Was bedeutet SCHUFA?
Das Wort SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Und was ist die SCHUFA? Sie gibt laut eigener Definition Auskunft über kreditrelevante Informationen von Privatkunden. So können Banken, Unternehmen oder Vermieter die Kreditwürdigkeit von Kunden einschätzen.
Wenn Sie z. B. einen Kredit aufnehmen möchten, will die Bank wissen, wie es mit Ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) aussieht. Dazu erkundigt sie sich bei einer Auskunftei nach Ihrer bisherigen Zuverlässigkeit bei anderen Zahlungsvorgängen. Das ist in den meisten Fällen die SCHUFA. Im Gegenzug stellt die Bank der SCHUFA die Informationen zu Ihrer Kreditanfrage zur Verfügung. Im Vertrag, den Sie bei der Bank oder bei einem Händler unterschreiben, befindet sich eine Klausel, mit der Sie den Austausch Ihrer Daten erlauben.
Die Anfrage bei der SCHUFA ist Teil der sogenannten Bonitätsprüfung. Ohne diese Prüfung erhalten Privatpersonen bei keiner deutschen Bank einen Kredit, denn die Banken sind per Gesetz zu einer Bonitätsprüfung verpflichtet.
Die SCHUFA wurde bereits 1927 gegründet. Anteilseigner der heutigen Holding AG mit Sitz in Wiesbaden sind Banken, Sparkassen, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen. Als Datensammelstelle erhält die SCHUFA von rund 9.500 Unternehmen Informationen über Ihre Kunden. Sie hat derzeit 813 Millionen Daten zur Verfügung. Fast jeder Erwachsene ist bei der SCHUFA registriert.
Was steht alles in der SCHUFA?
Der SCHUFA liegen neben Ihren persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum Informationen vor über Ihre
- bestehenden Girokonten
- Kreditkarten
- Mobilfunkverträge
- Leasingverträge
- laufenden oder bereits zurückgezahlten Kredite
- Bürgschaften
- Zahlungsstörungen oder -ausfälle
- Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Verbraucherinsolvenz
Die SCHUFA sowie deren Vertragspartner unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden hat die SCHUFA ihre Arbeitsweise abgestimmt und festgelegt, welche Daten sie speichert. So wird sichergestellt, dass die Interessen der Bürger bzw. Verbraucher gewahrt werden.
Was ist ein SCHUFA-Eintrag?
Unter positiven SCHUFA-Eintrag versteht man Daten zu Ihrem vertragsgemäßen Verhalten bei der pünktlichen Rückzahlung von Krediten oder der Nutzung eines Girokontos. Diese Angaben wirken sich positiv auf Ihre Bewertung aus. Fast 90 % aller Einträge bei der SCHUFA sind positiv. Erst wenn Sie sich nicht an die geschlossenen Verträge mit Banken oder Händlern halten, werden auch negative Einträge vorgenommen. Dazu gehören
- nicht bezahlte Rechnungen, die schon zwei Mal schriftlich angemahnt wurden
- ein wegen ausbleibender Ratenzahlungen von der Bank gekündigter Kredit
- zu viele Kredite
- ein eingeleitetes Inkassoverfahren
- der Eintrag ins öffentliche Schuldnerregister
- die Anmeldung Ihrer Privatinsolvenz
- ein gegen Sie erlassener Haftbefehl
Wann werden SCHUFA-Einträge wieder gelöscht?
Es gibt verschiedene Fristen, nach denen Einträge gelöscht werden müssen. Sofort zum Vertragsende müssen Daten zu Handyverträgen, Girokonten und Kreditkarten entfernt werden. Bestimmte Vorgänge werden erst nach 3 Jahren gelöscht. Dazu gehören zum Beispiel:
- überfällige Forderungen wegen Zahlungsverzug
- Eintrag in Schuldnerverzeichnisse der Vollstreckungsgerichte
- Informationen über den Missbrauch eines Kontos oder einer Kreditkarte
In Ausnahmefällen kann eine frühere Löschung beantragt werden. Dann kommt es zu einer individuellen Prüfung, ob die Speicherung der Daten noch notwendig ist.
Was bedeutet der SCHUFA-Score?
Der SCHUFA-Score bestimmt, wie kreditwürdig Sie sind. Das ist ein Punktesystem, das die SCHUFA entwickelt hat. Dieser Wert wird auf Grundlage einer mathematischen Formel ermittelt, die als Geschäftsgeheimnis geschützt ist. Es handelt sich dabei um eine Prozentangabe, die die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls beziffert: Je dichter diese Zahl an die 100 kommt, desto besser ist das Ergebnis.
Folgende Tabelle zeigt die Bereiche des SCHUFA-Scores und das entsprechende Risiko eines Zahlungsausfalles. Daraus geht hervor, dass bereits ab einem schlechteren Score als 95 % eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit vorliegt.
