Neue Fenster: Kosten und staatliche Förderung

Neue Fenster helfen beim Ener­gie­sparen, er­höhen den Schall­schutz und sorgen für mehr Sicher­heit. Wir be­schrei­ben, wann sich neue Fenster für Immo­bilien­be­sitzer loh­nen, was sie kos­ten, welche Fens­ter vom Staat ge­för­dert werden und was Sie als Ver­mie­ter auf die Mie­ter um­le­gen dürfen.

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Was kosten neue Fenster mit Einbau?

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 13.08.2024

Es entstehen beim Austauschen und Erneuern der Fenster Kosten von ca. 400–1.000 € pro Quadratmeter. Vor­aus­ge­setzt, es han­delt sich um keine Son­der­maße. Das geht aus einer Stu­die des Fach­ver­bandes Fens­ter und Fassade und den aktu­ellen An­ge­boten meh­re­rer großer Fens­ter­lie­fe­ran­ten hervor. Die Preise für neue Fens­ter mit Ein­bau setzen sich aus ver­schie­denen Fak­to­ren zusammen.

  • Ausbau und Entsorgung der alten Fenster: ca. 50–100 €/qm
  • Anschaffungspreis der neuen Fenster: ca. 275–900 €/qm
  • Montage und Einbau: ca. 100–150 € pro Fenster

Von diesen Durchschnittszahlen aus­ge­hend kos­ten neue Fens­ter für ein Ein­fa­milien­haus mit Roll­la­den und mit Ein­bau meh­re­re tau­send Euro. Fällt Ihre Wahl auf b­eson­ders ener­gie­effi­ziente und ein­bruch­siche­re Fens­ter, kann eine In­ves­ti­tion bis zu 10.000 € und mehr not­wen­dig werden.

Es handelt sich bei den Zahlen um un­ge­fähre Werte. Neue Fens­ter sind sehr un­ter­schied­lich in der Bau­weise, der be­nö­tig­ten Fens­ter­fläche, beim Mate­rial und beim Auf­wand für den Aus­bau der alten Fenster. Außer­dem lassen sich bei einem Fens­ter­tausch die Kos­ten für Hand­wer­ker nicht pau­schal an­ge­ben, da sie regio­nal weit aus­ein­ander­gehen. Die realen Kos­ten für neue Fens­ter in einem Haus oder einer Woh­nung sind daher indi­vidu­ell sehr verschieden.

Wie finanziere ich neue Fenster?

Bei einem Investitionsbedarf von mehreren tausend Euro kommt ein Moder­ni­sie­rungs­kre­dit für neue Fens­ter in­fra­ge, der auch Sa­nie­rungs­kre­dit ge­nannt wird. Dabei han­delt es sich um einen Ver­brau­cher­kre­dit, der zweck­ge­bun­den ist und nur an Im­mo­bilien­be­sit­zer ver­geben wird. Zweck­ge­bun­den be­deu­tet, dass Sie den Kredit nur für den zuvor an­ge­ge­be­nen Zweck nut­zen dür­fen. In diesem Fall für neue Fens­ter. Sie er­hal­ten vom Kre­dit­ge­ber die volle Sum­me und zah­len den Kredit in­klu­sive Kre­dit­zin­sen in einem fest­ge­leg­ten Zeit­raum zurück.

Folgendes Beispiel zeigt, was ein Kre­dit für neue Fens­ter über 10.000 € kostet.

So viel kostet ein Sanierungskredit über 10.000 €

Kredithöhe

10.000 €

Laufzeit

5 Jahre

effektiver Jahreszins

5,89 %

Monatsraten

192,11 €

Kreditkosten gesamt

1.526,60 €

Quelle: Vergleich.de, Ratenkredit Vergleich, Stand: 13.08.2024


Ihre Kosten für neue Fenster redu­zie­ren sich, wenn Sie eine staat­li­che För­de­rung in An­spruch neh­men, die un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen für einen Fens­ter­tausch ge­währt wird. Wie hoch die För­de­rung aus­fällt, wo Sie sie er­hal­ten und was Sie da­für tun müssen, be­schrei­ben wir im fol­gen­den Ab­schnitt.

Wie hoch ist die staatliche Förderung bei neuen Fenstern?

