Das Wichtigste in Kürze
- Welche Fristen beim Stromkündigen gelten, ist abhängig von den Vertragsbedingungen und dem Kündigungsgrund. Geregelt sind sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Stromanbieters.
- Befinden Sie sich in der Grundversorgung, können Sie den Stromvertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Bei selbstgewählten Stromtarifen kann die Kündigungsfrist mehrere Monate betragen.
- Bei Preisanpassungen, Umzug oder Todesfall gilt oft ein Sonderkündigungsrecht.
- Stromverträge sollten schriftlich gekündigt werden – nutzen Sie dafür unser Musterformular!
Stromvertrag kündigen: Welche Fristen gelten?
Wollen Sie Ihren Vertrag für Strom kündigen, gelten hierfür verschiedene Fristen. Sie sind abhängig von den Vertragsbedingungen sowie dem Grund für die Kündigung Ihres Stromanbieters. Die Kündigungsfrist ist in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) geregelt; oft können Sie sie aber auch in den Vertragsunterlagen nachschlagen. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie alles Wissenswerte zu den möglichen Kündigungsfristen bei verschiedenen Stromtarifen.
Kündigungsfrist für Strom vom Grundversorger
Haben Sie noch nie den Stromversorger gewechselt oder haben Sie nach einem Umzug noch keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen, befinden Sie sich wahrscheinlich in der Grundversorgung. Ihren Grundversorgungsstromvertrag können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen schriftlich kündigen. Dies ist in der Grundversorgungsordnung geregelt.
Haben Sie dagegen bei Ihrem Grundversorger wie den örtlichen Stadtwerken einen eigenen Stromtarif gewählt, handelt es sich dabei um einen Sondervertrag. Hier gelten die gleichen Regelungen zum Stromkündigen wie bei allen anderen selbstgewählten Stromanbietern.
Kündigungsfrist für selbstgewählte Stromanbieter
Auch die Kündigungsfrist bei einem Sondervertrag ist in den AGB des Anbieters geregelt. Diese kann je nach Anbieter mehrere Monate betragen. Normal ist eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten.
Wollen Sie den Strom kündigen, ist noch eine weitere Frist entscheidend: die Mindestvertragslaufzeit. Ist diese noch nicht erreicht, können Sie erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen – und zwar mit der vertraglich geregelten Kündigungsfrist.
Hierzu ein Beispiel: Sie haben zum 1. Januar 2025 einen neuen Stromvertrag abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wollen Sie den Stromvertrag kündigen, ist dies erstmals zum 1. Januar 2026 möglich. Aufgrund der Kündigungsfrist muss die Kündigung des Stromanbieters bis zum 30. September 2025 beim Anbieter eingehen.
Für alle Strom- und Gasverträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Darin ist geregelt, dass eine automatische Vertragsverlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit erfolgen darf. Ebenso muss der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündbar sein. Vorher konnten Stromanbieter den Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit von bis zu einem Jahr verlängern.
Wie kündige ich den Stromanbieter?
Kennen Sie Ihre Frist zum Stromkündigen, ist der Rest ganz einfach. Senden Sie das Kündigungsschreiben in Textform an Ihren Energieversorger. Es ist empfehlenswert, die Kündigung als Einschreiben an den Anbieter zu schicken, denn dann haben Sie automatisch einen Nachweis über den fristgerechten Versand und eine Bestätigung über den Eingang des Schreibens.
Nachdem die Kündigung vom Stromanbieter bearbeitet wurde, bekommen Sie eine Auftragsbestätigung per Post oder per E-Mail. Sobald die Kündigung rechtskräftig ist und Ihr Vertrag beendet wurde, erhalten Sie die Endabrechnung.
Haben Sie sich bereits für einen neuen Stromanbieter entschieden, können Sie ihm die Kündigung überlassen. Nach Vertragsabschluss kümmert er sich um alle Formalitäten, sodass Sie keinerlei Aufwand mit dem Wechsel haben. Einen neuen, günstigen Stromanbieter können Sie in unserem Stromvergleich finden und dort die aktuellen Strompreise für Ihren Wohnort vergleichen.
Gut zu wissen: Sollte zwischen der Stromkündigung und dem Beginn des neuen Stromvertrags eine Lücke entstehen, bleiben Sie trotzdem weiter mit Strom versorgt. In diesem Fall springt Ihr örtlicher Grundversorger ein und rechnet seine Leistung über eine separate Rechnung ab.
Mustervorlage zum Strom kündigen als PDF
Den Vertrag für Strom zu kündigen, ist in aller Regel unkompliziert. Um Ihnen die Kündigung bei Ihrem Stromanbieter zu erleichtern, haben wir eine Mustervorlage für Sie erstellt. Darin müssen Sie nur noch Ihre persönlichen Daten einfügen und dann das Schreiben abschicken – fertig ist die Stromkündigung!
