Immobilienfinanzierung

Wohnungsbauförderung: Die Förderprogramme der Bundesländer

Mit der Wohnungsbauförderung unterstützt der Staat den Erwerb, Bau oder die Modernisierung von privatem Wohnraum. Was genau gefördert wird und wie hoch die Wohnungsbauförderung in den einzelnen Bundesländern ausfällt, erfahren Sie bei uns.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 24.04.2024

Voraussetzungen für die Wohnungsbauförderung

Die Vergabe der Wohnungsbauförderung der Bundesländer ist an konkrete Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. So werden manche Förderungen nur an Familien mit Kindern oder Haushalte mit schwerbehinderten Personen vergeben. Zu den Voraussetzungen zählen häufig auch bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, oder ein mindestens einzubringender Eigenkapitalanteil. Der Fördermittelantrag ist rechtzeitig vor Baubeginn oder dem Abschluss eines Kaufvertrags bei der zuständigen Landesbank zu stellen. Die wichtigsten Programme der einzelnen Bundesländer mit den jeweiligen Förderungsvoraussetzungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ziel der Wohnraumförderung

Im Rahmen der Wohnungsbauförderung bieten die einzelnen Bundesländer eine Vielzahl von Förderprogrammen. Gefördert werden vor allem der Neubau oder der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, aber auch Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen oder der energieeffiziente Umbau von Wohnraum durch zinsgünstige Kredite, Baudarlehen, Zuschüsse oder auch Bürgschaften. Ziel der Wohnungsbauförderung ist, das Angebot an bedarfsgerechtem, preisgünstigem und qualitätsvollem Wohnraum zu erhöhen. Mit einigen Förderprogrammen werden jedoch auch städtebauliche oder ökologische Ziele, wie die Reduzierung des Energieverbrauchs, verfolgt.

Fördermittel der norddeutschen Bundesländer

  • Für die Wohnungsbauförderung in Niedersachsen ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen, kurz NBank, zuständig. Ein wichtiges Programm zur Wohnraumförderung in Niedersachsen ist das zur Eigentumsförderung.

    Wer wird gefördert?
    Vorrangiges Ziel der Wohnungsbauförderung in Niedersachsen ist es, Menschen mit Behinderung und kinderreiche Familien angemessen mit Wohnraum zu versorgen und energetische Modernisierungen zu unterstützen. Dementsprechend richten sich die Förderprogramme der NBank an Privatpersonen, die selbstgenutzten Wohnraum erwerben, bauen oder modernisieren.

    Was wird gefördert?
    Im Rahmen der Wohnraumförderung in Niedersachsen werden der Neubau von Wohnraum und der Erwerb von vorhandenen Wohnraum mitfinanziert. Darüber hinaus werden Modernisierungsmaßnahmen und energetische Verbesserungen gefördert.

    Wie wird gefördert?
    Die Förderungen umfassen Darlehen bis zu 50.000 €. Die Förderhöhe steigt um 5.000 € für jedes im Haushalt lebende Kind und für jeden im Haushalt lebenden behinderten Menschen. Darüber hinaus ist die Übernahme einer Landesbürgschaft möglich, was die Gesamtfinanzierung erleichtert.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Wohnraumförderstelle des jeweiligen Bauortes. Weiterführende Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der NBank.

    Kommunale Förderprogramme
    Zusätzlich zu der Wohnungsbauförderung Niedersachsens gibt es noch Förderungen einzelner Städte wie zum Beispiel Hannover oder Wolfsburg.

  • In Hamburg ist die Investitions- und Förderbank (IFB) die zuständige Förderbank. Die wichtigsten Förderprogramme sind:

    • Eigenheimförderung
    • Erneuerbare Wärme
    • FamilienStartDarlehen

    Wer wird gefördert?
    Insbesondere Familien sollen mit der Wohnungsbauförderung in der Hansestadt Wohnraum erwerben können oder vorhandenen Wohnraum modernisieren. Dies wird mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen der IFB Hamburg unterstützt.

    Was wird gefördert?
    Die IFB fördert den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung. Mit dem Programm Erneuerbare Wärme werden Solarthermie und Heizungsmodernisierungen beziehungsweise Bioenergie und Wärmenetze gefördert.

