Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Geldleistungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie auf einem Konto anlegt. Bar auszahlen kann er sie Ihnen nicht. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen, lesen Sie das am besten in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nach. Falls Sie dort keine Informationen finden, fragen Sie in der Personalabteilung nach. Arbeitsrechtlich sind VL Teil des Lohns.
Was zählt zu vermögenswirksamen Leistungen?
Monatlich können Sie zwischen 6,65 € und 40 € als vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber bekommen. Unter bestimmten Umständen erhalten Sie dazu noch Unterstützung vom Staat: in Form einer Arbeitnehmersparzulage oder einer Wohnungsbauprämie.
Wann bekomme ich eine Arbeitnehmersparzulage?
Wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, gewährt Ihnen der Staat einen Zuschuss in Form der Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen. Die Grenzen liegen seit 2024 bei 40.000 € bei Alleinstehenden und 80.000 € bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten bzw. Lebenspartnern. Bei Fondssparplänen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % der maximalen Sparrate von 400 € pro Person oder 800 € für Verheiratete. Der Staat schenkt Ihnen somit 80 € (160 €) pro Jahr.
Die Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen liegt bei 9 %, bezogen auf die maximale Sparrate von 470 € für Singles und 940 € für Verheiratete. Ein staatlicher Zuschuss von maximal jährlich 43 € pro Person (86 € für Paare) ist somit möglich. Obwohl die Arbeitnehmersparzulage nicht vom Staat, sondern vom Arbeitgeber gezahlt wird, zählt sie zur staatlichen Förderung.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Ein Anspruch auf die Wohnungsbauprämie besteht mit Vollendung des 16. Lebensjahrs und der Einhaltung der festgesetzten Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze der Wohnungsbauprämie beträgt bei Alleinstehenden 35.000 € und bei Ehepaaren 70.000 €. Zudem müssen Sie monatlich mindestens 50 € in die VL einzahlen. Staatlich gefördert werden bei Alleinstehenden 10 % der Aufwendungen von bis zu 700 € bei Singles und bei Ehepaaren von höchstens 1.400 € pro Jahr. Der jährliche Zuschuss im Rahmen der Wohnungsbauprämie beläuft sich dann auf 70 € beziehungsweise auf 140 €.
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Grundsätzlich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitkräfte erhalten die VL anteilig ausbezahlt. Wer einen neuen Job beginnt, erhält die vermögenswirksamen Leistungen nach der Probezeit. Der Anspruch orientiert sich zudem am jährlich zu versteuernden Einkommen. Die Einkommensgrenzen bei Fondssparplänen und beim Bausparen liegen bei Alleinstehenden bei 20.000 € und bei Ehepaaren bei 40.000 €.
Einkommen richtig ansetzen
Ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage des Staates haben, hängt nicht vom Bruttolohn, sondern vom zu versteuernden Einkommen (§§13, 14 des 5. VermBG) ab. Durch Freibeträge, Werbungskosten oder Sonderausgaben können Sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel 7 Jahre: 6 davon zahlen Sie ein, dann ruht der Vertrag 1 Jahr lang. Zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres können Sie sich Ihr Guthaben entweder auszahlen lassen oder in Ihre Altersvorsorge investieren. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen pro Monat die vollen 40 € zahlt oder Sie den Betrag bis zu dieser Summe aufstocken, kommen in den 7 Jahren rund 2.880 € zuzüglich Zinsen oder Zulagen zusammen.
Welche Möglichkeiten gibt es für vermögenswirksame Leistungen?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen anbietet, dürfen Sie selbst entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden möchten. Vier Optionen stehen zur Wahl:
- die Tilgung laufender Immobilienkredite,
- Bausparverträge,
- Fondssparpläne und
- Banksparpläne.
Welche Art des Sparens mit vermögenswirksamen Leistungen zu Ihnen passt, hängt davon ab, was Sie vorhaben: Planen Sie vielleicht, eine Immobilie zu kaufen? Oder brauchen Sie das Geld eher für die Altersvorsorge? Möchten Sie Ihr Eigenheim modernisieren? Welche Sparform sich für Sie eignet, könnte auch von Ihrem Alter abhängen – oder davon, wie viel Risiko Sie eingehen möchten. Im Folgenden können Sie sich einen Überblick verschaffen und die richtige Sparversion für sich finden.
