- Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine vorzeitige Kündigung von Strom- und Gasverträgen. Es ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters geregelt.
- Eine Sonderkündigung ist entweder bei einer einseitigen Vertragsänderung (z. B. einer Preiserhöhung) oder bei einem besonderen Ereignis (z. B. Umzug oder Todesfall) möglich.
- Für eine Sonderkündigung haben Sie 14 Tage Zeit.
- Mit unseren Mustervorlagen zum Sonderkündigungsrecht Strom und Gas erleichtern wir Ihnen die Kündigung.
Was ist ein Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas?
Ein Sonderkündigungsrecht ermöglicht die vorzeitige Kündigung eines Vertrags. Allerdings geht das nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die eine Weiterführung des Vertrags für den Vertragsnehmer – also Sie – nicht zumutbar machen.
Man spricht bei einer Sonderkündigung auch von einer außerordentlichen Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht kann sowohl gesetzlich als auch vertraglich geregelt sein. Im Fall der Sonderkündigung für Strom oder Gas findet sich die entsprechende Klausel dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Strom- bzw. Gasanbieters.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas?
Damit Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Strom oder Gas Gebrauch machen können, muss entweder
- eine einseitige Vertragsänderung oder
- ein besonderes Ereignis
vorliegen. In den folgenden Abschnitten lesen Sie, in welchen Szenarien eine Sonderkündigung Ihres Energievertrags möglich ist. Weiter unten finden Sie zudem für viele verschiedene Fälle Musterschreiben zur Sonderkündigung Strom & Gas, die Sie mit Ihren Daten anpassen können.
Ganz gleich, aus welchem Grund: Wollen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht von Strom oder Gas Gebrauch machen, müssen Sie die Kündigung immer selbst durchführen. Das gilt auch, wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln wollen. Im Gegensatz zur regulären Kündigung kann Ihnen der neue Energieversorger die Sonderkündigung nicht abnehmen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Ihr Energieversorger muss Sie rechtzeitig über eine anstehende Preiserhöhung informieren. Konkret bedeutet das: Mindestens 4–6 Wochen vor Inkrafttreten der Preissteigerung müssen Sie schriftlich informiert und auf Ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung von Strom oder Gas hingewiesen werden. Dies ist gesetzlich geregelt. Passiert dies nicht, ist die Preissteigerung unwirksam.
Ab Zugang der Preiserhöhung haben Sie in der Regel 2 Wochen Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Strom oder Gas Gebrauch zu machen. Die Kündigung erfolgt dann pünktlich zu dem Tag, ab dem die neuen Preise gelten.
Übrigens gilt Ihr Sonderkündigungsrecht auch, wenn Ihr Energieversorger gestiegene Steuern und Abgaben über eine Preiserhöhung an Sie weitergibt. Einige Anbieter schreiben zwar in ihren AGB, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Strom oder Gas bei solchen Preiserhöhungen ausgeschlossen ist. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2015 ist diese Regelung allerdings unzulässig.
Sonderkündigungsrecht bei Preissenkung
Ein Sonderkündigungsrecht besteht für alle Arten der Preisänderung eines Strom- oder Gastarifs – also auch bei einer Preissenkung. Zugegeben: In aller Regel freut man sich erstmal über eine Preissenkung und denkt nicht direkt an eine Kündigung des Energievertrags.
Trotzdem kann es sich lohnen, eine Preissenkung als Anlass für einen Stromvergleich bzw. einen Gasvergleich zu nehmen. Stellen Sie dabei fest, dass es noch günstigere Tarife für Ihren Wohnort und Jahresverbrauch gibt, lohnt sich der Wechsel. In diesem Fall können Sie auch bei einer Preissenkung von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas Gebrauch machen. Beachten Sie aber, dass Sie dafür nur 2 Wochen ab Zugang der Preissenkung Zeit haben.
Sonderkündigungsrecht Strom und Gas bei Umzug
Ob Sie bei einem Umzug Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht für Strom oder Gas haben, hängt von zwei Faktoren ab:
- Liegt die neue Wohnung im Versorgungsgebiet Ihres Anbieters?
- Kann der Vertrag am neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen fortgesetzt werden?
Beantworten Sie eine dieser beiden Fragen mit „Nein“, können Sie von einer außerordentlichen Kündigung von Strom oder Gas Gebrauch machen. Kann Ihr derzeitiger Anbieter Sie aber auch am neuen Wohnort zum gleichen Preis wie bisher mit Strom und Gas beliefern, ist die Voraussetzung für eine Sonderkündigung nicht erfüllt.
Viele Strom- und Gasversorger zeigen sich im Falle eines Umzugs aber kulant und ermöglichen trotzdem eine außerordentliche Kündigung Ihres Tarifs. Ob das so ist, können Sie in den AGB Ihres Vertrags nachlesen.
Wir empfehlen, sich schon ca. 6 Wochen vor dem Umzugsdatum über Ihr individuelles Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Anbieter zu informieren. So bleibt Ihnen genug Zeit, sich gegebenenfalls für einen neuen Versorger zu entscheiden und den Anbieter zu wechseln.
Übrigens können Sie Ihren Strom- oder Gastarif auch einfach mitumziehen, sofern Ihr Versorger auch zum neuen Wohnort liefert. Mehr dazu lesen in unserem Ratgeber Strom anmelden.
Unser Kooperationspartner Umzugsauktion hilft Ihnen dabei, ein passendes Umzugsunternehmen zu finden und dabei bis zu 40 % an Umzugskosten zu sparen. Geben Sie einfach Ihre Daten im Formular ein und Sie erhalten ein unverbindliches, individuelles Angebot.