    Wie wird gefördert?
    Die Wohnungsbauförderung der IFB Hamburg ist abhängig von der Höhe des Einkommens des Antragstellers. Bei der Basisförderung Eigenheim beträgt die förderfähige Wohnfläche bei einer Person 60 qm. Pro Person kommen zehn förderfähige Quadratmeter hinzu. Das Produkt aus der förderfähigen Fläche multipliziert mit einem Darlehenssatz ergibt den Gesamtbetrag des Darlehens. Die maximale Förderhöhe des FamilienStartDarlehens beträgt 70.000 €.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Anträge sind bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank zu stellen. Nach Prüfung des Antrags entscheidet die IFB Hamburg über die Bezuschussung. Anschließend kann mit dem Bau- oder Modernisierungsvorhaben begonnen werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der IFB Hamburg.

  • Wohnungsbauförderung Schleswig-Holstein

    Die zuständige Förderbank für die Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Zu den wichtigsten Förderprogrammen der IB.SH zählen:

    Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

    • IB.SH Immoflex
    • IB.SH Immofix

    Wer wird gefördert?
    Die Förderprogramme der IB.SH richten sich an Privatpersonen und bei der sozialen Wohnraumförderung an private Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen. Voraussetzung ist, dass die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschritten und geeignete Eigenleistungen erbracht werden können.

    Was wird gefördert?
    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus umfasst die Wohnungsbauförderung Schleswig-Holstein auch Maßnahmen zum behindertengerechten Ausbau von Wohnraum.

    Wie wird gefördert?
    Die IB.SH stellt im Rahmen der Wohnungsbauförderung Schleswig-Holstein besonders zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Höhe und Ausgestaltung der Grundförderung richten sich bei der sozialen Wohnraumförderung nach der zu fördernden Immobilie. Unter speziellen Voraussetzungen sind Zusatzdarlehen und höhere Darlehensbeträge möglich. Bei den Förderprogrammen „Immofix“ und „Immoflex“ handelt es sich um zinsgünstige Ergänzungsdarlehen zu der bestehenden Immobilien­finanzierung. Die Darlehenssumme beträgt mindestens 15.000 €. Unterschiedliche Tilgungsvarianten und das jährliche Sondertilgungsrecht ermöglichen eine individuell passende und kurzfristige Rückzahlung.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Die Wohnungsbauförderung Schleswig-Holstein kann entweder elektronisch über die Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein oder in einem der Büros der IB.SH beantragt werden.

  • Für den Wohnungsbau werden Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) vermittelt. Die LFI MV bietet mehrere Förderprogramme:

    • Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierefreies Wohnen
    • Sonderprogramm zur Gewährung von Zuschüssen für den sozialen Wohnungsneubau
    • Darlehensprogramm Modernisierung von Wohnraum
    • Förderprogramm Mitarbeiterwohnungen in Tourismus­schwerpunkt­gemeinden

    Was wird gefördert?
    Die LFI MV vergibt Fördermittel für die nach­frage­gerechte und quali­tative Weiter­ent­wicklung der Wohnungs­bestände durch Moder­nisierung und barriere­arme/-freie Anpas­sung sowie die Ver­bes­serung des Wohnungs­angebotes für benach­teiligte Haus­halte mit günstigem Wohn­raum. Ziele der Wohn­raum­för­derung sind der Erhalt sozial ver­träglicher Wohn­kosten und funktio­nierender Wohnungs­märkte.

    Wer wird gefördert?
    Die Fördermittel für Mecklenburg-Vorpommern können Eigentümer oder Erbbauberechtigte beantragen, deren Grundstück mit selbst genutztem Wohneigentum, Genossenschafts- oder Mietwohnungen bebaut ist. Gefördert werden zudem Wohnungseigentümer, beispielsweise Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsgesellschaften und private Wohnungseigentümer.

    Wie wird gefördert?
    Die Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern werden in Form von Darlehen und Zuschüssen gewährt. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den jeweils geplanten Maßnahmen. Bei barrierereduzierenden Maßnahmen besteht die Förderung in Zuschüssen von bis zu 30 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Der Förderantrag ist unter Verwendung der Antragsunterlagen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Formulare können im Internet unter www.lfi-mv.de heruntergeladen werden.

