Wie kann man SCHUFA-Einträge löschen lassen?
Wie kommt man aus der SCHUFA raus? Wenn Sie wissen möchten, ob die SCHUFA falsche Daten über Sie speichert und Sie diese löschen lassen wollen, können Sie sich an dieser Anleitung orientieren:
Schritt 1: Selbstauskunft anfordern
Um zu erfahren, welche Daten die SCHUFA zu Ihrer Person speichert, können Sie eine Selbstauskunft anfordern. Sie haben laut Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. Sie enthält detaillierte Angaben z. B. zu Ihren Bankkonten, Handyverträgen und bestehenden Krediten. Seit Juli 2023 können Sie außerdem über die App der SCHUFA-Tochter Bonify jederzeit und kostenlos Ihren Score abfragen.
Weitere Möglichkeit: Die SCHUFA-BonitätsAuskunft
Bei der BonitätsAuskunft handelt es sich um ein Dokument, das mit einem Zertifikat belegt, dass Sie ausschließlich positive Einträge bei der SCHUFA haben. Sie ist besonders zur Vorlage beim Vermieter geeignet, wenn Sie eine Wohnung suchen und enthält zusätzlich zum Zertifikat einen Orientierungswert und eine Übersicht über alle Informationen, die bei der SCHUFA gemeldet wurden. Diese Auskunft kostet 29,95 €.
zur SCHUFA-BonitätsAuskunft*
Schritt 2: SCHUFA-Einträge durchsehen
Sobald Sie eine Kopie Ihres Datensatzes von der SCHUFA erhalten haben, können Sie prüfen, ob alle aufgeführten Daten richtig sind – insbesondere solche, die negativ auf Sie zurückfallen. Achten Sie darauf, ob Daten falsch, veraltet oder unberechtigt sind.
Schritt 3: Offene Rechnungen begleichen
Wenn es tatsächlich noch offene Rechnungen gibt, die einen negativen Eintrag zur Folge hatten, begleichen Sie diese Rechnung so schnell wie möglich. Wenn die Forderung inzwischen schon bezahlt ist, erklären Sie dies dem Gläubiger schriftlich. Um der SCHUFA beweisen zu können, dass die Einträge beglichen oder verjährt sind, hilft es, entsprechende Zahlungsbelege aufzuheben.
Schritt 4: Löschung der Daten beantragen
Sie treten direkt an die SCHUFA heran, wenn Sie in der Selbstauskunft entdeckt haben, dass Ihr Name oder die Anschrift bei der Auskunftei falsch geführt werden – oder Sie mit einer anderen Person verwechselt wurden. Es empfiehlt sich, der SCHUFA gleich eine Frist zur Korrektur von 3 Wochen zu setzen. Folgender Musterbrief erleichtert es Ihnen, Ihren SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen:
Musterbrief zum Download
Im Falle grundloser oder unberechtigter Einträge müssen Sie sich an das entsprechende Gläubiger-Unternehmen wie dem Versandhaus oder dem Netzbetreiber wenden, um Ihren SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Ihm gegenüber gilt es zu beweisen, dass der negative Eintrag ungerechtfertigt ist, z. B. wenn Sie einen Fernseher auf Raten gekauft haben und die Raten schon bezahlt sind. Legen Sie dem Unternehmen entsprechende Zahlungsbelege vor oder weisen Sie nach, dass Mahnungen Sie nicht erreicht haben. Das Unternehmen muss den Irrtum dann der SCHUFA melden, damit diese den Eintrag auf Anordnung löscht. Zusätzlich sollten Sie sich mit den Unterlagen und Erledigungsvermerken auch selbst an die SCHUFA wenden.
Schritt 5: Bonität überprüfen
Lassen Sie sich nach Erledigung der beantragten Löschung und nach Ablaufen der entsprechenden Frist von der SCHUFA bestätigen, dass das Löschen der SCHUFA-Einträge tatsächlich erfolgt ist und Ihre Kreditwürdigkeit somit wieder hergestellt ist. Sobald Sie einmal auf den Fehler hingewiesen und diesen hinreichend belegt haben, sind sowohl das Gläubiger-Unternehmen als auch die Auskunftei dazu verpflichtet, die falsche Information zu löschen.
