Das Wichtigste in Kürze
- Mieteinnahmen müssen versteuert werden, denn sie gelten als Einkommen des Vermieters (§21 Einkommensteuergesetz, kurz: EStG).
- Steuerzahlungen werden aber erst notwendig, wenn Sie mit Ihren kompletten Einnahmen den jährlichen Grundfreibetrag von 11.784 € übersteigen. Für Verheiratete erhöht sich der Freibetrag auf 23.568 €.
- Ausgaben, die für die vermietete Immobilie entstehen, reduzieren die Einnahmen. Dazu gehören z. B. Zinskosten und Ausgaben für die Hausverwaltung.
- Die Mieteinnahmen werden bei der Steuererklärung in die Anlage V eingetragen.
- Welche Mieteinnahmen gibt es?
- Muss man Mieteinnahmen versteuern?
- Wie viel Steuer zahle ich auf Mieteinnahmen?
- Beispielrechnungen: 1.000 € Mieteinnahmen versteuern
- Lohnt sich Vermieten steuerlich?
- Wie sind Mieteinnahmen zu versteuern?
- Steuerspartipps für Vermieter
- Worauf muss ich achten?
- Fazit: Steuererklärung zu Ihrem Vorteil nutzen
- Häufige Fragen
Welche Mieteinnahmen gibt es?
Sie erzielen Mieteinahmen, wenn Sie einzelne Teile eines Gebäudes, komplette Immobilien, aber auch bewegliche Gegenstände wie Maschinen oder Werkzeuge oder Urheberrechte gegen eine Zahlung einer anderen Person zur Verfügung stellen. Im Bereich von Immobilien geht es dabei z. B. um:
- Wohnungen
- Häuser
- Zimmer
- Garagen
- Keller
- Ferienwohnungen
- Grundstücke
- Flächen für Werbemaßnahmen
Es spielt bei steuerpflichtigen Mieteinkünften keine Rolle, ob sie durch Vermietung oder Verpachtung erzielt werden. Eine Mietkaution zählt nicht zu den Mieteinnahmen, da sie als Sicherheit dient und dem Vermieter nicht zur freien Verfügung steht.
Muss man Mieteinnahmen versteuern?
Ja, denn Mieteinnahmen zählen als Einkommen des Vermieters. Daher richtet sich die Höhe des Steuersatzes nach dessen individuellen Einkommenssteuersatz. Allerdings müssen Sie nicht die kompletten Mieteinkünfte versteuern, da in die Einkommenssteuererklärung auch Ausgaben rund um die vermietete Immobilie fließen. Diese können die Einnahmen mindern.
Warum müssen Mieteinnahmen versteuert werden?
Mieteinnahmen müssen versteuert werden, weil sie als Einkünfte gelten und somit der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Dies ist im § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.
Wann muss ich Mieteinkünfte versteuern?
Mieteinnahmen müssen in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten, berechnen sich nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip immer in dem Jahr die Steuern, in dem die Mieteinnahmen auf Ihrem Konto eingegangen sind.
Sollten Sie z. B. eine Vorauszahlung vereinbart haben und Ihr Mieter zahlt Ihnen schon Mitte Dezember 2024 für Januar 2025 die Miete, müssen Sie die Einnahme in der Steuererklärung für 2024 angeben. Oder wenn Sie umgekehrt eine Agentur mit der Vermietung einer Ferienwohnung beauftragt haben und erst Ende Januar 2025 das Geld für die Weihnachtsgäste 2024 ausbezahlt bekommen, greift die Steuer erst 2025.
Eine Ausnahme davon ist die 10-Tage-Regel, die für alle regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben wie Mieten oder Versicherungsprämien gilt:
- Einnahmen und Ausgaben, die das nachfolgende Jahr betreffen, aber schon zwischen dem 22. und 31. Dezember gezahlt werden, geben Sie erst im Folgejahr bei der Steuer an.
- Einnahmen und Ausgaben, die das Vorjahr betreffen, aber erst zwischen dem 1. und 10. Januar gezahlt werden, geben Sie im Vorjahr bei der Steuer an.
Dasselbe gilt für Ausgaben: Es zählt immer der Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlung veranlasst haben mit Ausnahme der 10-Tage-Regel.
