Negativzinsen: Kann ich Verwahr­entgelte zurückfordern?

Negativzinsen schmälern Ihr Erspartes. Hier erfahren Sie, welche Straf­zinsen laut Gerichts­urteil unzu­lässig sind, wie Sie Verwahr­entgelte mit unserem Muster­brief zurück­fordern und wie Sie Minus­zinsen in Zukunft umgehen.

Heike Kevenhörster
Zuständige Redakteurin für den Bereich Geldanlage
Stand: 13.02.2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Niedrigzinsphase erhoben 2017–2022 über 400 Banken Negativzinsen von ihren Kunden.
  • Inzwischen hat der Bundesgerichtshof viele Verwahrentgelte für Giro-, Spar- und Tagesgeldkonten für unzulässig erklärt.
  • Mithilfe unseres Musterbriefs können Sie Ihre gezahlten Minuszinsen zurückfordern.
  • Selbst wenn Ihre Bank heute keine Negativzinsen mehr verlangt, könnte es sein, dass Ihre Realzinsen negativ sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Inflationsrate höher ist als Ihre Guthabenzinsen.

BGH-Urteil: Negativzinsen auf Geldanlagen für ungültig erklärt

Für Geld auf Tagesgeld­- und Spar­konten dürfen Banken keine Negativ­zinsen berechnen. Das hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) am 4. Februar 2025 nach einer Klage der Ver­braucher­zentralen ent­schieden.

Im Urteil (Az XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) betonen die Richter, dass Negativ­zinsen für Tages­geld dem Anlage- und Spar­zweck wider­sprächen. Auch bei Spar­konten untergrüben Verwahr­ent­gelte den Haupt­zweck, nämlich das Sparen und den Kapital­erhalt. Straf­zinsen führten dazu, dass das auf Spar­konten einge­zahlte Kapital konti­nuierlich sinke. Dies benach­teilige die Ver­braucher unangemessen.

Dies gilt jedoch nicht auto­matisch auch für Geld auf Giro- oder Verrechnungs­konten. Hier bezeichnet das BGH-Urteil Straf­zinsen grund­sätzlich als zulässig, da nicht das Sparen im Vorder­grund stehe. Jedoch verstoßen nach Ansicht des Gerichts die betrachteten Klauseln zu Verwahr­ent­gelten gegen das Trans­parenz­gebot. Sie seien für Verbraucher nicht ausreichend verständ­lich und daher unwirk­sam. Das bedeutet, dass auch die Negativ­zinsen auf Giro­konten nicht rechtens waren.

Kann ich als Sparer jetzt Negativzinsen zurückfordern?

Ja, nach Ansicht der Verbraucher­zentralen können betroffene Kunden das gezahlte Verwahr­entgelt zurück­fordern, obwohl dazu im Urteil nichts gesagt wurde. Wenn Sie sich Ihr Geld von der Bank wieder­holen möchten, führen Sie fol­gende Schritte aus:

  1. Ermitteln Sie die Höhe der bezahlten Straf­zinsen anhand Ihrer Konto­auszüge.
  2. Schreiben Sie Ihre Bank an und fordern Sie die unzu­lässigen Straf­zinsen ein. Am einfach­sten ist es, wenn Sie dafür unse­ren inter­aktiven Muster­brief nutzen. Er steht Ihnen hier zum Download zur Verfü­gung:

Musterbrief Verwahrentgelt zurückfordern (PDF)

Die Richter äußerten sich nicht über eine mögliche Verjährung. In der Regel beträgt die gesetz­liche Verjährungs­frist für solche Forde­rungen 3 Jahre. Das würde bedeuten, dass Sparer nur noch eine Rück­zahlung für das Jahr 2022 geltend machen können. Jedoch wurde hierzu noch kein endgültiges Urteil gesprochen. Die Verbraucher­zentralen empfehlen Sparern ganz klar, die Negativ­zinsen für den gesamten Zeit­raum zurück­zufordern.

Was sind Negativzinsen?

