Die Private Krankenversicherung (PKV) – was sie bietet, was sie kostet und für wen sie sich lohnt

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Was ist die Private Krankenversicherung?

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 25.04.2024

In Deutschland besteht das Gesundheitssystem aus zwei Säulen. Zum einen gibt es die Private Krankenversicherung (PKV) und zum anderen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zwischen beiden Versicherungsformen gibt es einen entscheidenden Unterschied: Bei der PKV steht das Individualsystem im Mittelpunkt. Das heißt: Jeder Versicherte kann sich ganz individuell die Leistungen auswählen, die ihm wichtig sind. Dabei gehen die Leistungen der PKV oft weit über die einer GKV hinaus. Auch die Höhe der Beiträge werden individuell für jedes Mitglied nach Faktoren wie Alter oder Gesundheitszustand berechnet. Dafür kann die PKV kranke Personen aber auch ablehnen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht hingegen ein Solidarsystem, in dem alle Mitglieder grundsätzlich die gleichen Leistungen erhalten. Die Gemeinschaft sorgt mit einem Umlageverfahren dafür, dass alle Versicherten die gleiche Absicherung erhalten. Egal wie krank oder gesund sie sind. Ein weiterer Unterschied zur PKV: Die Beiträge richten sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach individuellen Eigenschaften, sondern sind von der Höhe des monatlichen Einkommens des Versicherten abhängig.

Private Krankenversicherung: jetzt Tarife vergleichen!

Mit dem folgenden Formular können Sie ein Angebot für einen zu Ihnen passenden Tarif der Privaten Kranken­ver­sicherung anfordern. Dazu sind persön­liche Angaben wie Ihr Geburts­datum notwendig. Außerdem können Sie die Rahmen­bedingungen des Tarifes festlegen, dazu gehören z. B.

  • die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung
  • die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • ab wann und wie lange Krankentagegeld gezahlt werden soll

Nachdem Sie alle Eckdaten und gewünschten Tarifmerkmale eingetragen haben, erhalten Sie ein auf Sie zugeschnittenes Angebot für eine Private Krankenver­sicherung.

Die Berechnung der Angebote erfolgt über unseren Partner optimal-absichern.de | Alle Angaben ohne Gewähr | © 2024 optimal-absichern.de

Wer kann sich privat versichern?

Vielen Versicherten ist der Weg in die Private Krankenversicherung versperrt. Der Grund: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in der GKV zu sein. Es besteht also eine Versicherungspflicht. Dazu gehören zum Beispiel Arbeiter und Angestellte, die weniger als 69.300 € brutto im Jahr verdienen. Nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) gibt es aber auch eine große Gruppe von Menschen, die versicherungsfrei sind. Das heißt, sie dürfen zwischen beiden Systemen wählen. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmer, die mehr als 69.300 € brutto im Jahr verdienen (Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2024)
  • Beamte und Beamtenanwärter mit Anspruch auf Beihilfe
  • Studenten, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
  • Selbstständige und Freiberufler

Vor- und Nachteile der PKV

Der größte Vorteil für Mitglieder in der PKV ist die hochwertige medizinische Versorgung. Es gibt aber auch noch weitere Pluspunkte: Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie den Leistungsumfang nach Ihren persönlichen Wünschen auswählen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Behandlung durch den Chefarzt
  • ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus
  • besondere Leistungen beim Zahnersatz
  • Krankentagegeld
  • neueste Behandlungsmethoden 

Da die Höhe Ihres PKV-Beitrages auch von den gewählten Leistungen abhängt, können Sie mitbestimmen, wie hoch die monatlichen Belastungen sind. Hinzu kommt, dass Privatpatienten in vielen Arztpraxen bevorzugt werden und kürzere Wartezeiten haben. Außerdem sind die einmal vereinbarten Leistungen garantiert, sie können nicht von der Versicherung herabgesetzt werden. Denn sie ist verpflichtet, die mit ihren Mitgliedern geschlossenen Verträge zu erfüllen. Der Leistungskatalog der GKV kann dagegen vom Gesetzgeber verändert werden. So wurde zum Beispiel 2015 die Gelenkspiegelung des Knies bei Arthrose, eine der häufigsten Operationen in Deutschland, aus dem Leistungskatalog gestrichen. Ihr Nutzen konnte nicht eindeutig bewiesen werden.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch Nachteile für Mitglieder der PKV:

