Zinsloses Darlehen: Darauf sollten Sie achten – inkl. Mustervertrag

Es kommt vor, dass sich Verwandte oder Bekannte Geld leihen – oft als zins­loses Darlehen ohne Vertrag. Wir zeigen, was bei einem Privat­dar­lehen ohne Zinsen zu beachten ist und wo Fall­stricke liegen. Dazu beant­worten wir die wich­tigsten Fragen und stellen einen Muster­vertrag zur Verfügung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zinslose Darlehen kommen meist inner­halb der Familie oder unter Freunden vor. Für Kredite zwischen Privat­personen gibt es keine gesetz­lichen Vorgaben.
  • Ein schriftlicher Kredit­vertrag ist empfehlens­wert. Damit sind sowohl der Kredit­geber als auch der Kredit­nehmer auf der sicheren Seite.
  • Nutzen Sie unseren Muster-Darlehensvertrag. Er enthält alle wesent­lichen Punkte, die ein zins­loses Darlehen recht­lich absichern.
  • Es gibt Grenzwerte bis zu denen ein zins­loses Darlehen steuerfrei ist. Werden diese über­schritten, kann Schenkungs­steuer fällig werden.

Was ist ein zinsloses Darlehen?

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 23.01.2025

Bei einem zinslosen Darlehen leiht sich eine Person Geld, ohne dafür Kredit­zinsen zu zahlen. Der Darlehens­nehmer bekommt den Kredit kostenlos. Ein zins­loser Kredit ermöglicht dem Kredit­nehmer also ohne Kredit­kosten an Geld zu kommen. Das kommt häufig inner­halb einer Familie, unter Freunden oder von Arbeit­geber zu Arbeit­nehmer vor.

Bei einem zinsfreien Kredit zwischen Privat­personen gibt es im Gegensatz zu einem Verbraucher­kredit zwischen einer Bank und einem Kunden keine gesetz­lichen Vorgaben, wie der Kredit organi­siert und vertrag­lich gestaltet sein soll. Trotzdem empfiehlt sich ein schrift­licher Vertrag zwischen den Betei­ligten, um Streitig­keiten zu vermeiden. Weiter unten finden Sie ein Muster­formular für einen privaten, zins­losen Darlehens­vertrag, das Sie aus­drucken und ver­wenden können.

Wie funktioniert ein zinsloses Darlehen?

Wenn Sie privat einen zinslosen Kredit aufnehmen, dann ist der Ablauf grund­sätz­lich so wie bei einer Bank. Sie erhalten eine bestimmte Summe und ver­pflichten sich im Gegenzug, das Geld zurück­zuzahlen. Meist einigen sich die Betei­ligten auf Raten­zahlungen und legen einen Zeit­raum fest, bis wann das Darlehen getilgt sein soll.

Es gibt aber doch einige wesentliche Unter­schiede zwischen einem offi­ziellen Bank­kredit und einem zins­losen Darlehen unter Freunden oder in der Familie.

  • Es werden keine Zinsen verlangt und gezahlt.
  • Es findet keine Überprüfung der Bonität des Kredit­nehmers bei der SCHUFA statt.
  • Der Kreditnehmer darf den Kredit jeder­zeit komplett zurück­zahlen, es muss keine Vorfällig­keits­entschädigung gezahlt werden.

Der Ausschluss einer Vorfällig­keits­entschädigung liegt daran, dass der Kredit­geber keine Zins­nach­teile erleidet, die ihm ersetzt werden müssen. Deshalb ist auch ein besonderes Wider­rufsrecht nicht not­wendig. Der Kredit kann jeder­zeit gekündigt und zurück­gezahlt werden.

Welche Vor- und Nachteile hat ein privates Darlehen ohne Zinsen?

