Versicherung

Wie sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Viele Eltern fragen sich, ob Sie auch für Ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollten – beispielsweise um sich gegen hohe Kieferorthopädie-Kosten abzusichern. Wir zeigen die Vor- und Nachteile auf und erklären, ob und wann es sich lohnt, eine Zahnversicherung für Kinder abzuschließen. 

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei Kindern?

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 25.04.2024

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder macht vor allem dann Sinn, wenn es um die Kostenübernahme für die Zahnspange geht. Alle weiteren Leistungsbereiche der Zusatzversicherungen, wie Zahnerhalt oder Zahnersatz, treten in der Regel bei Kindern nur selten ein und bergen deshalb ein vergleichsweise geringes finanzielles Risiko.

Mit einer Zahnzusatzversicherung die Zahnspange fürs Kind finanzieren

Laut Barmer GEK trägt heute mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs eine Zahnspange. Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung gehen schnell in die Tausende. Deshalb kann es für Eltern sinnvoll sein, rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen, die die hohen Kosten abfängt. Allerdings gibt es einige Einschränkungen und Bedingungen, die wir Ihnen im Folgenden darlegen wollen.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Kieferorthopädie?

Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen im Rahmen der Regelversorgung. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Die Behandlung ist

  • medizinisch notwendig,
  • sie beginnt vor dem 18. Geburtstag des Patienten
  • und wird erfolgreich abgeschlossen.

Einstufung in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) – wann übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten?

Ob eine Zahnspange medizinisch notwendig ist, ermittelt der Kieferorthopäde anhand des Schweregrads der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Dazu diagnostiziert er eine der 5 kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Ausprägung der Zahn- oder Kieferfehlstellung Übernimmt die GKV Kosten für die Behandlung?
KIG 1 sehr leichte Fehl­stellung wie of­fe­ner/tiefer Biss oder Eng­stand der Zähne Nein
KIG 2 leichte Fehlstellung wie Kreuzbiss oder deut­licher Engstand der Zähne Nein
KIG 3 mittlere Fehlstellung wie beidsei­tiger Kreuz­biss, starker tiefer Biss oder deut­licher Platz­mangel Ja
KIG 4 starke Fehlstellung wie Zahn­unterzahl, Durch­bruchs­störungen oder deut­licher seitlicher Vorbei­biss der Zahn­reihen Ja
KIG 5 sehr starke Fehl­stellung wie Lippen-Kiefer-Gaumen­spalten, Durch­bruch­störungen oder ange­borener offener Biss mit deut­lichem Ab­stand zwischen den Zahnkanten Ja

Erst ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung. Bei weniger schweren Fehlstellungen (KIG 1 und 2) müssen Sie die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes komplett selbst bezahlen. In diesem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder durchaus sinnvoll.

Wie Sie den Eigenanteil zur Zahnspange zurückbekommen

Für Behandlungen in der KIG 3 bis 5 übernimmt die Krankenkasse vorerst nur 80 % der entstehenden Kosten. Die restlichen 20 % müssen die Eltern selbst vorstrecken. Erst bei erfolgreichem Behandlungsabschluss wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel mehrere Jahre. Der Erfolg der Behandlung hängt deshalb maßgeblich vom Durchhaltevermögen der Kinder (und Eltern) ab. Nur wenn die Zahnspange wie vom Arzt empfohlen getragen wird und Sie die Kontrolltermine einhalten, ist mit einem erfolgreichen Ergebnis zu rechnen. Deshalb zahlen die Krankenkassen die verbleibenden 20 % als Anreiz rückwirkend aus.

Zahnzusatzversicherung für Kinder streckt Eigenanteil vor

Ihr Vorteil mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder: Viele Anbieter strecken den 20 %-igen Eigenanteil vor. Für Eltern, deren Kind in der KIG 3 bis 5 behandelt wird, bedeutet das: Es entstehen Ihnen bei der kieferorthopädischen Behandlung überhaupt keine Kosten. Sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und die gesetzliche Krankenkasse ihren Eigenanteil rückerstattet hat, leiten Sie diesen Betrag an Ihre Zahnversicherung für Kinder weiter. 

