Die KfW hat am 3. September 2024 das neue Programm "Jung kauft Alt" zur Förderung von Familien, die Bestandsimmobilien kaufen, gestartet (KfW 308). Familien mit mindestens einem Kind erhalten zinsgünstige Kredite. Der Kredithöchstbetrag ist abhängig von der Zahl der Kinder. Bei einem Kind beträgt er 100.000 €, er erhöht sich mit weiteren Kindern bis auf 150.000 €.
Seit dem 1. Oktober 2024 kann das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) mit der Programmnummer 296 beantragt werden. Gefördert wird Wohnraum mit Krediten bis zu 100.000 €, der die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren. Laut KfW ist das Ziel, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen.
Welche Förderung gibt es beim Hauskauf?
Baukindergeld, Eigenheimzulage, steuerliche Vorteile durch Denkmalschutz: Wer in Deutschland ein Haus bauen oder kaufen will, wird unter Umständen vom Staat oder den Kommunen gefördert. Bei der Vielzahl der Möglichkeiten zur Förderung beim Hausbau ist es nicht leicht, sich einen Überblick zu verschaffen. Neben der staatlichen Förderung beim Hauskauf können Sie auch bei den Bundesländern und Kommunen oder bei der Kirche eine Hausbau Förderung beantragen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über alle Förderprogramme und die daran geknüpften Modalitäten.
Bevor Sie sich auf die Suche nach einer geeigneten Immobilie machen, sollten Sie Ihr Budget ermitteln – unabhängig von möglichen Fördermitteln. So stellen Sie sicher, dass Sie immer zahlungsfähig sind und das für den Hausbau oder Hauskauf aufgenommene Darlehen auch problemvlos abbezahlen können. Geben Sie dafür in unseren Budgetrechner Daten wie Ihr Nettoeinkommen und Ihr Sparvermögen ein und sehen Sie auf einen Klick, wie hoch die Darlehenssumme ist, mit der Sie rechnen können.
Die aktuell 5 günstigsten Angebote für Baufinanzierung
Darlehensbetrag: 300.000 €, Immobilienwert: 480.000 €, Zinsbindung: 10 Jahre, Tilgung: 2 %, PLZ: 34295
Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln den tagesaktuellen Top-Zins mit 10 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt:
Während der Sollzinsbindung:
Effektiver Jahreszins p.a.:3,07 %
Fester Sollzins p.a.:3,01 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:81.974,68 €
Monatliche Rate:1.267,50 €
Restschuld:229.874,68 €
Bei gleichbleibenden Zinsen:
Gesamtlaufzeit:30 Jahre und 5 Monate
Anzahl der Raten:365
Gesamtbetrag:461.444,57 €
Die Immobilie wird gekauft, eigengenutzt und dient mit einer erstrangigen Grundschuld als Sicherheit für die Finanzierung. Die Darlehnsnehmer sind unbefristet Angestellte mit einwandfreien Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.
Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln den tagesaktuellen Top-Zins mit 10 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt:
Während der Sollzinsbindung:
Effektiver Jahreszins p.a.:3,51 %
Fester Sollzins p.a.:3,43 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:93.546,23 €
Monatliche Rate:1.377,50 €
Restschuld:228.246,23 €
Bei gleichbleibenden Zinsen:
Gesamtlaufzeit:28 Jahre und 11 Monate
Anzahl der Raten:347
Gesamtbetrag:477.956,78 €
Die Immobilie wird gekauft, eigengenutzt und dient mit einer erstrangigen Grundschuld als Sicherheit für die Finanzierung. Die Darlehnsnehmer sind unbefristet Angestellte mit einwandfreien Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.
Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln den tagesaktuellen Top-Zins mit 10 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt:
Während der Sollzinsbindung:
Effektiver Jahreszins p.a.:3,52 %
Fester Sollzins p.a.:3,45 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:93.808,67 €
Monatliche Rate:1.380,00 €
Restschuld:228.208,67 €
Bei gleichbleibenden Zinsen:
Gesamtlaufzeit:28 Jahre und 11 Monate
Anzahl der Raten:347
Gesamtbetrag:478.320,71 €
Die Immobilie wird gekauft, eigengenutzt und dient mit einer erstrangigen Grundschuld als Sicherheit für die Finanzierung. Die Darlehnsnehmer sind unbefristet Angestellte mit einwandfreien Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.
Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln den tagesaktuellen Top-Zins mit 10 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt:
Während der Sollzinsbindung:
Effektiver Jahreszins p.a.:3,62 %
Fester Sollzins p.a.:3,53 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:96.431,54 €
Monatliche Rate:1.405,00 €
Restschuld:227.831,54 €
Bei gleichbleibenden Zinsen:
Gesamtlaufzeit:28 Jahre und 8 Monate
Anzahl der Raten:344
Gesamtbetrag:481.927,11 €
Die Immobilie wird gekauft, eigengenutzt und dient mit einer erstrangigen Grundschuld als Sicherheit für die Finanzierung. Die Darlehnsnehmer sind unbefristet Angestellte mit einwandfreien Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.
