Kann ich Handwerker von der Steuer absetzen?
Ja, als Privatperson werden die Kosten als Erstattung direkt von dem zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen. Als Vermieter können Sie Handwerkerleistungen als Werbungskosten der Vermietung absetzen, sodass sich die zu versteuernden Mieteinkünfte verringern.
Als Eigentümer Handwerkerleistungen absetzen
Das Finanzamt sieht Steuergutschriften für „haushaltsnahe Aufwendungen“ vor. Handwerkerkosten zählen dabei als eigene Kategorie. Grundsätzlich lassen sich 20 % der Arbeitskosten absetzen, allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 €. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Wichtig ist, dass die Handwerker in einer vom Eigentümer selbst genutzten Immobilie arbeiten und dass sie dabei nicht etwas Neues schaffen. Es gelten nur Arbeiten, die zur Renovierung, Sanierung oder Instandhaltung beitragen.
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Als Mieter den Handwerker von der Steuer absetzen
Sie möchten Ihre Wohnung streichen lassen oder eine Tür ersetzen? Auch wenn Sie nur zur Miete wohnen, können Sie Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt sowohl für selbst beauftragte Handwerker, aber auch für Kosten, die Teil der Nebenkosten sind. Lässt Ihr Vermieter Sie (anteilig) etwa für Hausmeister oder Gärtner zahlen, können Sie diese Kosten ebenfalls mit 20 % und bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 € geltend machen. Dafür müssen die Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sein oder Sie fragen Ihren Vermieter nach der Rechnung.
Handwerkerkosten absetzen als Vermieter
Als Vermieter bekommen Sie zwar keine Steuergutschrift, allerdings können Sie Handwerkerkosten als Werbungskosten für Ihre Mietwohnung von der Steuer absetzen. Dabei reduziert sich die Summe Ihrer Mieteinnahmen, die versteuert werden muss. Renovierungs- und Instandhaltungskosten können Sie noch im selben Jahr absetzen. Bei großen Projekten sollten Sie beim Finanzamt nachfragen, ob es die Handwerkerkosten zu den Herstellungskosten zählt. Dann müssen Sie die Kosten für die Handwerkerleistungen auf mehrere Jahre verteilen, meist sind es 10 Jahre.
Welche Handwerkerkosten kann ich steuerlich absetzen?
Grundsätzlich müssen Sie Handwerker für Renovierungen, Instandsetzungen, Reparaturen, Modernisierungen oder Sanierungen beauftragt haben, um die Kosten bei der Steuer absetzen zu können. Hier lohnt es sich etwa, wenn Sie ein altes Haus sanieren. Neubauten zählen nicht – auch nicht, wenn Sie nach dem Einzug in Ihr neues Haus noch Restarbeiten erledigen lassen. Allerdings werden Flächenerweiterungen wie ein neuer Wintergarten oder ein Anbau steuerlich begünstigt.
Absetzbar sind z. B.:
- Arbeitskosten des Fliesenlegers, der das Bad neu gefliest hat
- Arbeitskosten des Technikers, der den Geschirrspüler repariert hat
- Arbeitskosten des Maurers, der am neuen Wintergarten beteiligt war
- Arbeitskosten des Architekten, der den Ausbau des Dachgeschosses betreut hat
Versicherer und Finanzamt ticken ähnlich
Einen guten Überblick darüber, welche Geräte man zu Hause mit Steuerabzug reparieren lassen kann, bietet die Hausratversicherung. Versicherbare Geräte lassen sich im Falle einer Reparatur auch steuerlich absetzen.
Nicht absetzbar sind Gutachterleistungen, etwa für ein Bodengutachten oder Immobiliengutachter. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Beauftragen Sie z. B. einen Statiker, weil Sie ein neues Fenster planen, dann steht dieser Auftrag in Zusammenhang mit einem Sanierungsprojekt und kann als einheitliche Handwerkerleistung abgesetzt werden. Auch Instandhaltungsleistungen wie die Prüfung des Rückschlagventils oder der jährliche Besuch vom Schornsteinfeger sind absetzbar.
Welcher Teil der Handwerkerkosten darf in die Steuererklärung?
Nicht die gesamte Rechnung des Handwerkers lässt sich steuerlich absetzen. Materialkosten müssen Sie ausklammern.
Es zählen ausschließlich:
- Lohnkosten
- Fahrtkosten und
- Kosten für gemietete Arbeitsgeräte.
Achten Sie darauf, dass die einzelnen Posten auf der Handwerkerrechnung korrekt ausgewiesen sind, ansonsten können Sie eine neue Rechnung anfordern. Wichtig ist auch, dass die Arbeiten bei Ihnen zu Hause stattgefunden haben. Wenn der Tischler z. B. Teile einer Einbauküche in seiner Werkstatt baut, können Sie diesen Part seiner Arbeit nicht steuerlich geltend machen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Handwerkerkosten absetzen?