SCHUFA-Score und dazu passendes Risiko
Score | Risiko und Ausfallwahrscheinlichkeit |
besser als 97,5 % | sehr gering |
95 - 97,5 % | gering bis überschaubar |
90 - 95 % | zufriedenstellend bis erhöht |
80 - 90 % | deutlich erhöht bis hoch |
50 - 80 % | sehr hoch |
schlechter als 50 % | sehr kritisch |
Bei der Berechnung des Scores werden nicht nur Ihre persönlichen Daten bewertet, sondern auch die einer Personengruppe mit ähnlichem Hintergrund. Das Scoring-Verfahren ist deshalb bei Verbraucherschützern umstritten. Bei diesem Verfahren berücksichtigt die SCHUFA unter anderem Merkmale wie Laufzeit und Volumen bestehender oder abbezahlter Kredite sowie negative Zahlungserfahrungen der entsprechenden Gruppe. Die Herkunft des Verbrauchers fließt laut SCHUFA nur selten in die Bewertung ein.
Mehr Informationen finden Sie in unseren Artikeln zum SCHUFA-Score und wie Sie Ihren SCHUFA-Score verbessern.
Wie erfahre ich, was die SCHUFA über mich speichert?
Sie haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. Mit diesee Auskunft erhalten Sie eine Übersicht über alle Daten, die von Ihnen bei der SCHUFA gespeichert sind. Außerdem wird Ihnen angezeigt, aus welchen Quellen diese stammen und an wen die Daten weitergeleitet wurden. Darüber hinaus wird Ihnen Ihr aktueller SCHUFA-Score für einzelne Branchen wie Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel oder Banken offengelegt.
Das Bestellformular für die kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist auf der Internetseite der SCHUFA leider schwer zu finden, was viele Verbraucherschützer kritisieren. Der Trick ist, nicht nach der kostenpflichtigen „SCHUFA-Selbstauskunft“, sondern nach „Datenkopie“ zu suchen. Seit 2023 können Sie außerdem über die App der SCHUFA-Tochter Bonify jederzeit und kostenlos Ihren Score abfragen.
Kostenpflichtige Angebote zur Bonitätsauskunft der SCHUFA
Neben der kostenlosen Datenkopie finden Sie auf der Website meineSCHUFA.de weitere Produkte, die kostenpflichtig sind. Dazu gehört
- die SCHUFA-BonitätsAuskunft und der SCHUFA-BonitätsCheck für 29,95 € einmalig: Diese Auskünfte können Sie für den Vermieter oder einen Geschäftspartner verwenden. Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihre finanzielle Zuverlässigkeit bestätigt. Dazu gibt es Erläuterungen und weitere Orientierungswerte.
- meineSCHUFA kompakt für 4,95 € im Monat: Sie können telefonisch oder online Informationen zu Ihren Daten abfragen. Außerdem werden Sie über Änderungen informiert.
- meineSCHUFA plus für 6,95 € im Monat: Zusätzlich zur Abfrage Ihrer Daten per Telefon oder online erhalten Sie Hilfe bei Identitätsdiebstahl und Missbrauch Ihrer Daten im Internet.
- meineSCHUFA premium für 9,95 € monatlich: Bei diesem Paket können Sie sämtliche Leistungen zusätzlich für eine zweite Person beantragen und Sie werden bei Anfragen im ServiceCenter der SCHUFA bevorzugt behandelt.
zur SCHUFA-Auskunft*
Wenn Sie als Privatperson wissen möchten, ob ein Unternehmen vertrauenswürdig ist, können Sie die SCHUFA-Unternehmensauskunft* anfordern. Diese kostet 28,50 € und bietet Informationen zu Baufirmen, Architekten oder Handwerkern. So haben Sie vor Vertragsabschluss einen Überblick über das Unternehmen, das Sie beauftragen wollen, und vermeiden böse Überraschungen.
Darlehen trotz schlechter Bonität: Kredit ohne SCHUFA
Wenn eine Bank einen Kreditantrag ablehnt, hängt dies in der Regel mit einem negativen SCHUFA-Eintrag zusammen. Die Möglichkeit eines Kredits ohne SCHUFA ist zwar gegeben, aufgrund überhöhter Zinsen und Bearbeitungsgebühren ist dieser aber zumeist teuer und nicht selten auch unseriös.
Wir raten Ihnen von einem Kredit ohne SCHUFA ab, da das Risiko in eine Kostenfalle zu geraten zu groß ist. Besteht dennoch der Bedarf, ziehen Sie Alternativen zum Kredit ohne SCHUFA in Betracht: Prüfen Sie zum Beispiel, ob das Umschulden eines bisherigen Kredits möglich ist.
Die SCHUFA und der Datenschutz
Die SCHUFA sowie deren Vertragspartner unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden hat die SCHUFA ihre Arbeitsweise abgestimmt; so wird sichergestellt, dass die Interessen der Bürger bzw. Verbraucher gewahrt werden.
Wenn Sie einen Ratenkredit aufnehmen, Waren per Kredit, beispielsweise mit einer Null-Prozent-Finanzierung kaufen oder einen Handyvertrag abschließen, werden Sie gebeten, die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Gleichzeitig werden Sie darüber informiert, welche Daten zu welchem Zweck von der SCHUFA gespeichert werden. Zudem weist man Sie in der Regel darauf hin, dass gegebenenfalls Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem BDSG nicht erforderlich.