Eine Zeitlang verlangten viele Banken in Deutsch­land von ihren Kunden Zinsen für deren Spar­einlagen, soge­nannte Negativ­zinsen. Die Kunden dieser Banken sollten also Geld dafür zahlen, dass sie dort Geld anlegen. Da Kunden dann in Form von Zinsen „bestraft“ werden, nennt man Negativ­zinsen auch „Straf­zinsen“ der Bank. Die Banken sprechen gerne schön­färbe­risch von einem „Verwahrentgelt“. 

Den Auftakt machte im Mai 2017 die Volks­bank Reut­lingen. Als erste Bank in Deutsch­land führte sie Negativ­zinsen von 0,5 % ein, die für jeden Sparer ab dem ersten Euro auf ihren Giro­konten greifen sollten. In den folgenden Jahren zogen über 400 Banken nach und führten Negativzinsen für Guthaben ein. Meist lagen die Strafzinsen bei 0,5–1 %.

Während sich Sparer über Negativ­zinsen ärgerten, konnten sich Kredit­nehmer freuen. Denn wer sich zu diesen Kondi­tionen Geld von der Bank lieh, musste am Ende der Lauf­zeit weniger zurück­zahlen, als er aufge­nommen hatte. Solche Ange­bote gab es in der Vergangen­heit im Bereich Raten­kredit.

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Warum wurden Negativzinsen eingeführt?

Jahrzehntelang funktionierte das Prinzip des Sparens und der Geld­anlage ganz einfach. Sie zahlen Geld ein, zum Beispiel auf ein Spar­buch oder auf ein Fest­geld­konto, und bekommen dafür von der Bank Zinsen. Die Höhe der Zinsen ist von verschie­denen Faktoren abhängig. Wichtig bei der Fest­setzung des Zins­satzes sind die Leit­zinsen der Euro­päischen Zentral­bank(EZB).

Welche Rolle spielten die Leitzinsen der EZB?

Einer der EZB-Leitzinsen, der so genannte Refinan­zierungs­satz, gibt vor, was die Banken selbst an Zinsen zahlen müssen, wenn sie sich Geld von den Zentral­banken der Länder leihen. Zwischen 2008 und 2016 hatte die EZB die Leit­zinsen immer weiter herab­gesetzt, um damit die euro­päische Wirtschaft anzu­kurbeln. Der Gedanke hinter der Niedrig­zins­politik: Wenn die Zinsen niedrig sind, dann werden mehr Kredite aufge­nommen und dadurch Inves­titionen gefördert, weil die Banken die günstigen Zins­sätze an ihre Kunden weitergeben.

Von Banken und Spar­kassen, die ihr Geld bei der EZB sicher anlegten und nicht in Form von Krediten an Ihre Kunden weiter­gaben, verlangte die Zentral­bank von 2014–2022 einen Straf­zins. Der Einlagen­satz betrug während dieser Zeit bis zu -0,5 %. Auf dem Tief­punkt gaben über 400 Geld­insti­tute den Negativ­zins an ihre Kunden weiter. In dieser Zeit erhöhten auch viele Banken die Konto­führungs­gebühren bei Giro­konten. Die folgende Grafik zeigt die Ent­wicklung des EZB-Einlagen­zinssatzes.

2022 und 2023 hob die EZB die Leit­zinsen wieder an. Den Straf­zins für Banken schaffte sie ab. Seitdem erhalten die Geld­institute wieder Gut­haben­zinsen. Im Sommer 2024 gab es eine erneute Zins­wende, aber bis­lang kam es nicht wieder zu einem Straf­zins der EZB für Geschäfts­banken.

Gibt es 2025 noch Negativzinsen?

Zum Glück sind Negativzinsen 2025 bei den meisten Banken kein Thema mehr. Um ganz sicher zu gehen, können Sie im Preis­ver­zeichnis der Bank nach­sehen. Die Negativ- oder Straf­zinsen werden hier oft beschöni­gend „Verwahr­entgelt“ genannt. Meistens gilt ein Frei­betrag für eine Guthaben­summe, auf den keine Minus­zinsen anfallen. Im Folgenden listen wir über­regionale Geld­institute auf, die noch Negativ­zinsen verlangen.