  • Die monatlichen Beiträge steigen im Laufe der Jahre.
  • Familienmitglieder sind nicht automatisch mitversichert.
  • Wer sich mit besonders günstigen Tarifen privat versichert, dem stehen weniger Leistungen zur Verfügung, die von der PKV erstattet werden.
  • Der Wechsel innerhalb der Versicherung zu einem anderen Tarif mit besseren Leistungen ist möglich, es muss aber erneut eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden.
  • Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur schwer möglich, ab 55 Jahre nahezu unmöglich.

Die private Krankenversicherung: Die Leistungen und Kosten im Überblick

Mitglieder der privaten Krankenversicherung können je nach ihren Bedürfnissen zwischen mehreren Tarifen frei wählen. Je nach Umfang der gewählten Leistungen ergeben sich individuelle Beitragshöhen für jeden Versicherten. Die Beitragshöhe ist jedoch nicht nur vom gewählten Tarif und dem jeweiligen Leistungsumfang abhängig, sondern wird auch von Faktoren wie dem Alter oder dem Gesundheits­zustand beeinflusst. Dadurch ergibt sich für Versicherte eine große Spannbreite an möglichen Monatsbeiträgen.

Generell gilt: Ihre Beiträge für die PKV steigen, je älter Sie werden. Das hat mehrere Gründe: Die medizinische Entwicklung verteuert die Kosten für Medikamente und Hilfsgeräte. Außerdem nehmen ältere Menschen häufiger medizinische Hilfe in Anspruch. Die höheren Kosten schlagen sich wiederum in steigenden Beiträgen nieder. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Leistungen der PKV.

Die wichtigsten Leistungen der PKV

Die Liste der möglichen Leistungen der privaten Krankenversicherung ist lang. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen eine Auswahl an Leistungen, die Ihre PKV auf Wunsch für Sie übernimmt:

  • Übernahme der Arztrechnungen
  • Arztrechnungen, die über dem Höchstsatz (3,5-fache) liegen werden auch erstattet
  • Kostenübernahme im Ausland auch wenn es teurer wird als in Deutschland
  • freie Arztwahl
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Krankentagegeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Erstattung der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlung
  • Behandlungen durch Heilhilfsberufe (z.B. Physiotherapeuten)
  • Erstattung von Medikamenten ohne Beschränkung
  • Erstattung der Kosten bei Zahnbehandlung bis zu 100 %
  • Erstattung der Kosten für Zahnersatz bis zu 90 %
  • Behandlung durch Logopäden, Heilpraktiker oder Ergotherapeuten
  • Übernahme der Transportkosten zu ambulanten Behandlungen und ins Krankenhaus
  • Psychotherapie (ohne Beschränkung der versicherten Tage bei stationärer Behandlung)
  • Übernahme der Kosten für Blindenhunde
  • Übernahme der Kosten für Hilfsmittel wie hochwertige Prothesen oder spezielle Krankenfahrstühle
  • Behandlung in Privatkliniken oder ausländischen Krankenhäusern
  • Kuren (ambulant und stationär)
  • Entziehungskuren
  • Kosten für Palliativ- und Hospizversorgung

Bei vielen Leistungen, wie zum Beispiel dem Krankentagegeld oder der Erstattung der Kosten bei Zahnbehandlungen, können Sie die Höhe der Kassenbeteiligung nach Ihren Wünschen festlegen. Dadurch verändert sich natürlich auch die Höhe Ihres monatlichen Beitrages.

Gleichstellung bei den Tarifen

Das Geschlecht spielt bei der Berechnung der PKV-Beitragshöhe keine Rolle. Seit dem 21. Dezember 2012 greift eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, nach der die Beiträge für Neukunden geschlechtsneutral kalkuliert werden müssen. Seitdem gelten Unisex-Tarife. Kunden, die zuvor einen Vertrag mit der PKV abgeschlossen haben und noch teurere geschlechtsspezifische Tarife haben, können in den Unisex-Tarif wechseln.

