Das Wichtigste in Kürze
- Mieteinnahmen müssen versteuert werden, denn sie gelten als Einkommen des Vermieters (§21 Einkommensteuergesetz, kurz: EStG).
- Steuerzahlungen werden aber erst notwendig, wenn Sie mit Ihren kompletten Einnahmen den jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 € übersteigen. Für Verheiratete erhöht sich der Freibetrag auf 23.208 €.
- Ausgaben, die für die vermietete Immobilie entstehen, reduzieren die Einnahmen. Dazu gehören z. B. Zinskosten und Ausgaben für die Hausverwaltung.
- Die Mieteinnahmen werden bei der Steuererklärung in die Anlage V eingetragen.
Muss man Mieteinnahmen versteuern?
Ja, denn Mieteinnahmen zählen nach §21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als zu versteuerndes Einkommen des Vermieters. Daher richtet sich die Höhe des Steuersatzes auch nach dessen individuellen Einkommenssteuersatz. Dabei ist es egal, ob Sie ein Haus, eine Ferienwohnung oder eine Garage vermieten – auf die Einnahmen zahlen Sie Steuern. Allerdings müssen Sie nicht die kompletten Mieteinkünfte versteuern, da in die Einkommenssteuererklärung auch Ausgaben rund um die vermietete Immobilie fließen. Diese können die Einnahmen mindern.
Ab welcher Höhe muss ich Mieteinnahmen versteuern?
Pauschal lässt sich nicht sagen, wie viel Mieteinnahmen steuerfrei sind. Es gibt einen jährlich neu festgelegten Grundfreibetrag, der sich auf Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte bezieht. Aktuell beträgt er 11.604 € (in 2024) bzw. 23.208 € im Jahr für Verheiratete. Wenn Sie mit allen Einkünften unterhalb dieser Grenze bleiben, müssen Sie keine Steuern zahlen, auch nicht auf Ihre Mieteinnahmen.
Eine Sonderregelung gibt es bei vorübergehender Untervermietung: Einen Betrag unter 520 € im ganzen Jahr brauchen Sie generell nicht zu versteuern.
Wie viel Steuer zahle ich auf Mieteinnahmen?
Wie hoch die Steuern auf Mieteinnahmen sind, richtet sich nach Ihrem Einkommenssteuersatz. Übersteigen Ihre gesamten Einnahmen 11.784 €, beginnt die Besteuerung mit 14 % (Eingangssteuersatz). Bei bestimmten Grenzwerten im Einkommen steigt der Steuersatz an bis auf 42 % ab einem Einkommen von 58.597 €. Liegt Ihr Einkommen über 277.826 €, zahlen Sie den Reichensteuersatz von 45 %, auch auf Ihre Mieteinnahmen.
Wie muss ich Mieteinkünfte versteuern – zählt die Warm- oder die Kaltmiete?
Steuern zahlen Sie auf die Kaltmiete, die Ihnen Ihr Mieter überweist. In der Steuererklärung gehören alle Angaben zu Mieteinnahmen in Anlage V. Bei den Einnahmen tragen Sie getrennt die Kaltmiete und die erhaltenen Nebenkosten ein, die auf den Mieter umgelegt wurden.
Wann müssen Mieteinnahmen versteuert werden?
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten, berechnen sich nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip immer in dem Jahr die Steuern, in dem die Mieteinnahmen auf Ihrem Konto eingegangen sind. Sollten Sie z. B. eine Vorauszahlung vereinbart haben und Ihr Mieter zahlt Ihnen schon Mitte Dezember 2024 für Januar 2025 die Miete, müssen Sie die Einnahme in der Steuererklärung für 2024 angeben. Oder wenn Sie umgekehrt eine Agentur mit der Vermietung einer Ferienwohnung beauftragt haben und erst Ende Januar 2025 das Geld für die Weihnachtsgäste 2024 ausbezahlt bekommen, greift die Steuer erst 2025. Dasselbe gilt für Ausgaben: Es zählt immer der Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlung veranlasst haben.