  • In Bremen stellt die Bremer Aufbau-Bank (BAB) Mittel zur Wohnraum­förderung zur Verfügung. Die BAB bietet viele verschiedene Programme zur Wohnraumförderung. Dazu gehören z. B.:

    • Rund ums Haus
    • Eigenheimzuschuss
    • Modernisierungskredite für Mietwohnungen
    • Neubaukredite für Mietwohnungen

    Wer wird gefördert?
    Das Förderprogramm Eigenheimzuschuss der Stadt Bremen richtet sich z. B. an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. 

    Was wird gefördert?
    In Bremen wird der Neubau von Mietreihenhäusern oder zu vermietendem Wohnraum gefördert, in dem sich über zwei Mietwohnungen befinden – besonders in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Ebenfalls gefördert wird die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden, die mehr als zwei Mietwohnungen haben.

    Wie wird gefördert?
    Die Förderung der Bremer Aufbau-Bank für Neubau oder Modernisierung von Wohnraum erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von maximal 55.000 € pro Wohneinheit bei der Modernisierungsförderung, höchstens jedoch 80 % der Gesamtkosten.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Der Antrag für die Fördermittel in Bremen muss bei der BAB gestellt werden, mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bremer Aufbau-Bank.

Wohnungsbauförderung in den westdeutschen Bundesländern

  • Für die Vergabe von Förderprogrammen der Wohnungsbauförderung Hessen ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen zuständig. Die wichtigsten Förderprogramme in Hessen sind:

    • Hessen-Darlehen Neubau
    • Hessen-Darlehen Bestandserwerb
    • Modernisierung von Bestandsgebäuden zum Passivhaus

    Was wird gefördert?
    Mit dem Programm Hessen-Darlehen Neubau werden Haushalte vom Land Hessen unterstützt, damit sie sich angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Bank fördert den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.

    Wer wird gefördert?
    Antragsberechtigt für das Förderprogramm Hessen-Darlehen Neubau sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen in einem Zweipersonenhaushalt 46.353 € jährlich nicht überschreitet. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 9.397 €.

    Wie wird gefördert?
    Die Wohnungsbauförderung Wohneigentum Neubau erfolgt mit einem zinsverbilligten Darlehen. Die Höhe der Förderung variiert in Abhängigkeit von den jeweiligen Bodenpreisen zwischen 90.000 und 125.000 €. Handelt es sich um den Neubau eines Passivhauses, ist ein Aufschlag von 20.000 € möglich.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Die Förderung ist vor Abschluss des Kaufvertrags bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle zu beantragen, die den Antrag an die WIBank Hessen weiterleitet. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

    Kommunale Förderprogramme
    Zusätzlich zu der Wohnungsbauförderung des Landes Hessen gibt es noch Förderungen einzelner Städte, beispielswiese in Frankfurt und in Wetter.
     

  • Zuständig für die Wohnungsbauförderung im Saarland sind die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) sowie das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD). Die drei wichtigsten Förderprogramme der Saarländische Investitionskreditbank sind:

    • Neubau von selbst genutztem Wohneigentum
    • Erwerb von Bestandsprojekten mit/ohne Modernisierung
    • Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    Wie wird gefördert?
    Die SIKB fördert bis zu 30 % der Gesamtkosten in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit maximal 30 Jahren Laufzeit. Bei Erwerb einer Bestands­immobilie wird mit einem Pauschalbetrag von 25.000 € gefördert. Erfolgt anschließend eine Modernisierung, werden 80 % der förderfähigen Modernisierungskosten gefördert, maximal aber 50.000 €. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit festgelegt.

    Was wird gefördert?
    Gefördert wird der Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung, der Erwerb einer Bestandsimmobilie (Ein- oder Zweifamilienhaus) mit oder ohne anschließender Modernisierung oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.

    Wer wird gefördert?
    Gefördert werden Privatpersonen unter Berücksichtigung gewisser Bedingungen der Wohnraumförderung Saarland. Beispielsweise darf das Haushaltseinkommen der Antragsteller bestimmte Grenzen nicht überschreiten, bei einem Zweipersonenhaushalt maximal 34.500 €.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Kreditanträge für die Wohnungsbauförderung Saarland müssen vor Beginn des Bau- oder Modernisierungsvorhabens mit den dafür vorgesehenen Vordrucken an die Saarländische Investitionskreditbank gestellt werden.