Folgende Tabelle zeigt am Beispiel von Mieteinnahmen sowie von Zahlungen für Handwerker und an das Finanzamt (Grundsteuer) welchen Einfluss der Zeitpunkt der Zahlung auf das anzuwendende Steuerjahr hat.
So beeinflusst der Zeitpunkt der Zahlung das Jahr der Versteuerung
Art der Zahlung | Zeitpunkt der Zahlung | Jahr der Versteuerung |
---|---|---|
Eingang der Miete für April | 03.04.2024 | 2024 |
Eingang der Miete für November | 29.10.2024 | 2024 |
Eingang der Miete für Januar 2025 | 28.12.2024 | 2025 (10-Tage-Regel) |
Zahlung einer Handwerkerrechnung vom Dezember 2023 | 04.01.2024 | 2023 (10-Tage-Regel) |
Zahlung einer Handwerkerrechnung vom April 2024 | 08.05.2024 | 2024 |
Zahlung der Grundsteuer für 2025 | 29.12.2024 | 2025 (10-Tage-Regel) |
Wie viel Mieteinnahmen sind steuerfrei?
Pauschal lässt sich nicht sagen, wie viel Mieteinnahmen steuerfrei sind. Es gibt einen jährlich neu festgelegten Grundfreibetrag, der sich auf Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte bezieht. Für das Jahr 2024 beträgt er 11.784 € bzw. 23.568 € im Jahr für Verheiratete. Wenn Sie mit allen Einkünften unterhalb dieses Freibetrags bleiben, müssen Sie keine Steuern zahlen, auch nicht auf Ihre Mieteinnahmen.
Sie müssen Ihre Mieteinnahmen nicht versteuern, wenn es sich um eine vorübergehende Untervermietung handelt und die Mieteinkünfte pro Jahr weniger als 250 € betragen.
Wie viel Steuer zahle ich auf Mieteinnahmen?
Wie hoch Ihre Mieteinkünfte versteuert werden, richtet sich nach Ihrem Einkommenssteuersatz. Übersteigen Ihre gesamten Einnahmen 11.784 € im Jahr, beginnt die Besteuerung mit 14 % (Eingangssteuersatz). Bei bestimmten Grenzwerten im Einkommen steigt der Steuersatz bis auf 45 % an. Bei einigen Steuersätzen ändern sich von 2024 zu 2025 die Grenzwerte. Folgende Tabelle zeigt Ihnen die Steuersätze in Abhängigkeit vom Einkommen.
Steuersatz auf Mieteinnahmen in Abhängigkeit vom gesamten Einkommen
Steuersatz | Einkommen pro Jahr (2024) | Einkommen pro Jahr (2025) |
---|---|---|
0 % | bis 11.784 € | bis 12.096 € |
14–24 % | bis 17.005 € | bis 17.430 € |
24–42 % | bis 66.760 € | bis 68.430 € |
42 % | bis 277.825 € | bis 277.825 € |
45 % | ab 277.826 € | ab 277.826 € |
Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG), Stand: 29.11.2024
Welche Unterschiede gibt es zwischen privaten und gewerblichen Vermietern?
Als privater Vermieter zahlen Sie auf Ihre Mieteinnahmen Einkommensteuer nach Ihrem jeweiligen Steuersatz. Umsatzsteuer müssen Sie bei der Miete nicht erheben und auch nicht abführen. Ausgaben, die Sie für die Wohnung haben, beispielsweise für die Buchhaltung, können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Betreiben Sie die Vermietung dagegen gewerblich, variiert die steuerliche Behandlung je nach Ihrer Unternehmensstruktur. Abhängig von der Organisationsform können Mieteinkünfte der Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer unterliegen. Das Finanzamt stuft Sie als gewerblichen Vermieter ein, wenn mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- große Zahl an vermieteten Wohnungen
- hoher Aufwand für die Verwaltung der Immobilien, z. B. ein eigenes Büro oder Personal
- umfangreiche Werbemaßnahmen für die Mietobjekte
- Angebot von Zusatzleistungen wie z. B. Frühstück oder Bettwäsche
Ihr Finanzamt entscheidet, ob es sich um eine private oder gewerbliche Vermietung handelt.
Beispielrechnungen: 1.000 € Mieteinnahmen versteuern – wie viel Steuern zahle ich?
Um zu zeigen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen versteuern müssen, haben wir einige (vereinfachte) Beispielrechnungen für Sie. Dabei gehen wir immer von monatlichen Mieteinnahmen in Höhe von 1.000 € aus, ändern aber jeweils die Rahmenbedingungen.