Die Tarife der privaten Krankenversicherungen

Die Versicherungen bieten im Rahmen der PKV eine Vielzahl an verschiedenen Tarifen mit teilweise sehr unterschiedlichen Leistungen an. Dadurch entsteht mit Begriffen wie Basistarif, Standardtarif, Premiumtarif, Einsteigertarif, Notlagen- und Beitragsentlastungstarif ein wahrer Tarif-Dschungel. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Unterschiede.

Tarifoption 1: Das bietet der Basistarif der PKV

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen Ihren Versicherten einen gesetzlich vorgeschriebenen Grund- oder Basistarif anbieten. Dieser Tarif soll den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Er hat also wenig mit dem sonst sehr umfassenden Leistungskatalog der PKV zu tun und ist für Menschen gedacht, die ihre Beiträge sonst nicht mehr zahlen können.

  • In den Basistarif wechseln darf jeder, der mindestens 55 Jahre alt ist, gesetzliche Rente oder eine Beamtenpension bezieht und die Versicherungsprämie nachweislich nicht mehr aufbringen kann.
  • Der pro Person zu zahlende Höchstbeitrag liegt 2023 bei rund 728 € pro Monat. In Notlagen – sofern Versicherte im Sinne des Sozialgesetzbuches hilfsbedürftig sind oder durch zu hohe Beiträge werden würden – reduziert sich der Beitrag zum Basistarif um die Häfte.
  • Eine weitere Besonderheit hat der Basistarif noch: Es werden bei Vorerkrankungen keine Risikozuschläge erhoben. Diese Zuschläge werden in anderen Tarifen fällig, wenn die Versicherung meint, dass Sie wegen früherer Krankheiten ein hohes Risiko besitzen, erneut zu erkranken.

Tarifoption 2: Mit dem Standardtarif die Beiträge reduzieren

Der Standardtarif gehört ebenso wie der Basistarif zu den Sozialtarifen der PKV. Auch hier sind die Leistungen vergleichbar mit denen der GKV. Beim Standardtarif liegt der Beitrag im Schnitt etwas niedriger als beim Basistarif. Allerdings kann er auch weniger Leistungen enthalten. Er ist eine Alternative für schon lange bei der PKV Versicherte, die hier mit ihren angesammelten Alterungsrückstellungen den Beitrag verringern möchten. Also zum Beispiel für Personen über 65, die seit mindestens 10 Jahren in der Krankenversicherung privat versichert sind.

Tarifoption 3: Der Premiumbereich

Während die oben beschriebenen Sozialtarife relativ günstige monatliche Beiträge enthalten und dafür einen eingeschränkten Leistungskatalog bieten, ist das bei den Premium-Tarifen der Versicherer anders. Wer sich für einen Premiumtarif entscheidet, der kommt in den Genuss aller Vorteile einer privaten Krankenversicherung. Dazu gehören beispielsweise die Chefarztbehandlung, das Einbettzimmer im Krankenhaus und mindestens 90 % Kostenerstattung bei einer Zahnbehandlung. Die Bezeichnungen dieser hochwertigen Tarife sind je nach Versicherer unterschiedlich: Premiumtarif, Topschutz, Komfortvariante oder Leistungsstark.

Weitere Tarife in der Privaten Krankenversicherung

  • Es gibt Einsteigertarife, die für Neukunden besonders geringe Monatsbeiträge bieten. Allerdings wird dieser günstige Beitrag meist durch geringe Leistungen und hohe Eigenbeteiligungen ermöglicht.
  • Der Notlagentarif ist für Mitglieder der PKV gedacht, die ihre Beiträge nicht zahlen können, weil andere Schulden aufgelaufen sind. Die Monatsbeiträge im Notlagentarif belaufen sich auf zirka 100 €. Erst wenn die Schulden bezahlt sind und der Versicherte wieder zahlungsfähig ist, kehrt er in seinen vorherigen Tarif zurück.
  • Bei einem Beitragsentlastungstarif können Sie zusätzlich zu Ihrem monatlichen Beitrag eine geringe Summe zahlen, die angespart wird. Damit wird eine spätere altersbedingte Beitragssteigerung verringert und Sie verhindern hohe Beiträge im Alter.
  • In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung wie in der GKV. Das bedeutet, dass jedes Familienmitglied bei der PKV einzeln versichert werden muss und dafür eigene Beiträge zu zahlen sind. Seit einiger Zeit bieten einige Versicherer spezielle Familientarife. Erkundigen Sie Sich bei Ihrer Versicherung nach möglichen Regelungen für Familien. 

