Strom kündigen – so geht’s!
Für die Kündigung Ihres Stromanbieters informieren Sie sich zunächst über die Kündigungsfrist Ihres laufenden Vertrages. Sie finden sie in Ihren Vertragsunterlagen oder in den AGBs. Kündigen Sie Ihren Vertrag dann fristgemäß am besten in Textform.
Sobald Sie das Kündigungsschreiben zum Strom verschickt haben, müssen Sie nur noch auf die Auftragsbestätigung warten. Sie wird ihnen entweder auf dem Postweg oder per Mail zugesandt. Werfen Sie hin und wieder auch einen Blick in den Spam-Ordner. Sobald die Kündigung rechtskräftig ist und Ihr Vertrag ausläuft, schickt Ihnen der alte Anbieter noch seine Endabrechnung.
Überlassen Sie dem neuen Anbieter die Kündigung
Liegt Ihre Kündigungsfrist noch mindestens 4 Wochen in der Zukunft und wollen Sie nicht von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, brauchen Sie nicht selbst zu kündigen. Wählen Sie einfach einen neuen Anbieter aus, zum Beispiel in unserem Strom Vergleich. Nach Vertragsabschluss wird er sich um alles Weitere kümmern.
Vorlage für die Kündigung des Stromanbieters
Sie wollen zum Beispiel bei Vattenfall, eprimo oder E.on kündigen? Um Ihnen die Kündigung bei Ihrem Stromanbieter zu erleichtern, haben wir für Sie eine Vorlage zum Download erstellt, in die Sie nur noch Ihre persönlichen Daten einfügen müssen:
In diesem Muster zum Strom kündigen fordern Sie Ihren alten Stromanbieter auf, Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu erteilen. Solange Ihnen diese nicht vorliegt, können Sie nämlich nicht sicher sein, dass die Kündigung eingegangen ist und angenommen wurde. Erst wenn Sie diese erhalten haben, können Sie Ihre Kündigung offiziell nachweisen und wissen sicher, ab wann Sie zum neuen Stromanbieter wechseln können.
Wann sollte ich selbst den Stromanbieter kündigen?
Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, übernimmt die Kündigung des alten Vertrags in der Regel der neue Anbieter. Allerdings sollten Sie selbst den Strom kündigen, wenn
- Ihre Kündigungsfrist in weniger als 4 Wochen abläuft
- Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, etwa bei einer Strompreiserhöhung, bei Umzug oder in einem Todesfall.
- Sie noch nicht wissen, zu welchem Stromanbieter Sie wechseln wollen.
Tipp: Um den besten neuen Stromanbieter für sich zu finden, können Sie unseren kostenlosen Stromvergleich nutzen.
Wenn Sie schon wissen, zu welchem neuen Stromanbieter Sie wechseln werden, können Sie diesen mit der Kündigung des alten Stromanbieters beauftragen. Der neue Anbieter ermittelt dann für Sie den nächstmöglichen Kündigungstermin und meldet Sie fristgerecht um. Bedenken Sie aber, dass der neue Stromanbieter keine Vertragsdetails berücksichtigen wird, die Sie hinsichtlich einer Kündigung mit dem alten Anbieter vereinbart haben.
Selbst wenn zwischen der Strom-Kündigung und dem Beginn des neuen Stromvertrags eine Lücke entsteht, bleiben Sie weiter mit Strom versorgt, und zwar über den Grundversorger in Ihrer Region. Dieser greift ganz automatisch und rechnet seine Leistung über eine separate Rechnung ab, bis der neue Stromvertrag läuft. Sie brauchen daher keine Sorge vor einer Versorgungslücke zu haben.
Kann man Strom per E-Mail kündigen?
Ja, Sie können Strom kündigen auch per E-Mail oder über das Kundenportal des alten Stromanbieters erledigen. Die Schriftform – also ein unterschriebener Brief – ist bei Stromanbietern nicht mehr vorgeschrieben. Grundsätzlich kann ein Stromvertrag sogar telefonisch gekündigt werden. Sollte der Anbieter ihnen daraufhin aber keine Kündigungsbestätigung schicken, können Sie den Anruf im Nachhinein nicht nachweisen – deshalb empfehlen wir Ihnen die Textform.