Diese Förderung beim Hausbau vergibt der Staat
Der Staat bietet sowohl Förderprogramme als auch Zuschüsse fürs Haus sowie Steuervergünstigungen. Sehen Sie hier auf einen Blick, welche Optionen es zur Förderung der Baufinanzierung gibt und für wen sie sich besonders eignen.
So hilft die KfW-Förderung beim Hauskauf
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist eine staatliche Förderbank. Mit einer KfW-Förderung beim Hauskauf können Sie mithilfe von zinsgünstigen Darlehen sowie Zuschüssen bei Ihrer Baufinanzierung sparen. Besonders umweltbewusste und auf Energiesparen bedachte Projekte können hier von Zuschüssen profitieren, denn Förderung für erneuerbare Energien ist ein zentrales Anliegen. Die KfW bietet eine Vielzahl an Förderprogrammen, die sowohl Kauf und Bau von Wohneigentum, als auch energetische Gebäudesanierungen und Modernisierungsarbeiten unterstützen. Neben günstigen Zinsen können Sie bei der KfW auch 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre erfragen. Das kann gerade zu Beginn einer Immobilienfinanzierung eine Entlastung sein. In dieser Zeit zahlen Sie nicht in die Tilgung, sondern nur die Kreditzinsen.
Auf unserer Themenseite zur KfW-Förderung finden Sie eine detaillierte Übersicht sowie eine einfache Navigationshilfe durch die KfW-Programme.
Wer bekommt die Förderung?
- umweltbewusste Bauherren, die Energie sparen wollen
- Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie nach aktuellen Energiestandards sanieren wollen
Am 1. Juli 2021 wurde mit der neuen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude die KfW-Förderung neu strukturiert. Das hat zur Folge, dass einige KfW-Programme nicht mehr beantragt werden können. Dafür wurden neue Programme - wie z. B. der Wohngebäude-Zuschuss 461 - aufgelegt, die das Fördersystem einfacher gestalten. Außerdem wurde die maximale Fördersumme angehoben und der Zuschuss für die Baubegleitung durch einen Experten erhöht.
Mit der Wohn-Riester Förderung zum Eigenheim
Die Riester-Rente ist sicherlich vielen ein Begriff, ist sie doch eine klassische Option zur Altersvorsorge, die vom Staat bezuschusst wird. Doch können Sie diese auch als sogenannte Wohn-Riester Förderung für den Hausbau oder Hauskauf nutzen.
So funktioniert’s:
Sie zahlen monatlich in einen Riester-Vertrag ein und der Staat gibt einen Zuschuss. Das somit erwirtschaftete Geld können Sie je nach Bedarf für verschiedene Etappen Ihres Immobilienkaufs nutzen: Wollen Sie erst in einigen Jahren eine Immobilie kaufen, können Sie die Wohn-Riester-Förderung in einen Bausparvertrag einzahlen. Haben Sie bereits ein Darlehen aufgenommen, können Sie die Riester-Summe zur Tilgung verwenden. Sowohl ein Baudarlehen als auch einen Modernisierungskredit können Sie so günstiger abbezahlen.
Auch bei einem kurzfristigen Kauf können Sie die Wohn-Riester nutzen: Ein sogenanntes Bausparsofortdarlehen ist dann eine Möglichkeit. Das ist eine Kombination aus Bausparvertrag und tilgungsfreiem Darlehen. Der Bausparvertrag ist in diesem Fall riestergefördert und sobald er zuteilungsreif wird, können Sie damit das Darlehen tilgen und haben die staatliche Förderung beim Hausbau indirekt in Ihre Baufinanzierung eingebracht.
Wie bei der Riester-Rente wird auch das Wohn-Riester nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass Sie zwar während der Einzahlungsphase Zulagen vom Staat erhalten, doch der geförderte Geldbetrag ist dann ab dem Renteneintritt zu versteuern.
Wer bekommt die Förderung?
- Bauherren und Käufer, die ihre Immobilie selbst bewohnen
- Kreditnehmer, die mindestens 4 % des Bruttoeinkommens für die Tilgung des Baudarlehens einsetzen
Zuschuss zum Bausparen: die Wohnungsbauprämie
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat die vermögenswirksamen Leistungen mit der sogenannten Wohnungsbauprämie beim Bausparvertrag. Das jährlich in den Bausparvertrag einbezahlte Geld wird vom Staat aktuell mit 10 % Wohnungsbauprämie gefördert. Dabei liegt der Mindestsparbetrag lediglich bei 50 €, um die Förderung zu bekommen. Besonders für Geringverdiener und junge Familien ist dies eine gute Möglichkeit, sich staatliche Förderung zu sichern und langfristig auf eine Immobilie zu sparen. Auf unserer Themenseite zur Wohnungsbauprämie finden Sie alle weiterführenden Informationen.