Mit Zahnzusatzversicherung: Kinder profitieren von kostenlosen Sonderleistungen

Bei medizinischer Notwendigkeit und Behandlungsdisziplin übernimmt die gesetzliche Krankenkasse also die kompletten Kosten für eine Zahnspange. Ist eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder dann überhaupt sinnvoll? Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab: Wer für sein Kind die bestmögliche, schnellste und schmerzfreiste Zahnbehandlung möchte, kann von den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung für Kinder profitieren. Der Grund: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Zahnspange nur im Rahmen der Regelversorgung. Kieferorthopäden bieten jedoch fast immer Sonderleistungen an, die die Behandlung schneller und effektiver machen sollen. Diese „privatärztlichen Mehrkosten“ werden nicht von den Krankenkassen getragen und müssen ohne eine entsprechende Zahnzusatzversicherung von den Eltern selbst gezahlt werden.

Als Sonderleistungen gelten zum Beispiel:

  • innenliegende und transparente Zahnspangen
  • Versiegelung der Zähne, die durch die Brackets stärker von Karies bedroht sind
  • Mini-Brackets für verkürzte Behandlungszeit und leichtere Reinigung der Zähne
  • Zahnstabilisatoren, sogenannte Retainer zur langfristigen Stabilisierung des Behandlungserfolgs

Wie viel kostet eine Zahnspange und wie hoch ist mein Eigenanteil?

Die Kosten einer Zahnspange sowie Ihr Eigenanteil hängen maßgeblich von der Einstufung in die kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIGs) ab.

KIG 1-2: Bei leichteren Zahn- oder Kieferfehlstellungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht und die Eltern müssen den kompletten Betrag der Behandlung übernehmen. Als Richtwert gelten 2.500 € bis 7.000 €. Angesichts dieser hohen Kosten kann es also durchaus sinnvoll sein, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen. Es obliegt jedoch Ihnen als Eltern abzuwägen, wie erforderlich Sie eine kieferorthopädische Behandlung bewerten. Häufig argumentieren die Zahnärzte mit ästhetischen Gründen oder weisen auf mögliche Folgeproblemen bei Nicht-Korrektur hin. Es handelt sich jedoch eher um eine kosmetische Entscheidung, eine akute medizinische Notwendigkeit für eine Zahnspange besteht bei Ihrem Kind in diesen Indikationsgruppen nicht.

KIG 3-5: Der Eigenanteil für die Zahnspange ist in KIG 3 bis 5 geringer, weil sich die Krankenkasse grundsätzlich an der Behandlung beteiligt. Sie müssen bei der Wahl von Sonderleistungen mit einem Eigenanteil von 500 € bis 2.500 € rechnen. Auch hier müssen die Eltern selbst entscheiden, für wie erforderlich Sie diese Sonderleistungen während der Behandlung halten. 

Prüfen Sie, welche Behandlungsleistungen wirklich notwendig sind

Der Eigenanteil an der kieferorthopädischen Behandlung muss in der sogenannten Mehrkostenvereinbarung festgehalten werden. Fragen Sie beim Arzt genau nach, welche Leistungen über die Kassenleistung hinausgehen und überprüfen Sie auch, ob diese tatsächlich notwendig sind. Kieferorthopäden raten häufig zu teureren, modernen Behandlungen. Ihr Argument: Die Behandlung wird für das Kind leichter, erfolgsversprechender und weniger schmerzhaft. Das ist für Eltern oft ein Dilemma: Auf der einen Seite wollen Sie Ihrem Kind natürlich unnötige Schmerzen und eine langwierige Behandlung ersparen. Auf der anderen Seite fragen Sie sich, ob die angeratene Sonderleistung wirklich notwendig ist.

Unser Tipp: Holen Sie sich eine zweite Meinung ein

Wir empfehlen Ihnen, eine Zweit­mei­nung ein­zu­holen. Ihre Kran­ken­kasse, die Zahn­arzt­kammer oder Ver­braucher­zen­tralen be­raten zum Thema Zahn­zu­satz­ver­siche­rung für Kinder. Eine Zweit­mei­nung wird Ihnen helfen, eine Ent­schei­dung für oder gegen die an­ge­ra­tenen Sonder­leis­tungen zu treffen.

Fazit: Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Letztendlich bleibt die Entscheidung für oder gegen eine Zahnzusatzversicherung für Kinder Ermessenssache. Wenn es darum geht, eine diagnostizierte mittelschwere bis schwere Kiefer- oder Zahnfehlstellung zu beheben (KIG 3 bis 5), dann ist die Krankenkassenleistung in den meisten Fällen ausreichend. Zwar wird von den Kassen nicht alles gezahlt, was ästhetisch und medizinisch möglich ist, doch auch mit den Leistungen der Regelversorgung kommen Sie ans Ziel. Eine Einstufung in KIG 3 bis 5 betrifft laut der WaizmannTabelle statistisch gesehen 80 bis 85 % der Familien. Selbst wenn Sie für Ihr Kind viele Sonderleistungen während der Behandlung wählen, zahlen Eltern nur selten mehr als 2.500 €.

