Zahnzusatzversicherung Vergleich:

Einfach und schnell die beste Zahnzusatzversicherung finden!

  • unabhängige Auswahl der besten Tarife
  • aktuelle Monatsbeiträge im Vergleich
  • komplette Übersicht der versicherten Leistungen

Die Berechnung der oben genannten Angebote erfolgt auf Basis von OPTIDENTA unseres Partners optimal absichern GmbH | Alle Angaben ohne Gewähr | © 2024 OPTIDENTA

So funktioniert unser Vergleich: 4 Schritte zu Ihrer Zahnzusatzversicherung

Um eine güns­tige Zahn­zusatz­versich­erung mit­hil­fe unse­res Ver­gleichs ab­zu­schließen, müssen Sie nur vier Schrit­te gehen. Im Fol­gen­den beschrei­ben wir Ihnen den Ab­lauf.

Schritt 1: Füllen Sie das Einstiegs-Formular aus

Folgende An­gaben wer­den abge­fragt, um Ihnen erste Ange­bo­te zeigen zu können:

  • Als Erstes sind Ihr Geburts­datum und der gewünsch­te Vertrags­be­ginn not­wen­dig.
  • Der aktu­elle Zu­stand Ihrer Zähne ist für die Suche nach einer Zahn­zusatz­versich­erung wich­tig. Beant­wor­ten Sie wahr­heits­gemäß die ent­sprechen­den Fra­gen.
  • Bestä­tigen Sie, dass Sie die Erst­infor­matio­nen gemäß Ver­sicherungs­ver­mittlungs­ver­ordnung zur Kennt­nis ge­nom­men ha­ben. Sie ent­hält Infor­matio­nen zum zu­stän­digen Ver­sicherungs­makler und zur Schlichtungs­stelle bei Streit­fra­gen. Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie die­se direkt her­unter­laden

Schritt 2: Filtern Sie die Tarife nach Ihren Anforderungen

Jetzt wird Ihnen als Vor­aus­wahl eine umfang­reiche Liste mit mög­lichen Tari­fen ange­zeigt. Am linken Seiten­rand fin­den Sie eine Filter­funktion.

Hiermit können Sie weitere Details Ihrer Zahn­versich­erung bestim­men. Zum Beispiel:

  • Umfang der Leis­tun­gen bei Prophy­laxe
  • Höhe der Zu­schüsse bei Zahn­er­satz
  • Höhe der Bei­träge im Al­ter

Mit jeder Ver­än­de­rung des Fil­ters wer­den Ihnen ande­re Tarif­ange­bote an­ge­zeigt.

Schritt 3: Nehmen Sie die angezeigten Tarife genauer unter die Lupe

Der Ver­gleich der Zahn­versicher­un­gen zeigt Ihnen den güns­tig­sten Bei­trag oben an. Für wei­tere Infor­matio­nen klicken Sie auf „Tarif­de­tails“. Hier werden Ihnen aus­führ­lich für jeden Tarif die ver­sicher­ten Leis­tun­gen, die zu zahlen­den Bei­träge und mög­liche Leistungs­begren­zun­gen ange­zeigt.

Für eine besse­re Über­sicht kön­nen Sie mehre­re Ange­bote direkt neben­einan­der ver­glei­chen. Nun können Sie ein „Angebot anfor­dern“. Wenig später wird sich ein Exper­te bei Ihnen mel­den und Ihre Wünsche kon­kret be­sprech­en. Dabei geht es auch um die Gesundheitsfragen, die Sie später schriftlich beantworten müssen. Beispiels­weise werden Sie gefragt:

  • Wurde Ihnen von Ihrem Zahn­arzt eine Be­hand­lung empfoh­len?
  • Wurde bereits Zahn­er­satz einge­setzt?
  • Fehlen Ihnen ein oder mehre­re Zäh­ne?

Das ist wichtig, weil das konkrete Angebot der Versicherung bereits Ihre aktuellen Zahn­status berücksichtigt. Dann erhal­ten Sie das ange­for­der­te Ange­bot in Papier­form mit einem Frei­um­schlag.

Schritt 4: Studieren Sie den Vertrag und beantworten Sie die Gesundheitsfragen

Schauen Sie sich die Einzel­heiten des Ange­botes ge­nau an. Lassen Sie sich Zeit bis Sie alle Details verstanden haben. 

