Mietkautionskonto: Wie Sie Ihre Kaution anlegen und von Zinsen profitieren

Als Mieter kommen Sie nicht um das Thema Miet­kaution herum. Häu­fig geht es dabei auch um ein passen­des Miet­kautions­konto. Wer soll­te es eröff­nen – Mieter oder Vermie­ter? Welche Mög­lich­keiten Sie aktuell haben und wie Sie Ihre Kaution kosten­los und cle­ver anle­gen, erfahren Sie hier.

Heike Kevenhörster
Zuständige Redakteurin für den Bereich Geldanlage
Stand: 15.04.2024

Was ist ein Mietkautionskonto?

Bei einem Kautions­konto handelt es sich um einen Über­be­griff, der verschie­dene Pro­dukte von Ban­ken um­fas­sen kann. Allge­mein gespro­chen wird auf einem Miet­kautions­konto die verein­bar­te Kau­tion hin­ter­legt und für den Ver­mie­ter auf­be­wahrt. So kön­nen beide Seiten sicher sein, dass das Geld beim Aus­zug noch vor­han­den ist.

Auch wenn der Begriff „ver­pfän­den“ ei­nen nega­tiven Bei­ge­schmack hat, bedeu­tet es beim Miet­kautions­konto nur, dass die Kau­tion für Ihren Vermie­ter reser­viert wird. Nach­dem Ihr Kautions­konto bei ei­nem mög­lichen Zahlungs­aus­fall ver­pfän­det wur­de, könn­en Sie nicht mehr auf das Geld zu­grei­fen, son­dern aus­schließ­lich Ihr Vermie­ter. Die Banken infor­mie­ren Sie je­doch, wenn auf Ihr Miet­kautions­konto zuge­grif­fen wird.

Darf mein Vermieter jederzeit auf die Kaution zugreifen?

Es ist zwar nicht gesetz­lich gere­gelt, wann Ihr Vermie­ter auf die Kau­tion zugrei­fen kann. Gerich­te haben aber mehr­fach entschie­den, dass eine Kau­tion während eines laufen­den Miet­ver­hält­nisses auf dem Konto zu ver­blei­ben hat. Hinter­grund ist, dass nur so sicher­ge­stellt wer­den kann, dass Sie Ihre Kau­tion auch nach Ende des Miet­verhält­nisses zurück­er­halten.

Sollten Sie eine Klau­sel in Ihrem Miet­ver­trag haben, die Ihrem Ver­mieter Zugriff auf die Kaution erlaubt, z. B. um Reparatur­kosten zu decken, ist diese unter Um­stän­den un­wirk­sam. Ein An­walt kann Sie hier bera­ten.

Gut zu wissen!

Der § 551 des BGB regelt die Miet­kaution. Hier ist fest­ge­halten, dass diese auch in drei monat­lichen Zahlun­gen hinter­legt wer­den kann und erwirt­schaf­tete Zins­er­träge dem Mie­ter zu­ste­hen und nicht dem Ver­mie­ter. Von die­sen Regelun­gen darf auch nicht zum Nach­teil des Mie­ters abge­wichen wer­den.

Wer eröffnet ein Mietkautionskonto?

Ein Miet­kautions­konto eröff­nen kann sowohl der Vermie­ter als auch der Mie­ter.

Rein recht­lich gesehen müs­sen Sie sich als Mie­ter nicht um das Kautions­konto küm­mern. Ver­pflich­tet ist nur der Vermie­ter, ein Kautions­konto anzu­le­gen. Es kann aber Vor­teile ha­ben, wenn Sie sich selbst darum küm­mern, etwa wenn Sie von mög­lichst hohen Zin­sen profi­tie­ren möch­ten. So kön­nen Sie auch von Ihrem Frei­betrag Ge­brauch ma­chen und müs­sen unter Um­stän­den keine Kapital­ertrags­steu­ern an das Finan­zamt ab­füh­ren.

Wer trägt die Kosten für das Kautionskonto?