Anders sieht es bei den 15 bis 20 % der Eltern aus, deren Kinder in die KIG 1 bis 2 eingestuft werden. Bei ihren Kindern ist die Zahn- oder Kieferfehlstellung nicht so gravierend, dass eine Kassenbehandlung genehmigt wird. Entscheiden sich die Eltern trotzdem für eine Behandlung, belaufen sich die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung schnell auf tausende Euro. In diesem Fall ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll.

Nach KIG-Einstufung droht Leistungsausschluss

Das Problem bei der Sache: Sobald der Kieferorthopäde eine Einordnung in eine KIG vorgenommen hat, ist es zu spät, um für Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen im Bereich Kieferorthopädie abzuschließen. Die eigentliche kieferorthopädische Behandlung beginnt zwar in der Regel erst zwischen 8 und 13 Jahren, sobald es aber zur Diagnose kommt, wird die Leistung von der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen. 

Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?

Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind entscheiden, dürfen Sie den Zeitpunkt für den Abschluss nicht verpassen. Dieser liegt für Kinder bereits zwischen 3 bis 4 Jahren. Das mag früh erscheinen, macht aber Sinn: Mit 3 Jahren ist das Milchzahngebiss komplett entwickelt, kieferorthopädische Behandlungen sind aber noch nicht absehbar.

Bei einem so frühen Versicherungsabschluss vermeiden Sie Ausschlüsse und erhalten vollen Versicherungsschutz für Ihr Kind. Schon mit 5 Jahren kann es zu spät sein, weil der Zahnwechsel bereits eingesetzt haben kann und der Zahnarzt die Zahn- oder Kieferfehlstellung in der Behandlungsakte vermerkt. Eine Notiz allein genügt, um die Leistung von der Zahnzusatzversicherung für Kinder auszuschließen.

Leistungsbeschränkungen in den ersten Vertragsjahren

Ein weiterer Grund, der für einen frühen Abschluss der Zahnzusatzversicherung für Kinder spricht, ist die Leistungseinschränkungen in den ersten Vertragsjahren. Wird eine Police beispielsweise erst mit 8 Jahren abgeschlossen und mit 9 Jahren wird die Diagnose für eine Zahnspange gestellt, kann es sein, dass die Zahnversicherung die Kosten nicht oder nur zum Teil übernimmt. Der Grund: Viele Zahnzusatzversicherungen für Kinder leisten erst nach 5 Versicherungsjahren in vollem Umfang. 

Wie kann ich Zahnzusatzversicherungen für Kinder vergleichen?

Wie kann ich Zahnzusatzversicherungen für Kinder vergleichen?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder muss andere Leistungen als eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene bieten. Deshalb sollten Sie ein spezielle Kinder Zahnzusatzversicherung abschließen oder darauf achten, dass die Zahnversicherung nur die Leistungen beinhaltet, die für Kinder wirklich wichtig sind. Sonst zahlen Sie mehr als nötig. Mit dem oben eingebundenen Formular fordern Sie unverbindlich und kostenlos einen Versicherungsvergleich an. An folgende Kriterien sollten Sie beim Vergleich achten.

Welche Leistungen sollte die Zahnversicherung für Kinder bieten?

An erster Stelle stehen kieferorthopädische Leistungen. Doch auch Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung und Prophylaxe spielen beim Vergleich von Zahnzusatzversicherungen für Kinder eine Rolle.

Gerade sehr günstige Versicherungen, die es schon für wenige Euro pro Monat gibt, bieten nur eingeschränkte und häufig überflüssige Leistungen wie z. B. Zahnersatz. Natürlich kann Zahnersatz im Einzelfall auch für Kinder notwendig werden, zum Beispiel, wenn ein Zahn bei einem Sportunfall ausgeschlagen wurde. Dabei handelt es sich jedoch um Einzelfälle. In der Regel kommt es sehr selten zu Zahnersatz bei Kindern.

Im Folgenden lesen Sie, welchen Leistungsumfang die Zahnzusatzversicherung für Kinder in den verschiedenen Behandlungsbereichen beinhalten sollte.