Eine Ausnahme davon ist die 10-Tage-Regel, die für alle regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben wie Mieten oder Versicherungsprämien gilt:
- Einnahmen und Ausgaben, die das nachfolgende Jahr betreffen, aber schon zwischen dem 22. und 31. Dezember gezahlt werden, geben Sie erst im Folgejahr bei der Steuer an.
- Einnahmen und Ausgaben, die das Vorjahr betreffen, aber erst zwischen dem 1. und 10. Januar gezahlt werden, geben Sie im Vorjahr bei der Steuer an.
Wie muss ich eine Untervermietung versteuern?
Untervermietungen und Mieteinnahmen über Airbnb versteuern Sie prinzipiell wie alle anderen Mieteinnahmen auch. Es gibt aber eine Sonderregel: Bei einer Teilvermietung in einer selbstgenutzten Immobilie sind die Mieteinnahmen steuerfrei, wenn die Vermietung vorübergehend ist und die Einnahmen weniger als 520 € im Jahr betragen (abzüglich der Ausgaben). Sobald sie auch nur 1 € darüber liegen, müssen Sie allerdings den kompletten Betrag versteuern.
Lohnt sich Vermieten steuerlich?
Vermieten bedeutet nicht nur einiges an Aufwand – da Sie Mieteinnahmen versteuern müssen, fragen Sie sich vielleicht, was am Ende eigentlich übrigbleibt. Auf der einen Seite haben Mieteinkünfte einen steuerlichen Nachteil, denn sie erhöhen Ihre gesamten Einnahmen, wodurch Sie in einen höheren Einkommenssteuersatz rutschen können. Auf der anderen Seite lohnt sich Vermieten steuerlich besonders dann, wenn Sie den Einnahmen Ausgaben gegenübersetzen können. Zu den Ausgaben gehören unter anderem die Zinsen für Ihren Immobilienkredit, Werbekosten für Inserate, Renovierungskosten, die Grundsteuer und Fahrtkosten. Einen großen Posten machen zudem die Abschreibungen der Anschaffungskosten aus.
Besonders im ersten Jahr nach dem Kauf können Sie viele Ausgaben mit anderen Einkünften verrechnen. Bei vermieteten Immobilien lassen sich sowohl die Maklerprovision als auch Kosten für Notar und Gutachter absetzen. Sollten Sie Verluste mit der Vermietung erzielen, reduziert sich dadurch sogar die Steuer auf Ihre anderen Einkünfte.
Möchten Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen und fragen Sie sich, ob sich die Investition lohnt, empfehlen wir Ihnen unseren Renditerechner Immobilien. Hier erfahren Sie, mit welchem Ertrag Sie rechnen können, und was überhaupt eine gute Rendite ist.
jetzt Mietrendite berechnenBeispielrechnung: 1.000 € Mieteinnahmen – Wie viel Steuern zahle ich?
Um zu zeigen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen versteuern müssen, haben wir einige (vereinfachte) Beispielrechnungen für Sie. Dabei gehen wir immer von monatlichen Mieteinnahmen in Höhe von 1.000 € aus, ändern aber jeweils die Rahmenbedingungen.
Im ersten Beispiel geht es darum, was Sie bei einer vermieteten Eigentumswohnung steuerlich absetzen können. Angenommen, Sie kaufen eine Wohnung für 300.000 €. Der Wert des Gebäudes ohne Grundstück beträgt 200.000 €, wovon Sie über 50 Jahre jährlich 2 % (also 4.000 €) abschreiben können. Den Kaufpreis finanzieren Sie bis auf die Kaufnebenkosten über die Bank. Durch den Immobilienkredit entstehen Ihnen im 1. Jahr Zinskosten in Höhe von 3.500 €.