Diese Banken verlangen noch Negativzinsen

Bank

Zinssatz

Freibetrag

Ethikbank

-0,50 % p. a.

2.999.999,99 €

Klarna

-0,50 % p. a.

500.000 €

Stand: 6. Februar 2025

Wir empfehlen Ihnen, zu einer Bank ohne Straf­zinsen zu wechseln oder unter der Frei­grenze für Straf­zinsen zu bleiben. Teilen Sie Ihr Gut­haben ansonsten auf mehrere Banken auf. Grund­sätzlich sollten Sie nur dann über 100.000 € bei einer einzigen Bank anlegen, wenn diese höhere Summen über ihre Systeme zur Einlagen­sicherung garantiert.

Girokonto kündigen und wechseln

Wenn Sie mit Negativzinsen Ihrer Bank beim Girokonto nicht einver­standen sind, können Sie Ihr Giro­konto problemlos kündigen und sich eine andere Bank suchen. So würden nach einer Umfrage des inter­nationalen Online-Markt­forschungs­institutes YouGov 54 % der Bank­kunden vorgehen. Setzen Sie mit unserem Muster­formular ein Schreiben an die Bank auf, in dem Sie die abge­buchten Negativ­zinsen zurückfordern.

Bei der Suche nach einem neuen Girokonto ist unser Girokonto Vergleich hilfreich. Dort können Sie auf einen Blick sehen, welche Gebühren erhoben werden, wie hoch die Dispozinsen sind und an wie vielen Automaten Sie kosten­los Geld abheben können. Wir weisen Sie auch darauf hin, welche Banken Ihnen ein Start­guthaben für die Konto­eröff­nung bieten. In unserem Rat­geber­artikel zeigen wir Ihnen aus­führlich, wie Sie beim Giro­konto­wechsel am besten vorgehen und was Sie beachten müssen.

Tagesgeldkonto: Geld zurückfordern und Konto wechseln

Auch viele Tagesgeldkonten waren von Negativ­zinsen betroffen. Banken können den Zins­satz schließlich jeder­zeit ändern. Es war also mög­lich, dass der Tages­geld­zins unter 0 % sank. Nach dem Urteil des BGB vom Februar 2025 ist jedoch klar, dass Verwahr­entgelt auf Tage­geld­konten unzu­lässig ist. Fordern Sie daher bereits gezahlte Straf­zinsen mithilfe unseres Muster­formulars zurück.

Ein Wechsel Ihres Tages­geld­kontos ist Ihnen von einem Tag auf den anderen möglich. Es bestehen keine Kündi­gungs­fristen. Falls ein Frei­stellungs­auftrag besteht, sollten Sie auch diesen berück­sichtigen, ihn bei Bedarf löschen und statt­dessen auf Ihrem neuem Tages­geld­konto ein­richten. Bei der Suche nach einem gut ver­zinsten Tages­geld­konto hilft Ihnen unser Tages­geld Vergleich weiter.

Unsere aktuell besten Zinsen für Tages­geld

Anlagebetrag: 10.000 €

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Festgeldkonto: die Laufzeit beachten

Der Vorteil von Festgeld ist, dass die Bedingungen, zu denen Sie Ihr Geld anlegen, für die Lauf­zeit des Ver­trages fest­gelegt sind. Die Bank kann also nicht einfach den Zins­satz verändern und z. B. einen Straf­zins erheben. Der Nach­teil ist, dass Sie während der Lauf­zeit nicht an Ihr Geld kommen.

Oft honorieren Banken es mit guten Zinsen, wenn Sie für längere Zeit mit Ihrem Geld arbeiten darf. Jedoch hängen die Zinsen auch von der Prognose der EZB-Leit­zinsen ab. Je nachdem, ob die Geld­institute in Zukunft steigende oder sin­kende Zinsen erwarten, fallen ihre Zinsen für längere Lauf­zeiten höher oder niedriger aus. Überlegen Sie, wie lange Sie auf Ihr Geld ver­zichten können.