Welche SCHUFA-Einträge kann ich löschen lassen?
Manche SCHUFA-Einträge sind unberechtigt, weil sie falsch oder veraltet sind. In den folgenden Fällen können Sie Ihre SCHUFA-Einträge löschen lassen.
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Immer wieder kommt es vor, dass bei der SCHUFA Verbraucherdaten verwechselt werden, etwa weil zwei Personen den gleichen Namen oder die gleiche Anschrift haben. Dies kann dazu führen, dass SCHUFA-Einträge falsch zugeordnet werden. Z. B. wenn bei Ihnen eine Kontopfändung vermerkt ist, die nie stattgefunden hat. In diesem Fall sollten Sie den SCHUFA-Eintrag unbedingt löschen lassen.
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Fehlerhafte Angaben von Unternehmen oder Banken können dazu führen, dass Sie fälschlicherweise einen negativen SCHUFA-Eintrag kassieren: zum Beispiel, weil die Firma übersehen hat, dass eine vermeintliche offene Forderung längst von Ihnen beglichen würde. Es gibt dann keinen berechtigten Grund, warum das Unternehmen der SCHUFA eine negative Information zu Ihrer Person übermitteln dürfte.
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SCHUFA-Einträge haben unterschiedliche Löschfristen. Wenn Daten trotz abgelaufener Frist weiter abrufbar bleiben, haben Sie das Recht, sie löschen zu lassen. Ein Recht auf sofortige Löschung besteht beispielsweise, wenn Sie ein Konto bei der Bank haben löschen lassen, bei der SCHUFA aber noch Einträge zum entsprechenden Konto hinterlegt sind. Auch von Ihnen getätigte Kreditanfragen muss die SCHUFA löschen, und zwar nach 12 Monaten. Ebenso verhält es sich mit anderen Informationsabfragen, die Unternehmen über Sie eingeholt haben. Werden Einträge nicht fristgerecht gelöscht, dann können Sie den SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
Der Eintrag ist unberechtigt
Unberechtigt sind Einträge immer dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eintragung bei der SCHUFA nicht erfüllt wurden. Vielleicht haben Sie die Mahnungen eines Ratenkaufs gar nicht bekommen, weil sie an die falsche Postadresse gesandt wurden. Trifft dies zu, muss das Unternehmen den Eintrag bei der SCHUFA widerrufen – und die Auskunftei muss dann den SCHUFA-Eintrag löschen.
Was passiert, wenn ich einen negativen SCHUFA-Eintrag nicht löschen lasse?
Negative SCHUFA-Einträge können negative Auswirkungen für Sie haben: So könnte ein von Ihnen beantragter Kredit abgelehnt werden. Möglich ist auch, dass Sie aufgrund des negativen SCHUFA-Scores keinen neuen Handyvertrag erhalten oder eine von Ihnen präferierte Wohnung nicht mieten können. Im ärgsten Fall könnte Ihre Bank Ihnen die Dispokredite entziehen oder Kreditkarten sperren.
Wie lange dauert es, bis ein SCHUFA-Eintrag gelöscht wird?
Wie lange ist man in der SCHUFA mit falschen Einträgen? Wenn Sie das Löschen Ihrer SCHUFA-Daten erfolgreich beantragt haben, dauert es in der Regel einige Wochen, bis der Eintrag nicht mehr zu sehen ist.
Was kann ich tun, wenn der Antrag auf Löschung abgelehnt wird?
Wenn das Gläubiger-Unternehmen oder die SCHUFA die berechtigte Löschung eines Eintrags verweigert, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Er kann das Unternehmen oder die Auskunftei durch ein entsprechendes Schreiben noch mal mit mehr Nachdruck zur Löschung auffordern. Im Idealfall kann er dabei auch entsprechende Beweise vorlegen und eine einvernehmliche Klärung erreichen.
Zur Not kann ein Anwalt auch Klage einreichen, um den negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Darüber hinaus wird er prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Ihnen durch den Eintrag finanzielle Nachteile entstanden sind.