In den meis­ten Fäl­len ent­hal­ten die Unter­la­gen zur Zahn­zusatz­versich­erung auch eine Gesund­heits­prü­fung. Je nach Anbie­ter wer­den die Gesund­heits­fra­gen mehr oder wenig umfang­reich aus­fal­len.

Wenn Sie den aus­ge­füll­ten Ver­trag zurück­ge­schickt ha­ben, erhal­ten Sie wenig später ein Ant­wort­schrei­ben Ihres Versich­er­ers.

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Tipp

Beantworten Sie die Gesund­heits­fragen unbe­dingt ehr­lich. Machen Sie fal­sche Anga­ben, kann das Versicherungs­unter­nehmen Leis­tun­gen ver­wei­gern. Sprechen Sie am bes­ten mit Ihrem Zahn­arzt. Er kann gemein­sam mit Ihnen Ihre Patien­ten­akte durch­ge­hen und offe­ne Fra­gen klären.

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?

Füllungen, Brücken, Pro­thesen und Kro­nen können teu­er wer­den und die gesetz­liche Kranken­versich­erung gewährt nur einen gerin­gen Zu­schuss. Des­halb blei­ben Sie oft auf einer hohen Selbst­betei­ligung sit­zen. Eine Zahn­zusatz­versich­erung springt ein und er­setzt Ihnen die Aus­ga­ben.

Die Zu­schüsse werden außer­dem nur für die Regel­versor­gung gewährt, also für Leis­tun­gen, die aus­rei­chend und zweck­mäßig sein sollen. Mit ande­ren Wor­ten: Es wird nur das Nötig­ste ge­zahlt. Wer eine ande­re als die Regel­versor­gung möch­te, etwa eine Gold- oder Keramik­krone statt einer aus Metall, muss die Mehr­kos­ten aus eigener Tasche zah­len.

Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz

Die gesetz­liche Kranken­kas­se über­nimmt 60 % der Kos­ten der Regel­ver­sor­gung bei Zahn­er­satz, egal ob es sich um eine Einzel­zahn­lücke oder eine Voll­prothe­se han­delt.

Das bedeu­tet, Sie müs­sen einen Eigen­an­teil von 40­% selbst tra­gen. Ihre Selbst­betei­li­gung sinkt bei einem über mindes­tens 5 Jahre geführ­ten Bonus­heft auf 30 %. Den gering­sten Eigen­an­teil von 25 % zah­len Sie, wenn Sie 10 Jahre in Fol­ge beim Zahn­arzt zur Kon­trol­le wa­ren und das mit dem Bonus­heft bele­gen kön­nen. Es lohnt sich also, regelmäßig einmal im Jahr zum Zahn­arzt zu gehen und das Bonus­heft ausfüllen zu lassen.

Zuschuss/Eigenanteil mit und ohne Bonusheft

  Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung Eigenanteil
ohne Bonusheft 60 % 40 %
ab 5 Jahre Bonusheft 70 % 30 %
ab 10 Jahre Bonusheft 75 % 25 %
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Bonus auch mit Lücke im Bonusheft

Es galt lange die Regel, dass für den höchs­ten Zu­schuss das Bonus­heft 10 Jahre ohne Unter­brech­ung ge­führt sein muss. Die Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­eini­gung (KZBV) erklär­te 2020, wenn beim Bonus­heft 1 Jahr der Ein­trag vom Zahn­arzt fehlt, es im Ermes­sen der Kranken­kas­sen liegt, trotz­dem die Bonus­rege­lung anzu­wen­den. „Voraus­setz­ung ist eine aus­reichen­de Begrün­dung“, so die KZBV.

Zwei Beispiele: Das Ver­hält­nis von Zu­schuss und Eigen­an­teil in kon­kreten Zah­len

Kosten-Beispiel Zahnersatz mit einer Krone

Eine metalli­sche Voll­krone kos­tet ca. 330 €. Ohne Bonus­heft bleibt Ih­nen auf­grund der fest­ge­leg­ten Zu­schüsse ein Eigen­an­teil von 132 €. Im bes­ten Fall, bei einem gut geführeten Bonusheft müs­sen Sie nur 82 € selbst auf­brin­gen.