Die Höhe der staatlichen Förderung rich­tet sich nach den ge­tä­tig­ten Aus­ga­ben für die neu­en Fens­ter und dem ge­nutz­ten För­der­pro­gramm. Dabei be­ste­hen drei Mög­lich­kei­ten.

  1. ein Zuschuss für eine einzelne Maßnahme
  2. ein Kredit im Rahmen einer Komplettsanierung eines Gebäudes
  3. ein Steuerbonus

Im Folgenden werden alle drei Va­ri­an­ten der staat­li­chen För­de­rung be­schrie­ben, die auch in­fra­ge kommen, wenn Sie Dach­fens­ter oder Keller­fens­ter aus­tauschen.

Welche Förderung gibt es 2024 als Zuschuss?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) bietet im Rah­men der Bun­des­för­de­rung für effi­zien­te Ge­bäu­de (BEG) bei Ein­zel­maß­nah­men an der Ge­bäu­de­hülle einen Zu­schuss in Höhe von 15 % der Aus­gaben. Vor­aus­ge­setzt wird, dass die neuen Fens­ter der Er­hö­hung der Ener­gie­effi­zienz die­nen und das In­ves­ti­tions­vo­lumen zwischen 2.000 und 60.000 € pro Wohn­ein­heit und Ka­len­der­jahr be­trägt. Der Zu­schuss kann um 5 % der Kos­ten er­höht werden, wenn der Fens­ter­tausch im Rah­men eines in­di­vi­du­ellen Sa­nie­rungs­fahr­planes (iSFP) durch­ge­führt wird.

Wie werden neue Fenster mit einem KfW-Kredit gefördert?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt einen Kredit zu güns­ti­gen KfW-Zinsen im Rah­men des Pro­gramms KfW 261. Dieses Pro­gramm un­ter­stützt die Sa­nie­rung eines kom­plet­ten Ge­bäu­des zu einem Ener­gie­effi­zienz-Haus. Diese KfW-För­de­rung be­in­hal­tet unter an­de­rem den Aus­tausch der Fens­ter und der Haus­tür mit einer maxi­ma­len Kre­dit­höhe bis zu 150.000 € je Wohn­ein­heit. Das Pro­gramm ent­hält außer­dem einen Til­gungs­zu­schuss bis maxi­mal 37.500 €. Dieser Til­gungs­zu­schuss re­du­ziert die Kre­dit­summe und damit den zu­rück­zu­zah­len­den Betrag.

Wie kann man neue Fenster von der Steuer absetzen?

Sie können Kosten, die bei einer ener­ge­ti­schen Sa­nie­rung ent­ste­hen, bis zu 20 % steu­er­lich ab­set­zen. Bei Aus­ga­ben für neue Fens­ter von z. B. 12.000 € sind das 2.400 €. Vor­aus­set­zun­gen sind:

  • Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen.
  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.
  • Die Arbeiten müssen von einem Fach­be­trieb durch­ge­führt werden.
  • Sie benötigen eine Bescheinigung des Fach­be­trie­bes oder eines Ener­gie­be­ra­ters, dass die Ar­bei­ten den ge­setz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen ent­sprechen.

Sie setzen die Ausgaben für neue Fens­ter über 3 Jahre in Ihrer Steuer­er­klä­rung ab. Sollten Sie sich dafür ent­schei­den, können Sie aber keine För­der­gel­der vom BAFA oder von der KfW nutzen. Rech­nen Sie mit Ihrem Steuer­be­ra­ter durch, wel­che Vari­ante sich in Ihrem Fall lohnt.

Regionale Förderprogramme nutzen

Neben der bundesweiten staatlichen För­de­rung be­ste­hen wei­tere För­der­pro­gramme ein­zel­ner Bun­des­län­der, wie z. B. das „Ener­gie­effi­zienz­dar­lehen“ in Nie­der­sachen oder „Wohn­raum mo­der­ni­sieren“ in Berlin. Er­kun­digen Sie sich bei der zu­stän­digen In­ves­ti­tions­bank Ihres Bun­des­landes.