Während gesetz­lich klar ge­re­gelt ist, dass dem Mie­ter sämt­liche Zins­gewin­ne seiner Kau­tion zu­ste­hen, lan­den Fra­gen zur Kosten­über­nahme von Konto­führungs­gebühren etc. immer wieder vor Ge­richt. In der Re­gel gehen die Ent­schei­dun­gen aber zu­guns­ten des Mie­ters aus. D. h. die Kos­ten für ein Miet­kautions­konto muss der Vermie­ter tra­gen.

Welche Arten von Mietkautionskonten gibt es?

Es existiert eine Viel­zahl von Produk­ten. Unter­schie­de gibt es von Kredit­insti­tut zu Kredit­insti­tut. Wie Sie Ihre Miet­kaution anle­gen, müs­sen Sie grund­sätz­lich mit Ihrem Vermie­ter bespre­chen. Im Fol­gen­den lesen Sie mehr zu Ihren Möglich­kei­ten.

Kaution als Barkaution bzw. auf einem Treuhandkonto

Eine Barkaution ent­rich­ten Sie direkt an den Vermie­ter. Der Name ist aller­dings irre­führend. Ihr Vermie­ter kann nicht ver­lan­gen, dass Sie die Kau­tion wirk­lich in bar ent­rich­ten. Eine Über­wei­sung ist aus­rei­chend. Ihr Vermie­ter ist dafür verant­wort­lich, Ihre Miet­kaution insol­venz­sicher und getrennt von dessen priva­tem Vermö­gen anzu­le­gen, etwa auf einem Treu­hand­konto. Sie kön­nen auch jeder­zeit einen Nach­weis hier­über an­for­dern.

Beach­ten Sie an dieser Stelle außer­dem, dass Ihr Vermie­ter dazu ver­pflich­tet ist, Ihnen eine Ab­rech­nung über die Zins­er­träge zu er­stel­len. Außer­dem soll­ten Sie bei Been­di­gung des Miet­verhält­nisses darauf achten, dass Sie Ihre Kau­tion inklu­sive der Zins­er­träge aus­be­zahlt bekom­men. Ihr Vermie­ter darf diese nicht ein­be­hal­ten.

Mietkautionssparbuch als zinsloser Klassiker

Das Kautions­spar­buch ist eine klassi­sche Anlage­option für Miet­kautions­konten. Durch die aktu­ellen Niedrig­zin­sen sind die Er­träge, die über ein Kautions­spar­buch erzielt werden kön­nen, lei­der nur sehr ge­ring, wenn Sie über­haupt noch Zin­sen erhal­ten. Auf der ande­ren Seite müs­sen Sie sich keine Sor­gen darü­ber machen, dass Sie die hinter­legte Summe verlie­ren, wie dies bei Aktien­geschäf­ten der Fall sein kann.

Eröff­nen Sie als Mie­ter ein Miet­kautions­konto, erhal­ten Sie zwei Pfändungs­ur­kun­den. Eine ist hier­bei für Ihre Unter­lagen be­stimmt, die zweite geht an den Vermie­ter im Ori­gi­nal. Zu beach­ten gilt es, dass bei Auf­lö­sung des Kautions­kontos diese Ur­kun­de wieder vor­liegen muss.

Ent­schei­den Sie sich für ein Kautions­spar­buch, soll­ten Sie die Gebüh­ren im Auge behal­ten. Weil die Miet­kautions­konto-Zinsen kaum noch eine Rolle spie­len, passiert es leicht, dass die Gebüh­ren höher als die Zinser­träge aus­fal­len. Ein Miet­kautions­konto bietet z. B. die DKB kosten­los an. Eini­ge Anbie­ter verlan­gen eine ein­malige Gebühr zwischen 15 und 50 € für die Eröff­nung des Miet­kautions­konto, z. B. viele Spar­kas­sen.

Nicht mehr lohnenswert

Immer mehr Banken nehmen die klassi­schen Miet­kautions­konten aus ihrem Ange­bot, zu­letzt die Post­bank, die ING und die Deut­sche Bank.