Besonderheiten in der PKV

Bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen, sollten Sie sich über einige Besonderheiten der PKV im Klaren sein:

  • Da Sie selbst der direkte Vertragspartner mit Ihrem Arzt sind, erhalten Sie nach einem Arztbesuch auch eine Rechnung. Dort sind sämtliche Kosten für den Arzt aufgeführt. Dadurch haben Sie volle Transparenz bei allen Abrechnungen. Diese Rechnung müssen Sie dann bezahlen und anschließend bei Ihrer privaten Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Später überweist Ihnen Ihre Kasse je nach Tarif den vollen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon. Wenn Ihr Versicherer schnell zahlt, müssen Sie eventuell nicht in Vorleistung gehen. Sondern Sie warten einfach den Zahlungseingang ab und begleichen erst dann die Rechnung. Bei einem Krankenhausaufenthalt gelten die gleichen Regelungen. Sie können aber mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dass die Unterbringungskosten direkt zwischen Versicherung und Krankenhaus abgerechnet werden.

  • Damit Versicherungen die individuellen Beiträge ihrer neuen Mitglieder berechnen können, müssen sie deren Risiko abschätzen, krank zu werden. Daher müssen Sie vor Versicherungsbeginn eine Gesundheitsprüfung ablegen. Dabei wird Ihnen ein Fragenkatalog zu Ihrem Gesundheitszustand vorgelegt. Folgende Bereiche werden üblicherweise abgefragt:

    • Gewicht, Körpergröße
    • Medikamenteneinnahme
    • Stationäre und ambulante Behandlungen, Zeitraum und Dauer
    • Bestehende oder frühere schwere Erkrankungen wie Krebs, HIV-Infektion oder Schlaganfall
    • Vorgesehene Operationen
    • Psychotherapeutische Behandlungen
    • Allergien
    • Schwangerschaften
    • Kuren
    • Behandelnde Ärzte

      Der abgefragte Zeitraum kann bis zu zehn Jahre betragen. Ganz wichtig ist dabei: Seien Sie unbedingt ehrlich. Verschweigen Sie keine Krankheiten oder gesundheitlichen Probleme der Vergangenheit. Antworten Sie auf die Gesundheitsfragen so genau wie möglich. Wenn es Unklarheiten gibt, fragen Sie Ihren Arzt zu Diagnosen und Behandlungen. Falls Sie falsche Angaben machen oder wichtige Details weglassen, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

       Je jünger und gesünder ein neues Mitglied der PKV ist, desto geringer sind die Beiträge. Auf der anderen Seite dürfen die privaten Anbieter Beitragszuschläge erheben oder bestimmte Krankheiten ausschließen, wenn Ihnen das Risiko zu hoch erscheint. Im Extremfall dürfen sie auch Aufnahmeanträge ablehnen. 
  • Als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zu den monatlichen Beiträgen. Sie erhalten die Hälfte Ihres Versicherungsbetrages als Zuschuss. Jedoch nicht mehr als den maximalen Arbeitgeberanteil für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil liegt 2024 bei 8,15 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.175 € monatlichen Bruttoeinkommens. Damit beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss ungefähr 422 €.

  • Wenn Sie für Ihre Private Krankenversicherung die Kosten senken wollen, geht das mit einer Selbstbeteiligung bei der Arztrechnung. Das gleiche Prinzip kennen Sie vielleicht von der Autoversicherung? Sie übernehmen einen kleinen Anteil der Kosten und zahlen dafür monatlich geringere Beiträge. Das Ganze rechnet sich, wenn Ihr Eigenanteil geringer ist als die Ersparnis bei den monatlichen Beiträgen. Das ist häufig bei Freiberuflern und Unternehmern der Fall, da sie alleine die volle Prämie für ihre Krankenversicherung zahlen müssen. Anders sieht es bei privat versicherten Arbeitnehmern aus, da bei ihnen der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt. Dieser Zuschuss gilt aber nicht für die Selbstbeteiligung.

