Strom kündigen – fristgerecht und einfach mit unserem Musterschreiben

Gute Gründe, um den Strom­vertrag zu kündigen, gibt es viele – und dabei sind auch einige Fristen zu beachten. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Strom kündigen, was Sie dabei beachten sollten und wie Sie einen neuen Strom­anbieter finden. Inklusive Muster­schreiben zur einfachen Kündigung!

Stefanie Schäfers
Zuständige Redakteurin für den Bereich Strom & Gas
Stand: 17.01.2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Fristen beim Strom­kündi­gen gelten, ist abhän­gig von den Vertrags­bedingungen und dem Kündi­gungs­grund. Gere­gelt sind sie in den Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) des Strom­anbieters.
  • Befinden Sie sich in der Grund­ver­sorgung, können Sie den Strom­vertrag mit einer Kündi­gungs­frist von 2 Wochen kündigen. Bei selbst­gewählten Stromtarifen kann die Kündigungsfrist mehrere Monate betragen.
  • Bei Preisanpassungen, Umzug oder Todesfall gilt oft ein Sonder­kündigungs­recht.
  • Stromverträge sollten schriftlich gekündigt werden – nutzen Sie dafür unser Musterformular!

Stromvertrag kündigen: Welche Fristen gelten?

Wollen Sie Ihren Vertrag für Strom kündigen, gelten hierfür verschie­dene Fristen. Sie sind abhängig von den Vertrags­bedin­gungen sowie dem Grund für die Kündi­gung Ihres Strom­an­bieters. Die Kündi­gungs­frist ist in den Allge­meinen Vertrags­bedingungen (AGB) geregelt; oft können Sie sie aber auch in den Vertrags­unter­lagen nach­schlagen. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie alles Wissens­werte zu den mög­lichen Kündi­gungs­fristen bei verschie­denen Strom­tarifen.

Kündigungsfrist für Strom vom Grundversorger

Haben Sie noch nie den Strom­ver­sorger gewechselt oder haben Sie nach einem Umzug noch keinen neuen Strom­vertrag abge­schlossen, befinden Sie sich wahr­schein­lich in der Grund­ver­sorgung. Ihren Grund­ver­sorgungs­strom­vertrag können Sie jeder­zeit mit einer Kündi­gungs­frist von 2 Wochen schrift­lich kündigen. Dies ist in der Grund­ver­sorgungs­ordnung geregelt.

Haben Sie dagegen bei Ihrem Grund­ver­sorger wie den ört­lichen Stadt­werken einen eigenen Strom­tarif gewählt, handelt es sich dabei um einen Sonder­ver­trag. Hier gelten die gleichen Regelungen zum Strom­kündigen wie bei allen anderen selbst­gewählten Strom­anbietern.

Kündigungsfrist für selbstgewählte Stromanbieter

Auch die Kündigungsfrist bei einem Sonder­ver­trag ist in den AGB des Anbie­ters geregelt. Diese kann je nach Anbieter mehrere Monate betragen. Normal ist eine Kündi­gungs­frist von bis zu 3 Monaten.

Wollen Sie den Strom kündigen, ist noch eine weitere Frist ent­schei­dend: die Mindest­vertrags­laufzeit. Ist diese noch nicht erreicht, können Sie erst zum Ende der Mindest­vertrags­lauf­zeit kündigen – und zwar mit der vertrag­lich geregelten Kündi­gungs­frist.

Hierzu ein Beispiel: Sie haben zum 1. Januar 2025 einen neuen Strom­vertrag abge­schlossen. Die Mindest­vertrags­laufzeit beträgt 12 Monate, die Kündi­gungs­frist beträgt 3 Monate. Wollen Sie den Strom­vertrag kündigen, ist dies erst­mals zum 1. Januar 2026 möglich. Auf­grund der Kündi­gungs­frist muss die Kündi­gung des Strom­anbie­ters bis zum 30. September 2025 beim Anbieter eingehen.

Keine automatische Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit mehr

Für alle Strom- und Gasverträge, die ab dem 1. März 2022 abge­schlossen wurden, gilt das Gesetz für faire Ver­braucher­verträge. Darin ist geregelt, dass eine auto­matische Vertrags­verlänge­rung nur noch auf unbe­stimmte Zeit erfolgen darf. Ebenso muss der Vertrag nach Ablauf der Mindest­vertrags­laufzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündbar sein. Vorher konnten Strom­anbieter den Vertrag auto­matisch um eine weitere Lauf­zeit von bis zu einem Jahr verlängern.

