Sonderkündigungsrecht Strom & Gas: Wann kann man vorzeitig kündigen?

Normalerweise gelten für die Kündi­gung von Energie­ver­trägen bestimmte Fristen. In manchen Fällen greift aber das Sonder­kündigungs­recht bei Strom und Gas, sodass Sie vor­zeitig kündigen können. Wir erklären, wann eine Sonder­kündi­gung mög­lich ist und worauf Sie dabei achten sollten.

Stefanie Schäfers
Zuständige Redakteurin für den Bereich Strom & Gas
Stand: 19.12.2024
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Das Wichtigste in Kürze
  • Das Sonder­kündigungs­recht ermög­licht eine vor­zeitige Kündi­gung von Strom- und Gas­verträgen. Es ist in den Allge­meinen Geschäfts­bedingungen (AGB) des Anbieters geregelt.
  • Eine Sonder­kündigung ist ent­weder bei einer einseitigen Vertrags­ände­rung (z. B. einer Preis­er­höhung) oder bei einem beson­deren Ereig­nis (z. B. Umzug oder Todes­fall) möglich.
  • Für eine Sonder­kündi­gung haben Sie 14 Tage Zeit.
  • Mit unseren Mustervorlagen zum Sonder­kündi­gungs­recht Strom und Gas erleich­tern wir Ihnen die Kündigung.

Was ist ein Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas?

Ein Sonderkündigungs­recht ermög­licht die vor­zeitige Kündi­gung eines Vertrags. Aller­dings geht das nur, wenn bestimmte Voraus­set­zungen erfüllt werden, die eine Weiter­führung des Ver­trags für den Vertrags­nehmer – also Sie – nicht zumutbar machen.

Man spricht bei einer Sonder­kündi­gung auch von einer außer­ordent­lichen Kündi­gung. Das Sonder­kündi­gungs­recht kann sowohl gesetz­lich als auch vertrag­lich geregelt sein. Im Fall der Sonder­kündigung für Strom oder Gas findet sich die ent­sprechende Klausel dazu in den Allge­meinen Geschäfts­bedingungen (AGB) Ihres Strom- bzw. Gas­anbieters.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas?

Damit Sie von Ihrem Sonder­kündi­gungs­recht bei Strom oder Gas Gebrauch machen können, muss entweder

  • eine einseitige Vertrags­änderung oder
  • ein besonderes Ereignis

vorliegen. In den folgenden Abschnitten lesen Sie, in welchen Szenarien eine Sonder­kündi­gung Ihres Energie­ver­trags mög­lich ist. Weiter unten finden Sie zudem für viele ver­schiedene Fälle Muster­schreiben zur Sonderkündigung Strom & Gas, die Sie mit Ihren Daten anpassen können.

Bei Sonderkündigung immer selbst kündigen

Ganz gleich, aus welchem Grund: Wollen Sie von Ihrem Sonder­kündi­gungs­recht von Strom oder Gas Gebrauch machen, müssen Sie die Kündi­gung immer selbst durch­führen. Das gilt auch, wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln wollen. Im Gegen­satz zur regu­lären Kündi­gung kann Ihnen der neue Energie­ver­sorger die Sonder­kündi­gung nicht abnehmen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Ihr Energieversorger muss Sie recht­zeitig über eine an­stehende Preis­erhöhung infor­mieren. Konkret bedeutet das: Mindes­tens 4–6 Wochen vor Inkraft­treten der Preis­steige­rung müssen Sie schrift­lich infor­miert und auf Ihr Recht zur außer­ordent­lichen Kündi­gung von Strom oder Gas hinge­wiesen werden. Dies ist gesetz­lich geregelt. Passiert dies nicht, ist die Preis­steige­rung unwirksam.

Ab Zugang der Preis­erhöhung haben Sie in der Regel 2 Wochen Zeit, von Ihrem Sonder­kündi­gungs­recht bei Strom oder Gas Gebrauch zu machen. Die Kündi­gung erfolgt dann pünkt­lich zu dem Tag, ab dem die neuen Preise gelten.

Übrigens gilt Ihr Sonder­kündi­gungs­recht auch, wenn Ihr Energie­ver­sorger gestie­gene Steuern und Abgaben über eine Preis­erhöhung an Sie weiter­gibt. Einige Anbieter schreiben zwar in ihren AGB, dass ein Sonder­kündi­gungs­recht bei Strom oder Gas bei solchen Preis­erhöhungen ausge­schlossen ist. Laut einer Entscheidung des Ober­landes­gerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2015 ist diese Rege­lung aller­dings unzulässig.