Beispiel 1: Kreditfinanzierte Wohnung vermieten und Steuer berechnen
Im ersten Beispiel geht es darum, was Sie bei einer vermieteten Eigentumswohnung steuerlich absetzen können. Angenommen Sie kaufen eine Wohnung für 300.000 €. Der Wert des Gebäudes ohne Grundstück beträgt 200.000 €, wovon Sie über 50 Jahre jährlich 2 % (also 4.000 €) abschreiben können. Den Kaufpreis finanzieren Sie bis auf die Kaufnebenkosten über die Bank. Durch den Immobilienkredit entstehen Ihnen im 1. Jahr Zinskosten in Höhe von 3.500 €.
Berechnung der zu versteuernden Mieteinnahmen bei einer kreditfinanzierten Wohnung
Mieteinnahmen
12.000 €
Kreditzinsen
- 3.500 €
Abschreibung
- 4.000 €
Laufende Kosten, z.B. Hausverwaltung
- 700 €
Zu versteuernde Erträge
3.800 €
Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie 3.800 € Mieteinnahmen zu Ihrem individuellen Steuersatz versteuern.
Beispiel 2: Vermietung einer geerbten Wohnung – wie viel Steuern zahle ich?
In der zweiten Beispielrechnung gehen wir davon aus, dass Sie die Wohnung nicht kaufen, sondern erben. Sie ist schon seit mehr als 50 Jahren im Familienbesitz, d. h. die Frist für Abschreibungen ist abgelaufen. Auch einen Kredit brauchen Sie nicht mehr zu bedienen. Dafür kaufen Sie eine neue Einbauküche für 10.000 €, die Sie über 10 Jahre abschreiben können. Und Sie beauftragen Handwerker für einige Schönheitsreparaturen.
Berechnung der zu versteuernden Mieteinnahmen bei einer geerbten Wohnung
Mieteinnahmen
12.000 €
Abschreibung
- 1.000 €
Laufende Kosten, z.B. Hausverwaltung
- 700 €
Handwerker
- 1.000 €
Zu versteuernde Erträge
9.300 €
Sie sehen: Fallen die Abschreibung für das Gebäude sowie die Zinskosten weg, müssen Sie mit 9.300 € einen deutlich höheren Anteil Ihrer Mieteinkünfte versteuern.
Beispiel 3: Ferienwohnung vermieten und Steuer berechnen
Im dritten Beispiel möchten Sie eine Ferienwohnung vermieten und die Steuer berechnen. Auch die Ferienwohnung kaufen Sie für 300.000 € mit einer 100 %-Finanzierung. Es stehen einige Renovierungen an, außerdem sehen Sie im Laufe des Jahres häufiger nach dem Rechten und setzen dafür Fahrtkosten an. Für die Vermietung beauftragen Sie eine Agentur, die 20 % der Mieteinnahmen einbehält.
Berechnung der zu versteuernden Mieteinnahmen bei einer Ferienwohnung
Mieteinnahmen
12.000 €
Kreditzinsen
- 3.500 €
Abschreibung
- 4.000 €
Laufende Kosten, z.B. Hausverwaltung
- 700 €
Agentur
- 2.400 €
Handwerker
- 1.500 €
Fahrtkosten
- 250 €
Zu versteuernde Erträge
- 350 €
In diesem Fall ergibt sich sogar ein negativer Betrag, sie müssen also nichts versteuern. Im Gegenteil: Von Ihrem ansonsten zu versteuernden Einkommen werden noch 350 € abgezogen. In dieser Hinsicht lohnt sich Vermieten steuerlich besonders.
Lohnt sich Vermieten steuerlich?
In vielen Fällen lohnt sich das Vermieten einer Immobilie steuerlich. Besonders dann, wenn Sie den Einnahmen Ausgaben gegenübersetzen können. Zu den Ausgaben gehören unter anderem die Zinsen für Ihren Immobilienkredit, Werbekosten für Inserate, Renovierungskosten, die Grundsteuer und Fahrtkosten.
Besonders im ersten Jahr nach dem Kauf können Sie viele Ausgaben mit anderen Einkünften verrechnen. Bei vermieteten Immobilien lassen sich sowohl die Maklerprovision als auch Kosten für Notar und Gutachter absetzen. Sollten Sie Verluste mit der Vermietung erzielen, reduziert sich dadurch sogar die Steuer auf Ihre anderen Einkünfte.