  • Achten Sie darauf, dass die Zahnzusatzversicherung für Kinder alle KIG-Stufen absichert. Der Tarif sollte optimalerweise bei diagnostizierter KIG 1 bis 2 ohne Summenbegrenzung leisten. Mindestens sollten 3.000 € abgesichert sein. Bei Behandlungen in KIG 3-5 sollte die Zusatzversicherung für Sonderleistungen mindestens 1.000 € übernehmen, besser wären 1.500 €. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass die Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren nicht zu gering ist. Gerade wenn Ihr Kind schon älter als 6 Jahre ist. Dann ist ein zeitnaher Behandlungsbeginn wahrscheinlich und eine Leistungsbegrenzung wäre im Schadensfall ärgerlich.

  • Auch die Fissurenversiegelung, also die Versiegelung von Rillen und Vertiefungen auf den Zähnen, um das Eindringen von Bakterien zu schützen, sollte von der Zahnzusatzversicherung für Kinder abgedeckt sein. Im Bereich der Prophylaxe sollten Sie darauf achten, dass Zahnreinigungen bezuschusst oder ganz übernommen werden. Gerade während der Behandlung mit einer festen Zahnspange sind die Zähne häufig schwer zugänglich und lassen sich schlecht putzen. Eine professionelle Zahnreinigung hält den Gesundheitszustand aufrecht und stärkt das Bewusstsein für Zahngesundheit bei Kindern.

  • Zahnfüllungen sind bei Kindern keine Seltenheit. Die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen sieht nur Amalgamfüllungen vor. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte 80-100 % der Kosten für hochwertige Kunststofffüllungen erstatten.

  • Wurzel- und Parodontosebehandlungen im Kinder- und Jugendalter sind zwar selten, aber wenn Sie sich schon für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder entscheiden, sollte Ihr Tarif auch diese Leistungen abdecken. Im Idealfall erstattet die Zahnversicherung 100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen.

  • Zahnersatz kann auch im Milchzahngebiss schon eine Rolle spielen, denn bei fehlendem Zahnersatz drohen Kau- oder Sprechschwierigkeiten. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Festzuschuss von 50-65 % zur Regelversorgung. Alles darüber hinaus muss von den Eltern selbst gezahlt werden. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte die Mehrkosten des Zahnersatzes komplett übernehmen. Bedenken Sie, dass Kinder zwischen 6-18 Jahren, anders als Erwachsene, zweimal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt müssen, um den Maximalzuschuss von 65 % durch die Krankenkasse zu erhalten. Die Kontrolltermine beim Zahnarzt müssen im Bonusheft dokumentiert werden.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder, die die oben genannten Kriterien vollumfänglich erfüllen, gibt es zwischen 10 € und 20 € pro Monat. Bei günstigeren Tarifen kann es zu Leistungseinschränkungen kommen. Ganz abraten würden wir von Tarifen für 3 € oder weniger pro Monat. Hinter diesen Policen verbergen sich meist nur schwache Zahnersatzleistungen, die Ihr Kind nur sehr unwahrscheinlich in Anspruch nehmen wird.

Kann die Zahnzusatzversicherung für Kinder durch Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen refinanziert werden?

Ja, das ist rechnerisch möglich. Moderne Zahnzusatzversicherungen erstatten für Zahnerhalt bei Kindern bis zu 100 % und sogar dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nichts bezahlt. 

Leistung Kosten Anteil gesetzliche Krankenkasse Anteil private Zahnzusatz­versicherung Jahresbeitrag private Zahnzusatzversicherung
Fissuren­versiegelung der 8 Prä­molaren 320 € 0 € 320 € 108 – 180 €

Das Rechenbeispiel zeigt: Die Fissurenversiegelung der 8 vorderen Backenzähne (Prämolaren) kann bis zu 320 € kosten. Die gesetzlichen Kassen übernehmen davon nichts. Eine Zahnversicherung für Kinder hingegen, die 100 % im Bereich Zahnerhalt leistet, übernimmt die Kosten komplett. Die Beitragskosten für die Police sind allein durch diese Behandlung also für 1-2 Jahre refinanziert.

Die 5 wichtigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Wenn ein Arzt eine entsprechende Diagnose gestellt hat, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten und eine Absicherung leider nicht mehr möglich. Jetzt kann nur noch ein Zahnzusatz-Tarif gewählt werden, der Kieferorthopädie von vorn herein ausschließt. Die Notwendigkeit solcher Tarife ist jedoch fraglich, weil vor allem die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern ein finanzielles Risiko darstellt.