Wie kündige ich den Stromanbieter?

Kennen Sie Ihre Frist zum Strom­kündigen, ist der Rest ganz einfach. Senden Sie das Kündi­gungs­schreiben in Text­form an Ihren Energie­ver­sorger. Es ist empfehlens­wert, die Kündigung als Ein­schreiben an den Anbieter zu schicken, denn dann haben Sie auto­matisch einen Nachweis über den frist­gerechten Versand und eine Bestäti­gung über den Eingang des Schreibens.

Nachdem die Kündigung vom Strom­anbieter bear­beitet wurde, bekommen Sie eine Auftrags­bestäti­gung per Post oder per E-Mail. Sobald die Kündigung rechts­kräftig ist und Ihr Vertrag beendet wurde, erhalten Sie die Endabrechnung.

Haben Sie sich bereits für einen neuen Strom­anbieter ent­schieden, können Sie ihm die Kündi­gung über­lassen. Nach Vertrags­abschluss kümmert er sich um alle Formali­täten, sodass Sie keiner­lei Auf­wand mit dem Wechsel haben. Einen neuen, günstigen Strom­anbieter können Sie in unserem Strom­ver­gleich finden und dort die aktu­ellen Strom­preise für Ihren Wohn­ort vergleichen.

Gut zu wissen: Sollte zwischen der Strom­kündi­gung und dem Beginn des neuen Strom­ver­trags eine Lücke entstehen, bleiben Sie trotz­dem weiter mit Strom versorgt. In diesem Fall springt Ihr ört­licher Grund­ver­sorger ein und rechnet seine Leistung über eine sepa­rate Rechnung ab.

Mustervorlage zum Strom kündigen als PDF

Den Vertrag für Strom zu kündigen, ist in aller Regel unkompli­ziert. Um Ihnen die Kündi­gung bei Ihrem Strom­anbieter zu erleichtern, haben wir eine Muster­vorlage für Sie erstellt. Darin müssen Sie nur noch Ihre persön­lichen Daten einfügen und dann das Schreiben abschicken – fertig ist die Strom­kündigung!

Was gehört in ein Kündigungsschreiben zur Stromabmeldung?

Das Schreiben zum Strom­kündigen folgt immer dem gleichen Muster. Es sollte die fol­genden Punkte bein­halten:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Name und Anschrift des Energie­ver­sorgers
  • Ihre Kunden­nummer
  • die Zähler­nummer
  • bei Sonder­kündi­gung den Grund der Kündi­gung
  • Zeitpunkt, zu dem Sie den Strom kündigen
  • Bitte um Bestäti­gung der Kündigung
  • ggf. Widerruf der Einzugs­ermächtigung
  • Ort, Datum und ggf. Unter­schrift

Viele Anbieter bieten auch die Möglich­keit, den Strom­vertrag online zu kündigen. Meist müssen Sie dann nur noch wenige Daten wie den Kündi­gungs­zeit­punkt und den Ver­weis auf ein etwaiges Sonder­kündigungs­recht ergänzen. Eine Unter­schrift ist dann nicht nötig.

Stromvertrag kündigen bei Umzug, Todesfall oder Preiserhöhung

Wollen Sie den Energieversorger kündigen, weil Sie bei­spiels­weise bei einem Strom­ver­gleich einen günsti­geren Anbieter ent­deckt haben, spricht man von einer ordent­lichen Kündi­gung. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Sie möglicher­weise ein Sonder­kündi­gungs­recht haben. Dann können Sie den Strom­ver­trag vor­zeitig kündigen und zu einem neuen Ver­sorger wechseln.

Eine Sonderkündigung ist insbeson­dere dann möglich, wenn Ihr jetziger Strom­anbieter die Preise erhöht. Doch auch bei einem Umzug können Sie – je nach Vertrags­bedin­gungen – ein Sonder­kündi­gungs­recht in An­spruch nehmen. Es gilt bei­spiels­weise dann, wenn Ihr der­zeitiger Anbieter nicht zu Ihrem neuen Wohn­ort liefert oder er Sie dort nur zu einem höheren Preis beliefern kann. Stirbt ein Ange­höriger bzw. eine Person, um deren Nach­lass Sie sich kümmern, können Sie eben­falls unter Ver­weis auf das Sonder­kündi­gungs­recht im Todes­fall den Strom kündigen.