Kautionsbürgschaft als Alternative, um kein Kapital zu binden

Eine Kautions­bürgschaft ist eine spezielle Form der Miet­kaution. Sie müssen aber den Kautions­be­trag nicht auf­brin­gen, son­dern erhal­ten eine Bürg­schafts­urkunde des Anbie­ters. Die Kosten für die Bürg­schaft belau­fen sich auf ca. 5 % der Kautions­summe pro Jahr. Die Kautions­bürg­schaft kann auch gut als Über­gangs­lösung genutzt wer­den, bis Sie beispiels­weise die Kau­tion Ihrer letz­ten Woh­nung zurück­er­halten.

Im Prinzip funktio­niert die Kautions­bürg­schaft wie ein Kredit über die Kautions­summe, der direkt an den Vermie­ter aus­be­zahlt wird. Der Vor­teil dieser Metho­de liegt auf der Hand: Sie brau­chen kein Kapital ein­zu­set­zen. Der Nachteil: Sie müssen monat­lich oder jähr­lich Gebüh­ren zah­len, ähnlich den Kredit­zinsen. Auch ist eine solche Bürg­schaft ab­hän­gig von Ihrer Boni­tät. Haben Sie z. B. negative SCHUFA-Einträge, kann die Bürg­schaft abge­lehnt wer­den.

In unse­rem Ver­­gleich fin­den Sie die bes­­­ten Ange­bote für eine Kautions­­­bürg­­­schaft. Tra­gen Sie ein­­fach die Höhe der Miet­­­kaution, die gewünsch­­­te Lauf­­­zeit und den Ver­­wen­dungs­­­zweck ein. Sie kön­nen außer­­­dem wäh­len, ob Sie einen Mieter­­­schutz wün­­­schen – dabei prüfen Exper­ten z. B. bei Ihrem Aus­zug die Recht­­­mäßig­­­keit von Schadens­­­an­­­sprüchen, die Ihr Vermie­­­ter stellt.

 

Mietkaution renditestark anlegen auf einem Mietkautionsdepot

Suchen Sie im Miet­kautions­konto Ver­gleich eine Opti­on mit mög­lichst hohen Zin­sen, kann ein Miet­kautions­depot für Sie interes­sant sein. Hier wird Ihre Miet­kau­tion in Wert­papiere wie Aktien, ETFs und Fonds inves­tiert. Ein sol­ches De­pot mit den ent­sprechen­den Rahmen­bedin­gun­gen bietet z. B. Growney* an.

Aber was pas­siert, wenn die Aktien­kurse zwischen­zeit­lich im Kel­ler sind und nicht die gesam­te Kautions­summe zur Verfü­gung steht? Für diesen Fall müssen Sie mit dem Vermie­ter eine Eini­gung tref­fen, bevor Sie ein Miet­kautions­depot anle­gen. Wichtig ist, dass er im Zweifels­fall immer auf die voll­stän­dige Kau­tion zugrei­fen kann. Ab­sichern kön­nen Sie das bei­spiels­weise durch regel­mäßige Ein­zahlun­gen auf das Kautions­depot oder indem Sie von vorn­herein eine höhe­re Summe als die Miet­kaution ein­zah­len.

Die Kosten vari­ieren je nach­dem, für wel­chen Anbie­ter Sie sich ent­schei­den. Viele Anbie­ter erlas­sen Ihnen die Depot­führungs­gebüh­ren, wenn Sie zusätz­lich einen Spar­plan ab 25 € monat­lich anle­gen. Sie sollten ca. 30 € für die Anla­ge des De­pots bzw. die Ver­pfän­dung an den Vermie­ter ein­rech­nen.

Depot Vergleich

Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto anlegen

Bei einigen Banken lässt sich ein Tages­geld­konto als Miet­kautions­konto ein­set­zen. Hier­bei eröffnen Sie das Tages­geld­konto und zahlen die verein­bar­te Kau­tion ein. An­schließend wird das Konto ver­pfän­det. An dieser Stelle kann es jedoch zu Proble­men kom­men. Es gibt Banken, die das Ver­pfän­den eines Tages­geld­kontos nicht zu­las­sen. Informie­ren Sie sich also unbe­dingt vor Anla­ge dieser Konto­art bei Ihrem Bera­ter, ob eine Verpfän­dung mög­lich ist.