  • Bauförderung Nordrhein-Westfalen

    In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Förderprogramme zum Wohnungsbau. Für die Wohnungsbauförderung in NRW ist die NRW-Bank zuständig. Das wichtigste Programm der Wohnungsbauförderung NRW ist "Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf".

    Wer wird gefördert?

    Gefördert werden Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.In einem Einpersonenhaushalt beträgt die Grenze 20.420 €, bei Zweipersonenhaus­halten 24.600 €. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden Zuschläge berechnet.

    Wie wird gefördert?
    Die Höhe der zinsgünstigen Darlehen der NRW-Bank variiert nach den jeweiligen Kostenkategorien der Städte und Gemeinden für Neubau­förderung und Ersterwerb, inklusive Anbau und Aufstockung eines Gebäudes. Die Förderung kann bis zu 100 % betragen.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Der Antrag für die Wohnraumförderung NRW ist bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde, der Stadt- oder der Kreisverwaltung zu stellen, die für den Bereich zuständig ist, in dem das zu fördernde Objekt liegt. Mehr Informationen zur Wohnungsbauförderung in NRW erhalten Sie auf der Internetseite der NRW Bank.

    Kommunale Förderprogramme
    Zusätzlich zu der Wohnungsbauförderung des Bundeslandes NRW gibt es noch Förderungen einzelner Städte wie zum Beispiel Gütersloh

  • Für Immobilieneigentümer bietet die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz verschiedene Fördermittel. Die wichtigsten Förderprogramme in Rheinland-Pfalz sind:

    • Kredit Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
    • ISB-Darlehen Wohneigentum Universell
    • ISB-Darlehen Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums

    Was wird gefördert?
    Mit dem Darlehen Wohneigentum werden Neubau, Kauf von Immobilien zur Eigennutzung, Ausbau und Erweiterung sowie Ersatzneubauten gefördert. Das ISB-Darlehen Mietwohnungen fördert den Bau von Mietwohnungen, die gewisse Obergrenzen hinsichtlich der Wohnfläche nicht überschreiten. Mit dem ISB-Darlehen Modernisierung Wohneigentum fördert die Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz Baumaßnahmen, die beispielsweise für Barrierefreiheit oder eine Energie- und Wassereinsparung sorgen.

    Wer wird gefördert?
    Mit dem Darlehen Wohneigentum werden Bauherren beziehungsweise Käufer selbst genutzten Wohneigentums gefördert, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Für den Bau privater Mietwohnungen können private Haushalte Fördermittel in Rheinland-Pfalz beantragen. Mieterhaushalte müssen dafür bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Eigentümer, die ihre selbstgenutzte Immobilie modernisieren und deren Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet, haben ebenfalls Anspruch auf Bauförderung in Rheinland-Pfalz.

    Wie wird gefördert?
    Für das ISB-Darlehen Wohneigentum liegt die Obergrenze bei 100.000 €. Zinsfestschreibungen liegen bei 10, 15 oder 20 Jahren.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Ein Formular zur Beantragung von Fördermitteln ist auf der Webseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz abrufbar oder bei den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen erhältlich.

    Kommunale Förderprogramme
    Zusätzlich zu der Wohnungsbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz gibt es noch Förderungen einzelner Städte wie zum Beispiel Mainz.

Fördermittel in den ostdeutschen Bundesländern

  • Für die Wohnungsbauförderung in Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zuständig. Zu den wichtigsten Förderprogrammen in Brandenburg zählen:

    • Wohneigentum - Erwerb, Neubau, Ausbau
    • Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
    • Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung

    Wer wird gefördert?
    Die Fördermittel der ILB Brandenburg richten sich an private Haushalte, Vermieter oder Mieter von Mietwohnraum und selbst nutzende Wohneigentümer.

    Was wird gefördert?
    Die Förderprogramme in Brandenburg zielen auf eine generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden, die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum und die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu Mietwohngebäuden und Wohnungen. Die Fördermittel in Brandenburg werden unter anderem für folgende Maßnahmen vergeben:

    • Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
    • Erwerb von Wohnungen
    • bei Modernisierungen: Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen und bauliche Veränderungen in Küche und Bad

    Wie wird gefördert?
    Die Fördermittel Brandenburg werden für die Dauer von 15 Jahren in Form von zinsfreien Darlehen und Zuschüssen gewährt. Die Tilgung beträgt je nach Förderprogramm 3 oder 4 %. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehens­schuld um 5.000 €.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Anträge für die Förderprogramme in Brandenburg sind bei der ILB zu stellen. Die jeweiligen Formulare werden auf der Internetseite der ILB Brandenburg bereitgestellt.