Häufige Fragen zum Thema Fenster tauschen

  • Unter bestimmten Voraussetzungen geht das. Soll­ten Sie alte Fens­ter re­pa­rie­ren, weil sie kaputt, wasser­durch­läs­sig oder morsch sind, han­delt es sich um eine In­stand­set­zung. Dafür ist der Ver­mie­ter zu­stän­dig und die Kos­ten dür­fen nicht auf die Mieter um­ge­legt werden. Anders sieht es bei einer Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nahme aus, die der Wohn­wert­ver­besse­rung dient oder eine Ener­gie­spar­maß­nahme dar­stellt. Dann dürfen Sie als Ver­mie­ter seit 2019 bis zu 8 % der ent­stan­de­nen Mo­der­ni­sie­rungs­kos­ten auf die Jah­res­mie­te um­le­gen. Bei einer In­ves­ti­tion in Höhe von 10.000 € sind das 800 €, die der Mie­ter pro Jahr mehr be­zah­len muss.

    In der Praxis gehen Instandsetzung und Mo­der­ni­sie­rung häu­fig in­ein­ander über, weil bei einer Re­pa­ra­tur oft mo­der­ne und damit ener­gie­effi­zien­te Fens­ter ein­ge­setzt werden, die hel­fen Ener­gie zu sparen. In die­sem Fall müssen Sie als Ver­mi­ter die fik­ti­ven Re­pa­ra­tur­kos­ten von den um­lage­fähi­gen Mo­der­ni­sie­rungs­kosten ab­ziehen.

  • Es lässt sich nicht eindeutig fest­legen, welche Fens­ter im Neu- oder Alt­bau die bes­ten sind. Grund­sätz­lich wird zwi­schen drei ver­schie­de­nen Ma­te­ri­ali­en für den Rah­men un­ter­schie­den: Holz, Kunst­stoff und Alu­mi­nium. Jedes Ma­te­rial hat Vor- und Nach­teile. So bie­ten Holz­fens­ter einen hohen Schall­schutz, sind aber nicht sehr witte­rungs­be­stän­dig. Fenster aus Alu­mi­nium sind pfle­ge­leicht, aber bei der Wär­me­däm­mung nicht erste Wahl.

    Fenster unterscheiden sich auch in der Art der Ver­gla­sung. Sie können ein­fach, zwei­fach oder drei­fach ver­glast sein. Außer­dem müssen Sie beim Fens­ter­kauf zwischen Iso­lier­glas, Wärme­schutz­glas, Sicher­heits­glas, Brand­schutz­glas und wei­teren Sor­ten wählen. Welches Fens­ter für Ihre Wün­sche und Ihr Bud­get das Bes­te ist, er­gibt sich beim Ge­spräch im Fach­handel.

  • Neue Fenster lohnen sich in vielen Fällen, wenn die bis­he­ri­gen Fens­ter äl­ter als 20–30 Jahre und z. B. nur ein­mal­ver­glast sind. Dann ist die Energie-Effizienz sehr nie­drig, es ent­ste­hen hohe Heiz­kos­ten und der Schall­schutz ist wenig effek­tiv. Ins­be­son­dere Fenster, die vor 1995 ver­baut wurden, ent­spre­chen aus heu­ti­ger Sicht nicht mehr den Stan­dards für Wärme­schutz.

    Auch nach dem Einbau einer mo­der­nen Hei­zung können sich neue Fens­ter loh­nen, da an­sons­ten bei schlecht iso­lie­ren­den, al­ten Fens­tern zu viel Wär­me­ener­gie ver­lo­ren geht. Be­nöti­gen Sie Be­ra­tung, ob bei Ihnen ein Fens­ter­tausch not­wen­dig ist, wenden Sie sich an die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­braucher­zen­trale oder an einen Fens­ter­händ­ler in Ihrer Region.

  • Neue Fenster bieten eine hohe Wär­me­däm­mung und hel­fen dabei, Heiz­kos­ten zu sparen. Ver­schie­dene Stu­dien gehen von einer Er­spar­nis von meh­re­ren hun­dert Euro pro Jahr aus, je nach­dem für welches Fens­ter­ma­te­rial Sie sich ent­schei­den. Da seit 2022 in­fol­ge der Ener­gie­krise und der In­fla­tion die Preise für Brenn­stoffe wie Öl und Gas stark ge­stie­gen sind, er­höht sich auch das Ein­spar­poten­zial.

    Außerdem verstärken moderne, ein­bruch­siche­re Fens­ter die Sicher­heit in Ihrem Haus. Neue Fens­ter sorgen für einen besseren Schall­schutz, und mit dem Ein­bau einer barriere­freien Ter­ras­sen­tür ge­stal­ten Sie Ihr Haus alters­gerecht.

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