Welche Kündigungsfristen haben Stromanbieter?
Wenn Sie ihren Strom im Rahmen der Grundversorgung beziehen, können Sie Ihren Vertrag laut Grundversorgungsordnung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Sind Sie hingegen Kunde eines unabhängigen Stromanbieters und möchten das Vertragsverhältnis beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen. Bedenken Sie auch eine mögliche Mindestvertragslaufzeit. Diese muss aus Ihren Vertragsunterlagen hervorgehen.
Wenn Sie Strom aufgrund eines Sonderkündigungsrechts kündigen, etwa weil der Stromanbieter seine Strompreise erhöhen will, gelten andere Regeln. Laut Gesetz muss der Stromanbieter Sie in diesem Fall 6 Wochen vorher schriftlich über die Preiserhöhung informieren und Sie dabei auch auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen. Danach können Sie den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Ein neuer Anbieter darf dies nicht für Sie übernehmen.
Wie kündige ich Strom bei Auszug?
Wenn Sie umziehen, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas. Lesen Sie dazu am besten Ihren Stromvertrag, dort finden Sie auch alle Infos zu den Fristen. Spätestens 6 Wochen vor dem Umzug sollten Sie Ihren alten Stromvertrag kündigen. Denken Sie auch daran, die Zählerstände am Tag des Auszugs zu notieren.
In machen Fällen können Sie Ihren Stromvertrag auch einfach mitnehmen. Dann sollten Sie den Anbieter ebenfalls etwa 6 Wochen vor dem Umzug über das Datum Ihres Wohnungswechsels informieren.
Ansonsten können Sie parallel zur Kündigung Ihres alten Stromanbieters z.B. über unseren Stromrechner einen neuen Stromtarif auswählen. Übrigens: Sollte sich der Lieferbeginn des neuen Anbieters verzögern, werden Sie automatisch von Ihrem Grundversorger mit Strom beliefert.
Wie kündige ich Strom im Todesfall?
Stirbt ein Angehöriger bzw. eine Person, um dessen Nachlass Sie sich kümmern, sollten Sie möglichst bald sämtliche laufenden Verträge kündigen. Dazu gehört auch die Kündigung des Stromanbieters. Hier erhalten Sie das Musterschreiben.
Falls Sie selbst in die Immobilie einziehen, können Sie den Stromvertrag auch übernehmen. Er muss allerdings entsprechend abgeändert werden.
Welche Probleme können beim Strom kündigen auftauchen?
Im Zuge eines Kündigungsprozesses können immer Fehler passieren. Abgesehen davon gibt es unter den rund 1.000 Stromanbietern in Deutschland aber auch schwarze Schafe, die Strom-Kündigungen absichtlich ignorieren oder falsche Fristen angeben. Hier erfahren Sie, welche Fallen Sie kennen sollten und wie Sie nicht darauf reinfallen.
- Einige Stromanbieter ignorieren die Kündigungsschreiben, die bei ihnen eingehen. Damit die Kündigungsfrist noch nicht verstrichen ist, wenn Sie nach 2 Wochen zum ersten Mal nachhaken, sollten Sie mindestens 4 Wochen vor Ablauf den Strom fristgemäß kündigen. Am besten schicken Sie das Schreiben sogar per Einschreiben los – dann wird Ihnen der Erhalt ganz offiziell bestätigt.
- Einige Stromanbieter teilen absichtlich einen zu späten Kündigungstermin mit. Kündigen Sie deshalb nie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, sondern entnehmen Ihren Vertragsunterlagen immer das genaue Datum, zu dem Sie den Strom abmelden wollen. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, welcher Tag der Kündigung Ihnen im Antwortschreiben bestätigt wird.
- Einige Stromanbieter setzen ihre Abbuchungen munter fort, obwohl der Kündigungstermin bereits verstrichen ist. Denken Sie deshalb auch daran, eine erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Rechnungsbeträge von Ihrem Konto zu widerrufen, sobald die Vertragslaufzeit zu Ende ist.