Ob Eigentümer, Mieter oder Vermieter: Grundsätzlich gelten einige Voraussetzungen, um Handwerkerkosten bei der Steuer angeben zu können. Dazu zählen:
- Die Rechnung stammt von einem selbstständigen Handwerksbetrieb (Eigenleistungen oder die von Freunden zählen nicht).
- Sie haben die Rechnung per Banküberweisung bezahlt (keine Barzahlung!).
- Die Arbeiten fanden vor Ort statt und nicht z. B. in der Werkstatt des Handwerkers.
- Die Handwerkerleistungen haben Sie für eine bestehende Immobilie bestellt, nicht für einen Neubau.
- Als Eigentümer handelt es sich bei Ihrer Immobilie um ein Eigenheim oder eine Ferienwohnung, die Sie selbst nutzen.
Für die Steuererklärung zählt immer das Kalenderjahr, in dem Sie die Handwerkerkosten überwiesen haben. Angenommen, Sie haben im Dezember 2021 das Wohnzimmer streichen lassen und die Rechnung kurz nach Weihnachten bekommen. Überwiesen haben Sie aber erst im Januar 2022. Dann können Sie Malerkosten erst in Ihrer Steuererklärung für 2022 angeben. Tipp: Bei großen Rechnungen können Sie den Handwerker fragen, ob er Sie aufteilt. So können Sie die Überweisung u. U. in zwei verschiedene Kalenderjahre legen.
Wie viel der Handwerkerkosten bekomme ich von der Steuer zurück?
Als Privatperson (also als Eigentümer oder Mieter) können Sie 20 % der Arbeitskosten des Handwerkers steuerlich ansetzen. Maximal bekommen Sie so 1.200 € im Jahr zurück.
Musterrechnung zur Absetzung von Handwerkerkosten
Gesamtrechnung Malerarbeiten (davon Materialkosten 1.000 € nicht absetzbar) | 2.000 € |
davon Lohnkosten (absetzbar) | 1.000 € |
Steuerlich anrechenbarer Anteil | 20 % |
Steuererstattung | 200 € |
Weitere haushaltsnahe Aufwendungen
Neben Handwerkerkosten zählen auch haushaltsnahe Dienstleistungen (wie eine Putzhilfe oder eine Kinderbetreuung) und die Beschäftigung von Minijobbern in den Bereich haushaltsnahe Aufwendungen. Für alle drei Kategorien gibt es eigene Höchstgrenzen. Wenn Sie den Betrag für die Handwerkerkosten bereits ausgeschöpft haben, können Sie z. B. die Rechnung eines Gärtners auch den haushaltsnahen Dienstleistungen zuordnen.
Wo muss ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung angeben?
Für Handwerkerkosten gibt es die Kategorie „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ auf Seite 3 des Hauptvordrucks. Dort können Sie die kompletten Arbeitskosten von Handwerkern angeben, die Sie im entsprechenden Jahr überwiesen haben. Nachweise müssen seit 2017 – bis auf Einzelfälle – nicht mehr beigefügt werden.
FAQ zu Handwerkerkosten absetzen
Kann ich auch Handwerkerkosten im Rahmen einer KfW-Förderung absetzen?
Nein. Wenn Sie Ihre Immobilie sanieren oder modernisieren und dafür eine staatliche Förderung wie die KfW-Förderung bekommen, lassen sich Handwerkerkosten nicht zusätzlich absetzen.
Kann man Handwerkerkosten über mehrere Jahre absetzen?
Grundsätzlich müssen Handwerkerkosten für das Jahr in der Steuererklärung angegeben werden, in dem Sie auch die Rechnung bezahlt haben. Wenn der Handwerker sich darauf einlässt, dass Sie den Betrag in mehreren Raten über den Jahreswechsel bezahlen, können Sie die Kosten auf 2 Jahre verteilen. Als Vermieter haben Sie bei sehr großen Investitionen zudem die Möglichkeit, die Kosten wie beim Kauf der Immobilie auf mehrere Jahre zu verteilen.
Werden die maximal absetzbaren Handwerkerleistungen von mir und meinem Partner addiert?
Nein, der Höchstbetrag bei Handwerkerleistungen, die man in der Steuererklärung angeben kann, ist haushaltsbezogen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Verhältnis die Bewohner zueinanderstehen. Nur solange beide in jeweils eigenen Wohnungen leben, kann jeder Partner jeweils die Kosten bis 1.200 € geltend machen.
Bei Ehe- oder Lebenspartnern werden die Kosten demjenigen zugerechnet, der sie bezahlt hat.