    Sie können bei Ihrer Versicherung eine jährliche Höchstgrenze Ihrer Selbstbeteiligung festlegen. Stiftung Warentest empfiehlt eine maximale Selbstbeteiligung von 900 € im Jahr.

  • Eine beitragsfreie Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV nicht. Sie müssen also jedes Kind einzeln privat versichern und separat Beiträge bezahlen. Es gibt dafür günstige Kinder- und Jugendtarife in der PKV.

  • Bei vielen Versicherern gibt es die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil Ihrer Beiträge zurückbekommen. Dabei gibt es zwei Varianten.

    • Die garantierte Beitragsrückgewähr erhalten Sie, wenn Sie in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen und keine Rechnungen einreichen.
    • Die erfolgsabhängige Beitragsrückgewähr wird Ihnen gezahlt, wenn das Unternehmen Überschüsse erwirtschaftet hat. Dann erhalten Sie einen Teil des Gewinns. 
  • Erfahrungsgemäß werden ältere Menschen öfter krank und müssen mehr medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Damit die Beiträge für ältere Menschen in der PKV nicht unnötig stark steigen, werden schon vom Versicherungsbeginn an Altersrückstellungen angelegt. Ein Teil des monatlichen Beitrages jedes Mitgliedes wird verzinst angelegt. Dadurch entsteht ein Polster für die Rentenzeit. Dieser Sparanteil am Beitrag in Höhe von 10 % des Monatsbeitrages ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Problematisch wird es, wenn der Versicherte zu einem anderen Anbieter wechseln will. Dann kann er zwar seine angesparten Altersrückstellungen mitnehmen, allerdings verliert er dabei einen Teil, der beim alten Unternehmen bleibt. Wer von der PKV in die Gesetzliche Krankenversicherung wechselt, der verliert sogar den gesamten Anspruch auf die Rückstellungen. Allerdings kann auch im bisherigen Versicherungsunternehmen der Tarif gewechselt werden. So können Rentner einen günstigeren Tarif wählen, der trotzdem eine gute Versorgung bietet. Außerdem gibt es die Möglichkeit für Rentner vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu erhalten. Dieser muss aber extra beantragt werden.

  • Bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder anderen unvorhersehbaren Situationen droht der Verlust des bisherigen Einkommens. Da kann es passieren, dass Sie die Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen können. In diesem Fall haben Sie mehrere Möglichkeiten.

    • Bitten Sie den Versicherer um Stundung, also um einen Aufschub der Zahlung. Das ist aber nur bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten sinnvoll.
    • Sollte das Problem über einen längeren Zeitraum bestehen, kann ein Tarifwechsel für Entspannung der finanziellen Situation sorgen. Eventuell kommt für Sie der Basis- oder der Standardtarif infrage. Reden Sie darüber mit Ihrem Versicherer.
    • Außerdem können Sie mit einem höheren Selbstbehalt oder mit dem Verzicht auf Leistungen ihre monatlichen Beiträge reduzieren.
    • Bestehen die Zahlungsschwierigkeiten über mehrere Monate, kann Sie die Versicherung auf den Notlagentarif umstellen. Dann sind die Leistungen deutlich reduziert und auf das Wesentliche beschränkt.
  • Was für gesetzlich Versicherte die elektronische Gesundheitskarte ist, das ist für privat Versicherte die Chipcard. Allerdings gibt es Unterschiede. Der Einsatz der Card ist freiwillig, sie muss nicht zwangsläufig beim Arzt vorgelegt werden. Sie ein Serviceangebot der Unternehmen. Die Versicherungsdaten können mit der Card problemlos in den Computer eingelesen werden. Im Krankenhaus ist sie besonders nützlich, weil die Krankenhausverwaltung dann die allgemeinen Leistungen wie die Unterbringung direkt mit dem Versicherer abrechnet.

Private Krankenversicherung im Test

Die Frage nach der besten Privaten Krankenversicherung kann nicht eindeutig beantwortet werden. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen und Anforderungen der Kunden, nach denen sich die Leistungen und Tarife richten.

