahrzeug)
Konsumentenkredit, Ratenkredit, Sofortkredit Pfandrecht, Sicherungsübereignung (wertvolle bewegliche Sachgüter, z. B. Schmuck, Antiquitäten, Elektronik)
Konsumentenkredit, Ratenkredit Pfandrecht/Forderungsabtretung (Sparguthaben, Wertpapiere, Edelmetall)
Modernisierung, Renovierung Forderungsabtretung (Bausparvertrag)
Bau- oder Immobilienfinanzierung, Modernisierung, Renovierung Grundschuld, Hypothek (Immobilie, Grundstück)
Immobilienfinanzierung Forderungsabtretung (Lebensversicherung)

Höhe des Kreditbetrags

Bis zu einem Darlehen von 5.000 € handelt es sich um einen Klein­kredit. Im Regel­fall wird die Bank damit zufrie­den sein, monat­liche Raten zu verein­baren – jeden­falls wenn Ihr SCHUFA-Score ent­sprechend gut ist.

Laufzeit des Kredits

Die Laufzeit Ihres Kredit spielt eine entschei­dende Rolle: Je länger die Zeit­spanne ist, über die das Dar­lehen zurück­gezahlt wird, desto größer ist die Wahrschein­lichkeit, dass sich Ihre Lebens­um­stände über­raschend ver­ändern – und somit die verein­bar­ten Rück­zahlungs­modali­täten hin­fällig werden.

Als Faust­regel gilt: Je anfäl­liger ihr Kredit für die Unwäg­bar­keiten des Lebens ist, desto größer ist das Inte­resse Ihrer Bank, sich dage­gen abzu­sichern. Bei Immobilien­krediten etwa führt am Tausch Sicher­heit für Kredit kaum ein Weg vorbei.

Mit Sicherheiten Konditionen verbessern

Nutzen Sie Kredit­sicher­heiten zu Ihrem Vor­teil: Manche Banken geben Ihnen bessere Kondi­tio­nen für einen Kredit, wenn Sie frei­willig Kredit­sicher­heiten anbie­ten. Wenn Sie also Ihr vorhan­denes Auto als Sicher­heit für einen Hochzeits­kredit nutzen, müssen Sie even­tuell niedri­gere Raten zahlen. Wäh­rend für manche Situa­tionen Sicher­heiten Kre­dite erst mög­lich machen, sind sie in ande­ren Fäl­len also ein klu­ges Extra.

Was sind bankübliche Sicherheiten?

Banken suchen bei potentiellen Kreditsicherheiten nach folgenden Eigenschaften:

  • leicht zu bewerten: Die Bank kann den Wert der Kreditsicherheit ohne großen zeitlichen Aufwand ermitteln.
  • stabiler Wert: Die Sicherheit unterliegt geringem potenziellen Wertverlust. Der Wert einer Aktie ist zum Beispiel unberechenbarer als der eines Hauses.
  • leicht zu verkaufen: Die Kreditsicherheit lässt sich schnell und unkompliziert zu Geld machen.
  • unabhängig vom Kreditnehmer: Die Sicherheit sollte keinen direkten wirtschaftlichen Bezug zur finanziellen Lage des Kreditnehmers haben. Im Fall einer Insolvenz darf die Sicherheit also nicht unter die Insolvenzmasse fallen.

Wie hoch muss der Wert der Kreditsicherheit sein?

Die Sicher­heit sollte 40 bis 60 % des Kredit­wertes betra­gen. Das hängt aber letzt­lich stark von Ihrer Bank ab. Manche Banken verlan­gen weniger. Es gibt jedoch auch Kredit­geber, die dafür sogar 100 % voraus­setzen. Auch hier ist Ihre Bonität wieder ein entschei­dender Faktor.

Wie bewertet die Bank Sicherheiten?

Wenn die Bank erwägt, eine Sicher­heit für den Kredit anzu­nehmen, bestimmt sie zunächst den Wert. Dabei interes­siert die Bank nicht, was der aktuelle Wert der Sicher­heit ist. Sie will viel­mehr wissen, wie viel Geld sie im Fall des Zahlungs­ausfalls für die Kredit­sicher­heit bekäme, man spricht dabei vom Beleihungs­wert. Dieser liegt meist nied­riger als der gegen­wärtige Markt­wert, damit die Bank Spiel­raum für Wert­schwan­kungen während der Lauf­zeit hat und Ver­wertungs­risiken einge­preist sind.