Wollen Sie ein Sonder­kündi­gungs­recht in Anspruch nehmen, müssen Sie im Kündi­gungs­schreiben immer den Grund angeben. Welche Fristen bei einer Sonder­kündi­gung gelten, hängt von den Gründen für die Kündigung ab:

  • Bei einer Preiserhöhung haben Sie 2 Wochen Zeit für die Sonder­kündigung.
  • Bei einem Umzug sollten Sie den Anbieter mindes­tens 6 Wochen vor Auszug informieren.
  • Bei einem Todesfall sollten Sie mög­lichst bald den laufenden Strom­vertrag kündigen oder abändern.

Noch mehr Infor­mationen zum Thema Sonder­kündi­gungs­recht Strom und Gas finden Sie in unserem dazu­gehörigen Rat­geber.

Tipps und Fragen zur Kündigung Ihres Stromanbieters

In der Regel ist die Kündigung des Strom­anbieters ganz un­kompli­ziert – gerade, wenn es sich um eine ordent­liche Kündi­gung handelt und Sie bereits einen neuen Strom­anbieter ausge­wählt haben, der die Forma­litäten für Sie übernimmt. Im Fol­genden beant­worten wir Ihnen die wich­tigsten Fragen rund um die Strom­kündi­gung.

  • Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, übernimmt in der Regel der neue Energie­ver­sorger die Kündi­gung des bisherigen Ver­trags. Es gibt aber durch­aus einige Szenarien, in denen Sie selbst den Strom kündigen sollten. Nämlich dann, wenn

    • Ihre Kündi­gungs­frist in weniger als 4 Wochen abläuft oder
    • Sie noch nicht wissen, zu welchem Strom­anbieter Sie wechseln wollen.

    Wollen Sie von Ihrem Sonder­kündi­gungs­recht bei Preis­anpassungen, im Todes­fall oder bei einem Umzug Gebrauch machen, müssen Sie immer selbst Ihren Strom­vertrag kündigen. Ein neuer Anbieter darf dies dann nicht für Sie übernehmen.

  • Grundsätzlich können Sie sich jeder­zeit dafür ent­scheiden, Ihren Strom­vertrag zu kündigen. Aller­dings erfolgt die Strom­kündi­gung in aller Regel nicht sofort, sondern richtet sich nach der Mindest­vertrags­laufzeit und der Kündi­gungs­frist. Beides ist in den AGB Ihres Ver­sorgers geregelt.

    Wie lang die Lauf­zeiten und Kündi­gungs­fristen sind, hängt eben­falls von Ihrem Anbieter ab. Sind Sie in der Grund­ver­sorgung, können Sie mit einer Frist von 2 Wochen den Strom kündigen. Bei einem Sonder­vertrag, d. h. einem selbst gewähl­ten Strom­tarif, liegt die Kündi­gungs­frist meist zwischen 4 Wochen und 3 Monaten.

  • Bei der Stromkündigung müssen Sie in Textform kündigen und sollten hierfür neben Ihren persön­lichen Daten wie Name und Adresse auch die Daten des Strom­anbieters sowie Ihre Kunden- und die Zähler­nummer zur Hand haben. Bei der Sonder­kündi­gung müssen Sie zusätz­lich den Grund angeben, etwa eine Preis­erhöhung.

    Ebenso sollten Sie die Kündi­gungs­frist und eine etwaige Mindest­vertrags­lauf­zeit kennen. Beides finden Sie in Ihren Vertrags­unter­lagen oder den AGB des Versorgers. Nutzen Sie für die Kündi­gung gern unser Muster­formular; dort müssen Sie nur noch die fehlenden Daten ergänzen und können es im Anschluss direkt versenden.

  • Genauso wie Sie grundsätzlich jederzeit den Strom­anbieter wechseln können, ist ein neuer Anbieter keine Voraus­setzung für die Kündi­gung Ihres bis­herigen Strom­vertrags. Gerade wenn Sie auf­grund einer Preis­erhöhung kündigen wollen, haben Sie nur 2 Wochen Zeit, Ihr Sonder­kündi­gungs­recht zu nutzen. In diesem Fall kündigen Sie am besten sofort nach Zugang der Ankündigung und suchen dann in Ruhe mit einem Strom­vergleich nach einem neuen, günstigen Anbieter.