Sonderkündigungsrecht bei Preissenkung

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für alle Arten der Preis­ände­rung eines Strom- oder Gastarifs – also auch bei einer Preis­senkung. Zuge­geben: In aller Regel freut man sich erstmal über eine Preis­senkung und denkt nicht direkt an eine Kündi­gung des Energie­ver­trags.

Trotzdem kann es sich lohnen, eine Preis­senkung als Anlass für einen Strom­ver­gleich bzw. einen Gas­ver­gleich zu nehmen. Stellen Sie dabei fest, dass es noch günsti­gere Tarife für Ihren Wohn­ort und Jahres­ver­brauch gibt, lohnt sich der Wechsel. In diesem Fall können Sie auch bei einer Preis­senkung von Ihrem Sonder­kündi­gungs­recht bei Strom und Gas Gebrauch machen. Beachten Sie aber, dass Sie dafür nur 2 Wochen ab Zugang der Preis­senkung Zeit haben.

Sonderkündigungsrecht Strom und Gas bei Umzug

Ob Sie bei einem Umzug Anspruch auf ein Sonder­kündi­gungs­recht für Strom oder Gas haben, hängt von zwei Fak­toren ab:

  • Liegt die neue Wohnung im Ver­sorgungs­gebiet Ihres Anbieters?
  • Kann der Vertrag am neuen Wohn­ort zu den gleichen Kondi­tionen fortge­setzt werden?

Beantworten Sie eine dieser beiden Fragen mit „Nein“, können Sie von einer außer­ordent­lichen Kündi­gung von Strom oder Gas Gebrauch machen. Kann Ihr der­zeitiger Anbieter Sie aber auch am neuen Wohn­ort zum gleichen Preis wie bisher mit Strom und Gas beliefern, ist die Voraus­setzung für eine Sonder­kündi­gung nicht erfüllt.

Viele Strom- und Gas­ver­sorger zeigen sich im Falle eines Umzugs aber kulant und ermög­lichen trotz­dem eine außer­ordent­liche Kündi­gung Ihres Tarifs. Ob das so ist, können Sie in den AGB Ihres Vertrags nachlesen.

Wir empfehlen, sich schon ca. 6 Wochen vor dem Umzugs­datum über Ihr indi­vidu­elles Sonder­kündi­gungs­recht bei Ihrem Anbieter zu infor­mieren. So bleibt Ihnen genug Zeit, sich gegebenen­falls für einen neuen Ver­sorger zu ent­scheiden und den Anbieter zu wechseln.

Übrigens können Sie Ihren Strom- oder Gas­tarif auch einfach mitumziehen, sofern Ihr Ver­sorger auch zum neuen Wohn­ort liefert. Mehr dazu lesen in unserem Rat­geber Strom anmelden.

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Sonderkündigungsrecht Strom und Gas beim Hausverkauf oder Eigentümerwechsel

Wollen Sie Ihre selbst­genutzte Wohnung oder ein von Ihnen selbst bewohntes Haus verkaufen, gelten ähnliche Rege­lungen wie bei einem normalen Umzug. Möglicher­weise können Sie Ihren Energie­ver­trag zu Ihrem neuen Wohn­ort mit­nehmen und ihn einfach weiter­nutzen. Sollte das nicht der Fall sein – etwa, weil der Ver­sorger nicht zu Ihrem neuen Wohnort liefert – haben Sie ein ent­sprechen­des Sonder­kündi­gungs­recht für Strom und Gas.

Alternativ können Sie auch prüfen, ob eine Über­tragung des Vertrags an den neuen Eigen­tümer möglich ist. Sprechen Sie dazu am besten direkt mit dem Käufer und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Ver­sorger auf. Dieser kann Sie zu den Optionen beraten; gleich­zeitig können Sie ihn so auch über den anstehenden Eigen­tümer­wechsel in Kenntnis setzen.

Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Verstirbt ein Angehöriger und Sie möchten seine Wohnung kündigen oder die Immo­bilie des Ver­storbenen ver­kaufen, können Sie den Strom- oder Gas­vertrag als Hinter­bliebener per Sonder­kündigung beenden. Wie bei jeder außer­ordent­lichen Kündi­gung sollten Sie im Kündi­gungs­schreiben den Grund nennen und zusätzvlich eine Kopie der Sterbe­urkunde beilegen.

Übrigens ist es auch möglich, den bestehen­den Energie­vertrag des Ver­storbenen auf Sie zu über­tragen, wenn Sie die Immo­bilie in Zukunft selbst nutzen wollen. Am besten rufen Sie hierzu bei dem Strom- bzw. Gas­anbieter an, um die Formali­täten zu klären.