Möchten Sie eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen und fragen Sie sich, ob sich die Investition lohnt, empfehlen wir Ihnen unseren Renditerechner Immobilien. Hier erfahren Sie, mit welchem Ertrag Sie rechnen können und was eine gute Rendite ist.
Wie sind Mieteinnahmen zu versteuern?
In der Steuererklärung geben Sie nicht nur die Mieteinkünfte an, sondern auch sämtliche Ausgaben rund um Ihre Vermietung. Das ist gut für Sie: Denn die Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen und das zu versteuernde Einkommen reduziert sich. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen in die Steuererklärung eintragen.
Wo gebe ich in der Steuererklärung Mieteinnahmen an?
Relevant für die Angaben zu Ihren Mieteinkünften ist Anlage V Ihrer Einkommenssteuererklärung. Das V steht für Vermietung und Verpachtung. Hier geben Sie auch die Werbungskosten an. Für jedes vermietete Objekt müssen Sie eine eigene Anlage V ausfüllen. Handelt es sich bei dem vermieteten Objekt um eine Ferienwohnung, dann nutzen Sie die Anlage V-Fewo.
Wie fülle ich die Anlage V korrekt aus?
Die Anlage V ist ein mehrseitiges Formular, das Sie bei der Steuererklärung ausfüllen müssen, sobald Sie Mieteinkünfte zu versteuern haben. Das Formular besteht aus vier verschiedenen Bereichen.
- Allgemeine Angaben: Name, Adresse, Steuernummer
- Angaben zur Immobilie: Adresse, Art der Nutzung, Einheitswert-Aktenzeichen, vermietete Wohnfläche
- Angaben zu den Einnahmen: Kaltmiete, Nebenkosten (Vor- und Nachzahlungen)
- Angaben zu Ausgaben/Werbungskosten: z. B. Instandhaltungskosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können
Sammeln Sie unbedingt alle Rechnungen und Belege, um Ihre Angaben, falls dies notwendig wird, beweisen zu können.
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Steuer-Softwares für den PC und Steuer-Apps für das Smartphone, die beim Ausfüllen behilflich sind. Stiftung Warentest hat im April 2024 mehr als 30 Programme getestet, von denen drei mit „sehr gut“ bewertet wurden. 16 Programme schnitten mit „ausreichend“ und „mangelhaft“ ab. Die genauen Testergebnisse finden Sie online bei Stiftung Warentest.
Steuerspartipps für Vermieter
Als Vermieter haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Zum einen als Werbungskosten und zum anderen über den Weg der Abschreibungen. Beide Varianten stellen wir Ihnen vor.
Was kann ich als Vermieter von der Steuer als Werbungskosten absetzen?
Zu den Werbungskosten zählt steuerlich alles, was Sie als Vermieter investieren müssen, um die Mieteinnahmen zu erhalten bzw. zu sichern. Auch wenn Sie eine Immobilie für die Vermietung vorbereiten und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dürfen Sie vorab entstandene Werbungskosten ansetzen, ohne dass Sie bereits Mieteinkünfte erzielen. Anders als die Herstellungskosten können Sie Werbungskosten sofort abschreiben. Zu den Werbungskosten zählen z. B.
- sämtliche Finanzierungskosten (u. a. Hypothekenzinsen, Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag, Grundbuchgebühren für die Eintragung des Baudarlehens, sogar Fahrtkosten zum Finanzierungsberater)
- Erhaltungsaufwände, also Renovierungen und Modernisierungen, die Sie entweder im Jahr der Bezahlung in einer Summe absetzen oder gleichmäßig verteilt auf 2–5 Jahre
- Kosten für Gutachter
- Maklergebühren
- Kosten für Mietanzeigen
- Grundsteuer (wenn sie nicht auf den Mieter umgelegt wird)
- Fahrtkosten
- Kosten für einen Energieausweis
- Erbbauzins
- Hausmeister und Hausverwaltung
- Kosten für ein separates Mietkonto
- Räumungskosten
- Zweitwohnungssteuer (für den Zeitraum, in dem die Immobilie vermietet ist)
Alle Ausgaben belegen Sie mit Rechnungen, die Sie im Laufe des Jahres sammeln.