Tagesgeldkonten sind fast immer kostenlos. Hinzu kommt auf die eingezahlte Summe ein Zinssatz von aktuell ca. 3–4 %. Sie erhal­ten also eine Ren­dite auf Ihre Kau­tion.

Tagesgeld Vergleich

Mietkaution als Festgeld anlegen

Wenn Sie von vornherein beab­sich­ti­gen län­ger in der Woh­nung zu blei­ben, kann auch ein Fest­geld­konto für Ihre Miet­kauti­on in Fra­ge kom­men. Hier­bei wird das Geld über mehre­re Jah­re zu einem bestimm­ten Zins­satz ange­legt. Der aktuelle ZInssatz liegt bei über 3 %, das ist deut­lich mehr als beim Miet­kautions­spar­buch.

Der Vor­teil dieser An­lage ist, dass das Geld sicher ange­legt ist und Sie es nicht ver­lie­ren kön­nen. Nach­tei­lig wirkt sich je­doch die Lauf­zeit aus. Müs­sen Sie kurz­fris­tig um­zie­hen und möch­ten das Fest­geld­kon­to kün­di­gen, kön­nen Vorfällig­keits­ent­schädi­gun­gen fällig wer­den. Auch müs­sen Sie sich jedes Mal um eine Ver­länge­rung küm­mern, wenn Ihre Lauf­zeit ab­läuft.

Festgeld Vergleich

Wer entscheidet, welche Art von Mietkautionskonto angelegt wird?

Die recht­liche Situa­tion ist klar gere­gelt: Ein Miet­kautions­spar­buch bzw. ein Treu­hand­konto bei Ihrem Ver­mie­ter müssen beide Seiten grund­sätz­lich ak­zep­tie­ren. Alle anderen Ar­ten der Miet­kautions­konten benö­tigen die Zu­stim­mung bei­der betei­lig­ter Par­tei­en. Am bes­ten spre­chen Sie vor Beginn des Miet­verhält­nis­ses darüber und nehmen Ihre Über­ein­künf­te in den Miet­ver­trag auf. Das ist vor allem wich­tig, falls Sie beab­sich­ti­gen, das Geld z. B. auf ein Miet­kautions­depot ein­zu­zah­len. Dafür benö­tigen Sie zwin­gend die Zu­stim­mung Ihres Vermie­ters.

Kann ich ein Mietkautionskonto wechseln?

Prinzipiell ist auch ein Wechsel beim Miet­kautions­konto mög­lich. Insbe­sonde­re bei der Kautions­bürg­schaft kann das sinn­voll sein. Soll­ten Sie bei­spiels­weise bei Ein­zug die Kau­tion nicht auf­brin­gen können und eine Kautions­bürg­schaft ab­schließen, können Sie spä­ter die Bürg­schaft kün­di­gen und das Geld auf ein Kautions­kon­to ein­zah­len. Dadurch spa­ren Sie sich nicht nur die Gebüh­ren für die Bürg­schaft, son­dern er­hal­ten u. U. auch eine Ren­di­te auf Ihre Kau­tion.

Ha­ben Sie kei­ne ent­spre­chen­de Klau­sel in Ihrem Miet­ver­trag, spre­chen Sie in jeden Fall im Vor­feld mit Ihrem Ver­mie­ter. Jede Ände­rung im Be­reich der Kau­tion er­for­dert die Zustim­mung des Ver­mie­ters.

Mietkautionskonto auflösen

Sollten Sie Ihr Miet­kautions­konto kün­di­gen wol­len, beach­ten Sie die Kündigungs­fris­ten. Die Frist be­trägt normaler­weise 3 Monate. Wenn also abzu­sehen ist, dass Sie um­ziehen und das Konto nicht weiter benö­ti­gen, wer­fen Sie einen Blick in Ihre Unter­la­gen und kümmern Sie sich recht­zei­tig da­rum.

Wie eröffne ich ein Mietkautionskonto?

