Der Renovierungskredit: Voraussetzungen, Zinsen und Vergleich

Die Tape­ten sind ver­gilbt und das Bad ist eine Zu­mu­tung: Wer sein Zu­hause wie­der auf Vorder­mann brin­gen will, kann mit einem Reno­vierungs­kredit Ab­hilfe schaf­fen. Wir zei­gen Ihnen, was sich hinter dem Be­griff ver­birgt und wie Sie güns­tig ihre Reno­vierung finan­zieren kön­nen.

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Was ist ein Renovierungskredit?

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 03.04.2024

Ein Reno­vierungs­kredit ist ein klassi­scher Raten­kredit. Es han­delt sich um einen Kre­dit, der nicht an den Be­sitz der Immo­bilie gekop­pelt ist – damit kommt er außer für Eigen­tümer auch für Mieter in Frage. Die Kondi­tio­nen ent­spre­chen aller­dings denen eines frei­en Raten­kredits. Das heißt, die Banken verlan­gen etwas höhe­re Zin­sen. Beson­ders nied­rige Zin­sen wie etwa bei einem Bau­kre­dit gibt es nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Renovieren, Modernisieren und Sanieren?

Für den Laien klingen die Begrif­fe Reno­vieren, Moderni­sieren und Sanie­ren gleich. Doch in der Praxis stecken hin­ter den Begrif­fen unter­schied­liche Bedeu­tun­gen, wenn auch mit Über­schnei­dun­gen. Der Unter­schied zu Moder­nisie­rung etwa ist, dass Sie mit der Reno­vierung den Wohn­wert erhal­ten, mit der Moder­nisie­rung aber den Wert der Immo­bilie erhö­hen.

  • Reno­vieren bedeu­tet Schön­heits­repara­turen aus­füh­ren, die dem Erhalt des Wohn­werts die­nen. Dazu zähl­en die klas­sischen Maler­arbei­ten genau wie der Kampf gegen Schimmel oder eine Erneuer­ung von Bad und WC.
  • Moder­nisie­ren sind Arbei­ten, die den Wert der Immo­bilie erhö­hen. Darun­ter fällt etwa eine moder­ne, effizien­te Heizungs­an­lage, die Däm­mung eines Gebäu­des oder der Ein­bau hochwer­tiger Wärme­schutz­fens­ter.
  • Sanie­ren bedeu­tet, dass die Immo­bilie vor einem drohen­den Wert­ver­lust be­wahrt wird und ernst­hafte Män­gel besei­tigt wer­den. Dazu zählt die Repa­ra­tur ei­nes un­dich­ten Daches oder das Ver­le­gen neuer Rohre und Wasser­lei­tun­gen.

Die unter­schied­lichen Defi­niti­onen der Begrif­fe wir­ken sich auch auf die Voraus­setz­ungen für Sie als Kredit­nehmer aus. Der Reno­vierungs­kredit ist ein Kre­dit für Jeder­mann, damit ist der Renovierungs­kredit auch für Mie­ter mög­lich – ein Moder­nisierungs­kredit oder ein Kredit für eine Sanie­rung rich­tet sich an die Besit­zer von Häu­sern und Woh­nun­gen.

Was kann ich mit einem Renovierungskredit bezahlen?

Sie sind beim Reno­vierungs­kredit völlig frei in der Verwen­dung, da es sich um einen klas­sischen Raten­kredit han­delt. Das heißt, Sie müs­sen der Bank keine Rechen­schaft über die am Ende tat­säch­liche Verwen­dung geben. Die Frage, was darf ich vom Kredit­be­trag kaufen?, müssen Sie sich nicht stellen. Den Reno­vierungs­kredit erhal­ten Sie zudem ohne Grund­buch­ein­trag. Wenn Sie also etwa 10.000 € für einen voll­stän­digen An­strich ihrer Woh­nung und das Ab­schlei­fen des Par­ketts ein­planen, können Sie auch noch 2.000 € zusätz­lich für einen neuen Fern­seher mit in den Kredit auf­nehmen – ein Ableh­nungs­grund für den Kredit ist das nicht.

Wie hoch sind die Zinsen für einen Renovierungskredit?

