Kredit steuerlich absetzen
Unter bestimmten Umständen können Sie die Zinsen eines Kredits steuerlich absetzen. Erfahren Sie hier, für welche Kredite das gilt und was genau sich absetzen lässt.
Unter bestimmten Umständen können Sie die Zinsen eines Kredits steuerlich absetzen. Erfahren Sie hier, für welche Kredite das gilt und was genau sich absetzen lässt.
Ja, unter bestimmten Umständen können Sie Kredite steuerlich absetzen. So dürfen Sie einen Kredit in Ihrer Steuererklärung immer dann geltend machen, wenn Sie einen Zusammenhang mit erzielten Einkünften nachweisen können. Also etwa dann, wenn Sie als Selbstständiger oder Unternehmer Beträge in Wirtschaftsgüter investieren, die Sie brauchen, um Ihre Arbeitsleistungen zu erbringen oder um Einnahmen zu erzielen.
Absetzbar sind aber nur die Kreditzinsen, die Sie an die Bank zahlen. Die Kredittilgung steuerlich absetzen können Sie nicht. Der Tilgungsanteil Ihrer monatlichen Rate stellt für Ihren Kredit nämlich keine Investition dar und kann daher auch nicht versteuert werden. Es sind also nur die Kreditzinsen steuerlich absetzbar.
Kann man einen Kredit steuerlich absetzen? Ja. Aber muss man es auch? Nein, verpflichtet sind Sie als Kreditnehmer nicht, Ihre Kredite bei der Steuererklärung anzugeben. Der Grund ist, dass Ihre aufgenommenen Kredite sich nicht auf Ihr zu versteuerndes Einkommen auswirken.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Art von Krediten Sie unter welchen Umständen steuerlich absetzen können.
Wenn Sie das Auto rein für Ihre berufliche Selbstständigkeit nutzen – zum Beispiel, weil Sie im Außendienst tätig sind – und Sie das Auto über einen Kredit finanzieren, dann dürfen Sie die anfallenden Zinsen für den Kredit steuerlich geltend machen. Sie können den Autokredit dann also steuerlich absetzen. Komplizierter wird es, wenn Sie das Auto auch privat nutzen: In diesem Fall müssen Sie ein Fahrtenbuch führen und dürfen nur den Anteil geschäftlicher Fahrten steuerlich absetzen.
Einen Verbraucherkredit, den Sie für private Zwecke aufnehmen – etwa für eine neue Waschmaschine – können Sie nicht von der Steuer absetzen. Anders verhält es sich, wenn Sie beispielsweise einen neuen Computer für die Arbeit anschaffen: In diesem Fall können Sie die anfallenden Zinsen für Ihren Kredit steuerlich absetzen. Auch andere beruflich notwendige Investitionen – etwa in einen Schreibtisch, in ein Büro oder in einen beruflich bedingten Umzug, können Sie dem Finanzamt mitteilen, sofern Sie dafür einen Ratenkredit aufgenommen haben. Auch hier ist das Darlehen steuerlich absetzbar.
Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Reparaturen an einer vermieteten Immobilie vornehmen lassen und diese über einen Modernisierungskredit finanzieren. Auch in diesem Fall sind die Kreditzinsen steuerlich absetzbar, weil die Reparaturen dem Werterhalt der Immobilie dienen und somit Ihre zukünftigen Mieteinnahmen sichern.
Kann man den Kredit für den Hauskauf steuerlich absetzen? Ja, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten und für den Erwerb der Immobilie einen Kredit aufgenommen haben, können Sie die jährliche Summe der Zinsen für den Kredit in der Steuererklärung vollständig als Werbungskosten anführen. Sie können einen Immobilienkredit also steuerlich absetzen, wenn Sie die Immobilie als Kapitalanlage nutzen.
Wenn Sie allerdings selbst einen Teil der Immobilie bewohnen, dürfen Sie nur den Anteil der vermieteten Wohnfläche angeben. Auch Kreditzinsen, die im Zuge von Modernisierungsarbeiten anfallen, sind steuerlich absetzbar, sofern Sie den zu modernisierenden Wohnraum vermieten und nicht selbst nutzen. Und kann man auch einen KfW-Kredit steuerlich absetzen? Ja, unter der gleichen Bedingung, dass die Immobilie nicht selbst bewohnt wird.
Wenn Sie Wohnraum vermieten, aber auch selbst einen Teil der Immobilie nutzen, sollten Sie im Sinne der Transparenz fürs Finanzamt zwei getrennte Kredite aufnehmen: einen für die Eigennutzung und einen für den vermieteten Wohnraum.
Auch bei Studienkrediten und Bildungsdarlehen kann die Frage „Sind Kreditraten steuerlich absetzbar?“ mit Ja beantwortet werden. Beim KfW-Studienkredit ist die Rückzahlung zum Beispiel so geregelt, dass sie Zinsen steuerlich absetzbar sind. Davon ausgenommen ist aber die zinsfreie Studienhilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Master-BAföG kann dagegen teilweise in der Steuererklärung geltend gemacht werden, weil es als Einkommen deklariert wird.
Den Kredit steuerlich absetzen können Sie nicht, wenn es sich um einen Kredit für rein private Zwecke handelt. Das Finanzamt begründet diese Regel damit, dass private Ausgaben nicht der Einnahmensicherung dienen und auch keine notwendigen Investitionen in Ihre Aus- oder Weiterbildung darstellen.
Eine sehr seltene Ausnahme stellen Kredite dar, die für außergewöhnliche Belastungen vorgesehen sind: Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie im Zuge eines Unfalls dauerhaft im Rollstuhl sitzen und deshalb Umbaumaßnahmen an Ihrem Haus ergreifen müssen. Wenn Sie diese über einen Kredit finanzieren, dürfen Sie die damit einhergehenden Kreditzinsen ausnahmsweise absetzen. Sie müssen allerdings nachweisen, dass der Kredit zu diesem Zeitpunkt zwingend notwendig war.
Wie viel Sie im Einzelfall sparen können, wenn Sie einen Kredit steuerlich absetzen, lässt sich am besten an einem Rechenbeispiel aufzeigen: Eine Cafébetreiberin richtet ihren Laden neu ein und nimmt dafür einen Ratenkredit über 20.000 € auf. Von der Bank erhält sie das Angebot, den Kredit binnen 5 Jahren zu einem effektiven Jahreszins von 6,45 % zurückzubezahlen. Das tut sie in gleichbleibenden Monatsraten zu je 389,14 €. Am Ende erhält die Bank 23.348,40 € von ihr. Die angefallenen Kreditzinsen in Höhe von 3.348,40 € kann die Cafébetreiberin bei ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Die Zinsen für einen Immobilienkredit geben Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an. Bei einem ausschließlich beruflich genutzten Auto oder der Einrichtung eines Arbeitszimmers setzen Sie die Zinsen als Betriebsausgaben ab. Die Ausgaben werden dann in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Ausgabenseite erfasst.
Wichtig ist, dass Sie für jede Investition einen Nachweis in Form einer ordentlichen Rechnung anfügen, aus der genau hervorgeht, was im Detail angeschafft wurde.