Die benötigten Unter­lagen, um ein Miet­kautions­kon­to zu eröff­nen, sind über­schau­bar:

  • Personal­aus­weis zur persön­lichen Identi­fika­tion oder alter­nativ Post­Ident bei Online­-Ban­ken
  • Kopie des Miet­ver­trags oder, wenn noch nicht vor­han­den, die Daten des Vermie­ters und An­ga­ben zur Kau­tion

Im nächs­ten Schritt zah­len Sie die verein­bar­te Kau­tion auf das Miet­kautions­kon­to ein und die Bank ver­schickt die Unter­la­gen. Je nach Kredit­insti­tut wer­den die Unter­la­gen direkt an Ihren Ver­mie­ter gesen­det oder Sie müs­sen sich selbst darum küm­mern. Sobald die Pfän­dungs­ur­kunde beim Vermieter einge­gan­gen ist, gilt die Kau­tion als hinter­legt. In diesem Moment haben Sie auch keinen Zu­griff mehr auf das hinter­leg­te Geld und allein Ihr Ver­mie­ter kann darü­ber ver­fü­gen.

Wo kann ich ein Mietkautionskonto eröffnen?

Viele Ban­ken haben ent­sprechen­de Pro­duk­te im Ange­bot. Ein gu­ter An­halts­punkt ist Ihre Haus­bank. Bie­tet Ihre Haus­bank nur schlech­te Kondi­tio­nen, lohnt sich ein Blick auf die vie­len On­line- und Direkt­ban­ken. Fast alle Ban­ken und Spar­kas­sen haben ent­sprechen­de Pro­duk­te im Port­fo­lio, die direkt als Miet­kautions­kon­to dekla­riert sind oder sich als sol­ches ver­wen­den las­sen.

Ver­glei­chen Sie in jedem Fall die Kos­ten und achten Sie auch auf ein­ma­lige Gebüh­ren, die er­ho­ben wer­den.

FAQ zum Mietkautionskonto

  • Miet­kautions­kon­ten gibt es auch ohne Gebüh­ren. Sie kön­nen bei Ihrer Haus­bank fra­gen. Diese bie­ten vor allem Be­stands­kun­den oft ein Miet­kautions­kon­to kosten­los an. Direkt­ban­ken wie die DKB ha­ben kosten­freie Miet­kautions­kon­ten im Ange­bot, auch wenn Sie noch kein Kunde sind.

  • In der Regel erhal­ten Sie Ihre Kau­tion inner­halb von 3–6 Mona­ten von Ihrem alten Vermie­ter zu­rück. In Einze­lfäl­len kann es jedoch auch 12 Mona­te dau­ern. Soll­ten Sie nach 1 Jahr die Kau­tion noch nicht zurück­er­hal­ten haben, können Sie aktiv wer­den. Doch Vor­sicht, nach 3 Jah­ren sind Ihre An­sprüche ver­jährt und Ihr ehe­mali­ger Ver­mie­ter ist nicht ver­pflich­tet, Ihnen die Kau­tion über­haupt noch zurück­zu­zah­len!

  • Im Falle eines Ver­mieter­wech­sels geht die Kau­tion vom al­ten Ver­mie­ter auf den neuen über. Der neue Eigen­tümer ist hier­bei ver­pflich­tet, die Heraus­gabe zu for­dern. Ein beste­hen­des Miet­kautions­konto kann normaler­weise weiter­ver­wen­det wer­den. Wich­tig für Sie ist, dass der neue Ver­mie­ter in der Pflicht ist, Ihnen die Kau­tion bei Been­di­gung des Miet­ver­hält­nisses zurück­zu­zah­len.

  • Die Höhe der Kau­tion wird durch den Vermie­ter bestimmt, je­doch gibt es auch hier gesetz­liche Rege­lun­gen. Ihr Ver­mie­ter darf nicht mehr als drei Monats­kalt­mieten von Ihnen ver­lan­gen. We­niger bis hin zu gar keiner Kau­tion ist natür­lich mög­lich. Meist wird je­doch der gesetz­liche Rah­men aus­ge­nutzt.

  • Nein. In Ihrem Miet­vertrag wurde ein Kau­tions­be­trag ver­ein­bart und die­ser gilt. Eine Miet­er­hö­hung seit­ens des Ver­mie­ters hat nicht auto­ma­tisch eine Kautions­er­hö­hung zur Folge. Sie sind also nicht ver­pflich­tet, Ihr Miet­kautions­kon­to auf­zu­füllen.

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