Unsere aktuell besten Zinsen und Zinserträge mit Zinseszins für Festgeld bei unterschiedlichen Laufzeiten

Laufzeit Anlagebetrag Zins Zinsertrag
1 Jahr 10.000 € 2,75 % 275 €
2 Jahre 10.000 € 2,75 % 558 €
3 Jahre 10.000 € 2,65 % 816 €
4 Jahre 10.000 € 2,65 % 1.103 €
5 Jahre 10.000 € 2,70 % 1.425 €
10 Jahre 10.000 € 2,60 % 2.926 €

Quelle: Vergleich.de Festgeld Vergleich, Stand: 21.02.2025

Bei Festgeld müssen zwei Varianten unterschieden werden:

  1. Am Ende der Laufzeit des Vertrages wird das Festgeld­konto aufge­löst und Ihnen wird die Spar­summe mit dem erzielten Gewinn ausgezahlt.
  2. Am Ende der Laufzeit ver­längert sich Ihr Vertrag auto­matisch um den gleichen Zeitraum (Pro­longation) und die Zinsen werden den aktu­ellen Bedin­gungen angepasst.

Im zweiten Fall könnte Ihre Bank unattrak­tive Zinsen von Ihnen verlangen. Kündigen Sie daher das Fest­geld­konto recht­zeitig zum Ende der ersten Lauf­zeit. Dann wird Ihnen der ange­sparte Betrag ausgezahlt und Sie können sich ent­scheiden, ob und wenn ja, wo Sie Ihr Geld wieder anlegen möchten.

Die Kündigungsfristen können je nach Anlage­dauer sehr unter­schiedlich sein: Sie können wenige Tage, aber auch 3 Monate betragen. Die genauen Fristen finden Sie in Ihren Vertrags­unterlagen. Am sichersten ist eine schrift­liche Kündigung, die Sie per Ein­schreiben abschicken. Aktuelle Fest­geld­zinsen und Infor­mationen zur Kündigung eines Fest­geld­kontos finden Sie in unserem Festgeld Vergleich.

Unsere aktuell besten Festgeldzinsen

Laufzeit: 1 Jahr, Anlagebetrag: 10.000 €

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Sparbuch: in bessere Anlagen umschichten

Das Sparbuch ist in Deutschland immer noch beliebt, obwohl es häufig nur geringe Zinsen einbringt. Da die Inflations­rate meist deut­lich darüber­liegt, machen Sie beim Sparen mit dem Sparbuch oft Ver­luste. Daher empfehlen Experten unab­hängig von mög­lichen Negativ­zinsen, bestehende Spar­bücher aufzu­lösen und sich eine lukra­tivere Form des Sparens zu suchen, zum Beispiel ein Tages- oder Festgeldkonto. Bei der Kündi­gung eines Spar­buches bestehen in den meisten Fällen Kündigungs­fristen von drei Monaten. Erst danach können Sie frei über Ihr Geld verfügen.

Da der BGH ein Verwahr­entgelt bei Spar­konten für unzu­lässig erklärt hat, sollten Sie das gezahlte Geld von Ihrer Bank zudem schrift­lich zurück­fordern. Nutzen Sie dazu unser Muster­formular.

Ausweichen auf Geldanlagen ohne Negativzinsen

Nach einer Umfrage der Gesellschaft für Konsum­forschung würde sich knapp die Hälfte aller Konto­nutzer in Deutsch­land neue Geld­anlagen suchen, wenn ihre Bank ein Verwahr­entgelt auf Ein­lagen berechnen würde. Aber Investi­tionen mit einer hohen Rendite­chance besitzen in der Regel auch ein erhöhtes Risiko, d. h. Ihr inves­tiertes Geld kann auch bei diesen Anlage­formen weniger werden.