Wann wird ein SCHUFA-Eintrag automatisch gelöscht?
Typische Fragen sind: Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag? Wie lange steht man in der SCHUFA? Die Antwort: Die SCHUFA darf Ihre Daten teilweise über mehrere Jahre speichern. Maßgeblich ist immer die Erforderlichkeit. Für deren Prüfung gibt es Regelfristen. Die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten beträgt 3 Jahre. Abweichend davon gelten folgende Löschfristen der SCHUFA:
Fristen zur Löschung von SCHUFA-Einträgen
Eintrag | Frist zur Löschung |
Girokonto | sofort nach Auflösung |
Kreditkarte | sofort nach Kündigung |
Handyvertrag | sofort nach Kündigung |
Bürgschaft | sofort nach Kündigung |
Eigenauskunft | nach 1 Jahr |
Ratenkredit | 3 Jahre nach Rückzahlung |
Mahnbescheid | am Ende des 3. Jahres nach Tilgung |
verspätete Ratenzahlung | am Ende des 3. Jahres nach Tilgung |
Vollstreckung | am Ende des 3. Jahres nach Tilgung |
eidesstattliche Versicherung | am Ende des 3. Jahres nach Tilgung |
nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Girokonten | am Ende des 3. Jahres |
nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditkarten | am Ende des 3. Jahres |
nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilfunkverträgen | am Ende des 3. Jahres |
nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditverträgen | am Ende des 3. Jahres nach Tilgung |
Insolvenz | 6 Monate nach Beendigung des Verfahrens |
Sie können auch versuchen, einen Antrag auf vorzeitige Löschung bei der SCHUFA zu stellen, die Erfolgsaussichten sind aber gering.
Wann wird der SCHUFA-Eintrag nach einer Restschuldbefreiung gelöscht?
Die Löschung des entsprechenden SCHUFA-Eintrags erfolgt 6 Monate nach der Restschuldbefreiung. Diese Regelung gilt seit dem 23. März 2023. Bis dahin speicherte die SCHUFA die entsprechenden Angaben 3 Jahre lang. Sollte das nicht geschehen, lassen Sie diesen negativen SCHUFA-Eintrag löschen. Auch dazu können Sie unseren Musterbrief nutzen.
Was bedeutet Restschuldbefreiung? Eine Restschuldbefreiung stellt den letzten Schritt in einem Insolvenzverfahren dar. Zu diesem Zeitpunkt werden dem Schuldner alle dann noch offenen Schulden erlassen.
Warum ist die SCHUFA so wichtig?
Als eine von mehreren Auskunfteien sammelt die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) im großen Stil Wirtschaftsdaten von Verbrauchern. Die Daten bezeichnet man als SCHUFA-Einträge: Sie spiegeln das Zahlungsverhalten einer Person, z. B.
- wie schnell Sie bestellte Ware bezahlen,
- wie zuverlässig Sie Ihre Kredite bedienen und
- ob für Ihre Mobilfunkrechnung ein Dauerauftrag greift.
In Summe ergeben die gesammelten Daten Ihren persönlichen SCHUFA-Score, der Ihre Bonität beschreibt. Mit diesem können Banken, Unternehmen oder Vermieter checken, wie kreditwürdig Sie als Vertragspartner sind. Im besten Fall sind Ihre SCHUFA-Einträge positiv oder zumindest neutral.
Wie kann ich meine SCHUFA-Einträge verbessern?
Neben der Option, einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen, gibt es noch mehrere Möglichkeiten, um den SCHUFA-Score zu verbessern oder gut zu halten:
- Achten Sie darauf, dass Einkommen und Ausgaben immer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
- Zahlen Sie Rechnungen rechtzeitig, kommen Sie anderen finanziellen Verpflichtungen immer zeitnah nach. So lassen sich Mahnungen und Inkasso-Briefe vermeiden – und damit auch schlechte Daten bei der SCHUFA.
- Auch viele verschiedene Meldeadressen im Laufe der Jahre anzusammeln, wirkt sich negativ auf den SCHUFA-Score aus: Es könnte der Verdacht auf Verdunklungsgefahr bestehen.