Wie kann ich meinem Strom- oder Gasanbieter vorzeitig kündigen?

Eine außerordentliche Kündigung von Strom oder Gas muss schrift­lich erfolgen. Das bedeutet, dass Sie dem Anbieter sowohl per Brief als auch per E-Mail oder sogar per Text­nachricht die Kündi­gung über­mitteln können. Oft ist die Kündi­gung auch über die App oder die Website des Anbieters möglich.

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Musterschreiben Sonderkündigungsrecht Strom und Gas bei Preisänderung, Umzug und Todesfall

Um Ihnen die außerordentliche Kündigung von Strom oder Gas zu erleichtern, haben wir verschiedene Mustervorlagen vorbereitet:

Tragen Sie dort die fehlenden Daten ein und senden Sie das Schreiben anschließend zu Ihrem Energieversorger.

Sobald Sie das Kündi­gungs­schreiben mit Berufung auf das Sonder­kündigungs­recht ver­schickt haben, müssen Sie nur noch auf die Auftrags­bestäti­gung warten. Sie wird Ihnen entweder auf dem Postweg oder per E-Mail zugesandt. Werfen Sie hin und wieder auch einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Sobald die Sonder­kündi­gung rechts­kräftig ist, schickt Ihnen der alte Anbieter noch seine End­ab­rechnung.

Welche Fristen gelten beim Sonderkündigungsrecht?

Grundsätzlich gibt es keine pauschale Frist für das Sonder­kündi­gungs­recht. Aller­dings gilt für die außer­ordent­liche Kündigung von Strom- und Gas­ver­trägen in aller Regel eine Frist von 14 Tagen. Wollen Sie bei­spiels­weise auf­grund einer Preis­erhöhung von Ihrem Sonder­kündi­gungs­recht Gebrauch machen, haben Sie dafür 14 Tage ab Zugang der Infor­mation zur Preis­steigerung Zeit.

Worauf muss ich bei der außerordentlichen Kündigung von Strom und Gas achten?

An sich unterscheidet sich die Sonder­kündi­gung Ihres Strom- oder Gas­vertrags nicht von einer regu­lären Vertrags­kündigung. Aller­dings sollten Sie unbedingt die kürzere Kündi­gungs­frist von 2 Wochen beachten. Bitten Sie auch immer um eine schrift­liche Bestäti­gung der Kündi­gung inklu­sive der Angabe zum Vertrags­ende.

Wichtig ist auch, dass Sie im Kündi­gungs­schreiben explizit dazu schreiben, dass es sich um eine Sonder­kündigung von Strom oder Gas handelt. Am besten vermerken Sie diese Infor­mation schon im Betreff und nennen dort auch direkt den Grund – etwa Umzug, Preis­erhöhung oder Sterbe­fall. Ansonsten gehen manche Anbieter nämlich von einer regu­lären Kündigung aus, die oft eine längere Kündi­gungs­frist mit sich bringt.

Ebenso ist es emp­fehlens­wert, das Kündi­gungs­schreiben als Ein­schreiben loszu­schicken. Dann wird Ihnen der Erhalt offi­ziell bestätigt. So können Sie im Zweifels­fall nach­weisen, dass der Energie­versorger die Sonder­kündi­gung recht­zeitig erhalten hat. Leider gibt es nämlich auch einige schwarze Schafe, die das Kündi­gungs­schreiben erstmal igno­rieren – und zwar gern so lange, bis die Frist für eine Sonder­kündigung schon verstrichen ist.

Widerrufen Sie im Kündi­gungs­schreiben auch eine erteilte Einzugs­ermächti­gung zur Abbuchung der Rechnungs­beträge von Ihrem Konto. Einige Strom­anbieter setzen ansonsten nämlich die Abbuchungen fort – insbe­sondere, wenn sie das Schreiben zur Sonder­kündigung sowieso schon igno­riert haben.

Fazit: Bei Preiserhöhungen oder Umzug Sonder­kündigungsrecht prüfen

Haben Sie von Ihrem Strom- oder Gasanbieter eine Preis­erhöhung bekommen oder ziehen Sie bald um, lohnt es sich, Ihr Sonder­kündi­gungs­recht für Strom und Gas zu prüfen. Inner­halb von 14 Tagen können Sie den bestehen­den Vertrag vor­zeitig kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Nennen Sie dabei immer den Grund für die Kündigung und verweisen Sie auf Ihr Sonder­kündi­gungs­recht – so sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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