Die genauen Zinsen hän­gen von mehreren Fak­toren ab. Dazu gehört auch das aktu­elle Zins­niveau. Seit Mitte 2022 sind die Kreditzinsen gestiegen. Das liegt an der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank, die vom Juli 2022 bis September 2023 die Leitzinsen erhöht hat, um die hohe Inflation in Europa zu bekämpfen. So erhal­ten Sie einen Reno­vierungs­kre­dit über 10.000 € teil­weise für unter 7 % effek­tiven Jahres­zins, wobei die Kredit­zin­sen auch von Ihrer persön­lichen Boni­tät abhän­gen. Je bes­ser diese ist, desto gerin­ger ist das Aus­fall­risi­ko der Bank und des­to nied­riger sind die Zin­sen.

Die Zin­sen für den Reno­vierungs­kredit lie­gen üb­licher­weise etwas höher als etwa bei einem Moderni­sierungs­kredit. Dies er­gibt sich daraus, dass beim Moderni­sierungs­kredit die Immo­bilie mit als Sicher­heit einkal­kuliert wird. Dennoch finden Sie güns­tige Reno­vierungs­kre­dite. Mit unserem Kredit­rechner ermit­teln Sie in wenigen Schrit­ten die besten Ange­bote für die geplante Reno­vierung.

Wie bekomme ich einen Kredit, um eine Renovierung zu finanzieren?

Der einfachste Weg verläuft über unseren Kredit­rechner. Sie geben die benötigte Kredit­summe und die gewünsch­te Lauf­zeit des Reno­vierungs­kredites ein. Anschlie­ßend wer­den Sie zu unserem Raten­kre­dit Ver­gleich weiter­ge­lei­tet. Hier tra­gen Sie als Verwen­dung Reno­vie­rung ein – schon bekom­men Sie eine Über­sicht über die tages­aktuel­len Kondi­tio­nen und die bes­ten Ange­bote. Nun können Sie wäh­len. Bei ihrem Favo­riten in unse­rem Rech­ner machen Sie dann weite­re Detail­anga­ben etwa zur An­zahl der Kredit­nehmer, zu ihrem Job, Ein­kommen oder etwaigen Immo­bilien­besitz. Dann stellen Sie eine un­ver­bind­liche Kredit­an­frage und erhal­ten ein kon­kre­tes Ange­bot.

Voraussetzungen für einen Renovierungskredit

Für einen Reno­vierungs­kredit müssen Sie einige Vor­aus­setz­ungen erfül­len. Dazu gehö­ren:

  • Sie müssen voll­jährig sein.
  • Ihr Wohn­sitz und Ihr Konto müssen in Deutsch­land sein.
  • Sie sollten über ein mög­lichst regel­mäßi­ges Ein­kom­men verfü­gen, mit dem Sie die Monats­raten ab­decken kön­nen.
  • Ihr Job ist im besten Fall unbe­fris­tet.
  • Sie verfü­gen über eine gute Boni­tät und haben keine nega­tiven SCHUFA-Ein­träge.

Notwendige Unterlagen für einen Renovierungskredit

Um eine Reno­vierung mit einem Kredit zu finan­zieren, müssen Sie dem Kredit­geber einige Unter­lagen vorlegen, an­hand derer er Ihre finan­zielle Situa­tion bewer­tet. Folgen­de Nach­weise werden für einen Reno­vierungs­kredit ver­langt.

  • Personal­aus­weis oder Reise­pass
  • bei Angestellten: Lohn- und Gehalts­ab­rech­nungen der letzten Monate, event. Konto­aus­züge
  • bei Rentnern: Renten­be­scheide
  • bei Selbst­ständigen und Freiberuf­lern: Steuer­be­scheide, betriebs­wirtschaft­liche Aus­wer­tung, Gewinn- und Verlust­rech­nung, Bilan­zen

Die Anfor­der­ungen können sich von Bank zu Bank unter­scheiden.

Wie hoch sollte mein Renovierungskredit sein?

Die Höhe des Reno­vierungs­kredits hängt von ihrem Pro­jekt ab. Viele Reno­vierun­gen las­sen sich mit weni­gen hundert Euro erle­digen. Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn Sie hand­werk­lich einiger­maßen geschickt sind und Arbei­ten selbst erle­digen kön­nen. Aber je umfas­sen­der die Arbei­ten werden und je länger die letzte Reno­vierung zurück­liegt, desto hö­her wer­den die Aus­gaben sein und können mehre­re tausend Eu­ro betra­gen.