VL für die Tilgung laufender Immobilienkredite nutzen
Wenn Sie schon eine Immobilie gekauft haben, können Sie vermögenswirksame Leistungen für die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits nutzen. Sie dürfen die Beträge direkt auf Ihr Darlehenskonto überweisen lassen – die meisten Banken akzeptieren vermögenswirksame Leistungen als Tilgungsmittel. Da die Zinsen, die Sie für Ihr Darlehen zahlen, in der Regel höher sind als die Renditen bei einem anderen VL-Vertrag, ist die Tilgung laufender Immobilienkredite eine gute Alternative zu verzinsten Anlagenvarianten.
VL in einem Bausparvertrag anlegen
Wenn Sie vorhaben, in absehbarer Zeit eine Immobilie zu kaufen oder Renovierungen vorzunehmen, ist ein Bausparvertrag als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen sinnvoll. Er ermöglicht es Ihnen, trotz eventuell steigender Zinsen ein Darlehen zu günstigen Konditionen zu bekommen. Ein Bausparvertrag besteht in der Regel aus einem Sparplan und einem Kredit zur Immobilienfinanzierung. Sie können ihn aber auch nur zum VL-Sparen nutzen. Darüber hinaus erhalten Sie beim Bausparvertrag als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen eine staatliche Förderung: Für Bausparverträge gibt es nämlich eine Wohnungsbauprämie – jedenfalls, wenn Sie innerhalb der entsprechenden Einkommensgrenze liegen. Sofern Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, lohnt sich der Bausparvertrag mehr als ein Banksparplan als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen. Sie müssen aber auch eigenes Geld einzahlen, weil die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers schon durch die Arbeitnehmersparzulage belegt sind.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jünger als 25 Jahre sind, erhalten Sie die Wohnungsbauprämie einmalig auch dann für volle 7 Jahre, wenn Sie das Geld später nicht für Wohneigentum verwenden.
VL für Fondssparen sparen
Wenn Sie auf höhere Renditen spekulieren, können Sie sich bei Ihren vermögenswirksamen Leistungen auch für einen Fondssparplan zum Anlegen entscheiden. Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass Aktienwerte schwanken und deshalb nicht gesichert ist, wie hoch der Auszahlungsbetrag am Ende Ihres VL-Vertrags sein wird. Um eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, können Sie bei dieser Anlageform ein etwas höheres Einkommen beziehen: Die Einkommensgrenze liegt bei 20.000 € für Alleinstehende und bei 40.000 € für Ehepaare. Gefördert werden 20 % des eingezahlten Betrags, höchstens allerdings 80 € jährlich. Für Eheleute gilt das Doppelte.
Nach den 7 Jahren können Sie sich den Betrag auszahlen lassen. Falls die Börsenkurse vor Vertragsende beträchtlich gefallen sind, ist es bei dieser Sparvariante allerdings weitaus ratsamer, den Sparplan noch im Depot zu belassen, sodass sich die Kurse erholen können. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder schließen Sie nach der 6-jährigen Ansparphase einen Anschlussvertrag ab, sodass Sie weiterhin den Arbeitnehmerzuschuss und die staatliche Förderung erhalten. Oder Sie führen das Depot nach Ablauf der vermögenswirksamen Leistungen in Eigenregie weiter, bis Sie mit der Rendite zufrieden sind.
Eingeschränkte Produktauswahl
Nicht alle in Deutschland erhältlichen Aktienfonds sind als Anlage für vermögenswirksame Leistungen zugelassen. Empfehlenswert sind beim VL-Sparen kostengünstige Indexfonds (ETFs), die den breit gestreuten Aktienindex MSCI World abbilden.
VL in einen Banksparplan anlegen
Wenn Sie aufgrund eines hohen Einkommens keine staatliche Förderungen für Ihre vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können Sie statt in Fondssparen auch in einen Banksparplan investieren. Gegenüber dem Fondsparplan ist das Schwankungsrisiko hier deutlich geringer, zudem ist ein Banksparplan günstiger. Aktuell bieten allerdings nur noch sehr wenige Banken einen VL-Sparplan an.
Ich möchte VL beantragen – wie gehe ich vor?
Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen beantragen wollen.
Schritt 1: Finden Sie heraus, ob Ihr Arbeitgeber Sie unterstützt
Zunächst sollten Sie sich darüber informieren, inwieweit Ihr Arbeitgeber Ihre Pläne zu vermögenswirksamen Leistungen unterstützt. Das können Sie entweder mit Ihrem direkten Vorgesetzten oder auch mit der Personalabteilung klären. Ob und in welcher Höhe vermögenswirksame Leistungen in Ihrem Unternehmen angeboten werden, lässt sich auch im Arbeitsvertrag oder in der entsprechenden Tarifvereinbarung nachlesen.
