Grundstückskaufvertrag: Mustervertrag, Kosten und Checkliste
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In einem Grundstückskaufvertrag werden alle relevanten Einzelheiten zum Kauf eines Grundstückes festgelegt. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum am Grundstück auf den Käufer zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den festgelegten Kaufpreis zu bezahlen. Ein Grundstückskaufvertrag muss nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) notariell beurkundet sein. Auch nachträgliche Veränderungen des Vertrages müssen vom Notar beurkundet werden.
Ein Grundstückskauf ist ein komplexes Vorgehen, bei dem mehrere Gesetze und Vorschriften beachtet werden müssen. Außerdem wird der Kaufvertrag für ein Grundstück erst rechtswirksam, wenn alle notwendigen Vollmachten und Genehmigungen vorliegen. Der Notar ist dafür zuständig, diese Genehmigungen einzuholen. Und nur der Notar kann die Umschreibung des Grundbuches beim Grundbuchamt veranlassen.
Hier finden Sie ein Muster für einen Grundstückskaufvertrag als PDF-Download. Dieses Muster ist nicht vollständig oder verbindlich. Der Mustervertrag gibt Ihnen aber einen Überblick, wie ein Kaufvertrag für ein Grundstück aussehen kann. „Jeder Notar ist bei der Gestaltung seiner Verträge vollkommen frei und lediglich an die rechtlichen Vorgaben gebunden“, betont Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer. „In der Praxis verwendet jeder Notar in aller Regel eigene Formulierungen, auf deren Grundlage er seine Verträge an den jeweiligen Einzelfall anpasst.“ Der vorliegende Beispielvertrag dient daher lediglich der Orientierung und kann eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.
Download: Grundstückskaufvertrag Mustervorlage als PDF-Datei.
Effektiver Jahreszins p.a.:3,07 %
Fester Sollzins p.a.:3,01 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:81.974,68 €
Monatliche Rate:1.267,50 €
Restschuld:229.874,68 €
Gesamtlaufzeit:30 Jahre und 5 Monate
Anzahl der Raten:365
Gesamtbetrag:461.444,57 €
Effektiver Jahreszins p.a.:3,51 %
Fester Sollzins p.a.:3,43 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:93.546,23 €
Monatliche Rate:1.377,50 €
Restschuld:228.246,23 €
Gesamtlaufzeit:28 Jahre und 11 Monate
Anzahl der Raten:347
Gesamtbetrag:477.956,78 €
Effektiver Jahreszins p.a.:3,52 %
Fester Sollzins p.a.:3,45 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:93.808,67 €
Monatliche Rate:1.380,00 €
Restschuld:228.208,67 €
Gesamtlaufzeit:28 Jahre und 11 Monate
Anzahl der Raten:347
Gesamtbetrag:478.320,71 €
Effektiver Jahreszins p.a.:3,62 %
Fester Sollzins p.a.:3,53 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:96.431,54 €
Monatliche Rate:1.405,00 €
Restschuld:227.831,54 €
Gesamtlaufzeit:28 Jahre und 8 Monate
Anzahl der Raten:344
Gesamtbetrag:481.927,11 €
Die meisten Immobilienkaufverträge sehen ähnlich aus, trotzdem unterscheiden sie sich in einzelnen Formulierungen und im Umfang. Alle enthalten eine generelle Gliederung in mehrere Teilbereiche.
Um Ihnen einen detaillierten Überblick über den Inhalt eines Grundstückskaufvertrages zu geben, folgt eine ausführliche Beschreibung der vier Teilbereiche.
Ein Grundstück ist ein abgegrenztes Stück Land, das in das Grundbuch eingetragen ist. Es hat dort einen eigenen Bereich, in den meisten Fällen das Grundbuchblatt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 94, sind wesentliche Bestandteile „die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen“.
Auch wenn ein Notar Ihres Vertrauens für die Gestaltung des Kaufvertrages zuständig ist, können Sie selbst das Dokument überprüfen. Die folgende Checkliste zum Grundstückskauf zeigt Ihnen die wesentlichen Punkte, worauf Sie beim Grundstückskaufvertrag achten sollten.
Ein Grundstückskaufvertrag ist in den meisten Fällen ein umfangreiches Dokument. Zu diesem Thema tauchen oftmals die gleichen Fragen auf, die wir hier für Sie gesammelt haben.
Für die Kosten eines Grundstückskaufvertrages kommt in der Regel der Käufer auf. Ist das nicht im Vertrag festgeschrieben, gilt eine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 448), nach der der Käufer die Beurkundung und damit die Notarkosten zu zahlen hat. Hinzu kommen die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch. Die Höhe der auftretenden Kosten hängen vom Einzelfall ab und sind damit sehr unterschiedlich. Als Faustregel gilt dabei, dass sie ungefähr 1,5 % des Kaufpreises ausmachen.
Nachdem der Grundstückskaufvertrag vom Notar beurkundet wurde, erhalten der Verkäufer und der Käufer eine Abschrift. Außerdem erhält das Finanzamt ein Exemplar, um die Grunderwerbssteuer festzulegen. Falls der Kaufpreis finanziert wird, bekommt auch die Bank des Käufers eine Abschrift. Das Original des Vertrages bleibt beim Notar.
Ein Grundstückskaufvertrag ist rechtswirksam, also einklagbar, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Allerdings ist der Käufer mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag noch nicht Eigentümer des Grundstücks. Das wird er erst mit der Umschreibung im Grundbuch, die der Notar veranlasst.
In einem Grundstückskaufvertrag kann ein freiwilliges Widerrufsrecht hineingeschrieben werden. Dann besteht für den Verkäufer und für den Käufer die Möglichkeit in einem bestimmten Zeitraum den Vertrag zu widerrufen. Darüber hinaus besteht ein Rücktrittsrecht für beide Parteien. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Verkäufer absichtlich schon länger bekannte Mängel am Grundstück verschwiegen hat.
Mit einem Kaufvorvertrag bei einem Grundstück bieten sich beide Vertragsparteien, Verkäufer und Käufer, ein Stück Sicherheit. Beide Seiten verpflichten sich, die Immobilie an die jeweils andere Seite zu verkaufen bzw. von ihr zu kaufen. Ein Vorvertrag ist für Sie als Käufer sinnvoll, wenn die Baufinanzierung bereits gesichert ist, der Hauptvertrag aber noch nicht unterschrieben ist. Er enthält alle wesentlichen Punkte des Grundstückkaufvertrages wie den Preis und das Kaufdatum. Auch der Kaufvorvertrag muss wie der endgültige Kaufvertrag für das Grundstück notariell beurkundet sein, da er sonst nicht rechtswirksam ist.