Auf unserer Ratgeber­seite zu Renovierungs­kos­ten fin­den Sie aus­führ­liche Hin­weise und Bei­spie­le. Mit den dort ange­geben­en Durchschnitts­kos­ten lässt sich die Höhe Ihres Reno­vierungs­kredites ab­schät­zen und grob berech­nen.

Danach müssen Sie für die Reno­vierung eines 20 qm großen Wohn­zim­mers mit Maler­ar­bei­ten sowie der An­schaf­fung eines neuen Teppichs und eines neuen Sofas im Durch­schnitt ca. 3.000 € aus­geben. Wegen der regional stark unter­schied­lichen Hand­werker­preise lassen sich manche Ar­beiten aller­dings nur schwer pauschal bezif­fern. Der Bundes­ver­band deutscher Wohnungs­unter­nehmen empfiehlt pro Quadrat­meter Wohn­fläche pro Jahr bis zu 8 € für Reno­vierungs­kosten einzu­planen.

Lieber mehr als zu wenig

Gerade bei etwas älteren Immo­bilien zeigt sich oft erst im Ver­lauf der Reno­vierung Bedarf, noch zusätz­liche Arbei­ten zu machen. Brau­chen Sie einen Reno­vierungs­kredit für ein Haus, sollten Sie eben­falls groß­zügig rech­nen. Denn je mehr Fläche zur Verfü­gung steht, desto größer ist auch die Gefahr böser Über­raschun­gen.

Worauf sollte ich achten, wenn ich eine Renovierung finanziere?

Über die grund­sätz­lichen Eckdaten des Kredites wie die Höhe und die Monatsraten hinaus beste­hen wei­tere Zusatz­optio­nen, die Sie im Kredit­ver­trag fest­legen kön­nen.

  • Laufzeit

    Orien­tieren Sie sich bei der Lauf­zeit des Reno­vierungs­kredits an der Zeit­spanne bis zur nächs­ten Reno­vierung. Auf keinen Fall sollte der Kredit länger laufen, als Sie die nächsten Arbei­ten an ihrem Zuhau­se erwar­ten. Wenn Sie beispiels­weise ihre Wohn­räume neu tape­zieren und strei­chen las­sen, sollte der Kredit nach 5 Jahren getil­gt sein. Denn dann sind in einem Haus die nächs­ten Reno­vierun­gen zu erwar­ten. Hal­ten Sie also die Lauf­zeit in einem Zeit­rah­men von 3, 4 oder maxi­mal 5 Jahren.

  • Eine wichtige Rege­lung ist ein Sonder­til­gungs­recht. Falls durch einen Gehalts­bonus, eine Schen­kung oder Erb­schaft uner­war­tet freies Kapi­tal ent­steht, kön­nen Sie so den Reno­vierungs­kredit schnel­ler til­gen. Damit fällt die monat­liche Belas­tung frü­her weg. Ach­ten Sie aber da­rauf, dass die Sonder­til­gung bei ihrem gewünsch­ten Kredit­insti­tut kosten­los ist – Banken verlan­gen immer wieder eine Vorfällig­keits­entschä­digung.

  • Für einige Kredit­nehmer kann auch eine Raten­pause eine sinn­volle Option sein. Wer von Arbeits­losig­keit oder Kurz­ar­beit bedroht ist oder als Selbst­stän­diger stark schwan­ken­de Ein­nahmen hat, kann mit der Raten­pause pre­käre Pha­sen über­brücken.

  • Manche Kredit­insti­tute ver­su­chen ihren Kunden im Zusammen­hang mit einem Kre­dit auch eine Rest­schuld­versich­erung zu ver­kau­fen. Diese ist aller­dings in vielen Fäl­len über­flüssig – so auch bei Reno­vierungs­kredi­ten. Sie lohnt sich in der Regel bei hohen Kredi­ten mit sehr langen Lauf­zei­ten, wie z. B. bei einer Immo­bilien­finan­zierung.

Welche Förderungen gibt es bei Renovierungskrediten?

Die Reno­vie­rung fällt nicht in die klas­sischen staat­lichen Förder­pro­gramme, diese grei­fen vor allem bei Sanie­rung oder Moder­nisierung etwa für mehr Energie­effi­zienz einer bestehen­den Immo­bilie. Einen Reno­vierungs­kredit gibt es bei der staat­lichen Förder­bank KfW (Kreditanstalt für Wieder­auf­bau) nicht. Eben­so wenig einen staat­lichen Reno­vierungs-Zu­schuss.