Einen Anhaltspunkt für eine Beurteilung der einzelnen Kassen und Tarife können seriöse Tests geben. Stiftung Warentest nimmt im Abstand von einigen Jahren immer wieder die Private Krankenversicherung unter die Lupe. Zuletzt hat sich die Verbraucherschutz-Organisation 2019 die Leistungen der PKV vorgenommen und dabei 120 Tarife von 30 Gesellschaften verglichen.

Stiftung Warentest betrachtete in diesem umfassenden Test insbesondere das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Beitragsentwicklung der vergangenen Jahre. Dazu wurden die Tarife für verschiedene Modellkunden, die jeweils mit 35 Jahren in die PKV eingetreten sind, zugrunde gelegt. Unterschieden wurde außerdem zwischen Tarifen für Beamte, Selbstständige und Angestellte. Folgende Tabelle zeigt die Testsieger.

Die besten Privaten Krankenversicherungen nach Berufsgruppen

Berufsgruppe

Platzierung

Anbieter

Tarif

Beamte

Platz 1

Concordia

BV 20 und BV 30

Platz 2

LVM

AB20E und AB30

Platz 3

Huk-Coburg

B 501

Selbstständige

Platz 1

Signal Iduna

Exklusiv 2

Platz 2

Provinzial Hannover

VKSu

Platz 3

Concordia

AV2

Angestellte

Platz 1

Provinzial Hannover

VKA+u

Platz 2

Signal Iduna

Exklusiv 1

Platz 3

Signal Iduna

Komfort-Plus 1

Quelle: Stiftung Warentest, Stand: August 2019

Weitere Testergebnisse veröffentlichte das Handelsblatt 2023. Hier wurden die Beitragshöhe und der Leistungsumfang der PKV-Tarife in den Kategorien Top-, Standard- und Grundschutz untersucht. Außerdem spielte die Finanzstärke der Unternehmen bei der Bewertung eine Rolle.

Top-Tarife der PKV 2023 nach Leistungsumfang

Grundschutz

Standardschutz

Top-Schutz

R+V, Tarif AGIL classic pro U

Arag,Tarif K, Tarif FlexiPro

Continentale, Tarif Premium SP1

Hallesche, Tarif Primo. Bonus Z, Joker.flex, URZ

Continentale, Tarif Premium, AV-P1, SP2

Arag, Tarif MedBest

Debeka, Tarif NW

AXA, Tarif ActiveMe-U, Komfort Zahn-U, Kur-U/100

Hallesche, Tarif NK.Bonus, URZ

Quelle: Handelsblatt, Stand: Februar 2023

Für wen und wann ist privat versichern sinnvoll?

Die Private Krankenversicherung bietet den Vorteil eines großen Leistungsumfangs und einer hervorragenden medizinischen Versorgung, die das Angebot der GKV übersteigt. Wer darauf Wert legt, ist bei der PKV richtig. Allerdings hat dieses Angebot auch seinen Preis. Generell gilt: Je jünger und gesünder Sie der privaten Krankenversicherung beitreten, desto niedriger sind Ihre Beiträge. Das hat zwei Gründe:

  • Ein Teil der Beiträge wird für die Altersrückstellungen genutzt. Je später Sie damit beginnen, desto höher ist dieser Betrag und der monatliche Beitrag steigt.
  • Je älter Menschen werden, desto mehr Vorerkrankungen bringen sie in die Versicherung mit. Die Höhe des Beitrages erhöht sich, weil der Gesundheitszustand bei der Berechnung eine große Rolle spielt. 

Vor allem für Beamte lohnt sich die Private Krankenversicherung

Lohnenswert ist der Beitritt in die PKV für Beamte, weil ihr Dienstherr eine Beihilfe zahlt und damit einen Teil der Kosten übernimmt. Dadurch zahlen Beamte bei der privaten Krankenversicherung weniger als wären sie bei der gesetzlichen KV. Auch Selbstständige und Freiberufler können bei der PKV günstiger wegkommen. Da sie keinen festen Arbeitgeber haben, der eine Hälfte des Beitrages zu GKV zahlt, können sie bei der privaten Krankenkasse Geld sparen. Wer als Arbeitnehmer gut verdient, für den ist besonders in jungen Jahren die PKV wegen der relativ geringen Beiträge interessant.

