Wann muss ich Spekulationssteuer bezahlen?
Ob eine „Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften“ – kurz: Spekulationssteuer – bei einem Immobilienverkauf fällig wird, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab.
- ob Sie die Spekulationsfrist einhalten. Eine Immobilie steuerfrei verkaufen können Sie grundsätzlich nach 10 Jahren. Nach 3 Jahren nur dann, wenn Sie die Immobilie selbst genutzt haben.
- ob Sie durch den Verkauf einen Gewinn erzielen.
Wie lang ist die Spekulationsfrist bei Immobilien?
Die Spekulationsfrist ist unterschiedlich lang – je nachdem, ob Sie die Immobilie bislang selbst genutzt oder vermietet haben. Eine Spekulationssteuer wird fällig, wenn:
- Sie die Immobilie die ganze Zeit vermietet haben und vor Ablauf der ersten 10 Jahre mit Gewinn verkaufen.
- Ihnen ein ganzes Mehrfamilienhaus gehört und Sie nur eine Wohnung darin für sich selbst genutzt haben. Diese unterliegt dann zwar nur 3 Jahre der Spekulationssteuer, alle weiteren Wohnungen allerdings 10 Jahre lang – sofern Sie das Haus mit Gewinn verkaufen.
- Sie oder Ihre Kinder die Immobilie weniger als 3 Jahre selbst bewohnt haben.
- Sie ein unbebautes Grundstück kaufen und es binnen 10 Jahren gewinnbringend veräußern.
Die Spekulationsfrist richtet sich ausschließlich nach dem Kalenderjahr: Eine Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen können Sie deshalb auch, wenn Sie das Objekt im Dezember 2017 gekauft haben und bis zum Verkauf im Januar 2026 vermieten. Ebenso ist die 3-Jahresfrist gewahrt, wenn Sie die Immobilie im Dezember 2023 gekauft haben und bis zum Verkauf im Januar 2025 selbst darin wohnen.
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Wie hoch ist die Spekulationssteuer für Immobilien?
Bei der Spekulationssteuer hängt die Höhe von mehreren Faktoren ab: nämlich vom Gewinn, den Sie mit dem Wohnungs- oder Hausverkauf erzielen, von Ihren sonstigen Einkünften und von Ihrer individuellen Steuerklasse. Als Faustregel können Sie jedoch davon ausgehen, mehr als 25 % des Gewinns versteuern zu müssen.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei Grundstücken?
Wenn Sie das Grundstück binnen 10 Jahren wiederverkaufen und dabei Gewinn machen – der Verkaufspreis also über dem Kaufpreis liegt –, fällt eine Spekulationssteuer an. Nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) sind private Veräußerungsgeschäfte – also ebenso ein Grundstücksverkauf – nur dann steuerfrei, wenn das Grundstück im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Bei unbebauten Grundstücken ist das nicht möglich. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich – wie auch beim Haus- und Wohnungsverkauf – nach dem erzielten Gewinn, Ihrer Steuerklasse und sonstigen Einkünften.
Beispiel: So können Sie die Spekulationssteuer berechnen
Falls Sie auf den Termin beim Steuerberater nicht warten wollen und die Spekulationssteuer vor einem geplanten Immobilienverkauf schon mal grob berechnen möchten, kann Ihnen dieses Rechenbeispiel helfen:
Beispielhafte Berechnung der Spekulationssteuer
ursprünglicher Kaufpreis der Immobilie, inklusive der Kaufnebenkosten | 400.000 € |
Verkaufspreis der Immobilie | 750.000 € |
Kosten im Rahmen des Verkaufs, etwa Maklergebühren | 25.000 € |
zu versteuernder Gewinn | 325.000 € |
Persönlicher Steuersatz | 40 % |
Spekulationssteuer einzeln berechnet: | 130.000 € |
Jahresbruttoeinkommen zählt
Der Spekulationsgewinn wird auf Ihr Jahresbruttoeinkommen aufgeschlagen. Liegt dieses beispielsweise bei 60.000 € und der Spekulationsgewinn bei 130.000 €, so beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 190.000 €. Wenn die Spekulationsfrist bei Ihnen noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie sich vorab also unbedingt von einem Steuerberater beraten lassen.
Wie kann ich die Spekulationssteuer umgehen?
Wann fällt keine Spekulationssteuer an? Wenn Sie die Immobilie vor mehr als 10 Jahren gekauft haben, entfällt die Spekulationssteuer. Entscheidend ist das Datum des beurkundeten Kaufvertrags. Auch wenn Sie oder Ihre Kinder, für die Sie noch Kindergeld erhalten, die Immobilie in den letzten 3 Jahren durchgehend selbst bewohnt haben, müssen Sie beim Hausverkauf keine entsprechende Steuer zahlen. Beweisen können Sie dies durch einen Bescheid vom Einwohnermeldeamt. Außerdem könnten Sie die Immobilie nach dem Kauf vermietet haben, sie im Verkaufsjahr und den vorangegangenen 2 Jahren allerdings selbst bewohnt haben. Auch dann entfällt sie Spekulationssteuer. Darüber hinaus können Sie die Spekulationssteuer beim Hausverkauf umgehen, indem Sie keinen Gewinn erzielen: Die Differenz aus Verkaufserlös und Anschaffungskosten muss dann null oder negativ sein.
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Muss ich Spekulationssteuer auf eine Immobilie nach einer Erbschaft zahlen?
Anfallen könnte die Spekulationssteuer höchstens, wenn Sie die geerbte Immobilie verkaufen möchten. Auch hier hängt es wieder davon ab, wie lange der ursprüngliche Kauf zurückliegt. Hat der Erblasser sie schon länger als 10 Jahre besessen, fällt für Sie beim Weiterverkauf keine Spekulationssteuer an. Die Spekulationsfrist fängt nämlich nicht zum Zeitpunkt des Erbes, sondern mit dem Datum des beurkundeten Kaufvertrags an. Auch eine geerbte Immobilie steuerfrei zu verkaufen geht also nach 10 Jahren ab Kauf. Hat der Erblasser die Immobilie zwar noch keine 10 Jahre besessen, aber in den letzten 3 Jahren selbst darin gewohnt, entfällt die Spekulationssteuer ebenfalls. Hier können Sie die Immobilie also steuerfrei verkaufen nach 3 Jahren.
Ähnlich verhält es sich übrigens bei einer Schenkung: Auch hier übernehmen Sie die Spekulationsfrist des bisherigen Eigentümers. Ist die Immobilie beispielsweise nur 7 Jahre in seinem Besitz gewesen, müssen Sie noch 3 Jahre warten, bevor Sie die Immobilie verkaufen können, ohne dass Spekulationssteuer anfällt.