    Endet Ihr bisheriger Vertrag, ohne dass Sie einen neuen Anbieter gefunden haben, springt auto­matisch der örtliche Grund­ver­sorger ein. Dies ist gesetz­lich fest­gelegt. Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass Sie plötz­lich im Dunkeln sitzen.

  • Den Stromanbieter zu wechseln, ist mit einem Strom­ver­gleich sehr einfach. Geben Sie im Strom­kosten­ver­gleich Ihren Wohnort, Ihren Jahres­ver­brauch und den bis­herigen Strom­anbieter an. Sie erhalten auf Knopf­druck eine Liste mit den günstigsten Ange­boten für Ihre Region.

    Über diverse Filter­möglich­keiten können Sie die Ergeb­nisse weiter verfeinern, sodass Sie in wenigen Minuten einen passenden Anbieter finden. Anschließend können Sie direkt im Ver­gleich einen neuen Vertrag abschließen und Ihrem neuen Energie­versorger auch direkt die Kündi­gung Ihres bis­herigen Strom­vertrags überlassen.

  • Die Zeiten, in denen Sie Verträge nur schriftlich und in Brief­form kündigen konnten, sind längst vorbei. Für die Strom­kündi­gung reicht in der Regel ein form­loses Schreiben – ob Sie dieses per Brief, E-Mail oder WhatsApp ver­senden, ist egal. Haben Sie den Tarif online abge­schlossen, können Sie den Strom­vertrag auch online kündigen. Meist finden Sie die Option hierfür in Ihrem Kunden­konto auf der Website oder in der Anbieter-App.

  • Üblicherweise erhalten Sie einmal pro Jahr Ihre Strom­rechnung. Haben Sie den Strom gekündigt, bekommen Sie die End­ab­rechnung, sobald Ihr Vertrag beendet wurde. Der Abrechnungs­zeit­punkt richtet sich in diesem Fall also nach dem Datum, zu dem Sie den Strom­vertrag gekündigt haben – und nicht nach dem jähr­lichen Ablese­turnus.

  • Leider gibt es unter den Strom­anbietern einige schwarze Schafe, die das Kündi­gungs­schreiben zum Strom­kündigen gerne so lange igno­rieren, bis die Kündi­gungs­frist ver­strichen ist. Schickt der alte Strom­anbieter auch nach mehr­facher Auf­forde­rung keine Kündi­gungs­bestäti­gung, können Sie sich bei der Ver­braucher­zentrale Hilfe holen. Auch die Schlichtungs­stelle Energie e.V. unter­stützt Sie bei Pro­blemen mit Ihrem Strom­anbieter.

  • Verträge können immer von beiden Vertrags­parteien gekün­digt werden. Das bedeutet, dass Ihnen auch Ihr Strom­anbieter kündigen kann – zumin­dest, wenn er sich an die vertrag­lichen oder gesetz­lichen Kündi­gungs­voraus­setzungen hält. Ebenso muss im Falle einer außer­ordent­lichen Kündi­gung ein konkreter Grund vorliegen, der die Strom­kündi­gung durch den Anbieter ermög­licht. Das können zum Beispiel eine Mani­pula­tion des Zählers oder trotz Mah­nung nicht gezahlte Rech­nungen sein.

    Gut zu wissen: Haben Sie Zweifel an der Recht­mäßig­keit der Kündi­gung durch den Anbieter, können Sie dagegen vor­gehen. So können Sie eine Beschwerde bei Ihrem Strom­ver­sorger einlegen oder sich Unter­stützung durch die Schlichtungs­stelle Energie e.V. sowie die Verbraucher­zentrale holen.

Fazit: Strom kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln lohnt sich!

Den Stromvertrag zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln, ist problemlos jeder­zeit möglich. Sie müssen nur die ver­trag­lich gere­gelten Mindest­vertrags­laufzeiten und Kündi­gungs­fristen beachten. Möglicher­weise besteht sogar ein Sonder­kündi­gungs­recht, mit dem Sie den Strom­vertrag vor­zeitig kündigen können – etwa bei Preis­erhöhungen oder einem Umzug. Den Strom zu kündigen, lohnt sich auch finan­ziell: Mit einem günsti­geren Strom­tarif können Sie mehrere hundert Euro pro Jahr sparen – und das ohne viel Aufwand für Sie!

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