Schritt 2: Visualisieren Sie Ihre Ziele
Als Zweites sollten Sie sich fragen, für welches Anlagemodell Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen nutzen möchten. Welches Modell für Sie das richtige ist, hängt davon ab, welcher Typ Sie sind und welche Ziele Sie mit der Geldanlage verfolgen: Wollen Sie sich ein finanzielles Polster für die Rente zulegen? Oder geht es Ihnen eher darum, Rücklagen zu bilden, um in absehbarer Zeit eine Immobilie zu kaufen? Vielleicht möchten Sie Ihre bereits gekaufte Immobilie auch renovieren oder schneller abbezahlen. Je klarer Sie diesbezüglich sehen, desto leichter fällt auch die Entscheidung für die passende Anlageoption Ihrer vermögenswirksamen Leistungen.
Schritt 3: Schließen Sie einen Vertrag ab
Wenn Sie sich entschieden haben, schließen Sie mit einer Bank einen entsprechenden Sparvertrag ab und bekommen ein Formular, das Sie Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. Dieser überweist nun monatlich die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das Anlagekonto.
Schritt 4: Fangen Sie an zu sparen
Der Grundstein für die nächsten 7 Jahre ist somit gelegt. Ihr Monatsbeitrag wird automatisch überwiesen – und im Laufe der Zeit sammelt sich eine beträchtliche Summe an.
Tipp zum Sparen mit VL
Wenn Sie unterhalb der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegen, ist es möglich, dass Sie den staatlichen Zuschuss sogar doppelt beziehen: wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einem Bausparvertrag sparen und zusätzlich vermögenswirksame Leistungen vom eigenen Gehalt in Aktienfonds investieren. Sollte sich herausstellen, dass Ihr Arbeitgeber leider keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlt, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Sie müssen Ihren Arbeitgeber dann nur beauftragen, dass die vermögenswirksamen Leistungen direkt von Ihrem Gehalt überwiesen werden.
Wie werden VL besteuert?
Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber unterliegen der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Schließlich erhöhen sie indirekt Ihr Bruttogehalt. Steuern und Abgaben bezahlen Sie über die Lohnabrechnung. Ihr Nettogehalt wird sich deshalb leicht verringern. Auch die Kapitalerträge, die Sie durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen erwirtschaften, sind steuerpflichtig – genau wie andere Geldanlagen. Es ist deshalb ratsam, für das Jahr, in dem der Vertrag ausläuft, einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzurichten. Berücksichtigen Sie dabei, dass alle Freistellungsaufträge zusammen genommen die erlaubte Höchstsumme (1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagten) nicht überschreiten dürfen.
FAQ zu Vermögenswirksamen Leistungen
Sie haben weitere Fragen zum Thema vermögenswirksame Leistungen? Dann finden Sie hier die Antworten.
Wo bekomme ich einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen können Sie direkt bei Ihrer Bank oder beim gewählten Geldinstitut beantragen. Ihr Arbeitgeber wird automatisch informiert. Einmischen darf er sich nicht. Die Entscheidung des Instituts und der Anlageform liegt allein bei Ihnen.
Kann ich die VL auch aufstocken?
Ja, wenn Ihr Arbeitgeber nicht den Höchstsatz von 40 € im Monat zahlt, lohnt es aus eigenen Mitteln aufzustocken. Nur dann können Sie auch die volle staatliche Förderung erhalten.
Was passiert mit VL bei Krankengeld?
Wenn Sie längere Zeit krank sind, ruhen die vermögenswirksamen Leistungen. Sobald der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt, muss er nämlich auch keine vermögenswirksamen Leistungen mehr entrichten.
Was passiert mit vermögenswirksamen Leistungen bei Kündigung?
Wenn Sie nach Abschluss eines Sparvertrags für vermögenswirksame Leistungen arbeitslos geworden sind und auch länger als 1 Jahr arbeitslos bleiben, dürfen Sie Ihr Erspartes ausnahmsweise vorzeitig auszahlen lassen – einschließlich aller Zulagen. Diese Regelung greift auch, wenn Sie sich während der 7-jährigen Laufzeit selbstständig machen.
Kann ich VL in die betriebliche Altersvorsorge umwandeln?
Ja, weil vermögenswirksame Leistungen offiziell zum Gehalt gehören, dürfen Sie sie auch in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln – das besagt der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Die Beiträge sind dann steuer- und sozialabgabenfrei, jedenfalls bis zu den entsprechenden Fördergrenzen.