Zuschuss und Eigenanteil bei Regelversorgung mit einer Metall-Krone

  Kosten Zuschuss der Krankenkasse Eigenanteil
ohne Bonusheft 330 € 198 € 132 €
ab 5 Jahre Bonusheft 330 € 231 € 99 €
ab 10 Jahre Bonusheft 330 € 248 € 82 €

Kosten-Beispiel Zahnersatz mit einer Brücke

Ein Zahn­er­satz mit einer Brücke aus Nicht-Edel­metall kos­tet 768 €. Sie tra­gen bei einem voll­stän­dig geführ­ten Bonus­heft einen Eigen­an­teil von 192 €, ohne Bonus­heft erhöht sich Ihre Selbst­betei­ligung auf 307 €.

Zuschuss und Eigenanteil bei Regelversorgung mit einer Brücke aus Nicht-Edelmetall

  Kosten Zuschuss der Krankenkasse Eigenanteil
ohne Bonusheft 768 € 461 € 307 €
ab 5 Jahre Bonusheft 768 € 538 € 230 €
ab 10 Jahre Bonusheft 768 € 576 € 192 €

Bei den genann­ten Bei­spie­len liegt Ihr Eigen­an­teil unge­fähr zwi­schen 80 und 300 €. Bei aufwän­di­gen Be­hand­lun­gen oder hoch­wer­ti­gen Mate­ria­lien stei­gen die Gesamt­kosten auf meh­rere tau­send Euro. Dem­ent­sprechend wird Ihr Eigen­an­teil hö­her.

So teuer ist eine Zahnbehandlung

Oft wird die Frage ge­stellt, was kos­tet eine professio­nelle Zahn­reini­gung, ein Zahn­implan­tat oder eine Zahn­fül­lung? Da bei jeder Behand­lung unter­schied­liches Material ge­nutzt wird und ein indi­vidu­eller Auf­wand vom behan­deln­den Arzt betrie­ben wird, gibt es keine konkre­te Ant­wort.

Wie teuer Zahn­behand­lun­gen im Schnitt sein kön­nen, zeigt fol­gende Tabel­le. Es han­delt sich jeweils um einen durch­schnitt­lichen Kosten­rahmen, der im Einzel­fall höher aus­fal­len kann.

Kosten für Zahnbehandlungen

Zahnbehandlung durchschnittliche Kosten
professionelle Zahnreinigung 80–120 €
Kunststofffüllung 100­–250 €
einfache Krone 330–500 €
Wurzelbehandlung 200–1.200 €
Gold-Inlay 450­–900 €
Vollkeramik-Krone 450–1.000 €
Keramik-Inlay 500–1.000 €
Zirkon-Krone 500–2.000 €
Vollkeramik-Brücke 1.000–3.000 €
Implantat mit Keramikkrone 1.700–3.500 €

Die Übersicht zeigt deutlich einen Kostenrahmen, der von unter 100 € bis zu mehreren tausend Euro reicht. Aufwändige Zahnbehandlungen können sehr teuer werden.

Insbesondere die Auswahl des Materials führt zu großen Preis­unterschieden, wie am Beispiel der Kronen zu sehen ist. Während eine einfache Krone ca. 400–500 € kostet, steigt der Preis bei einer Zirkon-Krone auf bis zu 2.000 €.

Infografik: Kosten für Zahnbehandlungen

Das sind die Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherung

Eine private Zahn­zusatz­versiche­rung über­nimmt Ihren Eigen­an­teil, der bei einer Zahn­behand­lung, bei Zahn­er­satz oder kiefer­ortho­pädischen Leis­tun­gen an­fällt. Je nach Tarif er­setzt die Zahn­versiche­rung einen Teil der Summe oder den gesam­ten Betrag, den Sie ansons­ten aus eige­ner Tasche bezah­len müssten.

Grund­sätz­lich werden fünf Leis­tungs­bereiche unter­schie­den.