Allerdings bedeutet die Entscheidung für die PKV eine langfristige Bindung. Daher ist es wichtig, sich genau auszurechnen, ob auch in späteren Jahren das Einkommen ausreicht, um die anfallenden Kosten zu tragen. Denn: Ein späterer Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen machbar, ab einem Alter von 55 Jahren sogar fast unmöglich. Damit soll verhindert werden, dass in jungen Jahren von den Vorteilen der PKV profitiert und später die dann eventuell preiswertere GKV genutzt wird.

Das sind die Unterschiede zwischen PKV und GKV

Sie überlegen, ob für Sie der Eintritt in die Private Krankenversicherung von Vorteil ist? Dannhilft Ihnen die folgende Tabelle. Wir haben die wesentlichen Unterschiede der PKV und GKV für Sie übersichtlich aufbereitet.

Private KrankenversicherungGesetzliche Krankenversicherung
Individuelles SystemSolidarprinzip
Die Mitgliedschaft ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer, Auszubildende, Student, Rentner, Arbeitslose versicherungspflichtig.
Das Mitglied ist direkter Vertragspartner mit dem Arzt.Das Mitglied gehört einer Krankenkasse an, die Verträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließt.
Der Leistungskatalog wird individuell zusammengestellt. Alle Mitglieder erhalten die gleichen, gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.
Einmal gewählte Leistungen sind garantiert.Leistungen können aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.
Rechnungen werden selbst bezahlt und später erstattet.Die Krankenkasse zahlt die Leistungen.
Der Beitrag ist abhängig vom Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen.Der Beitrag beträgt für jedes Mitglied 14,6 % des Einkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte.
Die Beiträge können erhöht werden, wenn die Kosten steigen oder wenn Investitionserträge zurückgehen.Der Beitragssatz wird vom Gesetzgeber vorgegeben und kann sich ändern. Die Krankenkassen dürfen außerdem einen Zusatzbeitrag erheben.
Jedes Familienmitglied muss einzeln versichert sein.Kinder und Ehepartner können mitversichert sein.
Der Gesundheitszustand wird bei Antragstellung auf Mitgliedschaft überprüft.Die Mitgliedschaft ist unabhängig vom Gesundheitszustand.
Der Wechsel zurück in die GKV ist problematisch.Der Wechsel von einer gesetzlichen Kasse zur anderen ist problemlos möglich.

Wechsel zur PKV – so geht´s Schritt für Schritt

Haben Sie Sich entschieden und wollen in die Private Krankenversicherung? Die Voraussetzungen erfüllen Sie auch? Hier beschreiben wir Ihnen, wie der Wechsel zur PKV genau abläuft. 

  1. Bisherige Krankenkasse kündigen: Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie also im März kündigen, dann endet Ihre Mitgliedschaft am 31. Mai, allerdings müssen Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied gewesen sein. Sollte Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erheben oder erhöhen, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit kürzeren Fristen.
  2. Kündigungsbestätigung an die PKV schicken: Sie erhalten von Ihrer alten Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung, die Sie gemeinsam mit dem Aufnahmeantrag an die neue Versicherung schicken. Die Kündigung Ihrer GKV tritt aber endgültig erst in Kraft, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist den neuen privaten Kündigungsschutz nachweisen können. Dadurch soll verhindert werden, dass Sie plötzlich ohne Versicherungsschutz dastehen.
  3. Gesundheitsprüfung absolvieren: Bei Ihrer neuen Versicherung müssen Sie eine Gesundheitsprüfung absolvieren, nach der Ihr persönliches Risiko und Ihr Monatsbeitrag berechnet werden. Es ist auch möglich, dass das Versicherungsunternehmen Ihren Antrag ablehnt, da es nicht verpflichtet ist Sie anzunehmen. Wurde Ihr Aufnahmeantrag angenommen, erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
  4. Wartezeiten bei Wechsel in die private Krankenversicherung beachten: Bedenken Sie, dass bei privaten Krankenversicherungen Wartezeiten bestehen können, bevor Sie die Leistungen der PKV im vollen Umfang in Anspruch nehmen können. Diese Wartezeit kann je nach Versicherung für bestimmte Leistungen (Entbindungen, Zahnbehandlung) bis zu 8 Monate betragen. Jedoch kann Ihre Mitgliedszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden. Das heißt, wenn Sie dort länger als 8 Monate versichert waren, entfällt die Wartezeit in der PKV. 