Was gehört in ein Kündigungsschreiben zur Stromabmeldung?
Das Schreiben zum Stromkündigen folgt immer dem gleichen Muster. Es sollte die folgenden Punkte beinhalten:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Name und Anschrift des Energieversorgers
- Ihre Kundennummer
- die Zählernummer
- bei Sonderkündigung den Grund der Kündigung
- Zeitpunkt, zu dem Sie den Strom kündigen
- Bitte um Bestätigung der Kündigung
- ggf. Widerruf der Einzugsermächtigung
- Ort, Datum und ggf. Unterschrift
Viele Anbieter bieten auch die Möglichkeit, den Stromvertrag online zu kündigen. Meist müssen Sie dann nur noch wenige Daten wie den Kündigungszeitpunkt und den Verweis auf ein etwaiges Sonderkündigungsrecht ergänzen. Eine Unterschrift ist dann nicht nötig.
Stromvertrag kündigen bei Umzug, Todesfall oder Preiserhöhung
Wollen Sie den Energieversorger kündigen, weil Sie beispielsweise bei einem Stromvergleich einen günstigeren Anbieter entdeckt haben, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Sie möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht haben. Dann können Sie den Stromvertrag vorzeitig kündigen und zu einem neuen Versorger wechseln.
Eine Sonderkündigung ist insbesondere dann möglich, wenn Ihr jetziger Stromanbieter die Preise erhöht. Doch auch bei einem Umzug können Sie – je nach Vertragsbedingungen – ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Es gilt beispielsweise dann, wenn Ihr derzeitiger Anbieter nicht zu Ihrem neuen Wohnort liefert oder er Sie dort nur zu einem höheren Preis beliefern kann. Stirbt ein Angehöriger bzw. eine Person, um deren Nachlass Sie sich kümmern, können Sie ebenfalls unter Verweis auf das Sonderkündigungsrecht im Todesfall den Strom kündigen.
Wollen Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, müssen Sie im Kündigungsschreiben immer den Grund angeben. Welche Fristen bei einer Sonderkündigung gelten, hängt von den Gründen für die Kündigung ab:
- Bei einer Preiserhöhung haben Sie 2 Wochen Zeit für die Sonderkündigung.
- Bei einem Umzug sollten Sie den Anbieter mindestens 6 Wochen vor Auszug informieren.
- Bei einem Todesfall sollten Sie möglichst bald den laufenden Stromvertrag kündigen oder abändern.
Noch mehr Informationen zum Thema Sonderkündigungsrecht Strom und Gas finden Sie in unserem dazugehörigen Ratgeber.
Tipps und Fragen zur Kündigung Ihres Stromanbieters
In der Regel ist die Kündigung des Stromanbieters ganz unkompliziert – gerade, wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt und Sie bereits einen neuen Stromanbieter ausgewählt haben, der die Formalitäten für Sie übernimmt. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Stromkündigung.
Sollte ich den Stromanbieter selbst kündigen?
Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, übernimmt in der Regel der neue Energieversorger die Kündigung des bisherigen Vertrags. Es gibt aber durchaus einige Szenarien, in denen Sie selbst den Strom kündigen sollten. Nämlich dann, wenn
- Ihre Kündigungsfrist in weniger als 4 Wochen abläuft oder
- Sie noch nicht wissen, zu welchem Stromanbieter Sie wechseln wollen.
Wollen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen, im Todesfall oder bei einem Umzug Gebrauch machen, müssen Sie immer selbst Ihren Stromvertrag kündigen. Ein neuer Anbieter darf dies dann nicht für Sie übernehmen.
Kann ich Strom jederzeit kündigen?
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit dafür entscheiden, Ihren Stromvertrag zu kündigen. Allerdings erfolgt die Stromkündigung in aller Regel nicht sofort, sondern richtet sich nach der Mindestvertragslaufzeit und der Kündigungsfrist. Beides ist in den AGB Ihres Versorgers geregelt.
Wie lang die Laufzeiten und Kündigungsfristen sind, hängt ebenfalls von Ihrem Anbieter ab. Sind Sie in der Grundversorgung, können Sie mit einer Frist von 2 Wochen den Strom kündigen. Bei einem Sondervertrag, d. h. einem selbst gewählten Stromtarif, liegt die Kündigungsfrist meist zwischen 4 Wochen und 3 Monaten.
Was brauche ich, um meinen Stromvertrag zu kündigen?
Bei der Stromkündigung müssen Sie in Textform kündigen und sollten hierfür neben Ihren persönlichen Daten wie Name und Adresse auch die Daten des Stromanbieters sowie Ihre Kunden- und die Zählernummer zur Hand haben. Bei der Sonderkündigung müssen Sie zusätzlich den Grund angeben, etwa eine Preiserhöhung.