Übersicht der fünf Leistungsbereiche der Zahn­zusatz­versiche­rung

  Leistungen
Zahnersatz Zahnprothesen, Kronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays, Verblendungen
Zahnbehandlung Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Chirurgische Maßnahmen, Zahnfleischerkrankungen, Zahnschienen
Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung, Versiegelung von Rissen, Verhütung und Früherkennung von Zahn- und Mundkrankheiten
Kieferorthopädie Zahnspangen, Brackets, Draht zur Stabilisierung
Hightech Laserbehandlung, Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Bakterienanalysen

Es hängt von Ihren persön­lichen Bedürf­nis­sen ab, ob Sie eine Zahn­zusatz­versich­erung aus dem Ver­gleich aus­wäh­len, die die Bereiche Kiefer­ortho­pädie, Zahn­reini­gung und High­tech-Leis­tun­gen bein­hal­tet oder nicht. Dabei gilt die Regel: Je mehr Leis­tun­gen ver­sich­ert sind, desto höher ist der monat­liche Bei­trag, den Sie zah­len müs­sen.

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Schon gewusst?

Es ist wissen­schaft­lich nicht be­legt, dass die Leis­tun­gen einer profes­sionel­len Zahn­reini­gung dazu führen, dass Zähne län­ger erhal­ten blei­ben. Der medizi­nische Nut­zen ist also nicht bewie­sen. Das geht aus dem IGeL-Moni­tor des Medi­zini­schen Diens­tes hervor, der die frei­willigen Leis­tun­gen bewer­tet, die Sie als Patient in der Praxis aus eige­ner Tasche bezah­len muss.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung im Vergleich?

Die Preis­spanne für Tarife der Zahn­zusatz­versich­erung schwankt zwi­schen ca. 10 € und 80 €. Die Kos­ten für eine Zahn­zusatz­versich­erung sind des­halb so unter­schied­lich, weil sie von den indi­vidu­ell fest­geleg­ten Leis­tun­gen und den persön­lichen Vor­aus­setz­un­gen des Patienten, wie z. B. Vorer­kran­kun­gen und dem Alter, ab­hängen.

Experten-Interview: Zahnzusatzversicherungen für jedes Alter!

© Oliver Mest/optimal absichern

Die Anfor­derun­gen an eine Zahn­zusatz­versiche­rung sind je nach Alters­gruppe unter­schied­lich. Das bedeu­tet, eine Zahn­zusatz­versiche­rung für Kin­der muss andere Fäl­le ab­decken als eine für Men­schen, die 50 Jahre und älter sind. Wir haben dazu mit Oliver Mest gespro­chen, er ist Ver­sicherungs­mak­ler und Ex­per­te für Zahn­versiche­run­gen.

Herr Mest, am häufigsten werden Zahn­zusatz­versiche­rungen nach­ge­fragt von Verbrau­chern im Alter von An­fang bis Ende 50, denn in die­ser Zeit tritt ver­mehrt Behand­lungs­be­darf auf.  Wo­rauf kommt es an, wenn man im Alter ab 50 eine Zahn­zusatz­versiche­rung ab­schließen möch­te?

Oliver Mest: Tat­säch­lich ist es wich­tig, den eigenen Zahn­sta­tus im Blick zu behal­ten. Schwie­rig wird es immer, wenn be­reits Maß­nah­men mit dem Zahn­arzt be­spro­chen und ange­dacht sind. Sol­che „angera­te­nen Behand­lun­gen“ kann man in aller Regel nicht mit­versichern. Man kann sich dann zwar für zu­künf­tige Maß­nah­men sehr gut ver­sichern, aber eben nicht mehr für die be­reits in der Patienten­akte ver­merk­ten.

Gilt das auch für feh­len­de Zähne?

Oliver Mest: Fehlen­de Zähne spielen im Alter 50 plus natür­lich schon eine Rolle. So kann schon ein­mal ein Zahn abge­brochen sein, der dann gezo­gen wer­den muss­te. Oder eine Parodon­ti­tis hat den einen oder ande­ren Zahn gekos­tet. Bis zu drei fehlen­den Zäh­nen kann man sich hier aber noch sehr gut ver­sichern und interessan­ter­weise kann man ange­ra­tene Behand­lun­gen zum Lücken­schluss tat­säch­lich sehr gut mit­ver­sichern. Hier ist aber immer eine indi­vidu­elle Bera­tung erfor­der­lich. Der Ver­gleichs­rech­ner gibt erste Hin­weise, was der Schutz kos­ten kann, im persön­lichen Ge­spräch wird dann ge­klärt, wel­cher Schutz zum indi­vidu­ellen Zahn­sta­tus passt.