  • Die zuständige Förderbank in Sachsen ist die Sächsische AufbauBank (SAB). Eine der wichtigsten Fördermaßnahmen in Sachsen ist das Programm "Familienwohnen".

    Was wird gefördert?
    Mit dem Programm "Familienwohnen" wird unter anderem der Erwerb und die Modernisierung von Wohnraum inklusive Ausbau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gefördert.

    Zudem bietet die Bauförderung Sachsen ein Zinsanpassungsprogramm, mit dem Kreditnehmer ihr SAB-Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung zu günstigen Zinssätzen weiterführen können.

    Wer wird gefördert?
    Familien mit mindestens einem Kind, die sich Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen wollen. Es besteht eine Einkommensgrenze von 60.000 € bei Alleinstehenden und 100.000 € bei Ehegatten und Lebensgemeinschaften. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €.

    Wie wird gefördert?
    Das Förderdarlehen hat eine Höhe von 50.000 € für jedes Kind bis 18 Jahren, das im Haushalt lebt. Zusatzförderungen sind bei besonders geringem Einkommen und bei Menschen mit Behinderung , die im Haushalt leben, möglich.

    Wie erfolgt die Antragsstellung?
    Der Antrag für die Förderprogramme in Sachsen ist bei der Sächsischen AufbauBank zu stellen. Dafür sind Formular-Vordrucke zu nutzen, die bei der SAB erhältlich sind.

    Kommunale Förderprogramme
    Zusätzlich zu der Wohnungsbauförderung des Landes Sachsen gibt es noch Förderungen einzelner Städte, beispielswiese in Leipzig.

  • Förderprogramme Berlin

    Die Wohnungsbauförderung in Berlin obliegt der Investitionsbank Berlin (IBB). Die drei wichtigsten Programme der Wohnungsbauförderung in Berlin sind:

    • IBB Familienbaudarlehen
    • IBB Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim
    • IBB Wohnraum modernisieren

    Wer wird gefördert?
    Die IBB-Förderung „Wohnraum modernisieren“ richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Investoren und Vermieter mit Investitionsort in Berlin. 

    Was wird gefördert?
    Der Fokus der IBB-Förderung liegt auf der Umsetzung von barrierevermindernden und energetischen Maßnahmen. Darüber hinaus ist die Wohnungsbauförderung Berlin darauf ausgerichtet, Finanzierungslücken beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu schließen.

    Wie wird gefördert?
    Die IBB Berlin bietet grundsätzlich zinsgünstige Darlehen für Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben. Die Förderhöhe beträgt bis zu 100.000 € (Wohnraum modernisieren). Je nach Förderprogramm können variable Kreditlaufzeiten mit tilgungsfreier Anlaufzeit vereinbart werden.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Die Antragsunterlagen sind auf der Website der IBB Berlin erhältlich. Für eine Umfinanzierung unterbreitet die IBB Berlin ein Jahr vor der planmäßigen Rückzahlung des Altdarlehens ein entsprechendes Angebot.

  • Die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt bietet Fördermittel für Neubau oder Modernisierung von Wohnraum. Die wichtigsten Förderprogramme Sachsen-Anhalts sind:

    • Förderdarlehen zum Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie
    • Förderdarlehen zum Erwerb bestehender Immobilien
    • Darlehen zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung

    Was wird gefördert?
    Beim Bau oder dem Erwerb einer neuen Immobilie in Städten und Gemeinden vergibt die IB Sachsen-Anhalt Fördermittel. Wer eine bestehende modernisierte oder zu modernisierende Immobilie erwirbt, kann ebenfalls ein Förderdarlehen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen. Mit dem Darlehen zur Wohnraummodernisierung werden unter anderem altersgerechtes Umbauen oder energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen gefördert.

    Wer wird gefördert?
    Die Fördermittel in Sachsen-Anhalt können Privatpersonen beantragen. Dabei sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten. Ein Modernisierungs-Darlehen können neben Privatpersonen auch gewerbliche Vermieter oder Wohnungsunternehmen beanspruchen.