Sonderkündigungsrecht Strom und Gas beim Hausverkauf oder Eigentümerwechsel
Wollen Sie Ihre selbstgenutzte Wohnung oder ein von Ihnen selbst bewohntes Haus verkaufen, gelten ähnliche Regelungen wie bei einem normalen Umzug. Möglicherweise können Sie Ihren Energievertrag zu Ihrem neuen Wohnort mitnehmen und ihn einfach weiternutzen. Sollte das nicht der Fall sein – etwa, weil der Versorger nicht zu Ihrem neuen Wohnort liefert – haben Sie ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas.
Alternativ können Sie auch prüfen, ob eine Übertragung des Vertrags an den neuen Eigentümer möglich ist. Sprechen Sie dazu am besten direkt mit dem Käufer und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versorger auf. Dieser kann Sie zu den Optionen beraten; gleichzeitig können Sie ihn so auch über den anstehenden Eigentümerwechsel in Kenntnis setzen.
Sonderkündigungsrecht im Todesfall
Verstirbt ein Angehöriger und Sie möchten seine Wohnung kündigen oder die Immobilie des Verstorbenen verkaufen, können Sie den Strom- oder Gasvertrag als Hinterbliebener per Sonderkündigung beenden. Wie bei jeder außerordentlichen Kündigung sollten Sie im Kündigungsschreiben den Grund nennen und zusätzvlich eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen.
Übrigens ist es auch möglich, den bestehenden Energievertrag des Verstorbenen auf Sie zu übertragen, wenn Sie die Immobilie in Zukunft selbst nutzen wollen. Am besten rufen Sie hierzu bei dem Strom- bzw. Gasanbieter an, um die Formalitäten zu klären.
Wie kann ich meinem Strom- oder Gasanbieter vorzeitig kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung von Strom oder Gas muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass Sie dem Anbieter sowohl per Brief als auch per E-Mail oder sogar per Textnachricht die Kündigung übermitteln können. Oft ist die Kündigung auch über die App oder die Website des Anbieters möglich.
Um Ihnen die außerordentliche Kündigung von Strom oder Gas zu erleichtern, haben wir verschiedene Mustervorlagen vorbereitet:
- Musterschreiben Sonderkündigung bei Preisänderung Strom (PDF)
- Musterschreiben Sonderkündigung bei Preisänderung Gas (PDF)
- Musterschreiben Sonderkündigung bei Umzug Strom (PDF)
- Musterschreiben Sonderkündigung bei Umzug Gas (PDF)
- Musterschreiben Sonderkündigung bei Todesfall Strom (PDF)
- Musterschreiben Sonderkündigung bei Todesfall Gas (PDF)
Tragen Sie dort die fehlenden Daten ein und senden Sie das Schreiben anschließend zu Ihrem Energieversorger.
Sobald Sie das Kündigungsschreiben mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht verschickt haben, müssen Sie nur noch auf die Auftragsbestätigung warten. Sie wird Ihnen entweder auf dem Postweg oder per E-Mail zugesandt. Werfen Sie hin und wieder auch einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. Sobald die Sonderkündigung rechtskräftig ist, schickt Ihnen der alte Anbieter noch seine Endabrechnung.
Welche Fristen gelten beim Sonderkündigungsrecht?
Grundsätzlich gibt es keine pauschale Frist für das Sonderkündigungsrecht. Allerdings gilt für die außerordentliche Kündigung von Strom- und Gasverträgen in aller Regel eine Frist von 14 Tagen. Wollen Sie beispielsweise aufgrund einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, haben Sie dafür 14 Tage ab Zugang der Information zur Preissteigerung Zeit.
Worauf muss ich bei der außerordentlichen Kündigung von Strom und Gas achten?
An sich unterscheidet sich die Sonderkündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags nicht von einer regulären Vertragskündigung. Allerdings sollten Sie unbedingt die kürzere Kündigungsfrist von 2 Wochen beachten. Bitten Sie auch immer um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung inklusive der Angabe zum Vertragsende.
Wichtig ist auch, dass Sie im Kündigungsschreiben explizit dazu schreiben, dass es sich um eine Sonderkündigung von Strom oder Gas handelt. Am besten vermerken Sie diese Information schon im Betreff und nennen dort auch direkt den Grund – etwa Umzug, Preiserhöhung oder Sterbefall. Ansonsten gehen manche Anbieter nämlich von einer regulären Kündigung aus, die oft eine längere Kündigungsfrist mit sich bringt.
Ebenso ist es empfehlenswert, das Kündigungsschreiben als Einschreiben loszuschicken. Dann wird Ihnen der Erhalt offiziell bestätigt. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass der Energieversorger die Sonderkündigung rechtzeitig erhalten hat. Leider gibt es nämlich auch einige schwarze Schafe, die das Kündigungsschreiben erstmal ignorieren – und zwar gern so lange, bis die Frist für eine Sonderkündigung schon verstrichen ist.
Widerrufen Sie im Kündigungsschreiben auch eine erteilte Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Rechnungsbeträge von Ihrem Konto. Einige Stromanbieter setzen ansonsten nämlich die Abbuchungen fort – insbesondere, wenn sie das Schreiben zur Sonderkündigung sowieso schon ignoriert haben.
Fazit: Bei Preiserhöhungen oder Umzug Sonderkündigungsrecht prüfen
Haben Sie von Ihrem Strom- oder Gasanbieter eine Preiserhöhung bekommen oder ziehen Sie bald um, lohnt es sich, Ihr Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas zu prüfen. Innerhalb von 14 Tagen können Sie den bestehenden Vertrag vorzeitig kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Nennen Sie dabei immer den Grund für die Kündigung und verweisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht – so sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.