Welche Leis­tungs­merk­male sind denn wich­tig?

Oliver Mest: Gewünscht wird in aller Regel eine wirk­lich gute Ab­siche­rung bei Zahn­er­satz – die meis­ten wählen hier 90 bis 100 % Erstat­tung. Das gilt auch für Zahn­behand­lun­gen, denn viele moderne und schmerz­freie Behand­lun­gen sind schon längst keine Kassen­leis­tung mehr. Eigen­an­teile von mehreren 100 € bei Wurzel­behand­lun­gen etwa sind heute eher die Regel als die Aus­nahme. Und natür­lich ist Zahn­pflege wich­tig. Hier legen viele inzwi­schen Wert auf Kosten­erstat­tung für Zahn­prophy­laxe, aber auch für das Blea­chen von Zähnen.

Experten-Tipp: Darum ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll

Gerade für Fami­lien mit klei­ne­ren Kin­dern ist eine Zahn­zusatz­versiche­rung sinn­voll, denn jedes zwei­te Kind muss heute in kiefer­ortho­pädische Behand­lung. Und je nach Schwe­re der Zahn­fehl­stel­lung leis­tet die gesetz­liche Kranken­kas­se ent­we­der gar nichts oder über­nimmt ledig­lich die Kos­ten für eine ein­fache Ver­sor­gung. In beiden Fäl­len bleiben Fami­lien auf hohen Zu­zahlun­gen und Extra­kos­ten für kiefer­ortho­pädische Maß­nahmen sitzen, z. B. bei Zu­zahlun­gen für

  • innen­liegen­de oder unsicht­bare Zahn­span­gen
  • speziel­le Brackets
  • farb­lose Bögen oder
  • fest­sitzen­der Retainer.

Im Ver­gleich finden Sie Zahn­zusatz­versiche­run­gen, die Leis­tun­gen für kiefer­ortho­pädische Behand­lun­gen bei Kin­dern vor­sehen. Beson­ders leis­tungs­stark sind die Tari­fe der UKV (Zahn­Privat Premium), der DA Direkt (Premium Plus) und der Deut­schen Familien­versiche­rung (Zahn­schutz Premium 100).

Experten-Tipp: Zahnzusatzversicherung für 30-Jährige

Der Wunsch nach einer Zahn­zusatz­versiche­rung kommt oft auf, wenn die erste größe­re Behand­lung aus eige­ner Tasche be­zahlt wer­den muss - in vielen Fäl­len ist das rund um den 30. Geburts­tag der Fall. Jetzt gilt es, die richti­ge und damit indi­vidu­ell passen­de Zahn­zusatz­versiche­rung zu fin­den. Das soll­te sie mindes­tens anbie­ten:

  • Kosten­über­nahme für Zahn­er­satz von mindes­tens 80 %
  • Erstat­tung für Zahn­behand­lun­gen in Höhe von 80 bis 100 %
  • Über­nahme der Auf­wen­dun­gen für mindes­tens eine Prophy­laxe im Jahr - auf jeden Fall bis zu ca. 100 €.

Wich­tig ist es je nach Zahn­sta­tus darauf zu ach­ten, wie hoch die Leis­tun­gen in den ers­ten Jah­ren sind. Rech­nen Sie damit, dass dem­nächst wei­tere Behand­lun­gen beim Zahn­arzt an­ste­hen. Daher soll­te in den ers­ten 4 Jah­ren auf jeden Fall ein Bud­get von 1.000 € pro Jahr vorge­se­hen sein – bei man­chen Versiche­rern wie der UKV und der R+V kann auch ein deut­lich höhe­res Bud­get abge­sichert wer­den.

Es lohnt sich zu­dem auch, einen Blick auf die Beitrags­ent­wicklung zu wer­fen. Die meis­ten Zahn­zusatz­versiche­rungen sind heute als Tarife ohne Alters­rück­stel­lun­gen konzi­piert: Die Bei­träge stei­gen daher alle 5–10 Jahre an, bis sie bei einem Alter des Versicher­ten von rund 60 Jahren einge­fro­ren wer­den und sich nicht mehr erhö­hen.