Wer bekommt die Förderung?
- Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten, die höchstens 35.000 € (bei Alleinstehenden) bzw. 70.000 € (bei Ehepaaren) verdienen und mindestens 50 € monatlich in einen Bausparvertrag einzahlen
Für Familien mit Kindern: das Baukindergeld
Das frühere Baukindergeld als staatliche Förderung konnte bis Ende 2022 beantragt werden. Mit seinen Nachfolgern erhalten Familien zinsverbilligte Kredite bei der KfW. Seit Juni 2023 mit dem Programm KfW 300 für den Kauf von Neubauten und seit September 2024 auch für den Erwerb von Altbauten (KfW 308). Auf unserer Themenseite erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie Baukindergeld beantragen und was Sie dabei beachten müssen.
Wer bekommt die Förderung?
- Familien mit Kindern, deren Haushaltseinkommen pro Jahr unter 90.000 € liegt (plus 10.000 € für jedes weitere Kind)
Förderung durch das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, bietet auch eine staatliche Förderung für erneuerbare Energien – sowohl für Immobilienkäufer, aber auch für Hausbesitzer. Die Förderung muss vor der Umsetzung des Projekts direkt beim BAFA beantragt werden. Informieren Sie sich auch zur sogenannten Einspeisevergütung – denn wenn Sie Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten Sie unabhängig von den tagesaktuellen Preisen einen Mindestsatz und können so auch nach der Modernisierungsmaßnahme bares Geld sparen.
Um die BAFA-Förderung bestmöglich zu nutzen, ist es sinnvoll, einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Dieser kennt sich mit allen Verordnungen aus und kann bei der Antragstellung behilflich sein – und sein Honorar wird ebenfalls von der BAFA bezuschusst. Sie sparen sich also Geld und Nerven!
Auf unserer Seite zum Thema erneuerbare Energien finden Sie alle wichtigen Tipps und Tricks und eine Übersicht der Fördermöglichkeiten.
Wer bekommt die Förderung?
- Immobilienkäufer und Bauherren, die sich für erneuerbare Energien entscheiden
- Hausbesitzer, die ihre Immobilie auf erneuerbare Energien umstellen
Diese Förderung beim Hausbau bekommen Sie in Ihrem Bundesland
Genauso wie der Bund bieten auch die einzelnen Länder regionale Eigenheimförderungen an. Analog zur KfW haben die Bundesländer eigene Banken, die Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen anbieten. Die Voraussetzungen für eine Förderung variieren von Bundesland zu Bundesland, doch meist sind Einkommensgrenzen, die Anzahl und das Alter der Kinder ausschlaggebend. Familienförderung beim Hauskauf ist ein zentraler Punkt aller Förderbanken. Auch sind Programme zur Förderung der Haussanierung und Förderung für erneuerbare Energien im Trend. Damit können Sie auch für eine Altbausanierung eine Förderung beantragen.
Vorausgesetzt wird immer, dass Sie die Immobilie selbst nutzen und nicht vermieten. Wir haben für Sie nach Bundesländern aufgeschlüsselt, welche Banken für die jeweiligen Förderprogramme zuständig sind und interessante Sonderprogramme hervorgehoben. Falls nicht anders angegeben, finden Sie die Detailinfos zu den Projekten auf den Seiten der jeweiligen Bank.
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Zuständige Bank: L-Bank
Wichtige Förderprogramme: Wohnen mit Kind und das Darlehen Z15 (für Familien)
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Zuständige Bank: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Wichtige Förderprogramme: die Eigenheimzulage, das bayerische Wohnungsbauprogramm, das bayerische Zinsverbilligungsprogramm sowie das Baukindergeld Plus.
Zur Bayerischen Eigenheimzulage und dem Baukindergeld Plus finden Sie in unserem zugehörigen Artikel weitere Infos.
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Zuständige Bank: die Investitionsbank Berlin (IBB)
Wichtige Förderprogramme: Wohnraum modernisieren
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Zuständige Bank: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Wichtige Förderprogramme: Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau, Modernisierung und Instandsetzung mit energetischer Sanierung.