Eine Aus­nahme bildet aller­dings eine KfW-Förder­ung, die sich im Bereich der Reno­vierung bewegt. Das KfW-Pro­gramm 159 heißt Alters­ge­recht um­bauen. Es rich­tet sich nicht nur an Senio­ren. Alle Alters­grup­pen sollen mit dem Pro­gramm die Mög­lich­keit bekom­men, ihren Wohn­be­reich barriere­frei zu gestal­ten. Damit kann etwa das Bad so umge­baut werden, dass Barrie­ren verschwin­den. Als Kre­dit aus­bezahlt werden bis zu 50.000 € pro Wohn­ein­heit.

Auch Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung werden über das Pro­gramm mit der Kredit­nummer 455-B mit einem Zu­schuss bis zu 6.250 € geför­dert.

Gibt es einen Renovierungskredit ohne SCHUFA?

Nein, jede deutsche Bank ist ver­pflich­tet vor der Ver­gabe eines Kre­dites die Kredit­würdig­keit des Kredit­neh­mers zu über­prü­fen. Dazu ge­hört auch die Ab­frage bei einer Aus­kunf­tei wie der SCHUFA. Einige aus­länd­ische Ban­ken bieten Kredite ohne SCHUFA. Diese sind aber mit hohen Zin­sen ver­bun­den, was den Kre­dit sehr teuer macht.

Bei den meisten Kredit­nehmern spielt der SCHUFA-Ein­trag keine Rol­le. Nach An­ga­ben der Aus­kunf­tei liegen zu über 90 % der erfass­ten Perso­nen nur posi­tive Infor­matio­nen vor.

Was sind Alternativen zum Renovierungskredit für Immobilienbesitzer?

Wenn Sie eine Reno­vierung finan­zieren wollen, muss es nicht unbe­dingt ein Reno­vierungs­kredit sein. In bestimm­ten Fällen sind andere Vari­anten mög­lich:

  • Der Moder­nisierungs­kredit: Die Kondi­tionen für diesen Kredit sind in der Regel etwas güns­tiger. Aller­dings bekom­men nur die Immo­bilien­be­sitzer Moder­nisierungs­kredite. Mietern stehen sie nicht zur Verfü­gung. Außer­dem ist der Moderni­sierungs­kredit streng zweck­ge­bunden. Eine zusätz­liche Anschaf­fung gleich in dem Kredit mit abzu­wickeln geht nicht.
  • Der Wohnkredit: Diese Alter­na­tive ist nicht zweck­ge­bunden. Die Banken gewähren Ihnen hier Kredite im vier- bis fünf­stel­ligen Bereich, um Sanierun­gen oder Moder­nisierun­gen durch­zu­führen. Mietern steht dieser Kredit eben­falls nicht offen. Ein Vorteil dieses Kredits für Eigen­tümer ist, dass kein Eintrag ins Grund­buch nötig ist.
  • Die Baufinan­zierung: Bei einer Bau­finan­zierung erhalten Sie von den Banken die güns­tig­sten Zin­sen. Aller­dings ist sie für große Vor­haben rund um ihren Be­sitz gedacht, das könnte etwa ein Anbau an eine beste­hen­de Immo­bilie sein. Für die klassi­schen, regel­mäßigen Reno­vierungs­arbei­ten bie­tet sich die Bau­finan­zierung nicht an.

Sind Renovierungskosten von der Steuer absetzbar?

Ja, dafür müssen Sie aller­dings einige Voraus­setz­ungen erfül­len und dür­fen auch nur in einem begrenz­ten Rah­men die Beträ­ge ansetz­en. Für das Abset­zen kommen etwa Maler- und Tapezier­ar­beiten oder die Er­neuer­ung der Böden in Fra­ge. Das können Sie aller­dings nur bei von Hand­wer­kern durch­ge­führ­ten Arbei­ten. In der Steuer­erklä­rung kön­nen Sie die vom Hand­werker verlang­ten Arbeits­kos­ten, des­sen Fahrt­kosten sowie Miet­kos­ten für Arbeits­geräte ange­ben. Das Mate­rial wie Far­be oder Flie­sen hinge­gen nicht. Ins­ge­samt können Sie bis zu 20 % ihrer Rech­nung in der Steuer­er­klä­rung auf­füh­ren, maxi­mal aber nur 1.200 € im Jahr. Absetz­en kön­nen Immo­bilien­besit­zer und auch Mie­ter.

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