Ein privater und zinsloser Darlehens­vertrag hat mehrere Vor­teile für den Kredit­nehmer. Dazu gehören:

  • Es fallen keine Zins­kosten an.
  • Die Rückzahlung kann indi­viduell ausge­handelt werden.
  • Es wird keine Bonitäts­prüfung bei der SCHUFA durch­geführt.
  • Es sind keine Sicher­heiten erforderlich.
  • Wenn das private zins­lose Darlehen als Eigen­kapital in einer Baufinan­zierung einge­setzt wird, können bessere Bank­kondi­tionen erreicht werden.

Ein zinsloses Darlehen kann aber auch mit Nach­teilen verbunden sein. Möglicher­weise werden die persön­lichen Beziehungen in der Familie oder im Freundes­kreis belastet. Außer­dem kann bei einer Lauf­zeit über 1 Jahr das Finanzamt das Darlehen als Schen­kung betrachten und Schenkungs­steuer erheben, wenn bestimmte Frei­beträge über­schritten werden. Welche Frei­beträge gelten, haben wir in dieser Tabelle dargestellt.

Wer vergibt ein zinsloses Darlehen?

Einen zinsfreien Kredit erhalten Sie am ehesten inner­halb der Familie, von Freunden oder vom Arbeit­geber. In allen Fällen gibt es die Gemein­samkeit, dass man sich kennt und ein Vertrauens­verhältnis besteht. Unter bestimmten Voraus­setzungen ist sogar ein zins­loser Kredit vom Staat möglich. Im Fol­genden beschreiben wir einige Beispiele.

  • Ein zinsloses Darlehen wird häufig inner­halb der Familie, z. B. von den Eltern, gewährt. Der zinslose Kredit wird möglicher­weise für die Anschaffung eines Autos, für eine Reise oder die Umschuldung eines bereits bestehen­den Kredites genutzt. Denkbar ist auch, dass ein zins­loses Darlehen der Eltern für einen Haus­kauf genutzt wird, etwa als Eigen­kapital. In diesen Fällen wird auch von einem Familien­darlehen gesprochen.

  • In vielen Fällen sind Freunde bereit, ein zins­loses Darlehen zu gewähren. Dann geht es darum zu helfen, etwa wenn plötz­lich eine not­wendige Repa­ratur fällig wird, die sich der Kredit­nehmer ansonsten nicht leisten könnte.

  • Ein zinsloser Kredit vom Arbeit­geber wird auch Arbeit­geber­darlehen genannt. Das ist z. B. der Fall, wenn der Arbeit­nehmer seinen Führer­schein machen will, weil er ihn für die Arbeit braucht, aber selbst den dafür nötigen Betrag nicht auf­bringen kann. In diesem Fall über­nimmt der Arbeit­geber erst einmal die Kosten mit einem zins­losen Darlehen und erhält das Geld anschließend zurück.

    Es gibt keine bestimmte Ober­grenze, wie hoch ein zins­loses Arbeit­geber­darlehen sein darf. Es ist aber möglich, dass ab einem Betrag von 2.600 € Lohn­steuer zu ent­richten ist, weil die Zins­vorteile als Sach­bezüge zum Arbeits­lohn dazu­gerechnet werden können. Das sollte für jeden Einzel­fall geprüft werden.

    Ein spezielles zinsloses Beamten-Darlehen gibt es nicht. Beamte und Ange­stellte im öffent­lichen Dienst erhalten aber oft günstige Kondi­tionen bei der Kredit­aufnahme bei einer Bank, da sie meist in sicheren Dienst­verhält­nissen arbeiten und ein relativ hohes Einkommen haben.

  • Unter bestimmten Umständen erhalten Sie ein Darlehen ohne Zinsen auch vom Staat. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie in der Pflege­zeit sind und sich zuhause um pflege­bedürf­tige Ange­hörige kümmern. In der Regel geht diese Arbeit mit einem Verdienst­ausfall einher, da Sie sich ganz oder teil­weise von Ihrer bisherigen Berufs­tätigkeit frei­stellen lassen. Um diesen Verdienst­ausfall zu kompen­sieren, können Sie ein zins­loses, staatliches Darlehen beim Bundes­amt für Familie und zivil­gesell­schaftliche Auf­gaben beantragen.