Welche Abschreibungen kann ich bei vermieteten Immobilien ansetzen?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Immobilien zur Kapitalanlage nur eine begrenzte Nutzungsdauer haben, die für die meisten Fälle auf 50 Jahre festgelegt wurde. Um die „Abnutzung“ anzuerkennen, dürfen Sie als Vermieter eine „Absetzung für Abnutzung“ (kurz: AfA) in Ihrer Steuererklärung angeben. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerlast, gleichzeitig erhöht sich Ihre Mietrendite.
Die gängigste Variante ist die lineare Abschreibung: Sie können 50 Jahre lang einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungs- und Herstellungskosten ansetzen. Zu den Anschaffungskosten zählen z. B. der Kaufpreis der Immobilie, die Maklerprovision, Notarkosten und die Grunderwerbssteuer. Herstellungskosten meinen die Hausbaukosten bzw. Ausgaben für Sanierung oder Renovierung. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Baujahr der Immobilie.
Prozentsatz der jährlichen linearen Abschreibung
- 2 % pro Jahr für Gebäude, die vor 2023 fertiggestellt wurden
- 3 % pro Jahr für Gebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden
- 2,5 % pro Jahr für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden
Neben der linearen Abschreibung gibt es mit der degressiven und der Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz zwei weitere Varianten. Diese können nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden und haben den Vorteil, dass Sie schneller einen höheren Prozentsatz abschreiben können. Zu den Voraussetzungen gehören z. B. eine Baukostenobergrenze und bestimmte Werte bei der Energieeffizienz. Am besten fragen Sie Ihren Steuerberater, welche Möglichkeit in Ihrem speziellen Fall am günstigsten ist.
Generell nicht einberechnen dürfen Sie bei Abschreibungen den Grundstückswert. Kaufen Sie beispielsweise ein Einfamilienhaus für 400.000 €, das 2019 gebaut wurde und bei dem das Grundstück einen Wert von 100.000 € hat, dürfen Sie jedes Jahr 2 % von 300.000 € absetzen. Das macht 6.000 €.
Worauf muss ich beim Versteuern von Mieteinnahmen achten?
Das Prinzip ist einfach: Mieteinkünfte müssen versteuert werden und Ausgaben, die für die Vermietung notwendig sind, verringern den Gewinn und damit die Steuerlast. Doch häufig steckt der Teufel im Detail und individuelle Sonderfälle machen eine einfache Regelung kompliziert. Im Folgenden betrachten wir einige dieser Sonderfälle.
Wie muss ich eine Untervermietung versteuern?
Untervermietungen und Mieteinnahmen über Airbnb versteuern Sie prinzipiell wie alle anderen Mieteinnahmen auch. Es gibt aber eine Sonderregel: Bei einer Teilvermietung in einer selbstgenutzten Immobilie sind die Mieteinnahmen steuerfrei, wenn die Vermietung vorübergehend ist und die Einnahmen weniger als 520 € im Jahr betragen (abzüglich der Ausgaben). Sobald sie auch nur 1 € darüber liegen, müssen Sie allerdings den kompletten Betrag versteuern.
Wie werden Mieteinnahmen von Familienmitgliedern und Verwandten besteuert?
Das Finanzamt gesteht Ihnen zu, eine Immobilie an Verwandte vergünstigt zu vermieten. Allerdings prüft es, ob Ihre Einnahmen mindestens 50 % der ortsüblichen Miete betragen. Wenn ja, ist für Sie steuerlich der volle Werbungskostenabzug möglich. Liegen die Einnahmen bei unter 50 %, sieht das Finanzamt nur eine teilentgeltliche Vermietung. Sie müssen Ihren Werbungskostenabzug dann entsprechend kürzen. Vermieten Sie Ihre Wohnung z. B. nur zu 45 % der ortsüblichen Miete, können Sie steuerlich auch nur 45 % der Ausgaben absetzen.
Wie wirkt sich Leerstand einer vermieteten Wohnung auf die Steuer aus?
Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten, finden aber keinen Mieter? Steuerlich profitieren Sie trotzdem, weil Sie Ihre Ausgaben weiter absetzen dürfen. Allerdings muss das Finanzamt Ihre Vermietungsabsicht anerkennen. Bei längerfristigem Mietausfall müssen Sie daher nachweisen, dass Sie sich aktiv um Mieter bemühen. Als Belege eignen sich z. B. Maklerverträge, Rechnungen von Handwerkern oder Kopien von Mietanzeigen in der Zeitung oder auf Immobilienportalen.