Darauf sollten Sie bei einer Zahnzusatzversicherung im Vergleich achten

Wir haben für Sie sechs Hinweise, damit Sie beim Vergleich der Tarife einer Zahn­zusatz­versich­erung die richtige Wahl tref­fen.

Die billigsten Tarife sind nicht die besten!

Achten Sie bei der Suche nach einer Zahn­zusatz­versich­erung nicht nur auf den Preis. Es gibt sehr güns­tige Zahn­zusatz­versich­erun­gen, für die Sie im Monat deut­lich unter 10 € zahlen. In den meis­ten Fäl­len ist darin aber nur ein Basis­tarif bein­hal­tet. Mit diesem Ta­rif werden Ihnen nur die Kos­ten für die Regel­versor­gung er­setzt, also die Behand­lung, die die GKV als Mindest­ver­sor­gung vor­sieht. Dieser Basis­tarif deckt keine Aus­gaben ab, die darü­ber hinaus­gehen.

Bereits begonnene Behandlungen sind oft nicht versichert!

Wurde eine Zahn­behand­lung be­reits begon­nen, gilt in der Regel der pri­vate Versicher­ungs­schutz für die betrof­fenen Zäh­ne nicht. Das gilt auch für Behand­lun­gen, die von einem Zahn­arzt empfoh­len aber noch nicht begon­nen wur­den. Das bedeu­tet, dass die meis­ten Zahn­versich­erun­gen nur für Behand­lungen zahlen, die beim Vertrags­abschluss noch nicht begon­nen oder ange­raten wurden. Es gibt nur sehr wenige Versiche­rungs­tarife, die in diesem Fall ein­sprin­gen. Dafür müssen Sie aber mit einem Auf­schlag bei den Bei­trä­gen rechnen.

Beachten Sie mögliche Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung!

Bei einigen Tari­fen gibt es eine Warte­zeit von 8 Mona­ten, bevor der Versicherungs­schutz in Kraft tritt. Kosten, die inner­halb der Warte­zeit anfal­len, werden nicht erstat­tet. Es gibt Aus­nah­men davon, zum Beispiel bei einem Un­fall oder für die professio­nelle Zahn­reini­gung. Andere Tari­fe bie­ten die Möglich­keit, gegen einen Auf­preis eine Zahn­zusatz­versicher­ung ohne Warte­zeit abzu­schließen.

In den ersten Jahren sind die Leistungen begrenzt!

Fast alle Ta­rife einer Zahn­zusatz­versiche­rung bein­hal­ten in den ers­ten Jah­ren eine Erstat­tungs­höchst­grenze. Das kön­nen Höchst­summen pro Jahr oder eine bestimm­te An­zahl an Implan­taten sein. Diese Beschrän­kun­gen der Leis­tun­gen wer­den auch Zahn­staf­fel genannt. Erst nach eini­gen Jah­ren wer­den anfal­lende Kos­ten im verein­bar­ten Um­fang voll über­nom­men.

Die meisten Tarife steigen im Alter!

Da die Wahr­scheinlich­keit einer not­wen­digen Zahn­behand­lung im Al­ter steigt, er­hö­hen sich auch die Tarife der Zahn­versich­erungen im Laufe der Zeit. Sie kön­nen aber auch einen Tarif mit in der gesam­ten Vertrags­lauf­zeit stabi­len Bei­trä­gen ab­schließen. Diese sind aller­dings von An­fang an ein wenig höher, denn die Ver­siche­rung legt Alters­rück­stel­lungen an. Das im Alter stei­gende Risi­ko zahlen Sie dann schon in jun­gen Jah­ren mit. Achtung: Die ein­ge­zahlten Alters­rück­stel­lungen gehen bei einer Kündi­gung des Vertra­ges ver­loren.

Bei Kindern ist der Bereich Kieferorthopädie wichtig!

Fast die Hälfte aller Kinder benötigt wegen Zahn- oder Kieferfehlstellungen eine kieferorthopädische Behandlung. Die GKV übernimmt nur einen Teil der Kosten bei ausgeprägten Fehlstellungen. Für die Korrektur leichter Fehlstellungen oder den Einsatz besonderer Hilfsmittel wie Keramik-Brackets benötigen Sie eine private Zahnzusatzversicherung. Wählen Sie deshalb bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder einen Tarif, der diese Leistungen beinhaltet.