    Wie wird gefördert?
    Die Förderdarlehen Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie und Erwerb bestehender Immobilien betragen maximal 100.000 € mit einer Zinsfestschreibung von 10 oder 20 Jahren. Bestimmte Einkommensgrenzen müssen vom Antragsteller eingehalten werden. Der Erwerb des Grundstücks wird nicht finanziert.

    Wie erfolgt die Antragsstellung?
    Der Antrag für die Fördermittel in Sachsen-Anhalt muss bei der IB Sachsen-Anhalt gestellt werden. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellt auf ihrer Webseite zahlreiche Antragsformulare und Informationsmaterial zur Verfügung.
     

Wohnungsbauförderung in den süddeutschen Bundesländern

  • Zuständig für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, kurz die Bayern Labo. Gefördert werden mit speziellen Programmen unter anderem Wohneigentum, Mietwohnungen und Modernisierungen. Die wichtigsten Programme der Wohnungsbauförderung in Bayern sind:

    • Bayerisches Wohnungsbauprogramm
    • Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

    Wer wird gefördert?
    Ziel der Wohnraumförderung Bayern ist es, mithilfe von Darlehen und Zuschüssen auch weniger wohlhabenden Menschen angemessenen und hochwertigen Eigentums- und Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen.

    Was wird gefördert?
    Im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung werden der Bau oder der Erst- und Zweiterwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen gefördert. Für Haushalte mit Kindern wird zusätzlich zum Darlehen ein Zuschuss gewährt.

    Wie wird gefördert?
    Dies geschieht durch Darlehen, Zuschüsse und Zinsverbilligungs-Programme. Das können Darlehen bis maximal 40 % der förderfähigen Kosten sein. Bei den Zuschüssen handelt es sich um 5.000 € pro Kind.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Die Fördermittel für die Modernisierung und Baudarlehen für Mietwohnungen können bei der jeweiligen Bezirksregierung, bei der Landeshauptstadt München oder in Nürnberg oder Augsburg beantragt werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bayern Labo.

    Kommunale Förderprogramme
    Zusätzlich zu der Wohnraumförderung des Landes gibt es noch Förderungen einzelner Städte, in Bayern beispielsweise in München.

  • Bauförderung Baden-Württemberg

    Die für die Wohnraumförderung in Baden-Württemberg zuständige Förderbank ist die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank). Die wichtigsten Förderprogramme der L-Bank sind:

    • Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien
    • Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
    • Wohnen mit Kind

    Wer wird gefördert?
    Die von der L-Bank angebotenen Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, die Investitionen in eine neue Heizung vornehmen. Zudem werden private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind gefördert, die ein Eigenheim kaufen, bauen oder erweitern.

    Was wird gefördert?
    Die Wohnraumförderung Baden-Württemberg wird angeboten für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten neuen oder gebrauchten Immobilien sowie Erweiterungs- und Änderungsmaßnahmen an Bestandsbauten zur Schaffung neuen Wohnraums. Darüber hinaus wird der Einbau von neuen Heizungen auf Basis regenerativer Energien gefördert.

    Wie wird gefördert?
    Die L-Bank bietet mit ihren Förderprogrammen langfristige Darlehen mit verbilligten Sollzinsen. Mit dem Kombi-Darlehen „Wohnen mit Klimaprämie" kann z. B. ein Eigenheim gebaut oder ein Wohngebäude energetisch saniert werden. Die Kredithöhe beginnt bei 5.000 € und endet bei 200.000 € pro Wohneinheit.

    Wie erfolgt die Antragstellung?
    Der Antrag für die Wohnraumförderung Baden-Württemberg ist bei einer Bank oder Sparkasse zu stellen. Diese übermittelt den Förderantrag an die L-Bank. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der L-Bank.

    Kommunale Förderprogramme
    Zusätzlich zu der Wohnraumförderung des Landes gibt es noch Förderungen einzelner Städte, in Baden-Württemberg beispielsweise in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg oder Mannheim.

Vergleich.de Tipp

Wenn Sie Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche sind, gibt es eventuell noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt. Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen bieten ihren Mitgliedern Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Erbbaurechten.

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