  • Ja, es gibt Tarife, die ohne Wartezeit leisten. Gerade bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte dieses Kriterium aber keine Rolle spielen. Zahn- oder Kieferfehlstellungen, die vor Vertragsabschluss diagnostiziert werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn bei Ihrem Kind vor Vertragsabschluss keine Fehlstellung festgestellt wurde und kieferorthopädische Behandlungen im Leistungsumfang enthalten sind, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass eine kieferorthopädische Behandlung wenige Monate nach Vertragsabschluss angeraten wird. In der Regel liegen zwischen Vertragsabschluss und Zahnspangen-Diagnose mehrere Jahre. Eine Wartezeit von 8-12 Monaten würde somit kein Problem darstellen. Ihr Hauptaugenmerk sollten Sie also anstatt auf die Wartezeit auf die Gesamtleistung der Zahnzusatzversicherung legen.

  • Spätestens ab dem 21. Lebensjahr sollte die Zahnzusatzversicherung für Kinder überprüft und gegebenenfalls gekündigt werden. Kieferorthopädische Leistungen spielen für Erwachsene kaum noch eine Rolle und wirken sich vergleichsweise teuer auf die Beiträge aus. Der Leistungsschwerpunkt sollte bei einer Zahnzusatzversicherung für Erwachsene auf hohen Erstattungen für Zahnersatz liegen. Überprüfen Sie, ob der gleiche Versicherer, bei dem Sie den Zahnzusatzversicherungs-Tarif für Ihr Kind abgeschlossen haben, gute Tarife für Erwachsene bietet und wechseln Sie intern. So umgehen Sie eine Gesundheitsprüfung für Ihr Kind und profitieren von günstigeren Beiträgen.

  • Wer bei Beginn der Behandlung über 18 Jahre alt ist, hat das Nachsehen. Für Erwachsene übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Zahnspange nur noch im Ausnahmefall. Nur wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, die eine zusätzliche kieferchirurgische Behandlung erfordern, werden Teile der Kosten übernommen. Ansonsten stehen die Chancen auf Kostenübernahme schlecht.

  • Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder schon im Säuglingsalter abzuschließen halten wir für nicht sinnvoll. Sie würden 5 bis 6 Jahre umsonst Tarife zahlen, ohne Leistung zu erhalten. Auch das Argument der Kostenersparnis aufgrund langer Zugehörigkeit zur Versicherung lohnt sich nicht, da Altersrückstellung bei so langer Laufzeit nicht zum Tragen kommen. Besser ist es in diesem Fall, selbst für die Zahnbehandlung des Kindes zu sparen.

Zahnversicherung für Kinder abschließen oder selber sparen?

Selber sparen ist eine Alternative zur Zahnzusatzversicherung für Kinder. Wer regelmäßig für sein Kind spart, kann das finanzielle Risiko einer kieferorthopädischen Behandlung abfangen.

Beispielrechnung:

Nach 1 Monat Nach 1 Jahr Nach 15 Jahre Nach 18 Jahre
Gespartes Geld 15 € 180 € 2.700 € 3.240 €

Wer beispielsweise ab Geburt monatlich 15 € auf einem Tagesgeldkonto anlegt, erwirtschaftet bis zum 18. Geburtstag einen Betrag von 3.240 €. Dieser Betrag würde ausreichen, um bei KIG 3-5 zahlreiche Sonderleistungen zu finanzieren. Bei einer Diagnose in KIG 1-2 könnten Sie mit dem Ersparten zumindest einen Teilbetrag der Behandlung abfangen und so die Kosten einer Zahnspangenbehandlung minimieren.

Der große Vorteil beim selber sparen: Anders als bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder steht Ihnen das ersparte Geld zur freien Verfügung. Wenn also keine kostspielige kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, können Sie das Geld anderweitig nutzen, z. B. als Startkapital für Ausbildung oder Studium. 

Vergleich.de Tipp

Wenn Ihr Kind zwischen 6 und 17 Jahre alt ist, steht ihm zweimal pro Jahr eine kostenlose Individualprophylaxe beim Zahnarzt zu. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Fluoridierung der Zähne, eine individuelle Mundhygieneunterweisung sowie die Fissurenversiegelung der Backenzähne. Diese Vorsorgeleistung sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

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