Welche Zahnzusatzversicherung ist im Vergleich die beste?

Es gibt nicht die beste Zahn­zusatzv­ersich­erung in einem Ver­gleich, die für alle Kun­den zu empfeh­len ist. Zu unter­schied­lich sind die indi­vidu­ellen Anfor­derun­gen an eine Zahn­versich­erung. Das ver­deut­lichen mehre­re Tests, die je nach den unter­suchten Krite­rien unter­schied­liche Test­sieger ermit­teln. Die umfang­reichste Unter­such­ung hat Stiftung Waren­test im Dezember 2023 durch­ge­führt. Bei 289 getes­te­ten Tari­fen haben 131 mit der Note „sehr gut“ abge­schnit­ten.

Die komplet­ten Test­ergeb­nisse kön­nen Sie im Heft Finanz­test 1/2024 nach­lesen.

Untersuchungen von Stiftung Warentest haben aber auch Kritik nach sich gezogen. So wird bemängelt, dass der Fokus allein auf die Leistungen bei Zahnersatz gelegt wurde. Dagegen würden Leistungen für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie nicht berücksichtigt. Außerdem spielte die "Zahnstaffel" bei der Bewertung keine Rolle. Dabei macht es für Patienten einen großen Unterschied, ob die Leistungen im 1. Jahr gerade einmal maximal 800 € oder 1.600 € betragen. Das ist wichtig, wenn man schnell Zugriff auf Versicherungsleistungen haben will.

Fragen zur Zahnzusatzversicherung

  • Eine Zahn­zusatz­versiche­rung kann schon bei Kin­dern sinn­voll sein. Es gehen die Meinun­gen auseinan­der, in wel­chem Alter eine Zahn­versiche­rung abge­schlossen wer­den soll­te. Der empfohlene Alters­rahmen liegt zwi­schen 2 und 12 Jahren. Wich­tig ist auf jeden Fall, dass der Tarif kiefer­ortho­pädische Leis­tun­gen im Fall von Zahn­fehl­stel­lungen bein­hal­tet.

  • Wie bei der Privaten Kranken­versiche­rung erhal­ten Sie von Ihrem Zahn­arzt eine Rech­nung. Diese lei­ten Sie mit einem An­trag auf Kosten­erstat­tung an Ihre Ver­siche­rung wei­ter. Da viele Rech­nun­gen ein Zah­lungs­ziel von 30 Tagen haben, müssen Sie beim Zahn­arzt auch nicht in Vor­leis­tung gehen. In der Re­gel bekom­men Sie recht­zei­tig von Ihrer Ver­siche­rung die Kos­ten teil­weise oder ganz erstat­tet.

  • Die meisten Zahn­zusatz­versiche­rungen zah­len erst nach einer Warte­zeit. Nur wenige Tarife verzich­ten da­rauf. Aller­dings über­nehmen auch diese keine Kosten für Behand­lun­gen, die bereits begon­nen ha­ben. Außer­dem kann es Begren­zungen ge­ben, so­dass die Leis­tun­gen ein­ge­schränkt sind. In unse­rem Zahn­zusatz­versiche­rung Ver­gleich kön­nen Sie Tarife ohne Warte­zeit aus­wäh­len.

  • Ja, das kön­nen Sie. Sie müs­sen dabei eine Kündi­guns­frist von meis­tens 3 Mona­ten beach­ten. Außer­dem gibt es eine fest­geleg­te Mindest­vertrags­lauf­zeit, die Sie bei der alten Ver­siche­rung ein­hal­ten müs­sen. Es besteht darü­ber hin­aus ein Sonder­kündigungs­recht, wenn Ihr Versiche­rer die Bei­träge erhöht.

  • Eine Zahn­zusatz­versiche­rung hat einige Vor­teile gegen­über dem Selber­sparen. Zum einen haben Sie so­fort nach Ab­lauf der Warte­zeit An­spruch auf den vollen Ver­siche­rungs­schutz. Mehrere tausend Euro zu er­sparen benö­tigt dage­gen schon einige Jahre. Zum ande­ren fällt es vielen Men­schen schwer, über einen lan­gen Zeit­raum konti­nuier­lich Geld zur Seite zu legen.