5 Tipps: So finden Sie die richtige private Krankenkasse

Tipp 1: Lassen Sie sich beraten

Die Entscheidung für einen Wechsel von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung ist keine einfache. Immerhin binden Sie Sich voraussichtlich für den Rest Ihres Lebens. Deshalb ist professionelle Hilfe wichtig. Ein unabhängiger Berater kann gemeinsam mit Ihnen die am besten zu Ihnen passende Versicherung und den besten Tarif auswählen. Bei der Suche nach einem unabhängigen Versicherungsberater hilft Ihnen der BVVB, der Bundesverband der Versicherungsberater.

Tipp 2: Den passenden Tarif auswählen

Überlegen Sie genau, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Muss es wirklich das Einbettzimmer im Krankenhaus sein? Oder ist Ihnen die Behandlung von Physiotherapeuten oder Masseuren wichtig? Suchen Sie nach dem Angebot mit dem richtigen Versicherungsschutz. 

Tipp 3: Denken Sie an die Kosten für die PKV im Alter

Wenn Sie jung und gesund in die PKV eintreten, können Sie von niedrigen Beiträgen profitieren. Aber sicher ist, dass Ihre monatliche Belastung im Alter steigen wird. Trotz der Alterungsrückstellungen werden Ihre Beiträge erhöht. Denken Sie also schon frühzeitig an die steigenden Ausgaben. Stiftung Warentest schätzt, dass der Beitrag im Rentenalter rund dreimal so hoch ist wie beim Vertragsabschluss mit Mitte dreißig. Lassen Sie Sich das vom Versicherungsunternehmen durchrechnen.

Tipp 4: Überprüfen Sie die Zuverlässigkeit des Unternehmens

Gerade weil Ihre Entscheidung für eine PKV eine sehr langfristige ist, sollte auch das ausgewählte Versicherungsunternehmen langfristig gut aufgestellt sein. Schließlich soll es auch noch in 40 oder 50 Jahren existieren. Einen Hinweis darauf geben verschiedene Studien. Zum Beispiel untersucht das Analysehaus Morgen & Morgen regelmäßig die Geschäftsberichte der Versicherungsunternehmen und schaut zum Beispiel auf die Eigenkapitalquote, die Verwaltungskosten und die Wachstumsraten. Beim KV-Test haben fünf Versicherungsunternehmen mit dem besten Wert „ausgezeichnet“ abgeschlossen:

  • Alte Oldenburger
  • HanseMerkur
  • LVM
  • R+V
  • Signal
Tipp 5: Umgang mit Gesundheitsfragen beachten

Vor dem Vertragsabschluss müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten, damit der Versicherer ihren Gesundheitszustand einschätzen kann. Wenn Sie bestimmte Vorerkrankungen wie Depressionen haben, kann es schwer werden eine PKV zu finden. Oder Sie müssen einen Risikoaufschlag zahlen. Wenn Sie von einem Versicherer abgelehnt werden, bedeutet das nicht, dass Sie gar keine Chance auf eine PKV haben. Da die Unternehmen unterschiedlich auf Vorerkrankungen reagieren, lassen Sie sich von Absagen nicht entmutigen und suchen Sie weiter. Eventuell ist auch der Basistarif für Sie interessant. Dort spielt die Gesundheitsprüfung keine Rolle.

Vergleich.de Tipp

Auch als gesetzlich Versicherter können Sie mit der Kranken­zusatz­ver­sicherung der GKV private Leis­tungen wie das Kranken­tagegeld, eine Auslands­reise­kranken­ver­sicherung, eine Zahn- oder Pflege­zusatz­versicherung oder das Einbet­tzimmer im Kranken­haus in Anspruch nehmen. Mit den Zusatz­policen ergänzen Sie das GKV-Angebot.

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