Wohnung vermieten und Steuer berechnen Beispiel 1
Mieteinnahmen | 12.000 € |
---|---|
Kreditzinsen | - 3.500 € |
Abschreibung | - 4.000 € |
Laufende Kosten, z.B. Hausverwaltung | - 700 € |
Zu versteuernde Erträge | 3.800 € |
Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie 3.800 € Ihrer Mieteinnahmen versteuern. In der zweiten Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass Sie die Wohnung nicht kaufen, sondern erben. Sie ist schon seit mehr als 50 Jahren im Familienbesitz, d. h. die Frist für Abschreibungen ist abgelaufen. Auch einen Kredit brauchen Sie nicht mehr zu bedienen. Dafür kaufen Sie eine neue Einbauküche für 10.000 €, die Sie über 10 Jahre abschreiben können. Und Sie beauftragen Handwerker für einige Schönheitsreparaturen.
Wohnung vermieten und Steuer berechnen Beispiel 2
Mieteinnahmen | 12.000 € |
---|---|
Abschreibung | - 1.000 € |
Laufende Kosten, z.B. Hausverwaltung | - 700 € |
Handwerker | - 1.000 € |
Zu versteuernde Erträge | 9.300 € |
Sie sehen: Fallen die Abschreibung für das Gebäude sowie die Zinskosten weg, haben Sie mit 9.300 € einen deutlich höheren Anteil Ihrer Mieteinkünfte zu versteuern.
Im dritten Beispiel möchten Sie eine Ferienwohnung vermieten und die Steuer berechnen. Auch die Ferienwohnung kaufen Sie für 300.000 € mit einer 100 %-Finanzierung. Es stehen einige Renovierungen an, außerdem sehen Sie im Laufe des Jahres häufiger nach dem Rechten und setzen dafür Fahrtkosten an. Für die Vermietung beauftragen Sie eine Agentur, die 20 % der Mieteinnahmen einbehält.
Wohnung vermieten und Steuer berechnen Beispiel 3
Mieteinnahmen | 12.000 € |
---|---|
Kreditzinsen | - 3.500 € |
Abschreibung | - 4.000 € |
Laufende Kosten, z.B. Hausverwaltung | - 700 € |
Agentur | - 2.400 € |
Handwerker | - 1.500 € |
Fahrtkosten | - 250 € |
Zu versteuernde Erträge | - 350 € |
In diesem Fall ergibt sich sogar ein negativer Betrag, sie müssen also nichts versteuern. Im Gegenteil: Von Ihrem ansonsten zu versteuernden Einkommen werden noch 350 € abgezogen. In dieser Hinsicht lohnt sich Vermieten steuerlich besonders.
Mieteinnahmen richtig versteuern: Tipps zum Steuern sparen
In unseren Beispielrechnungen haben Sie gesehen, dass Sie in Ihrer Steuererklärung nicht nur die Mieteinkünfte einsetzen sollten, sondern auch sämtliche Ausgaben rund um Ihre Vermietung. Die wichtigsten Punkte erklären wir Ihnen im Folgenden.
Welche Abschreibungen kann ich bei vermieteten Immobilien ansetzen?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Immobilien zur Kapitalanlage nur eine begrenzte Nutzungsdauer haben, die auf 50 Jahre festgelegt wurde. Um die „Abnutzung“ anzuerkennen, dürfen Sie als Vermieter eine „Absetzung durch Abnutzung“ (kurz: AfA) in Ihrer Steuererklärung angeben. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerlast, gleichzeitig erhöht sich Ihre Mietrendite.
In der Regel können Sie über 50 Jahre 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten ansetzen. Zu den Anschaffungskosten zählen z. B. der Kaufpreis der Immobilie, die Maklerprovision, Notarkosten und die Grunderwerbssteuer. Herstellungskosten meinen die Hausbaukosten bzw. Ausgaben für Sanierung oder Renovierung. Generell nicht einberechnen dürfen Sie den Grundstückswert. Kaufen Sie beispielsweise ein Einfamilienhaus für 400.000 €, bei dem das Grundstück einen Wert von 100.000 € hat, dürfen Sie jedes Jahr 2 % von 300.000 € absetzen. Das macht 6.000 €.