Kann ich die Gebäudeversicherung und die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja, denn sowohl die Grundsteuer als auch die Gebäudeversicherung zählen zu den Betriebskosten. Als Vermieter nehmen Sie am besten eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag auf, die regelt, dass die Vorgaben der Betriebskostenverordnung gelten (wo auch die Grundsteuer aufgezählt ist).
Wie muss ich Mieteinnahmen aus dem Ausland versteuern?
Prinzipiell wird die Mieteinnahme dort versteuert, wo sie auch bezahlt wird – nämlich am Standort der Immobilie. Insofern hat der ausländische Staat, in dem die Immobilie liegt, das Besteuerungsrecht und die Vermietung ist in Deutschland steuerfrei. Mit einigen Ländern gibt es aber Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem die im Ausland bezahlte Steuer auf die deutsche Einkommenssteuer anrechenbar ist. Informieren Sie sich am besten im konkreten Einzelfall, welche Regelung gilt.
Fazit: Mieteinkünfte versteuern und Steuererklärung zu Ihrem Vorteil nutzen
Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, dann müssen Sie die Mieteinnahmen zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Das geschieht im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Sie nutzen dafür die Anlage V, in der Sie die Einnahmen und die Ausgaben eintragen. Die Ausgaben, die für die Vermietung notwendig sind, reduzieren die Mieteinkünfte sowie den zu versteuernden Betrag und damit die zu zahlende Steuer. Wenn Sie in der Steuererklärung alle zulässigen Ausgaben korrekt angeben, haben Sie eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Häufige Fragen zur Versteuerung von Mieteinnahmen
Wird die Warm- oder die Kaltmiete versteuert?
Steuern zahlen Sie auf die Kaltmiete, die Ihnen Ihr Mieter überweist. In der Steuererklärung gehören alle Angaben zu Mieteinnahmen in Anlage V. Bei den Einnahmen tragen Sie getrennt die Kaltmiete und die erhaltenen Nebenkosten ein, die auf den Mieter umgelegt wurden.
Kann ich Hausgeld von der Steuer absetzen?
Ja, sofern Sie auch entsprechende Ausgaben hatten, können Sie das von Ihren Mietern gezahlte Hausgeld als Werbungskosten absetzen. Erledigen Sie selbst die Hausmeistertätigkeiten oder gilt ein Teil des Hausgelds allein den Rücklagen der Eigentümergemeinschaft, so können Sie diesen Betrag nicht steuerlich geltend machen.
Muss ich als Vermieter die Mietkaution versteuern?
Nein, sie zählt nicht als Einnahme und muss daher nicht versteuert werden. Ausnahme: Falls Sie die Kaution aus dem Mietkautionskonto nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten, dann wird sie in diesem Moment zur versteuerungspflichtigen Einnahme. Allerdings handelt es sich dabei meistens um einen Schadensfall. Die Kosten für dessen Beseitigung werden als Werbungskosten berücksichtigt.
Muss ich als Rentner Mieteinnahmen versteuern?
Ja, Mieteinnahmen unterliegen auch für Rentner dem Einkommenssteuergesetz. Steuerfrei sind die Mieteinnahmen nur dann, wenn sie zusammen mit anderen steuerpflichtigen Einkünften den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Sofern Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben, steht Ihnen zudem der Altersentlastungsbetrag zu, der die Summe Ihrer Einkünfte nochmals reduziert. Er berechnet sich abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Wie überprüft das Finanzamt Mieteinnahmen?
Das Finanzamt hat verschiedene Möglichkeiten, die Korrektheit Ihrer Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen. Zum einen werden die Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen analysiert. Zum anderen ist ein Teil der Mietüberwachung des Finanzamts der Vergleich der vereinbarten mit der ortsüblichen Warmmiete. Hierfür nutzen die Behörden Mietspiegel als Referenz.
Was passiert, wenn ich Mieteinnahmen nicht angebe?
Sollten Sie Mieteinnahmen in der Steuererklärung gar nicht oder nicht korrekt angeben, handelt es sich um Steuerhinterziehung, was zu Nachzahlungen, Zinsen und weiteren Strafen führen kann.