    Es bestehen darüber hinaus weitere Möglich­keiten, zins­freie oder zins­günstige Kredite vom Staat zu erhalten. Dazu gehören:

    • zinsfreie Studien­kredite für Studierende, Aus­zubil­dende und Schüler
    • zinsgünstige Kredite im Rahmen der KfW-Förderung z. B. für energie­effi­zientes Sanieren oder den Neu­bau von Wohn­gebäuden

    Während der Coronakrise von 2020 bis 2022 gab es zinslose Sofort­hilfen für Unter­nehmer und Studierende.

Achtung bei zinslosen Händlerkrediten

Egal, ob Sie Möbel, Elektro­geräte oder ein Auto kaufen wollen: Oft wird Ihnen eine 0 %-Finan­zierung ange­boten, also ein Darlehen ohne Zinsen. Das kann ein güns­tiges Schnäppchen sein. In vielen Fällen ist dafür aber das Produkt etwas teurer als woanders, sodass der vermeint­liche Kosten­vorteil wegfällt. Verbraucher­schützer warnen außer­dem vor verbor­genen Kosten, die sich im Klein­gedruckten verstecken.

Muss ich für ein zinsloses Darlehen Steuern zahlen?

Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn die verliehene Summe bestimmte Grenz­werte nicht über­schreitet. Die Frage, wie hoch ein zins­loses Darlehen sein darf, lässt sich aber nicht einfach beant­worten. Denn es gibt ver­schiedene Frei­beträge, bis zu denen zinslose Darlehen steuer­frei sind und die sehr hoch aus­fallen. Diese Frei­beträge sind vom Grad der Verwandt­schaft abhängig. Dabei gilt: je enger das Verwandt­schafts­verhältnis, desto höher die Freibeträge.

Diese Freibeträge gelten bei zinslosen Darlehen

Freibetrag

Verwandtschaftsgrad

500.000 €

Ehe- und Lebenspartner

400.000 €

Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder (wenn beide Elternteile gestorben sind)

200.000 €

Enkelkinder

100.000 €

Urenkel

20.000 €

Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern und nicht verwandte Personen

Die genannten Freibeträge können in einem Zeit­raum von 10 Jahren einmal für ein zins­loses Darlehen bean­sprucht werden. Werden diese Frei­beträge über­schritten, wird Schenkungs­steuer fällig. Das liegt daran, dass der Kredit­nehmer gegen­über einem Bank­kredit die Zinsen spart. Diese einge­sparten Zinsen können von der Steuer­behörde als Schenkung ange­sehen werden und dann ist Schenkungs­steuer zu zahlen.

Der Freibetrag spielt auch bei der Berech­nung der Schenkungs­steuer eine Rolle, wie folgende Tabelle zeigt. Für das Beispiel gehen wir von einem zinslosen Kredit in Höhe von 100.000 € aus, auf den sich zwei Freunde einigen. Die Lauf­zeit beträgt 10 Jahre.

Beispiel für die Höhe der Schenkungssteuer bei einem zinslosen Darlehen

Höhe des zinslosen Darlehens

100.000 €

marktübliche Verzinsung

6,14 %

Summe der am Markt anfallenden Zinsen in 10 Jahren

33.351,20 €

geschenktes Vermögen

33.351,20 €

abzüglich Freibetrag bei nichtverwandten Personen

20.000 €

zu versteuernde Differenz

11.351,20

persönlicher Steuersatz

30 %

Höhe der Schenkungssteuer

3.405,36 €

Das Beispiel macht klar, dass nur bei sehr hohen Beträgen die Zahlung von Schenkungs­steuer not­wendig wird. Bitte bedenken Sie: Im Einzel­fall können die Werte von der genannten Beispiel­rechnung abweichen. Wir empfehlen das Hinzu­ziehen eines Steuer­beraters.