Neu seit Oktober 2023: Als Anreiz für die Baubranche gilt als Teil des Wachstumschancengesetzes eine degressive AfA für Wohngebäude, deren Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt. Im 1. Jahr können 6 % der Investitionskosten von der Steuer abgeschrieben werden, in den folgenden 5 Jahren jeweils 6 % des jeweiligen Restwerts (also der ursprünglichen Investition abzüglich der bereits abgeschriebenen Summen).
Bis 2005 galt die degressive AfA: In den ersten 10 Jahren ließen sich 4 % abschreiben, in den folgenden 8 Jahren 2,5 % und in den restlichen 32 Jahren 1,25 %. Für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurde, gilt ein Satz von 2,5 % über 40 Jahre.
Satz und Frist für die Abschreibung laufen übrigens auch dann weiter, wenn Sie eine Immobilie geschenkt oder vererbt bekommen und diese vermieten! Beim Versteuern der Einnahmen übernehmen Sie die AfA des Schenkers bzw. Erblassers.
Welche Werbungskosten können Vermieter absetzen?
Zu den Werbungskosten zählt steuerlich alles, was Sie als Vermieter investieren müssen, um die Mieteinnahmen zu erhalten bzw. zu sichern. Auch wenn Sie eine Immobilie für die Vermietung vorbereiten und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dürfen Sie vorab entstandene Werbungskosten ansetzen, ohne dass Sie bereits Mieteinkünfte erzielen. Anders als die Herstellungskosten können Sie Werbungskosten sofort abschreiben. Zu den Werbungskosten zählen z. B.
- sämtliche Finanzierungskosten (u. a. Hypothekenzinsen, Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag, Grundbuchgebühren für die Eintragung des Baudarlehens, sogar Fahrtkosten zum Finanzierungsberater)
- Erhaltungsaufwände, also Renovierungen und Modernisierungen, die Sie entweder im Jahr der Bezahlung in einer Summe absetzen oder gleichmäßig verteilt auf 2 bis 5 Jahre
- Kosten für Gutachter
- Grundsteuer
- Fahrtkosten
- Kosten für einen Energieausweis
- Erbbauzins
- Hausmeister und Hausverwaltung
- Räumungskosten
- Zweitwohnungssteuer (für den Zeitraum, in dem die Immobilie vermietet ist)
Die Übergänge von Werbungskosten zu Herstellungskosten sind fließend. Gilt die Erneuerung eines Fußbodenbelags grundsätzlich als Erhaltungsaufwand und zählt damit zu den Werbungskosten, ist ein lose auf Parkett verlegter Teppichboden ein selbstständiges Wirtschaftsgut, das Sie über 8 Jahre abschreiben müssen.
Wie werden Mieteinnahmen von Familienmitgliedern und Verwandten besteuert?
Das Finanzamt gesteht Ihnen zu, eine Immobilie an Verwandte vergünstigt zu vermieten. Allerdings prüft es, ob Ihre Einnahmen mindestens 50 % der ortsüblichen Miete betragen. Wenn ja, ist für Sie steuerlich der volle Werbungskostenabzug möglich. Liegen die Einnahmen bei unter 50 %, sieht das Finanzamt nur eine teilentgeltliche Vermietung. Sie müssen Ihren Werbungskostenabzug dann entsprechend kürzen. Vermieten Sie Ihre Wohnung z. B. nur zu 45 % der ortsüblichen Miete, können Sie steuerlich auch nur 45 % der Ausgaben ansetzen.
Wie wirkt sich Leerstand einer vermieteten Wohnung auf die Steuern aus?
Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten, finden aber keinen Mieter? Steuerlich profitieren Sie trotzdem, weil Sie Ihre Ausgaben weiter ansetzen dürfen. Allerdings muss das Finanzamt Ihre Vermietungsabsicht anerkennen. Bei längerfristigem Mietausfall müssen Sie daher aktiv nachweisen, dass Sie sich um Mieter bemühen. Als Belege eignen sich z. B. Maklerverträge, Rechnungen von Handwerkern oder Kopien von Mietanzeigen in der Zeitung oder auf Immobilienportalen.
Muss ich Umsatzsteuer auf meine Mieteinnahmen zahlen?
Nein, als privater Vermieter sind Sie grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Das erleichtert die Versteuerung Ihrer Mieteinnahmen. Haben Sie hohe Handwerkerkosten, könnte es für Sie aber attraktiv sein, die Umsatzsteuer auf deren Rechnungen als Vorsteuer abzuziehen. Dafür müssen Sie sich beim Finanzamt aktiv für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden. Möglich ist das nur, wenn Ihr Mieter selbst als Unternehmer eingestuft und nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist.
Kann ich Grundsteuer und Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen?
Ja, denn sowohl die Grundsteuer als auch die Gebäudeversicherung zählen zu den Betriebskosten. Als Vermieter nehmen Sie am besten eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag auf, die regelt, dass die Vorgaben der Betriebskostenverordnung gelten (wo auch die Grundsteuer aufgezählt ist).
Muss ich als Mieter Grundsteuer und Gebäudeversicherung zahlen? In der Regel ja, da Ihr Vermieter diese Kosten auf Sie umlegen darf. Prüfen Sie aber Ihren Mietvertrag. Fehlt die entsprechende Klausel zur Betriebskostenverordnung, müssen Sie auch nicht zahlen.
FAQ zum Thema Mieteinnahmen und Steuer
Muss ich als Rentner Mieteinnahmen versteuern?
Ja, Mieteinnahmen unterliegen auch für Rentner dem Einkommenssteuergesetz. Steuerfrei sind die Mieteinnahmen nur dann, wenn sie zusammen mit anderen steuerpflichtigen Einkünften den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Sofern Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben, steht Ihnen zudem der Altersentlastungsbetrag zu, der die Summe Ihrer Einkünfte nochmals reduziert. Er berechnet sich abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Wo werden ausländische Mieteinnahmen versteuert?
Prinzipiell wird die Mieteinnahme dort versteuert, wo sie auch bezahlt wird – nämlich am Standort der Immobilie. Insofern hat der ausländische Staat, in dem die Immobilie liegt, das Besteuerungsrecht und die Vermietung ist in Deutschland steuerfrei. Mit einigen Ländern gibt es aber Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem die im Ausland bezahlte Steuer auf die deutsche Einkommenssteuer anrechenbar ist. Informieren Sie sich am besten im konkreten Einzelfall, welche Regelung gilt.
Wo gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an?
Relevant für die Angaben zu Ihren Mieteinkünften ist Anlage V Ihrer Einkommenssteuererklärung. Hier geben Sie auch die Werbungskosten an. Für jede Immobilie müssen Sie eine eigene Anlage V ausfüllen.
Kann ich Hausgeld von der Steuer absetzen?
Ja, sofern Sie auch entsprechende Ausgaben hatten, können Sie das von Ihren Mietern gezahlte Hausgeld als Werbungskosten absetzen. Erledigen Sie selbst die Hausmeistertätigkeiten oder gilt ein Teil des Hausgelds allein den Rücklagen der Eigentümergemeinschaft, so können Sie diesen Betrag nicht steuerlich geltend machen.
Muss ich als Vermieter die Mietkaution versteuern?
Nein, sie zählt nicht als Einnahme und muss daher nicht versteuert werden. Ausnahme: Falls Sie die Kaution aus dem Mietkautionskonto nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten, dann wird sie in diesem Moment zur versteuerungspflichtigen Einnahme. Allerdings handelt es sich dabei meistens um einen Schadensfall. Die Kosten für dessen Beseitigung werden als Werbungskosten berücksichtigt.