Zu alternativen Geld­anlagen, die nicht wie Bank­einlagen direkt von Negativ­zinsen betroffen sein können, gehören:

Ausführliche Infor­mationen zu Gewinn­erwar­tungen und Risiken der verschiedenen Anlage­formen finden Sie in unseren Anlagetipps.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Negativzinsen

Bei Negativ­zinsen werden zwei For­men unter­schieden: zum einen nega­tive Nominal­zin­sen und zum ande­ren nega­tive Real­zin­sen.

Der nega­tive Nominal­zins bezieht sich auf das konkre­te Zins­an­ge­bot einer Bank. Der Zins­satz der Bank liegt dann im nega­ti­ven Be­reich, also unter 0 %, bei­spiels­weise bei -0,5 %. Diesen Zins­satz auf die Ein­lage muss nicht die Bank an den Kun­den zah­len, der sein Geld bei ihr an­legt, son­dern der Kunde an die Bank. Für sein bei der Bank ein­ge­zahl­tes Er­spar­tes be­zahlt der Kunde also lau­fend 0,5 % Negativ­zin­sen, die auch Ver­wahr­ent­gelt oder Straf­zin­sen ge­nannt wer­den. Bei 1000 € wären das 5 € pro Jahr.

Beim nega­ti­ven Real­zins ist die In­fla­tions­rate hö­her als der Markt­zins für Spar­gut­haben. Der Zins­satz, den ein Kun­de auf sein Geld er­hält, kann also über 0 % lie­gen, zum Bei­spiel bei 2 %. Wenn die Infla­tions­rate aber 3 % be­trägt, dann ver­liert sein Er­spar­tes trotz des posi­ti­ven Zins­satzes 1 % an Wert.

Negative Realzinsen sind weiterhin möglich

Auch bei normaler Inflation kann Ihr Er­spar­tes auf dem Konto an Wert verlieren, selbst wenn Sie keine Strafzinsen an die Bank zah­len müs­sen. Im Fol­gen­den be­rech­nen wir beispiel­haft die Höhe des Real­zinses, mit dem ein Spa­rer in Deutsch­land zu verschiedenen Zeiten konfrontiert sein könnte.

Realzins bei unterschiedlichen Zinshöhen

Zins

Inflation

Realzins

-0,5 %

4,9 %

-5,4 %

2,5 %

2,0 %

+0,5 %

1,5 %

2,0 %

-0,5 %

Nehmen wir an, Sie mussten im Januar 2022 Verwahrentgelt von -0,5 % auf Ihr Er­spar­tes zah­len. Die Inflation war damals hoch, die In­fla­tionsrate be­trug 4,9 %. Dann lagen die Real­zinsen im negativen Bereich und betrugen -5,4 %. 

Gehen wir davon aus, dass Sie jetzt keine Negativ­zin­sen mehr an Ihre Bank zah­len müssen, sondern 2,50 % Guthaben­zinsen erhalten. Die von der EZB ange­strebte Infla­tion von 2 % einge­rechnet, sind die Real­zin­sen nun positiv. Das Geld gewinnt also während der Lauf­zeit Ihrer Anlage jetzt etwas an Kauf­kraft, nämlich 0,5 % im Jahr.

Zahlt Ihre Bank Ihnen unter denselben Umständen jedoch nur 1,5 % Zinsen, erzielen Sie mit dieser Anlage negative Real­zinsen. Ihr Geld nimmt dann pro Jahr um 0,5 % an Kauf­kraft ab. Um das zu vermeiden, sollten Sie sich immer ein attrak­tives Zins­angebot für Ihr Erspartes suchen.

Fazit: Fordern Sie unzulässige Minuszinsen zurück

Raffen Sie sich auf, schauen Sie kurz Ihre Kontoauszüge durch und zählen Sie Ihre Zahlungen für unzulässige Negativ­zinsen zusammen. Fordern Sie dann unter Berufung auf das BGH-Urteil die Minus­zinsen ganz einfach mit unserem Muster­formular zurück.

In Zukunft können Sie Straf­zinsen vermeiden, indem Sie sich immer die besten Ange­bote aus unseren Ver­gleichen heraus­suchen – egal, ob es sich um ein Giro­konto, Tages- oder Festgeld handelt.

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