Darlehensvertrag für ein Privatdarlehen ohne Zinsen – inkl. Mustervorlage

Eine mündliche Absprache zwischen Kredit­geber und -nehmer gilt als recht­lich bindender Ver­trag. Nur lassen sich im Zweifels­fall die Einzel­heiten dieser Absprache kaum belegen. Deshalb ist ein schrift­licher, privater Darlehens­vertrag auch bei einem Darlehen ohne Zinsen die bessere Lösung. So sind alle Betei­ligten auf der sicheren Seite. Ein schrift­licher Vertrag sollte mindes­tens folgende Inhalte haben:

  • Namen, Adresse und Konto­daten der Beteiligten
  • Höhe des zins­losen Darlehens
  • Zinssatz von 0 %
  • Auszahlungsdatum
  • Termine und Höhe der Raten­zahlungen / Rück­zahlungs­termin
  • Schlussbestimmungen (Verweis auf ungültige münd­liche Neben­abreden und die salva­torische Klausel, die besagt, dass der Vertrag gilt, auch wenn einzelne Bestand­teile eventuell unwirksam sind oder werden)
  • Unterschriften der Vertragsparteien

Zusätzlich zu diesen elementaren Angaben können Sie indi­viduelle Verein­barungen fest­halten. Sinn­voll können z. B. Regelungen bei Zahlungs­verzug und ein Verwendungs­zweck sein.

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Muster-Darlehensvertrag für ein privates zinsloses Darlehen

Sie können folgenden Mustervertrag für ein zinsloses Darlehen verwenden. Egal, ob es sich um ein Darlehen von Eltern an ihr Kind oder um einen zinslosen Kredit unter Freunden handelt.

Mustervertrag privates Darlehen zum Download (PDF)

Wann verjährt ein zinsloses Darlehen?

Die Ansprüche auf Rückzahlung des zins­losen Kredites ver­jähren nach 3 Jahren. Damit gelten die allge­meinen Verjährungs­fristen des Bürger­lichen Gesetz­buches, § 195. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Rück­zahlungs­anspruch entstanden ist. Dabei müssen drei Varianten unter­schieden werden:

  • Wird ein konkreter Zeitpunkt für die Rück­zahlung der kompletten Summe fest­gelegt, z. B. der 01. Juli 2026, dann beginnt die Verjährungs­frist am 31.12.2026 und endet am 31.12.2029.
  • Haben sich die Vertrags­partner auf eine Rück­zahlung mit Monats­raten geeinigt, unter­liegt nicht der gesamte Darlehens­betrag der Ver­jährung, sondern die ein­zelnen Raten. Dement­sprechend beginnt die Ver­jährung mit der Fällig­keit der einzelnen Rate.
  • Wenn kein konkretes Rück­zahlungs­datum verein­bart wurde, wird das unbe­fristete zins­lose Darlehen erst durch Kündi­gung fällig. Die Ver­jährungs­frist beginnt dann am Ende des Jahres, in dem das Darlehen gekündigt wurde.

Der Kreditgeber kann die 3-jährige Ver­jährung verlängern, indem er den offenen Betrag einklagt. Oder der Darlehens­nehmer stellt ein notarielles Schuld­aner­kenntnis aus. In beiden Fällen ver­längert sich die Verjährungs­frist auf bis zu 30 Jahre.

Fazit: Privatdarlehen ohne Zinsen als Alternative zum klassischen Ratenkredit

Ein privates Darlehen ohne Zinsen, z. B. inner­halb der Familie oder unter Freunden, ist für den Kredit­nehmer eine gute Sache. Er spart Kredit­kosten und es erfolgt keine Bonitäts­prüfung bei der SCHUFA. Zur Sicher­heit sollte aber ein Darlehens­vertrag aufge­setzt werden, indem die wichtigsten Eck­punkte fest­gehalten werden. Dazu gehören Name und Adresse der Beteiligten, die Kredit­summe sowie die Art und Weise der Rück­zahlung. Und es gilt die Frei­beträge für zins­lose Kredite zu beachten. Handelt es sich nämlich um sehr hohe Kredit­summen, muss unter Umständen Schenkungs­steuer gezahlt werden.

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