Die zuständige Förderbank in Sachsen ist die Sächsische AufbauBank (SAB). Eine der wichtigsten Fördermaßnahmen in Sachsen ist das Programm "Familienwohnen".
Was wird gefördert?
Mit dem Programm "Familienwohnen" wird unter anderem der Erwerb und die Modernisierung von Wohnraum inklusive Ausbau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gefördert.
Zudem bietet die Bauförderung Sachsen ein Zinsanpassungsprogramm, mit dem Kreditnehmer ihr SAB-Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung zu günstigen Zinssätzen weiterführen können.
Wer wird gefördert?
Familien mit mindestens einem Kind, die sich Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen wollen. Es besteht eine Einkommensgrenze von 60.000 € bei Alleinstehenden und 100.000 € bei Ehegatten und Lebensgemeinschaften. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €.
Wie wird gefördert?
Das Förderdarlehen hat eine Höhe von 50.000 € für jedes Kind bis 18 Jahren, das im Haushalt lebt. Zusatzförderungen sind bei besonders geringem Einkommen und bei Menschen mit Behinderung , die im Haushalt leben, möglich.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Der Antrag für die Förderprogramme in Sachsen ist bei der Sächsischen AufbauBank zu stellen. Dafür sind Formular-Vordrucke zu nutzen, die bei der SAB erhältlich sind.
Kommunale Förderprogramme
Zusätzlich zu der Wohnungsbauförderung des Landes Sachsen gibt es noch Förderungen einzelner Städte, beispielswiese in Leipzig.