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Zuständige Bank: Bremer Aufbau Bank (BAB)
Wichtige Förderprogramme: Eigenheimzuschuss, Modernisierungszuschuss für Wärmeschutzmaßnahmen
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Zuständige Bank: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Wichtige Förderprogramme: IFB-Konstantdarlehen, FamilienStartDarlehen, Zuschuss Barrierefreier Umbau
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Hessen
Zuständige Bank: WIBank
Wichtige Förderprogramme: Förderung von neuem selbstgenutztem Wohneigentum und Bestandsimmobilien sowie Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
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Zuständige Bank: Landes Förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Wichtige Förderprogramme: Darlehensprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum
Das LFI hat zudem einen Förderfinder eingerichtet, um Ihnen die Suche nach einem passenden Programm zu erleichtern
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Zuständige Bank: NBank des Landes Niedersachsen
Wichtige Förderprogramme: Eigentum für Haushalte mit Kindern, Energetische Modernisierung von Wohneigentum, Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum
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Zuständige Bank: NRW.Bank
Wichtige Förderprogramme: Kredit für Neubau & Kauf, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, Umweltschutz, Modernisierung Wohneigentum sowie Eigentumsförderung Modernisierung
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Zuständige Bank: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Wichtige Förderprogramme: Wohnen in Orts- und Stadtkern, Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
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Zuständige Bank: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Wichtige Förderprogramme: Neubau von selbstgenutzten Wohneigentum
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Zuständige Bank: Sächsische Aufbaubank (SAB)
Wichtige Förderprogramme: Familienwohnen, Wohneigentum ländlicher Raum, Förderergänzungsdarlehen
Die SAB hat zudem einen Förderfinder eingerichtet, um Ihnen die Suche nach einem passenden Programm zu erleichtern.
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Zuständige Bank: Invesitionsbank Sachsen-Anhalt
Wichtige Förderprogramme: IB-Förderdarlehen, IB-Wohneigentumsprogramm
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Zuständige Bank: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Wichtige Förderprogramme: Darlehen IB.SH Immo Eigentum, Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen, Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
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Zuständige Bank: Thüringer Aufbaubank
Wichtige Förderprogramme: Eigenwohnraum – Modernisierung, Thüringer Familienbaudarlehen, Sanierungsbonus
Kommunen gewähren ein breites Spektrum an Förderung beim Hauskauf
Auch auf kommunaler Ebene sind Fördermöglichkeiten gegeben. Viele Städte und Gemeinden legen besonderen Wert auf Familienförderung beim Hauskauf. Dabei sind sowohl zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und subventioniertes Bauland möglich, ebenso Entlastungen bei anderen städtischen Einrichtungen wie Kindergartenkosten. Es ist ratsam frühzeitig bei der Stadt anzufragen, denn die Fördertöpfe sind begrenzt und nur so lange das jährliche Budget noch verfügbar ist, können Sie auch Förderung abrufen.
Weitere Möglichkeiten zur Förderung beim Hausbau
Die Kirche bietet Grundstücke mit Erbbaurecht an
Auch die Kirchen stellen Fördermöglichkeiten zum Immobilienkauf bereit. Günstige oder sogar zinslose Darlehen sind eine Option. Ebenso besitzen die Kirchen oft Land und bieten Grundstücke mit Erbbaurecht an. Das bedeutet, dass Sie zwar ein Haus bauen oder kaufen, aber das Grundstück, auf dem das Haus steht, Ihnen nicht gehört – Sie müssen kein Grundstück finanzieren. Sie erwerben lediglich das Recht, das Grundstück für eine bestimmte Vertragslaufzeit zu nutzen und zahlen dem Besitzer den sogenannten Erbbauzins – also einen monatlichen Betrag für die Nutzung des Grundstücks. Einige Kirchen gewähren Vergünstigungen auf den zentral gesteuerten Erbbauzins.
Es lohnt sich also, bei Ihrer Landeskirche oder dem Bistum nachzufragen, welche Fördermöglichkeiten Ihnen beim Immobilienkauf vonseiten der Kirche zur Verfügung stehen.
Denkmalschutz
Wenn Sie eine bestehende Immobilie kaufen und diese unter Denkmalschutz steht, können Sie neben der KfW Förderung beim Hausbau und den BAFA-Zuschüssen auch eine Steuerförderung der Modernisierungsarbeiten bekommen. Damit erhalten Sie also indirekt Zuschüsse für denkmalgeschützte Häuser. Über eine Zeit von 10 Jahren können Sie die Kosten für die Modernisierung mit 9 % von der Steuer abschreiben.
Voraussetzung ist jedoch, dass die modernisierten Bereiche tatsächlich unter Denkmalschutz stehen und die Kosten in den ersten 3 Jahren nicht mehr als 15 % des Kaufpreises überschreiten. Um sich die Steuerersparnis zu sichern, sollten Sie sich vor den Modernisierungsarbeiten eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde geben lassen, um sicherzustellen, dass die Abschreibung in Ihrer Steuererklärung auch akzeptiert wird. Hierzu lassen Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater informieren.