Wie viel Geld Sie sich z.B. mit einer Woh­nung als Kredit­sicher­heit leihen können, hängt vom Belei­hungs­wert ab. Dieser ist oft mit dem Ver­kehrs­wert (dem Preis, den Sie gezahlt haben) oder dem Markt­wert nicht iden­tisch. Der Verkehrs­wert und der Markt­werk resul­tieren aus Angebot und Nach­frage, der Beleihungs­wert hin­gegen ergibt sich aus der Bau­sub­stanz, der Lage und, bei Vermie­tung, der Jahres­rohmiete. Das ist für die Bank sinn­voll: Eine Schrott­immobilie kann in Zeiten eines über­hitzten Immobilien­marktes einen Verkehrs­wert haben, der weit über dem Beleihungs­wert liegt.

Hier einige Beispiele für typische Kredit­sicher­heiten:

  • Lebens­versicherung: 100 % des Rück­kauf­werts minus Kapital­ertrag­steuer
  • Bausparvertrag: ange­spartes Gut­haben plus Zinsen
  • Festgelder, Spar­gut­haben, Spar­briefe: bis zur vollen Höhe
  • fest­verzins­liche Wert­papiere: bis zu 75 % des jewei­ligen Kurs­werts
  • Aktien: bis zu 60 % des Kurs­wertes
  • Edelmetalle: 70 % des Metall­werts

Wann greift eine Bank auf Sicherheiten zurück?

Die Bank kann nicht will­kürlich auf die hinter­legten Sicher­heiten zugrei­fen, sie kann es erst, wenn es von Ihrer Seite aus zu Zahlungs­aus­fällen kommt. Dabei geht es auch nicht um eine einzelne ver­säumte Rate. Nur wenn Sie dauerhaft zahlungs­unfähig sind, darf die Bank die Sicher­heiten nutzen.

  Vorteil Nachteil
Personalsicherheiten Vor allem als junger Mensch, der noch keine Gelegenheit hatte eigene Vermögenswerte anzuhäufen, ist dies eine Option, um dennoch eine größere Investition tätigen zu können. Sie könnten damit vertrauten Menschen ein Risiko aufbürden. Der Bürge haftet in voller Höhe für den fehlenden Betrag. Unter Umständen kann die Bank deren Einkommen oder Vermögen pfänden.
Hypothek Sie können weiter in der Immobilie wohnen oder sie vermieten. Sie dürfen die Immobilie nur verkaufen, wenn die Bank zustimmt.
Grundschuld Die Grundschuld lässt sich für weitere, zukünftige Darlehen als Sicherheit einsetzen. Die Bank braucht keinen Gerichtsbescheid, um die festgelegte Grundschuld zu pfänden, es reicht ein Zahlungsverzug des Schuldners. Das Kreditinstitut kann die Immobilie augenblicklich zwangsversteigern.
Pfandrecht Theoretisch kommen viele Dinge infrage, die als Pfand dienen können. Sie bleiben zwar rechtlich Eigentümer, aber die Bank behält die gepfändeten Objekte/Werte ein, bis Sie den Kredit abbezahlt haben.
Sicherungsübereignung Sie können die gestellte Sachsicherheit verwenden. Es können zusätzliche Kosten entstehen. So kann die Bank etwa bei einem Auto auf eine Vollkaskoversicherung bestehen.
Forderungsabtretung Einen festen Job oder eine Lebensversicherung hat man oft früher im Leben als Immobilien. Wenn Sie eine Lebensversicherung einsetzen, muss der Versicherer zustimmen. Eine Lohnabtretung ist nur möglich, wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Ihr Arbeitsvertrag schließt vielleicht sogar Lohn- und Gehaltsabtretung aus oder ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt. Unter Umständen verbieten auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge die Forderungsabtretungen.
Vergleich.de Tipp

Wenn Sie regel­mäßig Ihre monat­lichen Rück­zah­lungen leis­ten, kann das zu einer soge­nann­ten Über­sicherung führen: Der Wert der bestell­ten Sicher­heiten über­steigt die offene Forder­ung. Wenn der Wert der Kreditsicher­heiten 150 % der offenen For­der­ung über­steigt, können Sie unter Umstän­den vor Gericht eine Frei­gabe der Sicher­heiten bemühen.

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