Ebenso sollten Sie die Kündigungsfrist und eine etwaige Mindestvertragslaufzeit kennen. Beides finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder den AGB des Versorgers. Nutzen Sie für die Kündigung gern unser Musterformular; dort müssen Sie nur noch die fehlenden Daten ergänzen und können es im Anschluss direkt versenden.
Kann ich den Strom kündigen, ohne einen neuen Anbieter zu haben?
Genauso wie Sie grundsätzlich jederzeit den Stromanbieter wechseln können, ist ein neuer Anbieter keine Voraussetzung für die Kündigung Ihres bisherigen Stromvertrags. Gerade wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung kündigen wollen, haben Sie nur 2 Wochen Zeit, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen. In diesem Fall kündigen Sie am besten sofort nach Zugang der Ankündigung und suchen dann in Ruhe mit einem Stromvergleich nach einem neuen, günstigen Anbieter.
Endet Ihr bisheriger Vertrag, ohne dass Sie einen neuen Anbieter gefunden haben, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein. Dies ist gesetzlich festgelegt. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Sie plötzlich im Dunkeln sitzen.
Wie finde ich einen neuen Stromanbieter?
Den Stromanbieter zu wechseln, ist mit einem Stromvergleich sehr einfach. Geben Sie im Stromkostenvergleich Ihren Wohnort, Ihren Jahresverbrauch und den bisherigen Stromanbieter an. Sie erhalten auf Knopfdruck eine Liste mit den günstigsten Angeboten für Ihre Region.
Über diverse Filtermöglichkeiten können Sie die Ergebnisse weiter verfeinern, sodass Sie in wenigen Minuten einen passenden Anbieter finden. Anschließend können Sie direkt im Vergleich einen neuen Vertrag abschließen und Ihrem neuen Energieversorger auch direkt die Kündigung Ihres bisherigen Stromvertrags überlassen.
Kann ich meinen Stromvertrag online oder per E-Mail kündigen?
Die Zeiten, in denen Sie Verträge nur schriftlich und in Briefform kündigen konnten, sind längst vorbei. Für die Stromkündigung reicht in der Regel ein formloses Schreiben – ob Sie dieses per Brief, E-Mail oder WhatsApp versenden, ist egal. Haben Sie den Tarif online abgeschlossen, können Sie den Stromvertrag auch online kündigen. Meist finden Sie die Option hierfür in Ihrem Kundenkonto auf der Website oder in der Anbieter-App.
Wann kommt die Endabrechnung?
Üblicherweise erhalten Sie einmal pro Jahr Ihre Stromrechnung. Haben Sie den Strom gekündigt, bekommen Sie die Endabrechnung, sobald Ihr Vertrag beendet wurde. Der Abrechnungszeitpunkt richtet sich in diesem Fall also nach dem Datum, zu dem Sie den Stromvertrag gekündigt haben – und nicht nach dem jährlichen Ableseturnus.
Was mache ich, wenn mein Stromanbieter nicht auf die Kündigung reagiert?
Leider gibt es unter den Stromanbietern einige schwarze Schafe, die das Kündigungsschreiben zum Stromkündigen gerne so lange ignorieren, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist. Schickt der alte Stromanbieter auch nach mehrfacher Aufforderung keine Kündigungsbestätigung, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale Hilfe holen. Auch die Schlichtungsstelle Energie e.V. unterstützt Sie bei Problemen mit Ihrem Stromanbieter.
Wann darf ein Stromanbieter kündigen?
Verträge können immer von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Das bedeutet, dass Ihnen auch Ihr Stromanbieter kündigen kann – zumindest, wenn er sich an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen hält. Ebenso muss im Falle einer außerordentlichen Kündigung ein konkreter Grund vorliegen, der die Stromkündigung durch den Anbieter ermöglicht. Das können zum Beispiel eine Manipulation des Zählers oder trotz Mahnung nicht gezahlte Rechnungen sein.
Gut zu wissen: Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung durch den Anbieter, können Sie dagegen vorgehen. So können Sie eine Beschwerde bei Ihrem Stromversorger einlegen oder sich Unterstützung durch die Schlichtungsstelle Energie e.V. sowie die Verbraucherzentrale holen.
Fazit: Strom kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln lohnt sich!
Den Stromvertrag zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln, ist problemlos jederzeit möglich. Sie müssen nur die vertraglich geregelten Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachten. Möglicherweise besteht sogar ein Sonderkündigungsrecht, mit dem Sie den Stromvertrag vorzeitig kündigen können – etwa bei Preiserhöhungen oder einem Umzug. Den Strom zu kündigen, lohnt sich auch finanziell: Mit einem günstigeren Stromtarif können Sie mehrere hundert Euro pro Jahr sparen – und das ohne viel Aufwand für Sie!